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I(reisarchiv Storinarn
Bestand B1 ----
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ü b e r s i c h t
?., .,,
für <lie l-0': Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses demJ2f. M.ai 1975 i n Bad Oldesloe
am Freitag , 0 //( .
Zu Punkt 3_der Tagesordnung - Anträge
,/ . 1. HHSt. 450.661 - Bettrag an das Deutsche Institut für Vormund- //;/..,
:::::::w::e:.ooo,-- {J ~ fhtki 1~ ~ ~ yAt~
Wie im Haushaltsjahr 19 74 beträgt der Beitrag für das Deutsche
Institut DM 940,-- •
2. HHSt. 460.700 - Beihilfen a n den Landesverband de3 Deuts chen
Jugendherbergswerks
Ansatz: DM 1.500,--
Die Beihilfe beträgt unverändert DM 1. 500, --.
3. Hl1St . 475. 701 - Beihilfen für Jugendveransta ltungen
Ansatz: Dr·I 1 45 . 000, - - (Ansatz 19 74 DM 130 . 000 , -- }
Die drei Jugendgruppen des Deutschen Pfadfinderbundes Hamburg
•
i n Lütjensee, Trittau und Köthel beantragen für die Durchführung
verschiedener Lehrgänge eine Kreisbeihilfe in Höhe von
DM 6.875,-- zu den Gesamtkoste n von DM 13.600,-- .
Im einzelnen sind folgende Vorhaben geplant:
3.1 Grundausbildungslehrgang zum Erwerb des J ugendgruppenleiter
ausweises und Musisches Seminar vom 26. 12. 1975 bis 2. 1. 1976 .
Teilnehmer ca. 1S Personen .
Gesamtkosten ca. DM 2.800,--
Kreisbeihilfe DM 1 . 400 ,--
Eigenbeteiligung und öff E:n tl iche Mittel DM 1. 400, -- .
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3 . 2 Jugendgruppenleiterschulung mit dem Thema Gr uppenpädagogik
vom 19 . 9 . bis 2 1. 9 . 1975
Teilnehmer ca. 20 Personen
Gesamtkosten ca. DM 1. 600 ,--
Kreisbeihilfe DM 800 ,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 800 ,--.
3 . 3 Jugendgruppenleiterfortbildungslehrgang vom 13 . 6. b i s
15 . 6. 1975
Teilnehmer c~. 25 Personen
·Gesamtkosten ca . DM 1 . 700 ,--
Kreisbeihilfe DM 950 , --
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 750 , --.
3.4 Jugendgruppenleiterfortbildungslehrgang vom 18. 4 . bis
20. 4. 19 7 5
Teilnehmer ca. 20 Perso nen
Gesamtkosten ca. DM 1. 600 , - -
Kreisbeihilfe DM 800,--
Eigenbeteiligung und öffentl iche Mittel DM 800 , -- .
3 . 5 Jugendgruppenleiterfortbildungslehrgang vom 1. 3 . bis 2 . 3 . 19 75
Teilnehmer ca . 15 Personen
Gesamtkosten ca. D~ 1. 000 ,--
Kreisbeihilfe DM 500 ,--
Ei genbeteiligung und öffent l iche Mit te l DM 500 , - -.
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3.6 Wochenendtreffen mit überörtlichem Charakter vom 6. 9. bis
7. 9. 1975 im Raum Kaltenkirchen
Teilnehmer ca. 50 Personen
Gesamtko sten ca. DM 1. 200 ,--
Kreisbeihilfe DM 550,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 650,--.
3.7 Wochenendtreffen mit überörtlichem Charakter vom 16 . 8. bis
17. 8. 1975 in Fellhorst.
Teilnehmer pa. 50 Personen
Gesamtkosten ca. DM 1.500,--
Kreisbeihilfe DM 625 ,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 875 ,--.
3.8 Wochenendtreffen mit überörtlichem Charakter vom 1. 6. bis
2. 6. 1975 im Raum Mölln
Teilnehmer ca. 50 Personen
Gesamtkosten ca. DM 1.200,--
Kreisbeihilfe DM 625 ,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mitte l DM 575,-- •
3.9 Wochenendtreffen mit überörtlichem Charakter vom 3. 5. bis
4 . 5. 1975 im Raum Trittau
Teilnehmer ca. 50 Personen
Gesamtkosten ca. DM 1.000,--
Kreisbeihilfe DM 625 , --
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 375,--.
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4. Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stormarn , beantragt f ü r die
Durchführung verschiedener Maßnahmen eine Kr eisbei hilfe i n Höhe
von DM 2.530,-- zu den Gesamtkosten von DM 5 .350,-- .
Im einzelnen sind folgende Vorhaben geplant :
4 .1 Grundlehrgang zum Erwerb des Jugendgruppenleiterausweises
vom 30. 5 . bis 1. 6. 19 75 und vom 6 . 6 . bis 8 . 6 . 1975 .
Teilnehmer ca . 30 Personen
Gesamtkosten ca. DM 4.300,--
Kreisbeihilfe DM 2 . 000 , --
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DH 2 . 300 ,--
4.2 zweitägige Lehrgänge zur Weiterbildung von Mitarbeitern in
der Ferienerholung. Lehrinhalte: Gruppendynamik , Aufsichts
pflicht und Rechtsfrage:n.
Teilnehmer ca. 55 Personen
G~samtkosten ca. DN 1. 050,--
Kreisbeihilfe DM 530,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 520 , -- .
5 . Das Katholische Pfarramt Reinbek beant ragt für d i e Durchführung
zweier Seminare eine Kreisbeihilfe in Höhe v o n DM 32 1,-- zu den
Gesamtkosten von DM 1. 060 , --.
Im einzelnen sind folgende Vorhaben geplant:
5 .1 Ein Fortbildungsseninar vom 18 . 4 . bis 20. 4 . 19 75 f ür
Jugendgruppenleiter
Teilnehme r ca. 15 Personen
Gesamtkosten ca . DM 600,--
Kreisbeihilfe DM 225 , --
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 375 ,--. - 5 -
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5.2 Ein Wochenendseminar vom 2. 5. bis 4. 5. 1975
Teilnehmer c a . 16 Personen
Gesamtkosten ca. DM 460 ,--
Kreisbeihilfe DM 96,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 364,--.
6. Der Kreisjugendring Stormarn e.v. führte in der Zeit vom 17 . 3.
bis 23. 3. 197 5 einen Grundausbildungslehrgang zum Erwerb des
Jugendgruppenleiterausweises durch .
Teilnehmer ca. 37 Per~onen
Gesamtkosten ca~ DM 6.071,--
Kreisbeihilfe DM 2.590 ,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 3. 48 1,-- .
7. Die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Ahrensburg , führte in der
Zeit vom 22. 2. bis 23. 2. 1975 einen Fortbildungslehrgang für
Jugendgruppenleit er durch.
Teilnehmer ca. 15 Personen
Gesamtkosten ca. DM 600 , - -
Kreisbeihilfe DM 300 , --
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 300,-- .
8 . Die Evangelische Jugend , Reinfeld, führte in der Zeit vom
15. 3. bis 26 . 3. 1975 einen Grundausbildungslchrgang zum Erwerb
des Jugendgruppenleiterausweises durch .
Teilnehmer: 5 Personen a 12 Tage und 3 Personen a 2 Tage
Gesamtkosten ca. DM 1.430,--
Kreisbeihilfe DM 860 ,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel llil 570,--.
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9. Die Evangelische Jugend , Tri.ttau , beteiligt sich an einem Lehrgang
für musikalische Erziehung vorn 19. 6. bis 2 . 7. 19 75 .
Teilnehmer ca. 10 Personen
Gesamtkosten ca. DM 2.090,--
Kreisbeihilfe DM 700,-~
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 1 . 390 , -- •
. 10. Jugend liche des VFL Bad Oldesloe beabsichtige~ in der Zeit vom
17. 8. bis 23. 8. 1975 an der Judo-Sommerschule des Landessport-
bundes Hessen teilzunehmen .
Teilnehmer ca . 6 Personen
Gesamtkosten ca . DM 1.200,--
Kreisbeihilfe DM 420,--
Eigenbeteiligung unä öffentliche .Mit.tel DM 780,--.
11. Der Ortsjugendring Bad Oldesloe e.v. führt ein Fortbildungsseminar
für Jugendgruppenleiter vom 6. 6. bis 8 . 6. 1975 durch.
