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Fallbeispiele zur Funktionsraumanalyse bei

Schwarzstorch, Rotmilan und Seeadler im Rahmen des

Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen

von Klaus Lieder , Regner & Söldner GbR

Für die Bereitstellung der Fotos gilt der Dank Frank Leo und Torsten Pröhl/ fokus-natur.de

Funktionsraumanalyse

„Mit Funktionsraumanalysen sollen allgemein Raumnutzungsmuster konkreter Individuen oder Brutpaare planungsrelevanter Vogelarten mit großen Raumansprüchen untersucht werden. … Die Aktionsraumgröße spielt bei solchen Analysen nicht die zentrale Rolle, sondern vielmehr die in der Regel ungleiche Flächennutzung innerhalb der Homerange. Die Gesamtgröße des Aktionsraumes kann vor allen dann unerheblich sein, wenn es um konkrete Planungen geht, die nur bestimmte Teilflächen betreffen.“ (LANGGEMACH & MEYBURG 2011)

Die Funktionsraumanalysen in den vorliegenden Fällen sollten abklären, wie der Raum im Gebiet der geplanten Windenergieanlagen genutzt wird (Überflug, Nahrungssuche, Ruheplätze des Seeadler -, Schwarzstorch- bzw. Rotmilanbrutpaares und seiner Jungvögel, eventuell auch nichtbrütende Vögel oder Brutnachbarn). Bei Überflugbewegungen waren die Flughöhe, Flugrichtung und Dauer des Aufenthaltes im kritischen Bereich zu ermitteln. Als weiteren Untersuchungsschwerpunkt galt es zu klären, ob der Abflug in Richtung der geplanten Windenergieanlagen häufiger erfolgt, als in andere Richtungen.

Foto: fokus-natur/Leo

„Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 01.Januar 2011“Anhang 1 „Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK)“

Schutzbereich: Einhaltung eines Radius von 3.000 m zum Horst.

Restriktionsbereich: Freihaltung des meist direkten Verbindungskorridors (1.000 m Breite) zwischen Horst und Hauptnahrungsgewässer(n) im Radius von 6.000 m um den Brutplatz.

„Vogelverluste an Windkraftanlagen in Deutschland“ (DÜRR 2013) Stand 23.04.2013

- Seeadler bewegen sich bei der Balz und Nahrungssuche längere Zeit fliegend. - Beim Passieren der WEA bei diesen Flügen wird die Umlaufge-schwindigkeit der Rotorspitze nicht richtig eingeschätzt, der der Gesamteindruck eine relativ langsame Bewegung vortäuscht. - Eventuell erfolgt beim regelmäßigen Vorbeifliegen in geringer Entfernung Gewöhnung, die dann bei starkem Wind durch höhere Rotorgeschwindigkeit und Abdrift des Vogels das Kollisionsrisiko verstärkt. - Die Kadaver anderer Anflugopfer unter den WEA locken den auch Aas fressenden Seeadler an. - Beim Fokussieren der Beute während des Fluges nehmen die Seeadler die Rotoren nicht wahr. - Seeadler haben in der Luft keine Feinde, so dass auch eine gewisse „Sorglosigkeit“ eine Rolle spielen dürfte.

Methode

Untersuchungszeit: ca. 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis ca.11.00 Uhr und 2 Stunden vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang. – insgesamt 10 Stunden am Tag

Untersuchungstermine: Oktober bis März: 2x im Monat (Winteraufenthalt und Balz der Seeadler) April: 3x (Brutzeit) Mai: 4x (Nahrungsflüge während der Aufzucht der Jungvögel) Juni: 3x (Nahrungsflüge während der Aufzucht der Jungvögel) Juli: 1x (Ausfliegen der Jungvögel) - insgesamt 23 Termine

Im Gebiet zur Untersuchungszeit vier Altvögel und zwei Jungvögel von 2012. Brut ist Ende Mai gescheitert.

