JUGENDRAT Welche Aufgaben hat der Jugendrat ? Verfasser: Cornelia Roller

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JUGENDRAT

Welche Aufgaben hat der

Jugendrat?

Verfasser: Cornelia Roller

1. Frage: Was ist der Jugendrat?

• Repräsentiert der Jugendrat nur das Jugendforum und hat selbst keine Entschei-dungskraft?

• So ähnlich wie unser Bundespräsident Horst Köhler die Bundesrepublik Deutschland?

Ein „Macher“?

• Oder ist der Jugendrat vergleichbar mit unserer Kanzlerin Angela Merkel? Also eine „Macherin“ mit eigenen Aufgaben und Rechten?

Eure Meinung:

Der Jugendrat• Sollte repräsentieren und Aufgaben übernehmen• Ansprechpartner für Stadtverwaltung und AGs• Verantwortlich für Homepage• Kontakte zur Bevölkerung• Entscheidungsbefugnisse• Überwachungsfunktion• Schutzfunktion für das Forum• Verwaltung der Finanzen

2. Frage: Hat die Stadt Übach-Palenberg die Aufgaben des

Jugendrats festgelegt?

Einzige Vorgabe der Stadt Übach-Palenberg ist die Satzung über dieErrichtung einer Kinder- und Jugendvertretung in der StadtÜbach-Palenberg

§ 2 der Satzung der Stadt Übach-Palenberg

Dort heißt es in § 2 Nr. 3:„Mitglieder des Jugendforums wählen denJugendrat, welcher aus mindestens 3Personen besteht, für die Dauer von 2Jahren. Der Jugendrat dient der Vertretung desJugendforums nach Außen und damit auchals Ansprechpartner für die städtischenGremien.

Eure Meinung:

Was bedeutet „Vertretung desJugendforums nach Außen“?Protokolle veröffentlichenHomepage betreuen und pflegenPlakate, Flyer entwerfen Informationsstände Rat als „Gesicht des Forums“PresseBriefe der Stadt, des Bürgermeisters entgegen nehmenZuverlässig seinTermine für Treffen Forum (Big Treff), Organisation, Koordination, EinladungenHaftung

§ 3 der Satzung der Stadt Übach-Palenberg

• Nr. 1: „Die Mitglieder des Jugendforums geben sich und dem Jugendrat eine Geschäftsordnung.“

• Nr. 2: „In der Geschäftsordnung werden die wesentlichen Arbeits- und Verfahrensstrukturen für das Jugendforum und den Jugendrat festgelegt.“

§ 4 der Satzung der Stadt Übach-Palenberg

• Nr. 1: „Der Jugendrat übermittelt die Vorschläge der Kinder- und Jugendvertretung, möglichst in schriftlicher Form, an den Bürgermeister.“

• Weitere Vorgaben gibt es nicht!

3.Frage: Für welche weiteren Aufgaben ist der Jugendrat

zuständig?

• Die weiteren Aufgaben des Jugendrats sind in der zu erstellenden Geschäftsordnung des Jugendforums festzulegen.

• Anhand der nachfolgenden Beispiele sind die Rechte und Pflichten des Jugendrats vorgestellt:

Jugendforum Chemnitz

• Das Jugendforum Chemnitz hat ein sog. Komitee, welches mit dem Jugendrat vergleichbar ist.

• Das Komitee ist Ansprechpartner für städtische Gremien, genehmigt die Protokolle, prüft, ob Anträge im Forum ordnungsgemäß gestellt wurden, reicht Beschlüsse an die Stadt weiter; besteht aus 4 Organen:

Das Komitee in Chemmitz

• Pressesprecher: Außendarstellung, Öffentlichkeitsarbeit,Pressemitteilungen und -konferenzen, Werbung (Internet,Flyer)

• Kassenwart: Geld verwalten, Kassenbuch führen, Sponsoren anwerben

• Verwalter: Protokolle ordnen/verwalten, Info´s verwalten/verteilen, Einladungen zu BigTreffs, Mitgliederliste führen

• Koordinator: kontrolliert Einhaltung der Termine, Moderation bei BigTreffs, Ansprechpartner bei Problemen in den AG´s, Einweisung von neuen Mitgliedern in das Forum,

