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STIFTISCHES GYMNASIUM DÜREN Leistungsbewertung im Fach FRANZÖSISCH
Stiftisches Gymnasium Düren Seite 1
Stiftisches Gymnasium Düren
Konzept zur Leistungsbewertung im Fach
Französisch
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Konzept zur Leistungsbewertung im Fach Französisch
Die Konzeption der Klassenarbeiten/Klausuren und deren Bewertung erfolgen auf der Basis der Vorgaben der Lehrpläne des Landes NRW für das Fach Französisch.
1. Sekundarstufe l 1.1 Auszüge aus dem Kernlernplan 1 für das Gymnasium im Fach Französisch: Kapitel 5: Leistungsbewertung Bei der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern sind erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten" und „Sonstige Leistungen im Unterricht" angemessen -‐ mit gleichem Stellenwert-‐ zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung insgesamt bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Erfolgreiches Lernen ist kumulativ. Entsprechend sind die Kompetenzerwartungen in den Bereichen des Faches jeweils in ansteigender Progression und Komplexität formuliert. Dies bedingt, dass Unterricht und Lernerfolgsüberprüfungen darauf ausgerichtet sein müssen, Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, grundlegende Kompetenzen, die sie in den vorangegangenen Jahren erworben haben, wiederholt und in wechselnden Kontexten anzuwenden. [...] Für die Schülerinnen und Schüler sollen [die Ergebnisse] eine Hilfe für weiteres Lernen darstellen. Den verbindlichen Bezugsrahmen für Lernerfolgsüberprüfungen geben die im Kernlehrplan beschriebenen Kompetenzen vor. Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesenen Bereiche („Kommunikative Kompetenzen", „Interkulturelle Kompetenzen", „Verfügbarkeit von sprachlichen Mitteln und sprachliche Korrektheit" sowie „Methodische Kompetenzen") bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung der Fremdsprache Französisch einen besonderen Stellenwert. Leistungen, die von den Schülerinnen und Schülern in den Bereichen „Sprechen: an Gesprächen teilnehmen" und „Sprechen: zusammenhängendes Sprechen" erbracht werden, sollen daher ebenfalls einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden.
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1.2 Schriftliche Arbeiten Hierzu sieht der Kernlernplan folgende Regelungen vor: In der Regel werden rezeptive und produktive Fähigkeiten in mehreren Teilaufgaben, die in einem thematischen Zusammenhang stehen, überprüft. Einmal im Jahr kann eine Klassenarbeit durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden, wenn die Anzahl von vier schriftlichen Arbeiten pro Schuljahr nicht unterschritten wird. (vgl. APO-‐Sl § 6 Abs. 8). In der Regel sollen dies die 5. Klassenarbeit in 7.2 und die 3. Klassenarbeit in 9.2 sein. Bei der Leistungsüberprüfung können geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden. Geschlossene und halboffene Aufgaben dienen in erster Linie zur Überprüfung der rezeptiven Kompetenzen und der korrekten Anwendung grammatikalischer Strukturen. Sie sollten in Verbindung mit offenen Aufgaben kombiniert werden. Der Anteil offener Aufgaben steigt im Laufe der Lernzeit und überwiegt in den Jahrgangsstufen 8 und 9. 1.3 Prinzipien der Bewertung Aufgabenstellung und -‐auswahl: Formulierungen und Aufgabenarten sollen den Schüler/innen aus dem Unterricht weitest-‐gehend bekannt sein. Im Verlauf eines Schuljahres sollen folgende Kompetenzen im Rahmen von Klassenarbeiten überprüft werden: ÉCOUTER, LIRE, ÉCRIRE, bei mündlichen Prüfungen: zusätzlich PARLER. Aufgabentypen: (vgl. Vorgabe der alten Richtlinien Französisch für die SI, die von den Kernlehrplänen ausdrücklich nicht außer Kraft gesetzt worden sind) 1.3.1 Geschlossene/Halboffene Aufgaben Geschlossene Aufgaben -‐ Die Schülerinnen und Schüler setzen Wörter oder Kollokationen in Lücken ein. -‐ Die Schülerinnen und Schüler wählen unter mehreren Vorschlägen aus (Multiple Choice). Halboffene Aufgaben -‐ Die Schülerinnen und Schüler reorganisieren Elemente in den Aufgaben, z.B. bringen sie sie in die richtige Reihenfolge.
