Grundsätze der Aufstellung eines Bewirtschaftungsplans · Nährstoffe Abwasser, Struktur,...

Preview:

Citation preview

GrundsGrundsäätze der Aufstellung eines tze der Aufstellung eines BewirtschaftungsplansBewirtschaftungsplans

Dr. HintermeierStaatliches Umweltamt

Sondershausen

ULF 26. März 2007Foto: Leine oh Heiligenstadt

Teil 1 Ziel und WegTeil 1 Ziel und Weg

Teil 2 Öffentlichkeitsbeteiligung

Kriterien guter ZustandKriterien guter ZustandOberflOberfläächengewchengewäässersser

Ökologischer Zustand• Zusammensetzung und Anzahl bzgl.

Plankton, Wasserpflanzen, Kleinlebewesen und Fische

Chemischer Zustand• Grenzwerte für 177 Schadstoffe

(auch N+PSM)(auch N+PSM)

NNäährstoffehrstoffe Abwasser, Struktur,Abwasser, Struktur,SedimentSediment

Kriterien Beurteilung guter ZustandKriterien Beurteilung guter ZustandGrundwasserGrundwasser

Chemischer Zustand• Grenzwert 50 mg/l50 mg/l NitratNitrat im Grundwasser

(bei > 50 mg/l = schlechter Zustand)oder • Trend bei > 75% bis 100% Grenzwert

(schlechter Zustand bei > 37,5 mg/l + Trend steigend)

Mengenmäßiger Zustand• Gleichgewicht GW-Entnahme und GW-

Neubildung

GrundlagenGrundlagen

• Wasserrahmenrichtlinie Art. 3, 4, 11, 13, 15, Anh. V-VII

• WHG §§ 25 a-d, 33a, 36, 36 b• ThürWG §§ 32, 35

• Verwaltungsvereinbarungen FGG (Elbe…)

• CIS-Dokumente– Umweltziele der WRRL– Berichterstattung– HMWB (Stark veränderte Wasserkörper)– …

BewirtschaftungsplanBewirtschaftungsplan

• Jeder MS sorgt für die Koordinierung der Erstellung eines einzigen Bewirtschaftungsplans für jede int. Flussgebietseinheit.

• Die ersten Bewirtschaftungspläne sind spätestens zum 22.12.2009 zu veröffentlichen.

• Die Bewirtschaftungspläne sind alle 6 Jahre zu überprüfen und aktualisieren.

• Der Bewirtschaftungsplan muss bestimmte Inhalteumfassen (Anhang VII)

• Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne sind Ende 2008 zu veröffentlichen und eine Anhörung durchzuführen.

• Die Teilbereiche, die Thüringen betreffen, werden durch das TMLNU für verbindlich erklärt und veröffentlicht.

Bewirtschaftungsplan Bewirtschaftungsplan --InhalteInhalte

• Allgemeine Beschreibung• Signifikanten Belastungen Bestandsaufnahme• Schutzgebiete (z.T. detaillierter)• Gewässerzustand (nicht Abschätzung) -

Monitoring• Umweltziele (inkl. Ausnahmen)• Zusammenfassung Maßnahmenprogramm• Ökonomische Aspekte• Ergebnisse öffentliche Anhörung=> Dokumentation des Prozesses

MaMaßßnahmenprogrammnahmenprogramm• Jeder MS sorgt dafür, dass für jede Flussgebietseinheit

oder den Teil der int. Flussgebietseinheit ein Maßnahmenprogramm festgelegt wird.

• Die ersten Maßnahmenprogramme sind spätestens zum 22.12.2009 aufzustellen. Sie sind bis Ende 2012 umzusetzen.

• Die Maßnahmenprogramme sind alle 6 Jahre zu überprüfen und aktualisieren. Neue Maßnahmen sind innerhalb von 3 Jahren umzusetzen.

• Das Maßnahmenprogramm muss bestimmte Inhalteumfassen (Art. 11, Anh. VI)

• Die Teilbereiche, die Thüringen betreffen, werden durch das TMLNU für verbindlich erklärt und veröffentlicht.

• Maßnahmeprogramm ist SUP-pflichtig!

