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Demografie-Bericht des Landkreises Vechta Stand der Umsetzung Frühjahr 2017
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Vorwort
Der Begriff demografischer Wandel beschreibt die Veränderung der heutigen Bevöl-kerungsstruktur, vor allem den Alterungsprozess unserer Gesellschaft. Die Eckpunkte des Wandels lassen sich auf die Formel „älter und bunter“ bringen:
• Älter, weil die Lebenserwartung steigt und der Anteil älterer Menschen zu-nimmt
• Bunter, weil sich die Wanderungsbewegungen im In- und Ausland verstärken
Diese Entwicklung wirkt in jeden Lebensbereich hinein. Deshalb wird der demografi-sche Wandel die Welt, wie wir sie kennen, nachhaltig und tiefgreifend verändern. Keiner verfügt über das Gestaltungswissen des Wandels. In der Geschichte unseres Landes hat es bisher noch nie die Situation gegeben, in der mehr Menschen über 60 Jahre (21 Prozent der Bevölkerung) als unter 20 Jahre (19 Prozent) leben. Diese Trends sind deutschlandweit unumkehrbar, wenngleich der Landkreis Vechta in ei-nem Bereich eine erfreuliche Ausnahme ist: Allen Prognosen zufolge wird die Bevöl-kerung in unserer Region weiter wachsen.
Die Herausforderungen des demografischen Wandels gilt es in Gestaltungschancen zu übersetzen. Aus diesem Grund haben die Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Landkreis Vechta das Projekt „Zukunft Landkreis Vechta 2030“ ins Leben geru-fen.
Die Zahlen und Fakten für den Landkreis Vechta zeigen, dass die Herausforderungen auf allen politischen Ebenen gestaltet werden müssen. Voraussetzung dafür ist die Entwicklung eines strategischen Gesamtkonzeptes. Der Landkreis Vechta ist der ein-zige Landkreis in Deutschland, in dem der Kreistag und die Räte der Städte und Ge-meinden einen solchen Prozess auf den Weg gebracht haben.
Kommunalpolitik denkt meist in Maßnahmen. Wir müssen aber in Zielen denken: Was wollen wir erreichen? Warum wollen wir diese oder jene Maßnahme durchführen? Wohin wollen wir das Schiff Landkreis Vechta steuern? Die Gestaltung des demogra-fischen Wandels ist keine kurzfristig zu lösende Aufgabe, sondern wird viel Zeit für ein strategisches und zielorientiertes Vorgehen in Anspruch nehmen. Zukunft gestal-tet der, der Ziele formuliert und weiß, wohin er will.
Vor diesem Hintergrund ist die Strategie "Landkreis Vechta 2030" - oder kurz: "Zu-kunft 2030" - entstanden. In einem im März 2012 durchgeführten Workshop sind unter dem Zielaspekt 2030 zunächst die Handlungsfelder Familienfreundlichkeit / Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheit, Bildung und Willkommenskultur entworfen und anschließend zu den jetzigen Handlungsfeldern weiterentwickelt wor-den.
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Dieser Bericht liefert einen ersten Zwischenstand, inwieweit verschiedenste Maßnahmen inzwischen umgesetzt wurden. Ziel ist es, diese Leitziele bis 2030 ge-meinsam umzusetzen und dabei alle gesellschaftlichen Akteure für eine aktive Mitarbeit zu gewinnen.
Im Folgenden sind alle Ziele, Unterziele und auch Maßnahmen aufgeführt und beschrieben. Farbige Punkte stellen den Zustand dar, in dem sich beispielsweise die Maßnahme befindet. = erledigt = in Arbeit = offen
Inhaltsverzeichnis
1. Willkommenskultur …………………………………………………………….. Seite 4 - 26
2. Familie ……………………………………………………………………………… Seite 27 - 43
3. Infrastruktur …………………………………….………………………………. Seite 44 - 58
4. Wirtschaft ………………………………………………………………………… Seite 59 - 66
5. Gesundheit ………………………………………………………………………. Seite 67 - 83
6. Bildung ……………………………………….…….……………………………. Seite 84 - 102
Impressum ………………………………………………………………………. Seite 104
Übersicht ............................................................................ Seite 103 - 113
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1. Willkommenskultur
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1. Willkommenskultur
1.1 Ziel: Willkommenskultur wird als kommunale Querschnittsaufgabe verstanden
Maßnahme: 1.1.1 - Strukturen schaffen wie bei den Familienbüros: Auf Landkreis-ebene wird eine Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe eingerich-tet (Aufgaben s. Eildienst NSGB Ausgabe 20/2013 vom 07.11.2013); in den Städten und Gemeinden wird eine Anlaufstelle für Zuwanderer in-stalliert. Aktueller Stand: Im Sachgebiet Bildung und Integration wurde zum 01.09.2016 die ver-schiedenen Aufgaben rund um das Thema Bildung und Integration in einem Sachgebiet zusammen gebündelt. Die verschiedenen Aufgaben des Sachgebietes sind die Integration von Ausländern und die Bildung. Die Integration von Ausländern erfolgt z.B. durch die Integrationsbeauf-tragte, der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe, dem Sprach-förderkonzept, der Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte, der Bil-dungsregion Vechta und der Koordinatorin der Willkommensagentur. Im Bereich Bildung sind die wesentlichen Aufgaben die Betreuung des Ausschusses für Schule, Beruf und Kultur, die Schulentwicklungspla-nung, die äußeren Schulangelegenheiten (hierzu gehören insbesondere die Errichtung, Aufhebung und Unterhaltung von kreiseigenen Schu-len), die Kreisschulbaukasse, die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln sowie Einrichtungen der kreiseigenen Schulen, das Rechnungswesen für Schulen und Kultur, Ausstellungen und Konzerte im Kreishaus, die Aus-bildungsförderung sowie das Kreismedienzentrum.
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1.2 Ziel: Die Städte und Gemeinden haben ein Willkommensmanagement
1.2.1 Unterziel: In den Städten und Gemeinden gibt es einen festen Ansprech-partner als Anlaufstelle für Neubürger und Asylbewerber. Er übernimmt die Lot-senfunktion innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung, versorgt den Zu-gezogenen mit für ihn wichtigen Informationen und vermittelt Kontakte. Er ist die Schnittstelle zur Koordinierungsstelle des Landkreises und zugleich Ansprechpart-ner der Integrationslotsen.
Maßnahmen: 1.2.1.1 - Die Städte und Gemeinden benennen einen festen Ansprech-partner und schulen den/die Mitarbeiter/in. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden.
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Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.2.1.2 - Jeder Neubürger erhält bei der Anmeldung Informationen über die Stadt/Gemeinde und wird in den Angelegenheiten des tägli-chen Lebens beraten. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstütz werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.2.1.3 - Die Städte/Gemeinden organisieren für alle Asylbewerber ei-ne Grundbetreuung (durch eigenes Personal, Integrationslotsen, Dol-metscher, 400-Euro-Kräfte, Betreuer des Asylbewerberheimes, Kirche, Caritas oder andere Hilfsorganisationen). Zur Verbesserung der Lebens-lage der Asylbewerber ist nach Möglichkeit das bürgerschaftliche Enga-gement der Bevölkerung zu fördern. Aktueller Stand: Es soll feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.2.1.4 - Auf Landkreisebene wird ein regelmäßiger Erfahrungsaus-tausch initiiert und koordiniert. Aktueller Stand: Seit dem Jahr 2014 sind ca. 2.600 Flüchtlinge und Menschen mit Migra-tionshintergrund in den Landkreis Vechta eingereist. Davon besitzt rund die Hälfte dieser Menschen eine hohe Bleibeperspektive. Durch effektive Integrationsarbeiten in den letzten Jahren konnte dieser überproportionalen Zuwanderung Rechnung getragen werden. Die Integrationsarbeit beruht auf einem präventiven „Netzwerk Migrati-on“, um die grundsätzlichen Bedürfnisse dieser Menschen sicherzustel-len. Das Netzwerk umfasst die Bereiche Sprachförderung, die schulische und berufliche Förderung sowie die Organisation eines geregelten Ta-gesablaufes. Als Überblick hierfür dient die „Netzwerkkarte Migration“ des Landkreises Vechta. Die „Netzwerkkarte Migration“ finden Sie auf Seite 18.
1.2.2 Unterziel: Die Städte und Gemeinden haben ehrenamtliche Integrati-onslotsen und schätzen diese wert.
Maßnahmen: 1.2.2.1 - Ansprechpartner kümmert sich darum, ausreichend Bürger als Integrationslotsen zu gewinnen.
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1.2.2.2 - Die Städte und Gemeinden sorgen für eine wohnortnahe Ausbildung der Integrationslotsen und unterstützen sie bei ihren Tätig-keiten.
1.2.2.3 - Die bestehenden Aufgaben der Integrationslotsen werden in Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden, der Integrationslotsen und der weiterbildenden Institutionen weiterentwickelt und fortgeführt.
1.2.3 Unterziel: Es sind mehrsprachige Informationen vorhanden.
Maßnahmen: 1.2.3.1 - Die Städte und Gemeinden legen Sprachen fest, in denen für Neubürger wichtige Informationen verfasst werden. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstütz werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.2.3.2 - Die Städte und Gemeinden erstellen für Neubürger ein mehr-sprachiges Willkommenspaket. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.2.3.3 - Der Familienwegweiser des Landkreises wird zu einer Will-kommensplattform weiterentwickelt. Aktueller Stand: Familien in unserem Landkreis sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen zu Themen wie beispielsweise Hilfen zur Er-ziehung, Beratungsangeboten in besonderen Lebenslagen, Organisation des Familienalltags etc. haben. Der digitale Familienwegweiser für den Landkreis Vechta gibt eine Orientierungshilfe und Auskunft über alle wichtigen sozialen und familienunterstützenden Angebote im Landkreis Vechta. Es sind Angebote eingestellt, die generationsübergreifend Kin-der, Jugendliche, Erwachsene und Senioren ansprechen. Zuverlässige Informationen aus einer Hand über die für Familien wich-tigsten Serviceangebote, rechtliche Regelungen und Beratungsangebote finden Sie auch in dem Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Den Familienwegweiser finden Sie hier auf der Homepage des Land-kreises Vechta unter https://www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/hilfe-fuer-familien-kinder-und-jugendliche/familienwegweiser.html.
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1.2.4 Unterziel: Die Städte und Gemeinden unterstützen die Neubürger bei ihrer Integration.
Maßnahme: 1.2.4.1 - Die Städte und Gemeinden bieten regelmäßig Aktivitäten für Neubürger an. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.2.5 Unterziel: Jeder Neubürger kennt seine neue Heimat.
Maßnahme: 1.2.5.1 - Es werden für die Neubürger kostenfreie Führungen angebo-ten, die einen Überblick über die jeweilige Stadt/Gemeinde geben (evtl. mit Dolmetscher). Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
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1. 3 Ziel: Alle Bürger im Landkreis beherrschen die deutsche Sprache
1.3.1. Unterziel: Im Landkreis Vechta gibt es vielfältige Angebote zum Erler-nen der deutschen Sprache. Auch Asylbewerber sollen die Möglichkeit erhal-ten, an Sprachkursen teilzunehmen.
Maßnahme: 1.3.1.1. - Städte, Gemeinden, Kreis und Bildungseinrichtungen ver-ständigen sich auf einheitliche Inhalte, Finanzierung, Zielpersonen und ausführende Institutionen (Qualität). Aktueller Stand: Grundlage - Es wurde eine Vereinbarung im Demografie-Pakt zwischen dem Landkreis Vechta und den kreisangehörigen Kommunen getroffen, die besagt, dass alle Menschen im Landkreis Vechta das Beherrschen der deutschen Sprache ermöglicht wird. Es soll eine „Ist-Analyse“ (vorhandene Sprachförderangebote) durch ei-ne Bestandaufnahme, sowie eine Bedarfsanalyse für den Landkreis
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Vechta erstellt werden. Außerdem sollen Zielgruppen festgelegt werden sowie die bei der Umsetzung beteiligten Akteure. Zudem soll eine Kostenplanung (Landkreismittel) stattfinden. 2015 wurde das „Konzept zu Sprachförderangeboten im Landkreis Vechta“ erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde unter an-derem eine Bedarfsanalyse der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen (Stand Juli 2015). Die Bestandsaufnahme der erforderlichen Daten erfolgte dabei in den Bereichen Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen und Kommunen/Bildungsträger/freie Träger. Die Ergebnisse wurden genutzt, um die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta entspre-chend den Bedarfen anzupassen bzw. die Anpassung anzuregen. Bei-spielsweise wurde die zusätzliche Sprachförderung in weiterführenden Schulen initiiert (Umsetzung erstmals Schuljahr 2016/2017). Derzeit erfolgt eine erneute Bestandsaufnahme durch die Bildungskoor-dinatorin für Neuzugewanderte im Landkreis Vechta (Frau Heseding), durch die auch die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta abge-fragt werden. Anhand dieser Daten wird dann in 2017 erneut eine Ana-lyse und ggf. Nachbesserung der Angebote erfolgen.
1.3.2 Unterziel: Es gibt ein einheitliches Sprachförderkonzept für Kinder, Ju-gendliche und Erwachsene im Landkreis Vechta.
Maßnahme: 1.3.2.1 - Analyse der örtlichen Gegebenheiten (Qualität, Quantität, ört-liche und zeitliche Erreichbarkeit etc.) und gegebenenfalls Nachbesse-rung ).Aktueller Stand: Grundlage - Es wurde eine Vereinbarung im Demografie-Pakt zwischen Landkreis Vechta und kreisangehörigen Kommunen getroffen, die be-sagt, dass allen Menschen im Landkreis Vechta das Beherrschen der deutschen Sprache ermöglicht wird. Es soll eine „Ist-Analyse“ (vorhandene Sprachförderangebote) durch ei-ne Bestandausnahme, sowie eine Bedarfsanalyse für den Landkreis Vechta erstellt werden. Außerdem sollen Zielgruppen festgelegt werden sowie die bei der Umsetzung beteiligten Akteure. Zudem soll eine Kostenplanung (Landkreismittel) stattfinden. 2015 wurde das „Konzept zu Sprachförderangeboten im Landkreis Vechta“ erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde unter an-derem eine Bedarfsanalyse der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen (Stand Juli 2015). Die Bestandsaufnahme der erforderlichen Daten erfolgte dabei in den Bereichen Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen und Kommunen/Bildungsträger/freie Träger. Die Ergebnisse wurden genutzt, um die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta entspre-chend den Bedarfen anzupassen bzw. die Anpassung anzuregen. Bei-
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spielsweise wurde die zusätzliche Sprachförderung in weiterführenden Schulen initiiert (Umsetzung erstmals Schuljahr 2016/2017). Derzeit erfolgt eine erneute Bestandsaufnahme durch die Bildungskoor-dinatorin für Neuzugewanderte im Landkreis Vechta (Frau Heseding), durch die auch die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta abge-fragt werden. Anhand dieser Daten wird dann in 2017 erneut eine Ana-lyse und ggf. Nachbesserung der Angebote erfolgen.
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1.4 Ziel: Verwaltung und Politik im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet und aufgeschlossen gegenüber Neubürgern.
1.4.1 Unterziel: Die interkulturelle Kompetenz und Aufgeschlossenheit ge-genüber Neubürgern von Mitarbeitern der Verwaltung und Ratsmitgliedern ist gestärkt. Im Rahmen von Schulungen zur interkulturellen Kompetenz wird für das Schicksal von Asylbewerbern sensibilisiert.
Maßnahmen: 1.4.1.1 - Die Städte und Gemeinden bieten Veranstaltungen zur in-terkulturellen Kompetenz an. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstütz wterden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.4.1.2 - Die Städte und Gemeinden verfügen über einen Sprachpool (Mitarbeiter mit guten Sprachkenntnissen in anderer Sprache als Deutsch) und kommunizieren diesen kreisweit. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.4.2 Unterziel: Mehr Menschen mit Migrationshintergrund sind im öffentli-chen Dienst beschäftigt.
Maßnahme: 1.4.2.1 - Bei der Bewerberauswahl für Vorstellungsgespräche besonde-re Berücksichtigung von Migranten; Sensibilisierung der Personalver-antwortlichen (über Schulung für interkulturelle Kompetenz). Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta sind alle Neubürger willkommen, egal ob sie aus
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Deutschland, Europa oder anderen Teilen der Welt kommen. Ihre Potenziale werden geschätzt und ihnen sollen die gleichen Chancen geboten werden wie der hier ansässigen Bevölkerung. Um dies zu erreichen, muss sich die kommunale Vernetzung interkulturell öffnen und interkulturelle Kompe-tenzen erwerben. Neubürger sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leis-tung gleichberechtigt an der Bewerberauswahl teilnehmen können. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises und die Personalverant-wortlichen haben Ende 2015 ein Konzept erarbeitet, in dem die Berück-sichtigung von Neubürgern bei der Einstellung geregelt wird. Für den Erwerb von Kompetenzen der Personalverantwortlichen bietet der Landkreis Vechta in Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft IMAP-Institut Schulungen für Mitarbeiter des Landkreises und der zehn Kommunen an. Diese Schulungen sollen in Kürze stattfinden. Es sollen Ansätze interkulturellen Personalmanagements vermittelt und im Rah-men von Workshops Instrumente und Materialien entwickelt werden. Im Fokus sind dabei neben der Personalabteilung insbesondere die Be-reiche mit hohem Kundenkontakt. Um die Mitarbeiterorientierung zu verbessern, werden die Personalräte und die Führungskräfte mit eingebun-den. Auch in der Kreisverwaltung sind bereits seit langem Menschen Migrati-onshintergrund beschäftigt. So haben z. B. von den aktuellen Auszubil-denden mehr als ein Viertel einen Migrationshintergrund. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 19 - 20.
1.4.3 Unterziel: Mehr Neubürger sind in den politischen Gremien vertreten.
Maßnahme: 1.4.3.1 - Aktives Werben der politischen Akteure um Neubürger für poli-tisches Engagement.
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1.5 Ziel: Die Bevölkerung im Landkreis Vechta ist interkulturell geöffnet und aufge-schlossen gegenüber Neubürgern und Asylbewerbern.
Unterziel: Die interkulturelle Kompetenz und Aufgeschlossenheit ist in der Bevölkerung gestärkt.
Maßnahmen: 1.5.1.1 - Integrationspakt mit Vereinen, Unternehmen, Institutionen und Kirchen beschließen; Unterzeichner bekennen sich zu Toleranz, Weltoffenheit und Integration, regelmäßige Treffen aller Unterzeichner zur Erinnerung an gemeinsame Ziele.
