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Ausgabe 1 - Februar 2014
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Ausgabe 1 /Februar 2014
ACS beider BASEL
Clubmagazin
Verkehrspolitik
Grenzacherstrasse: Nein zu Tempo 30
ACS-Mitgliedschaft
Ein Potpourri von Vorteilen
Strasseninfrastruktur
Entlastungsstrasse A22 endlich da!
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05 Einspruch
Der ACS wehrt sichgegen Tempo 30 inder Grenzacherstrasse
06 Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft beim ACS bietet Ihnen mehr Vorteile als Sie erwarten
09 Licht-Obligatorium
Alles, was man über die neue Pficht wissen muss
13 Neue Autobahn
Unendliche Geschichte:Wie aus der T2 die J2, H2, A22 wurde
15 Standpunkt
Unumgänglich: Geduldbeim Umbau der Elisa-bethenstrasse
18 Opernfestspiele
Reise-Highlight:eine Sommernacht in der Arena di Verona
Die Realität der Verkehrsentwicklung hat uns längst wieder überholt
Gut Ding will Weile haben, sagt der
Volksmund. Und zumindest was die
neue Baselbieter Autobahn zwi-
schen Liestal und Pratteln anbe-
langt, hat er wohl mehr als Recht.
Schliesslich ist die Direktverbin-
dung von Sissach nach Pratteln
schon lange ein Thema und stehen
die Teilstücke Sissach – Liestal und
die Umfahrung Liestal ja bereits
seit den 60er respektive 70er-Jah-
ren in Betrieb. Nur das letzte Teil-
stück Liestal – Pratteln fehlte noch.
Aber ja: Jetzt steht die H2, respek-
tive A22, wie die neue Autobahn in-
zwischen heisst, in Betrieb und
kann seit der feierlichen Eröffnung
vom 11.12.13 genutzt werden. Zur
grossen Freude all jener Kräfte, die
sich – wie der ACS beider Basel –
in den letzten Jahrzehnten mit viel
Engagement für die Fertigstellung
dieses Strassenstücks eingesetzt
hatten (lesen Sie dazu auch unse-
ren Bericht auf Seite 13). Es dürfte
für viele Jahrzehnte das letzte
Stück Autobahn sein, das im
Kanton Basel-Landschaft realisiert
wurde.
Umstritten war der Bau dieser Au-
tobahn auch deshalb, weil die Fra-
ge im Raum stand – respektive von
Planern, die sich selbst als visionär
bezeichnen, in den Raum gestellt
wurde – ob denn Strassenbau über-
haupt noch sinnvoll, respektive not-
wendig sei. Schliesslich sei das
Zeitalter von Langsam- und öffent-
lichem Verkehr angebrochen, so
das Credo dieser Planer, weshalb
die Frage schon erlaubt sein müs-
se, ob es Strasseninfrastruktur
überhaupt noch brauche.
Inzwischen kennen wir alle die Ant-
wort, sind diese Wunschvorstellun-
gen längst wieder ernüchterter Re-
alität gewichen. Denn die Faszinati-
on Auto ist zweifelsohne unge-
brochen: Das Gesamttotal der in der
Schweiz zugelassenen motorisierten
Strassenfahrzeuge stieg 2012 ge-
genüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent
auf 5,6 Millionen. Dies entspricht
der grössten prozentualen Zunahme
seit 2001. In absoluten Zahlen
sprechen wir von rekordmässigen
431 000 Neuzulassungen, davon
334 000 Personenwagen! Zur Ver-
deutlichung: Bei angenommenen
300 Verkaufstagen und täglichen
Öffnungszeiten von 10 Stunden
heisst das: Jede Stunde werden in
der Schweiz 111 Personenwagen ge-
kauft, alle 33 Sekunden ein neues
Auto immatrikuliert!
Kein Wunder also, dass sich diese
Entwicklung auch in der Verkehrssta-
tistik der Schweiz niederschlägt. Die-
se belegt: Drei von vier Kilometern
im Personenverkehr werden mit Au-
tos oder Motorrädern zurückgelegt.
Die Verkehrsleistung des motorisier-
ten Strassenverkehrs ist damit mehr
als viereinhalbmal grösser als jene
der Bahnen, fast zwölfmal grösser
als jene des Langsamverkehrs (Ve-
Editorial
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Inhalt
ImpressumHerausgeberAutomobil Club der SchweizACS Sektion beider BaselHofackerstrasse 72CH-4132 MuttenzTelefon +41 61 465 40 40Fax +41 61 465 40 41info@acsbs.chwww.acsbs.ch
RedaktionChristian GreifACS beider BaselHofackerstrasse 72CH-4132 MuttenzTelefon +41 61 465 40 40christian.greif@acsbs.ch
InserateBrigitta OllozACS beider BaselHofackerstrasse 72CH-4132 MuttenzTelefon +41 61 465 40 40brigitta.olloz@acsbs.ch
DruckKROMER PRINT AGUnterer Haldenweg 12CH-5600 LenzburgTelefon +41 62 886 33 33Fax +41 62 886 33 34
Titelfoto: Quelle Pixabay
los und zu Fuss) und zweiundzwan-
zigmal grösser als jene des öffent-
lichen Strassenverkehrs, also Tram
und Bus. Seit 1970 haben sich die
Verkehrsleistungen etwa verdop-
pelt!
Das sind statistische Fakten, das
Resultat tagtäglich gelebter Reali-
tät. Zweifelsohne wird dies Unent-
wegte nicht daran hindern, weiter-
hin von einer Zukunft ohne Stras-
sen zu philosophieren. Bereits
heute allerdings ist absehbar, dass
sie falsch liegen werden. Völlig
falsch. Denn die Argumente, die
noch vor zwanzig, dreissig Jahren
mit guter Berechtigung gegen das
Auto vorgebracht werden konnten,
die sind schon heute fast Vergan-
genheit und werden schon in aller-
nächster Zukunft noch mehr an
Bedeutung verlieren. Autos wer-
den immer sparsamer, sauberer
und sicherer.
Gerade auch deshalb wird sich der
ACS beider Basel weiterhin mit sei-
ner ganzen Kraft für eine vernünfti-
ge Verkehrspolitik engagieren und
sich rein ideologisch bedingten Ein-
schränkungen für den motorisier-
ten Individualverkehr entschieden
entgegenstellen (lesen Sie dazu
auch unseren Beitrag auf Seite 5).
Ich wünsche Ihnen noch einen
schönen Winter und einen wunder-
baren Frühling!
Herzlich, Ihr
Christian Greif
Geschäftsführer ACS beider Basel
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
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Aus Tradition offen für Neues
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5
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Verkehrspolitik
In den Augen des ACS beider Basel macht das baselstädtische Verkehrskonzept in seinen Grund- zügen durchaus Sinn. Es beruht auf zwei Grundpfeilern, welche vom Basler Amt für Mobilität wie folgt umschrieben werden: «Der motorisierte Verkehr soll auf den Hauptachsen konzentriert wer-den und dort möglichst flüssig verkehren, um eine Verdrängung in die Wohnquartiere zu verhin-dern. Diese sind entsprechend verkehrsberuhigt, sei es mit Tempo-30-Zonen oder Begeg-nungszonen.» Tempo 30 ohne Augenmass
Die vorerwähnte Umschreibung macht klar, dass es sich um ein labiles System handelt: Nur wenn die Hauptverkehrsachsen leis-tungsfähig genug sind und flüssi-ges Fortkommen gewährleisten, kann unerwünschter Ausweich-verkehr in die Quartiere verhin-
Einspruch gegen Verkehrsberuhigung à gogo:
ACS gegen Tempo 30 in der GrenzacherstrasseDer ACS beider Basel erachtet es als inakzeptabel, dass
der Basler Regierungsrat die von ihm selbst definierte
Netzhierarchie nicht einhalten und neu auch verkehrs-
orientierte Strassen mit Tempo 30 beruhigen will. Gegen
die geplante Einführung von Tempo 30 in der Grenzacher-
strasse hat der ACS deshalb Rekurs eingelegt.
dert werden. Dieses Gleichge-wicht gilt es mit Augenmass zu wahren, damit das System als Ganzes funktionieren kann.Trotz dieser elementaren Binsen-wahrheit hat der Basler Grosse Rat vor einem Jahr nicht nur eine massive Ausweitung von Tempo-30-Zonen, sondern insbesondere auch den Einbezug von diversen verkehrsorientierten Strassen be-schlossen. So sollen künftig unter anderem die Ahornstrasse, Au-strasse, Birmannsgasse, Gundel-dingerstrasse, Dornacherstrasse, Elsässerstrasse, Klybeckstrasse oder auch die Sevogelstrasse zu Tempo-30-Strecken werden. Grenze überschritten
ACS Präsident Urs Schweizer, hat nach dem Grossratsentscheid klar gemacht, dass Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen nicht tole-riert und im Einzelfall mit Ein-sprachen bekämpft würden.
Nun ist es so weit: Gemäss Amts-blattpublikation von Ende letzten Jahres soll in der Grenzacherstra-sse tagsüber von 6 bis 20 Uhr Tempo 30 eingeführt werden. Gegen diese Verkehrsanordnung hat der ACS Rekurs erhoben.
