View
110
Download
3
Category
Preview:
Citation preview
Körperschaftsteuer
Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel
Wintersemester 2007/08
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 2
Körperschaftsteuer
• Rechtsgrundlagen
– Körperschaftsteuergesetz– Verordnungen des Bundesministers für Finanzen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 3
Körperschaftsteuer
• Systematische Einordnung– Gemeinschaftliche Bundesabgabe– Direkte Steuer– Veranlagungsabgabe– „Einkommensteuer“ juristischer Personen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 4
Körperschaftsteuer
• Steuersubjekt– Unbeschränkte Steuerpflicht
• Juristische Personen des privaten Rechts• Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen
Rechts• Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten,
Zweckvermögen, etc unter bestimmten Voraussetzungen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 5
Körperschaftsteuer
• Steuersubjekt - Unbeschränkte Steuerpflicht• Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen
Rechts (§ 2 KStG)– Wirtschaftlich selbständige Einrichtungen– Nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit– Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > € 4.000,-)– Nicht Land- und Forstwirtschaft– Nicht Vermögensverwaltung
• Stpfl ist der einzelne BgA– Ausnahme Versorgungsbetriebe
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 6
Körperschaftsteuer
• Steuersubjekt– Beschränkte Steuerpflicht
• Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben
– Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einkünfte des § 98 EStG• Körperschaften öffentlichen Rechts und an sich
steuerbefreite Körperschaften mit Einkünften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist
– Vor allem kest-pflichtige Erträge– Ausgenommen sind Beteiligungserträge gem § 10 KStG
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 7
Körperschaftsteuer
• Steuersubjekt– Persönliche Steuerbefreiungen
• In § 5 KStG aufgezählt• zB Gemeinnützige Einrichtungen (§ 34 BAO)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 8
Körperschaftsteuer
• Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG)– Einkommen iSd EStG– Kapitalgesellschaften haben immer Einkünfte aus
Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG (§ 7 Abs 3 KStG).
– Andere Körperschaften (zB Vereine) können alle 7 Einkunftsarten haben.
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 9
Körperschaftsteuer
• Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG)– Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeiträge
• Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet Bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8 Abs 1
KStG)- Ausschüttungen der Gesellschaft an die
Gesellschafter- GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht
(§ 8 Abs 1 KStG)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 10
Körperschaftsteuer
• Gewinnermittlung– § 5 Abs 1 EStG – iZm §§ 11 und 12 KStG
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 11
Körperschaftsteuer
• Gewinnermittlung– Abzugsfähige und nicht abzugsfähige
Aufwendungen und Ausgaben• § 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor• § 12 KStG betrifft nichtabzugsfähige Aufwendungen und
Ausgaben– Ausschüttungsbedingte TW-Abschreibungen v Beteiligungen
verboten– Zulässige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS auf 7
Jahre zu verteilen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 12
Körperschaftsteuer
• Verluste der Körperschaft
– Wie in der ESt grundsätzlich vortragsfähig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfähig.
– Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG)
– Einschränkung bei Mantelkauf (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 13
Körperschaftsteuer
• Einlagen und Einlagenrückzahlungen– Einlagen entgeltliches Rechtsgeschäft
• Anschaffung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter
• Sacheinlage: Tausch von eingelegter Sache gegen Gesellschaftsrechte (§ 6 Z 14 lit b EStG)
– Einlagenrückzahlungen Veräußerungsgeschäft• § 4 Abs 12 EStG
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 14
Körperschaftsteuer
• Einlagen und Einlagenrückzahlungen– Verdeckte Einlagen
• Erhöhen Gewinn der Ges nicht• Beim Gesellschafter nachträgliche AK
– Verdecktes Eigenkapital• Fall der verdeckten Einlage
– Nutzungseinlage• Gelten nach hA nicht als Einlagen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 15
Körperschaftsteuer
• Ausschüttungen an die Gesellschafter
– Folgen für die Körperschaft• Gewinn der Körperschaft ist köSt-pflichtig mit festem Satz
von 25 % • Gewinnausschüttungen mindern Gewinn nicht• Zuführungen zu Rücklagen mindern Gewinn nicht• Trennungsprinzip!
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 16
Körperschaftsteuer
• Ausschüttungen an die Gesellschafter– Folgen für den Gesellschafter als natürliche Person
• Einkünfte aus Kapitalvermögen• KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz (§§ 93, 97, 37
EStG)– Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft
• Einkünfte aus Gewerbebetrieb• KESt, wenn nicht § 94a EStG
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 17
Körperschaftsteuer
• Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter
– Trennungsprinzip• Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn
fremdüblich!– Nicht fremdüblich
• Verdeckte Gewinnausschüttung– Zu behandeln wie offene Gewinnausschüttung
• Rückgängigmachung von vGA: Einlage
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 18
Körperschaftsteuer
• Behandlung von Konzernen
– Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG)
• Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft
– Laufende Erträge sind von der KöSt befreit!– Veräußerungsgewinne steuerpflichtig
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 19
Körperschaftsteuer
• Behandlung von Konzernen
– Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 u 3 KStG)• Beteiligung einer inländ KapGes an ausländ KapGes• Beteiligung mindestens 10 %• Beteiligung seit mindestens 1 JahrBeteiligungserträge steuerfrei
Laufende Erträge Gewinne, Verluste, sonstige Wertänderungen außer AnsatzAusnahme: Option auf Steuerpflicht
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 20
Körperschaftsteuer
• Teilwertabschreibungen von Beteiligungen iSv § 10 KStG
Sonderregelungen in § 12 Abs 3 KStG
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 21
Körperschaftsteuer
• Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG)
– Finanziell verbundene Körperschaften können eine Unternehmensgruppe bilden
Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 22
Körperschaftsteuer
• Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG)– Gruppenträger
• Unbeschränkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute
• Zweigniederlassungen beschränkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften
– Gruppenmitglieder• Inländische KapGes oder Genossenschaften• Vglbare ausländ Körperschaften, die ausschließlich mit unbeschr stpfl
Gruppenmitgliedern od dem Gruppenträger finanziell verbunden sind.
