Die kleine Aktiengesellschaft Gliederung - Eigentümer- und Geschäftsführerunternehmung - Die...

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Die kleine Aktiengesellschaft

Gliederung

- Eigentümer- und Geschäftsführerunternehmung

- Die reguläre Aktiengesellschaft

- Die Satzung

- Die kleine Aktiengesellschaft

- Gründungsvoraussetzungen für die kleine AG

- Unterschiede zur regulären AG

- Fazit

Eigentümerunternehmung Geschäftsführerunternehmung

- Eigentümer ist Geschäftsführer

- Eigentümer trägt Kapitalrisiko

- Er leitet das Unternehmen

- Alleinige Verantwortung für Aufstellung eines Wirtschaftsplans

- gesamte Verantwortung für wirtschftl. Entwicklung des Unternehmens

- Anteilseigner übernehmen nur Kapitalrisiko

- Führungsentscheidungen trifft der Geschäftsführer (Manager)

- Geschäftsführer hat keine Beteiligung am Unternehmen

Entscheidung über die Art der Unternehmensstruktur

Die AG als Geschäftsführer-Unternehmung

Die reguläre Aktiengesellschaft

- mindestens 5 Gründungsmitglieder

- Grundkapital 50.000 EURO

- Leitung der Gesellschaft durch Vorstand

- Aufsichtsrat wählt Vorstand für maximal 5 Jahre

- Hauptversammlung mindestens 1 mal pro Jahr

- Haftung der AG auf Grundkapital beschränkt

- gesetzliche Rücklagen sind zu leisten (50% des Jahresüberschusses)

Die reguläre AG im Großen und Ganzen

- Gründungskosten und Aufwand sind hoch

- Rasche Erhöhung des Risikokapitals möglich

- Vorteilhaft für Gesellschaften mit hohem Kapitalbedarf

Die Satzung - in der regulären AG

- beschreibt die wichtigsten Grundsätze zur Gründung einer AG

- muß notariell beurkundet werden

- wird beschrieben durch § 23 AktG

Die kleine Aktiengesellschaft

- 10. August 1994

Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts

- Gesetzesänderung orientiert sich an GmbH-Recht

- Annäherung der AG an die GmbH bietet echte Alternative zur GmbH

Gründung einer kleinen AG

- Nur ein Gründer notwendig

- Grundkapital 50.000 EURO

- Einzelne Aktie mindestens 1 EURO

- Bareinlage mindestens 1/4 des Grundkapitals

- Sacheinlagen sind in voller Höhe zu erbringen

- Gründer der AG sind alle Aktionäre, die die Satzung feststellen

- Gutachtliche Stellungnahme der IHK

Unterschiede zwischenkleiner AG und regulärer AG

- Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung

- Freiere Gewinnverwendung

- Arbeitnehmermitbestimmung

- Übergangsregelung DM zu EURO

Fazit

- Reform nutzt besonders:

- nicht börsennotierten AGs

- AGs mit kleinem Aktionärskreis

- Alternative für kleine Mittelstandsunternehmen zur GmbH

- „Ein-Mann-Gründung“ und weitgehende Befreiung von Mitbestimmung

soll den Gang zur Börse für kleine Gesellschaften erleichtern

Kontakt

Thema: Die kleine Aktiengesellschaft

Böckmann, Ingmar - boeckman@fh-brandenburg.deKoppe, Björn - koppe@fh-brandenburg.deGrawert, Uwe - grawert@fh-brandenburg.de

Script zum Thema: http://bscw.gmd.de

unter WI98/WI98 offener Arbeitsbereich/BWL-Referate 1. Semester

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