Die Grenzacherstrasse ist eine wichtige innerstädtische Haupt-sammelstrasse. Durch Tempo 30 würde die erwünschte Sammel-funktion auf einer dazu geeigne-ten Strasse (was die Grenzacher-strasse aufgrund ihrer Breite und Ausgestaltung als auch ihrer Lage
weitestgehend ausserhalb von Wohnzonen zweifelsfrei ist) in Frage gestellt: Es würde zu un-erwünschten Verkehrsverlage-rungen in anliegende Quartier-strassen kommen.
Das verkehrsorientierte Strassen-netz im Kanton Basel-Stadt wurde mit der Neudefinition der Stras-sennetzhierarchie im November 2010 bereits auf ein absolutes Minimum reduziert. Für das Funktionieren des Gesamtsystems ist es deshalb unerlässlich, die verbleibenden Hauptverkehrs- und Hauptsammelstrassen, wo-zu auch die Grenzacherstrasse gehört, leistungsfähig zu erhalten. Die beabsichtigte Einführung von Tempo 30 in der Grenzacherstras-se ist auch deshalb abzulehnen.
Im Weiteren hält der ACS beider Basel in seiner Rekursbegrün-dung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen zur Herabset-zung der allgemeinen Höchstge-schwindigkeit nicht erfüllt seien. Zudem eigne sich die Grenz-acherstrasse auch deshalb nicht als verkehrsberuhigte Zone, weil dort während der Nacht ja weiter-hin Tempo 50 gelten soll.
Details zur Einsprache unter www.acsbs.ch/politik. Die Grenzacherstrasse ist ganz offensichtlich keine siedlungsorientierte Strasse. Foto: AR
Bereits auf das absolute Minimum reduziert: das verkehrsorientierte Stra-ssennetz (farbig) von Basel. Quelle: Amt für Mobilität
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Mitgliedschaft
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Ganz egal, ob Sie schon seit Jahr-zehnten oder erst seit gestern Mit-glied sind beim ACS: Nach der Lektüre dieses Beitrags wissen Sie, dass Sie in noch besseren Händen sind als erwartet.
Wer ist versichert?
Im Gegensatz zu den meisten an-deren Anbietern gilt die Deckung beim ACS nicht nur für alle im gleichen Haushalt lebenden Per-sonen, sondern auch für jedes auf das Mitglied eingelöste oder aber auch nur von ihm gelenkte Auto mit Schweizer oder Liechtenstei-ner Kennzeichen. Und dies nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa! Teure Zusatzversicherungen wie bei anderen Pannendienst-Or- ganisationen sind beim ACS nicht nötig!
Was ist versichert?
Alle in der Schweiz oder Liech-tenstein immatrikulierten Perso-nenwagen und Motorräder bis zu 3,5 Tonnen sowie Wohnmo-bile bis zu 9 Tonnen Gesamtge-wicht. Als versichertes Ereignis gelten Panne, Diebstahl sowie Unfall. Welche Kosten sind gedeckt?
Der ACS übernimmt die Kosten
Optimaler Schutz, zeitgemässe Leistungen, engagierte Interessenwahrung:
Eine ACS Mitgliedschaft lohnt sich!Der ACS Sektion beider
Basel ist seit über 100
Jahren der zuverlässige
Partner für alle Belange
rund um die Mobilität. Er
hat sich zum Ziel gesetzt,
ohne Wenn und Aber für
seine Mitglieder da zu
sein. Auch mit überragen-
den, massgeschneiderten
Leistungen.
für den Pannendienst vor Ort, für Abschlepp- und Bergungs-kosten, Speditionskosten für Er-satzteile sowie die Behebung von Schlüssel- und Treibstoffpannen. Ebenfalls gedeckt sind allfällig notwendige Kosten für Unter-kunft, fürs Weiterreisen mit öf-fentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi, für ein Ersatzfahrzeug oder die Rückführung des Fahrzeuges aus dem Ausland in die Schweiz.
Schon seit 116 Jahren kümmert sich der ACS um professionelle Pannenhilfe rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Foto: Pixabay
Mitgliedschaftsformen
Je nach Bedürfnis bietet der ACS unterschiedliche Mitgliedschafts-formen an ( siehe unten ).
Annullierungskosten
Wenn Sie aufgrund eines ver- sicherten Ereignisses, beispiels-weise einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, die Ferien absagen müssen oder die Reise nicht antreten können, werden
ACS Classic ACS Travel ACS Classic & Travel ACS Premium
Clubleistungen Clubleistungen Clubleistungen Clubleistungen
Pannenhilfe CH & EU Pannenhilfe CH & EU Pannenhilfe CH & EU
Annulierungskosten Annulierungskosten Annulierungskosten
Reiseschutz Welt Reiseschutz Welt Reiseschutz Welt
Verkehrsrechtschutz Welt
Benützung Mietfahrzeuge
Lenken fremder Fahrzeuge
CHF 158.– pro Jahr CHF 140.– pro Jahr CHF 250.– pro Jahr CHF 298.– pro Jahr
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die Annullierungskosten für ge-buchte Ferienarrangements, Flug-, Bahn- oder Schiffsreisen, Mieten von Ferienwohnungen, Booten, Personenwagen oder Campern übernommen. Zudem überüber-nimmt der ACS einerseits Ticket-kosten für Veranstaltungen ab CHF 100.–, auch wenn sie nicht mit einem Reisearrangement in Verbindung stehen. Auch ent-stehende Kosten bis CHF 1 000.– für die Unterbringung von Haus-tieren in einem Tierheim bei Ausfall der Betreuungsperson werden übernommen.
Reiseschutz
Weltweiter Schutz, beispiels-weise bei einer schwerwie-genden Erkrankung oder Unfall in den Ferien und auf Reisen. Der ACS über-nimmt die Kosten für die Organisation der notwendigen Hilfsmassnahmen in Notfällen, wie beispielsweise Such-, Ret-tungs- und Transportkosten,
Rückreise oder Repatriierung, Besuchs-Unterkunfts- und Ver-pfl egungsmehrkosten sowie nicht benützte gebuchte Leistungen für den Aufenthalt.
Lenken fremder Fahrzeuge
Werden Sie bei der Benützung eines fremden Motorfahrzeuges (bis 3,5 t) in einen Schadenfall verwickelt, sind Selbstbehalt und Bonusverlust aus der Haftpfl icht- und Vollkaskoversicherung ver-
sichert. Sofern keine Vollkasko besteht, werden zusätzlich Repa-raturkosten bis zu einem Betrag von CHF 5 000.– übernommen.
Benützung Mietfahrzeuge
Benützen Sie während Ihrer Fe-rienreise einen Mietwagen, und macht der Vermieter bei der Rück-gabe einen Selbstbehalt aufgrund eines Schadens oder Diebstahls geltend, so ist dieser bis zu einem Maximalbetrag von CHF 3 000.– mitversichert. Für Sie als ACS-
Mitglied heisst das: Nutzen Sie diesen exklusiven Deckungsum-fang, um von den vorteilhaftesten Miettarifen zu profi tieren !
Verkehrsrechtsschutz Welt
Diese Versicherung bietet welt-weit einen optimalen Schutz für rechtliche Streitigkeiten, egal ob als Verkehrsteilnehmer, also auch Fussgänger, Fahrzeughalter oder Lenker. Das Leistungsmaximum beläuft sich in Europa auf CHF 250 000 und ausserhalb Europas auf CHF 50 000.
Noch Fragen?
Gerne stehen wir Ih-nen für eine Bera-tung oder Auskünfte zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: 061 465 40 40 oder info@
acsbs.ch
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Mitgliedschaft
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Basel: Garage Keigel, 061 565 11 11 – Basel: Madörin + Pellmont AG, Gotthelf-Garage, 061 308 90 40 – Bubendorf: Auto Recher AG, 061 951 22 66 – Füllinsdorf: Garage Keigel, 061 565 12 20 – Itingen: Ritter Automobile AG, 061 971 60 60 – Muttenz: Garage Stocker, 061 461 09 11 – Nunningen: Garage Erich Hänggi, 061 791 09 11– Oberwil: Garage Keigel, 061 565 12 14 – Ormalingen: Garage Ernst Buser AG, 061 985 87 87 – Reinach: Birseck Garage, 061 711 15 45 – Sissach: Hediger Auto- mobile AG, 061 971 29 10 – Ziefen: Garage Urs Recher, 061 931 19 22 – Zwingen: Garage Keigel, 061 565 12 22
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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
News
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Erfolgreicher 11. WinterRAID
Der 11. WinterRAID führte von
St. Moritz – dem legendären und
bereits traditionellen Startort – über
Cortina d’Ampezzo und die östlichen
Dolomiten bis nach Kärnten. Dazwi-
schen galt es, traumhaft schöne
Landschaften zu geniessen, unzähli-
ge Pässe und steile Bergstrecken zu
meistern. Mensch und Maschine
mussten sich durchs Gebirge kämp-
fen, hatten immer wieder Prüfungen,
Navigationsstrecken und Zwischen-
ziele zu durchlaufen.
