Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern EMCS – Exercise Movement Control...

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Hauptzollamt Saarbrücken - Arbeitsgebiet Verbrauchssteuern

EMCS –

Exercise Movement Control System

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Inhaltsverzeichnis

1. Was ist EMCS?2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?3. Hintergrund

3.1 Gründe für die Einführung EMCS3.2 Rechtsgrundlagen3.3 Zeitplan3.4 SEED-Datenbank

4. Vorteile für den Beteiligten

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Inhaltsverzeichnis

5. Teilnahme an EMCS

5.1 Voraussetzungen

5.2 Zertifizierter Teilnehmer

5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA)

6. Eröffnung eines EMCS-Vorganges

6.1 Dateneingabe

6.2 Datenfluss

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Inhaltsverzeichnis

7. Beförderungsverfahren

7.1 Annulierung

7.2 Änderung des Bestimmungsortes

7.3 Splitting

7.4 Untergang der Ware

7.5 Kontrollen durch die Zollverwaltung

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Inhaltsverzeichnis 8. Beendigung eines EMCS-Vorganges

8.1 Beendigung mit Eingangsmeldung8.2 Erinnerungsmeldung

8.3 Erklärung für Verspätung8.4 Beendigung bei Ausfuhr

9. Sonderfälle9.1 Ausfuhren nach Helgoland9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere

Mitgliedstaaten9.3 Alkopops

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Inhaltsverzeichnis

10. Begünstigte11. Manuelle Erledigung12. Ausfallkonzept 12.1 Voraussetzungen für den Einsatz 12.2 Ausfallliste 12.3 Mitteilung von Ausfällen 12.4 Nacherfassung von Vorgängen 12.5 Nacherfassungspflicht 12.6 Vorstellen der Ausfalldokumente

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Inhaltsverzeichnis

13. Internetauftritt www.zoll.de

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1. Was ist EMCS ?

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1. Was ist EMCS?

• Excise Movement and Control – System

• EDV-gestütztes Beförderungs- undKontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtigeWaren

• Ablösung des Papier gestützten Verfahrens mit

begleitenden Verwaltungsdokumenten

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1. Was ist EMCS?

Bisheriges Verfahren:• Durchführung des Steueraussetzungsverfahrens mit

vier begleitenden Verwaltungsdokumenten

• Exemplar Nr. 2, 3 und 4 begleiten die Ware

• Bestätigung der Exemplare 3 und 4 durch Zollstelle mittels Stempelabdruck

• Rücksendung des Exemplar Nr. 3 an Versender

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4

begleitendes Verwaltungsdokument -BVD-

12

Versender

HZA

3

Empfänger

HZA

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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?

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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?

Alle Unternehmen und Personen, die berechtigt sind, Waren unter Steueraussetzung zu beziehen

► Steuerlagerinhaber

(zur Zeit noch Herstellungsbetriebe und Lager)

► registrierte Versender

► registrierte Empfänger (auch im Einzelfall)

► Begünstigte

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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?

EMCS findet Anwendung auf folgende verbrauchssteuerpflichtige Waren:

► Branntwein► Schaumwein► Zwischenerzeugnisse► Energieerzeugnisse► Bier► Wein► Tabakwaren

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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?

Sondersteuer Alkopops:Anwendung von EMCS nur, wenn das Getränk unversteuerten Branntwein enthält

Sonderfall Kaffee:Kaffeesteuer wird nur in Deutschland erhoben, daher keine Anwendung von EMCS

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2. Welche Unternehmen sind von EMCS betroffen?

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3. Hintergrund

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3. Hintergrund3.1 Gründe für die Einführung EMCS

• Einführung eines EDV - gestützten Systems zur Verfolgung der Beförderung in Echtzeit, dadurch Vereinfachung von Kontrollen

• Bekämpfung des Steuerbetrugs• Verknüpfung des Steueraussetzungsverfahren mit anderen IT-

Verfahren, z.B. ATLAS • Abschaffung des zeit- und arbeitsintensiven Papierverfahrens

für die Zollstellen• Sofortige Überprüfung der Angaben der Beteiligten auf

Korrektheit

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3. Hintergrund3.2 Rechtsgrundlagen

• Richtlinie 2008/118/EG

• VO Nr. 684/2009 zu Richtlinie 2008/118 (EMCS-DVO)

• Damit verbunden: Änderung der jeweiligenVerbrauchssteuergesetze zum 01.04.2010

►Notwendigkeit der Beantragung neuer Zulassungen !!!