An 6 von 23 Beobachtungstagen wurden Flugbewegungen des Seeadlers (1 – 4 Vögel) im Bereich der Untersuchungsfläche beobachtet. Rastende Gänse und Kraniche wurden nicht festgestellt. Flüge wurden von der späten Morgendämmerung bis Mittag registriert. Es fanden maximal ein Hin- und ein Rückflug statt. Das Fichtwalder Becken kann nicht als Hauptnahrungsgebiet im Sinne der der TAK eingestuft werden (Die TAK spricht im Übrigen auch von Hauptnahrungsgewässern!). Dem entsprechend gibt es auch keinen Hauptflugkorridor in diesem Bereich zwischen Horst und Fichtwalder Becken über die geplante WEA hinweg. Eine erhöhte Gefährdung durch die geplante WEA ist auf Grund der geringen Überflughäufigkeit bzw. Aufenthalt in diesem Bereich nicht anzunehmen.

Beobachtungen wurden noch bis Ende September 2013 ortgesetzt.

LÄNDER - ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007):

- fachlich erforderliche Abstand von Windenergieanlagen zu Brutplätzen des Schwarzstorches von 3.000 m

- Prüfbereich (Nutzung von Nahrungshabitaten) von 10.000 m. Diese Empfehlungen „ersetzen keinesfalls die erforderliche Einzelfallprüfung eines jeden Vorhabens.“

Bisher 1 Kollisionsopfer 1998 (DÜRR 2013). Es fehlen eindeutige Belege, dass Brutplätze nach dem Bau von Windenergieanlagen aufgegeben wurden. Dem gegenüber stehen mehrere Beispiele von Ansiedlungen des Schwarzstorches im 1.000 m – Bereich von WEA.

Methode

-  zwei Kontrolljahre -  Kontrollzeitraum Ende März bis Mitte August -  mindestens vier ganztägige Kontrollen (mind. 8 – 10 Stunden) pro Monat in

der oben genannte Kontrollperiode -  zwei zusätzliche Monatskontrollen in der aktivitätsreichen Aufzuchtzeit bei

erfolgreichen Paaren (Mai – Juli) -  Ausrüstung mit Ferngläsern und guten Fernrohren, Kartenmaterial, Kompass

und GPS – Gerät -  Nutzung exponierter und möglichst erhöhter Standorte ca. 2 – 4 km vom

Brutwald entfernt -  Nutzung geeigneter Witterungsbedingungen (kein zu starker Wind, vor allem

kein längerer Regen) -  Aufzeichnung aller wahrnehmbarer Flugbewegungen sowie Bodenkontakte -  Abstimmung und Informationsaustausch mit dem zuständigen Horstbetreuer (LANGGEMACH & MEYBURG 2011)

Übersicht über die An- und Abflüge nach Sektoren Tag kritischer Sektor davon in kritischer

Höhe außerhalb kritischer Sektor

davon Sektor Nord/Ost/Süd

Anzahl der Flüge (n = 63)

06.06.2013 5 3 - -

11.06.2013 5 2 - -

13.06.2013 2 - 4 -/ -/ 4

19.06.2013 - 4 -/ -/ 4

20.06.2013 - 6 -/ -/ 6

24.06.2013 3 - 3 1/ -/2

28.06.2013 - 6 2/ 4/ -

02.07.2013 - 7 1/ 4/2

05.07.2013 1 - 3 -/ -/ 3

09.07.2013 2 1 2 2/ -/ -

18.07.2013 - 4 1/ -/3

26.07.2013 - 2 2/ - /-

30.07.2013 - 2 -/ 2 /-

02.08.2013 - - -

05.08.2013 - - -

09.08.2013 - 2 -/ 2/-

15.08.2013 - - -

gesamt 18 6 45 9/12/24

Anteil 28,6% 9,5% 71,4 % 14,3/19,0/38,1%

In der ersten Phase der Nestlingszeit blieb ein Altvogel am Horst und flog nach Anflug des anderen Altvogels zur Nahrungssuche ab. Im Alter von ca. 3 Wochen flogen die Altvögel gleichzeitig zur Nahrungssuche. In der letzten Phase der Nestlingszeit wurde nur noch unregelmäßig gefüttert und die Altvögel übernachteten außerhalb des Horstes. Die ersten Abflüge fanden in der Regel bereits in der Morgendämmerung statt und konnten mitunter so früh erfolgen, dass auf Grund der Helligkeit noch keine Beobachtung gelang. Die Fütterungsabstände betrugen zwischen 2,5 bis 7 Stunden. Wenn beide Altvögel fütterten, konnten auch in engeren Zeiträumen Fütterungen registriert werden.

