HILFEBEDARF VON MENSCHEN MIT … · Anpassung Fragebogen (5/2001) UMSETZUNG-Ab 2000 Einführung...

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HILFEBEDARF VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG IM BEREICH „WOHNEN“ (H.M.B.-W)

Ursprung – Intentionen – Inhalte - Methodik

DR. HEIDRUN METZLER

„H.M.B.“ BEDEUTET

„Hilfebedarf von Menschen mit Behinderung“� im Lebensbereich „Wohnen und Freizeit“ (H.M.B.-W.)

� im Lebensbereich „Arbeit/Beschäftigung/Tagesgestaltung“(H.M.B.-T.)

URSPRUNG

Gutachtenauftrag 1998:

„Wie können „Gruppen von Hilfeempfängern mit vergleichbarem Hilfebedarf“ gemäß § 93a BSHG gebildet werden?“

(§ 76 SGB XII: „Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf“)

ENTWICKLUNG

1998:erste Fragebogenkonzeption1999:Erprobung in Baden-Württemberg

(n=1.000) – Anpassung des Fragebogens

2000:Erprobung in Rheinland-Pfalz(n=1.000) – Ergänzung durch

ZeiterfassungAnpassung des Fragebogens

2001:Auswertung der Anwendung –Anpassung Fragebogen (5/2001)

UMSETZUNG

-Ab 2000 Einführung nach und nach in vielen Bundesländern

-Basis 1: Landesrahmenverträge mit Leistungstypen und Bedarfsgruppen

-Basis 2: Selbsteinschätzung der Bedarfsgruppenzuordnung durch Leistungserbringer

-Basis 3: „Umrechnung“ der Einrichtungsbudgets

PROBLEMATIK „UMRECHNUNG“

Beispiel:Wohnheim mit 10 PlätzenPro Platz Vergütung von 100.- €/Tag.

�10 Personen Bedarfsgruppe 2: Maßnahmepauschale Gruppe 2: 100.- €

�10 Personen Bedarfsgruppe 5:Maßnahmepauschale Gruppe 5: 100.- €

TEIL 2

FACHLICHE INTENTIONEN� Keine Orientierung an „Behinderung“ im Sinne von „Schädigung/ Beeinträchtigung“

� Grundlage ICF: „Aktivitäten und Teilhabe“

FRAGESTELLUNGEN

�Nicht: „Wie schwer ist die Behinderung?“

�Sondern:

„Inwieweit hat eine Person teil an – gesellschaftlich üblichen –Lebensbereichen und Alltagsaktivitäten?

Was ist zu tun, um ihre Teilhabemöglichkeiten zu erweitern?

FRAGESTELLUNGEN

�Nicht: „Was hat eine Einrichtung oder ein Dienst zu bieten?“

�Sondern:

„Welches Leben möchte die Person führen – was ist ihr wichtig/nicht so wichtig?“

METHODISCHER AUFBAU

Aktivitäts-/ Teilhabebereiche

ÜBERGEORDNETES ZIEL: „VERBESSERUNG DER FUNKTIONALEN GESUNDHEIT“

„Aktivitätsprofil“Erforderliche Unterstützung

Ziele/Wünsche

„AKTIVITÄTEN/TEILHABE“

ICF

Alltägliche Lebensführung Haushalt

Individuelle Basisversorgung Selbstversorgung

Gestalten sozialer Beziehungen Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen

Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben

Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

Kommunikation und Orientierung Mentale FunktionenSinnesfunktionenEmotionale und psychische

Entwicklung

Gesundheitsförderung (auf seine Gesundheit achten)

AKTIVITÄTEN/TEILHABE – BEREICH „WOHNEN“

SKALIERUNGEN: „AKTIVITÄTSPROFIL“ UND „UNTERSTÜTZUNGSBEDARF“

SKALIERUNG: „AKTIVITÄTSPROFIL“

Eine Person

„Kann“

„Kann mit Schwierigkeiten“

„Kann nicht“�Beobachtbares Handeln

�Fähigkeiten/Ressourcen

�Gelegenheiten

BEISPIEL:

Eine Person geht nicht einkaufen („kann nicht“)

-weil sie es nicht „kann“

-weil es keine Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung gibt

-weil sie die Notwendigkeit nicht sieht, ihr das nicht wichtig ist

SKALIERUNG: „UNTERSTÜTZUNGSBEDARF“

Version 5/2001

Keine Unterstützung erforderlich/ gewünscht

Information/Assistenz/ Hilfestellung

Stellvertretende Ausführung/ Begleitung

Intensive Förderung/ Anleitung/ umfassende Hilfestellung

ERGEBNISSE

Feststellung des qualitativen Bedarfs:

„In welchen Bereichen benötigt Herr/Frau X Unterstützung in welcher Form?“

ERGEBNISSE

Feststellung des quantitativen Bedarfs:

„Übersetzung“ der Unterstützungsbedarfe in Punktwerte

GRUPPENBILDUNG

Gruppendifferenzierung:

- 38 Punkte: Gruppe 1

39 - 76 Punkte: Gruppe 2

77 - 114 Punkte: Gruppe 3

115 - 152 Punkte: Gruppe 4

153 - 188 Punkte: Gruppe 5

VORGEHEN

Information des betroffenen Menschen und ggf. der gesetzlichen Betreuer

Einladung zur Teilnahme

Kein „Abarbeiten“ des Fragebogens, sondern Gespräch

Nutzen von/Einbetten in Hilfeplanungen

Sicherung der Objektivität durch Beteiligung mehrerer Personen

Auswertung (Punkte) erst nach Abschluss der Erhebung (Auswertungsraster nicht in Erhebung einbeziehen!)

ANFORDERUNGEN TEILHABEPLANUNG

ZIELPERSPEKTIVE: „INKLUSION“

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das

gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit

gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der

Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete

Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen

Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die

Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu

erleichtern (Art. 19, UN-Behindertenrechtskonvention)

Die Realität:

�Nach wie vor große Bedeutung familiärer Betreuung

�Drei „Säulen“ familienergänzender oder -ersetzender Hilfen: stationäre, ambulante und offene Hilfen

�Vorrang stationärer Betreuung mit bundesweit höchst unterschiedlichen Standards

�Sozialpolitischer Trend zum Ausbau ambulanter Hilfen

STATISTISCHE BEFUNDE – BADEN-WÜRTTEMBERG

KVJS: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für 2010

STATISTISCHE BEFUNDE – BADEN-WÜRTTEMBERG

KVJS: Fallzahlen und Ausgaben in der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für 2010

STATISTISCHE BEFUNDE

Quelle: Statistisches Bundesamt 2012: Statistik der Sozialhilfe 2009

STATISTISCHE BEFUNDE

Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe

STATISTISCHE BEFUNDE

Orte der Leistungserbringung

Interpretation der Befunde:

�„Teilhabe konzentriert sich nach wie vor auf Teilhabe am System der Behindertenhilfe“

(vgl. Gertrud Hanslmeier-Prockl (2009): Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung)

Wer formuliert „neue Erwartungen an Teilhabe“?

�Sozialhilfeträger:

„effiziente und effektive Leistungserbringung“

�Menschen mit Behinderung:

Selbstbestimmung, individuelle Lebensführung, bürgerrechtliche Anerkennung, „Inklusion“

�Wissenschaft:

verändertes Verständnis von Behinderung:

„Behinderung konstituiert sich im Horizont dynamischer Wechselwirkungen zwischen individuellen Beeinträchtigungen (Gesundheitsproblemen) und sozialen und materiellen Umweltfaktoren“

Politische Akteure/ Verwaltungen

Die ASMK-Prozesse (seit 2007)

ASMK 2007/2008:

Stärkung von Selbstbestimmung , Eigenverantwortung und Selbsthilfepotentialen ,

Annäherung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen an die allgemeinen Lebensbedingungen (Wohnen in eigener Wohnung, Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Vorrang ambulanter Leistungen vor stationären Leistungen),

Zielorientierte Gestaltung der Zugänge zum Teilhabesystem durch individuelle Teilhabeplanungen , lokale Koordination und Planung von Teilhabestrukturen

Verbesserte Steuerung und Wirkungskontrolle durch die Kostenträger, um eine am individuellen Bedarf orientierte Hilfe zu sichern,

Leistungsgewährung , die sich am individuellen Teilhabebedarf des Menschen mit Behinderung orientiert und nicht mehr auf Leistungsform, Leistungsort und Leistungsanbieter abstellt,

ASMK 2009

�Entwicklung zu einer personenzentrierten Teilhabeleistungdurch eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Bedarfe und Beachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Menschen mit Behinderungen,

�Da die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ihre volle Wirkung nur dann entfalten kann, wenn sie sozialräumlich unterstützt wird, ist … bedeutsam, die inklusive Sozialraumgestaltung zu fördern. Sie beauftragen die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, insbesondere mit den Kommunalen Spitzenverbänden Handlungsstrategien zum Auf- und Ausbau eines inklusiven Sozialraumes zu erarbeiten.

