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Entscheidungsbefugnisse im Betrieb
Grimm, Sven
Szmigielski, Dominik
Wendrich, Malte
Gliederung1. Führungsebenen
2. Der Unternehmer
3. Kapitalgesellschaften
4. Der Handlungsbevollmächtigte
5. Arten der Vollmachten
6. Der Prokurist
1. Führungsebenen
• Oberste Führungsebene (Top-Management)
1. Führungsebenen
• Oberste Führungsebene (Top-Management)
• Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager
1. Führungsebenen
• Oberste Führungsebene (Top-Management)
• Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager
• Grundsatzentscheidungen
1. Führungsebenen
• Oberste Führungsebene (Top-Management)
• Träger unternehmerischer Entscheidungen sind Eigentümer oder von diesen angestellte Manager
• Grundsatzentscheidungen
• Nicht an Weisungen gebunden
1. Führungsebenen
• Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
1. Führungsebenen
• Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
• Der Unternehmensspitze unterstellt
1. Führungsebenen
• Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
• Der Unternehmensspitze unterstellt
• Im jeweiligen Tätigkeitsbereich weisungsbefugt
1. Führungsebenen
• Mittlere Führungsebene (Middle-Management)
• Der Unternehmensspitze unterstellt
• Im jeweiligen Tätigkeitsbereich weisungsbefugt
• Setzt getroffene Grundsatzentscheidungen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich durch
1. Führungsebenen
• Untere Führungsebene (Lower-Management)
1. Führungsebenen
• Untere Führungsebene (Lower-Management)
• Keine Stellen mit Anordnungsbefugnis unterstellt
1. Führungsebenen
• Untere Führungsebene (Lower-Management)
• Keine Stellen mit Anordnungsbefugnis unterstellt
• Zuständig für die Durchführung der von den beiden obersten Führungsebenen getroffenen Entscheidungen
Führungsebenen
• Ausführungsebene
Führungsebenen
• Ausführungsebene
• Keine Anordnungsbefugnis
Führungsebenen
• Ausführungsebene
• Keine Anordnungsbefugnis
• Führt Arbeiten nach Anweisung durch
2. Der Unternehmer
• Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
2. Der Unternehmer
• Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
• Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens.
2. Der Unternehmer
• Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
• Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens.
• Bringt das gesamte Kapital auf und trägt das Risiko allein
2. Der Unternehmer
• Geschäftsführer bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
• Der Unternehmer ist Leiter des Unternehmens.
• Bringt das gesamte Kapital auf und trägt das Risiko allein
• Führt die Geschäfte und vertritt das Unternehmen nach außen
3. Kapitalgesellschaften
• Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten
3. Kapitalgesellschaften
• Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten
• Angestellte sind so genannte Organe
3. Kapitalgesellschaften
• Kapitalgesellschaften werden von Ihren Angestellten Geführt und Vertreten
• Angestellte sind so genannte Organe
• Kapital und Risiko werden von Gesellschaftern getragen
4. Der Handlungsbevollmächtigte
§ 54: Erklärung
• Berechtigt zu gewöhnlichen Geschäften im Unternehmen
§ 54: Erklärung
• Berechtigt zu gewöhnlichen Geschäften im Unternehmen
– Vornahme von bestimmten und einzelnen Geschäften
Nicht dazu berechtigt:
• Grundstücke veräußern oder belasten
Nicht dazu berechtigt:
• Grundstücke veräußern oder belasten
• Grundstücke zu verkaufen
Nicht dazu berechtigt:
• Grundstücke veräußern oder belasten
• Grundstücke zu verkaufen
• Wechselverbindlichkeiten eingehen
Nicht dazu berechtigt:
• Grundstücke veräußern oder belasten
• Grundstücke zu verkaufen
• Wechselverbindlichkeiten eingehen
• Darlehen aufnehmen
Nicht dazu berechtigt:
• Grundstücke veräußern oder belasten
• Grundstücke zu verkaufen
• Wechselverbindlichkeiten eingehen
• Darlehen aufnehmen
• Prozesse (im Namen der Firma) führen
Erteilung:
Erteilung:
• Kann formlos erfolgen
Erteilung:
• Kann formlos erfolgen• Schriftlich
Erteilung:
• Kann formlos erfolgen• Schriftlich• Mündlich
Erteilung:
• Kann formlos erfolgen• Schriftlich• Mündlich• Stillschweigend
Erteilung:
• Kann formlos erfolgen• Schriftlich• Mündlich• Stillschweigend
– Muss im Gegensatz zu Prokura nicht in das HR eingetragen werden
5. Arten der Vollmachten
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
• Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
• Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten• Mehrer Arten von Arbeiten
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
• Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten• Mehrer Arten von Arbeiten