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-‐ Die Schülerinnen und Schüler verändern vorgegebene Texte (durch Kürzungen, Ergänzungen etc.). -‐ Die Schülerinnen und Schüler erhalten Vorgaben („mots clés“) und erfüllen diese. -‐ Die Schülerinnen und Schüler erhalten Vorgaben, einen gesetzten Rahmen und formulieren (weitgehend) frei. Die Bewertung erfolgt nach Punkten oder Fehlerzahl.
1.3.2 Offene Aufgaben Die Aufgabenstellungen verbinden jeweils konkrete Formate mit Themen bzw. Situationen. Grundsätzlich können geschlossene, halboffene und offene Aufgaben eingesetzt werden. Rezeptive und produktive Leistungen werden mit mehreren Teilaufgaben überprüft, die in einem thematisch-‐inhaltlichen Zusammenhang stehen. Grundsätzlich nimmt mit aufstei-‐gender Jahrgangsstufe der Anteil an offenen Aufgaben zu. Die Bewertung erfolgt auf inhaltlicher und sprachlicher Ebene. Inhaltliche Ebene:
• Hierzu werden von der Lehrkraft Kriterien (Genauigkeit und Umfang) festgelegt.
• Sprachliche Ebene: Kriterien der Bewertung sind: Grad der Verständlichkeit bzw. Gelingen der kommunikativen Absicht, Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular, Komplexität und Variation des Satzbaus, die orthographische, lexikalische und grammatikalische Korrektheit sowie die sprachliche Klarheit und gedankliche Stringenz.
Grundlage für die Leistungsbewertung in der freien Textproduktion sind folgende Bereiche:
• Ausdrucksvermögen (AV): Reichhaltigkeit, Differenziertheit des Vokabulars • Kommunikative Textgestaltung (KT): Grad des Verständnisses der Aussagen,
sprachliche Klarheit; gedankliche Stringenz/ inhaltliche. Strukturierung; Komplexität und Variation des Satzbaus
• Sprachrichtigkeit: Verstöße gegen die Sprachnorm (R, Z, Gr, W)
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Sprache Inhalt Klassen 6 und 7 (F6) ca. 80% ca. 20% Klassen 8 und 9 (F6) ca. 60% ca. 40% Klasse 8 (F8) ca. 80% ca. 20% Klasse 9 (F8) ca. 60% ca. 40% Die Teilaufgaben der Klassenarbeit werden mit Punkten bewertet und die zu erreichende Punktzahl sollte auf dem Aufgabenblatt angegeben werden. Die Vergabe der Noten richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Folgender Notenschlüssel wird zugrunde gelegt:
87,5 – 100 %
sehr gut
45 – 62,0 % ausreichend
75 – 87,0 %
gut 20 – 44,5 % mangelhaft
62,5 – 74,5 % befriedigend
< 20 % ungenügend
Eine rechnerische Ermittlung der Noten ist nicht zulässig, in Zweifelsfällen werden auch pädagogische Erwägungen zur Notenbildung herangezogen. Kleinere Abweichungen von diesem Notenschlüssel aufgrund der zu erreichenden Gesamt-‐punktzahl sind möglich. Insbesondere können die Prozentspannen gleichmäßig vergrößert werden, um das Ergebnis einer Klassenarbeit insgesamt anzuheben. Grundsätzlich muss aber eine Arbeit, in der 50 % der Gesamtpunkte erreicht wurden, mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet werden. Die Note „ungenügend“ darf nur vergeben werden, wenn weniger als 20 % der Gesamtpunkte erzielt wurden. Die Klassenarbeit wird ausführlich mit den Schüler/innen besprochen und ggf. eine Musterlösung ausgehändigt. Der Klassenarbeit
• liegt entweder ein Erwartungshorizont bei, auf dem angekreuzt wird, in welchem Maße die inhaltlichen sowie sprachlichen Kriterien erfüllt worden sind. Hierzu werden Punkte vergeben.