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 23
Körperschaftsteuer
• Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG)– Finanzielle Verbundenheit
• Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten– Ausländ Gruppenmitglied
• Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen
– Formale Voraussetzung• Unterfertigung eines Gruppenantrages
– Ergebniszurechnung außerbücherlich• Steuerausgleichsvereinbarung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 24
Körperschaftsteuer
• Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG)– Körperschaften ohne Sitz und/oder Geschäftsleitung
im Inland• Steuerpflichtig mit Einkünften gem § 98 EStG
– Inländische Körperschaften öffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Körperschaften
• Steuerpflicht mit Einkünften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird
– § 10 KStG ist aber anwendbar
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 25
Körperschaftsteuer
• Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG)– Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der
Auflösung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung
– Liquidationsgewinn wird durch Vermögensvergleich ermittelt
– Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem § 31 EStG
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 26
Körperschaftsteuer
• Tarif (§ 22 KStG)– 25 % vom stpfl Einkommen– Unbeschränkt Stpfl müssen MindestKöSt entrichten
• Jährlich € 1750,- für GmbH• Jährlich € 3.500,- für AG• Jährlich € 5.452,- für Banken und Vesicherungen Anrechnung auf KöSt-Schuld
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 27
Privatstiftungen– Definition
• Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit
– Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermögen aus (mind. 70.000 €)
– Stiftungsorgane : Stiftungsprüfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS
– Zuwendungen an Begünstigte nach Maßgabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 28
Privatstiftungen
• Kosten der Vermögensausstattung:
– ErbSt 5 % (§ 8 Abs 3 ErbStG)
– Bei Grundstücken: + 3,5 % GrESt-Äquivalent
– Eintragungsgebühr 1 %
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 29
Privatstiftungen
• Einkünfteermittlung
– Handelsrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung
ins Firmenbuch
– Bei Stiftungstransparenz gilt § 7 Abs 3 KStG nicht Stiftung
hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten (§ 13 Abs 1
KStG)
Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei EK aus
Gewerbebetrieb
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 30
Eigennützige Privatstiftungen
– Steuerfrei sind (§ 5 Z 11 iVm § 13 KStG)
Inländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung
(§ 21 Abs 2 Z 1 iVm § 10 Abs 1 KStG)
Ausländ Ausschüttungserträge:
Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze
und ohne Behaltefrist (§ 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inländ
Beteiligungserträgen vergleichbar und wenn keine
Steuerentlastung aufGr v DBA
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 31
Eigennützige Privatstiftungen
• Zwischenbesteuerung mit 12,5 % KöSt
– In- und ausländ Kapitalerträge • aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten
• Aus Forderungswertpapieren unter bestimmten Voraussetzungen
• Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG)
– Bei Zuwendung an Begünstigte in späteren VA-Zeiträumen
Anrechnung der ZwSt auf KESt
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 32
Eigennützige Privatstiftungen
• Zwischenbesteuerung mit 12,5 % KöSt
– Unterbleibt, wenn im VA-Zeitraum Zuwendungen
getätigt, von denen KESt einbehalten wurde
– Übertragung stiller Reserven aus Veräußerung gem
§ 31 EStG auf neu angeschaffte 10 %- Beteiligung
an KapGes möglich, bzw Bildung eines steuerfreien
Betrages für zwölf Monate
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 33
Eigennützige Privatstiftungen
• Besteuerung mit 25 % KöSt
– Einkünfte aus LuF-Betrieb
– Gewerbliche Einkünfte aus Kommanditbeteiligungen
– Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken
– Spekulationsgeschäfte
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 34
Eigennützige Privatstiftungen
• Besteuerung der Zuwendungen an Begünstigte
– Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 Abs 1 Z 7 EStG)
– KESt-Abzug
– Endbesteuerung
– Option auf Veranlagung mit ½ Durchschnittsteuersatz
U M S A T Z S T E U E R
Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-RabelWS 2007 / 08
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 36
System der Umsatzsteuer
• Rechtsgrundlagen– Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft– Umsatzsteuergesetz– Verordnungen des Bundesministers für Finanzen
(BMF)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 37
System der Umsatzsteuer
• Funktionsweise
Finanzamt
20 USt 40 USt 20 VSt
100 + 20 USt 200 + 40 UStUnternehmer F Unternehmer X Private A
Belastung F = 0 Belastung X = 0 Belastung A = 40
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 38
Steuerbarer Umsatz(§ 1 Abs 1 UStG)
• Umsätze von Lieferungen u sonstigen Leistungen,– die ein Unternehmer– im Inland– gegen Entgelt– im Rahmen seines Unternehmens ausführt