Der 11. WinterRAID konnte erneut
ein sehr gut besetztes Teilnehmer-
feld verzeichnen. Unter anderem ha-
ben rund 20 Mitglieder der ACS-Old-
timergruppe an diesem Event teilge-
nommen. Erfreulicherweise hat ein
Mitglied der ACS Classic-Gruppe
Basel den WinterRAID gewonnen:
Christopher Oechsle mit Beifahrer
Tim Oechsle auf Lancia Fulvia Rallye
HF 1.6. Zweitplatzierte sind Philipp
Buhofer und Peter Lustenberger auf
Austin-Healey BN-7 3000 Mk2. Den
3. Rang erreichten Manuel Roth und
Guido Koch auf Lancia Fulvia Rallye
HF 1.3. Herzliche Gratulationen !
Sybille Haller-Hueber:
Seit 20 Jahren beim ACS
«Das Reisegeschäft hat sich in den
letzten Jahrzehnten enorm verän-
dert. Aber noch immer bietet es so
viel Erfreuliches, Spannendes und
Erlebenswertes. Ich könnte mir
keinen interessanteren Beruf vor-
stellen.» Genau diese Freude, ja die-
se Passion fürs Reisen und alles
was dazu gehört, zeichnen und zeich-
neten Sybille Haller-Hueber seit
jeher aus. Sie ist Reise-Spezialistin
mit Haut und Haar. Sie organisiert
noch Tickets für Wimbledon, Hocken-
heim oder einen Chelsea-Match,
auch wenn es offiziell gar keine Kar-
ten mehr gibt. Und sie plant und or-
ganisiert Individualreisen, indivi-
dueller geht es nicht. Egal, ob es
sich um eine Ferien-Tour, eine Musik-
reise oder ein Wellness-Weekend han-
delt.
Der ACS beider Basel dankt Sybille
Haller für ihre Treue und ihren
ausserordentlich engagierten Ein-
satz und wünscht ihr weiterhin viel
Freude und Erfolg bei der Arbeit.
E-Bike-Unfälle im 2012
Markanter Rückgang des Güterverkehrs
Verkehrskonzept Innen- stadt wird jetzt umgesetzt
Erstmals hat die Beratungsstelle für
Unfallverhütung (bfu) das Unfall-
geschehen mit Elektrofahrrädern
analysiert und die Ergebnisse im
SINUS-Report 2013 zusammenge-
fasst. Gemäss dieser Studie ist die
Zahl der getöteten E-Bike-Fahrer im
Jahr 2012 gegenüber 2011 von zwei
auf acht angestiegen. Ebenfalls zuge-
nommen – namentlich um einen Vier-
tel – hat die Zahl der schweren Per-
sonenschäden, zu denen nebst den
Todesfällen auch Schwerverletzte ge-
zählt werden. Die häufigsten schwe-
ren Personenschäden waren eine
Folge von Schleuder- bzw. Selbst-
unfällen.
Bis Ende Januar haben die Hüter des
Gesetzes ein Auge zugedrückt. Ab
jetzt aber muss sie dran sein: Die
rote Autobahnvignette für den Jahr-
gang 2014. Sonst droht eine Busse
von 200 Franken.
Nachdem die Vorlage zur 150-pro-
zentigen Verteuerung der Autobahn-
vignette in sämtlichen Kantonen
mit einem durchschnittlichen Nein-
Stimmenanteil von gut 60 Prozent
verworfen wurde, kostet der Kleber
auch weiterhin 40 Franken.
Die Autobahnvignette wurde 1985
eingeführt. Anfänglich kostete sie 30,
seit 1995 40 Franken. Die Vignette
ist vom 1. Dezember des Vorjahres
bis zum 31. Januar des Folgejahres
gültig.
Bezogen werden kann die neue Vig-
nette auch bei der Geschäftsstelle
des ACS beider Basel, im Pantheon
in Muttenz. Nach der Fasnacht wird das Ver-
kehrskonzept Innenstadt umgesetzt.
Vereinfacht gesagt wird die Innen-
stadt damit autofrei, dürfen Motor-
fahrzeuge innerhalb des Cityrings oh-
ne kostenpflichtige Bewilligung nicht
mehr verkehren, respektive nur
noch morgens zum Güterumschlag.
60 Prozent aller Verkehrstafeln in
der Innerstadt werden verschwin-
den. Rund 250 Parkplätze werden er-
satzlos aufgehoben. Für Autos wird
die Mittlere Brücke gesperrt.
Gemäss Bundesamt für Statistik
(BFS) ist der Güterverkehr auf Stras-
se und Schiene in der Schweiz im Jahr
2012 nach einer Erholung in den Jah-
ren 2010 und 2011 erneut eingebro-
chen. Die Transportleistung ging um
2,5 Prozent auf 27 Milliarden Ton-
nenkilometer zurück. Dabei verlor die
Bahn weiter Marktanteile: Vom neu-
erlichen Einbruch war die Schiene
mit einem Minus von gut vier Prozent
stärker betroffen als die Strasse mit
minus 1,6 Prozent.
Reichweite der ErdölreservenAutobahn-Vignette:
Schonfrist abgelaufen!
Sybille Haller-Hueber: Leiterin der ACS-Reise-Abteilung.
Im Jahre 1965 schätzte man die Reichweite der nachgewiesenen Reser-ven auf rund 32 Jahre. Diese Annahme wurde mit dem Finden von neu-en Feldern laufend revidiert. Im Jahr 2012 wurde die Reichweite auf 52,9 Jahre geschätzt. Grafik: Erdölvereinigung
Die Sieger: Oechsle / Oechsle (CH) auf Lancia Fulvia HF, 1972 Foto: R. Menzi, Motorsportfotos
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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Verkehrssicherheit
Seit 2002 steht die Verkehrs- regelverordnung in Kraft, welche besagt: «Die Abblendlichter oder die Tagfahrlichter sollen bei Motorfahrzeugen auch tagsüber eingeschaltet sein.» Gemäss Bera-tungsstelle für Unfallverhütung (bfu) sind dieser Empfehlung bis anhin fast zwei Drittel der Auto-fahrerinnen und Autofahrer in der Schweiz gefolgt. Am 1. Januar dieses Jahres ist diese Freiwillig-keit nun einem zwingenden Obli-gatorium gewichen: Wer ohne Licht am Tag unterwegs ist, ris-kiert eine Busse von 40 Franken.
Das Licht-Obligatorium gilt für alle Motorfahrzeuge (PW, Liefer-wagen, Busse und LKWs) sowie motorisierten Zweiräder.
Sinnvolle Ausnahmeregelung
Bei der Festlegung der Fahrzeug-kategorien, die nicht vom Obliga-torium betroffen sind, hat der Gesetzgeber Augenmass bewie-sen und er ist – insbesondere was die Oldtimer anbelangt – der Anregung des ACS gefolgt: Auch weiterhin tagsüber ohne Licht unterwegs sein dürfen Mofas, Velos und Elektro-Bikes, land-wirtschaftliche Fahrzeuge – und auch Oldtimer, respektive Motor- fahrzeuge, die älter als Jahrgang 1970 sind. Die neue Pflicht für Licht am Tag ist Bestandteil des zweiten
Massnahmenpaketes von «Via Si-cura», dem Verkehrssicherheits-programm des Bundes. Es zielt darauf ab, die Anzahl und die Schwere von Strassenverkehrs-unfällen zu reduzieren. In vielen Ländern Europas gilt das Obliga-torium schon seit langem (siehe Grafik) und es wurden beste Er-fahrungen damit gemacht: Die Wahrnehmung wird verbessert und sowohl Abstand als auch Tempo herannahender Fahrzeu-ge lassen sich besser abschätzen. Somit verringert sich das Unfall-risiko für alle Verkehrsteilneh-mer. Zwei Möglichkeiten:
Abblendlicht oder Tagfahrleuchte
Grundsätzlich gibt es zwei Mög-lichkeiten, das Erfordernis der Licht-Pflicht zu erfüllen. Entwe-der es wird einfach das kon- ventionelle Abblendlicht verwen-det oder aber sogenannte Tag-fahrlichter, welche seit Februar 2011 in neu typisierten Fahrzeu-gen eingebaut sind. Diese Tag-fahrlichter sind besonders blen-denfrei und sparsam und werden zudem bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs automatisch aktiviert. Ältere Modelle können mit LED-Tagfahrleuchten nachgerüstet werden. Ebenso ist es möglich, die Abblendlichter direkt mit der Zündung zu koppeln, sodass das Ein- und Ausschalten nicht mehr vergessen werden kann. Sensibilisierungskampagne
Mit dem Ziel, die Umsetzung der neuen Pflicht zu unterstützen, hat der ACS zusammen mit be-freundeten Verbänden eine Sen-sibilisierungskampagne lanciert. 1,5 Millionen Flyers mit einem Aufkleber für Armaturenbrett und Heckscheibe wurden ver-teilt und sollen die Automobilis-ten an die neue Regelung erin-nern. Die Kampagne wird mit Plakaten unterstützt.
Ein Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit:
Fahren mit Licht am Tag ist jetzt obligatorisch!Seit Anfang Jahr muss in
der Schweiz mit Tagfahr-
leuchten oder Abblendlicht
gefahren werden. Sonst
droht eine Busse.
