Fachberatung bei einer vermuteten …...Fachberatung bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung...

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Fachberatung bei einer vermuteten

Kindeswohlgefährdung durch eine

„insoweit erfahrene Fachkraft“

Referentinnen

Stefanie Horländer

Susanne Mayer-Stork

Marjorie Riedel

25.06.2019 Der Kinderschutzdienst Germersheim 1

Gliederung

25.06.2019 Der Kinderschutzdienst Germersheim 2

1. Allgemeines zum Kinderschutzdienst

2. Ablauf einer Fachberatung durch eine „insoweit

erfahrene Fachkraft“

3. Herausforderungen in der Fachberatung

4. Tipps für den Alltag

1. Allgemeines zum Kinderschutzdienst

25.06.2019 Der Kinderschutzdienst Germersheim 3

Was sind Kinderschutzdienste?

Kinderschutzdienste sind:

spezialisierte Fachberatungsstellen,

für Kinder und Jugendliche die von physischer,

psychischer, seelischer und/oder sexueller Gewalt

bedroht oder betroffen sind

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Allgemeines zum

Kinderschutzdienst

Seit 1990 im Bundesland Rheinland Pfalz

Heute bestehen insgesamt 18 Kinderschutzdienste,

die jeweils für mehrere Kommunen zuständig sind

(fast flächendeckendes Netz)

ZIEL Es soll kein Kind, welches von Gewalt betroffen ist,

alleine gelassen werden.

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Aufgaben des

Kinderschutzdienstes

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KSD

Einzelfallhilfe

Eltern- und Angehörigen-

arbeit

Schutz

Vernetzung & Kooperation

Unterstützung in gerichtlichen

Verfahren

Prävention

Fachberatung

InsoFa-Beratung

Aufgaben des

Kinderschutzdienstes

Einzelfallhilfe

Telefonische Beratung

Begleitung und Beratung

Krisenintervention

Flexibel und individuell

offener Zugang und kurzfristiges Angebot

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Aufgaben des

Kinderschutzdienstes

Angehörigenarbeit

Für Eltern und weitere Bezugspersonen

Beratung zur Entlastung & Unterstützung

Stabilisierung der Familiensituation

Gewährleistung des Schutzes

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Aufgaben des

Kinderschutzdienstes

Kooperation und Vernetzung

Ganzheitlichkeit des Hilfeangebotes

Vielschichtige Problemlagen der Kinder und Jugendliche

erfordern gelingende Kooperation und Vernetzung

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Aufgaben des

Kinderschutzdienstes

Unterstützung und Begleitung in gerichtlichen Verfahren

Begleitung und Unterstützung der Kinder und

Jugendlichen in gerichtlichen Verfahren (Zeuge/Opfer)

Absolute Parteilichkeit für die Kinder und Jugendlichen

Die Fachberater*innen nehmen keine gutachterliche

Funktion ein

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Aufgaben des

Kinderschutzdienstes

Fachberatung

Unterstützung für Kitas, Schulen und andere Institutionen

mit Informationen und Beratung z.B. zum Thema

Kinderschutz oder kindliche Sexualität

Prävention

Aufklärung und Aktivitäten rund um den Schutz von Kindern

und Jugendlichen, z.B. Präventionsprojekte in Kitas und

Schulen

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Wie gelangen die Kinder und

Jugendliche zum KSD?

Situationsbeispiele:

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Familienmitglieder

Drittmelder

Fachpersonen

Kinder &

Jugendliche

kommen von selbst Jugendamt

Wann können Sie sich melden

oder den KSD empfehlen?

Situationsbeispiele:

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Bei Fragen zum Thema

Gewalt oder Kindeswohl

Zur Gefährdungseinschätzung

mit einer InsoFa

Bei Erzählungen von Gewalt oder

Übergriffen seitens der Kinder

In konkreten

Fallsituationen

2. Die Fachberatung durch eine

„insoweit erfahrene Fachkraft“

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Wer hat Anspruch auf eine InsoFa-

Beratung?

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Fachkräfte von Einrichtungen im Bereich SGB VIII (§8a)

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Kindergärten, Kinderkrippen, Schulhorte

Beratung im Bereich Erziehung und Familie

Trennung- & Scheidungsberatung

Hilfen zur Erziehung

SpFh, Heimerziehung

Wer hat Anspruch auf eine InsoFa-

Beratung?

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Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und

Jugendlichen stehen (§8b)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe

Berufsgruppen nach §4 KKG

Weitere Personengruppen

z.B. Trainer im Sportverein,

Ausbilder/Ausbilderinnen,

Nachhilfelehrer

Wer hat Anspruch auf eine InsoFa-

Beratung?