• oder sie enthält ein Kurzgutachten, in dem die Stärken und Schwächen in den Bereichen Inhalt und Sprache deutlich gemacht werden.
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Hinweise auf Fehlerhäufigkeit in bestimmten Bereichen erfolgen außerdem separat und/oder ergeben sich durch die Fehlermarkierung. Die Arbeit endet mit einer Note auf der Basis einer errechneten Punkt-‐ oder Fehlerzahl. Mit zunehmendem Lernalter sollten dabei die beiden Bereiche (geschlossen / halboffen – offen/freie Textproduktion) im Hinblick auf Transparenz getrennt aufgeführt und zu einer Gesamtnote zusammengefasst werden. Hierbei kommt dem offenen Teil eine zunehmend größere Bedeutung zu (bis zu 50 %). Die Verteilung der Noten auf Punkte erfolgt weitgehend äquidistant, d.h. die Größe des Punktebereichs nimmt von unten (ungenügend) nach oben (sehr gut) leicht ab. Die Note ausreichend wird vergeben, wenn die Hälfte oder knapp die Hälfte der Punktzahl erreicht worden ist. 1.3.4 Mündliche Prüfung
• Jahrgangsstufe 7 2. Halbjahr (statt 5. Klassenarbeit) In terminlicher Absprache mit der FK Englisch
• Jahrgangsstufe 9 2. Halbjahr (ab 2014 statt 3. Klassenarbeit, bis dahin ergänzende schriftliche Grammatik-‐Überprüfung)
• Jahrgangsstufe EF statt 1. Klausur im 2. Halbjahr
1.4 Sonstige Mitarbeit 1.4.1 Zum Beurteilungsbereich der sonstigen Mitarbeit zählen
• die Beteiligung im Unterricht (rezeptive Teilnahme und kommunikatives Handeln) sowohl im Unterrichtsgespräch wie auch in Partner-‐ und Gruppenarbeit.
• die punktuelle Überprüfung einzelner Kompetenzen in festumrissenen Bereichen (z.B. Wortschatzkontrolle, Überprüfungen des Hör-‐ und Leseverstehens, kurzer Vortrag...)
• längerfristige, komplexe Aufgaben (z.B. Projekte, Lese-‐ und Lerntagebücher) • Hausaufgaben • Heftführung • Vokabel-‐ und Grammatiküberprüfung
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1.4.2 Beurteilungskriterien:
• Sprachliche Kriterien (an der Stufe orientierte Sprachkenntnisse, Richtigkeit in den Bereichen der Rechtschreibung, des Wortschatzes und der Grammatik; Umfang und Angemessenheit des Wortschatzes, Aussprache)
• Inhalt und Methode (Fähigkeit zur angemessenen Wiedergabe; in Ansätzen analytische Fähigkeiten bzw. Problembewusstsein, Methodenkenntnisse, Arbeits-‐ und Lerntechniken; eigenständiges Denken und Kreativität)
• Quantität (Ausführlichkeit der Beiträge/Hausaufgaben, Regelmäßigkeit der Unterrichtsbeteiligung und im Anfertigen der Hausaufgaben)
• Arbeitsverhalten und Lernkompetenz (Zuverlässigkeit, Offenheit und Engagement gegenüber Mitschülern und Unterrichtsthemen, Verantwortung für das eigene Lernen übernehmen; Unterricht zusammen mit Lehrern und Mitschülern tragen; konstruktives Gesprächsverhalten
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1.4.3 Übersicht über die Anforderungen in den einzelnen Notenstufen
Note Frequenz Inhalt Sprache • Hausaufgaben
• Unterrichtsgespräch • Kurzreferate • Gruppenarbeit
• Wortschatz • Grammatik • Rechtschreibung • Aussprache
SEHR GUT
stete MA HA werden immer gemacht
inhaltlich sehr anspruchsvoll, sehr ausführliche , den Unterricht weiterbringende und ergänzende Beiträge in allen Bereichen
sehr umfangreicher, sicher verwendeter Wortschatz, komplexe Syntax, idiomatisch, flüssig, kaum Fehler
GUT
häufige MA HA werden immer gemacht
inhaltlich ansprechende, ausführliche Beiträge, auch bei kreative HA/Aufgaben