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1.5.1.2 - Kulturfeste zum Austausch und Kennenlernen der verschie-denen Nationalitäten einer Kommune organisieren. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.5.1.3 - Lesungen/Lesewochen, Ausstellungen zu Migrationsthemen initiieren. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.5.1.4 - Seminare zur interkulturellen Kompetenz in Bildungswerken. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.5.1.5 - Stadtführungen unter dem Motto „Auf Spurensuche unserer Mitmenschen“: Welche „Fußabdrücke“ haben hier lebende Migranten hinterlassen? Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstützt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.5.1.6 - In der Öffentlichkeit Verständnis für die Situation von Asyl-bewerbern und deren rechtliche Grundlage wecken. Aktueller Stand: Der Landkreis hat gerade während des großen Zuzugs von Flüchtlingen auf eine enge Zu-sammenarbeit mit den lokalen und regionalen Medien gesetzt. So wur-den beispielsweise diverse Begehungen in Notunterkünften und Hinter-grundgespräche mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde ermöglicht. Ziel war und ist es, sowohl eine objektive Berichterstattung über die Situation der Asylbewerber zu unterstützen als auch das Verständnis für die an Recht und Gesetz gebundene Arbeit des Landkreises zu erhöhen.
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1.5.2 Unterziel: Die Unternehmen im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet und aufgeschlossen.
Maßnahme: 1.5.2.1 - Unternehmen stellen ihren neuen Mitarbeitern interne Küm-merer an die Seite und berücksichtigen kulturelle Hintergründe. Aktueller Stand: Am 02.12.2015 wurde eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Verbundes familienfreundlicher Unternehmen zur Stärkung der in-terkulturellen Kompetenzen und zur Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede durchgeführt. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 21.
1.5.3 Unterziel: Die Institutionen im Landkreis Vechta sind interkulturell ge-öffnet und aufgeschlossen.
Maßnahmen: 1.5.3.1 - Positive Beispiele werden regelmäßig vorgestellt.
1.5.3.2 - Theaterstücke/Projektwochen in Schulen zu interkultureller Kompetenz initiieren. Aktueller Stand: Um den Landkreis Vechta als starken Wirtschaftsstandort zu erhalten, ist die Region auch auf Zuwanderer angewiesen. Zuwanderer werden sich eher für den Landkreis Vechta entscheiden, wenn er für sie attraktiv ist und sie von der Gesellschaft willkommen geheißen werden. Zur Willkommenskultur gehört auch der generelle Um-gang mit Vielfalt in der Gesellschaft. Das dazugehörige Maßnahmeblatt finden Sie auf Seite 22.
1.5.3.3 - „Migranten besuchen Schulen“: Integrierte Migranten besu-chen Schulklassen und erzählen von ihrem Leben in Deutschland.
1.5.4 Unterziel: Die Vereine im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet und aufgeschlossen.
Maßnahme: 1.5.4.1 - Vereine stellen ihren neuen Mitgliedern interne Kümmerer an die Seite.
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1.6 Ziel: Alle Neubürger im Landkreis Vechta erhalten Hilfe und Unterstützung bei der beruflichen Integration.
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1.6.1 Unterziel: Im Landkreis Vechta gibt es vielfältige Maßnahmen zur be-ruflichen Qualifizierung von Neubürgern und Fachkräften.
Maßnahmen: 1.6.1.1 - Bildungswerke bieten Kurse/Projekte für Neubürger an.
1.6.1.2 - Zusammenarbeit zwischen dem Ansprechpartner der Städte und Gemeinden und der Wirtschaftsförderung des Landkreises (als Lotse auch zu weiteren Institutionen wie der Koordinierungsstelle Frau-en und Wirtschaft). Aktueller Stand: Das Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung beim Landkreis Vechta lädt mindestens zweimal im Jahr zur Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftsförderer im Landkreis Vechta ein. Die Wirtschaftsförderer tauschen sich über aktuelle Themen aus. Ein ständiger Tagesordnungs-punkt ist der Demografieprozess im Landkreis Vechta. Die Wirtschafts-förderer geben entsprechende Informationen an ihre Unternehmen vor Ort und die Mitarbeiter in den Rathäusern weiter. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 24.
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1.7 Ziel: Der Landkreis Vechta ist bei potentiellen Neubürgern positiv bekannt und attraktiv
1.7.1 Unterziel: Der Landkreis und die Städte und Gemeinden haben ein po-sitives Image.
Maßnahmen: 1.7.1.1 - Stärkere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur positiven Dar-stellung des Landkreises Vechta/der Städte und Gemeinden. Aktueller Stand: Unter anderem gibt es den Newsletter „Wirtschftsimpulse“. Aber auch im Newsletter der Oldenburgischen Volkszeitung informierte die Wirt-schaftsförderung zu verschiedenen Themen. Zur positiven Vermarktung trägt auch der Verbund Oldenburger Münsterland durch eine neue Imagekampagne bei.Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 25.
1.7.1.2 - Städte und Gemeinden/Landkreis schaffen mehrsprachiges Angebot auf ihrer Internetseite. Aktueller Stand: Ein mehrsprachiges Angebot auf der Landkreis-Homepage befindet sich noch im Aufbau.
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1.7.1.3 - Städtepartnerschaften nutzen zur Werbung für den Landkreis Vechta und seine Städte und Gemeinden. Aktueller Stand: Es gibt feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung sowie feste Integrationslotsen, die mehrsprachige Information vermitteln kön-nen. Zusätzlich sollen Neubürger bei der Integration unterstütz werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 16 - 17.
1.7.1.4 - Kooperation mit Medien (Serie zu Neubürger/Integration, Be-richte über vorbildlichen Umgang des Landkreises mit demografischem Wandel). Aktueller Stand: Der Landkreis Vechta hat bereits 2015 gemeinsam mit den Städten und Gemeinden das Filmprojekt „Willkommenskultur im Landkreis Vechta“ umgesetzt. Als Regisseur und Produzent fungierte ein Mitbürger mit Migrationshintergrund aus dem Irak. Der Film ist sowohl auf der Media-thek der Landkreis-Homepage als auch auf youtube.de zu finden. Das Referat für Strategische Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit hat auch die erste Neubürger-Veranstaltung im Landkreis Vechta medial begleitet. Das gilt ebenso für das erste Flüchtlings-Symposium des Landkreises in 2015. Hierfür wurde in Zusammenarbeit mit nordse-hen.tv ein eigener Filmbeitrag produziert, der auch in der Mediathek ab-rufbar ist.
1.7.1.5 - Auftritte des Landkreises (Verbund OM) bei Messen im In- und Ausland (Präsentation als starker Wirtschaftsstandort mit attrakti-ven Lebensbedingungen). Aktueller Stand: Für den Verbund OM ist eine neue Corporate Identity (CI) entwickelt worden, zu dem auch ein neues Logo für den Verbund gehört. Die in diesem Prozess definierten Werbebotschaften des Oldenburger Müns-terlandes werden in geeigneter Weise auf öffentlichen Veranstaltungen platziert. Dazu ist u.a. ein „Messeset“ für die Firmen zur Mitnahme auf Messen geplant. Bereits erstellt sind Infofilme zu Einzelthemen, wie zum Beispiel der Kinderbetreuung. Abschließende Projektaufträge muss der Vorstand des Verbundes OM noch erteilen, sobald das CI erstellt ist. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 26.
Maßnahmenblatt Kennzahl 1.2.1.1. – 3., 1.2.2.1. – 3.,
1.2.3.1. – 2., 1.2.4.1.,
1.2.5.1., 1.4.1.1.1. – 2.,
1.5.1.2. – 5., 1.7.1.1. – 3.
Federführung Städte und
Gemeinden
Akteure Städte und
Gemeinden
Zeithorizont 2015
Thema Willkommenskultur
Ziele Die Städte und Gemeinden haben ein Willkommensmanagement;
Bevölkerung, Verwaltung und Politik im Landkreis Vechta sind interkulturell
geöffnet und aufgeschlossen gegenüber Neubürgern und Asylbewerbern;
Der Landkreis Vechta ist bei potentiellen Neubürgern positiv bekannt und
attraktiv.
Unterziele Der feste Ansprechpartner in der Stadt/Gemeindeverwaltung; der
Integrationslotse, die mehrsprachige Information; die Unterstützung der
Neubürger bei der Integration; die interkulturelle Kompetenz der
Bevölkerung und der Verwaltung; Schulungen zur interkulturellen
Kompetenz; ein positives Image der Kommunen
Beschreibung der Maßnahmen
In Holdorf, Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld, Vechta und Visbek sind feste
Ansprechpartner/Integrationsbeauftragte als Anlaufstelle für Neubürger eingerichtet worden.
In der Regel werden die Mitarbeiter im Familienbüro oder im Einwohnermeldeamt eingesetzt.
Bei der Anmeldung von Neubürgern werden über das Meldeamt oder die Familienbüros
Informationsmaterial in Form von Flyern, Broschüren oder Info-Mappen ausgehändigt. Diese sind mehrsprachig. In manchen Gemeinden sind diese Materialien noch in der Vorbereitung.
Die Stadt Vechta hat Sozialarbeiter für Flüchtlingswohnheime und hausmeisterliche Dienste für
die Betreuung in den Unterkünften eingestellt. Daneben verfügt die Stadt über eine große
Anzahl ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer, die in Workshops und Netzwerktreffen in
Zusammenarbeit mit der Caritas begleitet werden. Auch in Holdorf und Steinfeld sind
Sozialpädagogen/Sozialarbeiter/Hausmeister eingestellt und ein funktionierendes
ehrenamtliches Betreuungssystem für Flüchtlinge zum Teil in Zusammenarbeit mit der Caritas,
Kirche und anderen aufgebaut worden. Ehrenamtliche sind auch in Visbek tätig.
In Neuenkirchen-Vörden gibt es acht Integrationsbeauftrage in den Sprachen Rumänisch,
Russisch, Bulgarisch, Polnisch, Türkisch, Arabisch, Pakistanisch, Englisch, und Deutsch. In Lohne
sind 21 und in Vechta 20 Integrationslotsen in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule
qualifiziert worden. In Visbek konnten keine gewonnen werden. Die Lotsen werden von den
Städten/Gemeinden unterstützt und in Vechta (KVHS) ausgebildet. Für die Weiterentwicklung
ihrer Aufgaben wurde in einem Arbeitskreis ein Rahmenkatalog entwickelt.
In Neuenkirchen-Vörden, in Vechta und Lohne sind Sprachen konkret festgelegt worden, in
denen für Neubürger Informationen verfasst werden. Alle anderen Kommunen bieten
allgemein mehrsprachiges Info-Material an.
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In Vechta erhalten Neubürger bei der Anmeldung im Meldeamt ein Willkommenspaket für die
Orientierung. Der Wegweiser ist mehrsprachig und enthält Hilfestellungen für das alltägliche
Leben (Ärzte, Kindergärten, Einkaufen, Mobilität, Grundgesetz etc.). In Lohne wird eine
Informationsmappe mit Broschüren, Hinweisen, Angeboten und Ansprechpartnern
ausgehändigt. Darüber hinaus werden Gutscheine für eine Tour für Neubürger für zwei
Führungen pro Jahr angeboten.
In Vechta und Lohne werden jährlich wiederkehrende Neubürgerfeste oder ein Fest der
Kulturen veranstaltet. In Neuenkirchen-Vörden sind in den Jahren 2012 – 2014 insgesamt 23
Kochabende mit Bürgern aus 23 Ländern durchgeführt worden. Zudem ist ein internationales
Kochbuch entstanden. Daneben gibt es ein Näh-Café, eine Fahrradwerkstatt und Kurse zum
Erlernen der deutschen Sprache. Auch in Visbek gibt es Sprachkurse und ein Näh-Café. In
Steinfeld werden vielfältige Aktivitäten angeboten/durchgeführt: interkulturelle Begegnungen
(Kochen, Bürgerbrunch, Backtage, Frauenfrühstück, Sport/Freizeit, Spieleabende, Kinder-
freizeiten, weihnachtliche Begegnung/Advent, „Dankeschönfest“, Nachbarschaftsfeste,
Fahrradwerkstatt, Sprachkurse). In allen Städten und Gemeinden gab es im September/
Oktober 2016 eine interkulturelle Woche.
Neuenkirchen-Vörden und Vechta verfügen über einen Sprachpool – Englisch, Französisch,
Türkisch, Kurdisch, Albanisch, Arabisch, Pakistanisch, Rumänisch, Russisch, Bulgarisch und
Polnisch können gedolmetscht werden.
In Vechta werden Ausstellungen zu Migrationsthemen vorbereitet. Die Bildungswerke in
Vechta und die Kreisvolkshochschule bieten Seminare zur interkulturellen Kompetenz an.
Die Städte Lohne und Vechta nutzen ihre Städtepartnerschaften und tragen so zu einem
positiven Image bei.
Stand der Umsetzung
Die vorgenannten Maßnahmen sind zum Teil schon 2012 angelaufen und werden seither
permanent umgesetzt. Einige Maßnahmen u. a. Broschüren, Sprachkurse, Übersetzungen,
Kulturfeste) sind noch in der Vorbereitung.
Kostenplanung und Finanzierung
Personal- und Sachkosten werden von den Städten und Gemeinden übernommen. Darüber
hinaus werden die Maßnahmen durch Spendengeldern und den Budget Familienbüro, Caritas
und Agentur für Arbeit oder Förderprogramme finanziert. Die Materialkosten sind, soweit
angegeben, insgesamt eher gering. Kostendämpfend wirken auch ehrenamtliche Tätigkeiten.
Personalkosten sind für Sozialarbeiter, Hausmeister und Ansprechpartner entstanden.
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18
Maßnahmenblatt Kennzahl 1.4.2.1
Federführung LK Akteure LK, St u G Zeithorizont 2015
Thema Willkommenskultur
Ziel Verwaltung und Politik im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet
und aufgeschlossen gegenüber Neubürgern
Unterziel Mehr Menschen mit Migrationshintergrund sind im öffentlichen Dienst
beschäftigt
Bezeichnung
der
Maßnahme
Bei der Bewerberauswahl für Vorstellungsgespräche besondere
Berücksichtigung von Migranten; Sensibilisierung der
Personalverantwortlichen (über Schulung für interkulturelle Kompetenz)
Beschreibung
Der Landkreis Vechta heißt alle Zuwanderer willkommen – ob aus Deutschland, Europa oder
der Welt. Es werden alle Potenziale geschätzt und den Zuwanderern in allen kommunalen
und gesellschaftlichen Bereichen die gleichen Chancen geboten wie Alteingesessenen.
Gleiches gilt für jene Menschen, die bereits in der Vergangenheit zugewandert sind.
Zur Umsetzung dieser Ziele ist die interkulturelle Öffnung der gesamten Verwaltung
erforderlich. Insbesondere die Stärkung der interkulturellen Kompetenz der
Personalverantwortlichen ist für einen interkulturellen Öffnungsprozess entscheidend.
Zielsetzung
Die Zugewanderten sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
gleichberechtigt an der Bewerberauswahl teilnehmen können.
Die Integrationsbeauftragte und die Personalverantwortlichen werden bis Ende 2015 ein
Konzept erarbeiten, worin die besondere Berücksichtigung von Migranten bei der
Einstellung geregelt wird.
Zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Personalverantwortlichen bietet der
Landkreis Vechta in Zusammenarbeit mit dem IMAP-Institut Schulungen für Mitarbeiter des
Landkreises und der zehn Kommunen des Landkreises Vechta an. Es sollen Ansätze
interkulturellen Personalmanagements vermittelt und im Rahmen von Workshops auf die
Landkreis- und Kommunalverwaltungen zugeschnittene Instrumente und Materialien
entwickelt werden. Im Fokus sind dabei neben der Personalabteilung insbesondere die
Bereiche mit hohem Kundenkontakt und mit Angeboten für Zielgruppen mit
Migrationshintergrund sowie multikulturelle Teams. Um die Mitarbeiterorientierung zu
verbessern, werden die Personalräte und die Führungskräfte mit eingebunden.
19
Kostenplanung und Finanzierung
Es entstehen keine Mehrkosten.
2 2
20
Maßnahmenblatt Kennzahl 1.5.2.1.
Federführung Verbund
familienfreund
- licher
Unternehmen
e.V., GF
Renate Hitz
Akteure Verbund familien-freundlicher Unter-nehme.V.
Zeithorizont 2015
Thema Willkommenskultur
Ziel Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede in der Arbeitswelt.
Unterziel Unternehmen bei der Integration ausländischer Mitarbeiter zu
unterstützen.
Bezeichnung
der
Maßnahme
Interkulturelle Kompetenzen in den Unternehmen stärken.
Beschreibung
Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Mitglieder des
Verbundes familienfreundlicher Unternehmen zur Stärkung der interkulturellen
Kompetenzen und zur Sensibilisierung für die kulturellen Unterschiede.
Zielsetzung
Eine zielgerichtete und individuelle Integration von ausländischen Fachkräften
und eine höhere Sensibilisierung der verantwortlichen Personaler.
Kostenplanung und Finanzierung
Kosten in Höhe von ca. 1.000,00 € übernimmt der Verbund
familienfreundlicher Unternehmen e.V.
Umsetzungsstand
Die Veranstaltung wurde am 02.12.2015 durchgeführt.
Aktualisierung Januar 2017: ab 01.03.2017 wird in der Koordinierungsstelle
aufgrund einer Sonderförderung des Sozialministeriums eine neune halbe
Stelle zur Integration von geflüchteten Frauen in den Arbeitsmarkt besetzt, die
sich zunächst befristet für zwei Jahre um das o. g. Unterziel kümmern wird.
2
21
Maßnahmenblatt Kennzahl 1.5.3.2
Federführung St u G, Lk Akteure Schulen, LK Zeithorizont 2015
Thema Willkommenskultur
Ziel Die Bevölkerung im Landkreis Vechta ist interkulturell geöffnet und
aufgeschlossen gegenüber Neubürgern und Asylbewerbern
Unterziel Die Institutionen im Landkreis Vechta sind interkulturell geöffnet und
aufgeschlossen
Bezeichnung
der
Maßnahme
Theaterstücke/Projektwochen in Schulen zu interkultureller Kompetenz
initiieren
Beschreibung
Um den Landkreis Vechta als starken Wirtschaftsstandort zu erhalten, ist die Region auch auf
Zuwanderer angewiesen. Zuwanderer werden sich eher für den Landkreis Vechta
entscheiden, wenn er für sie attraktiv ist und sie von der Gesellschaft willkommen geheißen
werden. Zur Willkommenskultur gehört auch der generelle Umgang mit Vielfalt in der
Gesellschaft.
Zielsetzung
Toleranz und Achtung gegenüber Menschen mit anderem kulturellen Wurzeln muss
möglichst schon im Kindesalter als selbstverständlich angesehen und von einem breiten
Einwohnerspektrum mitgetragen werden. Vor allem Schulen kommt hier ein besonderer
Stellenwert zu. Es gilt, einen Beitrag zum beidseitigen Verständnis unterschiedlicher
Kulturkreise herzustellen und für eine gegenseitige Akzeptanz zu sorgen.
Die Integrationsbeauftragte des Landkreises Vechta wird in Absprache mit den Schulen im
Landkreis Vechta einen Arbeitskreis einrichten, in dem die Durchführung von
Theaterstücken/Projektwochen zu diesem Thema vorbereitet wird.
2016 wurde im Rahmen der interkulturellen Woche im Kreishaus die Wanderausstellung
„Respekt“ gezeigt. Die Ausstellung regt an zum Nachfragen und Ins-Gespräch-kommen über
die Vielfalt an religiösen und weltanschaulichen Perspektiven unter jungen Leuten in unserer
Gesellschaft.
