In 9 Schritten zur Auseinandersetzung Über mich und dieses eBook Vor wenigen Jahren war ich selbst...

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Die Erbengemeinschaft In 9 Schritten zur Auseinandersetzung

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Über mich und dieses eBook

Vor wenigen Jahren war ich selbst Teil einer Erbengemeinschaft und

habe so das gesamte Spektrum der Herausforderungen kennengelernt.

Von Gesprächen mit den Miterben über die juristischen Fallstricke bis hin

zur Auflösung der Erbengemeinschaft habe ich alle Facetten in der Praxis

erlebt.

Im Lauf der letzten Jahre habe ich über meine Webseite www.ratgeber-

erbengemeinschaft.de mehr und mehr Erbengemeinschaften kennen-

gelernt. Hierbei ist mir bewusst geworden, dass die Situation viele Miter-

ben belastet. Keiner will Streit innerhalb der Erben-gemeinschaft, keiner

will etwas anstoßen und dann der Buhmann sein.

Mit diesem eBook will ich ihnen einen Leitfaden an die Hand geben, wie

Sie einen Weg aus der Erbengemeinschaft finden können: einfach, klar

und in 9 Schritten.

Dr. Stephan Seitz

Haftungsbestimmungen/Disclaimer

Der Inhalt dieses eBooks dient ausschließlich zur allgemeinen Information

und Bildung über das jeweilige Rechtsgebiet sowie zur Unterhaltung. Die

Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar und können die rechtliche Bera-

tung durch einen Rechtsanwalt o.ä. nicht ersetzen. Zwar habe ich den In-

halt auf Plausibilität und Korrektheit geprüft, er kann aber trotzdem feh-

lerhaft oder auch falsch sein. In keinem Fall stellt dieses eBook eine

Rechtsberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Haftungsansprüche gegen mich, welche sich auf Schäden materieller oder

ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dar-

gebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvoll-

ständiger Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern

kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vor-

liegt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an der Gesundheit,

dem Körper oder dem Leben.

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Die rechtlichen Grundlagen verstehen Schritt 1 von 9

Erbrecht ist eine komplizierte Materie. Vordergründig geht es um Erbfol-

gen, Pflichtteilsansprüche, Haftungsfragen und die Verwaltung des Nach-

lasses. Geht man tiefer rein, so kommen Aspekte wie die Anrechnung von

Pflegeleistungen, Vor- und Nacherbschaft oder auch doppelstöckige Er-

bengemeinschaften zu Tage.

Sie müssen nicht alle Details verstehen, aber es ist sinnvoll und m.E. auch

sehr wichtig, dass Sie ein Grundverständnis für zentrale Fragen des Erb-

rechts und v.a. der Erbengemeinschaft bekommen. Bedeutend sind auch

die Aspekte rund um Auflage, Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch. Nur

so verstehen Sie ihre Situation und können sich über ihr weiteres Vorge-

hen Gedanken machen.

Lesen Sie die Grundlagen der Erbengemeinschaft und wichtige rechtliche

Begriffe unter www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/

Inhalt und Wert des Nachlasses ermitteln Schritt 2 von 9

Die Wertermittlung ihres Erbteils

ist in vielerlei Hinsicht wichtig.

Zum einen wollen Sie direkt nach

Anfall der Erbschaft wissen, was im

Nachlass steckt. Nur so können Sie

entscheiden ob Sie die Erbschaft

annehmen oder wegen Überschul-

dung oder besonderen Risiken aus-

schlagen sollten oder eine Nach-

lassverwaltung in die Wege leiten.

Auf der anderen Seite bestimmt

der Wert ihres Erbteils, wieviel

Aufwand - sowohl zeitlich wie auch

finanziell - Sie investieren wollen.

Denn eines kann man jetzt schon

sagen: der Aufwand wird nicht

unerheblich sein.

Gehen Sie für die Bewertung struk-

turiert vor und ermitteln Sie zunächst alle Aktiva und Passiva des Nach-

lasses. Gespräche mit den Miterben und Bekannten des Erblassers sowie

Einsichten in behördliche Unterlagen sind der erste Schritt. Besondere

Herausforderungen entstehen bei der Ermittlung des Risiko-Chancen-

Faktors. Mit ihm wird bewertet, ob unbekannte Werte oder versteckte

Risiken im Nachlass stecken.