umfangreicher, sicher verwendeter Wortschatz, bisweilen komplexe Syntax, im Ansatz idiomatisch, weitgehen flüssig, wenig Fehler
BE
FRIEDI GEND
regelmäßige MA HA werden fast immer gemacht
inhaltlich befriedigende Beiträge, anteilig gleiche Beteiligung in Reproduktion und Analyse/kreativen Aufgaben
solider Wortschatz, sicher in der Grundgrammatik und der Syntax, im Ansatz flüssig, weitgehend frei von groben Fehlern
AUS REI
CHEND
unregelmäßige MA, HA fehlen zuweilen
eher reproduzierende einfache, nicht immer brauchbare kürzere Beiträge
Basiswortschatz, weitgehend sicher in der Grundgrammatik, Fehler beeinträchtigen gelegentlich das Verständnis
MAN GEL HAFT
kaum MA, geringe MA auf Anforderung HA fehlen häufiger
sehr einfach und kurze, oft wenig brauchbare Beiträge
geringer Wortschatz, nur ansatz-‐weise Beherrschung der Grund-‐grammatik, Fehler beeinträchtigen häufig das Verständnis
UN GE NÜ
GEND
keine MA in Eigeninitiative und auch nicht auf Anforderung HA fehlen fast immer
Beiträge für den Unterricht nicht verwertbar
lediglich Einzelwörter, kaum zu verstehen
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1.4. Individuelle Förderung Der individuellen Förderung kommt im Fremdsprachenunterricht eine besondere Bedeutung zu, der durch folgende, den Unterricht ergänzende Angebote und Maßnahmen Rechnung getragen wird. o Austausch-‐ und Begegnungsmaßnahmen o DELF o Exkursionen o Erstellung eines Fachschafts-‐Ordners mit Materialien (Übungen, Übersichten zur Grammatik, Wortschatzarbeit ) zur individuellen Bearbeitung durch die Schüler o Kurzpräsentationen (+/-‐ 2 Minuten) o Lernen durch Lehren LDL (Textverständnis, Wortschatz, Grammatik,) o Bildgestützte Binnendifferenzierung zu mündlichem Sprachgebrauch o Differenziertes Vorgehen bei Texterschließungs-‐ und Hörverständnisaufgaben o Differenzierter Einsatz von Methoden wie z. B. Kugellager, Experten, etc. o Partnerdiktat o Landeskundliche Aktivitäten o Rollenspielsequenzen
2. Sekundarstufe II 2.1 Schriftliche Arbeiten Auszüge aus den Richtlinien und Lernplänen für die Sekundarstufe II Gymnasien/Gesamtschule im Fach Französisch Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in einem Kursabschnitt Klausuren sollen darüber Aufschluss geben, inwieweit im laufenden Kursabschnitt gesetzte Ziele erreicht worden sind. Sie bereiten auf die komplexen Anforderungen in der Abiturprüfung vor. Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, tritt die Note für die Facharbeit an die Stelle einer Klausur. Die Lernerfolgsüberprüfungen in den Französischklausuren umfassen gleichzeitig die vier Bereiche des Faches Sprache, interkulturelles Lernen -‐ soziokulturelle Themen und Inhalte, Umgang mit Texten und Medien sowie Methoden und Formen des selbständigen Arbeitens.
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Klausuren müssen deshalb so angelegt sein, dass die Lernenden nachweisen können, inwieweit sie fähig sind,
• sprachliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die textsortenspezifischen Merkmale des Zieltextes anzuwenden.
• Orientierungs-‐, Deutungs-‐ und Handlungswissen auf der Grundlage fachlicher, fachübergreifender und fächerverbindender Kenntnisse und Einsichten nachzuweisen.
• analytische und methodische Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Gestaltungsvermögen im Umgang mit Texten, auch in mediater Vermittlung, zu zeigen.