Teilnehmer ca . 14 Personen
Gesamtkosten ca. DM 564 , 80
Kreisbeihilfe DM 420,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 144,80 •
12. De r Verband christlicher Pfadfinderinnen un<l Pfadfinder, Barsbüttel,
führte vom 28. 2. bis 2. 3. 1975 einen Grundlehrgang zum Erwerb des
Jugendgruppenleiterausweises durch.
Teilnehmer 4 Personen
Gesamtkosten DM 734 , --
Kreisbeihilfe DM 254 , --
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 480 ,-- .
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1 3 . Der Bund Deutscher Pfadfinderinnen , Bargteheide , beabsichtigt ,
ein politisches Seminar zur Weiterl,i l dung der Gruppenle i ter
durchzuführen .
Tei lnehmer ca . 12 Personen
Gesamtkosten ca . DM 525, --
Kreisbeihilfe DM 2 70 ,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 25 5 ,-- .
14. Der Verein Jugendzentrum e.V., Bad Oldesloe, führte vom 12 . 4 .
bis 13 . 4. 1975 ein Wochenendseminar durch . 'I'hemen : Theoretische
Arbeit anhand der Aufsätze von G. Rose-Guddusch und D. Damm,
Diskussion und Aufstellen eines Arbeits- und Verans t altungsplanes
für die nächsten zwei Monate .
Teilnehmer ca. 30 Personen
Gesamtkosten ca. DM 650,--
Kreisbeihilfe DM 412,--
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 238 ,- -:- .
15. Herr Gustav Hafemann , Bad Oldesloe , bittet um Erstattung der Aus
lagen für den 16. Vorlesewettbewerb des Deutschen B6rsenvereins .
Gesamtkosten DM 192 , 60
Kreisbeihilfe DM 192 , 60 •
16 . Die Wandergemeinschaft Storrnarn führt vom 10 . 5 . bis 11. 5 . 19 75
ein Wochenendseminar für die Teilnehmer an einer internationalen
Jugendbegegnung durch .
Teilnehmer c a . 28 Personen
Gesamtkosten ca . DM 1. 2 10 ,--
Kreisbeihilfe DM 480 , - -
Eigenbeteiligung und öffentliche Mittel DM 7 30,--.
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17. Der Jugendkulturring Stormarn führt im 2. lialb j ahr 1975 diverse
Jugendtheaterfahrten durch (siehe Anlage ).
Teilnehmer ca. 200 Personen
Gesamtkosten ca. DM 9.ooo,--
Kreisbeihilfe DM 4.000,--
Eigenbeteiligung DM 5 . 000,--.
18. Der Arbeitskreis Jugend und Kultur, Ahrensburg , beantragt, die von
ihm veranstaltete "Folk-Fete" als Maßnahme mit modellartigem
Charakter anzuerkennen (siehe Anlage) •
19. Die Wandergemeinschaft Stormarn beantrag~ den Tagessatz für inter
nationale Jugendbegegnungen von DM 2,-- auf DM 5 , -- anzuheben
(siehe Anlage).
20. Das Kreisjugendamt Stormarn beantragt,die Beihilfesätze für
Kontaktgespräche mit Jugendgruppenleitern von DM 6,-- auf DM 12 , -
bis DM 15,-- heraufzusetzen (siehe Anlage).
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J U U ~ N D K U L 1 U R R I N G S '.r8 R M AR N
2 06 Bad l~ldes1oe , den 21.2.75
An den
Jugendwohlfahrtsau sschuß
des Kreises Stormarn
206 Bad 01d esloe
A + o • Stormarnhaus
Betr.: Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zur Durchführung
von Jugendtheaterfahrten für das 2. Ha1bjahrt 1975
Für die Saison 1975/76 erwartet der Jugendkulturring Storrr;arn wieder etwa 200 Mitglieder.
Im Herbst 1~75 sollen 2 Theaterfahrten mit den Abo-Mitgliedern durchgeführt werden.
Außerdem soJlen wie bisher mehrere Fahrten mit Kindern ins
Kindertheater nach Lübeck bzw . Hamburg-rdurchgefüh rt werden . Auch eine Gastveranstaltung des Altonaer Kindertheater in
Bad Oldesloe ist geplanto Zu diesen Veranstaltungen sollen immer mehr Kinder aus den Orten herangezogen werden, die
bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten. 1974 hatten
wir den Zarpener Raum hinzugezogeno Auch der Trittauer Raum
wird an unseren Fahrten verstärkt teilnehmen werden.
Die Kosten für diese Veranstaltungen werden sich auf etwa
9o000Q}-- DM belaufen (fi:ir Theaterkarten, Busfahrten und Verwaltungsaufwand)
Die Teilnehmer werden an Beiträeen etwa 5.0000-- DM aufbringen.
Zur Deckung des Restbetrages von 4 . 000 . -- DM bittet der JKR um Gewährung einer Beihilfe.
Eine evtl . gewährte Beihilfe bitten wir auf unser Kto. 8335 bei der Kreissparkasse Stormarn zu überweiseno
JUjEND. KflfJ".rui:rfN/ ~'YRIJAfNI / / l ff, I ; II} I 1 ) / ~\ \M
I k 'l.. V ' -.,1'../\_/ V f 1 ( Ingrid/ Achterberg) I
Geschäftsführerin
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ll1re Zeichen
An das Kreisjugendamt Stor~arn - Herrn Haack -206 Bad. Oldesloe
Stormarnhaus
Ihre Nachricht Unsere Zeichen Datum
- 431-30
2o Wir sind der auffassung , daß die von uns durchgefilhrte FOLK- FETE , die jeweils am ersten montag eines jeden monats stattfindet, durch ihren modellartig:en charakter neue inhalte „ und methoden der .iur-:end.arbe i t erschließt und daher nach Ihre r ~ bewertung förderuwrswürdig sein müßte . - -
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Arbeitskreis JuV,end und Kultur
Schreiben an kreis j ugendamt vom 1404-.1975
Blatt 2
Zur begründung : diese veranstaltung ist der inzwischen mehrfach gelungene versuch, die besucher von der konsumhaltung wegzubrinv.en und den abend zu einem kreativen erlebnjs zu machen. Die besucher brin~en instrumente mit und tragen teilweise auch selbstgemachte lieder voro Um diese veranstaltung in ihren rnöglichkeiten auszuweiten, müßt e der arbe i tskreis instrurnente (gitarren, klavicr etc . ) 7,ur ver.fügung stellen können. Es is t daran gedacht, die FOLK- FETE auch auf andere vorträge auszudehnen (wortbeiträge u.ä .). Der teilnehmerkreis ist nicht auf die rnitg l ieder beschränkt, die veranstaltung richtet sich ausdrücklich an alle jugendlichen und ist daher der offenen jugendarbeit zuzuordnen.
Wir hoffen, Sie bei unserer nächsten folk-fete am 5.5.1975 bei uns zu sehen.
Mit freundlichen grüßen
8.~~/ ( Christiansen r
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W3ndargcMcinnchnft Stormnrn D.1. ct.c'.i:' J;c!itc :.:L·cr<J 2060 Dcd Oldesloe
Georg-Axt-Str~ 2
.An den Jug endwohlfahrtauaschuß
2060 Bad Ol~es loe St.ormarnhaus
Dad Oldesloe, den 10. ~pril 1975
pctr & : Ant.rnq nuf. El .. ·höhung des Tagessatzes von DM 2, -b!SEl Beihilfe fUr internationale Jugendbegegnungen
. . · Gemäß Ihrem Beschluß vom 13. Mai 1974 kann fUr Jugendpflege-
fahrten im In- und Ausland sowie fUr 5.ntcrnationl!le Jugend
.. bcgegnungcn eine Beihilfe in Höhe von DM 2,-- pro Tag und Teilnehmer gewflhrt werden. u. E. i s t dieser Tag~ss~tz fe~ internationa le Ju1Jondbcgcgnur1gcn nicht melu:· zo:l tgcrr;äß und
sollte aaher angehoben werdeno Diese Jugentbeg0gnungcn (siehe
Durchführungaerlaß zum DundcG jugendplan), dio Dich von den normalen I:'nhrten ui1d Fericnfredze~tEm crhcblicli unterscheiden,
vcrurcachen einen wesentlich h5heren Kostenaufwand. In der Vergangenheit :tst dies0r Umstond auch von 1.hnen bcrUcJ~s:tch
tigt worden ~, (Tngcssatz: DM 1,20 bzw. DM 2 1 --). Die För<.1erungs
wtircLtgkci t. und c1cr Stellcrn·m:r.t dicr:.cr .Jugcr.dbcgeanungcn wird
auch dadurch ersichtlich, da ß d ieao Haßna~1cn aus Dun<losmitteln in einer Hßhe bis zu 60 t der F~hrtkostcn bezuschußt werden. Ein woite.reB Beispiel [U:r: den \:ert dj.escr Bego~}"nunc:.i cn gibt.
die Stadt Ahrensburg, dio einen Tngcssatz von DM 7,50 zahlt.