Wie die Bewertung konkret abläuft, lesen Sie unter www.ratgeber-

erbengemeinschaft.de/erbteil-bewerten/. Dort können Sie auch mein

kostenloses Excel-Sheet zur Berechnung downloaden. Tips zur Ermitt-

lung des Nachlassinhalts gebe ich auf www.ratgeber-

erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/auskunftsrecht-miterben-

erbengemeinschaft/.

Interessen und Konfliktpunkte innerhalb der Erbengemeinschaft aufdecken Schritt 3 von 9

Zunächst einmal stehen alle Miter-

ben an der gleichen Stelle: Sie ha-

ben einen Vermögenszuwachs be-

kommen, über den sie allerdings

nur gemeinsam verfügen können.

Juristisch spricht man von einer

Gesamthandsgemeinschaft. Keiner

kann alleine einfach einzelne Ge-

genstände in seinen Alleinbesitz

nehmen oder sogar verkaufen.

Nun wird es Miterben geben, die rein am finanziellen Wert interessiert

sind. Andere möchten bestimmte Nachlassgegenstände gerne überneh-

men, weil Sie emotional verbunden sind oder hierin einen besonderen

Wert sehen. Auch wird es Miterben geben, die konstruktiv mitarbeiten,

andere wiederrum wollen möglichst ihre Ruhe haben. Und meist ist auch

jemand dabei, der den Konfliktkurs einschlägt – vielleicht die letzte

Chance für ihn „noch offene Rechnung zu begleichen“.

Machen Sie sich über jeden ihrer Miterben ein Bild. Welche Interessen

verfolgt er? Welche Möglichkeiten, primär finanzieller und zeitlicher Art,

hat er?

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Was ist ihr Interesse? Sind Sie am Nach-lass interessiert oder nicht? Schritt 4 von 9

Nun ist es an der Zeit, dass Sie sich

Gedanken über ihre Position ma-

chen. Nehmen Sie die gleiche Ein-

schätzung, die Sie in Schritt 3 für

die einzelnen Mitglieder der Erben-

gemeinschaft gemacht haben, nun

für sich selbst vor. Was möchten

Sie mit dem Nachlass anfangen?

Gibt es Gegenstände, die eine be-

sondere Bedeutung für Sie haben

und die Sie gerne zum Alleineigentum übernehmen möchten? Sind Sie

bereit und in der Lage beispielsweise für Immobilien eine Finanzierung

aufzustellen?

Oder das andere Extrem: wollen Sie die Auseinandersetzung mit den üb-

rigen Miterben vermeiden? Dann könnten Sie versucht sein, so schnell wie

möglich gegen eine „Abfindung“ aus der Erbengemeinschaft auszuschei-

den.

Wichtig und richtig ist nicht was Sie wollen, sondern dass Sie etwas wol-

len! Gehen Sie diesen Schritt zunächst einmal losgelöst von juristischen

Aspekten an – es zählt nur was Sie wollen!

Wo „steht“ die Nachlassabwicklung Schritt 5 von 9

Im Rahmen der Nachlassabwicklung

sind drei Phasen zu unterscheiden:

Zunächst der Anfall der Erbschaft

mit dem Tod des Erblassers und die

unmittelbar darauf folgenden Wo-

chen. Hier geht es um Fragen der

Annahme oder Ausschlagung der

Erbschaft, Sicherung des Nachlasses

sowie Einleitung der Nachlassver-

waltung.

In der folgenden Phase zwei wird sich die Erbengemeinschaft „ordnen“.

Es wird Schritt für Schritt klar, was in der Erbschaft steckt und der Nach-

lass wird „aufgeräumt“. Laufende Verträge des Erblassers werden gekün-

digt, Verbindlichkeiten werden beglichen, ggf. werden auch bereits ein-

zelne Nachlassgegenstände zwischen den Miterben verteilt. Ziel dieser

Phase ist die Herbeiführung der Teilungsreife des Nachlasses.

Die folgende dritte Phase handelt primär von der Auseinandersetzung.

Die Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer angelegt und soll aufgelöst

werden. Hier kann die Erbengemeinschaft insbesondere den klassischen

Weg der Auseinandersetzung gehen, d.h. alle Miterben schließen einen

Vertrag in dem genau geregelt wird, wer was aus der Erbschaft bekommt.

