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Die DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 36. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen Dr. Martin Weber

Die DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 36. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche

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Die DGUV Vorschrift 2Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

36. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen

Dr. Martin Weber

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Entstehung der UVVHistorie

GUV-V A 6/7

„Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

• einfache Regelungen

aber

• „nicht auf der Höhe der Zeit“

• unflexibel

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Entstehung der UVVHistorie

• Kleinbetriebsbetreuung

2005 Neuregelung der betriebsärztlichen und sicherheits-

technischen Betreuung kleiner Betriebe durch BGen und EUK

(BGV A2 / GUV-V A2)

• Anschlussreform Überarbeitung der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr

als 10 Beschäftigten (BMWA-Auflage im Zuge des

Genehmigungsverfahrens von BGV A2 / GUV-V A2)

• Frist: 31. Dezember 2010

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Entstehung der UVVHistorie

DGUV-Projekt

Zusammenführung von

• BGV A2,

• GUV-V A2 und

• GUV-V A6/7

zu einer Unfallverhütungsvorschrift

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Entstehung der UVVZielsetzung und Vorgaben

Entwicklung eines Konzepts für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, das

• von gewerblichen und öffentlichen UV-Trägern gleichermaßen umgesetzt wird,

• zeitgemäßen Betreuungserfordernissen entspricht,

• gleichartige Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellt,

• die Gefährdungssituation des einzelnen Betriebes berücksichtigt,

• die unternehmerische Eigenverantwortung stärkt und

• genehmigungsfähig ist.

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DGUV Vorschrift 2

„Betriebsärzte und

Fachkräfte für

Arbeitssicherheit“

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• 7 Paragraphen (Geltungsbereich, Bestellung, Arbeitsmed. +

sicherheits-techn. Fachkunde, Bericht, Übergangsbest.,

In-Kraft-Treten)

•Anlage 1: Betreuung bis zu 10 Beschäftigten

•Anlage 2: Betreuung mehr als 10 Beschäftigte

•Anlage 3: Alternative Betreuung

•Anlage 4: entfällt

•Anhang 1: Hinweise zur Bestellung

•Anhang 2: Ausbildung Sifas

•Anhang 3: Aufgabenfelder Grundbetreuung

•Anhang 4: Aufgabenfelder betriebsspez. Betreuung

•Anhang 5: ASiG

Aufbau der UVV

verbindlich !

unverbindlich !

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Betreuungsmodelle

Unternehmensgröße Alternative Betreuung Regelbetreuung

11 .... 50

> 50

entsprechend der Betriebsgrößengrenzedes zuständigen UVT

Anlagen 3 und 4(UVT d.ö.H.: ab 1.1.2013)

nein

Grundbetreuung,Anlassbetreuung

Anlage 1

Grundbetreuung und betriebsspezifische

Betreuung

Anlage 2

10

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Regelbetreuung in Betriebenmit mehr als 10 Beschäftigten

Zeitvorgabe nach Betriebsart

(Aufgabenkatalog)

Ermittlung im Betrieb(Basis: Leistungskatalog)

Betriebsspezifische

Betreuung

Grundbetreuung

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Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung

• Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsärzte und Fachkräfte für

Arbeitssicherheit

(Mindestanteil jeweils 20% bzw. 0,2 h/a je Beschäftigtem)

• Aufteilung wird durch den Betrieb vorgenommen

• Zuordnung der Betriebsarten zu 3 Betreuungsgruppen nach dem WZ

2008-Kode (einheitlich, durch die DGUV)Gruppe I Gruppe II Gruppe III

Einsatzzeit (h/a), Summe BA + Fasi

2,5 1,5 0,5

• Forstwirtschaft• Holzeinschlag• Fleischverarbeitung• div. Bautätigkeiten• Abbrucharbeiten• Beseitigung gefährlicher Abfälle• Gießereien• …

• Krankenhäuser• Abwasserentsorgung• Abfallsammlung• F&E (med, nw, agrar)• Justizvollzugsanstalt• Feuerwehr• Vermittlung von Arbeitskräften• ...

• (öff.) Verwaltungen• Banken• F&E (rw, gw, …)• Messen, Kongresse• Schulen, Kita‘s• Alten-, Pflegeheime• soziale Dienste …• Bäder• …

?

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Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung

Eingruppierung unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes

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Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Grundbetreuung

Aufgabenfelder (Anhang 3)

1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)

2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention

3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention

4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

5. Untersuchung nach Ereignissen

6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung

7. Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

8. Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen

9. Selbstorganisation

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Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung

Aufgabenbereiche (Anhang 4)

1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheits-

gefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung

(i.d.R. dauerhaft) mit 8 Aufgabenfeldern

2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der

Organisation (i.d.R. temporär)

mit 5 Aufgabenfeldern

3. Externe Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche

Situation (i.d.R. temporär)

mit 2 Aufgabenfeldern

4. Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

(i.d.R. temporär) mit 1 Aufgabenfeld

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Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung

1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Gestaltung

1.1 Besondere Tätigkeiten

1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen

1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken

1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge

1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz

1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels

1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in Zusammenhang mit der Arbeit

1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

inkl. AMVU

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• Bedarfsermittlung durch Unternehmer nach

vorgegebenen Kriterien

• Ggfs. Festlegung und schriftliche Vereinbarung der

Betreuungsleistung

Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung

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Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung

(Quelle: DGUV)

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Regelbetreuung (> 10 Beschäftigte)Betriebsspezifische Betreuung

Zeitlicher Verlauf der Betreuung

(Quelle: DGUV)

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Einführung im Betrieb

Unternehmer

ermittelt Aufgaben

Betriebs-/Personalrat

wirkt mit(Mitbestimmung)

Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Betriebs-ärzte

kooperieren

Sifa und BAberaten

Sifa und BAberaten

Konsens finden

aufteilen,

schriftlich vereinbaren

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Einführung im Betrieb

• Information über die Vorschrift 2

• Entwicklung einer Vorgehensweise

• Grundbetreuung:

Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf BA und Sifa

• Betriebsspezifische Betreuung:

Bedarfsermittlung

• Konsensbildung Unternehmer und Betriebsrat

• Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistung

• Information der Beschäftigten

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Fazit

Vorteile / Chancen

• Betonung inhaltlicher Aspekte, weg von verordneten Einsatzzeiten

• erhöhte Transparenz der Betreuung

• intensivere Kommunikation der Akteure im Betrieb

• größerer Entscheidungsspielraum der Unternehmer

• passgenaues, betriebsindividuelles Betreuungsangebot

„Nachteile“

• Arbeitsaufwand, insbesondere bei der Einführung

• größere Verantwortung des Unternehmers

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit !