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AK-Finanzierung 14.09.2010 Autor: Stephan Worch
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Wir fördern Wirtschaft.
ZAB, Team Medien/IKT 09/10
Stephan Worch – ZukunftsAgentur Brandenburg
Forschungs- und Entwicklungsförderung
im Land Brandenburg
Präsentation des FuE-Förderprogramms des Landes Brandenburg im Rahmen des SIBB-
Praxisworkshops „Förderprogramme für Softwareunternehmen“, Dienstag, 14.09.2010
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Investoren
Mittelstand
Energieanwender
Technologieorientierte Existenzgründer
Außenwirtschaftsorientierte Unternehmen
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Dienstleistungen der ZAB
Unterstützung bei der Suche nach Gewerbeflächen
Koordination von Genehmigungsverfahren
Kontakte zu Kommunen und Institutionen
Bearbeitung von Förderanträgen von der Fördermittelberatung bis zur
Entscheidung
Technologie- und Innovationsförderung einschließlich
Technologietransfer
Organisation von Messeauftritten und Gemeinschaftsständen
Gemeinsam mit den Kammern Begleitung von Existenzgründern
Suche nach Kooperationspartnern
Mitwirkung an der Bildung von Netzwerken
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Zuschüsse zur Förderung von FuE-Vorhaben:
Forschung und Entwicklung von KMU bzw. Forschung und Entwicklung - Große Richtlinie
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im
Land Brandenburg vom 12. Dezember 2008 sowie Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungs-
vorhaben im Land Brandenburg - Große Richtlinie - vom 4. Dezember 2008. Bekanntmachung vom 31. Dezember 2008.
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Charakteristik des Programms:
Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Definition*)
Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Entwicklung von neuen oder weiterentwickelten Produkten, Verfahren und
Technologien
Prozess- und Betriebsinnovationen bei Dienstleistungen sofern sie durch
IuK-Technologie unterstützt werden
Durchführung im Land Brandenburg
Unterstützung der Branchenkompetenzen im Land
Durchführungszeitraum in der Regel 15-24 Monate, max. 36 Monate
*weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz höchstens 50 Mio. € oder
Bilanzsumme höchstens 43 Mio. €. Nicht zu 25% oder mehr im Besitz von Nicht-KMU.
FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)
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Förderfähige Kosten:
Materialkosten
Personalkosten
Forschungs- und Entwicklungsfremdleistungen von Dritten
Von Dritten in Lizenz erworbene Patente zu Marktpreisen (wenn diese in
Projekten zu Weiterentwicklungen genutzt werden)
Reisekosten, soweit unbedingt erforderlich (ohne Beschaffungsfahrten)
Kosten der Beschaffung beziehungsweise Herstellung vorhabenspezifischer
Instrumente und Ausrüstungen (in Höhe der Abschreibung im Projektzeitraum)
Sonstige unmittelbar durch das Vorhaben verursachte Kosten
Gemeinkosten
FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)
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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)
„Nebenbedingungen“:
Nur Nettobeträge ab einem Rechnungsbetrag von 50 € sind förderfähig.
Maximal zuschussfähige Personalausgaben von 6.000 € pro Mitarbeiter/Monat.
Personalaufwendungen, die jährlich 63.000 € (6.000 € x 10,5 Projekt-
personenmonate maximal) pro Mitarbeiter übersteigen, sind nicht förderfähig.
Die Ausgaben für Personal sollen mind. 50 % der Gesamtkosten betragen.
Nur Anlagen mit Anschaffungs- und Herstellungskosten > 2.500 €.
Patentanmeldungen werden höchstens mit 25.000 € gefördert.
Ausschließlich die folgenden indirekten Kosten sind förderfähig:
• Raumkosten (Miete, Reinigung, Strom, Gas, Wasser)
• Kommunikationsaufwendungen (nur Telefon und Internet)
• Lohnbuchhaltung, Buchführung, Jahresabschluss- und Prüfungsaufwendungen
Einhaltung der Vergabebestimmungen !
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Förderfähige Ausgaben (modellhaft)
50%
20%
8%
5%2%
10%5% Personalausgaben*
FuE-Fremdleistungen
AfA für Anlagen
Material
Reisen
Indirekte Ausgaben
Sonstige Ausgaben
*Lohnsteuerpflichtige Bruttolöhne und -gehälter inkl. Arbeitgeberanteilen
(max. 6.000 €/Monat bzw. 63.000 €/Jahr)
FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)
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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)
Förderausschluss:
Vor Antragstellung begonnene Vorhaben
Umsatzsteuer
Unternehmen in Schwierigkeiten
Nicht gewerblich tätige Unternehmen
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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)
Fördersatz:
Bis zu 50% für industr.Forschung / Bis zu 25% für experimentelle Entwicklung
Aufschläge von 20% für kleine Unternehmen / 10% für mittlere Unternehmen.
Aufschläge auf den Fördersatz bei industrieller Forschung:
• 15% bei Koop. zwischen wenigstens zwei eigenständigen Unternehmen,
• 15% bei Auftragsforschung an Forschungsinstitutionen
• 15% für die Verbreitung der Ergebnisse.
Aufschläge auf den Fördersatz bei experimenteller Entwicklung
• 15% bei Koop. zwischen wenigstens zwei eigenständigen Unternehmen
• 15% bei Auftragsforschung
Gewichtung der Forschungs- und Entwicklungsanteile nach
Personalaufwänden
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FuE-Förderung (KMU-Richtlinie)
Förderhöchstgrenzen (brutto):
Industrielle Forschung:
• Kleine Unternehmen: 80 %
• Mittlere Unternehmen: 75 %
Experimentelle Entwicklung:
• Kleine Unternehmen: 60 %
• Mittlere Unternehmen: 50 %
Gewichtung der Forschungs- und Entwicklungsanteile nach Personalaufwänden
Förderhöchstsatz für Verfahrensinnovationen
• Kleine Unternehmen: 35 %
• Mittlere Unternehmen: 25 %
Max. 500.000 EUR
5% Kürzung, wenn im Unternehmen nicht ausgebildet wird
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Schwerpunktthema
Innovationsgehalt
Beschäftigungseffekt
Entwicklungsrisiko
Marktpotenzial
Nachhaltigkeit
Bewertung
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Gegenüberstellung kleine / große Richtlinie
KMU Richtlinie Sog. „Große Richtlinie“
Nur KMU KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen
Förderung auch für Verfahrensinnovationen -
Verbundprojekte förderfähig Verbundprojekte förderfähig:
• Kooperationsvereinbarung notwendig
• Jeder Projektpartner stellt einen separaten Antrag
und erhält einen separaten ZWB
Keine Förderung von Forschungseinrichtungen
Förderung von FuE-Fremdaufträgen möglich
Bis zu 90% Förderung für Forschungsinstitutionen
(bei nicht-gewerblicher Tätigkeit)
Förderhöchstsätze Förderhöchstsätze
Forschung Entwicklung Forschung Entwicklung
KU MU GU KU MU GU KU MU GU KU MU GU
80 % 75 % - 60 % 50 % - 80 % 75 % 65 % 60 % 50 % 40 %
Max. 500.000 € Fördersumme • Max. 2.500.000 € Fördersumme
• Max. 4.000.000 € Fördersumme bei
Verbundvorhaben
Es gelten die Förderrichtlinien des Landes Brandenburg : http://www.ilb.de
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Verfahren der Antragstellung und -bearbeitung:
Unternehmen ZAB ILB
Projektskizze
Beratung zur Projektskizze
Antragstellung
Vollständigkeit ?
Vervollständigung
Formelle „Annahme“
Inhaltliche Prüfung Finanzielle Prüfung
Zuwendungsbescheid
Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbegin
Antrag vorzeitiger Maßnahmenbegin
Projektstart
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Was? Beschäftigung von bis zu zwei (Existenzgründer: vier, max. zwei
gleichzeitig) neueingestellten Absolventen einer Fachhochschule,
Hochschule oder Universität:
- Innovations-, Produktions- oder Umweltmanagement
- Technologiemarketing
- Produktentwicklung (einschl. Produktvorbereitung und Design)
- betriebswirtschaftliches Management
- Außenwirtschaftsmanagement.
Wer? KMU der gewerblichen Wirtschaft, des produzierenden Handwerks
und produktionsnahe Dienstleister mit Sitz oder Produktionsstätte
im Land Brandenburg
Wie? Zuschuss zum steuerpfl. Bruttogehalt über 24 Monate pro Absolvent:
- im ersten Jahr: 50%, maximal 20.000 Euro
- im zweiten Jahr: 40%, maximal 10.000 Euro
*) und Außenwirtschaftsassistenten, Richtlinie gemäß Bekanntmachung vom 25. Juli 2007
Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten*:
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0
20
40
60
80
100
120
140
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
F&E
IA
WT
F&E gr. RL
Anzahl Zuwendungsbescheide Innovationsförderprogramme:
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21,2 22,7 21,826,1 28,1
22,826,7
80
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
ME
UR
Gesamtfördersummen in MEUR:
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Einzelfördersummen 2009:
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Kontakt:
Email: stephan.worch@zab-brandenburg.de
Telefon: 0331 / 660 3109
Fax: 0331 / 660 3144
Web: www.zab-brandenburg.de
Aktuelle Detailinformationen zu den Förderprogrammen unter:
www.ilb.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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