Hiermit beantragen wir , den Eeihilfcsatz für inter nationale
-Jugendbegegnungen auf DH 5,-- (mind. DM 3,--) nnzuhcbcn.
Mit freundlichen Grüßen
(Achterberg )
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Kreis Stormarn Jugendamt
Bad Oldesloe , im Januar 1975
Antrag des Kreisjugendamtes Stormarn
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Betr.: Kontaktgespräche mit Jugendgruppenleitern
JO. rJ
Die vor Jahren eingeführten Kontaktgespräche mit Jugendgruppen
leitern sollen jetzt wieder aufgenommen werden. Diese bisher mit
Erfolg durchgeführten Gespräche wurden aus Haushaltsmitteln
{Haushaltsstelle 475.701: Beihilfe für Jugendveranstaltungen ) des
Kreises bezuschuß.t ~ Gemäß Jugendwohlf ahrtsausschußsi tzung vorn
12. März 1964 war die Höhe der Gesamtausgaben pro Person und Ge
spräch auf höchstens DM 6,-- begrenzt. Dieser Betrag ist nicht
mehr zeitgemäß und sollte daher auf DM 12,-- bis DM 15,-- angehoben
werden. Es wird daher gebeten, die Höhe des Pauschalsatz~es zu
überprüfen und dem Jugendamt im Rahmences Gesc häftes der laufenden Verwaltung einen höheren Satz zu genehmigen.
Kreisarchiv Stormarn B 1
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.... - . -· ee ' ,N ,1 . lil tcrr.be1traa J• Kind .P e r o o n a l
•;.: ., Lrd. - ' Oesa.'lltkosten Personal- Eltern- Platz- belegte v • vormittags P • Praktikant Zuschuß der Zlloehuß du Mr • ., ....._ !Cinderg:,rtentr!i;;er nach Abzu.g von kosten boi trligo zahl ,m .. ~ ""~"'~' v • vollbesc~ärt1gt pol . Oemeinde Trä;;or s t.'nteracl:"a
..... l- ~ !Calk. -!Co s t en ins.gesamt· t • tetl'noct.tirtl.gt ~ . " inssesa.=t Kindcrc, !Cindptl. '~ S\~
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' I Stadt l.hrensburg , P!lleg 2)11. 782 187. 900 85. 000 60 60 n 100 .-- }15 .-- 4 + l P. 2 V 2 y 145.682 V 165, •• l P. . " , Sch:iterweg 466. coo }47. 200 200.000 147 145 . . l } + l P, 5 V 5 V 245,)}6 !C:-1ppe 350 .-- , 2 t l t
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Ce~einde BarsbUtt ol 21.695 15 . 810 4 . 916 25 25· V ao .-- l l t 16,779 G"1::e lndo Glinde 455, 377 328. 782 264. 171 150 150 22 ,50/135 . -- 45 .-- • 210.~- 14 + 3 P 2 V 8 V 190. 509
+ 33 , -- tllr + 33 , •• tur Vor- 2 t 2 t Verpflegung ptlegung ( 1!1nlt.
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Oe%e1ndo a~cn~ohld 67.796 55. 912 42. 927 50 45 V 90,-- 150 .-- 2 + l P l V 1 l t 28.664 n ·50, -- l p
Stadt ReL'lbel< 400. 241 288.199 160. 42} 120 120 40, - - - 50,-- - 300,-- 10 4.., ' 5 V 230.756 200 .-- ( l!ink. 800 ,-- - l t
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n 41 - 81,-- 1~5 . - -
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! 3arsbilttel 164.000 140.100 91. 900 75 75 V 90/ll} .-- 150,- - II II V 2}. 500 48. ~(:0 n 68 ,--
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1 2 l t l t 11.000 10. 351 . Croß~:ir.s~ort' 219.533 170.272 95-93? 50 50 V 90,-- 61. 797 61. 797
n 65 ,--. Neuschönningstedt 194. 1100 145 . 000 96. 000 90 90 V io,-- 170 .-- 111.050 47. 050 n 0 ,-- 1 . Reinbek Mitte 80.262 59,}6} 115. 327 }5 35 V 95 . -- } 2 V ·• l}. 000 21. 9:,5 1 n 70 .-- 1 t ; . . • Mlhlenredder }ll. 950 246. 500 93,000 75 75 40 .-- - 200 .- - 50,-- • 300,-- 106.725 115.850 . . , liest 105. 363 92 . 654 62.2}8 50 50 I_ V 95 .-- 5 2 V 2 t l} . 000 }0.125 n 70,-- l t . l!e!nfeld 172.698 14}.64;: 117.055 1112 1i.2 V ic ,-- 100,-- 6 + 2 P l V l V 20.000 .}0. 000 10.000
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Kreisarchiv Stormarn B 1
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1 27 1 ~.lCO Za:;,en 48. 000 41.260 28. 800 42 42 V 60/65 . -- 2 l t l t 10. 500 10. 500 2 . 856
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29 D!U:-~O Rois'bi.ittel 1~2. 100 12}.4}1. 76. 000 50 50 V 121 ,-- 220 ,-- 5 ' 2 89. 4}0
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}l I . St. Adoltstitt 92. 809 84. 906 16.595 }0 }5 tgl. 2,-- roit ' 2 V l t 76. 211-Re1n'Celc Essen
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Fördcrun Psrj chtl inien
ftir den Bau, die Erwei te rung und Unterhaltung von Kindcreärtcn
im Kreise
(Kre istagsbeschluß vom 8 . 10 . 1971)
~- BegriZf des Kindergartens
Kindergärten im Sinne des Geset zes f ür Jugendwohlfahrt, JWG
'ron1 ·,1 8 1 961 {;)~ B l c· l'jrJ-i;) ,..,,.,t t g·,~;·11~,., ·· + ,:i,,, ,,·r · (;_-e --• • - • • , .1. , - , .ul.:: ~ _ . ,"J . c., _, , :c,,L. - Z, , . ~ .- .,.~1 . • · v. v.l 1... • _
setz vom-6-~ 8 . 1970 (BGBl. I S. 1.197), sind Einrichtungen
frejer oder öffent licher Jugendhilfeträger zur Pflege und
Erziehung von Kindern vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum
Beginn der Schulpflicht .
Der Kindergarten ergänzt und un terstützt die Erziehung d es
Kindes in der Familie. Er soll die Gesamtentwic klung des
Kindes durch allgeme ine und erzieherische Hi lfen fördern .
Seine Aufgabe ist es besonders, durch differenzierte Erzie
hungsarbeit die Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Ge
meinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gle iche
Entwicklungschanchen zu geben .
3. _A~fga bcn _des <Tugencta mtes
Das Jugendamt wirkt nach Maßgabe der fol genden Beatimmungen
darauf h in, daß im Kreise nach dem vom Kreistag in der je
weiligen Fassung beschlo ssenen Kindergartenleitplan die er
forderlic hen Kindergärten zur Verfügung stehen und der lau
fende Betrieb finanziell abgesichert ist.
2. )
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- 2 -
Das Kreisjugendamt macht dem Kreistag Vorschläges welche
Haushaltsmittel hierfür notwendig sind.
4. Trägerschaft
Die Gewährung von Förderungsmitteln filr den Bau, die Erweiterung und Unterhaltung von Kindergärten erfolgt an Träger der freien Jugendhilfe und an öffentliche Träger der Jugend
hilfe nach Maßgabe des Haushaltsplanes des Kreises Herzogtum
Lauenburg .
Voraussetzung für die Förderung· durch den Kreis ist grund
sätzlich:
a ) Der Träger muß bereit und in der Lage sein, im Rahmen des Bedarfs eine geeignete Einrichtung zu schaffen und eine angemessene Eigenleistung zu erbringen .
b) Die Gemeinde/ Der Kommunale Verband soll sich an der
Deckung der Kosten beteiligen .
5. Kosten des Baues und der Erweiterung
von Kindergärten
~asten sind die Beträge für Planung , Neu- , Umbau, Erweiterung ,
erstmalige Ei:irichtung und Ausstattung .
Der Träger ist für die Finanzierung des Baues und der Erweiterung ej_nes_ Kindergartens verantwortlich . Er stellt einen Finanzierungsplan auf . Bei der Planung hat das Kreisjugendamt
den Träger zu beraten und zti unterstützen .
