BvM SGAS Höhenarbeit V130811

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Arbeiten in der Höhe

Grundlagen & Praxisbeispiele

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Gliederung

• Zusammenfassung eigener Praxis – Grundsätze

• Gesetzliche Grundlagen

• Praxisbeispiele

• Anhang: Links

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Grundsatzüberlegungen vor

Gefährdungsermittlung und Massnahmenplanung

• Wie oft exponiert man sich an dieser Stelle? monatlich, wöchentlich, jährlich, unvorhersehbarer Notfall

• Wie lange exponiert man sich dort? 10min pro Einsatz, x Stunden, x Wochen

• Weshalb exponiert man sich? (wirklich notwendig?) Kontrolle, Wartung, Reparatur, Rettung etc.

• Wer exponiert sich? (erforderliche Qualifikation) Höhenarbeiter, Dachdecker, Unterhaltsmechaniker, Putzfrau

.. oder besser ein Team (Höhenarbeiter mit Facharbeiter)

• Wann exponiert man sich? Muss man wirklich Nachts bei Schnee & Regen rauf?

• Verhältnis Expositionszeit für mögliche

Schutzmassnahmen zur effektiven Arbeitszeit Beispiel: Montage & Demontage Gerüst & Schutznetz = 3 Tg, Reparaturarbeit = 3 Stunden

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Es muss nicht immer eine Extremsituation sein

… aber man muss auch immer an eine Rettung

denken

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Bild: Ch. Perret / BvM

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Gefährdungsermittlung & Massnahmenplanung:

• Gefährdungsermittlung:

Nebst Absturzrisiken:

Ermittlung der übrigen Einflüsse aus

Arbeitsmittel, Umfeld, Umwelt etc.

ggfs. Ausschluss einiger Methoden

• Massnahmenplanung:

Die Massnahmenplanung muss detailliert und durch

oder mit einer in Bereich Absturzsicherung

fachtechnisch versierten Person erfolgen – der

Teufel liegt im Detail! (z.B. Auswahl Hebebühne, PSAgA Komponenten)

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Massnahmenplanung gegen Absturzrisiken:

• Bedingung für Erfolgsaussicht:

Der Stellenwert der Absturzsicherung ist bei

allen involvierten Personen verankert!

(gleiche Ebene wie Planung, Transport etc.)

• PSAgA Einsätze:

Selbst mit grosser Vorbereitung ist Kontrolle

vor Ort unumgänglich das Umdenken der

Mitarbeiter braucht Zeit..

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Training für PSAgA unverzichtbar

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Bild: Markus Burger

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Nicht vergessen: T – O - P

Nebenbei: reinigt 150 m²/h statt 30m²/h (Menschen)

Bild: “Filius Toni“ / Fraunhofer-Gesellschaft

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Gesetzliche Grundlagen

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Kurzübersicht gesetzliche Grundlagen Arbeitgeber Respektierung würde Absturzunfälle wohl halbieren

Grundsatz Artikel

Absturzsicherungsmassnahmen ab 2.0m Absturzhöhe treffen

Ausnahmen: ab 3m auf Dächern, ab 5m auf mobilen Leitern

BauAV 15 & 28

Fassadengerüst- und Auffangnetzpflicht ab 3.0m Absturzhöhe BauAV 18

Bodenöffnungen & nicht durchbruchsichere Flächen sind

jederzeit zu sichern (Eternit gilt als nicht durchbruchsicher)

BauAV 17 & 35

PSA gegen Absturz ist nur zulässig, wenn:

- Kollektivschutzmassnahmen (z.B. Gerüste) und

- technische Hilfsmittel (z.B. Hubarbeitsbühnen) unmöglich

sind

BauAV 19

VUV 5

Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich

ausgebildetes Personal ausgeführt werden

VUV 5, 8

keine Alleinarbeit mit PSAgA VUV. 8

Rettung jederzeit mit eigenen Mittel sicherstellen

BauAV 7

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Mögliche Konsequenzen für Arbeitgeber bei

Nichtbeachtung (StGB & UVG)

Grundsatz Artikel

Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung geltender Regeln der

Arbeitssicherheit führt zu Busse oder Gefängnis

UVG

112 / 113

.1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes

oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht

lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen

gefährdet, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft.

