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Die gymnasiale Oberstufe
ab 2019/2020
Informationsveranstaltung für Eltern und Schüler des
SGP /// Schiller Gymnasium Potsdam
und der Gesamtschule Potsdam – Drewitzer Modellschule
1. Allgemeines
2. Belegverpflichtung
1. Einführungsphase
2. Qualifikationsphase
3. Der Seminarkurs
4. Leistungsnachweise und Leistungsbewertung
5. Wahl der Abiturprüfungsfächer und Besondere
Lernleistung
6. Gesamtqualifikation
7. Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen
Hochschulreife
8. Anhang
1. Allgemeines
Unterrichtsorganisation (1)
Unterricht in (Halbjahres-)Kursen
1. Schulhalbjahr Einführungsphase
neu einsetzende FS => 4 WS
Intensivierungskurs => 2 WS
alle übrigen Fächer => 3 WS
Unterrichtsorganisation (2)
Ab dem 2. Schulhalbjahr Einführungsphase
Leistungskurse (LK) => 5 WS
Grundkurse (GK) => 3 WS
Ausnahme Mathematik => 4 WS
neu einsetzende FS => 4 WS
Intensivierungskurs => 2 WS
Leistungsbewertung und
Aufgabenfelder
1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6
15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
Noten und Notenpunkte
Aufgabenfelder (AF)
I: Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, DS
II: Geschichte, Geographie, Politische Bildung, Wirtschaft,
Psychologie, Philosophie
III: Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Informatik
ohne: Sport, Seminarkurs
2. Belegverpflichtung
Einführungsphase (E1/E2)
Belegverpflichtung (1)
Einführungsphase 1. Halbjahr Gesamtschule (E1):
mindestens
AF I: Deutsch / Englisch / Spanisch(F) oder
Französisch(A) / Kunst oder Musik
AF II: Geschichte / Geografie oder Politische Bildung
AF III: Mathematik / Physik oder Chemie / weiteres Fach
dazu: Intensivierungskurs / Sport
Belegverpflichtung (2)
Zum 2. Halbjahr der Einführungsphase (E2):
Wahl von 2 Leistungskursen :
mind. einer davon Ma, De, En => 5 WS
Alle anderen Fächer bleiben im Stundenumfang wie
oben erwähnt
Von der Einführungs- in die
Qualifikationsphase
Grundlage für die Versetzung :
Leistungen der gesamten Einführungsphase*
*Gesamtschule Klasse 11 / Gymnasium Klasse 10
Qualifikationsphase (Q1 – Q4)
Belegverpflichtung (3)
• In der Qualifikationsphase wird die Belegung der
Einführungsphase grundsätzlich durchgängig fort-
geführt. An die Stelle des Intensivierungskurses* tritt
in der Qualifikationsphase der Seminarkurs.
*nur für Gesamtschule
• Für Gymnasium gilt:
Was in Klasse 10 nicht belegt wurde, kann auch
in Klasse 11/12 (Q1 – Q4) nicht belegt werden.
Belegverpflichtung (4)
Als Leistungskurse sind folgende Fächer zu belegen:
• Mathematik, Deutsch oder Fremdsprache(F)
(5WS)
• ein weiteres Fach (außer Sport und DS)
(5 WS)
=> Schwerpunktbildung
Belegverpflichtung (5)
Schwerpunkt Fremdsprachen
1 Fremdsprache als LK
1 weitere Fremdsprache als GK
Folge:
• nur 1 Naturwissenschaft aus AF III verpflichtend
Belegverpflichtung (6)
Schwerpunkt
Naturwissenschaften/Technik
1 Naturwissenschaft und ein weiteres Fach aus AF III
1 Fach davon als LK
Folge:
• nur Geschichte aus AF II verpflichtend
• Tausch FS 2 gegen weiteres Fach aus AF II möglich
Belegverpflichtung (7)
Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften
Geschichte und ein weiteres Fach aus AF II
1 Fach davon als LK
Folge:
• nur eine Naturwissenschaft aus AF III verpflichtend
• Tausch FS 2 gegen weiteres Fach aus AF II möglich, PB
muss unter den gewählten Fächern sein
Belegverpflichtung (8)
Kein Schwerpunkt
Mathematik und Deutsch als LK ODER
Kunst/Musik als LK
Folge:
• nur Geschichte aus AF II verpflichtend, dafür 2 Fächer aus AF III
ODER
• Nur 1 Naturwissenschaft aus AF III, dafür 1 weiteres Fach aus AF II
• Tausch FS 2 gegen beliebiges Fach aus AF II möglich
3. Der Seminarkurs
Der Seminarkurs (1)
Der Seminarkurs dient der fachlichen, fachübergrei-
fenden oder fächerverbindenden Vertiefung in
einem oder mehreren Unterrichtsfächern, dem Auf-
bau wissenschaftspropädeutischer Kompetenz oder
der Berufs- und Studienorientierung.