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Personengruppe der Geheimnisträger (§4 KKG)

Arzt / Ärztinnen und Hebammen

Angehörige anderer staatlich anerkannter Heilberufe

Berater*innen (Sucht, Schwangerschaft, EEL…)

Lehrer*innen

Schulsozialarbeiter*innen (freie Trägerschaft)

Ehrenamtliche und Hauptamtliche im Freizeitbereich

Zielgruppen der InsoFa

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Personengruppen die nicht im Bereich SGB VIII arbeiten …

haben einen Anspruch auf eine Beratung durch eine

InsoFa

sollen die Situation mit Eltern und Kindern erörtern

sollen auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken

haben die Befugnis der Datenweitergabe an das

Jugendamt

Die „insoweit erfahrene

Fachkraft“…

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leistet einen Beitrag dazu

die Handlungssicherheit zu erhöhen und

die Beziehung zwischen Fachkraft und Adressaten zu

stärken

bietet dem zu Beratenden

einen niederschwelligen Zugang zur Beratung

ein Offenes Ohr & einen geschützten Rahmen

eine Einschätzung & Klärung der Wahrnehmung

Sicherheit in der Handlung & im weiteren Vorgehen

emotionale Entlastung

Die „insoweit erfahrene

Fachkraft“…

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berät Fälle anonymisiert

hat keine Fallverantwortung

macht keine Gefährdungsmeldung

berät ein- oder mehrmalig

arbeitet nicht selbst mit den Kindern und Familien

Ablauf der Fachberatung durch

eine InsoFa

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1

• Darstellung aller Informationen (anonymisiert)

2

• Risikoeinschätzungen Kindeswohlgefährdung (Abwägen von Risiko- und Schutzfaktoren)

3 • Entwicklung eines Schutzplanes

4 • Absprache und Abschluss

1. Darstellung aller Informationen

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InsoFa

Relevante Beobachtungen

(gewichtige Anhaltspunkte)

Bisherige Interventionen

Ressourcen und Risiken

Aktueller Anlass

Angaben zur Familie

2. Abwägen von Risiko- und

Schutzfaktoren

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Risiko- und

Belastungsfaktoren

Schutzfaktoren und

Ressourcen

Abwägen von Risiko- und

Schutzfaktoren

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Risiko- und Schutzfaktoren abwägen:

Blick auf die Gesamtsituation über einen längeren Zeitraum

Faustregel:

je mehr Risikofaktoren zusammen kommen

je jünger das Kind

je andauernder die Risikofaktoren vorkommen

je weniger positive Ressourcen zu finden sind

umso höher ist das Risiko einer Kindeswohlgefährdung.

Abwägen von Risiko- und

Schutzfaktoren

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Was sind Risikofaktoren? (nach Kindler et al., 2006)

Kind

Alter und Geschlecht

Entwicklungsstand und Gesundheit

Regulations- und Verhaltensstörungen

Eltern

psychische Erkrankungen

Lebensgeschichte und Persönlichkeit

Gedanken und Gefühle zu Fürsorge und Erziehung

Abwägen von Risiko- und

Schutzfaktoren

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Was sind Risikofaktoren? (nach Kindler et al., 2006)

familiärer Kontext

Familienstruktur und sozioökonomische Situation

Stressbelastung und fehlende soziale Unterstützung

Partnerschafts- und Arbeitssituation

psychologische Merkmale des Familiensystems

Abwägen von Risiko- und

Schutzfaktoren

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Was sind Risikofaktoren? (nach Kindler et al., 2006)

Weitere Faktoren

der unmittelbare Situationskontext

Besonderheiten im Situationserleben der Eltern

Armut und soziale Benachteiligung

Religiös geprägte Erziehungs- und Sozialisationspraktiken

Zugehörigkeit der Eltern/ Sorgerechtberechtigten zu sog.

„Sekten“ und „Psychogruppen“

Abwägen von Risiko- und

Schutzfaktoren

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Was sind Schutzfaktoren?

Kind

Temperament

Intelligenz

positive soziale Beziehungen

Fähigkeiten

psychische Stabilität

Konfliktfähigkeit

Abwägen von Risiko- und

Schutzfaktoren

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Was sind Schutzfaktoren?

Eltern

Veränderungsbereitschaft

Fähigkeit Hilfe anzunehmen

Selbstvertrauen

Zuversicht

intuitive Kompetenzen

Sonstige

Integration

Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

3. Ablauf nach einer

Gefährdungseinschätzung

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Gefährdungseinschätzung

mit Hilfe der InsoFa

Meldung der KWG an das Jugendamt

wird von beratener Person /Einrichtung

durchgeführt

Entwicklung eines

Schutzplanes

Gespräch mit dem Kind, Einbezug der

Personenberechtigten, auf weitere Hilfen

hinwirken

4. Entwicklung eines

Schutzplanes

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schriftlich festhalten

Elterngespräch (inklusive klarer Vereinbarungen),

welches von der InsoFa mit vor- und nachbereitet

werden kann

Einbezug des Jugendamtes

Kinderschutzdienst wird im Rahmen der Einzelfallhilfe

aktiv

5. Absprache und Abschluss

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Offene Fragen klären

Bei Bedarf weiteren Beratungstermin vereinbaren

Die Fallverantwortung bleibt immer bei der

fallanfragenden Fachkraft

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3. Herausforderungen in der Fachberatung

Herausforderungen in der

Fallberatung

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Gefährdungssituationen sind oft diffuse und chaotische

Situationen: weder Ursachen noch Lösungen sind klar

erkennbar

Überreaktionen:

Übereilte Entscheidungen der Helfer*innen.

