Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS

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Die wirtschaftlichen Gesellschaften in BeLARUS. W. Tanin & A. Belyakova. Die Gesetzgebung, die diese Frage reguliert. Die Verfassung Das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Weißrussland Das Gesetz der Republik Weißrussland über den wirtschaftlichen Gesellschaften - PowerPoint PPT Presentation

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W. Tanin & A. Belyakova

DIE WIRTSCHAFTLICHEN GESELLSCHAFTEN IN BELARUS

DIE GESETZGEBUNG, DIE DIESE FRAGE REGULIERT• Die Verfassung

• Das Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Weißrussland

• Das Gesetz der Republik Weißrussland über den wirtschaftlichen Gesellschaften

• Die Verordnungen und die Dekrete des Präsidenten der Republik Weißrussland

DIE ARTEN DER WIRTSCHAFTLICHEN GESELLSCHAFTEN• Die Aktiengesellschaft

• Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

• Die Gesellschaft mit der zusätzlichen Verantwortung

• Das unitäre Unternehmen

DIE BESONDERHEITEN DER AKTIENGESELLSCHAFT• Es gibt zwei Typen der Aktiengesellschaften - geöffnet und geschlossen.

• Ein beliebiger Interessent kann die Aktien in der offenen Aktiengesellschaft erwerben

• Es ist genug kompliziert, die Aktien in der geschlossenen Aktiengesellschaft zu erwerben - es ist das Einverständnis aller Aktionäre notwendig.

• Die Teilnehmer der Aktiengesellschaft bekommen die Dividenden jede Kalenderperiode, die im statutengemäßen Dokument bestimmt ist

DIE AKTIENGESELLSCHAFT• Gilt aufgrund des Statuts

• Für die Institution ist es nicht weniger als 100 grundlegende Größen notwendig.

• Die minimale Zahl der Teilnehmer - 2, das Maximum der Teilnehmer - 50

DIE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNGDIE GESELLSCHAFT MIT DER ZUSÄTZLICHEN VERANTWORTUNG

• Gilt aufgrund des Statuts

• Das Maximum der Teilnehmer - 50 Menschen

• Es gibt kein Mindeststammkapital

DAS UNITÄRE UNTERNEHMEN• Das unitäre Unternehmen ist eine kommerzielle Organisation, die nicht mit dem

Eigentumsrecht auf gefestigte für sie mit dem Besitzer das Eigentum verliehen ist.

• Ein Gründungsdokument des unitären Unternehmens ist das Statut

GESELLSCHAFT MIT AUSLÄNDISCHEN INVESTITIONEN• eine der bisher genannten Rechtsformen mit Privilegien des Investitionsrechts

• „Ausländisches Unternehmen“ - 100% des Stammkapitals von ausländischen Partnern, "Gemeinsames Unternehmen“ – mit belarussischen Mitgliedern

• ausländische Partners am Stammkapital – mindestens 20.000 USD in entsprechendem Gegenwert in BYR

• Das Stammkapital muss zu 50% binnen eines Jahres und zu 50% binnen eines weiteren Jahres zur Verfügung gestellt werden

• Jährliche Wirtschaftsprüfung

DIE ERÖFFNUNG VON REPRÄSENTANZENAUSLÄNDISCHER UNTERNEHMEN

• kann nur im Namen und im Auftrag des vertretenen ausländischen Unternehmens handeln

• die juristische Person und nicht die Repräsentanz wird bei allen Geschäften und Verträgen der Repräsentanz berechtigt und verpflichtet

• Tätigkeiten, die in Belarus genehmigungspflichtig sind, dürfen auch von der Repräsentanz nur nach Erhalt einer entsprechenden Genehmigung ausgeübt werden

• Für Eröffnung stellt ein ausländisches Unternehmen an das Außenministerium jeweiligen Antrag, stellt Informationen zur Tätigkeit des ausländischen Unternehmens zur Verfügung und Dokumente

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