Am Schluss ist alles verteilt. Neben diesem Weg können einzelne Miter-

ben ihren Erbteil auch gegen eine Geldzahlung „aufgeben“. Dies wird als

Abschichtung und Anwachsung bezeichnet. Zuletzt gibt es noch die Mög-

lichkeit, dass ein Miterbe seinen Erbteil an einen anderen Erben oder

einen Dritten verkauft. Mehr Details zu den verschiedenen Möglichkeiten

die Erbengemeinschaft aufzulösen, lesen Sie auf www.ratgeber-

erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/erbengemeinschaft-

aufloesen/.

Geben Sie sich und den Miterben ausrei-chend Zeit Schritt 6 von 9

Sofern sich der Nachlass nicht deut-

lich in Phase drei befindet, also der

Auflösung der Erbengemeinschaft,

sollte man Ruhe bewahren und nicht

zu sehr drängen.

Einzelne Miterben brauchen einfach

mehr Zeit um sich emotional vom

Nachlass zu trennen oder zu erken-

nen, was sie überhaupt wollen. An-

dere Miterben sind anderweitig be-

schäftigt und können nur ein geringes Zeitbudget für die Zusatzaufgaben

aufbringen. Wieder andere sind mit der Situation schlicht überfordert und

müssen in kleinen Schritten vorangehen.

Daher sollten Sie zwar die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

stets im Blick haben, in keinem Fall aber überstürzt oder drängend agie-

ren. Dies kann sogar zum gegenteiligen Effekt führen, einzelne Miterben

mögen nun denken „Jetzt lass ich ihn erst recht warten!“. Denn wie be-

reits geschrieben: alle müssen gemeinsam aktiv werden, ein Einzelner

hat in der Praxis eine Möglichkeit die Auseinandersetzung zu erzwingen

(lesen Sie hierzu auch auf www.ratgeber-

erbengemeinschaft.de/erbengemeinschaft/auseinandersetzung-

erbengemeinschaft-erzwingen/). Gerade mit Zeitablauf erledigen sich

Themen, die zunächst nach einem Problemfall aussehen, von selbst.

Ihre Entscheidung: drin bleiben oder Er-bengemeinschaft verlassen Schritt 7 von 9

Irgendwann kommt für Sie der Zeit-

punkt, an dem Sie Farbe bekennen

müssen. Wollen Sie einzelne Nach-

lassgegenstände zum Alleineigentum

übernehmen oder wollen Sie eher

den finanziellen Wert ihres Erbteils

realisieren und aus der Erbenge-

meinschaft ausscheiden?

Für ihre Entscheidung können viel-

fältige Motive maßgebend sein. Vor-

dergründig denkt man zunächst einmal daran, an welchen Gegenständen

man Interesse hat. Auf den zweiten Blick aber kommt der Aufwand für

die Auseinandersetzung deutlich zum Tragen. Es bedarf vieler Abstim-

mungsrunden mit den übrigen Erben, teilweise sind juristische Fragen zu

klären. Einen Teil können Sie wahrscheinlich durch Eigenrecherche in

Internet lösen, dann investieren Sie „lediglich“ ihre Zeit. Einen anderen

Teil aber werden Sie nur unter zuhilfenahme eines Anwalts in den Griff

bekommen. Und hier sprechen wir schnell über vierstellige Kosten und

mehr.

Die Frage ist also: was wollen Sie mit ihrem Erbteil erreichen und was

sind Sie bereit dafür an Zeit und Geld zu investieren? Halten Sie es für

realistisch, dass Sie mit ihrem gewünschten Investment erfolgreich sind,

dann gehen Sie es an. Andernfalls sollten Sie darüber nachdenken, die

Erbengemeinschaft zeitnah zu verlassen.

Drin bleiben: Auseinandersetzung an-streben oder Erbteile aufkaufen Schritt 8 von 9

Ist es ihr Ziel, einzelne

Nachlassgegenstände zu

übernehmen? Dann gehen Sie mit

den Miterben in die Verhandlung

des Erbauseinandersetzungs-

vertrages. Das bedeutet, dass Sie

sich mit allen Miterben auf einen

Teilungsplan verständigen müssen.