Für den Bau und die Erweiterung stellt der Kreis einen Zuschuß in Höhe bis zu einem Viertel deT Baukosten, höchstens aber den
vom Kreistag festgesetzten Betrag zur VerfUgung .
7. ) ) .
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- 3 -
6. Personalkosten
Der Kreis Herzogtum Lauenburg Ubernimmt bis zu 25 % der Personalkosten. Dieser Zuschußbetrag vermindert sich bei freien
Jugendhilfeträgern um Zuschüsse der jeweiligen Gemeinden und
Stä~te zu den Ausgaben filr den Kindergarten.
Der Berechnung des auf den Kreis entfallenden Kostenanteiles werden die nachstehend aufgeführten Aufwendungen ftir die tats ächlich beschäftigten Kjndergarten-Fachkräfte - höchstens jedoch nur bis zu einer den Richtlinien des Kultusministers für die i;;_i_n~·_ichtung , Genehr.ligung und den }?etrieb von J"L.gencl -wohlfahrtseinrich tungen entsprechenden Mindestbesetzung mit
ausgebildeten Fachkräften , Schülerinnen und Helferinnen
zugrunde gelegt .
In die Berechnung des Kreisanteiles sind einzubeziehen die
Aufwendungen für
a) Vergütungen , Unterhaltsbe ihilfen und Sonderleistungen nach der Vergiltungsordnun~ des Bundesangestelltentarifes (BAT ) oder nach vergleichbaren Vergtitungsrege-
. lungen , b) Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung nach den
· gesetzlichen Vorschriften, c) . Arbeitgeberanteile zur zusätzlichen Altersversorgung
und d) die Fortbildung .
Bei Mitgliedern einer religiösen Gemeinschaft werden die ihrer Ausbildung und Tätigkeit entsprechenden Regelungen des BAT
zugrunde gelegt .
7 . Sa chkos "len
Der Kreis Herzogtum Lauenburg übernimmt bis zu 25 % der Sachkosten . Als Snchl as t en gelten alle nicht zu den Personalkosten
zählenden fortdauernden Ausgaben - höchstens Jßdoch bis zu
40 % der Personalkosten im Sinne von Ziffer 6 •
4 .)
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8 . Zus tändigkeit des Kreisjugendwohl f ahrtsausschus~es
Die nach diesen Förderungsrichtlinien zu treffenden Entschei
dungen Uber den Bau , die Erweiterung und Unterhaltung der
Kindergärten obliegen gemäß der Satzung des Kreisjugendamtes
vom 27. 2 . 1958 dem Jugendwohlfahrtsausschuß im Rahmen der
vom Kreistag fUr die Förderung der einzelnen Vorhaben jeweils
zur Verfügung gestel l ten Hausha ltsmittel . Innerhalb des Ge
samtbetrages dieser Ausgabemittel kann der Krei sjugendwohl
f ahrtsausschuß von ihrer Bindung an Einzelvorhaben abweichen ,
wenn er eins.timmig entscheidet und kein weiterer Antrag zur Abs timmung vor J.iegt; andernfalls sowie auf Verl angen entschei
det der Kreisausschuß .
9. Durchfti~iunes vorschriften
Die Bewilligung und Auszahlung der nach den vorstehenden Be
stimmungen zur Verftigung zu stellenden Mittel ist abhängig
von
a) der zeit-, ·form- und sachgerechten Antragstellung
des j ewei ligen Trägers ,
b) der Anerkennung der Bedtirfnisfrage unter Berück
s ichtigung des Kindergartenleitplanes,
. c) der Einhaltung der Bestimmungen Uber die Genehmigung,
Einrichtung und de~ Eetrieb von Jueend~nhlfahrtcnjn
rich tungen ( Erlaß des Kultusn.inisters vom 1. 2. 1956,
Az.: V 64 - V 64a - IX, K I ( R) ), d) der Gleichbehandlung aller Kinder ,
e) der Beschlußfassung durch den Kreisjugendwohlfahrts
ausschu ß .
I m übrigen ge l ten die Ri chtlinien des Kreiaes Herzogtum Lpuen
birg für Zuwcnduncen an außerhalb der Kvoinverwaltung stehende
Stellen.
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• • • •
• •
Alkohol
Rauchen
RauschgiA-e
Landesstelle gegen die Suchtgefahren für Schleswig-Holstein e. V . 23 Kiel 1 · Gravelottestraße 5 . Telefon (0431) 1 81 76
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Bald ist die Schulzeit abgeschlossen. Du wirst allmählich erwachsen und mußt als Erwachsener Deinen Weg ,allein finden. Von Dir selber hängt es ab. welchen Weg Du gehst. Du hast sicher schon Menschen erlebt, die ihren Weg nicht fanden, das erstrebte Ziel nicht erreichten, scheiterten und sich und anderen Unglück brachten.
Oft spielte Alkohol dabei eine Rolle. Alkohol kann man überall und unbegrenzt bekommen, und bald hast Du die Altersgrenze überschritten, bis zu der Dich das Jugendschutzgesetz davor bewahren möchte. Dann mußt Du wissen, was Du zu tun und zu lassen hast. Angebot und Verlockung sind groß! Ob Bier, Wein, Schnaps oder andere alkoholische Getränke, bei allen Gelegenheiten werden sie angeboten, kannst Du sie Dir mühelos beschaffen. überall gibt es Aufforden,mgen zum Trinken, bei Einladungen, Geselligkeiten, In Fiim, Fernsehen, Theater, Zeitschriften und in der Reklame. Viele junge Menschen glauben, es sich schuldig zu sein mitzutrinken. Sie fürchten. daß sie nicht für voll genommen werden, wenn sie ablehnen. Sie möchten sich also nicht „blamieren", auch wenn es ihnen vielleicht gar nicht schmeckt und nicht bekommt. Alkohol i n j e de r F o r m ist ein Zellgift, das n i e ohne Wirkung bleibt. Zunachst wirkt er enthemmend: man wird vergnügt, redselig und befindet sich in gehobener Stimmung. Wird mehr getrunken, kommt es leicht zu Albernheit und Ausgelassen-heit. Dabei werden oft Dinge getan, die mac, sonst nie tun würde, da man im nüchternen Zustand eben durch seine natürlichen Hemmungen davor bewahrt bleibt. In Trunkenheit oder im Rausch, ist der Betreffende aber praktisch nicht zurechnungsfähig. Was er in solchem Zustand tut, kann unter Umständen sehr böse Folgen haben. Es braucht hier nicht ausführlich besprochen zu werden, was Alkohol im Verkehr bedeutet, denn davon liest und hört und sieht man so viel, daß eigent-lich jedem diese schwere Gefahr bekannt sein muß. Leider kommt es trotzdem täglich immer wieder zu neuen schweren Unglücksfällen im Verkehr unter Alkohol-· einfluß. Dabei müssen oft auch Unbeteiligte, völlig Unschuldige mit leiden. Jeder muß wissen, daß schon verhältnismäßig wenig Alkoholgenuß den Betreffenden fahruntauglich macht. .,Alkoholfreier Straßenverkehr ist Ehrensache". - Dies Wort . hat inzwisch~n Beachtung gefunden. Es sollte allgemein verbindlich werden und für den jungen Menschen besser noch heißen: ,,Alkoholfrei leben ist Ehrensachei"
Bei reichlichem Alkoholgenuß kommt es manchmal zur richtigen „Alkoholvergiftung''. Das ist immer ein bedrohlicher Zustand und macht sofortige ärztliche Hilfe nötig. Eigentlich ist schon der sogenannte „Alkoholkater", der „schwere Kopf", nach einem alkoholischen Abend das Zeichen einer Alkoholvergiftung. Mit einem „Kater" ist der folgende Tag verdorben. Wir betrügen uns damit um unser Wohlbefinden. und um unsere Arbeitskraft. Bei häufigem Alkoholgenuß drohen Magenschleimhautentzündungen. Magengeschwürsbildung und auch Leberschädigung. Solche Folgen sind mehr als eine Gesundheitsstörung, denn es handelt sich um ernste Krankheitsbilder mit langer Behandlungsdauer und Arbeitsunfähigkeit. Daß es auch zu schmerzhaften und langwierigen Nervenentzündungen durch chronische Alkoholvergiftung kommen kann, ist vielleicht weniger bekannt, doch leider erwiesen .
Am bedenklichsten Ist aber, daß man sich an Alkohol schnell gewöhnt und mit • der Gewöhnung mehr und mehr von Ihm abhängig wird, so abhängig, daß man schlleBllch gar nicht mehr ohne Ihn leben zu können glaubt.
