Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn dr. Tóth Bernadett Otzenhausen, 16. November 2010

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Die Rechtsvorschriften der Ehe in Ungarn

dr. Tóth Bernadett

Otzenhausen, 16. November 2010

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Die Formen der Partnerschaften in Ungarn:

- Ehe- registrierte Lebenspartnerschaften- im Register eingetragene

Lebenspartnerschaften- „einfaches” Zusammenleben

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Partner

versch.

Geschl.

Partner

gleichen

Geschl.

StandesamtÄnderung

im Personenstand

1. Ehe X X X

2. registrierte Lebenspartnerschaft

X X X

im Register eingetragene

LebenspartnerschaftX X

(beim Notar)

„einfaches” Zusammenleben

X X

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Rechtsgrundlagen 1.

- Grundgesetz- Gesetz über die allgemeinen Rechtsvorschriften

der Verfahren und Leistungen von Verwaltungsbehörden

- Bürgerliches Gesetzbuch- Gesetz über das internationale Privatrecht- Gesetz über die Ehe, das Familienrecht und die

Vormundschaft

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Rechtsgrundlagen 2.

- Gesetz über das Personenstandswesen (1982)- Verordnung zur Ausführung des

Personenstandsgesetzes (2003)

- Gesetz über die eingetragenen Lebenspartnerschaften (2009)

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Zivilehe oder kirchliche Ehe?

Die obligatorische Ehe ist die Zivilehe.

Die kirchliche Ehe hat keine zivilrechtliche Relevanzen.

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Ehevoraussetzungen:

- Ehefähigkeit

- kein Eheverbot

- Volljährigkeit

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bei Eheschließung der Minderjährigen:

- vollendeten 16. Lebensjahr- Befreiung vom Jugendamt

Gültigkeit: 6 Monate

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Ehehindernisse:

1. unüberwindbare

- Doppelehe

- Blutsverwandtschaft

2. überwindbare

- Verwandschaft zweiten Grades

- Adoptivverhältnis

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Das Anmeldeverfahren

- im Standesamt- mündlich/schriftlich- Protokoll ist aufzunehmen

- Gültigkeit: 6 Monate

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Ungültigkeit der Ehe

- Geschäftsunfähigkeit- gleichgeschlechtliche Partner- kein vollendetes 16. Lebensjahr- keine Erlaubnis vom Jugendamt

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Maßgebendes Recht für Ausländer:

• Ehefähigkeitszeugnis oder Aufhebung vom Kreisverwaltungsreferat

• Gültigkeit: 6 Monate

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Vorzulegende Unterlagen:

- gültiger Personalausweis/Reisepass- Bescheinigung über den Familienstand- Auszug aus dem Geburtenbuch- Bescheinigung über den Wohnsitz

Fremdsprachige Urkunden mit Übersetzung!

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Registrierung der Eheschließung

- im Heiratsbuch

- im Zentralpersonendatenregister

- es gibt kein zentrales Personenstandsregister

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Die Zeremonie

- im Standesamt- mit zwei Zeuginnen/Zeugen

- öffentlich und festlich

- rot-weiss-grüne Schärpe

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Trauungen außerhalb des Standesamtes:

- verschiedene Voraussetzungen müssen erfüllt werden

- nur mit der Genehmigung von der Geschäftsführung des Standesamtes

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Nottrauungen:

- wegen lebensgefährlicher Erkrankung

- Geschäftsfähigkeit und Einsichtsfähigkeit müssen immer geprüft werden!

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Frei zu gestaltende Teile:

- Musik

- Ringe wechseln

- Gedichte anhören

- Kerzen anzünden

- Sand mischen

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Nachbeurkundung:

- Antrag stellen- benötigte Unterlagen

Es ist in Ungarn zentralisiert.

Das zuständige Amt dafür ist

das Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft

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Ehescheidung:

Frage: besteht eine gültige Ehe?

Scheidung am Familiengericht

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Registrierte Lebenspartnerschaft

- in Ungarn seit 1. Juli 2009

- gleichgeschlechtliche Beziehung

- Rechtsfolgen sind fast die selbe Rechtsfolgen wie in der Ehe

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Ausnahmen:

- Minderjährige sind ausgeschlossen- kann vor einem Notar geschieden werden- es gibt keinen Lebenspartnerschaftsnamen- keine gemeinsame Adoption

Nachbeurkundung:Erst nach 1. Juli 2009, wie bei der Ehe

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Namensrecht

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Der Geburtsname ist zweiteilig.

Familienname + Vorname

Familienname: ein/zweiteilig

(wenn zweiteilig, mit Bindestrich)

Vorname: ein oder zwei dem Geschlecht entsprechend

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Ehename

- muss bei der Anmeldung der Eheschließung gewählt werden

- jeder Verlobten hat das Recht, eine Form zu wählen

Im Gesetz über die Ehe, das Familienrecht und die Vormundschaft

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Ein Beispiel:

Der Mann heißt:

Müller Péter

Die Frau heißt:

Wagner Mária

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Die Frau kann nach der Eheschließung:

- ihren bisherigen Namen beibehalten

Wagner Mária

- den Geburtsnamen ihres Mannes mit der Ergänzung „-né“ tragen

Müller Péterné

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- den Familiennamen ihres Mannes und ihren eigenen Vornamen tragen

Müller Mária

- den Familiennamen ihres Mannes mit der Ergänzung „-né“ und ihren eigenen Geburtsnamen tragen

Müllerné Wagner Mária

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Der Mann kann nach der Eheschließung:

- seinen bisherigen Namen beibehalten

Müller Péter

- den Familiennamen seiner Frau und seinen eigenen Vornamen tragen

Wagner Péter

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Der Mann und die Frau können: die aus ihren Familiennamen gebildeten

zweiteiligen Familiennamen und den eigenen Vornamen tragen:

Müller-Wagner Mária

Müller-Wagner Péter

oder:

Wagner-Müller Mária

Wagner-Müller Péter

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Die Frau und der Mann können ihre Familiennahmen nicht vertauschen.

Die gewählten Ehenamen bestimmen, welchen Namen die aus dieser Ehe geborenen Kinder tragen werden.

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Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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