Aufgepasst :
Änderungen mit Folgen
Micha Rentsch
Generalagent
Zürich Versiche-
rung, Liestal
Clubmagazin: Herr Rentsch, gibt
es nebst dem Lichtobligatorium
noch weitere wichtige Änderun-
gen im Strassenverkehrsgesetz
und in der Verkehrsregelverord-
nung ?
Micha Rentsch : Ja, gibt es. Zum
einen müssen Neulenker, also
Inhaber eines Führerausweises
auf Probe, Fahrschüler und Be-
gleitpersonen von Lernfahrten
sowie Fahrlehrer und Berufs-
chauffeure, seit Anfang 2014
ganz auf Alkohol am Steuer ver-
zichten. Für sie gilt neu eine ma-
ximale Grenze von 0,1 Promille.
Andererseits sind die Haftpflicht-
versicherer bei Unfällen, die in
angetrunkenem oder fahrunfähi-
gem Zustand, oder auch durch
grobfahrlässige Raserdelikte,
verursacht werden, spätestens
bis 1.1.2015 gesetzlich ver-
pflichtet, Rückgriff auf die fehl-
bare Person zu nehmen. Dann
hilft auch keine Zusatzversiche-
rung mehr, wie beispielsweise
der bekannte Grobfahrlässig-
keits-Schutz.
Clubmagazin : Betreffend Bussen
gibts doch auch Neuerungen?
Micha Rentsch : Ja. Am 1. Januar
2014 ist auch eine Straffung
des Ordnungsbussenverfahrens
in Kraft getreten. Früher konnte
der Halter eines Fahrzeuges ei-
ne Aussage betreffend Lenker
verweigern, wenn er damit die
Familie oder Verwandtschaft be-
lasten musste. Neu ist es aller-
dings so, dass die Busse ganz
einfach dem Halter aufgebrummt
wird, wenn der «Täter» nicht be-
kannt ist oder wenn er schlicht-
weg nicht bekannt gegeben wird.Fast in ganz Europa ist Fahren mit Licht am Tag obligatorisch (gelb), oder zumindest empfohlen (oliv). Quelle: ÖAMTC
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Leserbriefe
11
Querdenken hilft bei der Stauminderung «Abstimmung über die Vignetten-
Preise-Erhöhung»
Ich weiss, es ist «political» so was
von «incorrect» – und trotzdem wage
ich es, eine superheilige Schweizer
Kuh zumindest gedanklich zum
Schlachthof zu führen. Worum
gehts? Der Stau auf den Schweizer
Strassen, und dabei vor allem auf
den Nationalstrassen, hat mittler-
weile ein Mass angenommen, das
selbst von gläubigen Anti-Auto-Dog-
matikern inzwischen mit mehr oder
weniger Stirnrunzeln hingenommen
wird. Man feilscht dauerhaft um Mil-
liarden, die jede Region für die Behe-
bung der schlimmsten Stau-Knoten-
punkte für sich reklamiert. Der Bun-
desrat wollte die Autobahnvignette
für diesen Zweck um 150 Prozent er-
höhen, wedelt aber gleichzeitig auch
mit der Absicht um sich, auch noch
die Treibstoffabgaben deutlich anzu-
heben. Allerdings: Auch mit diesen
«Raubzügen» auf das Portemonnaie
der Schweizer Autofahrenden kann
das lange verschlafene, vor allem
aber ideologisch ignorierte Problem
bestenfalls innerhalb von ein bis
zwei Jahrzehnten einigermassen be-
hoben werden – wenn der Strassen-
verkehr in dieser Zeit nicht ohnehin
die neu (und langsam) geschaffenen
Kapazitäten mit seinem jährlich
zu erwartenden Wachstum laufend
«auffrisst».
Es gäbe allerdings eine seit jeher
nie genutzte Kapazität auf unseren
Autobahnen (jetzt kommts !) : Ganz
einfach, indem man das LKW-Nacht-
fahrverbot auf den Autobahnen – ich
betone: nur auf den Autobahnen –
zumindest teilweise lockert bzw. auf-
hebt; dann nämlich, wenn dort so ab
22 bis 23 Uhr bis etwa 5 Uhr früh
ohnehin ganz wenig oder gar kein
Verkehr herrscht. Dann, wenn alle
LKW staatlich verordnet auf Park-
plätzen herumlümmeln, anstatt den
unabdingbaren Transport der Güter
zu den schwächsten Verkehrszeiten
mit minimaler Belastung der Um-
welt sicherzustellen. Im Gegenzug
könnten vielleicht zu den Stoss-
zeiten des «normalen» Berufsver-
kehrs LKW-Fahrverbote ausgespro-
chen werden. Ich denke, die ASTAG
würde es auch freuen – anstatt
tagsüber eigentlich völlig unnötig
im Stau zu stehen. Und diese Mass-
nahme wäre theoretisch innert weni-
ger Tage umsetzbar.
Übrigens: Die Bahn nutzt dieses
Prinzip der nächtlichen Netzkapazi-
täten-Optimierung seit jeher ganz ge-
konnt: Nachts werden die lautesten
Güterzüge durch die Schweiz gejagt,
weil tagsüber freiere Fahrt für den
Personentransport notwendig ist.
Als früherer Einwohner von Kaiser-
augst kann ich dazu punkto Lärm ein
Liedlein singen. Die ebenfalls sehr
nahe gelegene A2/A3 war da lärm-
mässig jedenfalls das geringste
Problem.
Ich weiss, dass derlei Gedanken
ganz nahe an «Landesverrat» gren-
zen. Ich kenne aber auch das Sprich-
wort, das da lautet: «Unmöglich ist
nur, was noch nie probiert (oder ge-
dacht) worden ist.»
Edi Borer, Neuhausen
Zurück zu Pferdefuhrwerk und Handkarren?«Neues Verkehrsregime in der Innen-
stadt»
Die Stadt Basel ist bald am Ziel, je-
nem von 1885. Damals gab es das
Automobil noch nicht und die Welt
war somit in Ordnung. In den Innen-
städten gab es regen Verkehr, aller-
dings mit lärmigen Handkarren und
nicht ganz rückstandslosen Pferde-
fuhrwerken und Kutschen. Die Ver-
sorgung der Stadt und seiner Men-
schen war weniger eine politische
Frage als ganz einfach der Drang des
Überlebens. Nun stelle man sich vor,
man hätte im Jahre 1885 den Fuhr-
leuten das Zu- und Wegbringen von
Waren so stark eingeschränkt wie
man dies heute in der Basler
Innerstadt beabsichtigt. Vermutlich
hätten sie aus dem Rathaushof ei-
nen provisorischen Pferdestall und
aus dem Rathaus selbst ein Lager-
haus für verderbliche Ware gemacht.
An Stelle der Kutschen hätte man
Handkarren und Stoss-Karretten mit
Selbstbedienung zur Verfügung
gestellt. Aber die Menschen von da-
mals waren zu klug und liessen es
gar nicht so weit kommen. Sie
spielten nicht fahrlässig mit der
Existenz ihrer Mitmenschen, weil
sie wussten, dass es sie eines Ta-
ges selber treffen könnte. Leider ist
dieses Wissen in unserer Stadt ab-
handen gekommen.
Bruno Mazzotti, Riehen
Politische Korrektheit ist nicht alles!«Trottoirüberfahrten: Fahrbahn oder
Trottoir?» Clubmagazin 6–13
Der der politischen Korrektheit ver-
pflichtete Artikelschreibende läuft
Gefahr, dass die das ACS Clubmaga-
zin Lesenden, seien es nun Fahr-
zeuglenkende, zu Fussgehende,
sonst wie das Trottoirbenützende
oder andere Verkehrsteilnehmende,
nach wie vor Unwissende sind, ob es
sich an einer Kreuzung um eine Fahr-
bahn oder um ein Trottoir handelt.
Dies gilt gleichermassen für Mieten-
de und Wohneigentumbesitzende
als auch für Arbeitnehmende, selbst-
ständig Erwerbende und Lernende!
Solche Texte sind zwar allenfalls po-
litisch korrekt, aber sprachlich nicht
nur unschön, sondern sogar falsch:
wenn das Partizip Präsens (z. B.
«Fahrzeuglenkende») als Adjektiv
oder, wie hier gar als Substantiv ver-
wendet wird, drückt es eine dauern-
de Eigenschaft aus – und wer lenkt
schon dauernd ein Fahrzeug? Wir
sind ja auch als ACS Mitglieder ab
und zu zu Fussgehende!
Dr. Beat Schultheiss, Basel
Fakten oder Manipulation von Luftmesswerten?«ACS lehnt Aktionismus zu Lasten der
Luft ab», Clubmagazin 5-13
Die Luftbelastung sei stark zurück-
gegangen. Dies als Folge der viel
saubereren Fahrzeuge. Diese Mel-
dung hat das BUWAL vor einigen
Monaten über die Schweizer Medien
verkündet.
Dies sei richtig, bestätigt auch das
Lufthygieneamt beider Basel, ausser
an der Feldbergstrasse, da sei zu ge-
wissen Zeiten die Luftbelastung,
vor allem was NO2-Emissionen an-
belangt, zu hoch.