Alkohol kann einen ursprünglich gesunden Menschen „ s ü c h t I g" machen. Er Ist • dann ein „ AI k oh o t i k e r" oder „ T r i n k e r " . Süchtig sein, bedeutet abhängig
•
• •
und krank sem! Das Zellgift Alkohol hat dann zu solchen Schädigungen im Zentralnervensystem geführt, daß das Kostbarste, die „ Pers ö n I i c h k e i t ", unmittelbar betroffen ist. Dies äußert sich vor allem in einem zunehmenden Verlust der Willenskräfte. Mehr und mehr verlieren Trinker den Halt in sich selber, ihr Antrieb erlahmt, auf allen Gebieten geht es bergab. Bald merkt die Umwelt, daß ein solchdr Mensch beruflich und mensc"hlich versagt und ständig weiter abfällt. Die un•egelmäßige und auch sonst ungesunde Lebensweise von Trinkern wirkt bei diesem Verfall unheilvoll mit. Solche Menschen kommen zwangsläufig in „schlechte Gesellschaft". Die Bedingungen für Umkehr und Heilung sind dann recht schwierig. Aber noch ist es nicht zu spät für eine freilich lange und eingreifende Behandlung in einer Heilanstalt, um zu retten, was noch gerettet werden kann. Zu einem solchen Zeitpunkt hat der Alkohol leider auch schon weiteren Schaden angerichtet. Er hat das Familienleben zerstört, Frau, Kinder, Eltern und andere Familienangehörige in Verschuldung und Not gebracht. Hier gibt es viele, erschülternde Beispiele und fast immer wirtschaftlichen Zusammenbruch. Oft muß der Trinker entmündigt werden, weil er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selber zu besorgen. Hierfür wird gerichtlich ein Vormund eingesetzt, der meistens auch dafür sorgen muß, daß durch eine Entziehungskur in einer Heilanstalt noch Besserung erreicht wird. Nicht selten muß ein Trinker wegen Gemeingefährlichkeit in eine Klinik oder Anstalt zwangseingewiesen werden. · Schon in einem früheren Stadium neigen manche Trinker zu Gewalttätigkeit und werden dann oft gefährlich, wenn sie z. B. Familienangehörige oder Bekannte bedrohen. Oft auch gefährden sie sich selber. Daß Trunksucht und Kriminalität in engem Zusammenhang miteinander stenen, ist allgemein bekannt. Dabei waren Trinker auch einmal junge, frische Menschen voller Hoffnung und guter Ziele. Muß es so weit kommen? Es ist schade um jedes Menschenleben, das auf diese Weise vertan wird . Junge Menschen müssen über Alkohol und seine Gefahren unterrichtet sein. Was hier gesagt wurde, ist nicht Schwarzmalerei, sondern leider traurige Wahrheit. Gerade der junge Mensch ist aber besonders gefährdet, weil der Alkohol auf den jugendlichen Organismus stärker und nachhaltiger wirkt, als dies beim Erwachsenen der Fall ist. .. AI k oho r ist Z e 1 1 g i f t " gilt in besonderem Maße für Jugendliche. Sie müssen geschützt werden - sie müssen sich aber auch selber schützen I Halte Dich zurück, wenn Dir Alkohol angeboten wird! Laß Dich nicht zum Trinken verleiten. Du hast es nicht nötig, damit unter Beweis zu stellen, daß Du nun schon .. groß genug" bist. Em junger Mensch wird mehr Achtung gewinnen und vor sich selber besser bestehen, wenn er ruhig und entschieden Alkohol ablehnt. Warte, bis Du wirklldh erwachsen bist und die Reife besitzt, sicher zu entscheiden, ob u11d wann Du alkoholische Getränke zu Dir nehmen willst und - vor allem - wieviel!
Das richtige Maß zu kennen, ist in allen Dingen schwierig, beim Alkohol aber entscheidend wichtig. Sich selber gut zu kennen, braucht Zelt!
Ja - was hat dies alles nun noch mit dem RAUCHEN zu tun?
Drohen dabei etwa die gleichen Gefahren?
Hierzu muß noch etwas gesagt werden.
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Zu Gesundheitsstörungen kommt es sicher durch Rauchen. auch wenn s,e nicht g!eich erkennbar werden. Rauchen kann auch Magenschleimhautent.zundungen und Magengeschwürsbildung verursachen und ebenso Kreislaufs törungen. Besonders verhängnisvoll sind Herzkranzgefäßstörungen. Hier droht unter Umständen sogar plötzliche Lebensgefahr! Die Atmungsorgane werden geschädigt. Es kommt zu Raucherkatarrhen, die den Boden für andere Erkrankungen bereiten. Auch die Gefahr einer Lungenkrebserkrankung droht im weiteren Verlauf.
Vor allem aber hat das Rauchen eines mit dem Trinken gemeinsam : Es schafft G e w ö h n u n g und A b h ä n g i g k e i t . Diese Abhängigkeit ist zwar nicht so unmittelbar gefährlich wie die Alkohol-Abhängigkeit. Aber jeder Abhängige ist unfrei. Der Raucher wird zum Kettenraucher und setzt sich damit bedenklichen gesundheitlichen Gefahren aus.
Der Weg für weitere Süchte ist gebahnt, wo es schon zu e i n er Form der Sucht gekommen und die Willenskraft geschädigt ist. Wer also süchtig im Rauchen geworden ist, steht in größerer Gefahr, auch alkoholsüchtig zu werden, als der Gesunde, nicht Geschädigte.
Darum gilt fürs Rauchen das Gleiche: Nicht rauchen als junger Mensch! Nikotin wirkt besonders auf den jugendlichen Organismus! Warte, bis Du erwachsen bist und die Reife besitzt, sicher zu entscheiden, ob und wann Du rauchen willst.
Ober Rauschgifte wird in den letzten Jahren soviel gesprochen und geschrieben, daß eigentlich jedem klar sein muß, wie groß die Gefahren sind, die hier drohen. Zu den früher schon bekannten Opiaten (Morphiumpräparate u. ä.). Weckam:nen (z. B. Pervitin) sind nun Haschisch, LSD und ähnliche Gifte gekommen, die vor allem junge Menschen bedrohen. Es ist leider verschiedentlich gesagt worden, Haschisch bzw. Marihuana sei nicht so gefährlich, daß es unter Verbot gestellt werden müßte. Dem ist aber nicht so, vielmehr sind zahlreiche Gesundheitssohädi- • gungen nachgewiesen. Es wird auch leider übersehen, daß Haschisch eine Drogenabhängigkeit mit sich bringt, die oft zu einem Umsteigen auf „härtere" Mittel, z. B. LSD oder Heroin führt. Viele junge Menschen sind dadurch ins Unglück und • oft genug in den Tod getrieben worden . Diese Dinge können gar nicht ernst genug betrachtet werden. Alle maßgeblichen Stellen bemühen sich um Abwendung dieser Gefahren. An den Anfang soll eine gute lnformierung gestellt werden. Dem jungen Menschen sollen die notwendigen Ken·ntnisse über Haschisch, Marihuana, LSD und andere Rauschgifte recht deutlich und eindringlich übermittelt werden. Früh sollte erkannt werden, daß Rauschgift noch gefährlicher sind als Alkohol und Rauchen, und daß man sich über sein Verhalten diesen drei Gefährdungen gegenüber bewußt wird und bewußt bleibt. Du solltest mehr über diese Gefahren wissen. Du kannst Dir Aufklärungsschriften besorgen.
Die Landesstelle gegen die Suchtgefahren für Schleswig-Holstein wird Dir auf Anforderung gern geeignete Schriften zusenden.
In diesen Schriften findest Du auch Aufstellungen über Alkohol- und Tabakverbrauch bei uns und in anderen Ländern und über das Ausmaß des Schadens, das sich aus den amtlichen Statistiken ergibt. Du wirst dann noch besser wissen, wie • Du selber diesen Gefahren begegnen und andere warnen kannst. Wer die Gefahren kennt und einen gesunden Willen besitzt, hat nichts zu befürchten. • Es wäre aber gefährlich, hier erst durch Schaden klug zu werden!
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• •
Formblatt I A.at.~-e-i-nreichefi-
Bad üldeslob den 2S . 4„ 1925 (Ort/Datum)
An das Kreisjugendamt Stormarn -Jugendpflege und Sport-
2060 Bad Oldesloe Stormarnhaus
..------------~-:-~~------: Kr r. :~ ::, u-:. 5ch ' J. ·:;:, Oet r.r~ ::;i;3 5lo, mcirn
2 t f:R 19 75 .
