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Körperschaftsteuer
Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel
Wintersemester 2006/07
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 2
Körperschaftsteuer
• Rechtsgrundlagen
– Körperschaftsteuergesetz– Verordnungen des Bundesministers für Finanzen
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 3
Körperschaftsteuer
• Systematische Einordnung– Gemeinschaftliche Bundesabgabe– Direkte Steuer– Veranlagungsabgabe– „Einkommensteuer“ juristischer Personen
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 4
Körperschaftsteuer
• Steuersubjekt– Unbeschränkte Steuerpflicht
• Juristische Personen des privaten Rechts• Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen
Rechts• Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten,
Zweckvermögen, etc unter bestimmten Voraussetzungen
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 5
Körperschaftsteuer
• Steuersubjekt - Unbeschränkte Steuerpflicht• Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen
Rechts (§ 2 KStG)– Wirtschaftlich selbständige Einrichtungen– Nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit– Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > € 4.000,-)– Nicht Land- und Forstwirtschaft– Nicht Vermögensverwaltung
• Stpfl ist der einzelne BgA– Ausnahme Versorgungsbetriebe
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 6
Körperschaftsteuer
• Steuersubjekt– Beschränkte Steuerpflicht
• Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben
– Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einkünfte des § 98 EStG• Körperschaften öffentlichen Rechts und an sich
steuerbefreite Körperschaften mit Einkünften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist
– Vor allem kest-pflichtige Erträge– Ausgenommen sind Beteiligungserträge gem § 10 KStG
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 7
Körperschaftsteuer
• Steuersubjekt– Persönliche Steuerbefreiungen
• In § 5 KStG aufgezählt• zB Gemeinnützige Einrichtungen (§ 34 BAO)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 8
Körperschaftsteuer
• Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG)– Einkommen iSd EStG– Kapitalgesellschaften haben immer Einkünfte aus
Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG (§ 7 Abs 3 KStG).
– Andere Körperschaften (zB Vereine) können alle 7 Einkunftsarten haben.
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 9
Körperschaftsteuer
• Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG)– Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeiträge
• Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet Bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8 Abs 1
KStG)- Ausschüttungen der Gesellschaft an die
Gesellschafter- GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht
(§ 8 Abs 1 KStG)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 10
Körperschaftsteuer
• Gewinnermittlung– § 5 Abs 1 EStG – iZm §§ 11 und 12 KStG
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 11
Körperschaftsteuer
• Verluste der Körperschaft
– Wie in der ESt grundsätzlich vortragsfähig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfähig.
– Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG)
– Einschränkung bei Mantelkauf (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 12
Körperschaftsteuer
• Ausschüttungen an die Gesellschafter
– Folgen für die Körperschaft• Gewinn der Körperschaft ist köSt-pflichtig mit festem Satz
von 25 % • Gewinnausschüttungen mindern Gewinn nicht• Zuführungen zu Rücklagen mindern Gewinn nicht• Trennungsprinzip!
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 13
Körperschaftsteuer
• Ausschüttungen an die Gesellschafter– Folgen für den Gesellschafter als natürliche Person
• Einkünfte aus Kapitalvermögen• KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz (§§ 93, 97, 37
EStG)– Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft
• Einkünfte aus Gewerbebetrieb• KESt, wenn nicht § 94a EStG
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 14
Körperschaftsteuer
• Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter
– Trennungsprinzip• Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn
fremdüblich!– Nicht fremdüblich
• Verdeckte Gewinnausschüttung– Zu behandeln wie offene Gewinnausschüttung
• Rückgängigmachung von vGA: Einlage
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 15
Körperschaftsteuer
• Behandlung von Konzernen
– Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG)
• Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft
– Laufende Erträge sind von der KöSt befreit!– Veräußerungsgewinne steuerpflichtig
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 16
Körperschaftsteuer
• Behandlung von Konzernen
– Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 u 3 KStG)• Beteiligung einer inländ KapGes an ausländ KapGes• Beteiligung mindestens 10 %• Beteiligung seit mindestens 1 JahrBeteiligungserträge steuerfrei
Laufende Erträge Gewinne, Verluste, sonstige Wertänderungen außer AnsatzAusnahme: Option auf Steuerpflicht
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 17
Körperschaftsteuer
• Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben– § 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor– § 12 KStG betrifft nichtabzugsfähige Aufwendungen
und Ausgaben• Ausschüttungsbedingte TW-Abschreibungen v
Beteiligungen verboten• Zulässige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS
auf 7 Jahre zu verteilen
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 18
Körperschaftsteuer
• Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG)
– Finanziell verbundene Körperschaften können eine Unternehmensgruppe bilden
Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 19
Körperschaftsteuer
• Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG)– Gruppenträger
• Unbeschränkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute
• Zweigniederlassungen beschränkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften
– Gruppenmitglieder• Inländische KapGes oder Genossenschaften• Vglbare ausländ Körperschaften, die ausschließlich mit unbeschr stpfl
Gruppenmitgliedern od dem Gruppenträger finanziell verbunden sind.