.2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig

ausser Acht, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse.

StGB

229

richtet sich

gegen Jurist.

oder Privat-

person

1. Die Unfallkosten sind immer gedeckt.

2. Mit Leistungskürzungen muss MA nicht rechnen

Liegt jedoch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vor, kann die

leistungserbringende Unfallversicherung Haftpflichtansprüche

gegenüber dem verursachenden Betrieb geltend machen.

Allgemeines

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Wer ist Arbeitgeber?

Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer beschäftigt.

Arbeitgeber ist im Prinzip aber auch jeder, der befugt

ist, Weisungen zu geben

(Polier, Bauführer, Projektleiter, Chefmonteur etc).

Er trägt die Verantwortung für Weisungen

- die er gab

- hätte geben sollen

- die er gab, aber nicht durchsetzte

Dieses Bewusstsein ist selten verankert

Wir sind alle Arbeitgeber!

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Pflichten des Arbeitnehmers

(UVG 82/3 - VUV 11 - ArG 6/3)

Der Arbeitnehmer muss:

den Arbeitgeber in der Durchführung der

AS/GS-Vorschriften unterstützen

PSA und Sicherheitseinrichtungen benützen

Mängel beheben oder melden

Arbeitstauglich sein (Suchtmittel etc.) Der Arbeitgeber hat das Recht, eigene Regeln aufzustellen

Wir sind alle Arbeitnehmer!

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Ist wirklich nur der Arbeitgeber für

die Sicherheit verantwortlich?

• Planer

– Muss Gebäude so planen, dass dieses sicher errichtet

genutzt & unterhalten werden kann

(BauAV, VUV, ArG, SIA (104, 271, 232), StGB229 etc.)

• Projekt- oder Bauleiter

– Terminierung und Umsetzung der

Kollektivschutzmassnahmen

– Haftet nach StGB 229

• Bauherr

– Muss sicherstellen, dass Architekt und Unternehmer ihre

Pflicht erfüllen können (z.B. Gerüst bezahlen)

– Kann im Schadenfall haftpflichtig gemacht werden.

selten der Fall

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Recht des Bauherrn / Investors

• Wenn der Bauherr die Einhaltung der Vorschriften

von allen Beteiligten unmissverständlich fordert,

erhält er für sein Projekt annähernd ein

"rundum sorglos - Paket" (z.B. Zugangs- und Unterhaltskonzept SIA 271 / SIA 232)

• Einfordern Zugangs- und Sicherungskonzept

• aktives Ausschreiben / Bestellen /

Überwachen

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Kollektivschutz:

Argumente für Bauherr / Investor

Ein kollektiver Schutz (z.B. Geländer, Treppe)

• erfüllt den gesetzlichen Grundsatz perfekt

• generiert keinen Ausbildungsbedarf

• ist wartungsfrei mit einer hohen Lebensdauer

• ermöglicht Alleinarbeit auf dem Dach

• ist mittelfristig günstiger als ein Anseilschutz

• schliesst Schadenersatzforderungen

weitestgehend aus

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Gesetzliche Grundlagen

Umsetzung in der Praxis

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Lösungsbeispiele:

„rundum sorglos – Lösungen“ bevorzugen

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Bild: Bewilux

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Beispiele

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Bild: KeeSafety

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Eine Überlegung wert!

mittelfristige Kosten

Ris

iken

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Arbeiten mit PSAgA / Anseilschutz

• sind selbstverständlich zulässig

– aber geplant von Profis für Profis

• für Alleinarbeit ungeeignet

• enormer Schulungsaufwand

• Wartung der PSAgA Komponenten &

Seilsicherungsanlagen muss gewährleistet sein

• Kosten für jährliche Systemwartung auf Dach und

Auffanggurte etc.