• Eigenverbrauch im Inland• Spezieller Eigenverbrauch im Inland• Einfuhr von Waren aus dem Drittland
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 39
Der Unternehmer(§ 2 UStG)
• Unternehmer ist, wer – selbständig – eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt
• Selbständigkeit– Frage: In welchem Verhältnis steht die leistende Person zu
ihrem Auftraggeber?– Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers
zu folgen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 40
Der Unternehmer(§ 2 UStG)
• Gewerbliche od berufliche Tätigkeit– Nachhaltig– Tun, Unterlassen, Dulden– Einnahmenerzielungsabsicht
• Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich nicht Voraussetzung
• Ausnahme: Liebhaberei– Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind– Und Tätigkeit auf persönliche Neigung zurückzuführen ist
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 41
Der Unternehmer (§ 2 UStG)
• Beginn d unternehmerischen Tätigkeit– Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung
ausgerichteten Handlung
• Ende d unternehmerischen Tätigkeit– Mit dem letzten unternehmerischen Tätigwerden
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 42
Der Unternehmer
• Weltunternehmer– Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des
UStG erfüllt
• Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal– Unternehmer ist jeder, der nach außen als Einheit
unternehmerisch auftritt• Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ...
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 43
Der Unternehmer
• Körperschaften öffentlichen Rechts
– Bund, Länder, Gemeinden• Sind Unternehmer, wenn sie wie Private tätig werden• Maßstab:
– Betriebe gewerblicher Art iSd KStG– Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 44
Der Unternehmer
• Grundsatz der Unternehmenseinheit– Merksatz:
Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben
– Unternehmen
alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 45
Der Unternehmer
• Grundsatz der Unternehmenseinheit– Konsequenzen
• Eine gemeinsame USt-Erklärung• Für die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle
Tätigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzählen• Umsätze zwischen den einzelnen Betrieben eines
Unternehmens nicht steuerbare Innenumsätze
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 46
„gegen Entgelt“
• Umsatzsteuerbar nur, wenn „gegen Entgelt“– Leistungsaustausch– Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung
und Gegenleistung• Geld• Anderer Gegenstand (Tausch)• Sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 47
Gegenstand der USt
• Grundtatbestand– Lieferungen– Sonstige Leistungen
• Ergänzungstatbestand – Eigenverbrauch– Einfuhr aus dem Drittland
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 48
Lieferungen(§ 3 UStG)
• Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Gegenstand
• Auch Strom und Gas• Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung
– zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 49
Sonstige Leistungen(§ 3a UStG)
• Sonstige Leistung – Alles, was keine Lieferung ist
• Dienstleistungen• Nutzungsüberlassungen (zB Vermietung)• Duldung eines Zustandes (zB Servitut)• Unterlassungen• Übertragung von Rechten (zB Urheberrechte)
• Abgrenzungsfrage– Worauf kommt es den Vertragsparteien an?
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 50
Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung
• Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten entweder Lieferung od sonstige Leistung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 51
Bemessungsgrundlage(§ 4 UStG)
• Entgelt– Alles, was der Empfänger der Leistung aufzuwenden
hat, um die Lieferung od sonstige Leistung zu erhalten
– Was ein anderer als der Empfänger für die Lieferung od sonstige Leistung gewährt
– Wesentlich• Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen
Entgelt und Leistung!
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 52
Bemessungsgrundlage(§ 16 UStG)
• Änderung der Bemessungsgrundlage– Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch
beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen– In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung
eingetreten ist– Zeitlich unbefristet– Anwendungsfälle
• Mängelrügen, Skonti, Rabatte• Zahlungsunfähige Kunden
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 53
Ort der Lieferung(§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG)
• Lieferung „im Inland ausgeführt“ steuerbar in Österreich
– Grundtatbestand • Wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt d Verschaffung der
Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs 7 UStG)
– Ergänzungstatbestand • Wo die Beförderung od Versendung beginnt (§ 3 Abs 8 UStG)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 54
Ort der sonstigen Leistung(§ 3a Abs 6 – 12 UStG)
• Abhängig von der Art der sonstigen Leistung
• Generalnorm (§ 3a Abs 12 UStG)– Der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen
betreibt • Gilt nur, wenn keine Spezialnorm zur Anwendung kommt
• Spezialnormen (§ 3a Abs 6 bis Abs 9 UStG)– Verhältnis der Absätze zueinander:
• Reihenfolge bestimmt sich nach der Reihenfolge der Absätze!