Wie ich nun bei einem Augenschein
festgestellt habe, hat das Lufthygi-
eneamt beider Basel die Messsta-
tion so geschickt in eine Häuser-Ni-
sche gestellt, dass ich mich schon
frage, ob sich dort die Luft nicht
staut und somit gar keine seriöse
und verbindliche Messungen durch-
geführt werden können. In meinen
Augen müssten die Messungen am
idealsten auf dem Vorplatz der Mat-
thäuskirche gemacht werden.
Ruedi Wenger, Riehen
Eine der letzten Standorte, wo noch Stickoxid-Messwerte über dem Grenzwert festgestellt werden: Die Luftmessstation in der Feldbergstras-se, versteckt in einer Häusernische. Foto: zVg
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Service
12
Wintersaison-Ende: Gönnen Sie Ihrem Auto eine Frühlingskur!
Wenn sich der Winter langsam zu-rückzieht und Frühlingsstimmung aufkommt, gilt es sein Fahrzeug für die schöne Jahreszeit flottzu- machen. Im Vordergrund steht dabei, den Schmutz und insbeson-dere auch das Salz, das sich wäh-rend den Wintermonaten unbe-merkt an der Carrosserie angesam-melt hat, wieder loszuwerden. Das gelingt am einfachsten und gründ-lichsten in einer Waschanlage. Wichtig: Für einmal ist nicht Spa-ren angesagt, sondern sollte man sich das volle Programm mit Vor-wäsche und Unterbodenwäsche leisten. Nach dieser Aussenrei- nigung empfiehlt sich, die Tür-
2012 wurden auf dem schweizeri-
schen Strassen- und Schienennetz
insgesamt 123,4 Mrd. Personen-
kilometer zurückgelegt. Davon ent-
fielen rund drei Viertel auf den
privaten motorisierten Strassen-
verkehr (Autos, Motorräder, Privat-
cars). Gegenüber dem Vorjahr war
ein Zuwachs von gut zwei Prozent zu
verzeichnen. Mit total fast 92 Milli-
arden Personenkilometer überstieg
die Verkehrsleistung des MotIV jene
der Eisenbahnen um mehr als das
Viereinhalbfache. Die Eisenbahnen
ihrerseits verzeichneten einen
Rückgang bei den Personenkilome-
tern und legten zum ersten Mal seit
Jahren weniger zu als der MotIV. Da-
bei schlug bei den Bahnen nicht nur
der Rückgang der Anzahl Passagie-
re negativ zu Buche, sondern auch
die Tatsache, dass diese im Schnitt
weniger weit unterwegs waren.
Seit 1970 haben sich die Verkehrs-
leistungen des MotIV und des öf-
fentlichen Verkehrs ungefähr ver-
doppelt.
Noch vor Ende letzten Jahres hat
der Basler Regierungsrat den vom
ACS beider Basel scharf kritisierten
«Aktionsplan gesunde Luft» durch-
gewinkt. Die entsprechende Me-
dienmitteilung hält fest, dass die Ver-
nehmlassungsantworten «teilweise
kontrovers» ausgefallen und zu
«punktuellen Anpassungen» des Ak-
tionsplans geführt hätten. Als
Nächstes folge nun die Umsetzung
der Massnahmen. Dazu gehört unter
anderem die Absicht, in der Feld-
bergstrasse Tempo 30 einzuführen,
obschon es sich dabei um eine
verkehrsorientierte Strasse gemäss
geltender Netzhierarchie handelt.
Zudem soll auf beiden Seiten der
Johanniterbrücke eine «Dosierstelle»
errichtet und der Verkehr damit ge-
zwungen werden, eine luftbelasten-
de Umwegfahrt über die Dreirosen-
brücke zu machen.
Der ACS beider Basel wird die weite-
re Entwicklung mit Argusaugen ver-
folgen und bei Bedarf rechtliche
Schritte ergreifen.
Bereits im nächsten Monat
ist wieder Frühlingsanfang.
Spätestens dann ist es an
der Zeit, das Auto gründ-
lich von den Spuren des
Winters zu befreien.
rahmen und Schwellen mit viel Wasser und etwas Seife und einem weichen Lappen zu reinigen. Ab-schliessend macht es Sinn, den Lack auf Schäden zu kontrollieren. Allfällige Kratzer sollten mög-lichst bald repariert werden, um kostspielige Folgeschäden zu ver-meiden.Zur Frühjahrskur sollte auch eine gründliche Reinigung der Schei-ben gehören. Im Laufe der Zeit bildet sich darauf nämlich ein fei-ner Schmutzfilm, der die Sicht si-cherheitsgefährdend beeinträchti-gen kann. Ein Glasreiniger hilft, sowohl innen als auch aussen wie-der für klare Sichtverhältnisse zu sorgen. Ebenfalls ratsam ist eine sorgfältige Reinigung von Polstern und Fussmatten. Falls es unter den Teppichen feuchte Stellen gibt, legt man Zeitungspapier aus und lässt sie für einen oder zwei Tage dort.
Mitglieder-Vorteile nutzen!
Als Mitglied des ACS beider Basel profitieren Sie von der Möglich- keit, Ihr Auto schonend und gründ-lich zu günstigen Konditionen zu waschen: Das Abonnement mit 60
Coupons im Wert von CHF 60 für die zehn «Soft-CarWash»-Wasch-strassen in der Region erhalten Mitglieder bei der ACS Geschäfts-stelle zum besonders vorteilhaften Preis von nur CHF 48.00.
Eine gründliche Reinigung mit Vor- und Unterbodenwäsche ist nach der Wintersaison Pflicht. Foto: SoftCarWash
Strassenverkehr: Unver-
zichtbarer Leistungsträger
Bald Tempo 30 auf
Kleinbasler City-Ring
Motorfahrzeugbestand wächst kontinuierlich weiter
Ungebrochene Nachfrage. Foto: Aris Sanjaya – Fotolia.com
Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) stieg 2012 das Gesamttotal
der in der Schweiz zugelassenen motorisierten Strassenfahrzeuge gegen-
über dem Vorjahr um 2,3 Prozent auf 5,6 Millionen. Dies entspricht der
grössten prozentualen Zunahme seit 2001. Insgesamt waren 2012 auf den
Schweizer Strassen mehr als doppelt so viele Motorfahrzeuge unterwegs
wie noch 1980. Gut drei Viertel der Motorfahrzeuge sind Personenwagen.
Ihr Bestand ist 2012 um 2,2 Prozent auf knapp 4,3 Millionen angewachsen.
Dieselfahrzeuge liegen nach wie vor im Trend und machen rund 22 Prozent
der gesamten Personenwagenflotte aus. Die Anzahl Motorräder vergrösser-
te sich um 2,1 Prozent auf 679 800 und jene der Sachentransportfahrzeu-
ge um 3,8 Prozent auf 361 900 – letztere aufgrund des Wachstums beim
Lieferwagenbestand (+ 4,4 %).
13
Nach jahrzehntelanger Planung und sieben Jahren Bauzeit endete die unendliche Geschichte:
A22 mit Tunnel Schönthal in Betrieb genommen
Einigkeit bestand schon lange da-rüber, dass die Zustände auf der Rheinstrasse zwischen der Fren-kendörfer Strasse in Liestal und dem A2-Anschluss Hülftenschanz unhaltbar sind – sowohl für die Anwohner, das dort ansässige Ge-werbe als auch für die Verkehrs-teilnehmer.Seit 1977 wurde denn auch über einen Strassenneubau diskutiert, 1982 fällte der Landrat den Entscheid, eine Umfahrungsstra-sse zwischen Liestal und Pratteln zu realisieren. Am 24. September 1995 – vor 19 Jahren also – gelang dann der grosse Durchbruch: Mit grossem Mehr haben die Basel-bieter Stimmberechtigten dem damals noch J2 (Jurastrasse) ge-nannten Strassenbauprojekt zuge-stimmt. Unendliche Geschichte
Trotz dieses klaren Volksent-scheids musste sich das Projekt aber noch zwei weiteren Volksab-stimmungen stellen: Zuerst forderten links-grüne Krei-se, es sei auf den Bau einer neuen Strasse zu verzichten und statt-dessen die bestehende Rheinstras-se auf vier Spuren auszubauen. Mit fast einem Dreiviertelmehr wurde dieses Scharmützel wuch-tig abgelehnt. Im Rahmen der wei-teren Planung erfuhr das Projekt zahlreiche Anpassungen insbe-sondere bezüglich Umweltver-träglichkeit, was die Kosten in die Höhe trieb und die Finanzierbar-
keit in Frage stellte. Mit dem «Ge-setz über den unverzüglichen Bau der H2 zwischen Pratteln–Lies-tal» sollte dieser letzte Wieder-stand gebrochen werden. Ob-schon die Automobilisten in ei-nen sauren Apfel zu beissen hatten, indem das Gesetz eine Aufhebung des Verkehrssteuerra-battes während maximal zweimal fünf Jahren vorsah, wurde die ent-sprechend Volksabstimmung im 2006 mit überwältigendem Mehr von 76,5 Prozent vom Volk gut-geheissen. Nach sieben Jahren Bauzeit war es am 11.12.13 dann so weit und die H2 wurde inzwi-schen auf A22 unbenannt feier-lich eröffnet.