Ins Leben gerufen wurde die Ausstellung von der Werkstatt der Kulturen aus Berlin. Vor dem
Hintergrund der fortwährenden kulturellen Transformationsprozesse, die Deutschland
durchläuft, schafft die Werkstatt der Kulturen Räume und Plattformen der Verortung, zur
Reflexion, Kommentierung und Bearbeitung von gesellschaftlichen Prozessen.
Die Wanderausstellung wurde auch in keiseigenen Schulen ausgestellt.
22
Kostenplanung und Finanzierung
Es entstehen keine Mehrkosten.
23
Maßnahmenblatt Kennzahl 1.6.1.2
Federführung Amt 80 für
Wirtschaftsför- derung und
Kreisentwick-lung, Dirk
Gehrmann
Akteure Amt 80,
Wirtschafts-
förderer der
Städte und
Gemeinden
Zeithorizont Beginnend
30.09.2015,
bis auf
weiteres
Thema Willkommenskultur
Ziel
Unterziel
Bezeichnung
der
Maßnahme
Zusammenarbeit zwischen dem Ansprechpartner der Städte
und Gemeinden und der Wirtschaftsförderung des Landkreises
(als Lotse auch zu weiteren Institutionen wie der
Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft).
Beschreibung
Amt 80 lädt (bereits seit 2012) mindestens zweimal pro Jahr zur
Arbeitsgemeinschaft der Wirtschaftsförderer im Landkreis Vechta ein.
Zielsetzung
Die Wirtschaftsförderer tauschen sich über aktuelle Themen aus. Ein fester
Tagesordnungspunkt ist auch der Demografieprozess im Landkreis Vechta.
Die Wirtschaftsförderer geben entsprechende Informationen an ihre
Unternehmen vor Ort und die Mitarbeiter in den Rathäusern weiter.
Kostenplanung und Finanzierung
Es entstehen keine Sachkosten. Die Runde tagt rotierend in den Rathäusern.
Umsetzungsstand
Aktualisierung Januar 2017:
Auch für 2017 sind zwei Treffen terminiert.
24
Maßnahmenblatt Kennzahl 1.7.1.1
Federführung Landkreis
Vechta,
Referat SÖ,
unterstützend
Amt für
Wirtschaftsför
derung (80)
Akteure Landkreis
Vechta
Ref. SÖ,
unterstüt-
zend Amt
80,Städte
und
Gemeinden
Zeithorizont laufend
Thema Willkommenskultur
Ziel Der Landkreis Vechta ist bei potentiellen Neubürgern positiv bekannt und
attraktiv.
Unterziel
Bezeichnung
der Maßnahme
Stärkere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur positiven Darstellung des
Landkreises Vechta/der Städte und Gemeinden.
Beschreibung
Im Rahmen aller Projekte sind die Mitarbeiter des Amtes 80 gehalten, wo sinnvoll und
zielführend aktive Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Dies geschieht laufend durch
Presseinformationen und –gespräche in Absprache mit dem Referat SÖ. Insbesondere
werden die Unternehmen und Netzwerke mit Informationen bedient. Dazu wurde Ende
September 2015 erstmals nach mehreren Jahren wieder der Newsletter
„WirtschaftsImpulse“ an über 4.000 Unternehmen versendet, den man online abonnieren
kann (http://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-
arbeit/wirtschaftsfoerderung/wirtschafts-newsletter-wirtschaftsimpulse.html).
Zusätzlich informiert die Wirtschaftsförderung jeden Montag im Newsletter
„Montagmorgen“ der OV zu Wirtschaftsthemen (http://newsletter.ov-online.de).Auch auf Ebene des Verbundes Oldenburger Münsterland speist der Landkreis Themen zur
Verbreitung ein.
Zielsetzung
Kostenplanung und Finanzierung
Die Kosten für „WirtschaftsImpulse“ trägt das Amt 80.
Die Projekte beim Verbund OM werden aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln
bestritten.
Umsetzungsstand
Aktualisierung Januar 2017:
Die „WirtschftsImpulse“ sind 2016 viermal versendet worden. Dies ist auch für 2017 geplant.
Der „Montagmorgen“ der OV erschien mit der Rubrik der Wirtschaftsförderung des
Landkreises 2016 wöchentlich. Dies wird auch 2017 fortgeführt.
25
Maßnahmenblatt Kennzahl 1.7.1.5
Federführung Verbund
Oldenburger
Münsterland
e. V.
Akteure Verbund
OM, Amt
80, Städte
und
Gemeinden
Zeithorizont Laufend,
Beginn
zweite
Jahreshälft
e 2016
Thema Willkommenskultur
Ziel Der Landkreis Vechta ist bei potentiellen Neubürgern positiv
bekannt und attraktiv.
Unterziel
Bezeichnung
der
Maßnahme
Auftritte des Landkreises (Verbund OM) bei Messen im In- und
Ausland (Präsentation als starker Wirtschaftsstandort mit
attraktiven Lebensbedingungen)
Beschreibung
Aktuell wird für den Verbund eine neue Corporate Identity (CI) entwickelt. Die
in diesem Prozess definierten Werbebotschaften des OM werden in geeigneter
Weise auf öffentlichen Veranstaltungen platziert. Dazu ist u. a. ein „Messeset“
zur Mitnahme von Firmen auf Messen geplant. Bereits erstellt sind Infofilme zu
Einzelthemen, wie Kinderbetreuung, usw.
Abschließende Projektaufträge muss der Vorstand des Verbundes OM e. V.
noch erteilen, sobald das CI erstellt ist.
Zielsetzung
Kostenplanung und Finanzierung
Die Projekte beim Verbund OM werden aus den bereitgestellten
Haushaltsmitteln bestritten.
Umsetzungsstand
Aktualisierung Januar 2017:
Der CI-Prozess wird im Frühjahr 2017 mit Beschluss der Kreistage CLP und VEC
abgeschlossen. Danach erfolgen die o. g. Projektaufträge an den Verbund und
deren Umsetzung.
26
27
2. Familie
28
2. Familie
2.1 Ziel: Transparenz über die Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien ist
vorhanden.
2.1.1 Unterziel: Zur Steuerungsunterstützung eine Informationsplattform zu
den unterschiedlichsten Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und
Familien bilden.
Maßnahmen: 2.1.1.1 - Kennzahlen für jede Stadt und jede Gemeinde anhand vonnoch festzulegenden Indikatoren jährlich bereitstellen. Aktueller Stand: Seit Juni 2014 besteht eine Kooperation des Landkreis Vechta mit der Bertelsmann-Stiftung zum Projekt „KECK: Kommunale Entwicklung – Chancen für Kinder“. Im Online-Portal KECK-Atlas werden durch den Landkreis Vechta zu den Bereichen Demografie, Lebensumfeld der Kinder, Kindergesundheit, Frühkindliche Bildung/Betreuung/Erziehung, schulische Bildung und
Entwicklungsverzögerung Daten breitgestellt. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seite 33 -34.
2.1.1.2 - Daten mit Hilfe des Keck-Atlasses der Bertelsmann-Stiftungvorbereiten und bereitstellen. Aktueller Stand: Seit Juni 2014 besteht eine Kooperation des Landkreises Vechta mit der Bertelsmann-Stiftung zum Projekt „KECK: Kommunale Entwicklung – Chancen für Kinder“. Im Online-Portal KECK-Atlas werden durch den Landkreises Vechta zu den Bereichen Demografie, Lebensumfeld der Kinder, Kindergesundheit, Frühkindliche Bildung/Betreuung/Erziehung, schulische Bildung und Entwicklungsverzögerung Daten breitgestellt. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seite 33 -34.
___________________________________________________________
2.2 - Ziel: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gewährleistet
2.2.1 - Unterziel: Die institutionelle Kindertagesbetreuung ist bedarfsge-
recht.
Maßnahmen: 2.2.1.1 - Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze bedarfsgerecht be-reitstellen.
29
Aktueller Stand: Der Landkreis Vechta beauftragt für das Kindergartenjahr 2017/18 ein Institut mit der Erstellung des Kindergartenbedarfsplans. Dieser soll jährlich fortgeschrieben werden. Das Projekt ist in Bearbeitung. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 35.
2.2.1.2 - Betriebliche Kita-Plätze bereitstellen.
2.2.1.3 - Verlässliche Angebote auch für ältere Kinder im Anschluss andie Schule bereitstellen. Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta gibt es ein großes Ganztagsschulen-Angebot. Das Angebot wird stetig ausgeweitet. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Tabelle auf den Seiten 36 - 41.
2.2.2 - Unterziel: Die Tagespflege entspricht der Nachfrage.
Maßnahmen: 2.2.2.1 - Tagespflegeplätze bedarfsgerecht ausbauen.Aktueller Stand: Die Kindertagespflege wird durch eine angemessene Vergütung der Ta-gespflegepersonen und Schaffung von guten Rahmenbedingungen wei-terhin attraktiv gehalten, um genügend Tagespflegepersonen ausbilden zu können und um ausreichend Plätze für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren vorhalten zu können. Das Projekt ist in Bearbeitung. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 42.
2.2.2.2 - Großtagespflegestellen schaffen.Aktueller Stand: Die kreisangehörigen Kommunen unterstützen die Tagespflegepersonen finanziell (z.B. bei der Anmietung geeigneter Räumlichkeiten). Zudem wird eine engmaschige Betreuung durch die Fachberaterinnen der Kin-dertagespflege angeboten. Das Projekt ist in Bearbeitung. Das dazugehörige Maßnahmeblatt finden Sie auf Seite 43.
2.2.2.3 - Betriebliche Tagespflegemodelle entwickeln.
2.2.3 - Unterziel: Die Transparenz der vorhandenen Betreuungsangebote ist gegeben.
Maßnahme: 2.2.3.1 - Kreisweiten Betreuungswegweiser (online) erarbeiten.Aktueller Stand: Seit dem 1. September 2008 gibt es eine Betreuungsbörse für den Landkreis Vechta. Das Angebot der Betreuungseinrichtungen und die
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Anzahl der Plätze sowie der Ansprechpartner können der Betreuungs-börse des Landkreises Vechta entnommen werden. Das Angebot finden auf den Seiten 16 - 17.
2.2.4 - Unterziel: Eine familienbewusste Personalpolitik in Kommunalverwal-tungen und Betrieben ist geschaffen.
Maßnahmen: 2.2.4.1 - Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle entwickeln und umset-zen. Aktueller Stand: Bei der Kreisverwaltung Vechta gibt es eine Gleitzeitregelung sowie eine Dienstvereinbarung zur Telearbeit. Zudem unterstützt die Kreisverwal-tung Teilzeitarbeit und Job-Sharing-Arbeitsplätze.
2.2.4.2 - Rückkehrmodelle für Beschäftigte nach der Elternzeit entwi-ckeln und umsetzen. Aktueller Stand: Konkrete Rückkehrmodelle gibt es in der Kreisverwaltung nicht, aber es gibt Teilzeitmodelle (siehe Punkt 2.2.4.1).
2.2.4.3 - Kinderbetreuung bezuschussen.Aktueller Stand: Aktuell wird mit dem Jugendamt und der Stadt Vechta an der Erarbei-tung eines Modells für eine mögliche Kinderbetreuung gearbeitet. Die Rahmenbedingungen für eine Bezuschussung werden noch geprüft.
2.2.4.4 - Betreuungskräfte sozialversicherungspflichtig beschäftigenund angemessen entlohnen.
2.2.4.5 - Familienerholung (s. Empfehlungen des Deutschen Vereinsfür öffentliche und private Fürsorge) anbieten.
___________________________________________________________
2.3 Ziel: Eine Informationsplattform zu den bestehenden Hilfsangeboten bilden
2.3.1 - Unterziel: Einen regionalen Familienwegweiser durch die jeweiligenStädte und Gemeinden erarbeiten.
Maßnahme: 2.3.1.1 - Regionale Wegweiser in allen Städten und Gemeinden einset-zen und pflegen. Aktueller Stand: Die Städte und Gemeinden verweisen auf den Familienwegweiser des Landkreises
2.3.2 - Unterziel: Einen kreisweiten digitalen Familienwegweiser mit den re-gionalen und gemeindeübergreifenden Hilfsangeboten durch den Landkreis erarbeiten.
31
Maßnahme: 2.3.2.1 - Online-Wegweiser erstellen und pflegen.Aktueller Stand: Familien in unserem Landkreis sollen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Fragen zu Themen wie beispielsweise Hilfen zur Er-ziehung, Beratungsangeboten in besonderen Lebenslagen, Organisation des Familienalltags etc. haben. Der digitale Familienwegweiser für den Landkreis Vechta gibt eine Orientierungshilfe und Auskunft über alle wichtigen sozialen und familienunterstützenden Angebote im Landkreis Vechta. Es sind Angebote eingestellt, die generationsübergreifend Kin-der, Jugendliche, Erwachsene und Senioren ansprechen. Zuverlässige Informationen aus einer Hand über die für Familien wich-tigsten Serviceangebote, rechtliche Regelungen und Beratungsangebote finden Sie auch in dem Familienwegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Den Familienwegweiser finden Sie hier auf der Homepage des Land-kreises Vechta unter https://www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/hilfe-fuer-familien-kinder-und-jugendliche/familienwegweiser.html.
2.3.3 - Unterziel: Leichte Zugänge zu den Hilfssystemen für Neubürgerfami-
lien und junge Familien aus bildungsfernen Familien schaffen.
Maßnahmen: 2.3.3.1 - Niederschwellige präventive Projekte analog EFI in allen Städ-
ten und Gemeinden erstellen.
2.3.3.2 - Förderprogramme zur Sprachförderung mit Förderkriterien
erarbeiten.
Aktueller Stand: Zur Umsetzung des Sprachförderkonzeptes wurde die „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen im
Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landkreises Vechta“ erlassen.
Diese Richtlinie enthält spezielle Regelungen für die Gewährung von
Zuwendungen für Sprachfördermaßnahmen.
Der Landkreis stellt jährlich kreiseigene Mittel für Sprachfördermaß-
nahmen im Kreisgebiet zur Verfügung. Zuwendungsempfänger sind
überwiegend die Kommunen. Die Zuwendungen werden grundsätzlich
für Personal- und Sachausgaben für die Sprachfördermaßnahmen der
verschiedenen, in der Richtlinie aufgeführten Zielgruppen gewährt. Un-
ter anderem erfolgen Sprachfördermaßnahmen in Grundschulen und
weiterführenden Schulen sowie Sprachförderung durch niederschwellige
Projekte (z.B. Nähcafé, Internationaler Abend etc.).
32
2.4 Ziel: Die lokalen Akteure eng vernetzen
2.4.1 - Unterziel: Einen regelmäßigen Austausch der lokalen Akteure auf- bauen.
Maßnahmen: 2.4.1.1 - Halbjährige Netzwerktreffen der Familienbüros und sonstigen
Akteure.
2.4.1.2 - Weitere Akteure (Jugendliche, Familien und Migranten) in die
Netzwerkarbeit einbeziehen.
___________________________________________________________
2.5 Ziel: Ein Meinungsbild der Kinder, Jugendlichen und Familien feststellen
2.5.1 - Unterziel: Klientenbefragungen durchführen.
Maßnahmen: 2.5.1.1 - Bedarfe/Bedürfnisse von Jugendlichen und Familien durch Befragungen feststellen.
Aktueller Stand: Um die Bedarfe sowie Bedürfnisse der Familien zu erfassen, wird im
Februar/März 2017 eine Elternbefragung durchgeführt.
2.5.1.2 - Weitergehende Befragungen.
Maßnahmenblatt Kennzahl 2.1.1.1.
2.1.1.2.
Federführung Landkreis
Vechta Akteure LK, Städte
und Gem. Zeithorizont 2015
Thema Familie
Ziel Transparenz über die Situation von Kindern, Jugendlichen und Familie ist
vorhanden.
Unterziel Zur Steuerungsunterstützung eine Informationsplattform zu den
unterschiedlichsten Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und
Familien bilden.
Bezeichnung
der
Maßnahme
Daten mit Hilfe des KECK-Atlasses der Bertelsmann-Stiftung vorbereiten
und bereitstellen./
Kennzahlen für jede Stadt und jede Gemeinde anhand von noch
festzulegenden Indikatoren jährlich bereitstellen.
Beschreibung
Seit Juni 2014 besteht eine Kooperation des Landkreis Vechta mit der
Bertelsmann-Stiftung zum Projekt „KECK: Kommunale Entwicklung – Chancen
für Kinder“.
Im Online-Portal KECK-Atlas werden durch den Landkreis Vechta zu den
Bereichen Demografie, Lebensumfeld der Kinder, Kindergesundheit,
Frühkindliche Bildung/Betreuung/Erziehung, schulische Bildung und
Entwicklungsverzögerung Daten breitgestellt.
Die Daten der Jahre 2013 und 2014 sollen bis Mitte 2016 vollständig erfasst
sein.
Der KECK-Atlas soll auch den Kommunen im Landkreis Vechta als
Informationsplattform zur Verfügung stehen. Er wird den
Hauptverwaltungsbeamten im Herbst 2015 vorgestellt. Im Anschluss werden
die Sachbearbeiter Ende 2015 zur Arbeit mit dem KECK-Atlas geschult.
Zielsetzung
Bis Mitte 2016 sind die Indikatoren für die Jahre 2013 und 2014 vollständig
ermittelt und im KECK-Atlas eingepflegt.
Der KECK-Atlas wurde bis Ende 2015 auf die Kommunen erweitert.
33
Kostenplanung und Finanzierung
Die Arbeit mit dem KECK-Atlas ist bis Ende 2015 im Rahmen des Kontingents
der Bertelsmann-Stiftung kostenfrei.
34
Maßnahmenblatt Kennzahl 2.2.1.1
Federführung Städte und
Gemeinden Akteure Städte und
Gemeinden Zeithorizont jährlich
Thema Familie
Ziel Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze bedarfsgerecht bereitstellen
Unterziel
Bezeichnung
der
Maßnahme
Aufstellung eines jährlichen Kindergartenbedarfsplanes
Beschreibung
In § 24 SGB VIII ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege geregelt.
Nach § 13 KiTaG stellt der öffentliche Jugendhilfeträger das vorhandene
Angebot an Plätzen in Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an
Plätzen für die nächsten sechs Jahre fest. Die Bedarfszahlen sind jährlich
fortzuschreiben.
Gem. § 1 der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der
öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und Gemeinden im
Landkreis Vechta nehmen die Städte und Gemeinden im Einvernehmen mit
dem Landkreis Vechta die Aufgaben der Jugendhilfe zur Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen (Krippe, Kindergärten, Horte) wahr.
Die Städte und Gemeinden sind aufgefordert, gemeinsam mit dem Landkreis
ausreichend Plätze in Krippen, Kindergärten und Horten vorzuhalten, um die
Erfüllung des Rechtsanspruchs nach dem SGB VIII sicherzustellen. Durch die
jährliche Aufstellung des Kindergartenbedarfsplanes wird eine kurz- und
mittelfristige Bedarfsplanung vorgenommen.
Zielsetzung
Der Landkreis Vechta beauftragt für das Kindergartenjahr 2017/18 ein Institut
mit der Erstellung des Kindergartenbedarfsplans. Dieser wird jährlich
fortgeschrieben.