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 20
Körperschaftsteuer
• Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG)– Finanzielle Verbundenheit
• Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten– Ausländ Gruppenmitglied
• Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen
– Formale Voraussetzung• Unterfertigung eines Gruppenantrages
– Ergebniszurechnung außerbücherlich• Steuerausgleichsvereinbarung
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 21
Körperschaftsteuer
• Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG)– Körperschaften ohne Sitz und/oder Geschäftsleitung
im Inland• Steuerpflichtig mit Einkünften gem § 98 EStG
– Inländische Körperschaften öffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Körperschaften
• Steuerpflicht mit Einkünften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird
– § 10 KStG ist aber anwendbar
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 22
Körperschaftsteuer
• Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG)– Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der
Auflösung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung
– Liquidationsgewinn wird durch Vermögensvergleich ermittelt
– Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem § 31 EStG
• Tarif
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 23
Körperschaftsteuer
• Tarif (§ 22 KStG)– 25 % vom stpfl Einkommen– Unbeschränkt Stpfl müssen MindestKöSt entrichten
• Jährlich € 1750,- für GmbH• Jährlich € 3.500,- für AG• Jährlich € 5.452,- für Banken und Vesicherungen Anrechnung auf KöSt-Schuld
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 24
Privatstiftungen– Definition
• Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit
– Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermögen aus (mind. 70.000 €)
– Stiftungsorgane : Stiftungsprüfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS
– Zuwendungen an Begünstigte nach Maßgabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 25
Privatstiftungen
• Kosten der Vermögensausstattung:
– ErbSt 5 % (§ 8 Abs 3 ErbStG)
– Bei Grundstücken: + 3,5 % GrESt-Äquivalent
– Eintragungsgebühr 1 %
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 26
Privatstiftungen
• Einkunftsermittlung
– Handelsrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung
ins Firmenbuch
– Bei Stiftungstransparenz gilt § 7 Abs 3 KStG nicht Stiftung
hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten (§ 13 Abs 1
KStG)
Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei EK aus
Gewerbebetrieb
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 27
Eigennützige Privatstiftungen
– Gem § 5 Z 11 KStG nach Maßgabe des § 13 leg cit von der
unbeschränkten Steuerpflicht befreit
Inländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung
(§ 21 Abs 2 Z 1 iVm § 10 Abs 1 KStG)
Ausländ Ausschüttungserträge:
Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze
und ohne Behaltefrist (§ 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inländ
Beteiligungserträgen vergleichbar und wenn keine
Steuerentlastung aufGr v DBA]
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 28
Eigennützige Privatstiftungen
Zinserträge aus österr Bankeinlagen u
Forderungswertpapieren KESt-frei, wenn Zufluss an
eigennützige PS (§ 94 Z 10 EStG)
Zwischenbesteuerung (12, 5 %) von in- u ausländischen
Kapitalerträgen aus Bankeinlagen u Forderungswertpapieren
sowie von Einkünften aus der Veräußerung v Beteiligungen iSd
§ 31 EStG, wenn Einkü aus KV (§ 13 Abs 3 KStG)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 29
Eigennützige Privatstiftungen
Zwischenbesteuerung unterbleibt,
Wenn im Veranlagungszeitraum Zuwendungen an
Begünstigte und davon KESt einbehalten sowie keine
Entlastung auf Gr eines DBA
Veräüßerungsgewinne auf AK neu angeschaffter mind 10
%-iger Anteile an KapGes übertragen
Veräußerungsgewinne in Übertragungsrücklage
Einkü aus betriebl Tätigkeit, VuV u
Spekulationsgeschäfte nicht begünstigt 25 % KSt
U M S A T Z S T E U E R
Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-RabelWS 2006 / 07
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 31
System der Umsatzsteuer
• Rechtsgrundlagen– Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft– Umsatzsteuergesetz– Verordnungen des Bundesministers für Finanzen
(BMF)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 32
System der Umsatzsteuer
• Funktionsweise
Finanzamt
20 USt 40 USt 20 VSt
100 + 20 USt 200 + 40 UStUnternehmer F Unternehmer X Private A