Der Seminarkurs (2) –
Leistungsnachweise und -bewertung
• keine Klausuren
• Seminar- bzw. Projektarbeit und deren Präsentation.
• Kriterien für die Leistungsbewertung werden in den
beteiligten Fachkonferenzen abgestimmt.
• Halbjahresergebnisse können in die Gesamtqualifi-
kation eingebracht werden.
4. Leistungsnachweise und Leistungsbewertung
Die mündliche Leistungsfeststellung in
der Fremdsprache
• Gruppengespräch mit 2 – 4 Schülern
• 15 – 25 Minuten.
• Q3/Q4 in einer Fremdsprache(F), nicht in Latein.
• Fremdsprache(F) = schriftliches Prüfungsfach
=> Leistungsfeststellung in der FS
Die mündliche Leistungsfeststellung in
der Fremdsprache
• Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompe-
tenz auf Niveau B2.
• Aufgabenstellung von der Unterricht erteilenden
Lehrkraft erarbeitet
• Inhalte: bisher im Unterricht in der Qualifikations-
phase bearbeitete Themenfelder.
Der Andere Leistungsnachweis
• kann in den ersten drei Halbjahren der
Qualifikationsphase erbracht werden.
• Anzahl der verbindlichen Klausuren bleibt davon
unberührt.
• umfasst Leistungen, die mit den Anforderungen einer
Klausur vergleichbar sind.
• kann als Gruppenarbeit erbracht werden.
• Ziel: Förderung der Fähigkeit der Schüler/innen, ein
selbstgewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten.
Klausuren (1)
Anzahl und Dauer laut folgenden Tabellen
Q3:
in jedem der drei schriftlichen Abiturprüfungsfächer
eine Klausur nach Dauer, Anforderung und Aus-
wahlmöglichkeit entsprechend den für das Abitur
geltenden Bedingungen
Klausuren (2)
Einführungsphase Anzahl der Klausuren pro Kurs
Dauer in Minuten
1. Schulhalbjahr (E1) 1 in jedem Fach 90
2. Schulhalbjahr (E2) Leistungskurse
1 in jedem Fach 90
2. Schulhalbjahr (E2) Grundkurse
In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissen-schaft*
90
*Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen
Klausuren (3)
Qualifikationsphase
Niveau 1. Schulhalbjahr (Q1) 2. Schulhalbjahr (Q2)
Anzahl der Klausuren pro Kurs
Dauer in Minuten
Anzahl der Klausuren pro Kurs
Dauer in Minuten
LK 1 in jedem Fach Mind. 135
1 in jedem Fach Mind. 135
GK In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissen-schaft*
90 In 5 Fächern, darunter je 1 in Mathematik, Deutsch, Fremdsprache(F), Naturwissenschaft, Gesellschaftswissen-schaft*
90
*Wurde eines dieser Fächer als Leistungskurs gewählt, ist ein anderes Fach als Klausurfach zu wählen
Klausuren (4)
Qualifikationsphase
Niveau 3. Schulhalbjahr (Q3) 4. Schulhalbjahr (Q4)
Anzahl der Klausuren pro Kurs
Dauer in Minuten
Anzahl der Klausuren pro Kurs
Dauer in min
LK 1 pro Kurs (Abiturprüfungs- Fächer 1 und 2)
300 (De, Ma, En, Frz.) 270 sonst.
1 pro Kurs (Abiturprüfungs- Fächer 1 und 2)
Mind. 135
GK 1 im 3. Abitur-prüfungsfach 1 im mündlichen Abiturprüfungsfach
240 (De) 255 (Ma) 270 (En, Frz) 210 sonst. 135
1 im 3. Abitur-prüfungsfach 1 im mündlichen Abiturprüfungsfach
90 90
Grundsätze der Leistungsbewertung
allgemein
• Für jeden Halbjahreskurs ist eine Kursabschlussnote
zu bilden.
• Klausuren, ein Anderer Leistungsnachweis gemäß
§12 Absatz 2 und eine mündliche Leistungsfest-
stellung gemäß §12 Absatz 3 gehen zu jeweils
einem Drittel in die Kursabschlussnote ein.