:.:~t .f !~'J. ~~: .. -· .. ----.·--· -·-.. -- ---- - ------ _.,
Betr,: Antrag auf Gewährung einer Kreisbeihilfe für
Ergänzungsmaterial für das Zeltlager Lüt,jensee
(z.B. Baumaßnahmen, Anschaffungen, Veranstaltungen )
Wir bitten den Kreis Stormarn um Gewährung einer Beihilfe für das obengenannte Vorhaben .
Kurze Erläuterung der Maßnahme:
Die Matratzenbezüge für d a s Lager Lüt jensee sind über
15 Jahre und müssen drinrend erneuert werden.
vorläufiger Finanzierungsplan
1. Erwartete Einnahmen:
Eigenmittel DM 10140,--
Beihilfe der Stadt/Gemeinde DM - ' --Beihilfe des Landes/Bundes DM - ,- -
Beihilfe des Kreises DM 3.750,--
DM
DM
Summe DM 4.890~--
2. Voraus sichtliche Ausgaben
für
140 Matratzenbezür-;e ' 30,-- 4 . 200,--a DM 15 Kaffeekannen(Stahl) DM
' 46,-- 690, --. a DM
DM
DM
Summe DM 4 . 890 --
43/025
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Cf)
> ·--..c (.)
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Die Be ihilf e b i t t e n wir auf f olgendes Kont o z u über weise n:
Kre i ssparkasse Stormarn Kt o .Nr o 13 087
Für die Durchführun g des Vorhabens ist v erant wo r tlich:
Herr Die t e r Achter ber e;~--Bad OJ.des _loe, Ge org-Axt-Str. 2 -·-• t ••• ·, !
(Name und Anschrift des Ver antwortlichen ) ..
-· -· .. Wir verpflichte n uns,- die Kreisbeihilfe entsprechend den Bewilligungsbedingunge n a usschließlich für den benatragten Zweck zu verwe nden. ·
Weitere Anträge wurd0n ge ste llt an :
Stadt/Gemeinde
Land Schleswig-Holstein
Lande sver b and - --- - - ·
Folgendes bitte ~e ac_hten !
a) bei Baumaßna hmen
b) bei Ans cha ffu:-ige n :
am ___ _
(Stempei und unq;schrift )
Antrag ein reichen mit Lageplan und Bauzeichnunge n, ggf . Aufgliederung des Bauvorhabe ns über mehrere Bauabschnitte.
Antrag einreichen mit entsprechenden Ko~te nvoran s chlä gen
..... ; ... , ... · '
Fehle n Ergänzungsunterlagen ode r ist dies es Formblatt urivollständig aus gefUl l t, dann k a nn der Antrag nicht den zuständigen Ausschüssen vor ge legt werden.
43/025 a
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·~30 - 10 Bad Oldesloe ,
An 90
Nachrichtlich -------------lm 40 ____ ......
Regnat z . A. nr. Fromm
Betr.: Neufestsetzung des Pflegogeldes für Pflegekind8r und des Taschengeldes in der J ugendhilfe
~ez~g~ Empfehlung. des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages vom· 3. 2 „ 1975 und des I<ultusministers des Lanües Schleswig-Holstein vom 5. 3 . 1975
1 . Neufestsetzung des Pflegegeldes für Pflegek~nder
Der Sch l eswig-ßol steinische Landkreistag hat in der o.a.
Empfehlung vorgeschlagen , a b 1. J anuar i975 ein Pfl egegeld
von 175 v„H . des jm E"~ils geltendA!n Regelbedarfsntzes der
ältesten Altersstufe zu zahlen. Dieser Betrag soll auf
360,-- DM aufgerundet werden . Ich beabsichtige , dem Jugend
wohlfahrtsausschuß i n sein.er Sitzung am 12 . Mai 1975 folgen
den Beschlußvorschlag vorzulegen:
" Der Regelbetrag des Pflegegeldes wird auf 360, -- D 4 e rhöht .
Entsprechende Hausha l tsmittel sind i m Nachtragshaushal~splan
1975 eimnrwerben„ Das erhöhte Pf l egegeld wird mit _Wirkung vom
1 . Mai 1975 gezahlt. "
Da wir gegenwärtig Uber 80 Pflegekinder in Pflegefamilien
untergebracht haben, \:1ürde sich dadurch eine Bel astung von
etwa 32~000,-- DM ergeben.
2 . Taschengeld in der Jugendhil fe
Der Kul tusminist er des Landes Sch l eswig-Ho l s t e in ha t am 5.- 3~
197 5 empfohlen, das Taschengel d in An l ehnung an d i e im Berc!.-.:;h
der Sozialhil fe getroffene Regel ung ab 1. J anua r 1975 festzu
set zen •
I oh habe di o Ab:1icht , dem Jugentlwohl fahrtsausschuß i n sei ner
Sitzung am 12. Mai dement sprechend eine einheitliche Regelung
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> ·--..c (.)
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für die ab 1. Januar 1975 zu zahlenden Taschengelder vorzuschlagen. Die Sitzungsvorlage wilrde lauten:
"Das Taschengeld in der Jugendhilfe soll ab 1. J anuar 1975 wie folgt gezahlt werden:
1„ Taschengeld fi.\r in Heimen untergebrachte MinderjMhrige
1.1 vom Beginn des 4. Lel>ensjahres bis zur Einschulung (ggf . bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres)
mtl„ 4,-- DM
1. 2 vom Beginn der Einschulung (ggf. vom Beginn des 7. Lebensjahres) bis zur Vollendung des 10o LPh.: ~jnhres
-- ... 1„ 3 vom Beginn des 11 . bis zur Vollendung des
14. Lebensjahres
1. 4 vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
1. 5 im 18 . Lebensjahr
m~l„ 11, -- r-·~ ......
mtl . 21,-- DM
mtl. 42,-- I>M
mtl. 49,-- DM
2 . Minderjährige, die nicht mehr im volksschulpflichtigen Alter·
sind und in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen 6 erhalten einen Zuschlag von 30 v.H. zu dem ftir sie in Betracht kommenden Taschengeld„
3o Für Minderjährige bis zum vollendeten 4. Lebensj ahr wird ke in
Taschengeld festgesetzt ; ihre individue llen Bedürfnisse si.r.d
wie bisher aus dem Heimpflegesatz zu befriedigen."
Gegenwärtig sind 122 Rinder in Kinderheimen innerhalb und außerha lb
des I<reises Stormarn untergebracht „ Eine Mehrbelastung würde sich
nicht ergeben bei den beiden Gruppen 1.1 und 1.2 und der Gruppe 3 •
Die Mehrbelastung für die etwa 60 Kinder der Gruppen 1„3 - 1. 5 und
Nr. 2 wird voraussichtlich einen Betrag von etwa 11 . - bis 12 .000 , -
ausmachen . In dieser Zahl sind die in den Kreiskinderheimen untergebrachten Kinder enthalten .
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> ·--..c (.)
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N i e d e r s c h r i f t
über die 10. Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses
am 9. Mai 1975 in Bad Oldesloe
Anwesend: 1. Mitglieder des Jugendwohlfahrtsausschusses
Abgeordneter Kreft als Vorsitzender
Abgeordnete Krott
Abgeordnete Schlömp
Abgeordneter Solbrig
Abgeordneter Weimann
Frau Walter
Herr Scharmach
Frau Husung
Richter am Amtsgericht Finke
Verwaltungsoberamtsrat Herold
Amtsrat Peters
Herr Scheller
2. Von der Verwaltung
Regierungsrat Alwes
•·
Die nicht erschienenen Mitglieder des Jugendwohlfahrtsausschusses
fehlten entschuldigt.
T a g e s o r d n u n g : -----------------------~-
1. Protokollgenehmigung
2. Beratung über Anträge zur laufenden Unterhaltung von Kindergärten
3. Anträge
4. Verschiedenes
Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr
Ende der Sitzung: 16.00 Uhr
- 2 -
c L.. ro E L.. 0 1 '
Cf)
> ·--..c (.)