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3. Hintergrund3.3 Zeitplan

• 1. April 2010:Eingehende elektronische Verfahren sind zwingendelektronisch zu beenden (Bestimmungsstellenfunktionalität)

• 1. Jan. 2011: Steueraussetzungsverfahren zwischen denMitgliedsstaaten sind zwingend elektronisch abzuwickeln(Bestimmungs- und Abgangsstellenfunktionalität)

• 1. Jan. 2012: Pflicht zur elektronischen Abwicklung für innerdeutsche Verfahren

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3. Hintergrund3.4 SEED-Datenbank

• System for Exchange of Excise Data• Europäische Datenbank, in der alle Verbrauchssteuernummern

registriert werden• Kostenloser Zugriff für alle Beteiligten über Anwendung

SEED on Europahttp://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/seedcau_de.htm

• Pflege und Weiterleitung der deutschen Vebrauchssteuernummern an SEED-Datenbank durch IWM Dresden

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4. Vorteile für den Beteiligten

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4. Vorteile für den Beteiligten

• Verfolgung der Beförderung in Echtzeit• Absicherung der Beförderung durch Prüfung der Daten des

Empfängers• Schnellere und sicherere Rücksendung der Eingangs- und

Ausgangsmeldungen• Zeit – und Kostenersparnis durch Wegfallen der Begleitpapiere

(Archivierung, Portokosten)

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5. Teilnahme an EMCS

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5. Teilnahme an EMCS5.1 Voraussetzungen

• gültige Verbrauchssteuernummer

• Internet – Zugang

• Anmeldung beim IWM Dresden (IEA-Anwender)oder bei der BFD Südost – Außenstelle Weiden (Teilnehmer)

• Gültiges ELSTER - Zertifikat

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5. Teilnahme an EMCS5.2 Zertifizierter Teilnehmer

• kostenpflichtige Software notwendig

• Antragstellung bei BFD-Südost – Außenstelle Weiden

• Alle Informationen und Formulare für die Anmeldung unter www.zoll.de → EMCS →Voraussetzung für die Teilnahme

• Liste mit Softwareanbietern auf www.zoll.de verfügbar

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5. Teilnahme an EMCS

5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA)

• kostenlos

• Bearbeiten der Vorgänge über Internetplattform IEA,Zugang über www.iea.zoll.de

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5. Teilnahme an EMCS

5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) Voraussetzungen:

1. Internet – Zugang2. gültige Verbrauchssteuernummer3. gültiges ELSTER-Zertifikat (ELSTER-BASIS oder ELSTER-SPEZIAL) mit PIN (kostenlos über www.elsteronline.de/eportal)4. Registrierung beim IWM Zoll Dresden mit Vordruck 033087 - Angabe der Steuernummer, die zum Zertifikat gehört - Angabe der Verbrauchssteuernummer

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5. Teilnahme an EMCS

5.3 Internet - EMCS - Anwender (IEA) Anmeldung im Internet:

1. Aufrufen von www.iea.zoll.de2. Eingabe der gültigen Verbrauchssteuernummer (VstNr)3. Auswahl des Zertifikates4. Angabe des Zertifikates (Dateipfad)5. Eingabe des Passwortes (PIN)6. Login

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6. Eröffnung eines EMCS-Vorganges

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6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges

6.1 Dateneingabe

• Dateneingabe über vom System bereitgestellteEingabemasken

• Wertelisten für das jeweilige Feld erleichtern die Bearbeitung→ Erstellung eines e-VD

• Beachte: Die Dateneingabe kann max. 7 Tage vor dem Versand der Waren erfolgen

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6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges

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5. Teilnahme an EMCS

6.1 Dateneingabe

Eingabe der Kopfdaten

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6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges

6.1 Dateneingabe

Weitere Eingabefelder:► Angaben der Beförderungsdauer► Angaben zum Versender► Angaben zum Sicherheitsleistenden► Angaben zum Empfänger► Angaben zum Beförderer ► Angabe der Beförderungsdokumente► Positionsdaten

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6. Eröffnung eines EMCS - Vorganges