Verständigen heißt ganz konkret:

jeder muss zustimmen. Die

wertmäßige Verteilung des

Nachlasses muss sich an der Größe der Erbteile orientieren, andernfalls

kann es zur Schenkungssteuer kommen. Insbesondere wenn Immobilien

im Nachlass enthalten sind und diese nicht jeweils komplett an einen

Miterben gehen können oder sollen, müssen Sie sich über die „Teilung“

der Immobilie verständigen. In der Regel wird man diese verkaufen und

dann den Erlös aufteilen.

Desweiteren kann es sinnvoll sein, Erbteile anderer Miterben

aufzukaufen. Insbesondere wenn Sie diese billiger als den von ihnen

ermittelten Nachlasswert kaufen können, kann sich das bezahlt machen.

Und wenn Sie später mit einem der Miterben über einen

Nachlassgegenstand partout keine Einigkeit finden können und dieser

teilungsversteigert wird, können Sie aufgrund ihres gestiegenen Anteils

an der Erbschaft deutlich höhere Preise in der Versteigerung aufrufen.

Sie zahlen diesen ja nur für die fehlenden Anteile. Für Dritte kann es

damit fast unmöglich werden, den Nachlassgegenstand zu einem

akzeptablen Wert zu ersteigern – ein natürlich unschlagbarer Vorteil.

Raus gehen: Erbteil verkaufen Schritt 9 von 9

Haben Sie sich stattdessen ent-

schieden, aus der Erbengemein-

schaft ausscheiden zu wollen und

sind Sie statt an den Nachlassgegen-

ständen nur am finanziellen Wert

interessiert, dann sollten Sie sich

mit den Möglichkeiten zum Verkauf

des Erbteils vertraut machen.

Im ersten Schritt bietet es sich an

zu prüfen, ob ihr Erbteil wirtschaft-

lich für einen Käufer überhaupt interessant ist. Primär wird das dann der

Fall sein, wenn Grundstücke, Immobilien und insbesondere auch Altbau-

ten im Nachlass enthalten sind. Denn über die Beteiligung an der Erben-

gemeinschaft verschafft der Käufer sich Vorteile. Beispielsweise kann der

Erbteilskäufer die Teilungsversteigerung in die Wege leiten und dann im

Versteigerungstermin selbst mitbieten. So bringt er Immobilien auf den

Markt, die sonst vielleicht nie in den Verkauf gelangt wären.

Wichtig ist hierbei, dass der Nachlass bereits aufgearbeitet wurde. Denn

ein Erwerber will verlässlich wissen, welche Vermögens- und Schuldposi-

tionen in der Erbschaft stecken. Auch will er ein Gefühl für Risiken be-

kommen, die er mit dem Kauf übernimmt.

Im Anschluss beginnt die Suche nach einem Käufer. Hier sind Immobili-

enmakler, spezialisierte Anwälte und Internetportale eine gute Anlauf-

stelle. Diese finden Sie problemlos über Google.

Umfassende Praxis-Tipps finden Sie auf meiner Webseite unter

www.ratgeber-erbengemeinschaft.de/erbteil-verkaufen/.

Sie haben ihr Ziel erreicht

Haben Sie alle 9 Schritte erfolg-

reich hinter sich gebracht? Dann

haben Sie es geschafft, Sie haben

die Erbengemeinschaft verlassen.

Entweder konnten Sie sich mit den

Miterben einigen und haben die

Auseinandersetzung durchgeführt.

Oder Sie haben ihren Erbteil an

einen Miterben oder einen Dritten

verkauft. In beiden Fällen ist es

m.E. von besonderer Wichtigkeit, dass man schrittweise und besonnen

vorgeht. Zeitlicher Druck sollte vermieden werden und Sie als Miterbe

sollten eine genaue Vorstellung von ihren Interessen und den Interessen

ihrer Miterben haben. Geht es darum, welches persönliche Investment Sie

in die Erbengemeinschaft leisten wollen, so benötigen Sie ein Gefühl für

den Wert ihres Anteils.

Liegt die Auflösung der Erbengemeinschaft noch vor Ihnen? Dann geht es

jetzt ran. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen!

Ich freue mich über ihr Feedback. Schicken Sie mir einfach eine E-Mail an

stephan.seitz@hereditas.net.

Herzliche Grüße

Dr. Stephan Seitz

Vielen Dank für Ihr Interesse

HEREDITAS » Ratgeber Erbengemeinschaft

www.ratgeber-erbengemeinschaft.de

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