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Punkt 1 der Tagesordnung - Protokollgenehmigung
Gegen die Abfassung des Protokolls über die 9. Sitzung des Jugend
wohlfahrtsausschusses wurden -Einwendungen nicht erhoben.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. 5. 1975)
Punkt 2 der Tagesordnung - Beratung über Anträge zur laufenden Unterhaltung von Kindergärten
Den Abgeordneten wird eine Zusammenstellung über die Anträge
zur laufenden Unterhaltung von Kindergärten sowie die Förderungs
richtlinien für den Bau, die Erweiterung und Unterhaltung von
Kindergärten im Kreise Herzogtum Lauenburg überreicht.
zu dieser Vorlage gibt der Vorsitzende einige Informationen
und erteilt anschließend Amtsrat Peters das Wort. Dieser erklärt,
daß die endgültige Stellungnahme der Kommunalaufsicht erst nach
Eingang der Gemeindejahresrechnung 1974 erfolgen kann. Die Gemeinde
jahresrechnungen sollen bis Ende Mai beim Kreis vorliegen. Etwa
Mitte Juni 1975 wird das Kreisjugendamt die Stellungnahmen zu
den einzelnen Anträgen von 08 erhalten. vorläufig läßt sich sagen,
daß bis auf die Gemeinde Rürnpel alle Gemeinden den Zuschuß
zahlen konnten, allerdings zu Lasten der freien Finanzspitze.
Diese Frage muß noch geprüft werden. Nach einer längeren Aus
sprache über die verschiedenen Anträge beschließt der Jugend
wohlfahrtsausschuß einstimmig, daß die einzelnen Mitglieder
die Anträge überprüfen werden und eine Entscheidung über die
Anträge in der nächsten Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses
in Lütjensee getroffen werden soll .
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme von 08 anzu
fordern. In dieser Stellungnahme sollte insbesondere die Bedürf
nisfrage geklärt werden, aber auch eine Stellungnahme abgegeben
werden zur Frage der Prioritäten der Anträge. Der Jugendwohlfahrts
ausschuß beschließt einstimmig, nur die bisher vorliegenden An
träge zu behandeln.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975) - 3 -
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Ausgehend von den Anträgen der Betriebskindergärten in Reinfeld
und Reinbek beschließt der Jugendwohlfahrtsausschuß mit 7 Ja-Stimmen
bei keiner Nein-Stimme und keiner Stimmenthaltung, die Anträge
dieser Betriebskindergärten vorerst nicht zu bezuschussen, ins
besondere deshalb nicht, weil sie nach den Richtlinien für die
Gewährung von Zuschüssen für die Unterhaltung von Kindergärten
von den politischen Gemeinden keine Beihilfen erhalten und weil
Betriebskindergärten primär einem betrieblichen Zweck ( z.B. Kranken
haus: Krankenbetreuung durch ausreichend Personal) dienen, der
nicht unbedingt in den Kompetenzbereich des Jugendwohlfahrtsausschus
ses fallen muß.
( Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
t9 Punkt 3 der Tagesordnung - Anträge
•
3.1 HHSt. 450.661
3.2
Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem
Deutschen Institut für Vormundschaftswesen einen Jahres
beitrag von 1.450,-- DM zu überweisen. Im Nachtragshaus
haltsplan soll diese Haushaltsstelle von 1.000,-- DM auf
1.450,-- DM erhöht werden.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
HHSt. 460.700
Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem
Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks in Hamburg
eine Kreisbeihilfe von 1.500,-- DM zu gewähren.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vorn 9. Mai 1975)
3.3 HHSt. 475.701 - Beihilfen für Jugendveranstaltungen
3.3.1' Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für seine Gruppen Lütjensee,
Trittau und Köthel zur Durchführung eines Grundausbildungs
lehrganges zum Erwerb des Jugendgruppenleiterausweises zu
den Gesamtkosten von 2.800,-- DM eine Kreisbeihilfe von
1.400,-- DM gewährt.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
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3.3.2 Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für seine Gruppen
Lütjensee, Trittau und Köthel für eine Jugendgruppen
leiterschulung mit dem Thema Gruppenpädagogik vorn
19. 9. bis 21. 9. 1975 einstimmig zu den Gesamtkosten von
1.600,-- DM eine Kreisbeihilfe von 800,-- DM gewährt.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.3 Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für seine Gruppen
Lütjensee, Trittau und Köthel zur Durchführung einer
Jugendgruppenleiterfortbildung vom 13. 6. bis 15. 6.
1975 einstimmig zu den Gesamtkosten von 1.700,-- DM
eine Kreisbeihilfe von 950,-- DM gewährt.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.4 Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für seine Gruppen
Lütjensee, Trittau und Köthel für einen Jugendgruppen
leiterfortbildungslehrgang vom 18. 4. bis 20. 4. 1975
einstimmig zu den Gesamtkosten von 1.600,-- DM eine
Kreisbeihilfe von 800,-- DM gewährt.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.5 Dem Deutschen Pfadfinderbund wird für einen Jugend
gruppenleiterfortbildungslehrgang vom 1. 3. bis 2. 3.
1975 einstimmig zu den Gesamtkosten von ca. 1.000,-- DM
eine Kreisbeihilfe von 500,-- DM gewährt.
3.3.6
3.3.7
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
Die Anträge des Deutschen Pfadfinderbundes für Wochen
endtreffen in Kaltenkirchen, Fellhorst, Mölln und
Trittau werden zurückgestellt wegen fehlender Unter
lagen.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
Der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stormarn, wird ein
stimmig für die Durchführung eines Grundlehrganges zum Er
werb des Jugendgruppenleiterausweises zu den Gesamtkosten
von 4.300,-- DM eine Kreisbeihilfe von 2.000,-- DM gewährt.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975) - 5 -
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3.3.8 Der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Stormarn, wird ein
stimmig zur Durchführung eines zweitägigen Lehrganges
zur Weiterbildung von Mitarbeitern in der Ferienerholung
zu den Gesamtkosten von 1.050,-- DM eine Kreisbeihilfe
von 530,-- DM gewährt.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.9 Dem Kath. Pfarramt Reinbek wird für die Durchführung von
zwei Fortbildungsseminaren vom 18. 4. bis 20. 4. 1975
und vom 2. 5. bis 4 . 5. 1975 einstimmig zu den Gesamt
kosten von 1.060,-- DM eine Kreisbeihilfe von 321,-- DM
gewährt. Voraussetzung für die Auszahlung der Beihilfe
ist die Einreichung der Programme für beide Seminare .
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3 . 3.10 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem
Kreisjugendring Stormarn e . V. zur Durchführung eines
Grundausbildungslehrganges zum Erwerb des Jugendgruppen
leiterausweises zu den Gesamtkosten von 6.071,-- DM eine
Kreisbeihilfe von 2.590,-- DM zu gewähren.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.11 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig , der
Deutschen Pfadfinderschaft St . Georg , Ahrensburg, für
die Durchführung eines Fortbildungslehrganges für Jugend
gruppenleiter zu den Gesamtkosten von 600,-- DM eine
Kreisbeihilfe von 300,-- DM zu gewähren .
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.12 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig ,
der Evangelischen Jugend , Reinfeld, zur Durchführung
eines Grundausbildungslehrganges zum Erwerb des Jugend
gruppenleiterausweises zu den Gesamtkosten von 1 . 430,-- DM
eine Kreisbeihilfe von 860 ,-- DM zu gewähren .
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vorn 9 . Mai 1975)
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3.3.13 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, der
Evangelischen Jugend, Trittau, zu den Gesamtkosten eines
Lehrganges für musikalische Erziehung in Höhe von 2.090,-- DM
eine Kreisbeihilfe von 700,-- DM zu gewähren.
3.3.14
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem
VfL Bad Oldesloe zur Teilnahme von 6 Jugendlichen an dem
Ausbildungskursus des Landessportbundes Hessen zu den
Gesamtkosten von 1.200,-- DM eine Kreisbeihilfe von
420,-- DM zu gewähren •
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.15 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem
Ortsjugendring Bad Oldesloe e.V. zur Durchführung eines
Fortbildungsseminars für Jugendgruppenleiter vom 6. 6.
bis 8. 6. 1975 zu den Gesamtkosten von 564,80 DM eine
Kreisbeihilfe von 420,-- DM zu gewähren.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.16 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig,
dem Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder,
Barsbüttel, zur Durchführung eines Grundlehrganges zum
Erwerb des Jugendgruppenleiterausweises zu den Gesamt
kosten von 734,-- DM eine Kreisbeihilfe von 254,-- DM
zu gewähren.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.17 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem
Bund Deutscher Pfadfinderinnen, Bargteheide, zur Durch
führung eines politischen Seminars zur Weiterbildung
der Jugendgruppenleiter zu den Gesamtkosten von 525,-- DM
eine Kreisbeihilfe von 270,-- DM zu gewähren.