6.1 Dateneingabe

Abschluss und Übermittlung des e-VD:• Keine Fehlermeldung Voraussetzung für Abschluss• Speichern des Vorgangs mit Symbol • Signieren des Vorgangs mit Symbol

→ durch Signatur wird Entwurf rechtsverbindlich

an das Hauptzollamt übermittelt

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RC+eVD

Versender übermittelt Entwurfs-eVDPlausibilitätsprüfung EMCSFreigabemeldung mit ARC

Eingangsmeldung an HZAdes Empfängers

Hamburg Madrid

Versender

Empfänger

HZA

HZA

Bestätigung an Versender

Bestätigung des Eingangs an Abgangs- MS

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7. Beförderungsverfahren

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7. Beförderungsverfahren7.1 Annulierung• Ein EMCS-Vorgang kann durch den Versender annulliert werden, so lange die

Ware den Ort der Versendung nicht verlassen hat.

• Annullierung: e-VD erreicht die Abgangsstelle:dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Versender vor► die Abgangsstelle leitet die Annullierung an die Bestimmungsstelle weiter► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“► keine Änderung am Vorgang möglich

• Annullierung: e-VD erreicht die Bestimmungsstelle:dem EMCS-System liegt die Nachricht Annullierung e-VD vom Abgangsmitgliedstaat vor ► die Bestimmungsstelle leitet die Annullierung an den Empfänger weiter► der Bearbeitungszustand wechselt nach „Annulliert“► keine Änderung am Vorgang möglich

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Annullierung

TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER

(1) Übermittlung der Annullierung des e-

VD(C_CAN_DAT – Annullierung e-

VD)

(4) Annullierung bestätigen

(C_CAN_DAT – Annullierung e-VD) (4

) (4)

(2) Prüfung der Annullierung des e-VD

(3) Annullierung

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7. Beförderungsverfahren Möglichkeiten der Änderung:

► Änderung des Bestimmungsorts eines Vorgangs (nicht für Einfuhrvorgänge möglich!!!)► Wechsel des Empfängers► Wechsel des Bestimmungsorts für eine Warensendung ► Wechsel der Art der Bestimmung ► erstmalige Bekanntgabe des Empfängers bei Fällen

nach Art. 22 RL 2008/118/EG► Neue Bestimmung nach einer vollständigen (ggf. auch teilweisen) Zurückweisung der Ware durch den vorherigen Empfänger für die verbleibende Menge der Ware

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Änderung des Bestimmungsortes bei gleichem Empfänger

TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER

(1) Übermittlung der Änderungdes Bestimmungsorts(C_UPD_DAT – Änderung des

Bestimmungsorts)

(4) Änderung desBestimmungsorts bestätigen

(C_UPD_DAT – Änderung des Bestimmungsorts)

(2) Prüfung der Änderung des Bestimmungsorts

(3) Änderung desBestimmungsorts

(4) (4)

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Änderung des Bestimmungsortes

(1) Übermittlung der Änderung

des Bestimmungsorts(C_UPD_DAT – Änderung des

Bestimmungsorts)

(4) Änderung desBestimmungsorts

bestätigen(C_UPD_DAT – Änderung des

Bestimmungsorts)

(2) Prüfung der Änderung des Bestimmungsorts

(3) Änderung desBestimmungsorts

(4)

TN VERSENDER AbgSt

BestSt ALT TN EMPFÄNGER, ALT

BestSt NEU TN EMPFÄNGER, NEU

(5) Meldung über umgeleitetes e-VD

an ehemaligen Empfänger übermitteln

(C_AAD_NOT Meldung über umgeleitetes e-VD)

(6) Elektronisches Verwaltungs-

dokument übermitteln(C_AAD_VAL – e-VD)

(6)

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7. Beförderungsverfahren7.3 Splitting

• Aufteilen von Warensendungen mit Energieerzeugnissen : Keine Umsetzung im aktuellen Release

• Workaround (Notlösung) für deutsche Steuerlagerinhaber (keine registrierten Versender) mittels Nutzung der Funktionalität „Änderung des Bestimmungsorts“

• Versender schickt zu einem EMCS-Vorgang im Bearbeitungszustand „Akzeptiert“ die Nachricht Änderung des Bestimmungsorts [IE813]

• Angabe des Versenders als neuen Empfänger

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7. Beförderungsverfahren7.3 Splitting