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 55
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 6 – Belegenheitsort des Grundstücks– sonstige Leistung iZm einem Grundstück
• zB Architekt, Immobilienhändler
• Abs 7 – Ort, an dem die Beförderung bewirkt wird– Beförderungsleistungen – Bei grenzüberschreitender Beförderung inländischer
Teil der Leistung in Österreich ausgeführt
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 56
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 8 - Tätigkeitsort– Der Ort, an dem der Unternehmer ausschließlich oder zum
wesentlichen Teil tätig wird– Gilt für
a) Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der Veranstalter,
b) Umschlag, Lagerung oder ähnliche Leistungen, die mit Beförderungsleistungen üblicherweise verbunden sind,
c) Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände.
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 57
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 10 – Katalogleistungen – zB1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten,
die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben;2. Die Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
dienen; 3. Die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt,
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer;
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 58
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 10 – Katalogleistungen– zB4. Die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung;5. Die Datenverarbeitung;8. Die Gestellung von Personal;11. Die Vermittlung der in diesem Absatz bezeichneten Leistungen;12. Die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände,
ausgenommen Beförderungsmittel;13. Die Telekommunikationsdienste;14. ......
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 59
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Abs 9 – Katalogleistungen– Die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen
Leistungen werden ausgeführt:a) Empfänger ist Unternehmer: sonstige Leistung wird dort
ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt
b) Empfänger ist kein Unternehmer und hat keinen Sitz im Gemeinschaftsgebiet: sonstige Leistung wird an seinem Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet ausgeführt
c) (.....)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 60
Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG)
• Reverse – charge (§ 19 Abs 1 UA 1 UStG)– Die Steuerschuld geht auf den
Leistungsempfänger über, wenn• Leistender Unternehmer keinen Sitz oder Wohnsitz in
Österreich,• Aber sonstige Leistung in Ö ausgeführt• Leistungsempfänger ist selbst Unternehmer oder
juristische Person öffentlichen Rechts
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 61
Eigenverbrauch im Inland
• Ersatztatbestand
• Ziel – Gleichstellung mit dem Letztverbraucher, wenn der
Unternehmer seinen privaten Bedarf aus dem Unternehmen deckt
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 62
Entnahmeeigenverbrauch§ 3 Abs 2 UStG
• Der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt– Entnahme eines Gegenstandes – Durch einen Unternehmer– Aus seinem Unternehmen
• Für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen• Für den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten
oder• Für jede andere unentgeltliche Zuwendung,
– ausgenommen Geschenke von geringem Wert und – Warenmuster
– Voraussetzung: vorher VStA
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 63
Nutzungseigenverbrauch§ 3a Abs 1a UStG
• Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes– Der zum vollen od teilweisen VStA berechtigt hat,
• Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen, • Für den Bedarf seines Personals, sofern keine
Aufmerksamkeiten vorliegen• AUSNAHME: private Verwendung eines dem
Unternehmen zugeordneten Gegenstandes fällt nicht darunter!
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 64
Eigenverbrauch durch sonstige Leistung
§ 3a Abs 1a UStG
• Unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer
• Für Zwecke, die außerhalb d Unternehmens liegen• Für den Bedarf seines Personals, sofern keine
Aufmerksamkeiten
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 65
Spezieller Eigenverbrauch(§ 1 Abs 1 Z 2 UStG)
• Aufwandseigenverbrauch– Bei ertragsteuerlich nicht abzugsfähigen
Aufwendungen, für die davor VStA geltend gemacht wurde
– Aufwendungen für bestimmte Auslandsleistungen• Befristet bis 1.1.2006• Bsp.: Auslandsleasing von PKW
– Gemeinschaftsrechtswidrig?
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 66
EigenverbrauchBemessungsgrundlage (§ 4 Abs 8 UStG)
• Nutzungseigenverbrauch– Auf die Nutzung entfallende Kosten – Nach hA AfA + Betriebskosten im Ausmaß der privaten
Nutzung
• Entnahmeeigenverbrauch– Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Entnahme
• Eigenverbrauch durch sonstige Leistung– Die auf die sonstige Leistung entfallenden Kosten
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 67
Einfuhrumsatzsteuer(§ 1 Abs 2 Z 3 UStG)
• Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittland– Unabhängig davon, ob Abnehmer der Lieferung
Unternehmer oder Privatperson ist– Bemessungsgrundlage
• Zollwert + Eingangsabgaben + Kommissions- und Beförderungskosten + Versicherungskosten bis zum 1. Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 68
Steuersätze(§ 10 UStG)