Ende gut, alles gut?
Der lange Kampf hat sich zweifel-los gelohnt. Seit der Eröffnung der neuen Verbindung fliesst der Verkehr flüssig und gehören die enormen Staukosten, die bis an-hin mit monatlich über 750 000 Franken zu Buche geschlagen ha-ben, der Vergangenheit an. Um dies auch in Zukunft sicherstellen zu können, ist der beschlossene
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Verkehrspolitik
Mit einem feierlichen Akt
ist die A22 samt dem gut
zwei Kilometer langen
Tunnel Schönthal im
Dezember letzten Jahres
offiziell in Betrieb genom-
men worden. Die neue
Hochleistungsstrasse, die
schon T2, J2 oder H2
hiess, verbindet Liestal
mit der A2.
Rückbau der Rheinstrasse noch-mals zu überdenken. Es kann doch nicht sein, dass mit enor-mem zeitlichen und finanziellen Aufwand ein Problem mit dem Bau der H2 gelöst wurde – ande-rerseits und nun praktisch im Ge-genzug 45 Millionen aufgewendet werden sollen, um eine intakte Strasseninfrastruktur zu zerstö-ren und damit ein neues Problem zu schaffen. Der ACS beider Ba-sel wird sich sowohl im Interesse seiner Mitglieder und der Wirt-schaft als auch des haushälteri-schen Umgangs der knappen Mit-tel dafür stark machen, dass die Ertüchtigung der Rheinstras-se mit Augenmass und unter Beibehaltung ihrer Funktionalität erfolgen wird.In diesem Zusammenhang gilt es auch, die Worte von Regierungs-rätin Dr. Sabine Pegoraro, gehal-ten anlässlich der Eröffnung der A22, in Erinnerung zu rufen: Ba-selland habe einen «veritablen In-vestitionsstau». Und: Der Stau werde den Kanton weiter verfol-gen, wenn Verkehrsprobleme wie beispielsweise die Sanierung der
Baudirektorin Dr. Sabine Pegoraro und Dr. Rudolf Dieterle, Direktor ASTRA, eröffneten am 11.12.13 nach sieben Jahren Bauzeit die Hochleistungsstrasse Pratteln–Liestal, die neu A22 heisst. Foto: zVg
Umfahrung Liestal bis zum Alt-markt, der Vollanschluss Aesch, der Ausbau des Knotens Angen-stein nicht dringlich an die Hand genommen würden.
Die wichtigsten
Stationen der H2
1977: Generelles Projekt für
eine 4-spurige T2
1982: Landrat beschliesst
2-spurige T2 mit 1.8 km
langem Tunnel
1991: Regierung stoppt Projekt
wegen neuen Umwelt-
schutz-Bestimmungen
1995: Volksabstimmung: 61%
sagen Ja zum Bau der J2
1997: Initiative zum Ausbau der
Rheinstrasse: 73% Nein
1999: Neue Richtlinien zur
Tunnellüftung – Anpas-
sung des Projektes
2003: Neue ASTRA-Richtlinien –
Anpassung des Projektes
2006: Volksabstimmung: 76%
sagen Ja zum «unverzüg-
lichen Bau der H2»
2006: Spatenstich am
26.10.06
2013: Eröffnung 11.12.13
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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Bewirtschaftung I Verkauf Stockwerkeigentum I Consulting professionell und indivduell
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www.acsbs.chACS beider BaselHofackerstr. 72, 4132 MuttenzTel: 061 465 40 40, Fax: 061 465 40 41Mail: info@acsbs.ch Wir sind gerne für Sie da!
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Standpunkt
Der Verkehrskollaps beim Kunstmuseum muss vermieden werden
Die Elisabethenstrasse als be-
deutende Hauptverkehrsachse
soll künftig nur noch einspurig be-
fahren werden dürfen. Das haben
zunächst der Grosse Rat und an-
schliessend die Mehrheit der
Basler Stimmbevölkerung so be-
schlossen.
Diesen Volksentscheid gilt es zu
respektieren. Völlig inakzeptabel
ist hingegen der vorgesehene
Bauablauf. Sollte tatsächlich
schon im April dieses Jahres mit
den Bauarbeiten begonnen wer-
den, droht rund um das Kunstmu-
seum der totale Verkehrskollaps.
Die Verkehrsströme im Raum
Aeschen verlaufen heute in ers-
ter Linie über die beiden Achsen
Elisabethenstrasse – St. Alban-
Graben sowie Aeschengraben –
Dufourstrasse. Die zweitgenann-
te Achse ist wegen des Kunst-
museum-Erweiterungsbaus zur-
zeit stark beeinträchtigt, was ei-
ne spürbare Verkehrszunahme
auf der erstgenannten Achse
nach sich zieht. Kommt nun eine
weitere Beeinträchtigung auf der
Elisabethenstrasse hinzu, sind
beide Achsen blockiert und dann
geht weitherum gar nichts mehr.
Und genau dies droht zum Dauer-
zustand zu werden, wenn die Bau-
vorhaben auf und an den beiden
Achsen nicht aufeinander abge-
stimmt werden.
In einem Schreiben an die All-
mendverwaltung fordert der Ge-
werbeverband Basel-Stadt daher,
dass während der gesamten Bau-
zeit der in zwei Etappen geplan-
ten Elisabethenstrasse-Umgestal-
tung mindestens eine der beiden
Achsen ohne Einschränkungen be-
fahrbar ist.
In der Dufourstrasse wird dies
erst 2015 wieder der Fall sein,
wenn die Bauarbeiten am Erwei-
terungsbau des Kunstmuseums
so weit abgeschlossen sind,
dass für den motorisierten Indivi-
dualverkehr keine Behinderung
mehr besteht. Aus diesem Grund
muss mit dem Baubeginn der
ersten Etappe Elisabethenanla-
ge – Klosterberg bis dahin zuge-
wartet werden. Die Umgestal-
tung des unteren Teils der Elisa-
bethenstrasse zwischen Kloster-
berg und Bankverein sowie die
Einführung des Einbahnregimes
sind als zweite Etappe ab 2017
vorgesehen. In diesem Zeitraum
soll auch das Kunstmuseum-Park-
haus im St. Alban-Graben erstellt
werden.
Je nach Bauablauf müssen hier-
zu der St. Alban-Graben und der
nördlichste Teil der Dufourstra-
sse zeitweise gesperrt werden.
Dies wird beträchtliche Auswir-
kungen auf die Führung der Tram-
linie 2 sowie den motorisierten
Individualverkehr haben. Wieder-
um ist mit Ausweichverkehr – die-
ses Mal im Bereich des Aeschen-
platzes – zu rechnen.
Um einen Verkehrskollaps auf die-
sem bereits heute stark frequen-
tierten Platz zu verhindern, muss
mit der zweiten Etappe so lange
zugewartet werden, bis die Bau-
arbeiten am neuen Kunstmuse-
um-Parkhaus fertiggestellt sind.
Ich bin überzeugt, dass dies ein
gangbarer Weg ist, um einerseits
die genannten Bauprojekte innert
angemessener Zeit umzusetzen
und andererseits die für einen
reibungslosen Verkehrsfluss be-
nötigte Aufnahmekapazität für
Anwohnende, Gewerbe und Pend-
ler sicherzustellen.
Dr. Gabriel Barell, Direktor Gewerbeverband Basel-Stadt
Die Eidgenössische Finanzverwaltung
untersucht alljährlich, zu welchem An-
teil Kantone und Gemeinden die Kos-
ten in bestimmten Bereichen durch
Gebühreneinnahmen finanzieren. Da-
bei werden diejenigen Funktionen be-
trachtet, welche die höchsten Gebüh-
reneinnahmen aufweisen: Stras-
senverkehrs- und Schifffahrtsamt,
Wasserversorgung / Abwasserbesei-
tigung, Rechtswesen und Abfallwirt-
schaft.
Bei einer Gesamtbetrachtung über
alle vier vorgenannten Bereiche er-
gibt sich für die drei aktuellsten ver-
fügbaren Jahre 2009 bis 2011 ein
Gesamtindex von 77 Prozent. Zwei
Drittel aller Kantone weichen höchs-
tens zehn Prozentpunkte von diesem
schweizerischen Durchschnitt ab.
Den schweizweiten Spitzenplatz be-
legt der Kanton Basel-Stadt, bei dem
fast 100 Prozent der betrachteten
Kosten durch Gebühren abgedeckt
sind.
Milchkuh Automobilist
Wie der Gebührenindex der Strassen-
verkehrsämter (siehe Grafik) zeigt,
verlangen die Strassenverkehrs-
und Schifffahrtsämter im landeswei-
ten Durchschnitt 17 Prozent mehr
Gebühren, als tatsächliche Kosten
anfallen. Auch hier «brilliert» Basel-
Stadt mit einem Gebührenindex von
147 Prozent und belegt mit dem Kan-
ton Wallis Platz 3 im schweizweiten
Ranking. Mit 140 Prozent spielt auch
der Kanton Basel-Landschaft in der
obersten Gebühren-Liga mit. Ihm
kommt zudem der Titel des Aufstei-
gers der Nation zu: Zwei Jahre zuvor
lag der Index noch bei einigermassen
moderaten 116 Prozent.