Belastung F = 0 Belastung X = 0 Belastung A = 40
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 33
Steuerbarer Umsatz(§ 1 Abs 1 UStG)
• Umsätze von Lieferungen u sonstigen Leistungen,– die ein Unternehmer– im Inland– gegen Entgelt– im Rahmen seines Unternehmens ausführt
• Eigenverbrauch im Inland• Spezieller Eigenverbrauch im Inland• Einfuhr von Waren aus dem Drittland
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 34
Der Unternehmer(§ 2 UStG)
• Unternehmer ist, wer – selbständig – eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt
• Selbständigkeit– Frage: In welchem Verhältnis steht die leistende Person zu
ihrem Auftraggeber?– Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers
zu folgen
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 35
Der Unternehmer(§ 2 UStG)
• Gewerbliche od berufliche Tätigkeit– Nachhaltig– Tun, Unterlassen, Dulden– Einnahmenerzielungsabsicht
• Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich nicht Voraussetzung
• Ausnahme: Liebhaberei– Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind– Und Tätigkeit auf persönliche Neigung zurückzuführen ist
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 36
Der Unternehmer (§ 2 UStG)
• Beginn d unternehmerischen Tätigkeit– Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung
ausgerichteten Handlung
• Ende d unternehmerischen Tätigkeit– Mit dem letzten unternehmerischen Tätigwerden
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 37
Der Unternehmer
• Weltunternehmer– Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des
UStG erfüllt
• Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal– Unternehmer ist jeder, der nach außen als Einheit
unternehmerisch auftritt• Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ...
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 38
Der Unternehmer
• Körperschaften öffentlichen Rechts
– Bund, Länder, Gemeinden• Sind Unternehmer, wenn sie wie Private tätig werden• Maßstab:
– Betriebe gewerblicher Art iSd KStG– Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 39
Der Unternehmer
• Grundsatz der Unternehmenseinheit– Merksatz:
Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben
– Unternehmen
alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 40
Der Unternehmer
• Grundsatz der Unternehmenseinheit– Konsequenzen
• Eine gemeinsame USt-Erklärung• Für die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle
Tätigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzählen• Umsätze zwischen den einzelnen Betrieben eines
Unternehmens nicht steuerbare Innenumsätze
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 41
„gegen Entgelt“
• Umsatzsteuerbar nur, wenn „gegen Entgelt“– Leistungsaustausch– Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung
und Gegenleistung• Geld• Anderer Gegenstand (Tausch)• Sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 42
Gegenstand der USt
• Grundtatbestand– Lieferungen– Sonstige Leistungen
• Ergänzungstatbestand – Eigenverbrauch– Einfuhr aus dem Drittland
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 43
Lieferungen(§ 3 UStG)
• Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Gegenstand
• Auch Strom und Gas• Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung
– zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 44
Sonstige Leistungen(§ 3a UStG)
• Sonstige Leistung – Alles, was keine Lieferung ist
• Dienstleistungen• Nutzungsüberlassungen (zB Vermietung)• Duldung eines Zustandes (zB Servitut)• Unterlassungen• Übertragung von Rechten (zB Urheberrechte)
• Abgrenzungsfrage– Worauf kommt es den Vertragsparteien an?
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 45
Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung
• Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten entweder Lieferung od sonstige Leistung
– BeispielSchneider fertigt Anzug nach Maß
• Auftraggeber stellt Hauptstoff bei sonstige Leistung• Schneider besorgt auch Hauptstoff Lieferung• Auftraggeber stellt Hauptstoff bei, Schneider stellt zusätzlich selbst
Hauptstoff (zB Futterstoff) bei Werklieferung
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 46
Bemessungsgrundlage(§ 4 UStG)
• Entgelt– Alles, was der Empfänger der Leistung aufzuwenden
hat, um die Lieferung od sonstige Leistung zu erhalten
– Was ein anderer als der Empfänger für die Lieferung od sonstige Leistung gewährt
– Wesentlich• Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen
Entgelt und Leistung!