Kostenplanung und Finanzierung
Die Erstellung des Kindergartenbedarfsplanes wird derzeit beschränkt
ausgeschrieben.
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Maßnahmenblatt Kennzahl 2.2.2.1
Federführung Städte und
Gemeinden Akteure Städte und
Gemeinden Zeithorizont
Thema Familie
Ziel Tagespflegeplätze bedarfsgerecht ausbauen
Unterziel
Bezeichnung
der
Maßnahme
Erstellung eines Kindergartenbedarfsplanes
Beschreibung
In § 24 SGB VIII ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und
in Kindertagespflege geregelt.
Der öffentliche Jugendhilfeträger stellt das vorhandene Angebot an Plätzen
in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege fest und setzt
den entsprechenden Bedarf an Plätzen für die nächsten sechs Jahre fest.
Die Bedarfszahlen sind jährlich fortzuschreiben.
Gem. § 1 der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben
der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und
Gemeinden im Landkreis Vechta nehmen die Städte und Gemeinden im
Einvernehmen mit dem Landkreis Vechta die Aufgaben der Jugendhilfe zur
Förderung von Kindern in Kindertagespflege wahr.
Die Städte und Gemeinden bzw. die von den Kommunen
beauftragten Vermittlungsstellen bieten ausreichend Qualifizierungskurse
für angehende Tagespflegepersonen an. Es werden Tagespflegepersonen
akquiriert und durch Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Kindertagespflege
und deren Vorteile aufmerksam gemacht. Die Tagespflegepersonen und die
Familien, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden, werden
von den zuständigen Fachberaterinnen unterstützt und begleitet.
Zielsetzung
Die Kindertagespflege wird durch eine angemessene Vergütung der
Tagespflegepersonen und Schaffung von guten Rahmenbedingungen weiterhin
attraktiv gehalten, um genügend Tagespflegepersonen ausbilden zu können
und um ausreichend Plätze für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren vorhalten zu können. Für die Betreuung in Randzeiten wird die
Kindertagespflege weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherstellen zu können.
42
Maßnahmenblatt Kennzahl 2.2.2.2.
Federführung Städte und
Gemeinden Akteure Städte und
Gemeinden Zeithorizont
Thema Familie
Ziel Großtagespflegestellen schaffen
Unterziel
Bezeichnung
der
Maßnahme
Aufstellung eines jährlichen Kindergartenbedarfsplanes
Finanzielle Unterstützung bei der Gründung und Führung einer
Großtagespflegestelle
Beschreibung
In § 24 SGB VIII ist der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und
in Kindertagespflege geregelt.
Der öffentliche Jugendhilfeträger stellt das vorhandene Angebot an Plätzen
in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege fest und setzt
den entsprechenden Bedarf an Plätzen für die nächsten sechs Jahre fest.
Die Bedarfszahlen sind jährlich fortzuschreiben.
Gem. § 1 der Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben
der öffentlichen Jugendhilfe durch kreisangehörige Städte und
Gemeinden im Landkreis Vechta nehmen die Städte und Gemeinden im
Einvernehmen mit dem Landkreis Vechta die Aufgaben der Jugendhilfe zur
Förderung von Kindern in Kindertagespflege wahr.
Derzeit gibt es 20 Großtagespflegestellen im Landkreis Vechta. Durch den
Ausbau weiterer Großtagespflegestellen kann die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf weiter sichergestellt und verbessert werden. Großtagespflegestellen
bieten in der Kindertagespflege den Vorteil, dass Ausfallzeiten durch eine
Vertretungskraft aufgefangen werden können. Großtagespflegestellen bieten
zudem Betreuungszeiten an, die über die gängigen Betreuungszeiten in
Kindertagesstätten hinausgehen.
Zielsetzung
Die kreisangehörigen Kommunen unterstützen die Tagespflegepersonen
finanziell (z.B. bei der Anmietung geeigneter Räumlichkeiten). Zudem wird eine
engmaschige Betreuung durch die Fachberaterinnen der Kindertagespflege
angeboten.
43
44
3. Infrastruktur
45
3. Infrastruktur
3.1 Ziel: Insbesondere mit Blick auf das Wohnen und die Infrastruktur sind im Landkreis Vechta barrierearme Lebensbedingungen geschaffen.
3.1.1 - Unterziel: Für ältere Mitbürger gibt es einen zentralen Anlaufpunkt zur individuellen und umfassenden Beratung zum Thema „Wohnen im Alter“.
Maßnahme: 3.1.1.1 - Eine Broschüre „Wohnen im Wandel, Tipps und Ideen für ei-ne ganzheitliche Wohnberatung“ nach dem Vorbild des Landkreises Os-nabrück erstellen. Aktueller Stand: Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels werden sich die Anforderun-gen an das Wohnen in Zukunft massiv verändern. Die Gesellschaft wird älter, weil die Lebenserwartung steigt und der Anteil der älteren Men-schen zunimmt. Die althergebrachte Familienstruktur ist auch im Landkreis Vechta zukünftig nicht mehr die Regel. Der Bedarf an selb-ständigem Wohnen im Alter in entsprechenden barrierefreien Wohnungen, in der Gemeinschaft oder in alternativen Wohnformen, wird zunehmen. Dabei wird die Nachfrage nach bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für Ältere und Familien weiter steigen. Am 01. Juli 2015 wurde daher der Seniorenstützpunkt Niedersachen des Landkreises Vechta auf der Grundlage des Demografie-Pakets ins Leben gerufen. Der Seniorenstützpunkt hat das Ziel, den Verbleib älte-rer Menschen in den vertrauten eigenen vier Wänden solange wie möglich, selbständig und selbstbestimmend zu fördern. Um im Alter weitgehend selbständig und selbstbestimmt leben zu kön-nen, ist eine altersgerechte Gestaltung der Wohnung und des Wohnum-feldes notwendig. Der Seniorenstützpunkt ist hier Ansprechpartner und Anlaufstelle zur individuellen und umfassenden Beratung zum Thema „Wohnen im Al-ter“. Er bietet in Kooperation mit dem Ludgerus Werk e.V. in Lohne und deren ehrenamtlichen Wohnberatern eine professionelle und ganzheitli-che Wohnberatung mit Blick auf die Barrierefreiheit. In diesem Zusammenhang wir derzeit eine Broschüre „Seniorenwegwei-se Landkreis Vechta“ erstellt, in der es auch ein Extra zum Thema „Wohnen im Wandel/Wohnen im Alter“ geben wird. Die Broschüre wird voraussichtlich im Sommer 2017 erscheinen.
3.1.1.2 - Eine professionelle Wohnberatung mit Blick auf Barrierefrei-heit einrichten.
46
Aktueller Stand: Im Zuge des demografischen Wandels mit einer stetig zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen ist es ein grundlegendes Interesse, für das Leben im Alter Rahmenbedingungen zu schaffen, die es älteren Men-schen gerade und besonders auch beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit ermöglichen, so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben. Bei all diesen Punkten hilft der Seniorenstützpunkt Landkreis Vechta. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 50 - 51.
___________________________________________________________
3.2 Ziel: Im Landkreis Vechta ist bezahlbarer und gleichzeitig bedarfsgerechter Wohnraum für Ältere und Familien vorhanden.
3.2.1 - Unterziel: Die Struktur der seit Jahrzehnten vorhandenen Wohnbau-gebiete soll gestärkt und erhalten werden.
Maßnahmen: 3.2.1.1 - Für junge Familien wird die Schaffung von Wohneigentum er-leichtert, indem der Erwerb einer Altbauimmobilie durch ein kommuna-les Programm gefördert wird.Aktueller Stand:Teilweise gibt es solche Programme in den Kommunen. Diese wurden auf Eigenintiative in die Wege geleitet (bspw. in Damme).
3.2.1.2 - Die Städte und Gemeinden legen Programme zur Förderung von Altbausanierungen und zur Innenverdichtung auf.
___________________________________________________________
3.3 Ziel: Die Mobilität der Bevölkerung ist gewährleistet.
3.3.1 - Unterziel: Der ÖPNV ist barrierearm.
Maßnahme: 3.3.1.1 - In Zusammenarbeit mit den ÖPNV-Verkehrsträgern werden Haltestellen sowie Ein- und Ausstiege der Verkehrsmittel barrierefrei hergestellt sowie ein Informations- und Leitsystem installiert. Aktueller Stand: Der Landkreis Vechta stellt in Abstimmung mit den Städten und Ge-meinden, den Verkehrsunternehmen und der Landesnahverkehrsgesell-schaft einen neuen Nahverkehrsplan auf. Im Rahmen der Bearbeitung des neuen Nahverkehrsplans entwickelt der Landkreis als Aufgabenträ-ger des ÖPNV konkrete Maßnahmen für die Barrierefreiheit beispiels-
47
weise von Haltestellen oder von Fahrzeugen. Die Maßnahmen werden mit den Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen ab-gestimmt und in einem Mehrjahresplan umgesetzt. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 52.
3.3.2 - Unterziel: Das moobil+-System ist weiterentwickelt.
Maßnahmen: 3.3.2.1 - Die Benutzerfreundlichkeit des Moobil+-Systems wird durch die Entwicklung einer Anwendungssoftware für Mobilgeräte erhöht. Aktueller Stand: Eine moobil+App gibt es seit Dezember 2014, seitdem wurde sie mehr-fach aktualisiert. Die letzte Aktualisierung fand am 05.11.2016 statt. In der App sind moobil+Fahrpläne sowie alle Bus- und Straßenbahnpläne für ganz Niedersachsen. Und für den Schienenverkehr sogar deutschlandweit. Die App informiert darüber, wann Busse und Bahnen an der gewünschten Haltestelle abfahren und zeigt eventuelle Verspätungen für viele Verbindungen in Echtzeit an. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 53.
3.3.2.2 - Die Nutzung des Moobil+-Systems wird insbesondere für älte-re Mitbürger transparenter gestaltet. Aktueller Stand: Mit moobil+ soll eine sichere, bezahlbare und komfortable Mobilität für alle erreicht werden. Die neuen Busse verkehren werktags von morgens 7.00 Uhr bis abends 19.00 Uhr. Komfortabel und unkompliziert können Kunden telefonisch, online, per App oder persönlich in der neuen Mobilitätszentrale eine moobil+Fahrt buchen. Der moobil+Bus holt die Fahrgäste dann von der gewünschten Haltestelle ab. Besonders für Fahrgäste, die sich nicht online oder per App informieren möchten, wurde die Mobilitätszentrale eingerichtet. Dort wird geholfen bei:
• allen Fragen zu moobil+ • der Buchung von Fahrten • der Registrierung für die bargeldlose Nutzung • und sind offen für Anregungen und Kritik.
48
Neben der Mobilitätszentrale stehen in jeder Kommune auch mehrere persönliche Ansprechpartner für Informationen zur Verfügung, die so-genannten moobil+Berater. Diese erklären Ihnen detailliert, wie moo-bil+ funktioniert und wie man das Angebot optimal nutzt. Die 14 Mercedes-Benz Rufbusse bieten bis zu 8 Fahrgästen Platz, sind klimatisiert sowie barrierefrei und können Fahrräder, zusammenklapp-bare Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren mitnehmen. Somit sind auch die Busse optimal auf ältere Mitbürger ausgelegt. Es wird bei allen Marketingmaßnahmen (z.B. Homepage, Broschüren, Fly-er, Plakaten usw.) auf Schriftgröße und Farbgebung geachtet, damit diese auch von Personen mit altersbedingten Sehschwächen gut gele-sen werden können. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seite 55 - 56.
3.3.2.3 - Ältere Mitbürger werden für die Nutzung des Moobil+-Systems gezielt geworben. Aktueller Stand: In 2016 wurden gezielt mehreren Veranstaltungen für ältere Menschen besucht und dort moobil+ vorgestellt. Weitere Veranstaltungen, Schu-lungen und ein „moobil+Seniorentraining“ sind für das Jahr 2017 ge-plant. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf den Seiten 55 - 56.
Maßnahme: 3.3.3.1 - In den Städten und Gemeinden und im Landkreis wird das Radwegenetz angepasst an künftige Anforderungen (E-Bikes, motori-sierte Rollstuhlfahrer etc.) - konzeptionell vorbereitet und ausgebaut. Dabei werden Ladestationen für E-Bikes eingeplant.
3.3.3 - Unterziel: Es gibt ein verkehrsgerechtes und sicheres innerörtliches und außerörtliches Radwegenetz.
49
3.3.4 - Unterziel: Die Radwege im Landkreis Vechta sind sehr gut vernetzt und an die Radwege benachbarter Landkreise angebunden.
Maßnahme: 3.3.4.1 - Das überörtliche Radwegenetz wird sowohl innerörtlich als auch an die benachbarten Landkreise angebunden. Aktueller Stand: Der Stellenwert des Tourismus im Landkreis Vechta soll weiter erhöht und als Wirtschaftszweig etabliert werden. Das Thema "Rad" mit sei-nem Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung im ländlichen Raum soll für Tourismus und Image im Landkreis Vechta stärker genutzt werden. Das Projekt befindet sich in der Umsetzung. Den Projektsteckbrief fin-den Sie auf Seite 57.
___________________________________________________________
3.4 Ziel: Im Landkreis Vechta besteht eine leistungs- und zukunftsfähige Breitband-versorgung.
3.4.1 - Unterziel: Für den Landkreis Vechta wird eine Breitbandstrukturpla-nung erstellt und die sich daraus ergebenden Infrastrukturmaßnahmen umge-setzt. Aktueller Stand: Ende 2018 verfügen 96 Prozent aller Haushalte und Betriebe in zur Zeit unterversorgten Bereichen auf einen FTTB-Anschluss mit mind. 50 . Es soll eine möglichst flächendeckende Breitbandversorgung im gesamten Kreisgebiet mit mindestens 30 Megabit pro Sekunde sichergestellt sein. Jeder Haushalt soll eine deutliche Verbesserung der Breitbandversorgung spüren. Der Landkreis treibt den Ausbau der Breitbandinfrastruktur durch die Verlegung von Glasfaserkabeln voran. Die Breitbandstrukturplanung wurde im November 2014 abgeschlossen. Insgesamt sollen 49 vorhandene Kabelverzweiger (KVZ) erschlossen und 100 neue aufgestellt werden. Gewerbegebiete sollen mit FTTH (Fiber to the home) erschlossen werden. Die Maßnahme könnte in drei Bauabschnitten umgesetzt werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2018 geplant. Zur Finanzierung der Maßnahme werden Fördermittel des Bundes und Landes beantragt Der Kreistag hat die Umsetzung beschlossen. Mit dem Ausbau ist 2016 begonnen worden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahmeblatt auf Seite 58.
Maßnahmenblatt Kennzahl 3.1.1.2
Federführung Landkreis Akteure Landkreis Zeithorizont 2015
Thema Infrastruktur
Ziel Schaffung einer Beratungsstelle zum Thema „Wohnen im Alter“
Unterziel Für ältere Mitbürger gibt es einen zentralen Anlaufpunkt zur individuellen und
umfassenden Beratung zum Thema „Wohnen im Alter“.
Bezeichnung
der
Maßnahme
Eine professionelle Wohnberatung mit Blick auf Barrierefreiheit einrichten
Beschreibung
Im Zuge des demografischen Wandels mit einer stetig zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen ist es ein grundlegendes Interesse, für das Leben im Alter Rahmenbedingungen zu schaffen, die es
gerade älteren Menschen und besonders beim Eintritt von Pflegebedürftigkeit ermöglichen, so lange
wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung zu verbleiben.
Dies betrifft sowohl die bedarfsgerechte Gestaltung sowohl der vor-/pflegerischen
Versorgungssituation als auch des übergreifenden Wohn- und Lebensumfeldes der Betroffenen
insgesamt. Beim Landkreis Vechta wird zu diesem Zweck ein Seniorenstützpunkt eingerichtet.
Zielsetzung
Ziel ist es, im Jahr 2015 eine Anlaufstelle für ältere Menschen im Kreishaus anzubieten, die zu
allen Fragen des Themas „Wohnen im Alter“ umfassend beraten kann.
Es sollen hierzu bedarfsgerechte und passgenaue Hilfen bei der Alltagsbewältigung angeboten
werden, um bis ins hohe Alter einen Verbleib im vertrauten Wohnumfeld zu ermöglichen.
Im Rahmen der Umsetzung der Aufgaben ist es ein weiteres Ziel, eine Kooperation mit den
ehrenamtlichen Wohnberatern des Ludgerus-Werk e.V. Lohne einzugehen, die bereits eine
kostenfreie Beratung rund ums Wohnen und Bauen im Alter anbieten.
Kostenplanung und Finanzierung
Gesamtkosten: 55.000 Euro pro Jahr
Der Seniorenstützpunkt des Landkreis Vechta erhält einen jährlichen Zuschuss des Landes
Niedersachsen in Höhe von max. 40.000 Euro.
Der Eigenanteil der Kosten für den Landkreis Vechta beläuft sich auf 15.000 Euro pro Jahr.
50
Stand der Umsetzung
Der Seniorenstützpunkt Niedersachsen ist eingerichtet und hat seine Arbeit aufgenommen. Besetzt
ist der Seniorenstützpunkt mit zwei Pflegefachberaterinnen, die zu Fragen der Pflege aber auch zu
Möglichkeiten der Verbesserung des Wohnumfeldes mit Hilfsmitteln Auskunft geben können.
(http://www.landkreis-vechta.de/soziales-und-gesundheit/seniorenstuetzpunkt.html)
51
Maßnahmenblatt Kennzahl 3.3.1
Federführung Landkreis, Amt
80
Akteure Städte und
Gemeinden,
Verkehrsun-ternehmen,
Amt 80,
Landesnah-verkehrsge-
sellschaft
Zeithorizont 2015
beginnend,
laufend bis
2016
Thema Infrastruktur - Schwerpunkt „Barrierefreiheit“
Ziel Der ÖPNV ist barrierearm.
Unterziel
Bezeichnung
der
Maßnahme
Nahverkehrsplanung unter Berücksichtigung von Zielen der Barrierefreiheit.
Beschreibung
Zur strukturierten Planung des öffentlichen-Personennahverkehrs im Landkreis Vechta stellt der
Landkreis in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden, den Verkehrsunternehmen und der
Landesnahverkehrsgesellschaft einen Nahverkehrsplan auf. Im Rahmen des bis Herbst 2016 in
Bearbeitung befindlichen neuen Nahverkehrsplans entwickelt der Landkreis als Aufgabenträger des
ÖPNV konkrete Ziele zur Barrierefreiheit hinsichtlich Fahrzeugausstattung, Haltestellen, usw. Die
Ziele werden mit den Städten und Gemeinden sowie den Verkehrsunternehmen abgestimmt, durch
politischen Beschluss abgesichert und in einem Mehrjahresplan erreicht.
Zielsetzung
Berücksichtigung von speziellen Zielen der Barrierefreiheit bei Maßnahmen, die im Rahmen der
Nahverkehrsplanung umgesetzt werden.
Kostenplanung und Finanzierung
Die Kosten des Nahverkehrsplans in Höhe von ca. 100.000 € trägt der Landkreis als Aufgabenträger. Die Finanzierung der Umsetzung ist aus zweckgebundenen Landesmitteln geplant.
