Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1

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Das GHS-SystemGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Seite 1

Das GHS-System

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Basis: UN Purple book = UN-GHS

Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Abkürzungen: GHS-VO oderCLP-VO

Übergangsfristen für Stoffebis zum 1.12.2010 für Gemischebis zum 1.06.2015

Das GHS-System- Ziele

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Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen

Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr

Weitere Verbesserung von Arbeits-sicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit

Harmonisierung mit dem Transport-recht für gefährliche Güter

Gefahrenpiktogramme

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GHS03Flamme über einem KreisBsp. Oxidierende Feststoffe

GHS04GasflascheGase unter Druck

GHS02FlammeBsp. EntzündbareFlüssigkeiten

GHS01Explodierende BombeBsp. Explosive Stoffe

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GHS06 Totenkopf mit gekreuzten

KnochenBsp. • Akute Toxizität,

Kat. 1 - 3

GHS08Gesundheitsgefa

hrBsp. • Karzinogenität,

Kat. 1A/B, 2• Aspirationsgefahr

GHS07 Ausrufezeichen Bsp.• Akute Toxizität, Kat. 4• Hautreizend, Kat. 2

GHS05Ätzwirkung Bsp.• Hautätzend, Kat. 1 • Korrosiv gegenüber

Metallen, Kat. 1

GHS09Umwelt• Gewässergefährdend

Gefahrenpiktogramme

Neuerungen auf einen Blick

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neue Piktogramme

bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale

Neues Symbol für u. a.CMR-Stoffe und atemwegs-sensibilisierende Stoffe

Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe

zukünftig 28 Gefahrenklassen

Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen

neue Kriterien zur Einstufung

Totenkopf nur für akut giftige Stoffe

Neuerungen auf einen Blick

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R-Sätze

Gefährlichkeitsmerkmale

H-Sätze hazard statementsGefahrenhinweise

S-Sätze P-Sätzeprecautionary statementsSicherheitshinweise

SignalwörterPiktogramme werden mit zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

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Gefahrenklasse und -kategorie

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Gefahrenklasse:Art der

physikalischen Gefahr

Gefahr für die menschliche Gesundheit oder

Gefahr für die Umwelt

z. B. Gefahrenklasse• Akute Toxizität (3.1)• Sensibilisierung von Atemwegen

oder Haut (3.4)• Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)• Korrosiv gegenüber Metallen

(2.16)

2. z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1)• Kategorie 1• Kategorie 2• Kategorie 3• Kategorie 4

Gefahrenkategorie:

untergliedert die Gefahren-klassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr

1.

Entzündbare FlüssigkeitenBeispieletikett

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Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente

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Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten

H-Sätze, Anzahl durch GHS-VO vorgegeben

Piktogramme

Signalwort

Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffent-lichkeit zugänglich gemacht wird P-Sätze,

maximal 6

Name und Produktidentifikatoren

Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu Umstufungen führen

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20

10

2

0,5

20

10

2

0,5

EU (Gase und Dämpfe)

LC50 (inhalativ)mg/l/ 4 h

Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332)

Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331)

Kategorie 2Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)

GHS (Dämpfe)

Gesundheits-schädlich

Giftig

Kategorie 1Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)

Sehr giftig

Mögliche Umstufungen mit GHS

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giftig

gesundheitsschädlich

leichtentzündlich

entzündlich

nicht eingestuft

sehr giftig

giftig

extrem entzündbar

leicht entzündbar

entzündbar

heute ohne GefahrensymbolR 67 Dämpfe können Schläfrigkeitund Benommenheit verursachen

Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H336: Kann Schläfrigkeit undBenommenheit verursachen

Auswirkungen von Umstufungen auf den Arbeitsschutz

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Lagerung zukünftige Konsequenzen für die Lagerung gemäßTRGS 514 oder TRbF 20 ?

zukünftig Schutzstufe 3 ?Schutzstufe 2

Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach GefStoffV und TRGS auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen – siehe Bekanntmachung IIIb3-35122 des BMAS unter www.baua.de

Schnittstelle GHS-VO / GefStoffV, Technisches Regelwerk

Betriebsanweisung EU (bisher): leichtentzündliche Zubereitung - Ausschnitt

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Betriebsanweisung GHS: leichtentzündbares Gemisch – Ausschnitt

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Plakate geben HilfestellungSektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“

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die Plakate in Zusammenarbeit mit der BG Chemie unter www.bgchemie.de medienshop

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Plakate geben HilfestellungSektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“

Der GHS-Konverter der BG Chemieunter www.gischem.de

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Der GHS-Konverter der BG Chemie

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Vorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen

Ausgabe als Word- oder PDF-Datei

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Seite 21

der GHS-Flyer der BG Chemie unter www.bgchemie.de medienshop

Sonderveranstaltungen der BG Chemiewww.bgchemie.de

Seminare der BG Chemie unter www.bgchemie.de Ausbildung

die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de

die Broschüre des Umweltbundesamtes unter www.uba.de

Weitere Hilfen sind:

Disclaimer

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Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten Überblick zu

GHS geben. Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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