Cornea Franz Rechtsanwälte Wirtschaftsrecht Steuerrecht Wirtschaftsstrafrecht Steuerstrafrecht

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Cornea Franz Cornea Franz

RechtsanwälteRechtsanwälte

Wirtschaftsrecht

Steuerrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Steuerstrafrecht

Zentraler Begriff:

ArbeitnehmerArbeitnehmer

Wichtige Gesetze:- KSchG- TzBfG- SGBer

- MuSchG - BGB

- ArbZG- etc., etc.

Gesetzliche Besonderheiten:

- § 310 Abs. 4 BGB (AGB)

Mögliche Ansprüche gegen Arbeitgeber:

- Vertrag- Tarifvertrag

- Gesetz- Gewohnheitsrecht

- Richterliche Rechtsfortbildung

Zentraler Punkt: Arbeitsvertrag

Form

grundsätzl. formlos möglich für Rechtsklarheit Schriftform dringend anzuraten

Ausnahmen:

insbes. für Arbeitgeber: - § 2 NachwG (1 Monatsfrist)- § 14 Abs. 4 TzBfG (Befristung)

Arbeitsvertrag Arbeitsvertrag

zwischen

(genaue Firmenbezeichnung nebst Vertretungsverhältnissen und Adresse )

- im folgenden Arbeitgeber –

und

(Personalien einschließlich Geburtsdatum des Arbeitnehmers)

Präambel / Vorbemerkungen

wichtige Bemerkungen

Die Parteien schließen folgenden Arbeitsvertrag:

Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _____ (genaue Bezeichnung der Tätigkeit) eingestellt.

Ort der Leistung?

Er kann auch mit anderen Tätigkeiten befasst werden, soweit sie zumutbar sind(Zuweisungsgrenze: Direktionsrecht; evtl. Auswirkung bei betriebsbedingten Kündigungen)

Entgeltänderung damit nicht verbunden.

Beginn und Ende

Die Tätigkeit beginnt am_______

Sie endet (?) am _______ (Kündigung möglich?)

Probezeit

Die ersten _____ Monate sind Probezeit

Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von _____ (mind. 2) Wochen gekündigt werden

Kündigungsfristen

Gesetzliche Regelung § 622 BGB

Gleichgeltungsklauseln

Schriftformklausel

Probezeitvereinbarungen

Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist _____

gesetzliche Kündigungsfrist, § 2 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 1 Nr. 9 NachwG Verweis!

Kündigung vor Dienstantritt ausgeschlossen ?

Arbeitsentgelt Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn!

(aber zahlreiche Ausnahmen)

Mögliche Regelungen:Grundgehalt

LeistungszulageMehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

ErfolgsprovisionenGewinnbeteiligungen/Tantiemen, etc.

(beachte Regelungen bzgl. Lohnnebenkosten)

Sonderzahlungen

Bspw. Weihnachtsgeld;

Urlaubsgeld, Gratifikationen,

Anwesenheitsprämien

Dienstwagenregelungen

Anspruch

private Nutzung

Berücksichtigung

Steuerliche Konsequenzen

Rentenleistungen des AG

Festbeträge

Gehaltsabhängige Regelungen

Gesamtversorgungsregelungen

Arbeitszeit (ArbZG)

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ____ Stunden in der Woche und verteilt sich wie folgt ________

Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten

Förderung

Freistellung

Entgelt

Darlehen, etc.

Mehrarbeit / Überstunden

Angeordnete Überschreitung der täglichen Arbeitszeit

Ausgleich durch Freizeitausgleich (sechs Monate) oder Abgeltung (Vereinbarung)

Nebentätigkeit

Erlaubnis

Verbot

Erlaubnisvorbehalt

Urlaub

Der Urlaub beträgt _____ Arbeitstage im Jahr (mindestens ??)

(Grundsatz: Arbeitsvertrag mit Übertragbarkeit und der Abgeltung des Urlaubs die gesetzlichen Vorschriften)

Arbeitsverhinderung

Anzeigepflichten(Mitteilungen, etc.)

Nachweispflichten (AU-Bescheinigung)

vgl. § 5 EFZG

Entgeltfortzahlung

Gesetz: § 3 Abs. 1 EFZG (6 Wochen)

Vorauss.: - AN

- kein Verschulden

Nicht abdingbar § 12 EFZG

Abtretungsklauseln

bspw. wegen Entgeltfortzahlungen

Verschwiegenheitspflicht

Auch nach Ausscheiden Verschwiegenheitsverpflichtung!

Problem: Kollision mit nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

Arbeitnehmererfindungen

insbes. Entwicklungen, Patente, etc. i. d. R. Nutzungsklausel

aber auch ArbnErfG (nicht abdingbar zu Lasten AN)

Rechte auf Benennung, Auskünfte, Vergütung bei Inanspruchnahme

AG: Inanspruchnahmerecht / Erklärung

Problemfeld:

Wettbewerbsverbote

Vertragsstrafenregelungen bspw.

bei vertragswidriger vorzeitiger Beendigunga. o. Kündigung des AG

bei nicht rechtzeitigem Antritt

Mankoabrede (generelle AN-Haftung?)

Haftung des AN für best. Kassen- oder Warenbestand

(Mankogeld)

besondere Vereinbarung nötig, sonst nur nach allg. Grundsätzen (gestufte Haftung)

Betriebsvereinbarungen

Derzeit gelten im Betrieb folgende Betriebsvereinbarungen: ______ ( Hinweis ist gem. §

2 Abs. 1 Nr. 10 NachwG nötig).

Tarifverträge

Folgende Tarifverträge sind Arbeitsverhältnis anwendbar: … (Aufzählung der geltenden Tarifverträge/ Allgemeinverbindlichkeitserklärung)

Alternative:

Die Anwendbarkeit folgender Tarifverträge ______ (Aufzählung, z. B. Manteltarifvertrag und Entgelttarifvertrag, abgeschlossen zwischen ______ für die XY–branche) wird vereinbart.

Ausschlussklauseln / Ausgleichsquittung

- Frist zur Geltendmachung- Frist zur Klage - Problem neue Rechtslage durch

Schuldrechtmodernisierung

Pfändung des Einkommens / Abtretung

Aufwandspauschalen

Ausschluss der Abtretung und Verpfändung

Aufrechnungsverbote

Zahlreiche weitere Regelungen zu:

Arbeitspapieren,

Freistellungen, etc.

und ergänzende Vereinbarungen

Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die

Schriftformklausel.

Abschluss Unterschriften

Würzburg, am _______

____________________ __________________(Unterschrift Arbeitgeber ) (Unterschrift

Arbeitnehmer)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Cornea Cornea Franz Franz

R E C H T S A N W Ä L T E R E C H T S A N W Ä L T E Berliner Platz 10 – 97080 WürzburgBerliner Platz 10 – 97080 Würzburg

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