MaMaßßnahmenprogramm nahmenprogramm --InhalteInhalte

• Grundlegende Maßnahmen– Maßnahmen aufgrund bereits geltender

Richtlinien– Maßnahmen zu speziellen Themen (u.a.

auch administrative Maßnahmen)• Schutz des Trinkwassers• Begrenzung Entnahme• Begrenzung Einleitungen punktuell / diffus• Prioritäre Stoffe

• Ergänzende Maßnahmen– Zur Erreichung der Umweltziele

=> Konkrete Ergebnisse des Prozesses

UmweltzielUmweltziel• Umweltziele:

– Keine Verschlechterung des Zustands– Erreichung guter Zustand/Potentials bis Ende 2015

ökologischer, chemischer, mengenmäßiger Zustand– Umkehr signifikanter negativer Trends

(Grundwasser)– Schrittweise Reduzierung prioritärer Stoffe– Erreichung der wasserbezogenen Ziel der

Schutzgebiete

• Bezugraum Wasserkörper• Es gilt das strengere Ziel• Zielerreichung bis Ende 2015

Erheblich verErheblich veräänderte und nderte und kküünstliche Gewnstliche Gewäässersser

• Ist weder Umweltziel und noch Ausnahme

=> Spezifisches Ziel• Analog Ausnahmen Begründung notwendig• Kombinierbar mit Ausnahmeregelungen (z.B.

Verlängerung)• Voraussetzungen

– Änderung hydromorphologischer Merkmale notwendig

– Signifikante, negative Auswirkungen auf Nutzungen,– Die nicht in sinnvoller Weise durch andere Mittel

erreicht werden können• Maßstab ökologische Potential / chemischer Zustand• Ökologisches Potential: alles zur Erreichung des guten

ökologischen Zustand mögliche

AusnahmeregelungenAusnahmeregelungen

• VerlängerungA. Technische Durchführbarkeit nur in Schritten

möglich oderB. Unverhältnismäßig hohe Kosten bis 2015 oderC. Natürliche Gegebenheiten lassen keine

rechtzeitige Zielerreichung zu• Detaillierte Begründung erforderlich• Max. Verlängerung bis 2027

Ausnahme: Verlängerungsgrund C für Zielerreichung

• Zeitplan und Maßnahmen bis zur Erreichung sind in Bewirtschaftungsplan aufzunehmen

AusnahmeregelungenAusnahmeregelungen

• Geringere UmweltzieleDurch menschliche Tätigkeiten Zielereichung in der Praxis nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer und:A. Erfordernisse können nicht durch andere Mittel

erreicht werden, die eine wesentlich bessere und nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbundene Umweltoption darstellen und

B. bestmögliche ökologische und chemische Zustand wird erreicht

C. und es erfolgt keine weitere Verschlechterung

– Detaillierte Begründung erforderlich– Überprüfung alle 6 Jahre

AusnahmeregelungenAusnahmeregelungen

• Vorübergehende Verschlechterung– Natürliche Ursachen oder durch höhere Gewalt

verursachte Umständez.B. Extremhochwasser, Dürren, nicht vermeidbare Unfälle…

• Neue nachhaltige Entwicklungstätigkeiten– Bei übergeordnetem öffentlichem Interesse– wegen Durchführbarkeit bzw. Kosten keine anderen

Möglichkeiten gegeben– Beispiele (CIS): Hochwasserschutz, Schifffahrt

MindestanforderungenMindestanforderungen

• Ausnahmen dürfen Verwirklichung der Ziele in anderen Wasserkörpern nicht dauerhaft ausschließen– Problem: übergreifende Auswirkungen, z.B.

Durchgängigkeit, Salzfracht– EU: kein Automatismus, aber Gründe für Ausnahmen

können auch außerhalb des WK liegen

• Das Schutzniveau bisheriger EU-Richtlinien darf nicht unterschritten werden– z.B. keine Aufweichung Nitrat- oder

KommunalabwasserRL

GrundsGrundsäätze Zielbestimmungtze Zielbestimmung

• Die Klassenableitung des guten Zustandes erfolgt auf fachlich / wissenschaftlicher Basis

• Ausnahmen, Mindestanforderungen und spezifische Ziele sind integraler Bestandteil der Zielfestlegung

• Sozio-ökonomische Faktoren werden bei der Zielfestlegung und der Ermittlung der kosteneffizientesten Maßnahmenkombination einbezogen

• Schlüsselstellung für Maßnahmenauswahl: kosteneffizienteste Maßnahmenkombination + Beteiligung

GrundsGrundsäätze Zielbestimmungtze Zielbestimmung

• Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind EU-weit schlechter als erwartet. Es ist sehr unwahrscheinlich bis 2015 alle Ziele zu erreichen.