• Übermittlung der Nachricht Eingangsmeldung [IE818] an EMCS im Feld „Ergänzende Informationen“ Hinweis „Aufteilung in … [Anzahl der neuen e‑VDs] Sendungen“

• Eröffnung von zwei oder mehreren neuen Beförderungsvorgängen (entsprechend der Aufteilung auf die jeweiligen Empfänger) in EMCS als Versenderim Feld „Dokumentreferenz“ der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] Hinweis „Aufteilung des Referenzcodes (ARC) ……….“

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7. Beförderungsverfahren

7.4 Untergang der Ware

Keine elektronische Erledigung durch den Versender

vorgesehen :

Versender informiert das HZA, welches den Vorgang

anschließend manuell erledigt.

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7. Beförderungsverfahren

7.5 Kontrollen

Kontrollen während des Transportes : Mobile Kontrolleinheiten des Zolls erhalten Zugriff auf EMCS über eigene Schnittstelle.

• Suchdialog ausführen für alle Vorgänge (Auskunftsverfahren)

• EMCS-Vorgänge anderer Dienststellen ansehen

• Aktenvermerke fertigen

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8. Beendigung eines EMCS-Vorganges

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8. Beendigung eines EMCS-Vorganges

8.1 Beendigung durch Eingangsmeldung Empfänger übermittelt Eingangsmeldung an Bestimmungsstelle

→ wenn Ware vollständig akzeptiert, dann Werte „1“ oder „2“ (konform/konform u. angenommen)→ wenn nicht bzw. nicht vollständig akzeptiert, dann Wert „3“ oder „4“ + zusätzliche Angabe auf Positionsebene, welche Mengen welcher Waren nicht akzeptiert

↓ Bei Aufteilung von Warensendungen mit Energieerzeugnissen übermittelt der Empfänger

„Aufteilung in … [Anzahl der neuen e‑VDs] Sendungen“.

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8. Beendigung eines EMCS-Vorganges

Prüfung und Validierung der Eingangsmeldung durch das für den Empfänger zuständige Hauptzollamt

Die Eingangsmeldung wird nach Validierung an den Empfänger übermittelt. Die Nachricht wird auch an die Abgangsstelle, d. h. an das für den Versender zuständige Hauptzollamt, weitergeleitet. Die Abgangsstelle ihrerseits leitet die Nachricht Eingangsmeldung an den Versender weiter.

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Beendigung eines Beförderungsverfahrens

durch Eingangsmeldung

(1) Übermittlung derEingangsmeldung

(C_DEL_DAT – Eingangsmeldung)

(4) Eingangsmeldung übermitteln(C_DEL_DAT –

Eingangsmeldung) (4) (4

)

TN EMPFÄNGER/ BestSt AbgSt TN VERSENDER

(2) Prüfung der Eingangsmeldung

(3) Validierung

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8. Beendigung eines EMCS-Vorganges

8.2 Erinnerungsmeldung

Überschreitung der im Entwurf e-VD durch den Versender angegebenen BeförderungsdauerDie Abgangsstelle übermittelt die Nachricht Erinnerungsmeldung an den Versender. Die Nachricht wird auch an die Bestimmungsstelle, d. h. an das für den Empfänger zuständige Hauptzollamt, weitergeleitet. Die Bestimmungsstelle ihrerseits leitet die Nachricht an den Empfänger weiter. Sowohl Versender als auch Empfänger können darauf mit der Nachricht Erklärung für Verspätung den Grund für die Fristüberschreitung erklären.

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Erinnerungsmeldung

(1) Übermittlung derErinnerungsmeldung

(C_EXC_REM – Erinnerungsmeldung)

TN VERSENDER AbgSt BestSt TN EMPFÄNGER

(2) Erklärung für Verspätung durch

Versender(C_DEL_EXP – Erklärung für

Verspätung)

(1) (1)

(2)

(3) Erklärung für Verspätung durch

Empfänger(C_DEL_EXP – Erklärung für

Verspätung)

(3)

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8. Beendigung eines EMCS-Vorganges

8.3 Erklärung für Verspätungen

► durch Versender:

Übermittlung der Erklärung an Abgangsstelle.