Die An- und Abflüge in den frühen Stunden erfolgten sehr niedrig im aktiven Ruderflug. Bei günstiger Thermik flogen die Schwarzstörche niedrig vom Horst ab und gewannen in der nächsten Thermik an Höhe. Diese betrug 200 bis 400 m. Danach wurde das Nahrungshabitat in Gleitflug / Segelflug angeflogen.

Die Überflughäufigkeit im kritischen Sektor entspricht der normalen Erwartung. Auf 25 % des Raumes wurden 28,6 % der An- und Abflüge festgestellt. Diese Zahl ist jedoch zu relativieren. 12 Flüge fanden in Höhe von 20 bis 60 m statt. Sie lagen damit unter der Untergrenze der Rotorblätter von 86 m Höhe. Damit verbleiben im Höhenbereich der Rotoren (86 m bis 200 m Höhe) 6 Flüge (9,5%) in einer Zeitdauer von wenigen Sekunden und etwa 5 Minuten beim Segeln in der Thermik.

Das Hochwasser im Juni 2013 in den Flussgebieten Mitteldeutschlands könnte zudem die Nahrungshabitate Anfang Juni zeitweise unbrauchbar gemacht haben.

LÄNDER - ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007):

- fachlich erforderliche Abstand von Windenergieanlagen zu Brutplätzen des Rotmilans von 1.000 m

- Prüfbereich (Nutzung von Nahrungshabitaten) von 6.000 m.

Bisher 193 Kollisionsopfer 1998 (DÜRR 2013).

In der Relation zum Brutbestand ist der Rotmilan nach dem Seeadler die am zweithäufigste Vogelart in Deutschland, die mit Windenergieanlagen kollidieren. Ursachen sind ähnlich dem Seeadler. Beim Rotmilan kommt zusätzlich noch die oft hohe Kleinsäugerdichte an den Mastfüsse der WEA dazu.

Methode

-  monatlich 3 Kontrollen a 10 Stunden - Kontrollzeitraum Anfang Mai bis Mitte Juli -  Ausrüstung mit Ferngläsern und guten Fernrohren, Kartenmaterial, Kompass und Handy - 2 exponierte Standorte ca. 0,5 km vom Brutwald entfernt -  Nutzung geeigneter Witterungsbedingungen (kein zu starker Wind, vor allen kein längerer Regen) -  Aufzeichnung aller wahrnehmbarer Flugbewegungen sowie Bodenkontakte -  Erfassung der Nahrungshabitate im 2 km Umkreis zum Horst

Die 2 Jungvögel der Brut waren Anfang Juli flügge. Brutbeginn etwa Anfang / Mitte April.

Ergebnisse

- Registriert wurden 164 An- , Ab- und Überflüge. -  Zum Teil nutzte ein benachbartes BP die festgelegte Untersuchungsfläche zur Nahrungssuche. - Horstanflüge erfolgten zwischen 0,5 und 2,5 Stunden Abstand. - Kurze Fütterungsintervalle deuten auf Fütterung mit Regenwürmern hin (2013 weinig Mäuse!). - Bei Regenereignis über 5 Stunden keine Flugbewegungen. - Flügge Jungvögel flogen Mitte Juli noch regelmäßig zum Horst. - Nur 4,3 % der Überflüge betraf den Sektor der geplanten WEA. - Nahrungssuche erfolgte hauptsächlich im südlichen und südöstlichen Sektor.

