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Hinweis zur Nutzung dieser Präsentation:
• Der Inhalt bezieht sich nur auf den
arbeitsplatzbezogenen Teil des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes, der von jeder Schule
eigenverantwortlich durchgeführt werden muss!!!
• Die Präsentation ist selbsterklärend aufgebaut.
• Die eingefügten Links sind Quellen von Gesetzen und
Verordnungen oder erklärende und vertiefende
Hinweise.
• Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie
sich an: hoffner@wms-hn.de
Herzlich willkommen
Schulleitertagung in Esslingen
26. November 2009
StD Andreas Hoffner
Umsetzung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes an der
Wilhelm-Maybach-Schule Heilbronn
Inhalt:
1. Rechtliche Grundlagen
2. Pflichten der Schulleiter
3. Gliederung - Arbeitsschutz
4. Prozess - Gefahrenanalyse
5. Gefahrstoffmanagement
Arbeitsschutz an Schulen
1. Arbeitsschutzgesetz
vom 07.August 1996
Rechtliche Grundlagen
ArbSchG
2. Verwaltungsvorschrift
Arbeitsschutz an Schulen
vom 29.März 2001VwV
Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Arbeitgebers
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Arbeitgebers
§ 6 Dokumentation
… der Arbeitgeber muss über die Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind …
Rechtliche Grundlagen
Der Schulleiter ist Kraft
seines Amtes
Sicherheitsverantwortlicher
für den inneren Bereich seiner
Schule
Pflichten der Schuleiter
Quelle: Unfallkasse BW
Arbeitgeberpflichten
Arbeitgeber/Unternehmer hat ...
• Gefährdungen für Beschäftigte zu ermitteln/zu beurteilen
• erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen
• und durchzuführen (§ 5 ArbSchG)
Arbeitgeber/Unternehmer hat Gefährdungen, Maßnahmen und deren Wirksamkeit zu dokumentieren
(§ 6 ArbSchG)
Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen an Schulen
Gliederung des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes
an Schulen arbeitsplatzbezoge
ne Gefährdungsbeurtei
lung
personenbezogene Gefährdungsbeurtei
lung
Gliederung Arbeitsschutz
• Prozess – Gefahrenanalyse
• Gefahrenstoffmanagement
Inhalt:
1. Rechtliche Grundlagen
2. Pflichten der Schulleiter
3. Gliederung - Arbeitsschutz
4. Prozess - Gefahrenanalyse
5. Gefahrstoffmanagement
Arbeitsschutz an Schulen
Prozess - Gefahrenanalyse
1. Festlegung von Arbeitsbereichen und
Tätigkeiten2. Ermittlung von Gefährdungen3. Beurteilung der Gefährdungen
4. Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen5. Durchführung der Maßnahmen (Betriebsanweisung,
Unterweisung)
6. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen7. Fortschreibung der
Gefährdungsbeurteilung
Formular
Liste GA
7 Schritte UKBW
Faktoren
Liste
Prozess - Gefahrenanalyse
• Formular - Gefahrenanalyse
• Anleitung zur Durchführung
• Bereitstellung vorhandener Gefahrenanalysen
auf der Homepage
• Erste Durchführung mit TOL /
Sicherheitsbeauftragter
• Bereitstellung von Betriebsanweisungen
• Werkstattordner
Hilfsmittel bei der Einführung
Anleitung
Homepage WMS
Werkstattordner
Betriebsanweisung
Prozess - Gefahrenanalyse
1. Sicherheitsbeauftragter der Stadt
2. Teilkonferenz TL – Einführung
3. Pilotgruppe – Gefahrenanalyse
4. Teilkonferenz TL – Umsetzung
5. Homepage – Werkstattordner
6. Teilkonferenz TL – Unfallkasse BW
7. Terminfestlegung der Überprüfung
8. Fortschreibung - Überprüfung durch
Stadt
Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung
01/07
09/07
03/08
09/08
02/09
09/09
11/09
seit 09/08
Inhalt:
1. Rechtliche Grundlagen
2. Pflichten der Schulleiter
3. Gliederung - Arbeitsschutz
4. Prozess - Gefahrenanalyse
5. Gefahrstoffmanagement
Arbeitsschutz an Schulen
Gefahrstoffmanagement
Gefahrstoffmanagement
Umgang mit
GefahrstoffenLagerung von Gefahrstoffen
• Gefährdungsbeurteilung nach
Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffverordnung
Konzept Schadstoffe
Handlager
Sicherheitsschränke
Zentrallager
Gefahrstoffmanagement
Handlager
- nur Tagesbedarf der Verbrauchsstoffe
- strickte Trennung von ätzenden und
entzündlichen Stoffen
- von jedem Verbrauchsstoff muss im Werkstatt-
ordner ein Sicherheitsdatenblatt angelegt
werden
Gefahrstoffmanagement
Sicherheitsschränke
- dienen als Zwischenlager
- Standorte: H 020 (Klotz)
P 002 (Klotz) D 012 (Dickscheit) F 021 (Epli)
F 124 (Sartorius)
A 105 (Gutöhrle)
- die Sicherheitsdatenblätter werden von
den verantwortlichen Lehrern geführt
Gefahrstoffmanagement
Sicherheitsschränke
Gefahrstoffmanagement
Sicherheitsschränke
Gefahrstoffmanagement
Sicherheitsschrank
Zentrallager
- Lagerung aller Schadstoffe (neu und
verbraucht)
in den beiden Garagen hinter dem H-Bau
- Verantwortlich: Herr Klotz und Herr Lang
- Bestellung nur über Herr Klotz
- Abrechnung wie seither über die
Abteilungen
Gefahrstoffmanagement
direkt über: www.praevention-schule-bw.de
Handlungshilfe: Serviceportal der UKBWHandlungshilfe: Serviceportal der UKBWNeu
StD Andreas Hoffner
Viel Erfolg bei der
Umsetzung an Ihrer
Schule!
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