Abgangsstelle leitet an Bestimmungsstelle weiter

► durch Empfänger:

Übermittlung der Erklärung an Bestimmungsstelle. Die

Bestimmungsstelle leitet an Abgabgsstelle weiter

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8. Beendigung eines EMCS-Vorganges

(1) Übermittlung derAusfuhrmeldung

(C_DEL_DAT – Eingangsmeldung)

(4) Ausfuhrmeldung übermitteln(C_DEL_DAT –

Eingangsmeldung) (4) (4

)

Ausfuhrzollstelle BestSt AbgSt TN VERSENDER

(2) Prüfung der Ausfuhrmeldung

(3) Validierung

8.4 Beendigung bei Ausfuhr

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9. Sonderfälle

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9. Sonderfälle

9.1 Ausfuhren nach Helgoland

• Ausfuhren auf die Insel Helgoland werden in EMCS abgebildet

• Als Ausfuhrzollstelle wird die Zollstelle, an der das Verbrauchssteuergebiet der Gemeinschaft verlassen wird, im Vorgang eingetragen

• Als Empfänger-PLZ wird die PLZ von Helgoland (27498) angegeben

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9. Sonderfälle

9.2 Innerdeutscher Transport mit Transit über andere MGS

Wenn ein Transport von Deutschland nach Deutschland zum Teil über das Gebiet anderer Mitgliedstaaten führt, übermittelt der Versender im Feld „Ergänzende Informationen“ zu den Beförderungsdetails der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] den String „Transit“.

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9. Sonderfälle9.3 Alkopops• Alkopops werden nur in ihrer Eigenschaft als branntweinhaltiges Getränk in

EMCS berücksichtigt

• Innerdeutsch ist bei Lieferung von Alkopops in einem Freitextfeld darauf hinzuweisen, dass es sich um unversteuerte Alkopops handelt.

• bei Beförderungen von Alkopops übermittelt der Versender im Feld „Ergänzende Informationen“ zu den Beförderungsdetails der Nachricht Entwurf e-VD [IE815] den Text „Unversteuerter Branntwein und unversteuerte Alkopops“

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10. Begünstigte

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10. Begünstigte• Begünstigte:

► Empfänger, die zum steuerfreien Bezug verbrauchsteuerpflichtiger Waren berechtigt sind

- Diplomaten, - internationale Organisationen und die - Streitkräfte der Vertragsparteien des

Nordatlantikpakts► besitzen keine Verbrauchsteuernummer und werden

in den Stammdaten nicht gepflegt

• Diese Vorgänge müssen durch ein ausgewähltes HZA manuell beendet werden► Manuelle Erfassung der Eingangsmeldung

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11. Manuelle Erfassung

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11. Manuelle ErfassungEine manuelle Erledigung ist durchzuführen wenn:

• die Gesamtbeförderungsfrist abgelaufen ist • die Ware trotz Beanstandung akzeptiert wurde• ein anderer VSt-Produktcode in der Eingangsmeldung als im

Vorgang angegeben wurde• wenn der Vorgang in den Bearbeitungszustand „Manuell zu

erledigen“ überführt wurde

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12. Ausfallkonzept

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12. Ausfallkonzept12.1 Voraussetzungen für den Einsatz

Ausfallverfahrensregelungen kommen zur Anwendung, wenn der Teilnehmer oder das zuständige Hauptzollamt (HZA) wegen technischer Störungen nachweisbar nicht in der Lage ist, die für das IT-Verfahren EMCS vorgesehenen Nachrichten auf den für den Teilnehmer üblichen Kommunikationswegen zu übermitteln oder zu empfangen und die technische Störung nicht in zumutbarer Zeit oder nicht mit zumutbarem Aufwand behoben werden kann.Dabei ist es unerheblich, in wessen Verantwortungsbereich die technische Störung liegt.

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12. AusfallkonzeptDie Inanspruchnahme des Ausfallverfahrens wird explizit ausgeschlossenbei:

• Ausfall oder fehlender Qualifikation des mit dem IT-Verfahren EMCS betrauten Personals auf Teilnehmerseite

• Ausfall anderer EDV-Systeme des Teilnehmers, soweit sie nicht unmittelbar für die EMCS-Anwendung zwingend erforderlich sind

• Ausfall von Peripheriegeräten, zum Beispiel Druckern• Fehlende Zertifizierung oder Untauglichkeit der eingesetzten Software oder Hardware• Fehlendem ELSTER-Zertifikat für die IEA• Fehlender oder für ungültig erklärter BIN für den elektronischen

Nachrichtenaustausch• Nichtverfügbarkeit von Kommunikationsdaten des Teilnehmers aufgrund

administrativer Prozesse

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12. Ausfallkonzept

12.2 Ausfallliste

• Wird geführt bei der Zollstelle

• dient der Registrierung der im Rahmen des Ausfallverfahrens zurückbehaltenen Exemplare der Ausfalldokumente

• Jeder Vorgang wird über eine Ausfallnummer identifiziert.