Umsetzungsstand
Der Entwurf des Nahverkehrsplans ist Ende 2016 fertiggestellt worden und wird voraussichtlich im
März 2017 durch den Kreistag beschlossen, so dass die Maßnahmen zur Barrierefreiheit ab dem zweitem Quartal 2017 bearbeitet werden können.
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Maßnahmenblatt Kennzahl 3.3.2.1
Federführung Landkreis, Amt
80 Akteure Städte und
Gemeinden,
Verkehrsun-ternehmen,
Amt 80,
Landesnah-verkehrsge-
sellschaft
Zeithorizont 2014
beginnend,
laufend
Thema Infrastruktur - Schwerpunkt „Barierefreiheit“
Ziel Der ÖPNV ist barrierearm.
Unterziel Das moobil+System ist weiterentwickelt.
Bezeichnung
der
Maßnahme
Moobil+ - App für mobile Endgeräte.
Beschreibung
Mit Einführung des moobil+ -Konzeptes steht den Bürgerinnen und Bürgern ein innovatives
Bussystem im Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung (www.moobilplus.de). Dem Kunden wird eine neue moobil+App für mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. Sie erleichtert
den Zugang zu den Angeboten und Informationen und stellt auch einen Routenplaner zur Erreichung
der nächsten Haltestelle bereit. Zudem ermöglicht sie die Direktbuchung von moobil+. Die App wird
laufend optimiert.
Zielsetzung
Mit der App soll potentiellen Nutzern der Zugang zum moobil+-System erleichtert werden.
Kostenplanung und Finanzierung
Die Kosten in Höhe von 27.250,00 € trägt der Landkreis als Projektträger.
Umsetzungsstand
Die App wurde 2014 eingeführt und bereits mehrfach aktualisiert.
Beschreibung
Die moobil+App:
Alle Fahrgastinfos immer und überall dabei.
Wann fährt ein moobil+Bus? Welche Anschlüsse gibt es? Wie komme man am schnellsten an das
Ziel? Alle Antworten auf diese Fragen und noch viel mehr gibt es in der neuen kostenlosen moobil
+App. Damit wird das Smartphone zur mobilen Informationszentrale für Ihre individuellen Fahrten
mit Bus und Bahn: mit Informationen zu Ticketpreisen, Verbindungen, Haltestellen und Bahnhöfen
sowie mit Karten und Routenplanern, die einen sicher zur nächstgelegenen Haltestelle leiten
können.
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Funktionen:
Fahrpläne.
In der App findet man sämtliche moobil+Fahrpläne sowie alle Bus- und Straßenbahnpläne für
ganz Niedersachsen. Und für den Schienenverkehr sogar deutschlandweit.
Verbindungsauskunft. Die App informiert Sie, wann Busse und Bahnen an Ihrer gewünschten Haltestelle abfahren und zeigt eventuelle Verspätungen für viele Verbindungen in Echtzeit an.
Umgebungshaltestellen.
Nach Ortung der individuellen Position erstellt die App eine Auswahl der umliegenden
Haltestellen mit Entfernungsangabe. Weiterhin kann der Nutzer über eine Kartenfunktion zur
nächsten Haltestelle geleitet werden.
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Maßnahmenblatt Kennzahl 3.3.2.2/
3.3.2.3
Federführung Landkreis, Amt
80, Daniel
Kathmann
Akteure Städte und
Gemeinden,
Verkehrsun-
ternehmen,
Amt 80,
Mobilitäts-
berater
Zeithorizont 2016
beginnend,
laufend
Thema Infrastruktur - Schwerpunkt „Barierefreiheit“
Ziel Der ÖPNV ist barrierearm.
Unterziel Das moobil+System ist weiterentwickelt.
Bezeichnung
der Maßnahme
Die Nutzung des moobil+Systems wird insbesondere für ältere Mitbürger
transparater gestaltet./ Ältere Mitbürger werden für die Nutzung des
moobil+Systems gezielt geworben.
Beschreibung
Für die Zielgruppe „ältere Menschen“ sind konkrete Veranstaltungen und Trainings mit
weiteren Partnern (Seniorenverbände, Bildungsträger, Vereine) sowie gezielte
Marketingmaßnahmen geplant. Außerdem sollen die Mobilitätsberater mit einbezogen und
geschult werden. Die moobil+Busse sind durch ihre Barrierefreiheit bereits auf die
Zielgruppe eingestellt.
Zielsetzung
Stärkung der Akzeptanz des moobil+ - Systems bei der Zielgruppe „ältere Menschen“.
Kostenplanung und Finanzierung
Die Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € trägt der Landkreis als Projektträger. Eine
Beantragung von Fördermitteln wird angestrebt.
Umsetzungsstand
Mit moobil+ soll eine sichere, bezahlbare und komfortable Mobilität für alle erreicht werden. Die neuen Busse verkehren werktags von morgens 7.00 Uhr bis abends 19.00 Uhr.
Komfortabel und unkompliziert können Kunden telefonisch, online, per App oder persönlich
in der Mobilitätszentrale eine moobil+Fahrt buchen. Der moobil+Bus holt die Fahrgäste
dann von der gewünschten Haltestelle ab.
Besonders für Fahrgäste, die sich nicht online oder per App informieren möchten, wurde die Mobilitätszentrale eingerichtet.
Die Beraterinnen und Berater helfen bei:
• allen Fragen zu moobil+,
• der Buchung von Fahrten,
• der Registrierung für die bargeldlose Nutzung
• und sind offen für Anregungen und Kritik.
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Neben der Mobilitätszentrale stehen in jeder Kommune auch mehrere persönliche
Ansprechpartner für Informationen zur Verfügung, unsere moobil+Berater. Diese erklären
detailliert, wie moobil+ funktioniert und wie man das Angebot optimal nutzt. Die moobil+ Berater sind auf der Homepage www.moobiplus.de mit Namen, Telefonnummer und
teilweise mit Emailadresse vermerkt.
Die 14 Mercedes-Benz Rufbusse
• bieten bis zu 8 Fahrgästen Platz,
• sind klimatisiert und barrierefrei
• und können Fahrräder, zusammenklappbare Kinderwagen, Rollstühle und
Rollatoren mitnehmen.
Somit sind auch die Busse optimal auf ältere Mitbürger ausgelegt.
Bei allen Marketingmaßnahmen (z.B. Homepage, Broschüren, Flyer, Plakaten usw.) wird auf Schriftgröße und Farbgebung geachtet, damit diese auch von Personen mit
Sehschwächen gut gelesen werden können.
Im Jahr 2016 wurden gezielt mehreren Veranstaltungen für ältere Menschen besucht und
dort moobil+ vorgestellt.
Weitere Veranstaltungen, Schulungen und ein „moobil+Seniorentraining“ sind für das Jahr
2017 geplant.
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Überörtliche Radwege
Mit dem Gesamtprojekt soll der Ausbau qualitativ hochwertiger radtouristischer
Infrastruktur gefördert werden. Der Stellenwert des Tourismus im Landkreis Vechta soll
weiter erhöht und als Wirtschaftszweig etabliert werden. Das Thema "Rad" mit seinem
Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung im ländlichen Raum soll für Tourismus und Image im
Landkreis Vechta stärker genutzt werden.
Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Radtourismus für den Landkreis
Vechta soll ein neues Radwegeleitsystem und ein Knotenpunktsystem für Radfahrer
installiert werden. Für die anfallenden Investitionskosten zur Anschaffung und zum Aufbau
der Beschilderung (Restkosten beim Radwegeleitsystem und komplette
Knotenpunktbeschilderung mit Informationstafeln) sowie für die Konzeption und Herstellung
einer Radwanderkarte mit begleitendem Tourenbuch sollen Fördermittel beantragt werden.
Mit der Ausschreibung der Leistungen und Lieferungen soll voraussichtlich im August 2016
begonnen werden, so dass erste Auftragsvergaben auch noch in 2016 erfolgen. Abhängig
von der Witterung wird im Frühjahr 2017 mit dem Aufbau der Beschilderung begonnen. Die
Umsetzung der Radwanderkarte und des begleitenden Tourenbuches wird voraussichtlich
bis zum Sommer 2017 abgeschlossen sein. Insgesamt wird mit Investitionskosten in Höhe
von 283.000 € gerechnet, abhängig von den Ausschreibungsergebnissen. Auf die
anliegenden Kostenschätzungen wird hingewiesen.
Die Forderung nach der Einführung eines Knotenpunktsystems kommt aus den touristischen
Erholungsgebieten im Landkreis Vechta. Das integrierte Knotenpunktsystem hat sich bereits
in Nordrhein-Westfalen und in Brandenburg bewährt, in den Niederlanden ist ein
Knotenpunktsystem für Radfahrer Standard. Die Knotenpunkt-Beschilderung sowie eine
erstmals kreisweite Radwanderkarte mit begleitendem Tourenbuch wird den Landkreis
Vechta und somit die Reiseregion Oldenburger Münsterland, deren touristische
Hauptquellmärkte u. a. die Niederlanden und Nordrhein-Westfalen sind, für Radtouristen
wesentlich attraktiver machen. Mit der Neukonzeptionierung des Radwegeleitsystems und
der Einführung eines Knotenpunktsystems verfügt der LK Vechta/die Region Oldenburger
Münsterland über eine qualitativ hochwertige, lückenlose radtouristische Infrastruktur, die
neue radaffine Zielgruppen anspricht und gleichzeitig das Angebot für Stammgäste
erweitert. Zudem werden mit den Vorhaben das Profil und das Image der Urlaubs- und
Ausflugsregion Vechta geschärft. Neben der beantragten Zuwendung des
Radwegeleitsystems nach LEADER wird dieses auch nach dem Niedersaächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz.
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Maßnahmenblatt Kennzahl 3.4.1
Federführung LK, Amt 80,
Larischa
Espelage
Akteure LK, Städte
und
Gemeinden
Zeithorizont 2015 bis
2018
Thema Infrastruktur
Ziel Flächendeckende Breitbandversorgung mit 30 MBit/s
Unterziel
Bezeichnung
der
Maßnahme
Für den Landkreis Vechta wird eine Breitbandstrukturplanung erstellt und die
sich daraus ergebenden Infrastrukturmaßnahmen werden umgesetzt.
Beschreibung
Der Landkreis treibt den Ausbau der Breitbandinfrastruktur durch Verlegung von Glasfaserkabeln
voran. Die Breitbandstrukturplanung wurde im November 2014 abgeschlossen. War 2015 noch das
Ziel, 49 vorhandene Kabelverzweiger (KVZ) zu erschließen und 100 neue KVZ aufzustellen (FTTC
(Fiber to the Curb)-Ausbau) und nur Gewerbegebiete mit FTTB (Fiber to the building) zu
versorgen, hat sich der Kreistag 2016 für die zukunftssichere Lösung Glasfaser (FTTB)im gesamten
Landkreis entschlossen.
Zielsetzung
Im Jahr 2018 soll eine möglichst flächendeckende Breitbandversorgung im gesamten Kreisgebiet mit
mindestens 30 MBit/s sichergestellt sein, jeder Haushalt soll eine deutliche Verbesserung der
Breitbandversorgung spüren.
Kostenplanung und Finanzierung
Finanzierung durch den Landkreis Vechta, Förderanträge werden gestellt.
Umsetzungsstand
2017 wird die europaweite Suche für Bau und Betrieb des Netzes gestartet. Der
Umsetzungsbeschluss des Kreistages soll in der ersten Hälfte 2017 erfolgen, nachdem über die
beantragten Bundes- und Landesfördermittel in Höhe von 20 Mio. Euro und Bau und Betrieb Klarheit
herrscht. Die Fertigstellung des Gesamtnetzes ist für Ende 2018 geplant.
58
59
4. Wirtschaft
60
4. Wirtschaft
4.1 Ziel: Die älteren Berufstätigen (50 +) werden gefördert und sind als Arbeitskräf-te geschätzt.
Maßnahmen: 4.1.1 - Die Unternehmen und Arbeitnehmer werden zu den Themen Altersmanagement, Wissensmanagement und Gesundheitsprävention sowie den schon jetzt möglichen Projekten beraten. Aktueller Stand: Die Beratungen erfolgen laufend in persönlichen Terminen mit den Firmen sowie durch die Newsletter „WirtschaftsImpulse“, „Montagmorgen" der OV und den Newsletter des Verbundes familienfreundlicher Unternehmen.
4.1.2 - Das KMU-Zuschussprogramm des Landkreises Vechta wird in seiner Neuauflage ab Oktober 2014 um den Fördertatbestand „Einstel-lung von älteren Arbeitnehmern“ erweitert. Aktueller Stand: Die Erweiterung ist im Oktober 2014 erfolgt. Gefördert werden seitdem besonders ältere Arbeitnehmer, Frauen in technischen Berufen und Menschen mit Behinderung. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-vechta.de/wirtschaft-und-arbeit/wirtschaftsfoerderung/finanzielle-foerderung.html.
___________________________________________________________
4.2 Ziel: Die unternehmerischen Chancen des demografischen Wandels werden ge-nutzt und die Betriebe sind und bleiben zukunftsfähig.
Maßnahmen: 4.2.1 - Konzeption und Durchführung einer branchenspezifischen Se-minarreihe „Unternehmerische Chancen des demografischen Wandels“ unter Einbeziehung von Partnern (Demografieagentur Niedersachsen, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) Aktueller Stand: Die Seminarreihe wird aus Effizienzgründen nicht gesondert veranstal-tet, sondern mit den Partnern in Kooperation anlassbezogen in der Re-gion, um Doppelungen zu vermeiden.
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4.2.2 - Unternehmen durch einen Wettbewerb oder Zertifizierungs-maßnahmen Anreize für eine innovative Produkt- und Dienstleistungs-entwicklung für die sich wandelnde Bevölkerung geben (z. B. generati-onenfreundlicher Einzelhandel mit der Landesinitiative Niedersachsen Generationengerechter Alltag (LINGA)). Aktueller Stand: Aufgrund bereits vielfältig bestehender Möglichkeiten wurde von einer eigenen Zertifizierung bzw. einem eigenen Wettbewerb abgesehen.
4.2.3 - Den Innovationspreis Oldenburger Münsterland mit demografi-schen Vorgaben verbinden.
4.2.4 - Das Transferzentrum Oldenburger Münsterland (Tzom/Steinbeis-Stiftung) bei den Beratungen im Wissens- und Technologietransfer stärker demografisch ausrichten und einbinden. Aktueller Stand: Das TZOM berücksichtigt die Aspekte des demografischen Wandels seit Zielsetzung 2015 verstärkt.
___________________________________________________________
4.3 Ziel: Fachkräfte stehen zur Verfügung.
4.3.1 - Unterziel: Arbeitnehmern wird ein passendes Lohnniveau angeboten und die Abwanderung wird verhindert.
Maßnahme: 4.3.1.1 - Den Unternehmen werden Vergleichsdaten zum Lohnniveau und Lebenshaltungskosten in der Region an die Hand gegeben. Aktueller Stand: Die Umsetzung ist noch nicht erfolgt, wird aber in die Überlegungen beim Verbund OM zu Lebenshaltungskosten einbezogen.
4.3.2 - Unterziel: In den Unternehmen ist als Wettbewerbsvorteil eine flexib-le Lohngestaltung eingeführt. Aktueller Stand: Die Wirtschaftsförderung macht in Beratungsterminen und durch Veröffentli-chungen laufend auf entsprechende Möglichkeiten aufmerksam.
Maßnahme: 4.3.2.1 - Unternehmen werden zu Fragen der Lohnnebenkosten-gestaltung vor Ort beraten und es werden Informationsmaterialien wie Broschüren/Internetangebote erarbeitet. Aktueller Stand: 2017 werden die Firmen bei geeigneten Anlässen auf die Möglichkeiten
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hingewiesen. Gesonderte Materialien werden nicht erstellt, da es eine Fülle von bestehenden Informationen gibt.
4.3.3 - Unterziel: In den Unternehmen ist als Wettbewerbsvorteil eine flexib-le Arbeitszeitgestaltung eingeführt.
Maßnahme: 4.3.3.1 - Unternehmen werden in Fragen der besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beraten (z. B. Heimarbeitsplätze, Lebens-arbeitszeitmodelle usw.). Hierzu werden Vortragsveranstaltungen durchgeführt sowie Informationsmaterial (Broschüren, Internet) und Beratung in den Unternehmen angeboten. Aktueller Stand:
Der Landkreis informiert die Firmen laufend durch geeignete Maßnah-men über die vielfältigen Möglichkeiten, Familie und Beruf besser mitei-nander in Einklang zu bringen. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 65.
4.3.4 - Unterziel: Zur Fachkräftesicherung ist der Arbeitsmarkt Oldenburger Münsterland bundesweit im Internet zugänglich.
Maßnahmen:
4.3.4.1 - Schaffung eines Stellenportals OM durch Zusammenfassung der Angebote von Oldenburgischer Volkszeitung, Münsterländischer Ta-geszeitung und Arbeitsagentur CLP/VEC unter dem Dach des Verbundes OM. Aktueller Stand:
Potentielle Fachkräfte sollen über freie Stellen im Oldenburger Münster-land im Internet informiert werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 66.
4.3.4.2 - Gespeist durch die Internetseiten der Städte und Gemeinden zusätzlich Bereitstellung der für Fachkräfte bei Zuzug wichtigen Themen Wohnen, Bildung, ÖPNV usw. auf diesem Portal; bundesweite Bewer-bung des Portals durch den Verbund OM und den Zeitungsverbund. Aktueller Stand: Potentielle Fachkräfte sollen über freie Stellen im Oldenburger Münster-land im Internet informiert werden. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 66.
63
4.3.4.3 - Regelmäßige Kommunikation der Portalinhalte über die Ehe-maligennetzwerke der Schulen durch Facebook, XING, usw. Aktueller Stand: Potentielle Fachkräfte sollen über freie Stellen im Oldenburger Münster-land im Internet informiert werden. Eine Internetplattform, auf der Stel-lenangebote zu finden sind, soll im Herbst 2017 online gehen. Ausführliche Informationen finden Sie im dazugehörigen Maßnahme-blatt auf Seite 66.
___________________________________________________________
4.4 Ziel: Qualifizierte Auszubildende sind vorhanden.
4.4.1 - Unterziel: Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende ist geschaffen.
Maßnahmen: 4.4.1.1 - Allgemeiner Aufruf zur Vermietung von ungenutzten Privat-wohnungen an Auszubildende und Fachkräfte.
4.4.1.2 - Bezahlbaren Mietwohnraum durch GeWoBau und Privatwirt-schaft schaffen.
4.4.1.3 - Prüfen, ob mit Partnern, wie beispielsweise dem Kolpingwerk, zweckgebundene Wohnheime geschaffen und betrieben werden können.
4.4.2 - Unterziel: Ein Werbungskonzept ist erarbeitet.
Maßnahmen: 4.4.2.1 - Mit geeigneten Partnern, wie der IHK, HWK u. a., Anwer-bungsprojekte von Auszubildenden entwickeln und umsetzen.
