Herzlich Willkommen! Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!

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Herzlich Willkommen! Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden! Neue Arbeitszeiten dank AZG! 131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 25. – 28. März 2014 in Berlin. Neue Arbeitszeiten dank AZG!. Arbeitszeitgesetz (AZG) in der Fassung vom 20.04.2013 - PowerPoint PPT Presentation

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Herzlich Willkommen!

Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!

Neue Arbeitszeiten dank AZG!

131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie25. – 28. März 2014 in Berlin

Arbeitszeitgesetz (AZG) in der Fassung vom 20.04.2013

I.Sinn und Zweck des Gesetzes

II.Regelungen

III.Kontrolle und Umsetzung in der

Praxis

Neue Arbeitszeiten dank AZG!

§ 1 AZG

1.Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerHöchstgrenzen ArbeitszeitMindestdauer Ruhepausen

2.Rahmenbedingungenflexible Arbeitszeiten

3.Sonntag und Feiertageals Tage der Arbeitsruhe geschützt

I. Sinn und Zweck des Gesetzes

1.Definitionen

Arbeitszeit Zeit, die zwischen Beginn und Ende der Arbeit liegt ohne Ruhepausen, § 2 Abs. 1 AZG

Arbeitsbereitschaft ebenso wie Bereitschaftszeit = Arbeitszeit

Besonderheit: Rufbereitschaft

Zeit, in der Arbeitnehmer zur Arbeit tatsächlich herangezogen wird = Arbeitszeit

II. Regelungen

2. Grundsatz und Ausnahme

Acht-Stunden-Tag, § 3 AZG danach Ruhezeit elf Stunden, § 5 AZG

Merke: Niemand darf länger als sechs Stunden ohne Ruhezeit arbeiten

Verlängerung auf Zehn-Stunden-Tag möglich bei:Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, Rundfunk, Landwirtschaft, Tierhaltung

II. Regelungen

3.Flexibilität

Ruhezeit: Verkürzung auf zehn Stunden möglich, § 5 AZG

aber: Verlängerung innerhalb vier Wochen auf 12 Stunden

Arbeitszeit: Verlängerung auf zehn Stunden möglich, § 3 AZG

aber: Verlängerung muss innerhalb sechs Monaten auf durchschnittlich acht Stunden werktäglich ausgeglichen werden

Neue Arbeitszeiten dank AZG!

4.Nachtarbeit

besonderer Schutz, § 6 Abs. 1 AZG(menschengerechte Gestaltung)

grundsätzlich acht Stunden

vor Beginn Gesundheitscheck, danach alle drei Jahre

Verlängerung auf zehn Stunden möglich, wenn abweichend von § 3 AZG innerhalb von einem Kalendermonat oder vier Wochen im Durchschnitt acht

Stunden nicht überschritten werden

II. Regelungen

4.Nachtarbeit

Umsetzung auf Tagesarbeitszeitplatz möglich, wenn

Gefährdung der Gesundheit, § 6 Abs. 4 a) AZG

Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, § 6 Abs. 4 b) AZG

schwerpflegebedürftige Angehörige, § 6 Abs. 4 c) AZG

sofern keine dringenden betrieblichen Erfordernisse entgegenstehen; evtl. Anhörung Betriebs- oder Personalrat

II. Regelungen

5.Spielraum der Sozialpartner

abweichende Regelungen (Tarifvertrag, Dienst- oder Betriebsvereinbarung)

Verlängerung bei Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ohne Ausgleich möglich

schriftliche Zustimmung (Widerruf innerhalb sechs Monaten möglich)

bei Verlängerung der Arbeitszeit auf 12 Stunden, dann unmittelbar danach Ruhezeit von elf Stunden

II. Regelungen

6.Besondere Regelungen für besondere Situationen

Aufteilung der Ruhepausen auf Kurzpausen unter 15 Minuten

Kürzung um zwei Stunden, wenn Art der Arbeit es erfordert und innerhalb festgelegten Zeitraumes ausgeglichen wird

Festlegung des Beginns zwischen 22.00 und 24.00 Uhr

Anpassung der Ruhezeit an Besonderheiten dieser Dienste

II. Regelungen

SchichtbetriebeSchichtbetriebe

RuhezeitRuhezeit

NachtarbeitNachtarbeit

RufbereitschaftRufbereitschaft

7.Besonderheiten der Rufbereitschaft, § 5 Abs. 3 AZG

Unterbrechung der Ruhezeit durch Einsatz ist möglich

aber: Einsatz nicht länger als die Hälfte der Ruhezeit

II. Regelungen

8.Abweichende Regelungen

Notfälle, Unfälle, Katastrophen(Influenza, Schneekatastrophe, Patienten in Gefahr, Umwelteinflüsse)

unvorhersehbare Dinge

Forschung und Lehre

Vor- und Abschlussarbeiten können nicht aufgeschoben werden

Behandlung und Pflege von Menschen

Behandlung und Pflege von Tieren

II. Regelungen

9.Sonntagsarbeit, § 10 AZG

Grundsatz: Sonntags nie!

Ausnahme: z.B. Krankenhäuser, Rettungswesen, Gastronomie

mind. 15 Sonntage im Jahr frei

Ersatzruhetag an Werktag innerhalb von zwei Wochen

II. Regelungen

Vertraglicher Spielraum:

Beispiel: mind. zehn freie Sonntage im Jahr in Krankenhäusern,Verringerung der Ersatzruhetage

Vertraglicher Spielraum:

Beispiel: mind. zehn freie Sonntage im Jahr in Krankenhäusern,Verringerung der Ersatzruhetage

Aushang des Gesetzes, Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungenan „Schwarzem Brett“

Aufzeichnung des Ausgleichs, Verzeichnis der Zustimmungen

bei Verzicht auf Ausgleich, Aufbewahrungspflicht (zwei

Jahre)

III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis

PublikationPublikation

DokumentationDokumentation

Aufsichtsbehörden Vorlage der bei Bedarfder Länder Arbeitszeitnachweise Besichtigung der(Gewerbeaufsichtsamt, auf Anfrage ArbeitsstätteArbeitsschutzamt)

III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis

KontrolleKontrolle

bei Ordnungswidrigkeit Bußgeld bis zu 15.000 €, § 22 AZG

bei Verletzung der Strafvorschriften Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, § 23 AZG

III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis

SanktionenSanktionen

Wann entstehen Minusstunden?

fehlerhafte Dokumentation

Ausgleich nicht korrekt angerechnet

Verlängerung der Arbeitszeit nicht korrekt dokumentiert

Dienst bei Rufbereitschaft nicht korrekt dokumentiert

III. Kontrolle und Umsetzung in der Praxis

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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