• Allgemeiner Steuersatz 20 %• ermäßigter Steuersatz 10 %• Preise beinhalten im Zweifelsfall die
Umsatzsteuer– MwSt-Anteil bei USt-Satz von 20 %: 16,667 %
(Divisor: 6)– MwSt-Anteil bei USt-Satz von 10 %: 9,091 %
(Divisor: 11)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 69
Steuerschuldner(§ 19 Abs 1 UStG)
• Regel– Lieferung u sonstige Leistung leistender
Unternehmer– Eigenverbrauch eigenverbrauchender
Unternehmer– Einfuhr einführende Person
• Ausnahme– Reverse-Charge
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 70
Steuerbefreiungen
• Echte– Umsatz befreit– Vorsteuerabzug bleibt
• USt bleibt neutral
– § 6 Abs 1 Z 1 – 6 UStG
• Unechte– Umsatz befreit– Kein Vorsteuerabzug– § 6 Abs 1 Z 7 ff UStG– Folge
• Gleichstellung mit Letztverbraucher
• USt Belastung– Tw Optionsrecht auf
Regelbesteuerung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 71
Steuerbefreiungen mit VStA
• Ausfuhrlieferung– Ins Drittlandsgebiet befördert oder versendet– Abnehmer befördert oder versendet selbst ins
Drittland („tax free shopping“)• Ausnahme: Touristenexport < 75 €
– Abnehmer ohne Wohnsitz in Österreich– Zw Erwerb und Ausfuhr nicht mehr als 3 Monate– Wert der Lieferung nicht mehr als 75 € Keine Steuerbefreiung steuerpflichtig in Ö
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 72
Steuerbefreiungen ohne VStA
• Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG)– Voraussetzungen
• Jahresumsatz nicht über 30.000 Euro (netto) • Einmaliges Überschreiten von 15 % innerhalb von 5 Jahren zulässig
Von der USt befreitKein VStAKeine Befreiung von den Aufzeichnungspflichten
– Ausnahme: Jahresumsatz nicht über 7.500 €
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 73
Steuerbefreiungen ohne VStA
• Kleinunternehmer – Option auf Steuerpflicht (§ 6 Abs 3 UStG)
• Bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides• Empfehlenswert, wenn überwiegend Umsätze an
Unternehmer und wenn hohe Vorsteuern• Verpflichtet für 5 Jahre• Bei Wechsel Vorsteuerkorrektur
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 74
Steuerbefreiungen ohne VStABeispiele
• Grundstücksumsätze (§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG)– Erfasst alle Umsätze von Grundstücken iSd GrEStG– Steuerfrei ist auch die fiktive Lieferung– Option auf Steuerpflicht (§ 6 Abs 2 UStG)
• Vermietung und Verpachtung von Grundstücken– Ausgenommen Vermietung zu Wohnzwecken (10 % USt)– Vorübergehend unternehmensfremde Nutzung fällt nicht
unter die Befreiung!– Option auf Steuerpflicht (§ 6 Abs 2 UStG)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 75
Vorsteuerabzug
• Kernstück des MwSt-Rechts
• Inhalt – Erstattung der Umsatzsteuer auf empfangene
Lieferungen und sonstige Leistungen
• Zweck– Verwirklichung der Konsumbelastung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 76
Vorsteuerabzug(§ 12 UStG)
• Betrifft USt, EUSt, reverse-charge-Steuer
• Voraussetzungen– Leistungsempfänger ist Unternehmer– Leistung für das Unternehmen ausgeführt– USt von anderem Unternehmer gesondert in
Rechnung ausgewiesen– Bezahlung nicht notwendig
• Ausnahme Anzahlung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 77
Vorsteuerabzug
• „für sein Unternehmen ausgeführt“, wenn
– Leistungen dienen zu mind 10 % unternehmerischen Zwecken
• maßgeblich sind Verhältnisse im Zeitpunkt der Leistung
– Im Ausmaß der nichtunternehmerischen Nutzung• GS Nutzungseigenverbrauch
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 78
Vorsteuerabzug
• „für sein Unternehmen ausgeführt“– Beispiel
• Unternehmer X erwirbt einen PC, den er zu 70 % für seinen „Job“ verwendet, zu 30 % wird er von den Söhnen benutzt.
– Anschaffungskosten € 1000 + USt• Lösung
– PC wird zu mind 10 % unternehmerisch genutzt für das Unternehmen ausgeführt VStA iHv 200
– Private Nutzung fiktive sonstige Leistung auf die Nutzung entfallende Kosten sind zu versteuern 30 % der AfA und der Betriebskosten x 20 %
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 79
Vorsteuerabzug
• „Nicht für das Unternehmen ausgeführt“ – Kraft gesetzlicher Fiktion
• Entgelte, die überwiegend keine abzugsfähigen Aufwendungen iSd EStG
• PKW – Folge
• Kein Vorsteuerabzug• daher auch kein Eigenverbrauch
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 80
Rechnung (§ 11 UStG)• Angaben
• Name u Anschrift d leistenden Unternehmers• Name u Anschrift d Abnehmers• Menge, handelsübliche Bezeichnung der Lieferung; Art u Umfang d sonstigen
Leistung• Datum, an dem Leistung ausgeführt• Entgelt• USt, die auf das Entgelt entfällt, Steuersatz; bei steuerfreien Umsätzen
Hinweis auf die Steuerbefreiung• UID-Nummer, wenn stpfl Umsätze ausgeführt• UID-Nummer des Leistungsempfängers, wenn Rechnungsbetrag > € 10.000,-• Ausstellungsdatum• Laufende Nummer der Rechnung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 81
Rechnung(§ 11 UStG)
• Kleinbetragsrechnung– Entgelt nicht über 150 Euro– Name, Adresse des leistenden Unternehmers– Menge, handelsübliche Bezeichnung d Lieferung; Art
u Umfang d sonstigen Leistung– Datum (d Ausstellung u d Leistungserbringung)– Entgelt brutto– Steuersatz
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 82
Rechnung(§ 11 UStG)
• Gutschriften– Gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnung
• Steuerschuld auf Grund der Rechnung– Unrichtiger Steuerausweis– Unberechtigter Steuerausweis
• Leistung wurde gar nicht ausgeführt oder• Leistender war nicht Unternehmer
– Berichtigung möglich!
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 83
Vorsteuerabzug(§ 12 Abs 3 UStG)
• Ausschluss vom Vorsteuerabzug
– Unecht befreite Leistungen• Erfasst sind auch damit in bloß mittelbarem
Zusammenhang stehende Leistungen
– Die vorübergehend private Nutzung von dem Unternehmen zugeordneten Gebäudeteilen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 84
Vorsteuerabzug(§ 12 Abs 3 UStG)
• Nutzung eines Gegenstandes sowohl für steuerfreie als auch für steuerpflichtige Umsätze– Aufteilung der Vorsteuern
• Nach der wirtschaftl Zuordnung• Umsatzschlüsselmethode
– Beispiel• Bank errichtet Gebäude, 1.000.000 + 20 % USt, Nutzung 60 % für
das Bankgeschäft, 40 % steuerpflichtig vermietet Bankgeschäft unecht steuerfrei, Vermietung steuerpflichtig VStA
40 % von 200.000 80.000
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 85
Vorsteuerkorrektur(§ 12 Abs 10 UStG)
• Voraussetzungen– Änderung des Verwendungszwecks eines
Gegenstandes– Innerhalb des Beobachtungszeitraumes
• Anlagevermögen: 5 Jahre• Grundstücke (Gebäude): 10 Jahre• Umlaufvermögen: grds. zeitlich unbegrenzt
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 86
Vorsteuerkorrektur
• Folgen – Verwendung zuerst steuerpflichtig, dann steuerfrei
• Negative Vorsteuerkorrektur– Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des
Beobachtungszeitraumes ist VSt zurückzuzahlen
– Verwendung zuerst steuerfrei, dann steuerpflichtig• Positive Vorsteuerkorrektur
– Für jedes Jahr der Änderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes wird VSt erstattet
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 87
Vorsteuerkorrektur
• Wie?– Für jedes Jahr der Änderung 1/5 bzw 1/10 der
gesamten Vorsteuer
• Bagatellgrenze– 220 Euro VSt keine Korrektur
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 88
Vorsteuerkorrektur• Beispiel
– S hat im Jahr 2002 einen PC erworben, den er für seine steuerfreie Versicherungstätigkeit verwendet hat. AK 2000 + 20 % USt. Im Jahr 2004 ändert er seinen Unternehmensgegenstand und arbeitet (selbständig) als steuerpflichtiger Eventmanager, den PC verwendet er weiter
• 2002: PC für das Unternehmen ausgeführt, aber Tätigkeit ist steuerfrei kein VStA
• 2004: PC nicht mehr für steuerfreie Tätigkeit, sondern für steuerpflichtige Änderung der Verhältnisse innerhalb der 5 Jahresfrist positive VSt-Korrektur 1/5 von 400 bis zum Jahr 2006
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 89
Vorsteuerabzug
• Vorsteuerabzug für Reisekosten– Anknüpfung an die Einkommensteuer (ESt)
• Vorsteuerabzug nach Durchschnittsätzen– Auf Grund des Gesetzes– Auf Grund von Verordnungen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 90
Entstehen der Steuerschuld
• Sollbesteuerung (§ 19 Abs 2 UStG)– Besteuerung nach vereinbarten Entgelten– Steuerschuld entsteht mit Ablauf des
Kalendermonats, in dem Leistung ausgeführt– Bezahlung der Rechnung ohne Bedeutung– Spätere Rechnungslegung
• Steuerschuld entsteht 1 Monat später
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 91
Entstehen der Steuerschuld• Ist-Besteuerung (§ 17 UStG)
– Nach vereinnahmten Entgelten– Gilt für
• Freiberufler• Nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte• Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende• Andere Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als 1,5
Mio Euro in den letzten 2 Jahren• Anzahlungen• Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 92
Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung
• Fälligkeit = Entrichtungszeitpunkt– Spätestens am 15. des auf den Kalendermonat
(Voranmeldungszeitraum) der Steuerschuldentstehung zweitfolgenden Kalendermonat
• USt-Voranmeldung• USt-Vorauszahlung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 93
Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung
• Vorauszahlungszeitraum– Grundsätzlich der Kalendermonat– Kleinunternehmer, die optiert haben
• Vierteljahr
• Nach Ablauf des Kalenderjahres– Veranlagung zur USt
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 94
Aufzeichnungspflichten
• Wer?– Jeder Unternehmer (auch befreite)
• Was?– Eigene Umsätze– VSt-zulässige Umsätze– Einfuhr– Eigenverbrauch– Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 95
Aufzeichnungspflichten
• Wie?– Keine besonderen Formerfordernisse
• Verstoß– Finanzordnungswidrigkeit
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 96
Binnenmarkt - Überblick• Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen
– EG-Richtlinien• Wo in Österreich geregelt?