4.4.2.2 - Betriebe zur Arbeitgebermarkenstrategie „Wie werde ich ein attraktives Unternehmen für junge Menschen“ beraten (employer branding).
4.4.3 - Unterziel: Lernpartnerschaften sind weiter ausgebaut.
Maßnahmen: 4.4.3.1 - Kooperationsnetz Schulen und Unternehmen der Region (KURSIV) weiterführen und die Schulen mit weiteren Lernpartnerunter-nehmen verbinden. Aktueller Stand:
64
Erfolgt laufend. 2016 konnten zwei neue Lernpartnerschaften geschlos-sen werden, so dass nun 35 bestehen. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.kurs-vechta.de/.
4.4.3.2 - Lehrerausbildung an der Universität Vechta mit KURSIV in Form von Praktika in den Unternehmen verknüpfen.
4.5 Ziel: Führungskräfte sind vorhanden.
Maßnahme: 4.5.1 - Das laufende Projekt „Vechtaer Fachkräfte-Stipendium“ der Stadt Vechta mit der PHWT als Vorbild kreisweit mit Unternehmen um-setzen und erweitern (z. B. auch auf die Universität).
Maßnahmenblatt Kennzahl 4.3.3.1
Federführung LK, Amt 80,
Verbund
familienfreund-licher
Unternehmen
Akteure LK, Städte
und
Gemeinden,
ggf. private
Dienstleister
Zeithorizont 2016
beginnend,
laufend
Thema Wirtschaft
Ziel Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Unterziel
Bezeichnung
der
Maßnahme
Unternehmen werden in Fragen der besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege
und Beruf beraten.
Beschreibung
Der Landkreis informiert die Firmen laufend durch geeignete Maßnahmen über die vielfältigen
Möglichkeiten, Familie und Beruf besser miteinander in Einklang zu bringen (z. B. Heimarbeitsplätze,
Lebensarbeitszeitmodelle usw.). Dazu finden Veranstaltungen und Beratungen statt. Insbesondere
der Verbund familienfreundlicher Unternehmen Oldenburger Münsterland e. V. legt hier seinen
Schwerpunkt. Außerdem wird entsprechendes Informationsmaterial bereitgestellt.
Zielsetzung
Information und Sensibilisierung der Unternehmen für Maßnahmen und Möglichkeiten der
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.
Kostenplanung und Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahmen in Höhe von 5.000,00 € ist durch Mittel im Haushalt des Amtes für
Wirtschaftsförderung gesichert.
Umsetzungsstand
2016 fanden zwei Veranstaltungen im Rahmen der Mitgliederversammlungen des Verbundes
familienfreundlicher Unternehmen statt. 30 Beratungen erfolgten bei Firmen (siehe auch
Jahrespressebericht).
Die Beratungen werden auch 2017 weiter durchgeführt und Veranstaltungen sind dazu terminiert.
65
Maßnahmenblatt Kennzahl 4.3.4
Federführung LK, Amt 80 Akteure LK, Städte
und
Gemeinden,
Firmen,
Verbund OM
Zeithorizont 11/2015 bis
05/2017
Thema Wirtschaft
Ziel Fachkräftesicherung
Unterziel Zur Fachkräftesicherung ist der Arbeitsmarkt Oldenburger Münsterland
bundesweit im Internet zugänglich.
Bezeichnung
der
Maßnahme
Entwicklung einer Internetplattform zur Präsentation der Stellenangebote im
Oldenburger Münsterland.
Beschreibung
Es soll eine zentrale Internetplattform mit allen Stellenangeboten aus dem Landkreis Vechta bzw.
dem Oldenburger Münsterland entwickelt werden, die dann durch Marketing in strukturschwachen
Regionen beworben werden kann.
Zielsetzung
Potentielle Fachkräfte sollen über freie Stellen im Oldenburger Münsterland im Internet informiert
werden.
Kostenplanung und Finanzierung
Die Finanzierung der Maßnahme ist durch Mittel in Höhe von 50.000,00 € im Haushalt des Amtes
für Wirtschaftsförderung und dem Haushalt des Verbundes Oldenburger Münsterland gesichert.
Umsetzungsstand
Der Landkreis hat den Förderantrag „Aussichtsplattform Beruf und mehr“ im Oktober 2015 durch die
Metropolregion Nordwest e.V. gefördert bekommen. Seit 1. Juni 2016 ist die entsprechende
Projektleiterstelle beim Landkreis Vechta besetzt. Das Pflichtenheft ist erstellt worden, so dass die
Ausschreibung zur Programmierung des Portals im Februar 2017 erfolgen wird. Das Portal soll im
Herbst 2017 online gehen.
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5. Gesundheit
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5. Gesundheit
5.1 Ziel: Der Gesundheitszustand der Bürgerinnen und Bürger hat sich in jedem Le-bensalter verbessert.
5.1.1 - Unterziel: Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Bewusstsein für und den Zugang zu Angeboten der präventiven Gesundheitsförderung.
Maßnahmen: 5.1.1.1 - Information über Gesundheitsgefahren und Einüben gesund-heitsgerechten Verhaltens („Verhaltensprävention“).
5.1.1.2 - Angebote zur Stress-Bewältigung und zur Bekämpfung von Mobbing Aktueller Stand:
Das Schutzengelprojekt des Landkreises Vechta bietet zum Thema Be-kämpfung von Mobbing einige Angebote an. Zielsetzung des Schutzengelprojektes ist es, neben der Bekämpfung von Verkehrsunfäl-len auch die Zivilcourage von 16-24j-ährigen Jugendlichen zu stärken. Die Angebote, sogenannten Qualifikationen, schulen die Jugendlichen zu verschiedensten Themen der Zivilcourage, Persönlichkeitsstärkung und Verkehrssicherheit. Im Folgenden werden die Angebote zum Thema Bekämpfung von Mobbing kurz erläutert. Alle Angebote sind präventiver Art, d.h. sollen vorbeugen und keine Intervention in einer akuten Krise darstellen oder ersetzen: Be Cool: Dies ist eine Qualifikation zum Thema Zivilcourage und Gewaltprävention. Die Jugendlichen lernen ihre Körpersprache kennen und behandeln die Themen Konfliktfähigkeit, Deeskalation und Selbst- und Fremdwahrnehmung. Dabei wird auch das Thema Mobbing, was ebenfalls eine Form von Gewalt ist, und der Umgang damit behandelt. Durch diese Qualifikation wird den Teilnehmern deutlich, dass Gewalt kein Lösungsweg ist und es werden sowohl Alternativen als auch gute Wege zur Gewaltvermeidung dargestellt.
Der schmale Pfad: Dies ist eine Qualifikation zum Thema Selbst- und Fremdwahrnehmung. Diese Qualifikation beugt Mobbing indirekt dadurch vor, dass in ihrem Verlauf Kooperationsübungen als Gruppe durchgeführt werden. Diese Form der Arbeit stärkt den Gruppenzu-sammenhalt und macht deutlich, dass jedes Mitglied der Gruppe gleich wichtig ist und jeder mit seinen Stärken und Schwächen akzep-tiert werden muss, damit die Aufgabe gelingen kann. Außerdem tragen die Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung dazu bei, dass sich die Gruppe besser einschätzen und jeden einzelnen darin besser ver-
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stehen kann. Das SaM-Projekt (Schüler als Multiplikatoren): Dies ist ein Präven-tionsprojekt, das ab Sommer 2017 im Rahmen vom Schutzengelprojekt Vechta und in Kooperation mit dem erzieherischen Kinder- und Jugend-schutz des Landkreises in den achten Klassen der weiterführenden Schulen durchgeführt wird. In diesem Projekt wird eine kleine Gruppe Schüler/innen zu SaM’s ausgebildet. Ihre Ausbildung umfasst 4 The-menblöcke zu verschiedenen Präventionsthemen, also auch der Gewalt-prävention, in der zudem das Thema Mobbing angesprochen wird. Nach bzw. während ihrer Ausbildung zu SaM’s führen die Jugendlichen im Peer-to-Peer-Ansatz eigene Präventionsprojekte in Anleitung durch und geben so ihr Wissen an ihre Mitschüler weiter.
5.1.1.3 – Suchtprävention Aktueller Stand:
Jährlich sterben in Deutschland mindestens 110.000 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, weitere 40.000 Menschen sterben an den Folgen schädlichen Alkoholkonsums und etwa 1.300 Todesfälle im Jahr haben ihre Ursache im illegalen Drogenmissbrauchs. Zielgerichtete und auf wissenschaftlichen Ergebnissen gestützte Suchtprävention kann einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten, die Bevölkerungsgesundheit zu steigern, die gesellschaftliche Kosten zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung). Auch im Landkreis Vechta gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die Suchtprävention betreiben. Ausführliche Informationen zur Suchtprävention finden Sie in der Tabelle auf Seite 77.
5.1.2 - Unterziel: Eine ausreichende und bedarfsgerechte hausärztliche so-wie stationäre (fach-)ärztliche Versorgung ist sichergestellt.
Maßnahmen:
5.1.2.1 - Steigerung der Attraktivität von Landarztpraxen (z. B. kos-
tengünstige Behandlungsräume).
5.1.2.2 - Förderung von Initiativen zur Gewinnung von Ärztenach-wuchs (z. B. Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin). Aktueller Stand:
Der zunehmende Ärztemangel führt zu einer Unterversorgung und in der Folge zur Abwanderung aus dem ländlichen Bereich. Das langfristige Hauptziel besteht deshalb in der Gewinnung und Bindung von Fachkräf-ten für den medizinischen Sektor für das Oldenburger Münsterland und
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den Landkreis Vechta. Für die Sicherstellung der hausärztlichen und ärztlichen Versorgung im Landkreis Vechta wird die Realisierung einer Anlauf- und Koordinierungsstelle für angehende und bereits approbierte Ärzte angestrebt. Diese Anlaufstelle soll als Koordinator für alle bereits beschäftigten Mediziner und der zukünftig im Landkreis Vechta tätigen Ärzte fungieren.
Projekt: WelcoMED: (Willkommensbüro für Mediziner im Landkreis Vechta) Dieses Projekt richtet sich an alle angehenden und bereits fertig appro-bierte Mediziner, die sowohl schon eine längere Zeit im Landkreis tätig sind als auch mit dem Gedanken spielen, in einem Krankenhaus des Landkreises tätig zu werden oder sich nieder zu lassen. Diese Mediziner sollen durch bestehende Kontakte zu Universitäten in die Region geholt werden. Junge und angehende Mediziner sollen sich in der Region willkommen fühlen. Dazu soll eine Stelle eingerichtet werden, die sich darum küm-mert, dass in verschiedenen Bereichen Hilfestellungen und Angebote erarbeitet werden. Dazu gehören etwa die soziale Einbindung, das Auf-zeigen der Familienfreundlichkeit der Region, Qualifizierungsmöglichkei-ten in den Krankenhäusern vor Ort, kulturelle und sprachfördernde An-gebote sowie Unterstützung bei der Niederlassung. Zu den beteiligten Akteuren zählen vorrangig die vier Krankenhäuser des Landkreises und auch Vertreter der Haus- und Facharztpraxen, sowie der übergeordnete Klinikverbund (Corantis-Kliniken). Eine enge Zusammenarbeit soll mit dem Vechtaer Institut für Forschungsförderung stattfinden, da dieses schon jetzt einen guten Kontakt zu angehenden Medizinern hält. Wei-terhin beteiligen sich an diesem Projekt sowohl die Wirtschaftsförde-rung des Landkreises Vechta als auch die Gesundheitsregion.
5.1.2.3 - Erhaltung der drei Krankenhausstandorte Vechta, Lohne und Damme (z. B. Effizienzsteigerung durch Absprachen über Schwerpunkt-bildungen, Kooperation statt Konkurrenz). Aktueller Stand:Zwischen den drei somatischen Krankenhäusern besteht ein Kooperationsvertrag. Der Landkreis unterstützt Investitionen in die Infrastruktur der drei Krankenhäuser.Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seite 78 - 79.
5.1.2.4 - AG „Medizinische und pflegerische Versorgung“ als Netzwerk der Akteure vor Ort Aktueller Stand:
AG 1 – ärztliche Versorgung: Die Arbeitsgruppe Ärzte befasst sich mit der ärztlichen Nachwuchsgewinnung für Krankenhäuser und Praxen.
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Es ist ein Konzept in Zusammenarbeit dem Vechtaer Institut für For-schungsförderung (VIFF e.V.) und in Absprache mit den Corantis-Kliniken entwickelt worden. Dieses Konzept zur Einrichtungen eines Willkom-mensbüros für Mediziner (WelcoMED) wurde zum 30.09.2016 als Projekt beantragt werden. AG 2 – pflegerische Versorgung: Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Mangel an Pflegekräften in Einrichtungen in der Region. Am 09.08.2016 haben sich 24 Einrichtungen, die Pflegekräften beschäf-tigten (darunter auch alle 4 Krankenhäuser des Landkreises), zu dem Verein „Perspektive: Pflege!“ e.V. zusammengeschlossen. Auch der Landkreis Cloppenburg beabsichtige die Gründung eines entsprechen-den Vereins. Ziel der Vereine ist die Initiierung von Imagekampagnen im Oldenburger Münsterland, die Teilnahme an Fachmessen und die Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen. Innerhalb des Vereins soll eine Anlaufstelle über Projektmittel der Gesundheitsregion und des Fachkräftebündnisses Nordwest geschaffen werden, welche diese Ziele verfolgt und umsetzt.
5.1.2.5 - Ausreichende medizinische Wochenendversorgung Aktueller Stand:
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung ist Aufgabe der Kas-senärztlichen Vereinigung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Derzeit findet diese Versorgung zentral in Räumlichkeiten des St. Marienhospital Vechta statt und ist unter der Telefonnummer: 116117 zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 07:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 15:00 bis 07:00 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08:00 bis 07:00 Uhr
5.1.2.6 - Sicherstellung bedarfsgerechter dezentraler Notfallversorgung Aktueller Stand:
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung ist Aufgabe der Kas-senärztlichen Vereinigung im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Derzeit findet diese Versorgung zentral in Räumlichkeiten des St. Marienhospital Vechta statt und ist unter der Telefonnummer: 116117 zu folgenden Sprechzeiten zu erreichen: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 07:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 15:00 bis 07:00 Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 08:00 bis 07:00 Uhr
5.1.3 - Unterziel: Eine bedarfsgerechte ambulante und stationäre pflegerische Ver-sorgung ist sichergestellt, wobei dem Verbleib in der häuslichen Umgebung ein be-sonderer Stellenwert eingeräumt ist.
Maßnahmen:
5.1.3.1 - Förderung von häuslichen Pflegeleistungen
72
Aktueller Stand:
Am 01. Juli 2015 wurde der Seniorenstützpunkt des Landkreises Vechta im Kreishaus (Rotunde) offiziell eröffnet. Der Seniorenstützpunkt ist ei-ne unabhängige Informations, Beratungs-, Koordinations- und Anlauf-stelle für alle Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung im Alter, die für ältere Menschen in der Häuslichkeit an Bedeutung gewinnt. Die Angebote und Aufgaben des Seniorenstützpunktes finden Sie auf den Seite 80 - 83.
5.1.3.2 - Entlastung pflegender Angehöriger durch Einbeziehen ambu-lanter Pflegedienste oder durch Ehrenamtliche Aktueller Stand: Es wurde das Projekt: Perspektive: Pflege! e.V. (Anlaufstelle zur Siche-rung und Gewinnung von Fachkräften in der Pflege) ins Leben gerufen. Oberstes Ziel dieses Projektes ist es, Fachkräfte im Gesundheitswesen zu gewinnen sowie diese auch an den Landkreis zu binden, damit eine zukünftige Versorgung der immer älter werdenden Bevölkerung sowohl in den Krankenhäuser als auch im stationären und ambulanten Pflege-bereich gewährleistet werden kann. Vor dem Hintergrund des demo-graphischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels sollen auch international Pflegefachkräfte gewonnen werden und diesen Hilfen bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen geboten wer-den. Ebenfalls sollen Qualifizierungsmaßnahmen neu strukturiert und angepasst werden, um die Beschäftigungschancen zu erhöhen. Ebenfalls spielt die Vernetzung der beteiligten Akteure eine große Rolle, sowie ei-ne positive Darstellung des Pflegeberufs bei den potentiellen Auszubil-denden. Es soll eine Verbindung zwischen den Einrichtungen im Ge-sundheitswesen, den Kommunen, dem Landkreis und den Universitäten geschaffen werden. Um diese Ziele erreichen zu können ist es notwendig, dass alle Institu-tionen, welche Pflegepersonal beschäftigen, langfristig und zukunftsge-richtet zusammenarbeiten. Aus diesem Grund haben sich in den Land-kreisen Vechta und Cloppenburg die Vereine Perspektive: Pflege! e.V. gegründet. Dies ist ein neuartiger und einzigartiger Zusammenschluss für das Land Niedersachachsen. Innerhalb dieses Vereins soll eine An-laufstelle für die „Suchenden“ und die „Gesuchten“ geschaffen werden. Räumlich angesiedelt beim Landkreis Vechta wird ein Projektbüro ein-gerichtet und eine Projektstelle geschaffen, die die Ziele und Aufgaben
des paritätisch zusammengesetzten Vereins mit aktiver Unterstützung der Vereinsmitglieder vertritt und wahrnimmt. Nach einer differenzier-ten IST-Analyse werden Netzwerke gebildet, Konzepte entwickelt und gezielte Maßnahmen und Veranstaltungen geplant.
73
5.1.3.3 - Sicherstellung einer bedarfsorientierten stationären Pflege
5.1.3.4 - Förderung der Qualifikation von Pflegekräften
5.1.4 Unterziel: Die Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sind geschaffen.
Maßnahmen:
5.1.4.1 - Schaffung einer gesundheitsförderlichen Spiel– und Lernum-gebung („Verhältnisprävention“).
5.1.4.2 - AG „gesunde Kindheit“ als Netzwerk der Akteure vor Ort. Aktueller Stand:
AG 3 – Kinder- und Jugendgesundheit: Thema dieser Arbeitsgrup-pe ist die Ernährung in Kitas und Schulen. Es wurde eine Umfrage zur Essensversorgung und Bewegung, aber auch zu Maßnahmen für Erzie-her gemacht. Nun soll in den Arbeitsgruppensitzungen besprochen wer-den, inwieweit sich aus den Ergebnissen Handlungsfelder für gesund-heitsfördernde Projekte ableiten lassen.
5.1.5 - Unterziel: Die Gesundheitssituation von Menschen mit sozialer Be-nachteiligung hat sich verbessert.
Maßnahmen:
5.1.5.1 - Informationsstellen über Versorgungs- und Gesundheits-förderungsangebote für chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund einrichten.
5.1.5.2 - Eine Informationsplattform für vorhandene barrierefreie Zu-gänge einrichten.
5.1.5.3 - Eine gesundheitsförderliche Wohnumgebung schaffen.
5.1.5.4 - Eine AG „gesundes Altern/gesunde Lebensumgebung“ als Netzwerk der Akteure vor Ort bilden. Aktueller Stand:
AG 6 – Gesundheit im Alter: Eine Arbeitsgruppe mit diesem the-matischen Schwerpunkt ist im Aufbau.