• im Bereich der Arbeitstechniken und des Problemlösungsverhaltens selbständig vorzugehen.
• Nach individuellem Ermessen der Lehrkraft können in der S II ein bis zwei Klausuren durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.
Anforderungen in Klausuren beziehen sich gemäß der Richtlinien auf
• sprachliche Kompetenzen • fachliche und fachübergreifende Kompetenzen (Sachwissen, Fähigkeit der
Einordnung von Sachverhalten, Urteilsvermögen) • analytische, methodische und gestalterische Kompetenzen • Selbständigkeit in der Anwendung der Kompetenzen
Diese Bereiche teilen sich auf die zwei Ebenen Sprache und Inhalt auf, wobei sie aufgrund ihrer engen Verflechtung nicht eindeutig voneinander zu trennen sind. Der Beurteilung der sprachlichen Ebene kommt eine höhere Bedeutung zu als der inhaltlichen Ebene. 2.2.1 Einführungsphase Da der Erwerb der Grammatik in der Einführungsphase noch nicht abgeschlossen ist, kann dieser Bereich in kleinen Teilen noch in stärker gelenkten Übungsformen überprüft werden. Zu Beginn der Einführungsphase können noch Bewertungsmuster der Endphase der Sekundarstufe l zum Einsatz kommen. Am Ende der Einführungsphase orientiert sich die Bewertung der Klausuren zunehmend an den Bewertungsmustern der Abiturprüfungen. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen grundlegenden Spracherwerbsphase kommt der Bewertung des sprachlichen Bereichs jedoch eine größere Bedeutung zu als in der Qualifikationsphase (65% zu 60%). Durch das verglichen mit der Qualifikationsphase geringere sprachliche und inhaltliche Anforderungsprofil der Klausuren findet eine
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Reduzierung auf 120 Punkte statt, wobei 78 Punkte (65 %) auf die sprachliche Leistung und 42 Punkte (35 %) auf die inhaltliche Leistung entfallen. Die sprachliche Leistung orientiert sich an den Kriterien
• Darstellungsleistung (Kommunikative Textgestaltung und Ausdrucksvermögen / Verfügbarkeit sprachlicher Mittel) und
• Sprachrichtigkeit (Orthographie, Grammatik und Wortschatz) Die Inhaltliche Leistung orientiert sich an den von der Lehrkraft erstellten Kriterien für die Anforderungsbereiche
• Reproduktion • Analyse und • Kommentar oder kreative Aufgabe
Zur Leistungsbewertung wird ein differenzierter Erwartungshorizont für die einzelnen Bereiche ausgewiesen. 2.2.2 Qualifikationsphase Die Bewertung von Klausuren in dieser Phase richtet sich zunehmend nach dem Bewertungsschema für Abiturprüfungen. Dabei orientiert sich die Aufgabenstellung an folgenden Operatoren: 2.3 Bewertung der „Sonstigen Mitarbeit“ bzw. Übersicht über die Anforderungen in den einzelnen Notenstufen Der Lehrer/die Lehrerin gibt zu Beginn jedes Schuljahrs bzw. bei der Unterrichtsübernahme jeder Klasse/jeden Kurses die Grundsätze zur Leistungsbewertung (bes. für die Sonstigen Leistungen im Unterricht) bekannt (APO-‐GOSt §13) mit fachspezifischen Hinzufügungen) Vgl. Übersicht unter 1.4.3
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2.4 Facharbeit Die Arbeit wird vollständig in französischer Sprache angefertigt. Deshalb kommt dem Ausdrucksvermögen und der sicheren Sprachanwendung (vgl. Bewertungskriterien bei Klausuren) eine höhere Bedeutung zu als dies bei einer Facharbeit in der Muttersprache der Fall wäre. Die Arbeit sollte sich auch vorrangig auf französischsprachige Quellen stützen.
Die Note setzt sich aus mehreren Teilbereichen zusammen:
1. eigenständige Themen-‐ und Literaturfindung, fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema
2. inhaltliche Gesichtspunkte 3. sprachliche Gesichtspunkte 4. formale Gesichtspunkte
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