– Binnemarktregelung• Anhang zum UStG
• Was braucht ein Unternehmer im Binnenmarkt?– Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer– Zusammenfassende Meldungen– Buchnachweis
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 97
Binnenmarkt - Überblick
• Grundsätze
– Bestimmungslandprinzip
– Ursprungslandprinzip• Im privaten Reiseverkehr
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 98
Binnenmarkt - Überblick
• Lieferungen im Binnenmarkt– Exportsituation– Importsituation
• Sonstige Leistungen im Binnenmarkt– Besonderheiten in Bezug auf
• Beförderungsleistungen• Vermittlungsleistungen• Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 99
Gründzüge des Bewertungsrechts
• Bedeutung– Steuergegenstand besteht nicht in Geld
• ZB Naturalbezüge von AN für LSt• ZB Gesellschaftsanteil für ErbSt• ZB Grundstück für ErbSt oder GrESt
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 100
Gründzüge des Bewertungsrechts
• Rechtsgrundlagen– Bewertungsgesetz 1955
• Teil I (§§ 2 – 17 BewG)• Teil II (§§ 17 ff BewG)
– Spezielle Bewertungsvorschriften in einzelnen Materiengesetzen
• zB § 6 EStG
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 101
Gründzüge des Bewertungsrechts
• Bewertungsgegenstand– Vermögensarten
• Land- und Forstwirtschaft• Grundvermögen• Betriebsvermögen• Sonstiges Vermögen
– Grundbesitz• Land- und forstwirtschaftliches Vermögen• Grundvermögen• Die zum gewerblichen Betrieb gehörenden Grundstücke
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 102
Gründzüge des Bewertungsrechts
• Gegenstand der Bewertung – wirtschaftliche Einheit
• Bewertungsfähig– Wirtschaftsgüter
• Alles, was im wirtschaftl Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbar
• Immaterielle WG – Besonderes Entgelt gezahlt– Besondere Verkehrsauffassung
• Negative Wirtschaftsgüter– Schulden und Lasten
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 103
Gründzüge des Bewertungsrechts
• Bewertungsgrundsätze– Grundsatz der Einheitlichkeit des Eigentums– Grundsatz der Bewertung im Ganzen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 104
Gründzüge des Bewertungsrechts
• Bedingungen und Befristungen– Aufschiebende Bedingung: Bewertung erst mit
Bedingungseintritt– Auflösenden Bedingung: bis zum Eintritt der
Bedingung als unbedingt– Auflösend bedingte Erwerbe und aufschiebend
bedingte Lasten• Antrag auf Berichtigung nicht laufend entrichteter
Abgaben (Ausnahme § 26 GebG)• Laufend veranlagte Steuern: Bedingung wirkt ex nunc
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 105
Gründzüge des Bewertungsrechts
• Bewertungsmaßstäbe– Ertragswert
• Abgezinster Wert der geschätzten künftigen Erträge– Teilwert– Gemeiner Wert
• Bewertungsmethode– Gibt an, wie im Einzelfall Bewertungsmaßstab zur
Anwendung gebracht wird• Bsp Bewertung von GmbH-Anteilen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 106
Gründzüge des Bewertungsrechts
• Bewertungsregeln des I. Teiles des BewG– Wertpapiere und Anteile an KapGes (§ 13)– Kapitalforderungen und Schulden (§ 14)– Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen (§§ 15 –
18 BewG)– Einheitsbewertung (§§ 19 ff)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 107
Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Charakterisierung– Personensteuer– Auf den unentgeltlichen Vermögenserwerb
• Gegenstand– Erwerbe von Todes wegen– Schenkungen unter Lebenden iSd bürgerlichen Rechts– Freigebige Zuwendungen– Zweckzuwendungen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 108
Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Bemessungsgrundlage– Steuerpflichtiger Erwerb (Nettovermögensanfall)– Schulden und Lasten iZm Erwerb sind abzugsfähig
• Bewertung (§ 19 ErbStG)– GS nach Teil I des BewG– Ausnahme: inländ Grundvermögen Einheitswert
X 3
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 109
Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Mittelbare Grundstücks- od Geldschenkung• Gemischte Schenkung
• Vermögenserwerbe, die innerhalb der letzten 10 Jahre von derselben Peson erworben wurden, sind zusammenzurechnen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 110
Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Befreiungen (§§ 14, 15, 15a ErbStG)
• Tarif (§§ 7, 8 ErbStG)– Zuwendungen von Liegenschaften + GrESt-Ä– Zuwendungen an Privatstiftungen: 5 %– Zuwendungen an gemeinnützige Institutionen: 2,5 %
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 111
Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Entstehen der Steuerschuld– Erwerbe von Todes wegen
• GS mit dem Tod d Erblassers– Beim Pflichtteil mit dessen Geltendmachung
• Schenkungen mit der Ausführung
• Steuerschuldner– Erwerber– Bei Schenkung auch Geschenkgeber
• Haftung– Nachlass– Jeder Miterbe in der Höhe des aus dem Nachlass Empfangenen
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 112