ASMK 2010

Grundanliegen des Reformvorhabens ist es,

Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und

deren Angehörige in Übereinstimmung mit der VN-

Konvention weiterzuentwickeln. Es ist nicht Ziel des

Reformvorhabens, Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und deren

Angehörige einzuschränken, zu ihrem Nachteil zu kürzen oder

wegfallen zu lassen.

Ziele:

�Bedarfsermittlung und Hilfeplanung zugunsten einer teilhabeorientierten und personenzentrierten Eingliederungshilfe weiterentwickeln

�den Konversionsprozess von einem an Leistungsformen orientierten zu einem personenzentrierten Unterstützungssystem voran zu treiben

�Auflösung der Grenzen zwischen stationär und ambulant

http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/behinderung-Teilhabe/Empfehlungen_zur_Bedarfsermittlung_und_Hilfeplanung_in_der_Eingliederungshilfe_fuer_Menschen_mit_Behinderungen/

Empfehlungen des Deutschen Vereins zurBedarfsermittlung und Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen(Juni 09)

(DEUTSCHER VEREIN)

Grundsätze:

�Ergebnisoffene Bedarfsfeststellung und Hilfeplanung (Personenzentrierung)

�Zielorientierung (des betreffenden Menschen)

�ICF- Bezug (insbesondere Kontext, der bedarfserhöhend oder -mindernd wirken kann)

�Ressourcenorientierung

DEFINITION „BEDARF“

„Ein Bedarf besteht, wenn erwünschte und angemessene

Teilhabeziele behinderungsbedingt nicht ohne Hilfe erreicht

werden können“.

Erforderlich für Bedarfsfeststellungen sind Instrumente, die

„die Lebenslage des jeweiligen Menschen mit einer Behinderung

zumindest in den für die Feststellung des Hilfebedarfs in der

Eingliederungshilfe relevanten Bereichen abbilden.“

DEFINITION „HILFE-/ TEILHABEPLANUNG“

„In dem Verfahren der Hilfeplanung, das in einen Hilfeplan

mündet, werden Leistungen anhand festgestellter Bedarfe

festgelegt. Der Hilfeplan dient den Leistungsträgern als

Grundlage einer Entscheidungsfindung über individuelle

Hilfeleistungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht. “

…HILFEPLANUNG SETZT AN

� an Kontextfaktoren: � lassen sich Kontextfaktoren beeinflussen?� lassen sich Kontextfaktoren nutzen?

.. und beschreibt teilhabeorientierte Leistungen

� Persönliche Unterstützung

� Unterstützung des Umfelds

� Sicherstellen von Rahmenbedingungen der Unterstützung

RELEVANT SIND FÜR HILFE-/ GESAMTPLANVERFAHREN …

die persönliche Einbeziehung des Leistungsberechtigten

die Analyse der individuellen lebensfeldbezogenen Fähigkeiten als Ausgangspunkt für Bedarfsermittlung

eine lebensfeldbezogene Darstellung der Bedarfe als Grundlage der Leistungsempfehlung

die Berücksichtigung vorrangiger Leistungsansprüche und die Vernetzung der Leistungen

die Vereinbarung und Überprüfung individueller lebensfeldbezogener Ziele

die Eingruppierung in Bedarfsgruppen

die Auswahl des geeigneten Anbieters

eine Verknüpfung mit den Sozialberichten zur einzelfallbezogenen Steuerung und Qualitätsprüfung und als Grundlage für Folgebewilligungen

(BAGüS 2007)

ANFORDERUNGEN I

Prozessstandards der Bedarfsfeststellung/Hilfeplanung: � Partizipation der Leistungsberechtigten

� Zielorientierung („lebensfeldbezogene Ziele“)

� Regelmäßige Evaluation

„Vorbilder“: LVR, Rheinland-Pfalz, Hessen

ANFORDERUNGEN IILebensfeldbezug:

� Kategorien der „Aktivitäten und Teilhabe“ (ICF)

FAZIT

Hilfe-/Teilhabeplanung erfordert einen erweiterten Blickwinkel:

Nicht nur die Behinderung/Einschränkung der Person spielt eine Rolle, sondern auch ihre gesamte Lebenssituation (soziales Netzwerk, materielle und immaterielle Ressourcen, persönliche Haltung etc.)

Kontakt bei Fragen:

Dr. Heidrun MetzlerUni TübingenForschungsstelle Z.I.E.LKeplerstr. 272074 TübingenHeidrun.metzler@uni-tuebingen.de

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