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Das hochkarätige Publikum, alle sind gespannt…. „Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“. Strafprozess. Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber: Barbara Hunkeler, Heinz Müller Vertreter des Geschädigten: Rechtsanwalt (RA) Roger Zenari Beschuldigte: Bauleiter, Gerüstersteller, Gerüstbenutzer. - PowerPoint PPT Presentation
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Das hochkarätige Publikum,alle sind gespannt….
„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“
Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber:Barbara Hunkeler, Heinz Müller
Vertreter des Geschädigten:Rechtsanwalt (RA) Roger Zenari
Beschuldigte:Bauleiter, Gerüstersteller, Gerüstbenutzer
Strafprozess
Ablauf Strafprozess: Sachverhaltsschilderung Bekanntgabe der Vorhalte Befragung der Beschuldigten
Bauleiter Gerüstersteller Arbeitgeber - Gerüstbenutzer
Abklärung der sozialen Verhältnisse Plädoyer der Strafverteidiger Urteil und Begründung
Situation vor dem Unfall16. Juni 2006, schön und trocken
Sachverhalt
ca. 2
50 c
m
40 cm
Sachverhalt
Bei der Montage des Gerüstes wurde es versäumt, die Distanz Gerüst / Deckenaussenkante zu messen.
Eine formelle Abnahme des Gerüstes ist unterblieben. Bei der Erstbegehung fragt der Arbeitgeber den
Architekten/Bauleiter, ob der Gerüstabstand in Ordnung sei.
Eine verbindliche Antwort gibt es nicht. Trotz diesen Bedenken erfolgte keine Kontrolle und die
Korrektheit des Abstandes wird auch nicht weiter in Frage gestellt.
Niemand verlangt oder veranlasst eine Überprüfung.
Sachverhalt
Im Verlauf des späteren Nachmittags konsumiert der Arbeitnehmer eine kleine Flasche Bier (3.3dl, 4.8 Vol.% alc.).
Beim Tragen einer sperrigen Last macht der Arbeitnehmer einen Fehltritt.
Er stürzt darauf zwischen Gerüst und dem Gebäude ab und 2.50 m tiefer auf am Boden liegende Ziegelsteine.
Der Verunfallte zieht sich dabei ein Schädel-Hirntrauma sowie diverse Wirbel-, Knochen- und Rippenbrüche zu.
Gesundheitsbeeinträchtigungen des Verunfallten:
Mittelschwere Störung der Hirnfunktion. Die kognitiven Fähigkeiten sind stark
eingeschränkt. Ein bleibender Rückenschaden beschränkt das
Heben und Tragen auf 5 kg. Eine Heimeinweisung erweist sich indes als
nicht notwendig.
Strafantrag
Gestützt auf diesen Sachverhalt werden die drei folgenden Beschuldigten dem Amtsgericht Olten-Gösgen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB überwiesen.
Sachverhalt, Vorhalt undBefragung der Beschuldigten
Architekt / BauleitungVorhalt
Rechtsanwalt (RA) Patrick Thomann
Fritz Fürst wird vorgehalten, sich der fahrlässigenschweren Körperverletzung schuldig gemacht zuhaben, indem er das Gerüst pflichtwidrig nicht aufdie geltenden Vorschriften kontrolliert und dadurchdie eingetretenen schweren Verletzungen des VerunfalltenEmanuel Schmid zu verantworten hat.
GerüsterstellerVorhalt
Rechtsanwalt (RA) Michel Meier
Ernst Wälchli wird als verantwortlicher Gerüsterstellervorgeworfen, sich der fahrlässigen schwerenKörperverletzung schuldig gemacht zu haben, indem er einGerüst aufgebaut hat, welches nicht den geltendenVorschriften entsprach und dessen Benutzung zugelassenhat, so dass der Geschädigte Emanuel Schmid infolgeunvorschriftsgemässem Mehrabstand zwischen Gerüst undWand heruntergefallen ist und sich schwer verletzt hat.
Arbeitgeber des VerunfalltenVorhalt
Rechtsanwalt (RA) Marc Finger
Urs Ruch wird vorgehalten, sich der fahrlässigen schwerenKörperverletzung schuldig gemacht zu haben, in dem er esunterlassen hat, seine Verpflichtungen wahrzunehmen, zuüberprüfen, ob sich das Gerüst in vorschriftskonformemZustand befindet und dadurch zugelassen hat, dass seinArbeitnehmer Emanuel Schmid das mangelhafte Gerüstbenützte und dabei abstürzte. Die Folgen davon führten zueiner schweren Beeinträchtigung seiner Gesundheit.
Die Beschuldigten mit ihren Vertretern
Rechtsbegehren Vertreter des Geschädigten, RA Roger Zenari
Der Beschuldigte Fritz Fürst sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 StGB), begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid schuldig zu sprechen.
Der Beschuldigte Ernst Wälchli sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung, begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid (Art. 125 StGB) schuldig zu sprechen.
Der Beschuldigte Urs Ruch sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 StGB), begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid schuldig zu sprechen.
Der Geschädigte Emanuel Schmid sei zur Geltendmachung seiner Schadenersatz- und Genugtuungsforderung auf den Zivilweg zu verweisen.
Unter Kosten- und Entschädigungsfolge
Plädoyers der RA (Vertreter der Beschuldigten)
Zusammenfassung der Plädoyers: Eine jeweilige Schuld wurde verneint. Die Schuld wurde gegenseitig und dem
Verunfallten zugeschoben. Alle plädierten auf Freispruch.
Plädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesenwerden: RA Patrick Thomann – Bauleiter RA Michael Meier – Arbeitgeber des Verunfallten RA Marc Finger - Gerüstersteller
Bauleiter
Mittelschweres Verschulden
60 Tagessätze à Fr. 180.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre
Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Gerüstersteller
Mittelschweres Verschulden
60 Tagessätze à Fr. 150.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre
Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Arbeitgeber des VerunfalltenMittelschweres Verschulden
30 Tagessätze à Fr. 70.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre
Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Diskussionen beim Mittagessen
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