• Belege werden unter ihrer Ausfallnummer registriert

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12. Ausfallkonzept12.3 Mitteilung von Ausfällen

• Bekanntgabe geplanter und ungeplanter Ausfälle über die Internetseite des ZIVIT – Service Desk als Anlaufstelle (www.zivit.de)

• Ausfälle der IEA und anderer EMCS-Komponenten zusätzlich über IEA-Website.

• Nichtverfügbarkeit der Systeme anderer Mitgliedstaaten

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12. Ausfallkonzept12.3 Mitteilung von Ausfällen

• ZIVIT vergibt Masterticket

• Informationen über E – Mail Verteiler► alle Hauptzollämter► Teilnehmer z.B.: IT - Dienstleister, Softwarehäuser, interessierte Dritte, Verbände

• Bekanntgabe planbarer Ausfälle ca. 1 Woche im Voraus

• Bekanntgabe kurzfristiger Ausfälle per Popup Fenster

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12. Ausfallkonzept12.4 Nacherfassung von Vorgängen

► Unterrichtungspflicht des Versenders an die zuständigen Behörden des Abgangsmitgliedstaates vor Beginn der Beförderung

(Art 26 RL 2008/118/EG vom 16.12.2008)

►gegenüber dem ZIVIT→ Teilnehmer informiert Service Desk des ZIVIT→ ZIVIT registriert Ausfall und vergibt Ticketnummer oder benennt Master Ticket→ Ticket Nummer dient als Nachweis für die Einhaltung

der Unterrichtungspflicht → Ticket Nummer ist auf den Ausfalldokumenten

anzugeben.

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12. Ausfallkonzept12.4 Nacherfassung von Vorgängen

Unterrichtungspflicht gegenüber dem Hauptzollamt(entfällt, wenn der Ausfall von der Zollverwaltung veranlasst)

► Unterrichtungspflicht vor dem ersten Beförderungsvorgang

► in geeigneter schriftlicher Form z.B. E-Mail, Fax, Postweg► Übermittlung des Ex 2 des Begleitdokumentes unverzüglich nach Ausfertigung an das zuständige HZA, dabei kann das HZA verlangen, dass der Transport erst beginnt, wenn die bestätigende Rückmeldung des HZA vorliegt► gilt bei Änderungen des Beförderungsweges bzw. Annullierung des Verfahrens analog.

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12. Ausfallkonzept12.5 Nacherfassungspflicht

► Ziel: Vollständige Abbildung aller Beförderungen unter Steueraussetzung im IT-Verfahren EMCS

► Vorgabe: Die Daten sämtlicher Beförderungsvorgänge verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter

Steueraussetzung sollen im IT-Verfahren EMCS tatsächlich erfasst sein

► Ausnahme: Vorgänge, die im Ausfallverfahren eröffnet und auch in diesem annulliert wurden

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12. Ausfallkonzept

12.5 Nacherfassungspflicht

► Die Daten des Ausfalldokuments haben nur bis zur Validierung der Angaben im nachträglich erstellten elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD) Gültigkeit und werden danach durch die Angaben im nachträglich erstellten und validierten e‑VD ersetzt

► Abweichungen zwischen den Angaben im Ausfalldokument und den nachgetragenen elektronischen Daten sind ggf. außerhalb des IT-Verfahrens EMCS aufzuklären.

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12. Ausfallkonzept12.6 Ausfalldokmente

• Begleitdokument (3 Exemplare): - Versender

- Zuständiges Hauptzollamt des Versenders - Beförderer

• Änderungsmeldung / Annullierungsmeldung (2 Exemplare):

- Versender - Zuständiges Hauptzollamt des Versenders

• Eingangsmeldung / Ausfuhrmeldung (2 Exemplare): - Empfänger / Ausfuhrzollstelle

- Zuständiges Hauptzollamt des Empfängers

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13. Internetauftritt

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SEED-Datenbank

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SEED-Datenbank

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