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Beispiel: Entscheidungsmatrix

Schutzmassnahmen auf Flachdächern

Zielpublikum

Wartungsintervall

Dachberufe

Instruiertes

Personal

übrige

Arbeitnehmer

> 5 Jahre

2 bis 5 Jahre

Weniger als 2 Jahre

Regelmässig,

auch Nachts

- Einzelanschlag-

punkte

- lineare EN795

Anschlageinrichtungen

(Schienen- oder Seilsysteme)

- Kollektivschutz

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Erschwernisse in der Bauwirtschaft:

• Ständig wechselnde Situation

• Einflüsse durch Nebenunternehmer

• Rollende Planung = laufend Änderungen, neue Termine etc.

• Kosten- und Termindruck oft ohne Verstärkung der Arbeitsvorbereitung (AVOR)

• Grosse Ausbildungsunterschiede Ebene Kader & MA

• Sub-Subunternehmer am Werk… Besserung mit der Solidarbürgschaft in Aussicht

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Erfolgsgrundlage

• Solides AS & GS - Grundwissen der Vorarbeiter

und des mittleren Kaders

führt zu bedarfsgerechten Massnahmen

führt zu wirtschaflichten Lösungen

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Mögliches Hilfsmittel = SOP‘s:

Standard-Arbeitsanweisungen (DIN A6)

für Mitarbeiter

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Praxisbeispiele

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Die ständige Zwickmühle des

unternehmerisch handelnden Projektleiters

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Im Verkauf:

Verkalkuliere ich mich oder

bin ich übervorsichtig,

verliere ich den Auftrag

oder erleide finanzielle

Verluste.

Bei der Ausführung:

Gehe ich zu hohe Risiken

ein oder verhaue ich mich

sonst wie, geht es schnell

wortwörtlich ans Lebendige

Kreativität gefragt!

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Verantwortung

Jede Entscheidung

fälle ich selber

Denken und Entscheiden

sind auch Handlungen

Handlungen haben Konse-

quenzen

Ich bin verantwortlich

für mein Handeln

kenne ich alle Konsequenzen

meines Handelns?

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Kollektivschutz nicht in

jeder Bauphase möglich

Beispiel Brückenbaustelle

• Schalungsstützgerüstmontage

für kleine Strassenbrücke

• Kein Konzept der Bauleitung

• Unternehmer ohne

eigene Lösung

• Suva verlangt Beizug

Höhenarbeits-Betrieb zur

Ausarbeitung eines

"SiKo Absturz Baustelle" und

Unterstützung der Firmen

• SZP Betrieb plant und installiert

Lifeline und Auffangnetz

• SZP-Betrieb wird zum

Baustellen-Partner Bild: BvM

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Die selbe Baustelle bei der Trägermontage

31 Bild: BvM

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Auffangnetzmontage mit PSA gegen Absturz

Bild: BvM Bild: BvM

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Felstechnik Trotz Druck von allen Seiten kühlen Kopf bewahrt

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Bild: Nidwaldner Zeitung

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Nur auf den ersten Blick wie im Urlaub..

34 Bild: Ch. Perret

Bild: Ch. Perret

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35 Bild: Ch. Perret

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Technische Unterstützung bevorzugt modifizierter Turmdrehkran ersparte ca. 5'000h

Expositionszeit und ergonomisch harten Aufstieg am Seil

36 Bild:BvM Bild:BvM

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Ersatz von Oblichtbändern (ca. 2 km)

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Bild:BvM

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Gewählt: Horizontale Lifeline Überkopf:

Überfahrbare Zwischenanker zwingend!