Diese Beihilfe soll erst ausgezahlt werden, wenn das
genaue Programm des Lehrganges vorliegt •
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
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3.3.18 Der Verein Jugendzentrum e.V., Bad Oldesloe, führte vom
12. 4. bis 13. 4. 1975 ein Wochenendseminar durch. Er
hatte beantragt, ihm zu den Gesamtkosten von 650,-- DM
eine Kreisbeihilfe von 412,-- DM zu gewähren. Da nicht
bekannt ist, weshalb die Stadt Bad Oldesloe es abgelehnt
hat, dem Verein Jugendzentrum zu diesem Wochenendseminar
eine Beihilfe zu gewähren, beschließt der Jugendwohlfahrts
ausschuß einstimmig, daß bei der Stadt Bad Oldesloe ange
fragt werden soll, weshalb der Antrag nicht bezuschußt
wurde. Nach Vorlage der Antwort soll der Antrag erneut
dem Jugendwohlfahrtsausschuß vorgelegt werden •
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.19 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, Herrn
Gustav Hafemann, Bad Oldesloe, die Auslagen für den
16. Vorlesewettbewerb des Deutschen Börsenvereins in Höhe
von 192,60 DM zu erstatten.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.20 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, der
Wandergemeinschaft Stormarn für das vom 10. 5. bis 11. 5.
1975 durchgeführte Wochenendseminar für die Teilnehmer
an einer internationalen Jugendbegegnung zu den Gesamt
kosten von 1.210,-- DM eine Kreisbeihilfe von 480,-- DM
zu gewähren.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
3.3.21 Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, dem
Jugendkulturring Stormarn zur Durchführung verschiedener
Jugendtheaterfahrten zu den Gesamtkosten von 9.000,-- DM
eine Kreisbeihilfe von 4.ooo,-- DM zu gewähren.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
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3.3.22 Der Arbeitskreis Jugend und Kultur, Ahrensburg, beantragt,
die von ihm veranstaltete "Folk-Fete" als Maßnahme mit
modellartigem Charakter anzuerkennen. Nach einer längeren
Aussprache stellt der Jugendwohlfahrtsausschuß fest, daß
aus dem vorliegenden Antrag nicht der modellartige Charakter
dieser Veranstaltung zu erkennen ist. Die Verwaltung wird
beauftragt, weitere Auskünfte vorn Ortsjugendring Ahrensburg
einzuholen bzw. eine Folk-Fete selbst zu besuchen. Anschließend soll der Antrag erneut dem Jugendwohlfahrtsausschuß vorge-
legt werden.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vorn 9. Mai 1975)
3 . 3.23 Die Wandergemeinschaft Stormarn beantragt, den Tagessatz
für internationale Jugendbegegnungen von 2,-- DM auf
5,-- DM anzuheben.
3.3 . 24
{
Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt nach einer längeren
Aussprache mit 5 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung und der
Gegenstimme von Frau Krott , den Tagessatz für internationale
Jugendbegegnungen nicht allgemein anzuheben. Dagegen soll -für Skandinavische Jugendbegegnungen analog zu der höheren
Bezuschussung durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein
der Tagessatz auf 5, - - DM angehoben werden .
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9 . Mai 1975)
Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, die
Beihilfesätze für Kontaktgespräche mit Jugendgruppenleitern von 6 , - - DM auf 12,-- DM heraufzusetzen. Gleichzeitig wird
die Verwaltung beauftragt, nach Durchführung derartiger
Kontaktgespräche darüber im Jugendwohlfahrtsausschuß zu
berichten.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9 . Mai 1975)
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3.4 HHSt. 461.935 - Inventarbeschaffung für das Kreisjugendheim Li.itjensee
3.5
3.6
Der Jugendwohlfahrtsausschuß stellt zunächst fest, daß bei
der Umbenennung der Haushaltsstellen von Jugendzeltlager
Stormarn auf Kreisjugendheim Lütjensee die Zusammenfassung
der früheren Haushaltsstelle "Zur Förderung des Wanderns"
und des Kreisjugendheimes sowie des Jugendzeltlagers Stormarn
in Lütjensee erfolgte. Gemäß dem Beschluß des Jugendwohlfahrts
ausschusses wird aus dieser Haushaltsstelle das Inventar
für das Kreisjugendheim Lütjensee und für das Jugendzeltlager
Stormarn beschafft, da der größte Teil des Gerätes von beiden
Einrichtungen gemeinsam benutzt wird. Der Jugendwohlfahrts
ausschuß beschließt anschließend einstimmig, der Wander
gemeinschaft Stormarn zu den Beschaffungskosten von 140
Matratzenbezügen und 15 Kaffeekannen im Gesamtwert von
4.890,-- DM eine Kreisbeihilfe von 3.750,-- DM zu gewähren.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
HHSt. 469.987 - Einrichtung von Kindergärten (übrige)
Dem Jugendwohlfahrtsausschuß wird ein Antrag vorgeleg~ zur
Einrichtung des Betriebskindergartens "Der Rosenhof II"
einen Zuschuß von 800,-- DM pro Platz= 40.000,-- DM als
Kreisbeihilfe zu gewähren.
Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt einstimmig, eine
Kreisbeihilfe von 800,-- DM pro Platz= 40.000,-- DM
zu gewähren und bittet, bei den Beratungen über den Nach
tragshaushaltsplan 1975 die Haushaltsstelle entsprechend
zu erhöhen.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
Unterabschnitt 450 - Jugendhilfe nach dem JWG
Dem Jugendwohlfahrtsausschuß wird vorgetragen, daß der
Schleswig-Holsteinische Landkreistag vorgeschlagen hat,
ab 1. Januar 1975 ein Pflegegeld von 175 v.H. des jeweils
geltenden Regelbedarfssatzes der ältesten Altersstufe
zu zahlen. Dieser Betrag soll auf 360, -- DM aufger_undet
werden.
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Nach kurzer Aussprache beschließt der Jugendwohlfahrtsausschuß
einstimmig zu empfehlen, daß der Regelbetrag des Pflegegeldes
auf 360,-- DM erhöht wird. Entsprechende Haushaltsmittel sind
im Nachtragshaushaltsplan 1975 einzuwerben. Das erhöhte Pflege
geld soll mit Wirkung vom 1. Mai 1975 gezahlt werden.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9 . Mai 1975)
Dem Jugendwohlfahrtsausschuß wird vorgetragen, daß der Kultus
minister des Landes Schleswig-Holstein am 5 . 3 . 1975 empfohlen
hat, das Taschengeld in Anlehnung an die im Bereich der Sozial
hilfe getroffene Regelung ab 1 . Januar 1975 festzusetzen •
Der Jugendwohlfahrtsausschuß beschließt anschließend einstimmig,
daß das Taschengeld in der Jugendhilfe ab 1. Januar 1975 wie
folgt gezahlt werden soll:
1 . Taschengeld für in Heimen untergebrachte Minderjährige
1 . 1 vom Beginn des 4 . Lebensjahres bis zur Einschulung (ggf . bis zur Vollendung des 6 . Lebensjahres) mtl . 4 ,-- DM
1.2 vom Beginn der Einschulung (ggf . ·vom Beginn des 7 . Lebensjahres) bis zur Vollendung des 10 . Lebensjahres mtl . 11,-- DM
1 . 3 vom Beginn des 11 . bis zur Vollendung des 14 . Lebensjahres mtl . 21,-- DM
1.4 vom Beginn des 15 . bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres rntl. 42,-- DM
1 . 5 im 18 . Lebensjahr mtl. 49 , -- DM
2. Minderjährige, die nicht mehr im volksschulpflichtigen
Alter sind und in einer Schul- oder Berufsausbildung stehen ,
erhalten einen Zuschlag von 30 v . H. zu dem für sie in Be
tracht kommenden Taschengeld .
3 . Für Minderjährige bis zum vollendeten 4 . Lebensjahr wird
kein Taschengeld festgesetzt ; ihre individuellen Bedürfnisse
sind wie bisher aus dem Heimpflegesatz zu befriedigen .
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9 . Mai 1975)
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Punkt 4 der Tagesordnung - Verschiedenes
4.1 Die 11. Sitzung des Jugendwohlfahrtsausschusses soll am
16. Juni 1975 durchgeführt werden. Treffpunkt: 15.00 Uhr,
Kreiskind~rheim Grande, anschließend Besichtigung beider
Kreiskinderheime und Sitzung im Kreiskinderheim Lütjensee.
T a g e s o r d n u n g :
1. Besichtigung der Kreiskinderheime
2. Beratung über Anträge zur laufenden Unterhaltung von Kindergärten
3. Anträge
4. Verschiedenes
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
4.2 Der Presse sollen keine Informationen über die Sitzung
übermittelt werden.
(Jugendwohlfahrtsausschußsitzung vom 9. Mai 1975)
(Peters) otokollführer
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