Der Fall „verselbstständigt“ sich

Zu geringe Reaktion aus Angst der Helfer*innen vor

Konflikten

Herausforderungen in der

Fallberatung

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Vorstellung von „guter Erziehung“ der Helfer*innen sind

nicht vereinbar mit den Möglichkeiten und Ansichten der

Eltern

Sie sind ebenfalls nicht vereinbar mit den rechtlichen

Gegebenheiten des Elternrechtes

Eltern wollen Hilfe, haben aber auch Angst vor dieser

Herausforderungen in der

Fallberatung

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Kinder sind hoch loyal und ambivalent ihren Eltern

gegenüber

Sie haben nur eine Mutter, einen Vater und möchten

sich diese erhalten

Kinder fühlen sich oft verantwortlich für die Problemlage

zu Hause

Sie denken was ihnen widerfährt ist „normal“ oder

„richtig“

Herausforderungen in der

Fallberatung

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Institutionelle Herausforderungen:

Personelle Ausstattung, kein Austausch mit Kollegen

möglich

Handlungsleitfaden im Falle einer vermuteten KWG sind

nicht bekannt oder nicht vorhanden

Es handelt sich um eine Gefährdung die von einem

Kollegen/ einer Kollegin ausgeht

Tipps für den Alltag

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Vertreten sie ihre Haltung und Einstellung zu

den Themen Gewalt, Vernachlässigung und

Missbrauch vor den Kindern und Jugendlichen.

Nur so ist diesen ein realistischer

Realitätsabgleich möglich.

Welche Bedingungen braucht

es, dass ein Kind sich mich

anvertrauen kann?

Was kann ich dazu beitragen?

Wie gehe ich mit meiner

eigenen Aufregung und

Betroffenheit um?

Wenn ein Kind sich öffnet,

welche hilfreichen Botschaften

kann ich geben?

Grundsätzlich:

Offenheit und Interesse

Zeit, Rahmen und Gelegenheit

Vertrauen /Vertraulichkeit

Respekt und (Gefühl von) Sicherheit

Konkret, im Gespräch:

Offene W-Fragen stellen (außer

„Warum“, dass könnte zu

Schuldgefühlen führen

Sehr gut zuhören, ohne zu

unterbrechen

Nicht detektivisch ausfragen, die

Kernaussage ernst nehmen

Akzeptieren, wenn das

Kind/Jugendliche/r nicht

weitersprechen möchte

Gespielte Szenen, gemalte Bilder

aufmerksam beobachten, ggf.

nachfragen

Ruhe bewahren und besonnen

handeln

Eigene Emotionen im Gespräch

zurückhalten

Unterstützung finden, Hilfe holen

ist kein Verrat, sondern zeigt dem

Kind, wie man zu einer Lösung

kommen kann

Darüber reden (anonymisiert)

Eigene Grenzen achten

Keine falschen Versprechungen

Nicht in ein Geheimnisgebot

einbinden lassen

Danke, für Dein Vertrauen!

Hilfe holen ist gut und richtig!

Es ist gut und sehr mutig, dass

Du darüber sprichst.

Über Geheimnisse, die blöde

Gefühle machen darf man immer

reden.

Ich kann schwieriger Probleme

aushalten.

Ich werde, mit Dir zusammen

einen Weg finden!

Weitere Schritte werde ich gut

überlegen und mit Dir

besprechen!

Die Täter tragen die

Verantwortung, nie die

Betroffenen!

Das...darf niemand mit Kindern

machen; das war absolut nicht in

Ordnung. Kinder haben Rechte.

Ein Kind vertraut sich mir an…

4. Tipps für den Alltag

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Psychohygiene

Sehen Sie die kleinen Schritte als Erfolg, denn perfekte

Lösungen gibt es nicht!

Lassen Sie das Thema auf der Arbeit!

Sorgen Sie gut für sich!

Sekretariat 07274 9491 0

Adresse 17 – er Straße 1

76726 Germersheim

Ansprechpartnerinnen

Marjorie Riedel 07274 9491-134

Cornelia Anken 07274 9491-135

Susanne Mayer-Stork 07274 9491-135

Stefanie Horländer 07274 9491-136

Carolin Welte (derzeit in Elternzeit)

E-Mail kinderschutzdienst.germersheim@caritas-speyer.de

25.06.2019 Der Kinderschutzdienst Germersheim 41

Caritas-Zentrum Germersheim

Kinderschutzdienst

Ansprechpartnerinnen InsoFa für die

Kindertagesstätten im Landkreis

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Stefanie Horländer Bellheim, Germersheim,

Lingenfeld und Rülzheim

Tel.: 07274 9491 136

E-Mail: stefanie.horlaender@caritas-speyer.de

Marjorie Riedel Hagenbach, Jockgrim,

Kandel und Wörth

Tel.: 07274 9491 134

E-Mail: marjorie.riedel@caritas-speyer.de

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Haben Sie noch Fragen?

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