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Friedhofsgebührenübersicht 2017 der Stadt Gelsenkirchen
Zeile
einmalige Gebühr für die Nutzung des Grabes
Gebühr für die Grab-bereitung
Gebühr für die Pflege /
Unterhaltung für 25 Jahre
Gebühr, wenn das Grab nicht mehr vom Angehörigen gepflegt
werden kann
Gebühren-summe
nach Beisetzung
Gebühr Ver-längerung pro Stelle und Jahr
1 Wahlgrab Sarg (Nutzung für 30 Jahre)
2.596 € 957 € keine Gebühr
einmaliges Abräumen: 139 € Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist pro Jahr: 67 €je Stelle
3.553 € 86 €
2 Wahlgrab Urne (Nutzung für 30 Jahre)
1.451 € 785 € keine Gebühr
2.236 €
48 €
3 Reihengrab Sarg (Nutzung für 25 Jahre)
1.135 € 957 € keine Gebühr
2.092 €
4 Reihengrab Urne (Nutzung für 25 Jahre)
640 € 802 € keine Gebühr
1.442 €
5
Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Sarg (Nutzung für 25 Jahre)
1.135 € 957 € 1044 € keine weitere Gebühr,
Grabpflege durch Friedhofsverwaltung
3.136 €
6
Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Urne (Nutzung für 25 Jahre)
640 € 802 € 348 € keine weitere Gebühr, Grabpflege durch
Friedhofsverwaltung
1.790 €
7
anonymes Reihengrab Sarg (Nutzung für 25 Jahre)
1.135 € 957 € 835 € keine weitere Gebühr,
Grabpflege durch Friedhofsverwaltung
2.927 €
8
anonymes Reihengrab Urne (Nutzung für 25 Jahre)
640 € 802 € 278 € keine weitere Gebühr, Grabpflege durch
Friedhofsverwaltung 1.720 €
9 Friedhain immer Urne (Nutzung für 25 Jahre)
640 € 802 € 278 € keine weitere Gebühr,
Grabpflege durch Friedhofsverwaltung
1.720 €
10 Aschestreufeld (Nutzung für 25 Jahre)
640 € 802 € 278 € keine weitere Gebühr, Grabpflege durch Friedhofsverwaltung
1.720 €
11
Grab auf dauergrab -gepflegter Gemeinschafts -grabstätte Sarg (Nutzung für 25 Jahre)
1.209 € 922 € 2.131 €
12
Grab auf dauergrab -gepflegter Gemeinschafts -grabstätte Urne (Nutzung für 25 Jahre)
714 € 785 € 1.499 €
Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen.
einmaliges Abräumen: 139 €
Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist pro Jahr: 67 €je Stelle
einmaliges Abräumen: 139 €
Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist pro Jahr: 67 €je Stelle
einmaliges Abräumen: 139 €
Pflege bis zum Ablauf der Ruhefrist pro Jahr: 67 €je Stelle
Kosten je nachTreuhand-Dauergrabpflegevertrag
Kosten je nachTreuhand-Dauergrabpflegevertrag
Kosten je nachTreuhand-Dauergrab-pflegevertrag
Kosten je nachTreuhand-Dauergrab-pflegevertrag
Ist es gewünscht, städtische Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen, wie z. B. Aufbahrungsräume oder Feierräume, werden zusätzliche Gebühren berechnet.
128 € Benutzung eines Feierraumes
64 € Benutzung kleiner Feierraum Hauptfriedhof und Abschiedsraum für die Durchführung von Trauerfeiern
49 € Bereitstellung eines Aufbahrungsraumes für Trauerfloristik
184 € Nutzung eines Aufbahrungsraumes
Tabelle 2
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Urnen-Bestattung in einem Reihengrab (siehe Tabelle 1, Zeile 4)
An städtischen Gebühren fallen an:
611 € Nutzungsgebühr
778 € Gebühr für die Grabbereitung
…xx € ggf. Gebühr, wenn städt. Aufbahrungs- oder Feierräume genutzt wurden (s. o. kleine Gebührentabelle)
1.389 € Summe Gebühr
Hinzu gerechnet werden müssen die Kosten für:
x € den Kauf der Urne
x € das Krematorium
x € sonstige Leistungen des Bestatters (Transporte, etc.) oder Steinmetzes (Grabstein)
Beispiel 2: Sarg-Bestattung in einem anonymen Reihengrab (siehe Tabelle 1, Zeile 7)
An städtischen Gebühren fallen an:
1.096 € Nutzungsgebühr
917 € Gebühr für die Grabbereitung
780 € Gebühr für die Pflege der Fläche für 25 Jahre
…xx € ggf. Gebühr, wenn städt. Aufbahrungs- oder Feierräume genutzt wurden (siehe Tabelle 2)
2.793 € Summe Gebühr
Hinzu gerechnet werden müssen die Kosten für:
x € den Kauf des Sarges / Sargzubehör
x € sonstige Leistungen des Bestatters (Transporte, etc.)
Beispiel 3: Urnen-Bestattung in einer dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgrabstätte (siehe Tabelle 1, Zeile 12)
An städtischen Gebühren fallen an:
684 € Nutzungsgebühr
762 € Gebühr für die Grabbereitung
…x € ggf. Gebühr, wenn städt. Aufbahrungs- oder Feierräume genutzt wurden (siehe Tabelle 2)
1.446 € Summe Gebühr
Hinzu gerechnet werden müssen die Kosten für:
x € den Kauf der Urne
x € das Krematorium
x € die nach dem Treuhandvertrag vereinbarten Kosten für die Dauergrabpflege / Grabstein
x € sonstige Leistungen des Bestatters (Transporte, etc.)
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