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Hinweis zur Nutzung dieser Präsentation: Der Inhalt bezieht sich nur auf den arbeitsplatzbezogenen Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der von jeder Schule eigenverantwortlich durchgeführt werden muss!!! Die Präsentation ist selbsterklärend aufgebaut. Die eingefügten Links sind Quellen von Gesetzen und Verordnungen oder erklärende und vertiefende Hinweise. Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich an: [email protected]

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Hinweis zur Nutzung dieser Präsentation:

• Der Inhalt bezieht sich nur auf den

arbeitsplatzbezogenen Teil des Arbeits- und

Gesundheitsschutzes, der von jeder Schule

eigenverantwortlich durchgeführt werden muss!!!

• Die Präsentation ist selbsterklärend aufgebaut.

• Die eingefügten Links sind Quellen von Gesetzen und

Verordnungen oder erklärende und vertiefende

Hinweise.

• Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie

sich an: [email protected]

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Herzlich willkommen

Schulleitertagung in Esslingen

26. November 2009

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StD Andreas Hoffner

Umsetzung des Arbeits- und

Gesundheitsschutzes an der

Wilhelm-Maybach-Schule Heilbronn

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Inhalt:

1. Rechtliche Grundlagen

2. Pflichten der Schulleiter

3. Gliederung - Arbeitsschutz

4. Prozess - Gefahrenanalyse

5. Gefahrstoffmanagement

Arbeitsschutz an Schulen

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1. Arbeitsschutzgesetz

vom 07.August 1996

Rechtliche Grundlagen

ArbSchG

2. Verwaltungsvorschrift

Arbeitsschutz an Schulen

vom 29.März 2001VwV

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Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Arbeitgebers

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Rechtliche Grundlagen

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Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Arbeitgebers

§ 6 Dokumentation

… der Arbeitgeber muss über die Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind …

Rechtliche Grundlagen

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Der Schulleiter ist Kraft

seines Amtes

Sicherheitsverantwortlicher

für den inneren Bereich seiner

Schule

Pflichten der Schuleiter

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Quelle: Unfallkasse BW

Arbeitgeberpflichten

Arbeitgeber/Unternehmer hat ...

• Gefährdungen für Beschäftigte zu ermitteln/zu beurteilen

• erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen

• und durchzuführen (§ 5 ArbSchG)

Arbeitgeber/Unternehmer hat Gefährdungen, Maßnahmen und deren Wirksamkeit zu dokumentieren

(§ 6 ArbSchG)

Arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen an Schulen

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Gliederung des Arbeits-

und Gesundheitsschutzes

an Schulen arbeitsplatzbezoge

ne Gefährdungsbeurtei

lung

personenbezogene Gefährdungsbeurtei

lung

Gliederung Arbeitsschutz

• Prozess – Gefahrenanalyse

• Gefahrenstoffmanagement

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Inhalt:

1. Rechtliche Grundlagen

2. Pflichten der Schulleiter

3. Gliederung - Arbeitsschutz

4. Prozess - Gefahrenanalyse

5. Gefahrstoffmanagement

Arbeitsschutz an Schulen

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Prozess - Gefahrenanalyse

1. Festlegung von Arbeitsbereichen und

Tätigkeiten2. Ermittlung von Gefährdungen3. Beurteilung der Gefährdungen

4. Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen5. Durchführung der Maßnahmen (Betriebsanweisung,

Unterweisung)

6. Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen7. Fortschreibung der

Gefährdungsbeurteilung

Formular

Liste GA

7 Schritte UKBW

Faktoren

Liste

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Prozess - Gefahrenanalyse

• Formular - Gefahrenanalyse

• Anleitung zur Durchführung

• Bereitstellung vorhandener Gefahrenanalysen

auf der Homepage

• Erste Durchführung mit TOL /

Sicherheitsbeauftragter

• Bereitstellung von Betriebsanweisungen

• Werkstattordner

Hilfsmittel bei der Einführung

Anleitung

Homepage WMS

Werkstattordner

Betriebsanweisung

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Prozess - Gefahrenanalyse

1. Sicherheitsbeauftragter der Stadt

2. Teilkonferenz TL – Einführung

3. Pilotgruppe – Gefahrenanalyse

4. Teilkonferenz TL – Umsetzung

5. Homepage – Werkstattordner

6. Teilkonferenz TL – Unfallkasse BW

7. Terminfestlegung der Überprüfung

8. Fortschreibung - Überprüfung durch

Stadt

Unterstützungsmaßnahmen bei der Umsetzung

01/07

09/07

03/08

09/08

02/09

09/09

11/09

seit 09/08

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Inhalt:

1. Rechtliche Grundlagen

2. Pflichten der Schulleiter

3. Gliederung - Arbeitsschutz

4. Prozess - Gefahrenanalyse

5. Gefahrstoffmanagement

Arbeitsschutz an Schulen

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Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffmanagement

Umgang mit

GefahrstoffenLagerung von Gefahrstoffen

• Gefährdungsbeurteilung nach

Gefahrstoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

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Konzept Schadstoffe

Handlager

Sicherheitsschränke

Zentrallager

Gefahrstoffmanagement

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Handlager

- nur Tagesbedarf der Verbrauchsstoffe

- strickte Trennung von ätzenden und

entzündlichen Stoffen

- von jedem Verbrauchsstoff muss im Werkstatt-

ordner ein Sicherheitsdatenblatt angelegt

werden

Gefahrstoffmanagement

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Sicherheitsschränke

- dienen als Zwischenlager

- Standorte: H 020 (Klotz)

P 002 (Klotz) D 012 (Dickscheit) F 021 (Epli)

F 124 (Sartorius)

A 105 (Gutöhrle)

- die Sicherheitsdatenblätter werden von

den verantwortlichen Lehrern geführt

Gefahrstoffmanagement

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Sicherheitsschränke

Gefahrstoffmanagement

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Sicherheitsschränke

Gefahrstoffmanagement

Sicherheitsschrank

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Zentrallager

- Lagerung aller Schadstoffe (neu und

verbraucht)

in den beiden Garagen hinter dem H-Bau

- Verantwortlich: Herr Klotz und Herr Lang

- Bestellung nur über Herr Klotz

- Abrechnung wie seither über die

Abteilungen

Gefahrstoffmanagement

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direkt über: www.praevention-schule-bw.de

Handlungshilfe: Serviceportal der UKBWHandlungshilfe: Serviceportal der UKBWNeu

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StD Andreas Hoffner

Viel Erfolg bei der

Umsetzung an Ihrer

Schule!