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 47
Bemessungsgrundlage(§ 16 UStG)
• Änderung der Bemessungsgrundlage– Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch
beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen– In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung
eingetreten ist– Zeitlich unbefristet– Anwendungsfälle
• Mängelrügen, Skonti, Rabatte• Zahlungsunfähige Kunden
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 48
Ort der Lieferung(§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG)
• Lieferung „im Inland ausgeführt“ steuerbar in Österreich
– Grundtatbestand • Wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt d Verschaffung der
Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs 7 UStG)
– Ergänzungstatbestand • Wo die Beförderung od Versendung beginnt (§ 3 Abs 8 UStG)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 49
Ort der sonstigen Leistung(§ 3a Abs 6 – 12 UStG)
• Abhängig von der Art der sonstigen Leistung
• Generalnorm (§ 3a Abs 12 UStG)– Der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen
betreibt • Gilt nur, wenn keine Spezialnorm zur Anwendung kommt
• Spezialnormen (§ 3a Abs 6 bis Abs 9 UStG)– Verhältnis der Absätze zueinander:
• Reihenfolge bestimmt sich nach der Reihenfolge der Absätze!
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 50
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 6 – Belegenheitsort des Grundstücks– sonstige Leistung iZm einem Grundstück
• zB Architekt, Immobilienhändler
• Abs 7 – Ort, an dem die Beförderung bewirkt wird– Beförderungsleistungen – Bei grenzüberschreitender Beförderung inländischer
Teil der Leistung in Österreich ausgeführt
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 51
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 8 - Tätigkeitsort– Der Ort, an dem der Unternehmer ausschließlich oder zum
wesentlichen Teil tätig wird– Gilt für
a) Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der Veranstalter,
b) Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind,
c) Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände.
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 52
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 10 – Katalogleistungen – zB1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten,
die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben;2. Die Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
dienen; 3. Die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer;
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 53
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 10 – Katalogleistungen– zB4. Die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung;5. Die Datenverarbeitung;8. Die Gestellung von Personal;11. Die Vermittlung der in diesem Absatz bezeichneten Leistungen;12. Die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände,
ausgenommen Beförderungsmittel;13. Die Telekommunikationsdienste;14. ......
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 54
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 9 – Katalogleistungen– Die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen
Leistungen werden ausgeführt:a) Empfänger ist Unternehmer: sonstige Leistung wird dort
ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt
b) Empfänger ist kein Unternehmer und hat keinen Sitz im Gemeinschaftsgebiet: sonstige Leistung wird an seinem Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet ausgeführt
c) (.....)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 55
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Reverse – charge (§ 19 Abs 1 UA 1 UStG)– Die Steuerschuld geht auf den
Leistungsempfänger über, wenn• Leistender Unternehmer keinen Sitz oder Wohnsitz in
Österreich,• Aber sonstige Leistung in Ö ausgeführt• Leistungsempfänger ist selbst Unternehmer oder
juristische Person öffentlichen Rechts
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 56
Eigenverbrauch im Inland
• Ersatztatbestand
• Ziel – Gleichstellung mit dem Letztverbraucher, wenn der
Unternehmer seinen privaten Bedarf aus dem Unternehmen deckt
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 57
Entnahmeeigenverbrauch§ 3 Abs 2 UStG
• Der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt– Entnahme eines Gegenstandes – Durch einen Unternehmer– Aus seinem Unternehmen
• Für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen• Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten
oder• Für jede andere unentgeltliche Zuwendung,
– ausgenommen Geschenke von geringem Wert und – Warenmuster
– Voraussetzung: vorher VStA
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 58
Nutzungseigenverbrauch§ 3a Abs 1a UStG
• Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes– Der zum vollen od teilweisen VStA berechtigt hat,
• Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen, • Für den Bedarf seines Personals, sofern keine
Aufmerksamkeiten vorliegen• AUSNAHME: private Verwendung eines dem
Unternehmen zugeordneten Gegenstandes fällt nicht darunter!