Jugendforum Leverkusen

• Jugendforum mit fester Struktur: Mitgliederzahl festgelegt, Entscheidung über Mitglieder fällen Schulen und Jugendverbände; ständiger Berater: Oberbürgermeister

• Hat keinen Jugendrat, sondern nur ein Sprecherteam

Sprecherteam Leverkusen

• Vertritt das Jugendforum nach außen

• Bereitet Sitzungen thematisch und organisatorisch vor

• Legt die Tagesordnung der Sitzung fest

• Entscheidet, welche Mitarbeiterin der Stadt die Geschäftsführung des Jugendforums übernimmt

Jugendforen Münster

• In Münster: jeder Stadtbezirk bildet ein Jugendforum

• Feste Struktur der Jugendforen und Jugendrat: höchstens 11 Mitglieder

• Jugendrat besteht aus höchstens 15 Mitgliedern• Zusammensetzung des Jugendrats festgelegt: §

3 der Satzung der Stadt Münster: „Alle Jugendforen entsenden 2 oder 3 Vertreter“

Zusammensetzung Jugendrat Münster

• Der Jugendrat besteht aus 2 Organen: das Plenum und der Vorstand

• Aufgaben des Plenum: höchste beschluss-fassende Organ, kann AG´s bilden

• Aufgaben des Vorstands: bereitet Sitzungen vor, lädt zu Treffen ein, setzt Beschlüsse des Jugendrats um, koordiniert die AG´s

• Jugendrat tagt in der Regel 1x im Monat

Jugendrat Münster

• Aufgabenbereich festgelegt durch Geschäftsordnung der Stadt Münster

• Genaue Beschreibung der Aufgaben des Plenums und des Vorstands

• Sitzungsablauf, Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Teilnahme an Sitzungen, Redeordnung, Tagesordnung, Einladungen zur Sitzung, Anträge zur Geschäftsordnung, Abstimmung, Wahlen, Protokoll, Arbeitsgruppen

Jugendforum Darmstadt

• Hier werden viele Aufgaben des Jugendrats vom Jugendbildungswerk (also Melly) übernommen. Das sind im einzelnen:

• Ansprechpartner für die Stadt• Absprachen mit der Stadt• Einladungen zu den BigTreffs (Email, Briefe)• Termine festlegen• Tagesordnung für die BigTreffs festlegen

Weitere Aufgaben JuFo Darmstadt

• AG´s bilden / Mithilfe in den AG´s

• Zuständig für Anträge und Beschwerden

• Anträge auf Vollständigkeit überprüfen (Konzepte, Sponsoren)

• Beschlussfähigkeit & Stimmberechtigung prüfen

• Protokolle fertigen & ins Internet einstellen

• Beschlüsse an die Stadt weiterleiten

Jugendforum Darmstadt

• Pressearbeit (Presseberichte/Telefonate) • Werbung wie Flyer und Plakate• Koordinator der Arbeit des JuFo• Verwaltung der Finanzen• Öffentlichkeitsarbeit (an Veranstaltungen

teilnehmen)• Prüfung der Haftungsvorschriften• Voraussetzung der Anträge überprüfen

Jugendrat Übach-Palenberg

• Welche Aufgaben soll der Jugendrat bei Euch übernehmen?

• Pressearbeit

• Vertretung nach Außen

• Ansprechpartner der Stadtverwaltung

Jugendrat in Ü-P

• Aufteilung der Aufgabenbereiche

• Arbeitsintensiv

• Zuverlässigkeit

• Sponsoren suchen

• Kontakte zu Schulen

• Ehrlich, selbstbewusst, nett, positive Ausstrahlung, gepflegt, selbständig, Erfahrung im Jugendforum

• Auf alle Fälle für 2 Jahre gewählt, Austritt o.Ä., Vertrauensfrage im Forum (Abwählen) in Geschäftsordnung festlegen

• Vertretung nach außen

• Zusammenarbeit wichtig

Verfasser der Präsentation

• Diese PowerPointPräsentation wurde von der Patin Cornelia Roller erstellt.

• Sie beinhaltet keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Angaben zu den Geschäftsordnungen oder Satzungen anderen Jugendforen wurde den Informationen im Internet entnommen.

• Sie diente als Vorlage des Workshops „Jugendrat – Rechte und Pflichten“ im BigTreff des JuFo am 11.01.2010

• Cornelia Roller, 09.01.2010

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