Vorsichtige Aussagen
Die Eidgenössische Finanzverwal-
tung hält in ihrem Bericht weiter fest,
dass sich der Index in den meisten
Kantonen erhöht habe, die Ursache
dafür aber auch beim florierenden
Automarkt vermutet werden könne:
Nach einem Einbruch im 2009 habe
dieser im Gleichklang mit der anzie-
henden Konjunktur und des stärker
werdenden Frankens wieder deutlich
zugelegt. Im Weiteren seien die Zah-
len mit Vorsicht zu geniessen:
Die Grenze von 100 Prozent könne
«aufgrund diverser methodischer
Schwierigkeiten bei der Konstruktion
des Indexes» nicht als absolut be-
trachtet werden. Als Instrument im
interkantonalen Vergleich könne der
Gebührenindex allerdings schon die-
nen, und auch dürften die erhobenen
Werte «zumindest als Hinweis auf ein
mögliches Missverhältnis zwischen
den im Bereich der Strassenver-
kehrsämter erhobenen Gebühren
und den anfallen Kosten» verstanden
werden.
Strassenverkehrsämter:
BS & BL über Gebühr finanziert?
15
Autofahrende bezahlen in
beinahe allen kantonalen
Strassenverkehrsämtern
mehr Gebühren, als sie
Kosten verursachen. In den
beiden Basel noch mehr
als anderswo.
Gebührenfinanzierung im Bereich Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt: Die beiden Basel belegen Spitzenplätze. Grafik: EFV
16
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Classic
Organisiert durch:Automobilclub der Schweiz, Sektion beider Basel „Die Oldtimer-Gruppe“
S2. Gempen-Memorial
amstag, 20. September 2014
4. Rallye-Beifahrer-Basis-Kurs 2014 Grundkenntnisse für Teilnahme an Oldtimer-Rallyes
Samstag, 22. Februar 2014 / 08.30 bis 16.00 Uhr
Beschrieb:
Der Kurs vermittelt Ihnen die Grundkenntnisse – in Theorie und prakti-
schen Übungen – für die Teilnahme an Rallyes, wie z. B. ACS Classic-
Night, Raid Suisse–Paris, Winterraid oder ähnlichen Veranstaltungen.
Es wird der Umgang mit Karte, Navigationshilfen, Zeiterfassungs- und
Distanzmessgeräten sowie der Veranstaltungsablauf erklärt. Ein Basis-
wissen ist nicht notwendig. Der Kurs richtet sich an interessierte Oldti-
mer-Rallye-Neulinge, FahrerInnen und BeifahrerInnen.
Treffpunkt:
08.30 h, Restaurant Pantheon, Hofackerstrasse 72, 4132 Muttenz
Kosten:
CHF 130.– für ACS Classic-Club-Mitglieder
CHF 150.– für Nicht ACS Classic-Club-Mitglieder
Inklusive Kaffee, Gipfeli, Mittagessen und alkoholfreie Getränke
Auskunft / Anmeldung:
Brigitta Olloz, Tel. 061 465 40 40, Fax 061 465 40 41
E-Mail: brigitta.olloz@acsbs.ch
Anmeldeschluss
Freitag, 14. Februar 2014
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DER NEUE NISSAN QASHQAI. NEUES ALS ERSTER ENTDECKEN.
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17
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Verkehrssicherheit
In Kreiseln – im Bild eine Skizze des derzeit in Bau befindlichen Krei-sels bei der Kreuzung Hegenheimerstrasse – Wasgenring – haben immer die von links kommenden Fahrzeuge Vortritt. Grafik: TBA BS
11. Teil der Artikelserie des ACS beider Basel in Kooperation mit der Verkehrspolizei des Kantons Basel-Landschaft:
Was Sie schon immer gerne gewusst hätten...
Ihre Fragen sind gefragt
Liegt Ihnen auch schon lange ei-
ne Frage am Herzen, die Sie von
kompetenter Stelle beantwortet
haben wollen?
Dann nutzen Sie jetzt diese Gele-
genheit und melden Sie uns Ihre
Fragen. Bei allgemeinem Interes-
se werden wir diese in einer der
nächsten Ausgaben des ACS
Clubmagazins mit der entspre-
chenden Antwort der Verkehrspo-
lizei Kanton Basel-Landschaft
veröffentlichten.
Damits schön rund läuft: Fragen
rund um den Kreisel
Peter H. aus T. fragt: Zwei Autos fahren gleichzeitig in einen Krei-sel ein. Der von links kommende fährt jedoch mit hoher Geschwin-digkeit, sodass es beim Einfah-ren des zweiten Fahrzeugs fast zu einer Kollision, jedenfalls zu einem scharfen Bremsmanöver kommt. Wer ist im Fehler? Und: Gibt es eine Geschwindigkeits-begrenzung für das Fahren im Kreisel?
nen Kreisel bemerke, dass das von links kommende Fahrzeug so schnell unterwegs ist, dass ich es behindern würde, darf ich nicht mehr in den Kreisel einfahren, sondern muss warten, bis dieses Fahrzeug meine Einfahrt passiert hat. Nun ist es natürlich so, dass ein Kreisel dann am besten funk-tioniert, wenn alle Fahrzeuge den Kreisel mit gemässigtem Tempo befahren. Dann kommt es am wenigsten zu solchen Vortritts-konfl ikten und es ist bildet sich auch immer wieder einmal eine Lücke, um problemlos in den Kreisel einfahren zu können. Es ist also auch eine Frage der Rück-sicht auf andere Verkehrsteilneh-mer, ob man rennmässig unter-wegs ist oder mit vernünftiger Geschwindigkeit.
Bei der Höchstgeschwindigkeit gilt, was an dieser Stelle, respek-tive für diese Zone signalisiert ist. Kreisel ausserorts ohne sig-nalisierte Höchstgeschwindigkeit (beispielsweise 60 km/h) dürfte es wohl in der Schweiz kaum ge-ben. Die geltende Höchstge-schwindigkeit ist aber gerade in solchen Situationen sicher nicht
die vernünftigste, sondern muss den jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden.
Ab welchem Alter gehört man
eigentlich zu den Senioren?
Holger E. aus G. möchte wissen: Wie alt sollte man eigentlich sein, um ohne schlechtes Gewissen sein Auto auf einem Parkplatz «für ältere Personen» abzustel-len? Gibt es dazu eine gesetzli-che Regelung, die ein Mindestal-ter vorschreibt?
Solche Sonderparkplätze für äl-tere Personen oder auch Frauen-parkplätze sind nicht offi zielle Markierungen, die sich auf die Signalisationsverordnung des Bundes abstützen. Man fi ndet sie deshalb nur auf privaten Parkfl ä-chen wie Parkhäusern oder offe-nen Parkplätzen, z. B. bei Ein-kaufszentren oder anderen Or-ten mit Publikumsverkehr. Da sich diese Einschränkungen nicht auf die Strassenverkehrsgesetz-gebung stützen, sind die zuläs-sigen Benutzer möglicherweise nicht in allen Fällen i mmer ganz klar defi niert. Es bleibt dem Grundeigentümer überlassen,
solche Regelungen genügend klar zu machen und Widerhandlun-gen allenfalls zu sanktionieren. Letzteres ist allerdings nur dann möglich, wenn ein richterliches Verbot auf dem Grundstück er-wirkt und entsprechend signali-siert worden ist oder wenn so etwas in vertraglich eingegange-nen Nutzerordnungen vorgese-hen ist. Auch bei dieser Frage schlage ich einmal mehr vor, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Solche Park-plätze sind meistens so angeord-net, dass der Weg zu Eingängen möglichst kurz ist. Damit sollen älteren Personen mit Schwierig-keiten beim Gehen oder Frauen ohne Begleitung grössere Widrig-keiten möglichst erspart werden. Für Frauen in Begleitung oder für 70-jährige Teilnehmende des New York Marathons sind diese Parkplätze eher nicht gedacht.
Kurz gesagt: Ein Mindestalter gibt es nicht, aber auch hier zäh-len der gesunde Menschenver-stand und die Rücksicht auf an-dere Verkehrsteilnehmende, die auf solche Parkplätze angewiesen sind.
Im Kreisel gilt generell die Vor-trittsregel «links vor rechts». Das bedeutet, dass immer dasjenige Fahrzeug vortrittsberechtigt ist, das von links kommt. Man darf also nicht in einen Kreisel einfah-ren, wenn man ein von einer links liegenden Einfahrt her kom-mendes Fahrzeug behindert oder auch nur behindern könnte.