5. Wahl der Abiturprüfungsfächer
und Besondere Lernleistung
Wahl der Abiturprüfungsfächer (1)
Abiturprüfung
drei schriftliche Prüfungen
eine mündliche Prüfung
je Aufgabenfeld mindestens ein Fach
Wahl der Abiturprüfungsfächer (2)
schriftliche Prüfungsfächer
2 Leistungskursfächer
1 Grundkursfach
(Fremdsprache(A) nicht möglich)
mündliches Prüfungsfach
1 Grundkursfach
Wahl der Abiturprüfungsfächer (3)
Insgesamt müssen mindestens zwei der Fächer
Deutsch, Mathematik oder die Fremdsprache(F) als
Prüfungsfächer gewählt werden.
Prüfungsfächer müssen seit Einführungsphase durch-
gängig belegt worden sein.
Wahl erfolgt zu Beginn von Q3
Die Besondere Lernleistung (5.PK)
• Die Besondere Lernleistung kann zusätzlich als fünfte
freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Ihr inhaltlicher
Gegenstand darf nicht wesentlicher Bestandteil einer
anderen im Rahmen der Gesamtqualifikation zu
berücksichtigenden Leistung sein.
• Die Besondere Lernleistung umfasst die Erstellung einer
schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und ein
Kolloquium und muss sich einem schulischen Fach
zuordnen lassen.
6. Gesamtqualifikation
Gesamtqualifikation (1)
Gesamtqualifikation
(max. 900 Punkte)
=
Gesamtergebnis Qualifikationsphase
(max. 600 Punkte)
+
Ergebnis der Abiturprüfung
(max. 300 Punkte)
Gesamtqualifikation (2)
Ergebnis der Qualifikationsphase
Einzubringen sind:
• Alle Halbjahreskurse in den Leistungskursen in
doppelter Wertung,
• Insgesamt 30 Halbjahreskurse der Grundkursfächer
einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten
und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung
Gesamtqualifikation (3)
Muss:
• Je 4x Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache(F)
• 4x eine Naturwissenschaft oder
2 x 2 Naturwissenschaften
• 2x Fremdsprache(A)
• Berechnung (siehe Anhang):
𝒆𝒓𝒓𝒆𝒊𝒄𝒉𝒕𝒆 𝑷𝒖𝒏𝒌𝒕𝒆
𝟒𝟔∙ 𝟒𝟎
= 𝑮𝒆𝒔𝒂𝒎𝒕𝒆𝒓𝒈𝒆𝒃𝒏𝒊𝒔 𝒅𝒆𝒓 𝑸𝒖𝒂𝒍𝒊𝒇𝒊𝒌𝒂𝒕𝒊𝒐𝒏𝒔𝒑𝒉𝒂𝒔𝒆
Gesamtqualifikation (4)
Abiturprüfung
Ohne 5.PK
4 Fächern in 5facher Wertung
Mit 5.PK
5 Abiturprüfungen in 4facher Wertung
7. Mindestanforderungen für den Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife
Qualifikationsphase
• von den Leistungskursen maximal vier HJE1 mit
weniger als fünf Punkten,
• von den einzubringenden Grundkursen maximal vier
HJE mit weniger als fünf Punkten,
• kein einzubringender Kurs mit null Punkten
• das Gesamtergebnis für die Qualifikationsphase
muss mindestens 200 Punkte betragen.
1 HJE - Halbjahresergebnisse
Abiturbereich
• keine Prüfungsleistung mit null Punkten,
• in mindestens drei Abiturprüfungen jeweils
mindestens fünf Punkte
• insgesamt müssen im Abiturbereich mindestens 100
Punkte erzielt werden.
Anhang
Beispiele für Abiturdurchschnitte
Punkte Abiturdurchschnittsnote
900 – 823 1,0
660 – 643 2,0
480 – 463 3,0
300 4,0
Berechnung des Gesamtergebnisses der
Qualifikationsphase für die Einbringung in die
Gesamtqualifikation (Anlage 1 GOSTV):
Summe der
in den eingebrachten
Halbjahreskurse
erreichten Punkte1 x 40 = Gesamtergebnis der
463 Qualifikationsphase2
1 Soweit Halbjahreskurse doppelt zu werten sind, zählen diese auch doppelt
2 Das Ergebnis wird auf eine ganzzahlige Punktzahl gerundet, ab n,5 wird aufgerundet.
3 Im Fall von § 30 Absatz 2 Satz 2 tritt an diese Stelle die Zahl 42.
Quellen Diese Präsentation wurde erstellt auf der Grundlage der
Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung - GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl.II/09, [Nr. 28]) zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Januar 2018 (GVBl.II/18, [Nr. 9])
sowie der
Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) vom 21. Juli 2011 (Abl. MBJS/11, [Nr. 5], S.215) zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14. Februar 2018 (Abl. MBJS/18, [Nr. 4], S.50)
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