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 59
Eigenverbrauch durch sonstige Leistung
§ 3a Abs 1a UStG
• Unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer
• Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen• Für den Bedarf seines Personals, sofern keine
Aufmerksamkeiten
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 60
Spezieller Eigenverbrauch(§ 1 Abs 1 Z 2 UStG)
• Aufwandseigenverbrauch– Bei ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen
Aufwendungen, für die davor VStA geltend gemacht wurde
– Aufwendungen für bestimmte Auslandsleistungen• Befristet bis 1.1.2006• Bsp.: Auslandsleasing von PKW
– Gemeinschaftsrechtswidrig?
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 61
EigenverbrauchBemessungsgrundlage (§ 4 Abs 8 UStG)
• Nutzungseigenverbrauch– Auf die Nutzung entfallende Kosten – Nach hA AfA + Betriebskosten im Ausmaß der privaten
Nutzung
• Entnahmeigenverbrauch– Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Entnahme
• Eigenverbrauch durch sonstige Leistung– Die auf die sonstige Leistung entfallenden Kosten
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 62
Einfuhrumsatzsteuer(§ 1 Abs 2 Z 3 UStG)
• Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland– Unabhängig davon, ob Abnehmer der Lieferung
Unternehmer oder Privatperson ist– Bemessungsgrundlage
• Zollwert + Eingangsabgaben + Kommissions- und Beförderungskosten + Versicherungskosten bis zum 1. Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 63
Bemessungsgrundlage(§ 16 UStG)
• Änderung der Bemessungsgrundlage– Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch
beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen– In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung
eingetreten ist– Zeitlich unbefristet– Anwendungsfälle
• Mängelrügen, Skonti, Rabatte• Zahlungsunfähige Kunden
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 64
Steuersätze(§ 10 UStG)
• Allgemeiner Steuersatz 20 %• ermäßigter Steuersatz 10 %• Preise beinhalten im Zweifelsfall die
Umsatzsteuer– MwSt-Anteil bei USt-Satz von 20 %: 16,667 %
(Divisor: 6)– MwSt-Anteil bei USt-Satz von 10 %: 9,091 %
(Divisor: 11)
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 65
Steuerschuldner(§ 19 Abs 1 UStG)
• Regel– Lieferung u sonstige Leistung leistender
Unternehmer– Eigenverbrauch eigenverbrauchender
Unternehmer– Einfuhr einführende Person
• Ausnahme– Reverse-Charge
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 66
Steuerbefreiungen
• Echte– Umsatz befreit– Vorsteuerabzug bleibt
• USt bleibt neutral
– § 6 Abs 1 Z 1 – 6 UStG
• Unechte– Umsatz befreit– Kein Vorsteuerabzug– § 6 Abs 1 Z 7 ff UStG– Folge
• Gleichstellung mit Letztverbraucher
• USt Belastung– Tw Optionsrecht auf
Regelbesteuerung
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 67
Steuerbefreiungen mit VStA
• Ausfuhrlieferung– Ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet– Abnehmer befördert oder versendet selbst ins
Drittland („tax free shopping“)• Ausnahme: Touristenexport < 75 €
– Abnehmer ohne Wohnsitz in Österreich– Zw Erwerb und Ausfuhr nicht mehr als 3 Monate– Wert der Lieferung nicht mehr als 75 € Keine Steuerbefreiung steuerpflichtig in Ö
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 68
Steuerbefreiungen ohne VStA
• Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG)– Voraussetzungen
• Jahresumsatz nicht über 22.000 Euro (netto) / ab 2007 € 30.000,-• Einmaliges Überschreiten von 15 % innerhalb von 5 Jahren zulässig
Von der USt befreitKein VStAKeine Befreiung von den Aufzeichnungspflichten
– Ausnahme: Jahresumsatz nicht über 7.500 €
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 69
Steuerbefreiungen ohne VStA
• Kleinunternehmer – Option auf Steuerpflicht
• Bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides• Empfehlenswert, wenn überwiegend Umsätze an
Unternehmer und wenn hohe Vorsteuern• Verpflichtet für 5 Jahre• Bei Wechsel Vorsteuerkorrektur
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 70
Steuerbefreiungen ohne VStABeispiele
• Grundstücksumsätze (§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG)– Erfasst alle Umsätze von Grundstücken iSd GrEStG– Steuerfrei ist auch die fiktive Lieferung– Option auf Steuerpflicht
• Vermietung und Verpachtung von Grundstücken– Ausgenommen Vermietung zu Wohnzwecken (10 % USt)– Vorübergehend unternehmensfremde Nutzung fällt nicht
unter die Befreiung!– Option auf Steuerpflicht
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 71
Vorsteuerabzug
• Kernstück des MwSt-Rechts
• Inhalt – Erstattung der Umsatzsteuer auf empfangene
Lieferungen und sonstige Leistungen
• Zweck– Verwirklichung der Konsumbelastung
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 72
Vorsteuerabzug(§ 12 UStG)
• Betrifft USt, EUSt, reverse-charge-Steuer
• Voraussetzungen– Leistungsempfänger ist Unternehmer– Leistung für das Unternehmen ausgeführt– USt von anderem Unternehmer gesondert in
Rechnung ausgewiesen– Bezahlung nicht notwendig
• Ausnahme Anzahlung
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 73
Vorsteuerabzug
• „für sein Unternehmen ausgeführt“, wenn
– Leistungen dienen zu mind 10 % unternehmerischen Zwecken
• maßgeblich sind Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung
– Im Ausmaß der nichtunternehmerischen Nutzung• GS Nutzungseigenverbrauch
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 74
Vorsteuerabzug
• „für sein Unternehmen ausgeführt“– Beispiel
• Unternehmer X erwirbt einen PC, den er zu 70 % für seinen „Job“ verwendet, zu 30 % wird er von den Söhnen benutzt.