– z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
• Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten• Mehrer Arten von Arbeiten
– z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter
• Artvollmacht
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
• Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten• Mehrer Arten von Arbeiten
– z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter
• Artvollmacht• Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
• Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten• Mehrer Arten von Arbeiten
– z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter
• Artvollmacht• Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit
– z.B. Kauf von Büromaterial
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
• Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten• Mehrer Arten von Arbeiten
– z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter
• Artvollmacht• Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit
– z.B. Kauf von Büromaterial
• Einzelvollmacht
5. Arten der Vollmachten• Allgemeine Handlungsvollmacht
• Gewöhnlich, regelmäßige Tätigkeiten• Mehrer Arten von Arbeiten
– z.B. Vorgesetzte übergibt Arbeiten an Sachbearbeiter
• Artvollmacht• Berechtigt einer bestimmten Art von Arbeit
– z.B. Kauf von Büromaterial
• Einzelvollmacht• Berechtigt zu einer bestimmten Aufgabe
– z.B. Auslieferfahrer übergibt Rechnung und erhält Geld
Untervollmachten
Untervollmachten
• Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen
Untervollmachten
• Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen
• Mit allg. Handlungsvollmacht -> Artvollmacht
Untervollmachten
• Jeder Bevollmächtigte kann in seiner Vollmacht, Untervollmachten verteilen
• Mit allg. Handlungsvollmacht -> Artvollmacht• Mit Artvollmacht -> Einzelvollmacht
Unterzeichung
Unterzeichung
• Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz:
Unterzeichung
• Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz:
• i.A. (im Auftrag)
Unterzeichung
• Handlunsbevllmächtige unterschreiben mit ausdrückenden Zusatz:
• i.A. (im Auftrag)• i.V. (in Vertretung)
6. Der Prokurist
6. Der Prokurist
• § 49 Abs. 1 HGB:„Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.“
6. Der Prokurist
• „zweites Ich“
6. Der ProkuristBesondere Vollmachten
• Verkauf/Belastung von Grundstücken
6. Der ProkuristVerbote
6. Der ProkuristVerbote
• Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
6. Der ProkuristVerbote
• Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
• HR-Eintragungen
6. Der ProkuristVerbote
• Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
• HR-Eintragungen
• Aufnahme Gesellschafter
6. Der ProkuristVerbote
• Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
• HR-Eintragungen
• Aufnahme Gesellschafter
• Erteilung Prokura
6. Der ProkuristVerbote
• Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
• HR-Eintragungen
• Aufnahme Gesellschafter
• Erteilung Prokura
• Veräußerung des Geschäfts
6. Der ProkuristVerbote
• Unterschrift der Bilanz/Steuererklärung
• HR-Eintragungen
• Aufnahme Gesellschafter
• Erteilung Prokura
• Veräußerung des Geschäfts
• Beantragung Insolvenzverfahren
6. Der ProkuristFormalitäten
• Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
6. Der ProkuristFormalitäten
• Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
• Wirksamkeit:
6. Der ProkuristFormalitäten
• Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
• Wirksamkeit:– Innenverhältnis: Ab Erteilung
6. Der ProkuristFormalitäten
• Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
• Wirksamkeit:– Innenverhältnis: Ab Erteilung– Außenverhältnis:
6. Der ProkuristFormalitäten
• Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
• Wirksamkeit:– Innenverhältnis: Ab Erteilung– Außenverhältnis:
• Ab HR-Eintragung
6. Der ProkuristFormalitäten
• Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
• Wirksamkeit:– Innenverhältnis: Ab Erteilung– Außenverhältnis:
• Ab HR-Eintragung• Ab Kenntnis des Dritten
6. Der ProkuristFormalitäten
• Erteilung nur durch Kaufmann/Geschäftsführer
• Wirksamkeit:– Innenverhältnis: Ab Erteilung– Außenverhältnis:
• Ab HR-Eintragung• Ab Kenntnis des Dritten
• Unterschrift: ppa. (per procura)
6. Der ProkuristArten der Prokura
• Einzelprokura
6. Der ProkuristArten der Prokura
• Einzelprokura
• Filialprokura
6. Der ProkuristArten der Prokura
• Einzelprokura
• Filialprokura
• Gesamtprokura
6. Der ProkuristGesamtprokura
• Ausübung nur durch alle Prokuristen gemeinsam
ENDE
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