Bild:BvM Bild:BvM

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Demontage der alten Faserzementwellplatten

Bild:BvM

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Absturzsicherung stört nicht

Bild:BvM

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Wie am Skilift in Saas Fee

Bild:BvM

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Bild:BvM

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Endresultat

Bild:BvM

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Lösungen vom Stahlbauer

www.sennag.ch

Bild:rigidlifelines

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.. es muss nicht immer ein Gerüst sein

Bild:www.sennag.ch

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Von Profis für Profis!

..oder innovative Idee professionell umgesetzt

• Innovation ist

Teamarbeit!

• Innovation schliesst

Gefährdungsermittlung

ein

• Innovation braucht

kritische

Betrachter

• Innovation heisst vor

allem:

nicht basteln!

46 Bild:Ch. Moll

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Kreativ: MBT SafeBeam Das Geländer ist immer dort, wo der Mensch ist

Bild:BvM

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Kreativ: Standardisierung von

Absturzsicherungs-Massnahmen

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Kreativ: Zweckmässig einfacher und

schnell errichteter Kollektivschutz

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Bild BvM

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Details bei der Einhaltung von AS & GS –

Gesetzten auf Baustellen:

Eines von vielen unternehmerische Risiken

• Alle hier gezeigten Lösungen sind bei genauer

Betrachtung „normentechnisch“ oder bezüglich

PSA-Richtlinie (89/686/EWG) Grauzone bis

dunkelorange Zone

• persönlicher Leitsatz:

Lieber eine massgeschneiderte Lösung mit

eigenem Sicherheitsnachweis als eine

suboptimale, fremdzertifizierte Standardlösung

Es gibt nicht mehr als 100% Verantwortung!

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Nicht vergessen

Für einen Job berufen zu sein heisst nicht, dass man vor Fehlentscheiden gefeit ist..

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Links & Publikationen:

www.suva.ch/waswo/88044.d Lebenswichtige Regeln Anseilschutz

www.suva.ch/waswo/88815.d Instruktionshilfe zu Regeln PSAgA

www.suva.ch/waswo/44002.d Sicherheit durch Anseilen (MB)

www.suva.ch/waswo/33016.d Arbeiten am hängenden Seil (FS )

www.suva.ch/waswo/33019.d Arbeiten im Bereich von Naturgefahren

www.suva.ch/waswo/33029.d PSAgA im Gerüstbau

www.suva.ch/waswo/33032.d Überwurf-System mit Industrieschleuder

www.suva.ch/bau Themenbereich Bereich Bau

www.suva.ch/bauleitung Themenbereich Bereich Bauleitung

www.suva.ch/psaga Themenbereich PSA gegen Absturz

www.absturzrisiko.ch Schulungskonzept PSAgA etc.

www.suva.ch/anschlageinrichtungen Anschlagpunkte / Absturzsicherungen

www.suva.ch/seil Themenbereich Industrieklettern

www.suva.ch/oblicht Oblicht-Durchsturzrisiko

www.suva.ch/solar Bau & Unterhalt von Solaranlagen

www.suva.ch/dach Arbeiten auf Dächern

www.suva.ch/sicherheitsbauteile Normenwissen aus versch. Fachgebieten

www.youtube.com/suvatecvideo Filmsequenzen zu verschiedenen Themen

www.suva.ch suche nach Arbeit mit besonderen Gefahren

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Gesetzliche Grundlagen:

UVG Unfallversicherungsgesetz www.admin.ch/ch/d/sr/8/832.20.de.pdf

StGB Strafgesetzbuch www.admin.ch/ch/d/sr/3/311.0.de.pdf

BauAV Bauarbeitenverordnung www.suva.ch/waswo/1796.d

VUV Verordnung über das UVG www.suva.ch/waswo/1520.d

PrSG Produktesicherheitsgesetz www.admin.ch/ch/d/as/2010/2573.pdf

PSA-Richtlinie www.suva.ch/certification --> wichtige Links

Maschinenrichtlinie www.suva.ch/certification --> wichtige Links

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