– Anschaffungskosten € 1000 + USt• Lösung
– PC wird zu mind 10 % unternehmerisch genutzt für das Unternehmen ausgeführt VStA iHv 200
– Private Nutzung fiktive sonstige Leistung auf die Nutzung entfallende Kosten sind zu versteuern 30 % der AfA und der Betriebskosten x 20 %
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 75
Vorsteuerabzug
• „Nicht für das Unternehmen ausgeführt“ – Kraft gesetzlicher Fiktion
• Entgelte, die überwiegend keine abzugsfähigen Aufwendungen iSd EStG
• PKW – Folge
• Kein Vorsteuerabzug• daher auch kein Eigenverbrauch
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 76
Rechnung (§ 11 UStG)• Angaben
• Name u Anschrift d leistenden Unternehmers• Name u Anschrift d Abnehmers• Menge, handelsübliche Bezeichnung der Lieferung; Art u Umfang d sonstigen
Leistung• Datum, an dem Leistung ausgeführt• Entgelt• USt, die auf das Entgelt entfällt, Steuersatz; bei steuerfreien Umsätzen
Hinweis auf die Steuerbefreiung• UID-Nummer, wenn stpfl Umsätze ausgeführt• UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn Rechnungsbetrag > € 10.000,-• Ausstellungsdatum• Laufende Nummer der Rechnung
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 77
Rechnung(§ 11 UStG)
• Kleinbetragsrechnung– Entgelt nicht über 150 Euro– Name, Adresse des leistenden Unternehmers– Menge, handelsübliche Bezeichnung d Lieferung; Art
u Umfang d sonstigen Leistung– Datum (d Ausstellung u d Leistungserbringung)– Entgelt brutto– Steuersatz
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 78
Rechnung(§ 11 UStG)
• Gutschriften– Gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnung
• Steuerschuld auf Grund der Rechnung– Unrichtiger Steuerausweis– Unberechtigter Steuerausweis
• Leistung wurde gar nicht ausgeführt oder• Leistender war nicht Unternehmer
– Berichtigung möglich!
