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Die DGUV Vorschrift 2Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
36. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen
Dr. Martin Weber
Seite 2
Entstehung der UVVHistorie
GUV-V A 6/7
„Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
• einfache Regelungen
aber
• „nicht auf der Höhe der Zeit“
• unflexibel
Seite 3
Entstehung der UVVHistorie
• Kleinbetriebsbetreuung
2005 Neuregelung der betriebsärztlichen und sicherheits-
technischen Betreuung kleiner Betriebe durch BGen und EUK
(BGV A2 / GUV-V A2)
• Anschlussreform Überarbeitung der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr
als 10 Beschäftigten (BMWA-Auflage im Zuge des
Genehmigungsverfahrens von BGV A2 / GUV-V A2)
• Frist: 31. Dezember 2010
Seite 4
Entstehung der UVVHistorie
DGUV-Projekt
Zusammenführung von
• BGV A2,
• GUV-V A2 und
• GUV-V A6/7
zu einer Unfallverhütungsvorschrift
Seite 5
Entstehung der UVVZielsetzung und Vorgaben
Entwicklung eines Konzepts für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, das
• von gewerblichen und öffentlichen UV-Trägern gleichermaßen umgesetzt wird,
• zeitgemäßen Betreuungserfordernissen entspricht,
• gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellt,
• die Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigt,
• die unternehmerische Eigenverantwortung stärkt und
• genehmigungsfähig ist.
Seite 6
DGUV Vorschrift 2
„Betriebsärzte und
Fachkräfte für
Arbeitssicherheit“
Seite 7
• 7 Paragraphen (Geltungsbereich, Bestellung, Arbeitsmed. +
sicherheits-techn. Fachkunde, Bericht, Übergangsbest.,
In-Kraft-Treten)
•Anlage 1: Betreuung bis zu 10 Beschäftigten
•Anlage 2: Betreuung mehr als 10 Beschäftigte
•Anlage 3: Alternative Betreuung
•Anlage 4: entfällt
•Anhang 1: Hinweise zur Bestellung
•Anhang 2: Ausbildung Sifas
•Anhang 3: Aufgabenfelder Grundbetreuung
•Anhang 4: Aufgabenfelder betriebsspez. Betreuung
•Anhang 5: ASiG
Aufbau der UVV
verbindlich !
unverbindlich !
Seite 8
Betreuungsmodelle
Unternehmensgröße Alternative Betreuung Regelbetreuung
11 .... 50
> 50
entsprechend der Betriebsgrößengrenzedes zuständigen UVT
Anlagen 3 und 4(UVT d.ö.H.: ab 1.1.2013)
nein
Grundbetreuung,Anlassbetreuung
Anlage 1
Grundbetreuung und betriebsspezifische
Betreuung
Anlage 2
10
Seite 11
Regelbetreuung in Betriebenmit mehr als 10 Beschäftigten
Zeitvorgabe nach Betriebsart
(Aufgabenkatalog)
Ermittlung im Betrieb(Basis: Leistungskatalog)
Betriebsspezifische
Betreuung
Grundbetreuung
Seite 12
Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung
• Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
(Mindestanteil jeweils 20% bzw. 0,2 h/a je Beschäftigtem)
• Aufteilung wird durch den Betrieb vorgenommen
• Zuordnung der Betriebsarten zu 3 Betreuungsgruppen nach dem WZ
2008-Kode (einheitlich, durch die DGUV)Gruppe I Gruppe II Gruppe III
Einsatzzeit (h/a), Summe BA + Fasi
2,5 1,5 0,5
• Forstwirtschaft• Holzeinschlag• Fleischverarbeitung• div. Bautätigkeiten• Abbrucharbeiten• Beseitigung gefährlicher Abfälle• Gießereien• …
• Krankenhäuser• Abwasserentsorgung• Abfallsammlung• F&E (med, nw, agrar)• Justizvollzugsanstalt• Feuerwehr• Vermittlung von Arbeitskräften• ...
• (öff.) Verwaltungen• Banken• F&E (rw, gw, …)• Messen, Kongresse• Schulen, Kita‘s• Alten-, Pflegeheime• soziale Dienste …• Bäder• …
?
Seite 13
Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung
Eingruppierung unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes
Seite 14
Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung
Aufgabenfelder (Anhang 3)
1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
5. Untersuchung nach Ereignissen
6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung
7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
9. Selbstorganisation
Seite 15
Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung
Aufgabenbereiche (Anhang 4)
1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheits-
gefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
(i.d.R. dauerhaft) mit 8 Aufgabenfeldern
2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der
Organisation (i.d.R. temporär)
mit 5 Aufgabenfeldern
3. Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche
Situation (i.d.R. temporär)
mit 2 Aufgabenfeldern
4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
(i.d.R. temporär) mit 1 Aufgabenfeld
Seite 16
Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung
1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung
1.1 Besondere Tätigkeiten
1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit
1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
inkl. AMVU
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• Bedarfsermittlung durch Unternehmer nach
vorgegebenen Kriterien
• Ggfs. Festlegung und schriftliche Vereinbarung der
Betreuungsleistung
Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung
Seite 18
Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung
(Quelle: DGUV)
Seite 19
Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung
Zeitlicher Verlauf der Betreuung
(Quelle: DGUV)
Seite 20
Einführung im Betrieb
Unternehmer
ermittelt Aufgaben
Betriebs-/Personalrat
wirkt mit(Mitbestimmung)
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Betriebs-ärzte
kooperieren
Sifa und BAberaten
Sifa und BAberaten
Konsens finden
aufteilen,
schriftlich vereinbaren
Seite 21
Einführung im Betrieb
• Information über die Vorschrift 2
• Entwicklung einer Vorgehensweise
• Grundbetreuung:
Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf BA und Sifa
• Betriebsspezifische Betreuung:
Bedarfsermittlung
• Konsensbildung Unternehmer und Betriebsrat
• Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistung
• Information der Beschäftigten
Seite 22
Fazit
Vorteile / Chancen
• Betonung inhaltlicher Aspekte, weg von verordneten Einsatzzeiten
• erhöhte Transparenz der Betreuung
• intensivere Kommunikation der Akteure im Betrieb
• größerer Entscheidungsspielraum der Unternehmer
• passgenaues, betriebsindividuelles Betreuungsangebot
„Nachteile“
• Arbeitsaufwand, insbesondere bei der Einführung
• größere Verantwortung des Unternehmers
Seite 23
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit !
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