5.1.6 - Unterziel: Ein Gesundheitsmanagement ist in allen Betrie-ben/Institutionen etabliert.
74
Maßnahmen:
5.1.6.1 - Für ein betriebliches Gesundheitsmanagement auch in Klein- und mittelständischen Betrieben/Institutionen werben. Aktueller Stand:
Netzwerk Work-Life-Allianz (Überbetriebliches Gesundheitsmanage-ment für kleine und mittelständische Unternehmen):Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Aufbau eines Netzwer-kes, bestehend aus allen ansässigen kleinen und mittelständischen Un-ternehmen sowie Anbietern von Maßnahmen zur Prävention, zielt da-rauf ab, vor allem auch Kleinstunternehmen in die Lage zu versetzen, ihren bestehenden und künftigen Mitarbeitern professionell strukturierte Angebote zur Gesundheitsförderung zu unterbreiten. Damit soll einer-seits die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gesteigert, andererseits die Identifikation, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitar-beiter gefördert werden. Diese gesundheitsfördernden Angebote sollen durch Projektpartner (medizinische und therapeutische Dienstleister im Gesundheitswesen) angeboten und durchgeführt werden. Das Netzwerk „Work-Life Allianz“ richtet sich an alle KMU in den Land-kreisen Vechta und Cloppenburg. Hierbei gibt es keine Einschränkungen auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche und ihre Beschäftigten. Die Netz-werkstruktur unterscheidet zwischen Mitgliedern (KMU aus den Land-kreisen Vechta und Cloppenburg) und Partnern (gesetzliche Sozialversi-cherung, medizinische und therapeutische Gesundheitsdienstleister). Im ersten Schritt suchen sich die Netzwerkmitglieder aus den für sich ausgewählten Angeboten des erstellten Maßnahmenkataloges ein ge-sundheitsförderndes/präventives Angebot aus und tragen dies im zwei-ten Schritt an die Anlaufstelle heran. Diese organisiert mit den vor-handenen Projektpartnern im nächsten Schritt die Umsetzung der aus-gesuchten Maßnahme. Eine Abrechnung erfolgt dann im 4. Schritt di-rekt vom Netzwerkmitglied mit dem zuständigen Projektpartner. Es be-steht für Unternehmen die Möglichkeit sich bei der Anlaufstelle über die Möglichkeiten der Verrechnung mit Krankenkassen beraten zu lassen.
5.1.6.2 - Bildung einer Steuerungsgruppe unter Federführung des Landkreises mit den Akteuren aus dem Gesundheitswesen. Aktueller Stand:
Zur Beratung über den aktuellen Stand der Gesundheitsversorgung im Landkreis und zur Feststellung der aktuellen Defizite und zukünftigen Bedarfe gibt es eine übergeordnete Steuerungsgruppe. Diese legt die thematischen Arbeitsgruppenschwerpunkte fest und fasst Beschlüsse über die Beantragung von Projekten beim Land. Ebenfalls entscheidet diese über die Fortführung von innovativen Maßnahmen innerhalb des Landkreises.
75
5.1.6.3 - Einrichtung einer Koordinationsstelle beim Landkreis Vechta. Aktueller Stand:
Im Gesundheitsamt des Landkreises wurde zum Auf- und Ausbau von Netzwerkstrukturen, zur Begleitung der Arbeitsgruppen, zum Projekt- und Veranstaltungsmanagement sowie zur Durchführung eines Ge-sundheitsmonitorings eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.gesundheitsregion-vechta.de.
5.1.6.4 - Regionale Gesundheitskonferenzen durchführen. Aktueller Stand:
Regionale Gesundheitskonferenzen werden jährlich zu verschiedenen gesundheitsrelevanten Themenbereichen durchgeführt. Die erste Ge-sundheitskonferenz am 30.09.2015 diente als Auftaktveranstaltung zur Bildung von verschiedenen Arbeitsgruppen. Die zweite Gesundheitskon-ferenz zum Thema „Gesundheit in allen Lebenslagen“ fand am 10.11.2016 statt.
5.1.6.5 - Unterstützung und Förderung innovativer Projekte. Aktueller Stand:
Eine finanzielle Unterstützung und Förderung von Projekten kann der-zeit nur über Landeszuwendungen oder EU-Fördermittel beantragt wer-den.
5.1.7 - Unterziel: Zur Förderung der Unterziele ist im Landkreis Vechta ein Netzwerk für Gesundheit etabliert. Aktueller Stand:
Der Landkreis Vechta wurde im Mai 2015 vom Ministerium für Soziales, Ge-sundheit und Gleichstellung als Gesundheitsregion anerkannt. Vor dem Hintergrund einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft und den damit verbundenen steigenden Anforderungen an die Gesundheitsversorgung in der Region steht auch der allgemein als demografisch stabil geltende Land-kreis Vechta mit einer prognostizierten wachsenden, älter werdenden und stärker multikulturell geprägten Bevölkerung vor neuen Herausforderungen. Ein geeignetes Mittel zur Umsetzung dieser Anforderungen ist der Auf- und Ausbau einer Gesundheitsregion. Damit erhält der Landkreis Vechta eine An-schubfinanzierung für die Entwicklung von kommunalen Strukturen (Durchfüh-rung von Gesundheitskonferenzen, Aufbau einer regionalen Steuerungsgrup-pe und Arbeitsgruppen) und eine Förderung von innovativen Projekten zur Ge-sundheitsversorgung sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und der Primärprävention. Ziel der Gesundheitsregion soll sein, eine wohnortnahe, be-darfsgerechte Versorgung unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenhei-ten sicherzustellen.
76
Der Landkreis nimmt in diesem Netzwerk- und Strukturbildungsprozess eine zentrale moderierende und koordinierende Funktion ein. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle im Gesundheitsamt des Landkreises Vechta im Juni 2015 ist mit dem Aufbau entsprechender Kooperationsstrukturen begonnen worden. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.gesundheitsregion-vechta.de.
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Antrag der CDU Kreistagsfraktion; Mitfinanzierung der Akut-Krankenhäuser im Landkreis
Vechta (TOP 18 Finanz-, Wirtschafts- und Sozialausschuss am 03.12.2015) (TOP 22
Kreisausschuss am 10.12.2015)
Der Kreistagsvorsitzende nimmt Bezug auf die vorangegangenen Beratungen in den
Ausschüssen.
Sodann beschließt der Kreistag mehrheitlich bei 0 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme:
„Der Landkreis Vechta unterstützt die künftige Investitionstätigkeit der Krankenhäuser in
Vechta, Lohne und Damme. Es werden nur neue, noch nicht begonnene Investitionen
gefördert. Eine Bezuschussung der operativen Tätigkeit erfolgt nicht, insbesondere erfolgt keine Defizitförderung.
In den Jahren 2016 bis einschl. 2021 werden jährlich 750.000 € als Investi-tionszuschuss im
Haushaltsplan veranschlagt. Für sechs Jahre ergibt sich damit insgesamt eine
Investitionsförderung von 4,5 Mio. €.
Der Kreistag beschließt über jeden Investitionsantrag gesondert. Die Be-reitstellung von
Haushaltsmitteln gewährt keinen Anspruch auf Förderung.
Nicht verwendete Haushaltsmittel werden jeweils ins nächste Haushalts-jahr übertragen.
Die Zuschüsse sollen, über den gesamten Zeitraum von 2016 bis einschl. 2021 betrachtet,
unter Berücksichtigung der Größe und Bedeutung der jeweiligen Krankenhäuser gewährt
werden. Dabei werden keine feste Be-zugsgrößen (Betten, Patientenzahlen, …) zu Grunde
gelegt. Vielmehr er-folgt die Bewilligung nach freier politischer Entscheidung unter
Berücksich-tigung der Faktoren Innovation, Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung.
Die jeweiligen Krankenhäuser erhalten allerdings, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen
erfüllen, aus Gründen der Planungssicherheit folgende Mindestzuschüsse im Zeitraum 2016
bis einschließlich 2021:
• Krankenhaus Vechta Marienhospital 1.575.000 €
• Krankenhaus Lohne St. Franziskus Hospital 770.000 €
• Krankenhaus Damme St. Elisabeth Hospital 1.155.000 €
Ein jeweiliger Zuschuss wird davon abhängig gemacht, dass sich die Standortkommune und
der Träger je in mindestens gleicher Höhe an der Investition beteiligen.
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Die Zuschüsse für das jeweilige Haushaltsjahr sind bis zum 31.03. des jeweiligen
Haushaltsjahres zu beantragen. Die Investitionen dürfen erst nach erfolgter Beratung und
Beschlussfassung durch den Kreistag begon-nen werden. Zur Sicherung der
Antragsposition können die Krankenhäuser einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn
beantragen. Mit der Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist noch keine Zusage
über die Gewäh-rung des Zuschusses verbunden. Über den vorzeitigen Maßnahmenbeginn
entscheidet der Kreisausschuss. Die mögliche Erstattung der gewährten Zuschüsse ist
abzusichern. Über die Gewährung der Zuschüsse entschei-det der Kreistag.“
79
Der Seniorenstützpunkt des Landkreises Vechta
Bis zum 31.07.2014 war im Landkreis Vechta ein Seniorenservicebüro vorhanden, das vom
Niels-Stensen-Werk betrieben wurde.
Zum 01.05.2015 wurde das Angebot durch die Einrichtung des Seniorenstützpunkts im
Landkreis Vechta ersetzt.
Ein Pflegestützpunkt ist im Landkreis Vechta noch nicht vorhanden.
Seit dem 01.01.2014 gibt es in Niedersachsen eine neue seniorenpolitische Beratungsstruk-
tur. Wie in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung festgelegt, werden die Senioren-
servicebüros und die Pflegestützpunkte zusammengeführt.
Die neuen Beratungsstellen ersetzen dabei nicht nur die bisherige Form der Seniorenbüros,
sondern sie führen zudem das Aufgabenfelds der Seniorenstützpunkte ein.
Dadurch wird das Nebeneinander der genannten Beratungsstellen aufgehoben und eine ge-
meinsame Beratungsstelle geschaffen. Dies baut Doppelstrukturen ab und führt zu einer
optimierten Beratung aus einer Hand.
Sie sind zudem Impulsgeber für die Entwicklung innovativer Angebote für die Ziel-gruppen
und Schnittstelle zwischen den vielfältigem Programm- und Förderlandschaften auf
kommunaler Landes-, Bundes- sowie europäische Ebene.
Die Potenziale älterer Menschen werden weiterhin gestärkt und genutzt, ihre Selbstständig-
keit und Lebensqualität bewahrt und gefördert.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat für diese
neue Beratungsstruktur einen Richtlinienentwurf erstellt, woraus sich die Aufgabenstellung
für den Seniorenstützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Vechta ergibt.
Grundsätzlich gewährt das Land für Seniorenstützpunkte Niedersachsen sowie für die Quali-
fizierung von ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleiter Zuwendungen
(Qualifizierungsprogramm DUO).
Der Zweck der Förderung ist es, älteren Menschen einen leichten Zugang zu Serviceangebo-
ten zu ermöglichen sowie das Beratungs- und Hilfeangebot vor Ort zu koordinieren und
transparent zu gestalten.
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Älteren Menschen soll hinsichtlich ihres erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarfes in
den verschiedenen Lebensbereichen Rechnung getragen werden, ihre Lebensqualität ver-
bessert und ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglicht werden.
Aufgabe des Seniorenstützpunkt Niedersachsen ist ein lokales Netzwerk von ehrenamtli-
chen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern aufzubauen. Hierzu gehört die
Herstellung von Kontaken, z.B. mit Sozialämtern, Senioren- und Familienbüros in den
Städten und Gemeinden des Landkreis Vechta, Mehrgenerationshäuser, Bildungsträger und
der Freiwilligenbörse des Ludgerus Werk Lohne.
Der „Seniorenstützpunkt Niedersachsen“ ist eine unabhängige Informations-, Beratungs-,
Koordinations- und Anlaufstelle für alle Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung im Alter,
die für ältere Menschen in der Häuslichkeit an Bedeutung gewinnt. Dazu gehören neben
einer altersegerechten Wohnung oder Freizeitgestaltung auch eine funktionelle Infrastruktur
sowie ein Umfeld, das soziale Kontakte ermöglicht.
Aufgaben des Seniorenstützpunktes
• Er baut ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professi-
onellen Anbietern auf
• Ist Ansprechpartner für diejenigen, die sich ehrenamtlich in der Wohnberatung oder
Seniorenbegleitung engagieren möchten
• Fördert die Selbstständigkeit in der häuslichen Umgebung
• Bietet Beratungs-, hilfe- und Unterstützungsleistungen
• Bildet Seniorenbegleiter über Bildungsträger kostenlos aus
• Vermittelt ehrenamtliche Seniorenbegleiter an ältere Menschen
• Bietet qualifizierte Wohnberatung in Kooperation mit dem Ludgerus-Werk e.V. Lohne
an
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Seniorenbegleitung (DUO)
Wie wir wissen, haben die meisten Menschen den Wunsch, im Alter möglichst lange selbst-
bestimmt und selbstständig zu leben und ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Ältere
Menschen wünschen sich deshalb ein vielfältiges, individuell gestaltbares Wohn- und Unter-
stützungsangebot. Dazu gehören neben einer altengerechten Wohnung auch eine funktio-
nierende Infrastruktur sowie ein Umfeld, das soziale Kontakte ermöglicht.
Der Seniorenstützpunkt hat sich das Ziel gesetzt, diesen Wunsch zu ermöglichen. Um dieses
Ziel eines selbstständigen Lebens in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen, kümmert sich
der Seniorenstützpunkt um die Gewinnung, Vermittlung und Betreuung von ehrenamtlichen
Seniorenbegleiterinnen und -begleitern.
Das Qualifizierungsprogramm DUO ist Bestandteil der Aufgaben eines SPN. Neben den Frei-
willigenagenturen sollen sie sich auch um die Gewinnung von Freiwilligen kümmern; die
Einsatzvermittlung sowie die Begleitung ehrenamtlicher Seniorenbegleiterinnen und
Seniorenbegleiter ist allein Aufgabe der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsens.
Durch den Einsatz geschulter ehrenamtlicher Seniorenbegleiterinnen und Seniorenbegleiter
kann der Hilfebedarf im häus-lichen Bereich gemindert und die Lebensqualität der Menschen
verbessert und erhalten bleiben.
Der Qualifizierungskurs zum ehrenamtlichen Seniorenbegleiter umfasst 50 Theorie und 20
Stunden Hospitation in einer Senioreneinrichtung wie z.B. in der Tagespflege, im Altenheim
oder im ambulanten Dienst.
Die theoretischen Inhalte umfassen:
• Alt werden – alt sein
• Gesprächsführung und Kommunikation
• Tagesstrukturierung und –aktivierung
• Beschäftigungsmöglichkeiten
• Psychische Veränderungen im Alter
• Sozial –und Steuerrecht
• Altersmedizin
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Ziel der Qualifizierung ist es, den ehrenamtlich Engagierten jene Kompetenzen zu vermit-
teln, die ihnen dabei helfen, nachfragende Senioren und Seniorinnen im Alltag unterstützen
zu können.
Die Bildungsträger, wie z.B. die Kreisvolkshochschule in Vechta und das Bildungswerk in
Damme, sind für die Qualifizierung der Seniorenbegleitung verantwortlich. Die Kurse finden
jeweils halbjährig statt.
83
84
6. Bildung
85
6. Bildung
Oberziel: Alle Menschen im Landkreis Vechta sind gut ausgebildet.
_____________________________________________________________________
6.1. Ziel: Im Landkreis Vechta wachsen alle Kinder im frühkindlichen Bereich in ei-nem positiven Bildungsumfeld auf (frühkindliche Bildung).
6.1.1 - Unterziel: Alle Kinder beherrschen die deutsche Sprache.
Maßnahmen: 6.1.1.1 - Entwicklung eines nachhaltigen und übergreifenden Sprach-bildungs- und Sprachförderungskonzepts für Kinder im Alter bis zu 10 Jahren. Aktueller Stand: 2015 wurde das „Konzept zu Sprachförderangeboten im Landkreis Vechta“ erarbeitet. Im Rahmen der Konzepterstellung wurde unter an-derem eine Bedarfsanalyse der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen (Stand Juli 2015). Die Bestandsaufnahme der erforderlichen Daten erfolgte dabei in den Bereichen Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen und Kommunen/Bildungsträger/freie Träger. Die Ergebnisse wurden genutzt, um die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta entspre-chend den Bedarfen anzupassen bzw. die Anpassung anzuregen. Bei-spielsweise wurde die zusätzliche Sprachförderung in weiterführenden Schulen initiiert (Umsetzung erstmals Schuljahr 2016/2017). Derzeit erfolgt eine erneute Bestandsaufnahme durch die Bildungskoor-dinatorin für Neuzugewanderte im Landkreis Vechta (Frau Heseding), durch die auch die Sprachförderangebote im Landkreis Vechta abge-fragt werden. Anhand dieser Daten wird dann in 2017 erneut eine Ana-lyse und ggf. Nachbesserung der Angebote erfolgen.
6.1.1.2 - Schaffung einheitlicher Test- und Screening-Methoden und einheitlicher Qualitätsstandards.
6.1.1.3 - Systematische Erfassung von vorhandenen Fähigkeiten und Defiziten in Krippen und Kitas durch hierfür speziell ausgebildete Er-zieherinnen/Erzieher, Schaffung von Qualifikations- und Weiterbil-dungsprogrammen für Erzieherinnen/Erzieher sowie regelmäßige Er-folgskontrollen.
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Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta erfolgt eine intensive Sprachförderung in Kinderta-gesstätten durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“ des Landes Niedersachsens. Zur Begleitung der inhaltlichen Umsetzung dieser Richtlinie wurde die Koordinierungsstelle „Sprachbildung und Sprachförderung“, welche beim Landescaritasverband angesiedelt ist, geschaffen. Diese begleitet die Kindertagesstätten intensiv bei der Umsetzung der alltagsintegrier-ten Sprachbildung und Sprachförderung und erarbeitete ein Konzept zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachförderung und Sprachbil-dung, welchem alle Träger von Kindertagesstätten im Landkreis Vechta zustimmten. Die qualifizierten Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten ermitteln die Ausgangslage der Sprachbildung und Sprachentwicklung der Kinder anhand verschiedenster Beobachtungsverfahren. Aus diesen systematischen Beobachtungen werden die individuellen Förderziele für die Kinder abgeleitet und dazu passende Angebote und Aktivitäten ge-schaffen. Entsprechend der Entwicklungen der Kinder werden diese An-gebote überarbeitet und angepasst. Die Koordinierungsstelle „Sprach-bildung und Sprachförderung“ bietet allen Kindertagesstätten im Land-kreis Vechta neben der intensiven individuellen Begleitung und Betreu-ung auch ein vielseitiges Fortbildungsprogramm an u.a. zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung, um die Fachkräfte in den Kinder-tagesstätten entsprechend zu qualifizieren.
6.1.1.4 - Einrichtung einer Sprachbildungskoordinationsstelle beim Landkreis. Aktueller Stand: Die Aufgabenerfüllung erfolgt aktuell durch die Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe, welche als Sprachbildungskoordinationsstelle beim Landkreis tätig ist sowie durch die Bildungskoordinatorin für Neu-zugewanderte.
