Die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Deutschland Erfahrungen mit Beschwerderechten der...

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Die Umsetzung der

Umwelthaftungsrichtlinie in Deutschland

Erfahrungen mit

Beschwerderechten der Öffentlichkeit

Prof. Dr. Christian Schrader

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Umsetzung in Deutschland

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Entwurf 2005, aber:

Kompetenz des Bundes ?

Neuwahl 2005

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Umsetzung in Deutschland

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Entwurf 2006, Beschluss März 2007

Umweltschadensgesetz

des Bundes

+ Anpassungen Naturschutz- und Wasserrecht

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Umsetzung in Deutschland

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Definitionen, Geltungsbereich

Verantwortlicher hat Informationspflicht,Gefahrenabwehrpflicht,Sanierungspflicht

Befugnisse Behörden

Verantwortlicher trägt Kosten

Einbindung Betroffene und Umweltvereinigungen

Naturschutz-, W

asser-, B

odenschutzrecht

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1:1-Umsetzung der Pflichtinhalte

• Keine Aufnahme nationaler Schutzgebiete

• Keine Deckungsvorsorge

• Keine Kostenfreistellungen

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Genehmigungswirkung ?

Keine Befreiung von Pflicht oder Kosten

Ausnahmen:

Rechtsprechung Legalisierungswirkung

Nur in Ansätzen bei zivilrechtlicher Haftung

§ 5 BBodSchG

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Erwartungen zum Gesetz

Kosten ?

Empörung

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Erwartungen zum Gesetz

Einbindung Umweltorganisationen

Beteiligung in laufenden Verfahren

Aufforderung zum Tätigwerden

Rechtsschutz gegen Entscheidung oder Unterlassung der Behörde

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Ausgestaltung VerbandsklageNur anerkannte Vereine. Voraussetzungen:

1. nach Satzung ideell und vorwiegend Umweltschutz,

2. mindestens drei Jahre tätig,

3. Gewähr für sachgerechte Aufgabenerfüllung,

4. gemeinnützige Zwecke verfolgen und

5. den Eintritt als Mitglied jeder Person ermöglichen, die die Ziele der Vereinigung unterstützt.

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Umsetzung in Deutschland

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Ausgestaltung VerbandsklageKlageerfolg setzt voraus:

1. Umweltschaden,

2. Verantwortlicher hat seine Sanierungspflichten nicht erfüllt,

3. Behörde hat nicht oder unzureichend gehandelt,

4. Verstoß gegen Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen, Rechte Einzelner begründenund für die Entscheidung von Bedeutung sind

5. Verstoß berührt Satzungsziel.

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Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit

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Erfahrungen mit

Beschwerderechten der

Öffentlichkeit

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Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit

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Eingrenzung der Klagebefugnis/ Beschwerdebefugnis

Verletzung eines

ausreichenden Interesses eigenen Rechts

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Erfahrungen mit Beschwerderechten der Öffentlichkeit

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Befürchtungen/Erfahrungen

Überlastung der Gerichte?

Blockade von Projekten ?

Systemfremd ?

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EG fordert Ausbau

Richtlinie 2003/35/EG

In Deutschland: Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

Aarhus-Konvention

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