Förderungen des Bundesumweltministeriums für Kommunen Salzgitter, 12. Februar 2015...

Preview:

Citation preview

Förderungen des Bundesumweltministeriums für Kommunen

Salzgitter, 12. Februar 2015

Informationsveranstaltung der Regionalen EnergieAgentur e. V.

Energiewende und Klimaschutz

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 2 -

„Ein Weiter-So gibt es nicht.

Der Klimaschutz ist die größte Herausforderung

des 21. Jahrhunderts.“                                Angela Merkel, Bundeskanzlerin, 2007

Ziel der Bundesregierung:

Deutschland klimaneutral bis 2050 …

… und die Kommunen?

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 3 -

Konsum

Direkter Einfluss:Eigener Verbrauch: 2-4% der

Gesamtemissionen;ca. 30 € pro EW und Jahr

Direkter Einfluss:

Eigene Liegenschaften

Kommunale Planung (z. B. Bauleitplanung, Verkehrsplanung)

Fuhrpark

AbwasserStraßen-beleuchtung

Indirekter Einfluss:

Kommunaler Klimaschutz:Vielfältige Einflussmöglichkeiten!

Abfall

Gewerbe, Industrie Verkehr

Haushalte

Kommunale Klimagasemissionen: 2-4 %

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 4 -

Die Lösung:Der kommunale Klimaschutz-Kreislauf

Strategien

UmsetzungPersonal bereitstellen Finanzen organisieren Los geht´s!

OrientierungWie gehen wir das komplexe Thema an?

Kommunale Klimaschutzkonzepte: Bilanzen Potenziale Maßnahmen

Controlling Umsetzung evaluieren Maßnahmen anpassenM

ensc

hen

aktiv

iere

n

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 5 -

Für jeden Schritt gibt es Fördermittel:

Orientierung: Erstberatung

Strategien: Klimaschutzkonzepte

Umsetzung: Klimaschutzmanager, Investitionszuschüsse

Controlling: Konzeptaktualisierung (alle 8 Jahre)

„Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 6 -

Fördertatbestand: Erstberatung

„Beratung für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen“ – mit den Bausteinen:

Klärung der Zuständigkeiten

Wissensaufbau und -transfer

Durchführung eines partizipativen Prozesses

Leitbildentwicklung (Ziele, Handlungsfelder, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung)

Entscheidungshilfen zum weiteren Vorgehen

Förderquote 65 % +

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 7 -

Fördertatbestand: Konzepte

(Integriertes) Klimaschutzkonzept für Gesamtüberblick

Klimaschutz-Teilkonzepte für Bereichsüberblick

Förderquote: 65 % +

Förderquote: 50 % +

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 8 -

Klimaschutz-Teilkonzepte:

Klimaanpassung und Klimaschutz innovativ• Klimagerechtes Flächenmanagement• Anpassung an den Klimawandel• Innovative Klimaschutz-Teilkonzepte

Liegenschaften und Mobilität• Klimaschutz in eigenen Liegenschaften• Klimafreundliche Mobilität in Kommunen• Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten

Energie und Technik• Erneuerbare Energien• Integrierte Wärmenutzung in Kommunen• Green-IT-Konzepte

Abfall und Wasser• Klimafreundliche Trinkwasserversorgung• Klimafreundliche Abwasserbehandlung• Klimafreundliche Abfallentsorgung/Potenzialstudie „Siedlungsabfalldeponie“

direkt haushaltswirksam

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 9 -

Klimaschutzmanager – „Der Kümmerer“

Förderfähige Leistungen (u. a.):Projektmanagementfachliche Unterstützung bei Maßnahmenumsetzung inkl. Untersuchung von FinanzierungsmöglichkeitenDurchführung Informations- und SchulungsveranstaltungenModeration in der ämterübergreifenden ZusammenarbeitKlimaschutz-ControllingEntwicklungsberatung für Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien Vernetzung mit klimaschutzaktiven KommunenAkteursbeteiligung und ÖffentlichkeitsarbeitEinführung von EMAS