6.1.2 - Unterziel: Die Fachkräfte in den Kindertagesstätten sind interkulturell kompetent.
Maßnahmen: 6.1.2.1 - Schulung und Fortbildung der Fachkräfte.
6.1.2.2 - Bei der Bewerberauswahl in Vorstellungsgesprächen beson-dere Berücksichtigung von Migranten; Sensibilisierung der Personalver-
87
antwortlichen (über Schulung für interkulturelle Kompetenz). Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta sind alle Neubürger willkommen, egal ob sie aus Deutschland, Europa oder anderen Teilen der Welt kommen. Ihre Potenziale werden geschätzt und ihnen sollen gleiche Chancen geboten werden wie der hier ansässigen Bevölkerung. Um dies zu erreichen, muss sich die kommunale Vernetzung interkulturell öffnen und interkulturelle Kompe-tenzen erwerben. Neubürger sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leis-tung gleichberechtigt an der Bewerberauswahl teilnehmen können. Die Integrationsbeauftragte des Landkreises und die Personalverant-wortlichen haben Ende 2015 ein Konzept erarbeitet, in dem die beson-dere Berücksichtigung von Neubürgern bei der Einstellung geregelt wird. Für den Erwerb von Kompetenzen der Personalverantwortlichen bietet der Landkreis Vechta in Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft IMAP-Institut Schulungen für Mitarbeiter des Landkreises und den zehn Kommunen an. Es sollen Ansätze interkulturellen Personalmanagements vermittelt und im Rahmen von Workshops Instrumente und Materialien entwickelt werden. Im Fokus sind dabei neben der Personalabteilung insbesondere die Bereiche mit hohem Kundenkontakt. Um die Mitarbei-terorientierung zu verbessern, werden die Personalräte und die Füh-rungskräfte mit eingebunden. Das Seminar „Interkulturelle Kompetenz“ wurde für die Hauptverwal-tungsbeamten am 08.08.2016 im Kreishaus durchgeführt. Themen wa-ren: • Sicherheit im Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller
Hintergründe • Verbesserung der Handlungsfähigkeit in interkulturellen Situationen
im (Dienst)Alltag • Konstruktiver Umgang mit kulturell herausfordernden Situationen • Reflexion der eigenen interkulturellen Verhaltens- und Kommunika-
tionsmuster • Impulse für die Umsetzung der interkulturellen Öffnung in unter-
schiedlichen Geschäftsbereichen • Stärkung der Führungskompetenz im interkulturellen Kontext
88
6.2 Ziel: Alle Menschen im Landkreis Vechta haben einen anerkannten Schulab-schluss (schulische Bildung).
6.2.1 - Unterziel: Alle Schüler/innen sprechen Deutsch.
Maßnahme:
6.2.1.1 - Es existieren nachhaltige Sprachförderkonzepte für alle Schul-jahrgänge. Aktueller Stand: Die Existenz eines nachhaltigen Handlungskonzeptes zur Umsetzung der Sprachförderung ist für den Schulalltag aufgrund der vorhandenen sprachlichen Vielfalt unumgänglich. Zudem ist die Existenz eines solchen zielorientierten Handlungskonzep-tes Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung für Sprachför-dermaßnahmen im Rahmen des Sprachförderkonzeptes des Landeskrei-ses Vechta, welche von allen Schulen mit Bedarf an Sprachfördermaß-nahmen in Anspruch genommen wird. Dementsprechend ist davon aus-zugehen, dass nachhaltige Sprachförderkonzepte in den Schulen exis-tieren.
6.2.2 - Unterziel: Schulverweigerung (Absentismus) ist frühestmöglich ent-gegengewirkt worden.
Maßnahmen: 6.2.2.1 - Ein für alle Schulen verbindliches Absentismus-Konzept wird erstellt.
6.2.2.2 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die sich um Schulabsentisten kümmern, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden. Aktueller Stand: An den kreiseigenen Schulen, der Adolf-Kolping-Schule, den Handels-lehranstalten und der Justus-von-Liebigschulen sind jeweils Schulsozial-arbeiter beschäftigt. Die landkreiseigenen Gymnasien und die Förder-schulen beschäftigen keine Schulsozialarbeiter. Für die Gymnasien sol-len ab 2019 laut der Vereinbarung zusätzliche sozialpädagogische Fach-kräfte eingestellt werden.
6.2.3 - Unterziel: Es gibt in allen Schulen ein qualifiziertes Ganztagsangebot zur Verbesserung der Bildungschancen.
89
Aktueller Stand: Im Landkreis Vechta gibt es ein großes Ganztagsschulen-Angebot. Das Ange-bot wird stetig ausgeweitet. Eine Aufstellung der Ganztagsschulen finden Sie auf den Seiten 36 - 41.
Maßnahmen: 6.2.3.1 - Es werden Anreize für Vereine geschaffen, um Übungsleiter für Ganztagsangebote zur Verfügung zu stellen.
6.2.3.2 - Es werden Angebote zur Hausaufgabenbetreuung sicherge-stellt.
6.2.3.3 - Es werden Angebote zur Stärkung des Sozial- und Arbeitsver-haltens geschaffen.
6.2.4 - Unterziel: Schüler/innen aus bildungsfernen Milieus werden gezielt unterstützt.
Maßnahme: 6.2.4.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die sich um Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Milieus kümmern, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden.
6.2.5 - Unterziel: Alle Schüler/innen haben eine starke Persönlichkeit.
Maßnahmen: 6.2.5.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die bei der Persönlichkeitsbildung unterstützen, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzierung vom Land eingefordert werden. 6.2.5.2 - Schulsozialarbeit und Jugendhilfe vernetzen sich.
6.2.6 - Unterziel: Im Unterricht wird moderne Technik eingesetzt.
Maßnahmen: 6.2.6.1 - Der Einsatz moderner Technik im Unterricht wird beim Land eingefordert.
6.2.6.2 -Die Schulträger statten die Schulen mit moderner Technik aus und lassen sich regelmäßig über die Nutzung berichten. Aktueller Stand: Eine Auflistung der Investitionen (kein Bau) finden Sie auf den Seiten 98 - 101.
90
6.2.6.3 - Die Lehrer bilden sich bei Bedarf ständig fort.
6.2.7 - Unterziel: Vorhandene Defizite beim Lesen, Schreiben und Rechnen sind gemindert.
Maßnahme: 6.2.7.1 - Die Schulen bieten insbesondere im Ganztagsbereich ent-sprechende Kurse zum Lesen, Schreiben und Rechnen an.
6.2.8 - Unterziel: Es bestehen Qualifizierungsmöglichkeiten zum nachträgli-chen Erwerb des Schulabschlusses.
Maßnahmen:
6.2.8.1 - Die Träger der Erwachsenenbildung stellen Angebote zur nachträglichen Qualifizierung bereit.
6.2.8.2 - Die Unternehmen unterstützen qualifizierungswillige Arbeit-nehmer/innen beim nachträglichen Erwerb des Schulabschlusses.
___________________________________________________________
6.3 Ziel: Alle Menschen im Landkreis Vechta haben einen anerkannten Berufsab-schluss (berufliche Bildung).
6.3.1 - Unterziel: Alle Auszubildenden sind ausbildungsfähig.
Maßnahmen: 6.3.1.1 - Das Programm Partnerschaft „Schule – Wirtschaft“ wird um-gesetzt. Aktueller Stand: Seit 2010 gibt es das Projekt Kursiv. Kursiv steht für Kooperationen zwi-schen Unternehmen der Region und Schulen im Landkreis Vechta. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.kurs-vechta.de. Und im dazugehörigen Maßnahmeblatt auf Seite 106.
6.3.1.2 - Die Unternehmen, Organisationen und Behörden stellen aus-
reichend Praktikumsplätze zur Verfügung.
6.3.2 - Unterziel: Die Schüler/innen können berufliche Perspektiven entwi-ckeln.
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Maßnahmen:
6.3.2.1 - Die Schulen verfügen über Schulsozialarbeiter, die Schü-ler/innen berufsorientierend begleiten, sofern dies nicht von anderer Stelle geschieht, wobei die Zuständigkeit des Landes und die Finanzie-rung vom Land eingefordert werden.
6.3.2.2 - Durch aktives Berufe- und Regionsmarketing Orientierung für Schüler/innen schaffen.
6.3.2.3 - Heimische Unternehmen, Organisationen und Behörden en-gagieren sich in der schulischen Berufsorientierung.
6.3.2.4 - Schule, Unternehmen, Kammern, Verbände und Agentur für Arbeit vernetzen sich. Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.3.2.5 - Die Schulen nutzen außerschulische Lernorte.
6.3.2.6 - Die Lehrkräfte erwerben Kompetenzen in unternehmerischen und technologischen Bereichen.
6.3.3 - Unterziel: Die Berufsschulen orientieren sich am regionalen Bedarf.
Maßnahmen: 6.3.3.1 - Schulen und Schulträger ermitteln den regionalen Bedarf.
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Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.3.3.2 - Die Schulträger richten Schwerpunkte und Ausbildungsgänge orientiert am regionalen Bedarf ein.
6.3.3.3 - Die Schulen vernetzen sich mit den Unternehmen. Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
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6.3.4 Unterziel: Es gibt im Landkreis Vechta Schulen mit dem Schwerpunkt MINT.
Maßnahmen: 6.3.4.1 - Einrichtung von Schwerpunkt-Schulen.
6.3.4.2 - Die Schulträger stellen die notwendige Einrichtung für die MINT-Fächer zur Verfügung.
6.3.5 - Unterziel: Im Unterricht der Berufsschulen wird moderne Technik eingesetzt.
Maßnahmen: 6.3.5.1 - Der Einsatz moderner Technik im Unterricht wird beim Land eingefordert.
6.3.5.2 - Die Schulträger statten die Schulen mit moderner Technik aus und lassen sich regelmäßig über die Nutzung berichten.
6.3.5.3 - Die Lehrer bilden sich bei Bedarf ständig fort.
6.3.6 - Unterziel: Es existiert eine von dem Unternehmen geförderte Fort- und Weiterbildung für ihre Mitarbeiter/innen.
Maßnahmen: 6.3.6.1 - Die Unternehmen bieten spezifische Fortbildungen und Wei-terbildungen an und fördern die Teilnahme daran.
6.3.6.2 - Die Beschäftigten und die Unternehmen werden für die Her-ausforderungen des demografischen Wandels sensibilisiert.
6.3.6.3 - Familienbedingt ausgeschiedene Frauen und Männer werden bedarfsgerecht qualifiziert.
6.3.6.4 - Weiblicher Führungskräftenachwuchs wird gezielt gefördert.
6.3.6.5 - Unternehmen ermöglichen ihren Arbeitnehmern den Erwerb
der deutschen Sprache.
6.3.7 - Unterziel: Es gibt überbetriebliche Fortbildungsangebote.
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Maßnahme:
6.3.7.1 - Die Unternehmen/Kammern/Verbände richten überbetriebli-che Ausbildungseinrichtungen ein.
___________________________________________________________
6.4 Ziel: Lernen ist im Landkreis Vechta ein lebenslanger Prozess. (Erwachsenenbil-dung).
6.4.1 - Unterziel: Die Angebote der Erwachsenenbildungseinrichtungen sind für alle Bevölkerungsgruppen zugänglich.
Maßnahmen: 6.4.1.1 - Es wird eine Bildungsplattform mit allen Bildungsangeboten sämtlicher Bildungsträger eingerichtet. Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.4.1.2 - Es werden neutrale „Bildungsberater“ installiert. Aktueller Stand: Der Begriff „Bildungsregion“ beschreibt eine auf einen Landkreis bezo-gene Vernetzung der Akteure einer Region im Bereich der formalen, non-formalen und informellen Bildung. Zentrales Anliegen in einer Bil-dungsregion im Sinne einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge-meinschaft ist es, in einem kontinuierlichen und langfristig angelegten
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Prozess unter Einbezug möglichst vieler Akteure das regionale Bil-dungsnetzwerk auf- bzw. weiter auszubauen. Auf diese Weise können vorhandene Strukturen besser genutzt und Sy-nergien lokal und regional hergestellt werden, die die Menschen einer Region zu einer höheren Bildungsbeteiligung befähigen und sie bei der Entfaltung ihrer Persönlichkeit unterstützen. Die Verbesserung von Bil-dungschancen trägt schließlich auch zur Stärkung der Wirtschaft und Sicherung der Beschäftigung bei. Deshalb hat der Landkreis Vechta zusammen mit dem Land Niedersach-sen am 22.08.2016 einen Kooperationsvertrag zur Einrichtung der Bil-dungsregion Vechta geschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie iauf der Homepage der Bildungsregion unter www.bildungsregion-vechta.de.
6.4.1.3 - Erwachsenenbildung wird in allen Städten und Gemeinden angeboten.
6.4.1.4 - Die Angebote der Bildungsträger sind mit dem ÖPNV örtlich und zeitlich erreichbar.
6.4.2 - Unterziel: Die Erwachsenenbildungseinrichtungen haben bedarfs- und zukunftsorientierte Angebote für alle Bevölkerungsgruppen.
Maßnahmen: 6.4.2.1 - Die Bildungsträger ermitteln regelmäßig die Bedarfe aller Be-völkerungsgruppen.
6.4.2.2 - Das Angebot der Bildungsträger berücksichtigt die Bevölke-rungsstruktur.
6.4.2.3 - Die Bildungsträger stellen ein breit gefächertes Angebot zur Integration von Migranten auf.
6.4.2.4 - Für Menschen mit Defiziten beim Lesen und Schreiben wer-den spezielle Angebote bereitgehalten.
6.4.2.5 - Die Bildungsträger bieten leicht zugängliche Sprachkurse für Erwachsene an.
6.4.3 - Unterziel: Für Zuwanderer steht ein umfassendes Angebot an Bil-dungsmöglichkeiten zur Integration zur Verfügung.
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Maßnahmen: 6.4.3.1 - Die Qualifikation von Zuwanderern wird erfasst.
6.4.3.2 - Die Bildungsträger stellen insbesondere Sprachlernangebote zur Verfügung.
6.4.4 - Unterziel: Es besteht ein vielfältiges kulturelles Angebot.
Maßnahmen: 6.4.4.1 - Die Städte und Gemeinden unterstützen ein nachhaltiges kul-turelles Angebot ihrer Vereine und Gruppen im Rahmen ihrer finanziel-len Möglichkeiten.
6.4.4.2 - Die Städte und Gemeinden befördern das private wirtschaftli-che Engagement.
___________________________________________________________
6.5 Ziel: Im Landkreis Vechta besteht ein Hochschulangebot.
6.5.1 - Unterziel: Der Bestand der Universität Vechta und der PHWT ist ge- sichert.
Maßnahmen: 6.5.1.1 - Die Universität und die PHWT arbeiten bedarfs- und zu-kunftsorientiert und kooperieren.
6.5.1.2 -Die Städte und Gemeinden und der Landkreis setzen sich für den Bestand und den Ausbau ein.
6.5.2 - Unterziel: Die Hochschulen sind regional verankert.
Maßnahmen: 6.5.2.1 - Die Hochschulen sind mit den Unternehmen und Organisatio-nen vernetzt und transferieren Wissen.
6.5.2.2 - Die Hochschulen siedeln anwendungsorientierte Forschungs-
institute in Bereichen hoher regionaler Systemkompetenz an.
6.5.2.3 - Die Hochschulen bieten Studiengänge mit regionalem Bezug, möglichst auch im Bereich MINT und in der Agrar- und Ernährungswirt-schaft an.
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6.5.2.4 - Die Hochschulen bieten bedarfsorientiert spezialisierte duale Studiengänge an.
6.5.2.5 - Die Hochschulen stellen ihr Leistungsspektrum in den Schulen dar und vernetzen sich insbesondere mit den Gymnasien.
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KURSiV - steht für Kooperationen zwischen Unternehmen der Region und Schulen im
Landkreis Vechta.
KURSiV ist ein Angebot an alle weiterführenden Schulen und an alle Betriebe des Kreises.
KURSiV bringt Schulen und benachbarte Unternehmen in Kontakt und macht aus ihnen
Lernpartner. Schülerinnen und Schüler nehmen aktiv teil an Wirtschaft und Gesellschaft,
lernen benachbarte Betriebe und Berufsbilder in der Region kennen und entdecken berufli-
che Perspektiven in der Region. Betriebe erhalten die Möglichkeit frühzeitig mit Schülerin-
nen und Schülern in Kontakt zu treten, um Sie für ihre Ausbildungsberufe zu begeistern und
Ihnen Entwicklungsmöglichkeiten nach dem Studium aufzuzeigen.
KURSiV wird im Landkreis Vechta vom Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
betrieben. Bei der Projektentwicklung sowie beim Aufbau und der Betreuung von Lernpart-
nerschaften wird der Landkreis vom Bonner Institut Unternehmen & Schule unterstützt, das
über langjährige Erfahrungen im Aufbau und in der Gestaltung von Lernpartnerschaften ver-
fügt.
Gute Bildungsinfrastruktur
Für den Nachwuchs im Landkreis Vechta stehen insgesamt 34 Grundschulen, 29 allgemein-
bildende Schulen (5 Gymnasien, 4 Oberschulen, 8 Realschulen, 7 Hauptschulen und 5 För-
derschulen) sowie über 30 spezialisierte und z.T. berufsspezifische Schulen (Fachgymnasien,
Berufsfach- und Fachoberschulen, Berufsschulen) zur Verfügung. Darüber hinaus verfügt die
Stadt Vechta über eine Universität mit etwa 4.000 Studierenden (Stand: WS 2013/14) und
eine Private Fachhochschule für Wirtschaft und Technik (PHWT) mit 650 Studierenden.
Dynamische Wirtschaftsregion
Der Landkreis Vechta ist eine der dynamischsten Wirtschaftsregionen in Norddeutschland
mit einem zukunftsträchtigen Branchenmix. Branchenschwerpunkte sind die Ernährungs-
wirtschaft, der Maschinenbau, die Kunststoffindustrie sowie das Baugewerbe. Bei den Be-
triebsstrukturen dominieren mittelständische Unternehmen, die sich durch eine hohe Flexi-
bilität und Standortgebundenheit auszeichnen und ein umfassendes und vielfach marktfüh-
rendes Spektrum an Produkten und Dienstleistungen bieten.
Vorteilhaft für das besondere Wachstum ist die zentrale geografische Lage im Einzugsbereich der Oberzentren Bremen, Oldenburg und Osnabrück. Die hohe Wirtschaftskraft spiegelt sich auch in der geringen Arbeitslosigkeit wieder. Aktuell liegt die Arbeitslosenquote bei 4,0 % (Stand: Dezember 2013). Dies alles hat zur Folge, dass auch die Steuereinnahmen recht gut sind. Der Landkreis Vechta gehört deshalb zu den wenigen Landkreisen in Norddeutschland, die einen ausgeglichen Haushalt haben.
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Landkreis Vechta Referat für Strategische Steuerung und Öffentlichkeitsarbeit Ravensberger Straße 20 49377 Vechta
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