Flächennutzung im 2 km - Radius

Fazit:

-  2013 keine signifikant erhöhte Nutzung im Bereich der WEA -  Untersuchung 2013 kann nicht auf andere Jahre verallgemeinert werden, da die Verteilung der Fruchtarten sich jährlich ändert und das Angebot der Feldmäuse periodischen Schwankungen unterliegt. -  2014 könnte das Ergebnis aber ebenso günstig ausfallen, da die hohe Dominanz von Raps, Mais und Wintergetreide weiter besteht

Allgemeine Bemerkungen zur Funktionsraumanalyse an WEA

Vögel mit sehr großen Nahrungsrevieren Seeadler: -  Beobachtungsstandort in der Nähe der geplanten WEA mit

guten Überblick über weite Freiflächen, Blick auf Brutwald und geplanten WEA – Standort

-  Bei kleinen Waldgebieten können mehrere gleichzeitig besetzte Standorte vom Vorteil sein, um die Häufigkeit der Flüge besser einstufen zu können

-  Ganzjährige Untersuchung erforderlich, da jahreszeitlich bedingte Wechsel vorkommen (Winterhalbjahr Gänse, Fallwild; Frühjahr und Sommer Fische und Wasservögel)

-  Vier Kontrollen pro Monat, sechs Kontrollen im Mai – Juli -  Erfassung der Rast und Flugbewegungen von Gänsen

-  Kontrollen jeweils über 8 – 10 Stunden, oft nur eine Flugbewegung am Tag Beobachter muss über diesen Zeitraum ständig aufmerksam sein oder Beobachter nach 5 Stunden wechseln. -  Beginn in der frühen Morgendämmerung, um den ersten (manchmal einzigen Flug) zu erfassen. -  gute Optik (Fernglas, Spektiv) -  gutes Kartenmaterial und Kompass, GPS – Gerät nicht unbedingt erforderlich, da Flüge in größeren Entfernungen und über lange Strecken erfolgen. Bei schlechten Kartenmaterial (z. B. große Tagebaugebiete) GPS erforderlich -  Bei mehreren Beobachtern Handys unbedingt erforderlich, um aktuelle Flugbewegungen den anderen Beobachtern zu melden. -  laufende Informationen des zuständigen Horstbetreuer über Stand des Brutgeschehens - Alter der beobachteten Vögel notieren

Schwarzstorch:

- 2 Kontrolljahre erforderlich (siehe Hochwasser 2013) - Kontrollzeitraum Mitte März bis Mitte August - vier Kontrollen im Monat, sechs Kontrollen von Mai - Juli - 10 Stunden tägliche Beobachtungszeit unbedingt erforderlich ( 2, 5 – 7 Stunden Abstand bei Fütterungen) - Beginn in der frühen Morgendämmerung, da erster Abflug sehr früh, eher Verzicht auf späte Tageszeit - hohe Konzentration erforderlich (Anflug nach vielen Stunden, dann nur etwa 1 Minute, Abflug maximal 8 Minuten) - Erfassung der Nahrungshabitate in 10 km – Radius um Horst - Nachsuche unmittelbar nach Fütterung, in der frühen Nestlingsphase

Rotmilan:

-  monatlich 4 Kontrollen a 8 Stunden - Kontrollzeitraum Mitte März bis Ende Juli -  Ausrüstung mit Ferngläsern und guten Fernrohren, Kartenmaterial, Kompass und Handy -  möglichst 2 exponierte Standorte -  Nutzung geeigneter Witterungsbedingungen (kein zu starker Wind, vor allen kein längerer Regen) -  Aufzeichnung aller wahrnehmbarer Flugbewegungen sowie Bodenkontakte -  Erfassung der Nahrungshabitate im 2 km Umkreis zum Horst

Beispiel Rotmilan in Rheinland – Pfalz:

500m um Horststandorte absolute Tabuzone wegen lebesraumunabhängigen Balzflügen im weiteren Horstumfeld

Entfernung des Horststandortes 500 – 1.000 bzw. neu 1.500 m wird Funktionsraumanalyse empfohlen