• Die Umweltziele sollten zur Ableitung von Prioritäten genutzt werden. Die Nutzung von Ausnahmen wird zunächst hoch sein, muss langfristig aber sinken.

• Es gibt keine Hierarchie der Ausnahmen. Aber es sollte eine schrittweise Prüfung erfolgen, welche Ausnahme nötig ist. Geringere Umweltziele brauchen eine stärkere Begründung als eine Verlängerung.

• Alle Ausnahmen + HMWB müssen transparent hergeleitet und begründet werden.

Der Turnus der WRRLDer Turnus der WRRL

BestandsaufnahmeBeginn Monitoring

+6

ZustandsZustands--bewertungbewertung

0

Maßnahmenprogramm durchführen

+6

Bewirtschaftungsplan / Maßnahmenprogramm aufstellen Öffentlichkeitsanhörung

BewirtschaftungsBewirtschaftungs--plan in Kraftplan in Kraft

+3

nat./internat. Koordination

nat./internat. Beschluss12/2006 12/2009

Sachstand BearbeitungSachstand Bearbeitungin der Modellbewirtschaftungin der Modellbewirtschaftung

• Bewirtschaftungsplan liegt vor:auf der Grundlage der als maßgeblich erkannten Probleme wurden Ziele formuliert

• Maßnahmenauswahl ist erfolgt: aus einem Maßnahmenkatalog wurden für die Modellbewirtschaftung in vier Gebieten geeignete Maßnahmen ausgewählt

Teil 2 Teil 2 ÖÖffentlichkeitsbeteiligungffentlichkeitsbeteiligung

Teil 1 Ziel und Weg

AnhAnhöörung der rung der ÖÖffentlichkeitffentlichkeitgem. Art. 14 WRRL

In-Kraft-Treten

jeweils Frist von sechs Monaten zur Stellungnahme

Veröffentlichung 2 Jahre vor

Vorläufiger Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten wichtigen wasser-wirtschaftlichen Fragestellungen

Veröffentlichung1 Jahr vor

Entwürfe des Bewirtschaftungs-plansfür dasEinzugsgebiet

Veröffentlichung 3 Jahre vor

Zeitplan undArbeitsprogrammfür die Aufstellungdes Plans

Modellbewirtschaftung / Vollzug WRRL:

Ende 2006 Ende 2007 Ende 2008

22.12.2006----

22.06.2007

Zur aktuellen AnhZur aktuellen Anhöörungrung

AnhAnhöörung FGG Elbe rung FGG Elbe

Zum Vergleich:Zum Vergleich:

FGG FGG WeserWeser

FGGFGGWeserWeser

Maßnahmenplanungbis 15.12.2007

Viel Arbeit, enge Termine !Viel Arbeit, enge Termine !

Bitte nicht verwechseln !Bitte nicht verwechseln !

• Anhörung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans

– Maßgebliche Beteiligung nach geltendem Recht• Anhörung zur Modellbewirtschaftung

– Möglichkeit den künftigen Aufstellungs-prozess wesentlich zu beeinflussen !

• Auftaktveranstaltung für Maßnahmeplanung– Wie im FGG Weser eine Bearbeitung vor der

öffentlichen Diskussion der „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“

– Mitwirkung kann helfen Doppelarbeit zu vermeiden

Bitte nicht verwechseln !Bitte nicht verwechseln !

• Anhörung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm für die Aufstellung des Plans

– Maßgebliche Beteiligung nach geltendem Recht• Anhörung zur Modellbewirtschaftung

– Möglichkeit den künftigen Aufstellungs-prozess wesentlich zu beeinflussen !

• Auftaktveranstaltung für Maßnahmeplanung– Wie im FGG Weser eine Bearbeitung vor der

öffentlichen Diskussion der „wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen“

– Mitwirkung kann helfen Doppelarbeit zu vermeiden

Recommended