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 10 -

Klimaschutzmanager

Erstförderung:Förderquote 65 % für:

Personal- und Sachausgaben für mind. 50 % -Stelle (mind. 30 %-Stelle beim Teilkonzept Gewerbegebiet)

Reise- und Teilnahmekosten für VeranstaltungenÖffentlichkeitsarbeit (bis 20.000 €)prozessunterstützende Dienstleistungen

Förderdauer: 3 Jahre (Klimaschutzkonzept / Teilkonzept Gewerbegebiet)2 Jahre (Teilkonzept Liegenschaften / Mobilität / Anpassung)

Anschlussvorhaben: Förderquote 40 % für: s. o. (Öffentlichkeitsarbeit bis 10.000 €)

Förderdauer: 2 Jahre (Klimaschutzkonzept)1 Jahr (Teilkonzept)

Voraussetzung: Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept für Liegenschaften /

Mobilität / Anpassung / Gewerbe

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 11 -

Klimaschutzmanager in Schulen / Kitas

Förderquote 65 % für:

• Realisierung von Energiesparmodellen

• Personal- und Sachausgaben für eingestelltes Fachpersonal oder fachkundige Dritte

• Öffentlichkeitsarbeit (bis 1.000 € pro Schule/Kita)

Förderdauer: 3 Jahre

Voraussetzung:Beschluss zur Einführung eines

Energiesparmodells

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 12 -

Investitionszuschüsse

Umsetzung „Ausgewählte Maßnahme“

LED (Sanierung Innen- u. Hallenbeleuchtung)

„Raumlufttechnische Geräte“ (Nachrüstung, Austausch)

Mobilitätsstationen

Wegweisung Radverkehr im Alltag

Radverkehrs-Infrastruktur

stillgelegte Siedlungsabfalldeponien

Vorauss.: Klimaschutzmanager,

CO2-Minderung ≥ 70 %

Förderquote: 50 % (Gewerbe: 20 %) , max. 200 T€

Vorauss.: kommunales Gebäude, CO2-Minderung ≥ 50 %

Förderquote: 30 %

Vorauss.: kommunales Gebäude

Förderquote: 25 %

Vorauss.: Bestandteil eines Klimaschutzkonzepts

Förderquote: 50 % , max. 250 T€

Vorauss.: Zustimmung Wegeeigentümer

Förderquote: 40 % , max. 250 T€

Vorauss.: Deponiegasnutzung unmöglich

Förderquote: 50 % , max. 250 T€

Vorauss.: Bestandteil eines Radverkehrskonzepts

Förderquote: 40 % , max. 250 T€

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 13 -

Erstberatung: 1. Januar – 31. März 2015/16

Konzepte: 1. Januar – 31. März 2015/16

Klimaschutzmanager: ganzjährig (Grundlage: beschlossenes Konzept)

Investitionszuschüsse: • Umsetzung „Ausgewählte Maßnahme“: ganzjährig

• alle anderen: 1. Januar – 31. März 2015/16

Allgemeine Regeln – Antragsfristen

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 14 -

uneingeschränkt:

• Kommunen und kommunale Verbünde

eingeschränkt

• Kirchen und Religionsgemeinschaften

• Hochschulen bzw. deren Träger

• Schulen/Kitas bzw. deren Träger

• 100 % kommunale Einrichtungen und Unternehmen

• kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften sowie Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse

• kulturelle Einrichtungen sowie Behindertenwerkstätten

Allgemeine Regeln – Antragsberechtigung

max. 5 Teilkonzepte pro Kommune

Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz

Stand: Februar 2015 - 15 -

fast immer möglich

teilweise nötig Mindestfördersummen

aber pro Konzept und Klimaschutzmanager

nur 1 „Ausgewählte Maßnahme“ förderfähig

Allgemeine Regeln – Kooperationen

Für Fragen und Beratung:

Kontakt:

http://www.klimaschutz.de/de/themen/kommune

Kontakt:

info@merkWATT.deFon: 0531-239 280-0http://www.merkwatt.de

Recommended