Ein wirklich kurzer Überblick Rolf Dohmen, DL1KJ Torsten Blens, DL8KFO OV-Abend Juni 2014

Preview:

Citation preview

Ein wirklich kurzer Überblick

Rolf Dohmen, DL1KJTorsten Blens, DL8KFO OV-Abend Juni 2014

Sichere und schnelle Alarmierung im Seenotfall Schnelle Anforderung von Hilfe im Dringlichkeitsfall

Mast gebrochen Maschine ausgefallen Verletzte an Bord

Umfassende Information bei Unwetter oder Störungen der Wasserwege

Lotsenfunk und Schiffslenkung über Radar bei schlechter Sicht

Nicht oder nur begrenzt: Kommunikation und Nachrichtenaustausch sozialer Art zwischen Schiffen.

Sichere Kommunikation im Bereich von 25-40 Seemeilen

Frequenzen: 156 – 162 MHz, FM Einteilung in Kanäle: 1-20, 68-88 Not- und Anrufkanal: 16 (156,800 MHz) DSC Anrufkanal: 70 (156,525 MHz) Sendeleistung: 1 oder 25 W

Benötigte Funkzeugnisse: Binnenschifffahrt: UBI (UKW-

Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Seebereich: SRC (short range certificate)

DSC: digital selective call Digitaler Selektivruf für die schnelle Kommunikation

zwischen Schiffen und Landfunkstellen Schnelle und genaue Alarmierung im Seenotfall mit

Angabe der Position und der Art des Notfalls DSC ist für neue Seefunkanlagen vorgeschrieben.

MMSI (Maritime Mobile Service Identity) 9-stellig, die ersten drei Ziffen sind die

Länderkennung Deutschland: 211, 218 Beispiel: 211040860

Rufzeichen 4 Buchstaben oder 2 Buchstaben und 4 Ziffern Deutschland: DA-DZ Beispiele: DBER, DG4925

Vergabe durch die BNetzA (Hamburg)

Sprache: Englisch Starre Standard-Betriebsabläufe Feste Kanalzuordnungen:

Kanal 06,08,13, 77: Schiff-Schiff Frequenz Kanal 15,17: Funkverkehr an Bord Kanal 16: Notruf-/Anruffrequenz Kanal 69,72: Funkverkehr zwischen Sportbooten Kanal 75,76: Navigation,

Schiffslenkungsfunkdienst

Geräte dürfen nur verwendet werden, wenn sie eine CE-Kennzeichnung aufweisen und nur für den Seefunkdienst in Verkehr gebracht wurden.

Andere Geräte (auch Amateurfunkgeräte) dürfen nicht am Seefunkdienst teilnehmen.

Automatic Identification System Aussendung der eigenen Position, Rufzeichen,

weitere Informationen (Größe, Gefahren) Keine Pflicht für Sportboote, aber ein zusätzlicher

Sicherheitsfaktor in dicht befahrenen Gebieten.

Englischtest Übersetzen eines aufgenommenen englischen Textes ins

Deutsche Übersetzen eines deutschen Textes in Englisch

Theorie Beantworten eines MC-Fragebogens mit 24 Fragen

Praxis Aussenden eines Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsanrufes Durchführen und Beenden Notfunkverkehr Bedienung Gerät und DSC-Controller Verschiedene andere Aufgaben

Beim Chartern eines Bootes mit VHF-Anlage auf See ist das SRC vorgeschrieben.

Falls kein SRC vorhanden ist, müsste das Gerät ausgebaut werden.

Wer auf Seeschiffahrtsstraßen unterwegs ist, kann auf das SRC eigentlich nicht mehr verzichten.

Recommended