Christoph Naef, Leiter der Hauptabteilung Verkehrssicher-heit bei der Polizei Basel-Land-schaft. Foto: zVg
Auch wenn also die Fahrzeuge gleichzeitig in den Kreisel einfah-ren, ist das von links kom-mende Fahrzeug vortrittsbe-rechtigt, auch wenn es deutlich schneller fährt und es nur des-halb zum Konfl ikt kommt. So-bald ich vor der Einfahrt in ei-
Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
Reisen
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Verona ist allein schon wegen der wunderschönen Arena, in der einst Wett- und Gladiatorenkämp-fe stattfanden, eine Reise wert. Verbunden mit dem Besuch eines Opern-Spektakels wird Verona zu
Was gibt es Schöneres, als
in einer lauen Sommer-
nacht unter freiem Sternen-
himmel und vor der impo-
santen Kulisse des dritt-
grössten Amphitheaters
der Welt eine atemberau-
bende Oper zu geniessen ?
Giuseppe Verdis Klassiker «Aida» wird in der Arena von Verona ein Genuss der ganz besonderen Art. Foto: Christian Abend
Alle Platzkategorien beim ACS.
92. Opernfestspiele vom 20. Juni bis 7. September 2014: … einzigartig, überwältigend, unvergesslich…
Opern-Highlights in der Arena di Verona
einem unvergesslichen Erlebnis. Die 92. Opernfestspiele bieten eine bunte Vielfalt an begeistern-den Erlebnissen: Sei es Aida in den Inszenierungen 1913 oder 2013 oder sei es ein Konzert von Placido Domingo mit Werken von Giuseppe Verdi! Wir garantieren Ihnen einen un-vergesslichen und überwältigen-den Aufenthalt in Verona.
Opern-Angebot 2014
ACS Reisen bietet Ihnen das ge-samte Spektrum:
Aida (Inszenierung von 1913): 10., 16., 24., 26., 31. August oder 4., 7. September 2014.Aida (Inszenierung von 2013): 28. Juni, 3., 6., 8., 15., 20., 23., 27., 29. Juli oder 3. August 2014.Un Ballo in Maschera: 20., 27. Juni, 11., 19., 24., 31. Juli oder 8. August 2014.Turandot: 5., 9., 12., 16., 26., 30. Juli oder 2. August 2014.Carmen: 21., 26. Juni, 4., 10., 18., 25. Juli, 1., 7., 14., 29. Au-gust oder 3. September 2014.Madame Butterfly: 15., 22., 27., 30. August oder 2., 5. September 2014.Romeo & Julia: 23., 28. August oder 6. September 2014.Carmina Burana: 9. August 2014.Placido Domingo: 17. Juli 2014.
Das drittgrösste der erhaltenen antiken Amphitheater: die Arena von Verona Foto: Andreas Tille
Nebst den klassischen Arrange-ments mit ausgewählter Unter-kunft in Verona bieten wir auch nur die Eintrittskarten in den ver-schiedenen Kategorien an. Senio-rentarife und Preise auf Anfrage.
Als weitere Highlights gehören die exquisiten Restaurants und
das interessante ArenaMuse-Opera Museum (AMO-Muse-um) auf das Verona-Programm.
Auch für Shoppingmöglichkeiten ist ausreichend gesorgt. Weiter bietet die Region hervorragende Weine und verschiedene Weingü-ter zum Degustieren und zum Weinkauf.
Hotelunterkünfte in und um Ve-rona auf Anfrage. Wir beraten Sie gerne über Ihre vielen Möglich-keiten.
Buchung und Auskünfte
ACS beider Basel, Sybille Haller-Hueber, sybille.haller@acsbs.ch, Telefon 061 465 40 30.
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Clubmagazin ACS beider Basel | Februar 2014
News
Bei keinem anderen Landverkehrs-
mittel ist das Sterberisiko grösser
als beim Motorrad. Im Vergleich mit
der Eisenbahn, dem sichersten Ver-
kehrsmittel, ist schon Autofahren
14 Mal gefährlicher. Beim Motor-
radfahren hingegen ist das Sterbe-
risiko gleich 257 Mal grösser. Auf
24 Millionen Personenkilometer ist
ein Todesfall zu verzeichnen. Allein
im 2012 starben 74 Töfffahrer
in der Schweiz und wurden 1219
schwer verletzt.
Weil in der EU die Unfallzahlen ähn-
lich hoch liegen, hat diese beschlos-
Der Bund macht richtig
Kasse mit der Strasse
Stefan Holenstein ist neuer
ACS Generaldirektor
Verkehrsverlagerungs-Ziele
in weiter Ferne
ABS für Motorräder bald obligatorisch
Steuern, Vignette und deftige Abga-
ben auf Treibstoffe ( lesen Sie auch
unseren Beitrag auf Seite 8 ) und
Schwerkehr haben dazu geführt,
dass die Strassenrechnung der
Schweiz für das Jahr 2011 mit ei-
nem Überschuss von 1,3 Milliarden
Franken abschliesst. Wie das Bun-
desamt für Statistik ( BFS ) mitteilt,
betrugen die Ausgaben für Unterhalt
und Betrieb 7,15 Milliarden Franken,
die Einnahmen hingegen rund 8,45
Milliarden. Der Kostendeckungsgrad
beträgt somit 118 Prozent. Seit
1998 kommen die Autofahrer selbst
für ihre Kosten auf. Ganz anders
sieht es aus bei den Bahnbenüt-
zern: Wie die Eisenbahnrechnung für
das Jahr 2011 zeigt, beträgt der
Eigenwirtschaftlichkeitsgrad gerade
einmal 44 Prozent.
Der neue Generaldirektor des Auto-
mobil Clubs der Schweiz heisst Ste-
fan Holenstein. Der 51-jährige pro-
movierte Jurist mit Executive MBA
der Universität Zürich hat sein neu-
es Amt per 1. Februar 2014 als Nach-
folger von Niklaus Zürcher angetre-
ten.
Holenstein war seit 2008 Direktions-
mitglied und stellvertretender Direk-
tor bei Santésuisse, dem schweize-
rischen Krankenkassenverband. Er
verfügt über fundierte Erfahrungen
im Verbandsmanagement.
Der ACS beider Basel wünscht Ste-
fan Holenstein viel Erfolg in seinem
neuen Amt.
Der Bundesrat hat den Bericht über
die Verkehrsverlagerung vom Novem-
ber 2013 verabschiedet. Nachdem
das vorgegebene Zwischenziel für
das Jahr 2012 von maximal 1 Milli-
on mit effektiv 1,25 alpenquerenden
LKWs deutlich verfehlt wurde, hat
die Landesregierung das für 2018
festgelegte Verlagerungsziel von
650 000 alpenquerenden Fahrten
als «aussichtslos» bezeichnet.
Eine Halbierung dieser Fahrten in
den verbleibenden vier Jahren sei re-
alistischerweise nicht möglich. Er
ziehe deshalb in Erwägung, die Ziel-
werte zu erhöhen, schreibt er im Be-
richt. Die Verkehrskommission des
Nationalrates will davon aber nichts
wissen und fordert den Bundesrat
auf, weitere Massnahmen zur Verla-
gerung des Güterverkehrs von der
Strasse auf die Schiene zügig umzu-
setzen.
Zu viele Motorradunfälle und Töff-Tote in der Schweiz. Ein serienäs-siges Antiblockiersystem soll Abhilfe schaffen. Foto: Fotolia
sen, Motorradfahren müsse siche-
rer werden.
Ab 2016 sollen deshalb alle neu zu-
gelassenen Bikes über 50 ccm
serienmässig mit ABS oder Kombi-
Bremssystemen ausgerüstet sein.
Diese Systeme ermöglichen ein si-
cheres und schnelleres Bremsen und
bieten zudem auf nassen oder ver-
schmutzen Strassen grosse Vorteile.
Gemäss einem Bericht der Fachzeit-
schrift «L drive» will das Bundesamt
für Strassen diese neue Ausrüs-
tungsvorschrift möglichst zeitgleich
mit der EU einführen
Christine Kleindienst mit Tochter Pascale bei der Preisübergabe durch ACS Chef Christian Greif.
Wem das Glück winkt...
Mehrere hundert ACS Mitglieder ha-
ben an der Umfrage 2013 und der
damit verbundenen Verlosung teilge-
nommen. Den Hauptpreis, ein Apple
iPad Air der neuesten Generation,
gewonnen hat Christine Kleindienst
aus Riehen. Die Gewinnerin war über-
glücklich: «Ich habe bisher noch nie
etwas gewonnen.» Der ACS beider
Basel dankt allen Teilnehmenden
fürs Mitmachen. Bestimmt winkt das
Glück bei einer nächsten Gelegen-
heit.
Lastwagenüberholverbot
Wenn Lastwagen auf zweispurigen Autobahnen überholen, kommt es
auf der Überholspur zu einer markanten Temporeduktion. Die Abstän-
de zwischen den Fahrzeugen verringern sich und der Verkehr stockt.
Dies führt vor allem in Spitzenzeiten oder an Steigungen zu massiven
Störungen des Verkehrsfl usses. In engen Tunnels erschweren überho-
lende Lastwagen für nachfolgende Fahrzeuglenker auch die Sicht auf
die Signalisation. Zudem können Unfälle in Tunnels besonders schwer-
wiegende Folgen haben. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wirkt
dem nun mit der Anordnung von lokalen Überholverboten für Lastwagen
entgegen (Foto: Fotolia.com).
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