Erbschafts- und Schenkungssteuer
• Entrichtung– Anmeldepflicht d Erwerbers
• Erwerber ab Kenntnis binnen 3 Monaten• Bei Schenkungen auch Geschenkgeber• Entfällt bei Selbstberechnung durch Parteienvertreter
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 113
Erbschafts- und Schenkungssteuer
• „internationales“ Erbschaftsteuerrecht– Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 6 Abs 1 Z 1 und Abs 2)
• Inländereigenschaft des Erblassers zum Todesztpkt oder• Inländereigenschaft d Erwerbers zum Ztpkt des Eintritts der
Steuerpflicht – Beschränkte Steuerpflicht (§ 6 Abs 1 Z 2 und Abs 3)
• Inländ. Grundbesitz und Betriebsvermögen– Beseitigung von Doppelbesteuerungen
• Abzug der ausländ Steuer als Nachlassverbindlichkeit• § 48 BAO• DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 114
Steuerschuldrecht
• Gesetzliches Schuldverhältnis• Subordinationsverhältnis zwischen
Abgabenschuldner und Abgabengläubiger
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 115
Steuerschuldrecht
• Abgabentatbestand– Persönliche Seite
• Abgabengläubiger • Abgabenschuldner
– Sachliche Seite• Steuergegenstand• Bemessungsgrundlage• Tarif
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 116
Steuerschuldrecht
• Abgabentatbestand– Steuerschuldner– Steuerträger– Entrichtungspflichtiger
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 117
Steuerschuldrecht
• Gesamtschuld (§ 6 BAO)• zB Schenkung: Geschenkgeber u Geschenknehmer• GrESt: Käufer und Verkäufer• Geltendmachung einer Haftung Haftungspflichtiger
und Abgabenschuldner werden zu Gesamtschuldnern (§ 7 BAO)
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 118
Steuerschuldrecht
• Haftung für fremde Abgabenschulden– Haftung d Vertreters v juristischen Personen (§ 9
BAO)• Vertreter gem § 80 BAO• Insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter
Pflichtverletzung nicht eingebracht werden können– Haftung von Personengesellschaftern (§ 12 BAO)
• Umfang der Haftung nach Zivilrecht
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 119
Steuerschuldrecht
• Haftung für fremde Abgabenschulden– Haftung des Erwerbers eines Unternehmens (§ 14
BAO)• Für betriebsbezogene Abgaben für die Zeit des letzten vor
der Übereignung liegenden KJ• Für Steuerabzugsbeträge, die seit dem letzten KJ vor der
Übereignung zu entrichten warenNur insoweit als Schulden kannte oder kennen mussteNur in Höhe des Wertes der übernommenen
Besitzposten abzüglich übernommener Schulden
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 120
Steuerschuldrecht
• Haftung für fremde Abgabenschulden– Haftung von Erben (§ 15 BAO)– Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO)
• Entstehen der Abgabenschuld– § 4 BAO
Bestimmt Beginn der VJ-FristSicherstellungsmaßnahmen können getroffen werdenSelbstbemessungsabgaben: Fälligkeit hängt von Entstehung ab
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 121
Steuerschuldrecht
• Fälligkeit– GS ein Monat nach Bekanntgabe d Bescheides (§
210 BAO)– Berufung berührt Fälligkeit nicht
• Keine aufschiebende Wirkung• Aber Möglichkeit Aussetzung d Einhebung zu beantragen
– Stundung, ratenweise Entrichtung• Hinausschieben der Fälligkeit
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 122
Steuerschuldrecht
• Fälligkeit – Säumnis– Säumniszuschlag (§ 217 Abs 1 BAO)
• Dreistufig
– Verspätungszuschlag (§ 135 BAO)• Wegen verspäteter Einreichung der Abgabenerklärung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 123
Steuerschuldrecht
• Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses– Grundsätzlich durch Entrichtung der Abgabenschuld– Nachsicht gem § 236 BAO
• Einhebung wäre im Einzelfall persönlich od sachlich unbillig
• Ermessensentscheidung• Auf Antrag
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 124
Steuerschuldrecht
• Erlöschen des Steuerschuldverhältnisses– Löschung gem § 235 BAO
• Von Amts wegen• Einbringungsversuche erfolglos oder• Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos und• Mit Erfolg in Zukunft nicht zu rechnen
– Widerruf der Nachsicht od Löschung
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 125
Steuerschuldrecht
• Verjährung– Festsetzungs- (Bemessungs-) Verjährung (§§ 207 f BAO)
• GS 5 Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches• Hinterzogene Abgaben: 7 Jahre• ErbSt: Frist beginnt erst mit vollständiger Kenntnis durch die AbgBeh
zu laufen.
• Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 BAO)– Durch jede nach außen erkennbare Amtshandlung innerhalb der VJ-
Frist um ein Jahr
WS 2007/08 Tina Ehrke-Rabel 126
Steuerschuldrecht
• Verjährung– Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
• Fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Abgabe fällig geworden ist
• Keinesfalls früher als Recht zur Festsetzung der Abgabe
• Unterbrechung (§ 238 Abs 2 BAO)
• Hemmung (§ 238 Abs 3 BAO)
Recommended