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Heute für Morgen Vorsorgen
Peter Paul Kubina
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung (Patiententestament ) Betreuungsverfügung Trauerverfügung
Bewusst die Zukunft gestalten – solange Sie noch gesund sind.
Zentralregister seit 01.08.2004bei der Bundesnotarkammer in
Berlin
Nachfolgeplanung
2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzvom 01.Juli 2005
Änderungen zum 01.09.2009
Nachfolgeplanung
Unterscheidung:
• Regelung für den Todesfall (Testament, Erbvertrag, Trauerverfügung)
• Regelungen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind für sich selber zu sorgen (Vorsorgevollmacht , Generalvollmacht, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung)
Wir werden immer älter !
Aber auch gesünder ?
Was wenn ein Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt, eine Operation oder eine Demenserkrankung eintritt ?
Film Patientenverfügung
Wichtig:Sprechen Sie über dieses Thema –
• mit Ihrer Familie und Freunden• mit Ihrem Arzt• mit Ihrer Bank• mit Ihrem Finanzberater• und mit der Person, die Sie bevollmächtigen
wollen
Wichtig:
Fällen Sie keine Entscheidung, bevor Sie nicht alles genau verstanden haben, was Sie unterschreiben
Regelungen für den Todesfall (Dinge, die vor Testamentseröffnung wichtig
sind ):• Organspende• (Trauerverfügung) Gestaltung einer Beerdigung
- Beerdigungsversicherung
- Bestattungsvertrag
- Grabpflegevertrag
Regelungen für Lebzeiten : • Vollmachten • Betreuungsverfügungen
Vollmachten
Bankvollmachten für Konten, Depots u.s.w.
Private Vollmachten ( Ämter, Versicherungen, Zeitungen, Vereine, Auskünfte )
Notarielle Vollmachten (wenn Grundbücher oder Firmen berührt werden)
• Gereralvollmacht (muss notariell beurkundet
werden)
Vollmachten
Bankvollmachten für Konten, Depots u.s.w.(in den Räumen der Bank zusammen mit einem Bankmitarbeiter)
• Einzelvollmachten / Gesamtvollmachten - grundsätzlich nur bis zum Tod
- für den Todesfall - aber auch über den Tod hinaus möglich
Vorsorgevollmacht• bis zum Tod (erlischt bei Tod automatisch) • über den Tod hinaus (muss ausdrücklich
bestimmt werden)
Vorsorgevollmacht• ab einem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt• zu den von Ihnen festgelegten Bedingungen
1.nur für Vermögensangelegenheiten (Angelegenheiten müssen genannt sein)
2.nur für Gesundheitsangelegenheiten
3.nur für Wohnsituation
4.Nur für Unterbringung in Pflegeeinrichtungen/Geschlossene Anstalten
Betreuungsverfügung („Rechtliche Betreuung“)
Anspruch auf eine rechtliche Betreuung haben Menschen, die
• psychisch krank• geistig behindert• seelisch behindert• körperlich behindert
sind.
Rechtliche Betreuung soll dem Wohl der bzw. des Betreuten dienen
Dazu setzt das Familiengericht einen gesetzlichen Betreuer ein.
Es wird dabei geprüft, welche Unterstützung notwendig ist.
Rechtliche Betreuung umfasst (wahlweise):
• Sorge für die Gesundheit / Zustimmung ärztlicher Behandlung
• Vermögenssorge• Wohnungsangelegenheit ( W-auflösung)
• Unterbringung- Unterschied
Heime/geschlossene Anstalten
Rechtliche Betreuung kommt zustande:• Auf Antrag der oder des Betroffenen• Auf Anregung Dritter (Arzt, Bank, Freunde)
VorsorgevollmachtBetreuungsverfügung („Rechtliche Betreuung“)
Formulieren Sie, was der Betreuer beachten muss: z.B.
• Beibehaltung des Wohnumfeldes oder• Wahl des Alten- oder Pflegeheimes• Umgang mit Haustieren
Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung („Rechtliche Betreuung“)
Auch möglich:• Betreuer für gesundheitliche und persönliche
Dinge• Ein anderer Betreuer für
Vermögensangelegenheiten
VorsorgevollmachtBetreuungsverfügung („Rechtliche
Betreuung“)
• Kann jederzeit widerrufen, geändert oder angepasst werden.
• Sollte alle 2 Jahre überprüft werden (Vermerk)
Bausteine:
…zur Vertretung in Renten-, Versorgungs-, Steuer- und sonstigen Angelegenheiten und zur Beantragung von Renten, Versorgungsbezügen oder Sozialhilfe
…Rechtsstreitigkeiten in meinem Namen durch alle Rechtszüge zu führen, Vergleiche abzuschließen, Verzichte zu erklären u.s.w.
…zum Abschluß eines Heimvertrages, oder einer ähnlichen Vereinbarung
Persönliche Angelegenheit:
...die Vollmacht dient auch zur Regelung meines Aufenthaltes
…die Vollmacht berechtigt zum Abholen und Öffnen meiner Post und der Abmeldung meines Telefons (Postvollmacht)
…Ich habe einen Grabpflegevertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag darf von meinen Angehörigen nicht gekündigt werden.
Wohnungsangelegenheit und Heimaufnahme
…die Vollmacht berechtigt zur Auflösung meines Mietverhältnisses
…Sollte der Umzug in ein Heim unvermeidlich sein, möchte ich mich in den Marienstift einkaufen.
…Meine Nichte soll mich pflegen und dazu Wohnsitz in meinem Haus nehmen.
…Wenn ich in ein Heim muss, soll mein Haus nicht verkauft werden, wenn klar ist, dass ich nicht mehr zurückkehren werde, soll mein Haus vermietet werden.
Aufgaben des Betreuers:• Persönliche Betreuung (Wünsche der
Betroffenen)• Erstellung Vermögensstatus• Anlage und Verwaltung der
Vermögensgegenstände
Betreuung wird grundsätzlich ehrenamtlich durchgeführt, aber Aufwandsentschädigung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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