WS 2006/07 Tina Ehrke-Rabel 79
Vorsteuerabzug(§ 12 Abs 3 UStG)
• Ausschluss vom Vorsteuerabzug
– Unecht befreite Leistungen• Erfasst sind auch damit in bloß mittelbarem
Zusammenhang stehende Leistungen
– Die vorübergehend private Nutzung von dem Unternehmen zugeordneten Gebäudeteilen
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Vorsteuerabzug(§ 12 Abs 3 UStG)
• Nutzung eines Gegenstandes sowohl für steuerfreie als auch für steuerpflichtige Umsätze– Aufteilung der Vorsteuern
• Nach der wirtschaftl Zuordnung• Umsatzschlüsselmethode
– Beispiel• Bank errichtet Gebäude, 1.000.000 + 20 % USt, Nutzung 60 % für
das Bankgeschäft, 40 % steuerpflichtig vermietet Bankgeschäft unecht steuerfrei, Vermietung steuerpflichtig VStA
40 % von 200.000 80.000
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Vorsteuerkorrektur(§ 12 Abs 10 UStG)
• Voraussetzungen– Änderung des Verwendungszwecks eines
Gegenstandes– Innerhalb des Beobachtungszeitraumes
• Anlagevermögen: 5 Jahre• Grundstücke (Gebäude): 10 Jahre• Umlaufvermögen: grds. zeitlich unbegrenzt
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Vorsteuerkorrektur
• Folgen – Verwendung zuerst steuerpflichtig, dann steuerfrei
• Negative Vorsteuerkorrektur– Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des
Beobachtungszeitraumes ist VSt zurückzuzahlen
– Verwendung zuerst steuerfrei, dann steuerpflichtig• Positive Vorsteuerkorrektur
– Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes wird VSt erstattet
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Vorsteuerkorrektur
• Wie?– Für jedes Jahr der Änderung 1/5 bzw 1/10 der
gesamten Vorsteuer
• Bagatellgrenze– 220 Euro VSt keine Korrektur
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Vorsteuerkorrektur• Beispiel
– S hat im Jahr 2002 einen PC erworben, den er für seine steuerfreie Versicherungstätigkeit verwendet hat. AK 2000 + 20 % USt. Im Jahr 2004 ändert er seinen Unternehmensgegenstand und arbeitet (selbständig) als steuerpflichtiger Eventmanager, den PC verwendet er weiter
• 2002: PC für das Unternehmen ausgeführt, aber Tätigkeit ist steuerfrei kein VStA
• 2004: PC nicht mehr für steuerfreie Tätigkeit, sondern für steuerpflichtige Änderung der Verhältnisse innerhalb der 5 Jahresfrist positive VSt-Korrektur 1/5 von 400 bis zum Jahr 2006
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Vorsteuerabzug
• Vorsteuerabzug für Reisekosten– Anknüpfung an die Einkommensteuer (ESt)
• Vorsteuerabzug nach Durchschnittsätzen– Auf Grund des Gesetzes– Auf Grund von Verordnungen
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Entstehen der Steuerschuld
• Sollbesteuerung (§ 19 Abs 2 UStG)– Besteuerung nach vereinbarten Entgelten– Steuerschuld entsteht mit Ablauf des
Kalendermonats, in dem Leistung ausgeführt– Bezahlung der Rechnung ohne Bedeutung– Spätere Rechnungslegung
• Steuerschuld entsteht 1 Monat später
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Entstehen der Steuerschuld• Ist-Besteuerung (§ 17 UStG)
– Nach vereinnahmten Entgelten– Gilt für
• Freiberufler• Nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte• Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende• Andere Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als 1,5
Mio Euro in den letzten 2 Jahren• Anzahlungen• Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung
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Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung
• Fälligkeit = Entrichtungszeitpunkt– Spätestens am 15. des auf den Kalendermonat
(Voranmeldungszeitraum) der Steuerschuldentstehung zweitfolgenden Kalendermonat
• USt-Voranmeldung• USt-Vorauszahlung
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Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung
• Vorauszahlungszeitraum– Grundsätzlich der Kalendermonat– Kleinunternehmer, die optiert haben
• Vierteljahr
• Nach Ablauf des Kalenderjahres– Veranlagung zur USt
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Aufzeichnungspflichten
• Wer?– Jeder Unternehmer (auch befreite)
• Was?– Eigene Umsätze– VSt-zulässige Umsätze– Einfuhr– Eigenverbrauch– Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung
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Aufzeichnungspflichten
• Wie?– Keine besonderen Formerfordernisse
• Verstoß– Finanzordnungswidrigkeit
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Binnenmarkt - Überblick• Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen
– EG-Richtlinien• Wo in Österreich geregelt?
– Binnemarktregelung• Anhang zum UStG
• Was braucht ein Unternehmer im Binnenmarkt?– Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer– Zusammenfassende Meldungen– Buchnachweis
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Binnenmarkt - Überblick
• Grundsätze
– Bestimmungslandprinzip
– Ursprungslandprinzip• Im privaten Reiseverkehr
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Binnenmarkt - Überblick
• Lieferungen im Binnenmarkt– Exportsituation– Importsituation
• Sonstige Leistungen im Binnenmarkt– Besonderheiten in Bezug auf
• Beförderungsleistungen• Vermittlungsleistungen• Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
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