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Stand 02 / 2019
Leistungsübersicht der Hausratversicherungzu den Hausratbedingungen VHB 2008
Top-Leistung
Klassik Top Premium Premium+
Best-Leistungs-GarantieKein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall
– – –
1. Feuer, Explosion, Blitz, Überspannung etc.
Rauch, Verrußung, Verpuffung
Überspannungsschäden durch Blitz (SB 500 €)
Schäden durch Stromausfall (Netzausfall / Blitz) an Tiefkühl- / Gefriergut 100 € 1.000 €
Seng- und Schmorschäden – 1.000 €
Nutzwärmeschäden (SB 500 €)
Blindgängerschäden –
Schäden durch Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeuges
–
2. Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl
Diebstahl aus verschlossenem Kfz / Wasser- sportfahrzeug Wertsachen bis max. 100 € – 1 % der VS
max. 750 € 2.000 €
Kfz-Zubehör – – 2.000 €
Einbruchdiebstahl aus Campingwagen – 1 % der VS max. 750 €
2 % der VS max. 2.000 €
Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen – 1 % der VS 3 % der VS
Einbruchdiebstahl über nicht versicherte Räume –
Unberechtigter Gebrauch von Kredit-, Scheck- und Kundenkarten nach Versicherungsfall
– 500 € 3.000 €
Telefon- / Strommissbrauch nach Einbruch durch unbekannte Täter – 250 € 1.500 €
Einbruchdiebstahl und Raub durch Hausangestellte – 300 € 500 €
Raub von Sachen, deren Heranschaffung erpresst wurde – 2 % der VS
max. 2.000 €
Vandalismus nach Einschleichen – 500 € 2.000 €
Trickdiebstahl (Diebstahl innerhalb des Versicherungsortes) – 500 € 2.500 €
Diebstahl von Fahrrädern und Fahrrad- anhängern (ohne Nachtzeitausschluss) – 1 % der VS
min. 500 € 2 % der VS
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Leistungsübersicht der Hausratversicherung – Stand 02 / 2019
Einfacher Diebstahl im Krankenhauszimmer sowie bei Kuraufenthalt 100 €
1 % der VS Wertsachen 200 €
3.000 € Wertsachen 200 €
Einfacher Diebstahl von Kinderwagen, Krankenfahrstühlen, Rollstühlen, Rollatoren und Gehhilfen
200 € 700 €
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Garteninventar, Gartengrills, Wäsche auf der Leine
100 € 700 € 3.000 €
Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten – – 1.000 €
Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte auf dem Versicherungsgrundstück – 500 € 1 % der VS
Einfacher Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen
– 500 €
Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt – 500 €
(SB 100 €)1.000 € (SB 100 €)
Schäden durch Phishing beim Online-Banking – 500 € 1.000 €
3. Leitungswasser
Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Zimmerbrunnen, Wassersäulen
Schäden durch innenliegende Regenfallrohre
Wasserverlust infolge eines versicherten Rohrbruchs – 500 € 5.000 €
Schäden durch Wasseraustritt aus Mischsystemen –
Regen- und Schmelzwasser – – 1.500 € (SB 500 €)
Witterungsbedingte Rückstauschäden, sofern ein Rückstauventil vorhanden ist – – 10.000 €
4. Sturm, Hagel
Sturm- und Hagelschäden an Hausrat auf Balkonen, Loggien und Terrassen – – 1.500 €
5. Versicherte Kosten
Aufräumkosten
Umzugskosten infolge eines versicherten Schadens bei dauernder Unbewohnbarkeit pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr
250 € 2 % der VS max. 2.000 €
5 % der VS max. 5.000 €
Frist für Transport- und Lagerkosten 100 Tage 200 Tage 360 Tage
Hotelkosten 1 ‰ der VS max. 100 Tage
2 ‰ der VS max. 200 Tage
3 ‰ der VS max. 365 Tage
Haustierunterbringungskosten bei Unbenutzbarkeit der Wohnung – 1 % der VS 2 % der VS
Bewachungskosten 1.000 € 15 % der VS 20 % der VS
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Leistungsübersicht der Hausratversicherung – Stand 02 / 2019
Sachverständigenkosten ab einer Schadenhöhe von 10.000 € (SB 20 %, bei Premium 10 %)
– 5.000 € 7.500 €
Kosten für provisorische Maßnahmen (Not- reparaturen) nach einem Einbruchdiebstahl 3.000 €
Kostenpauschale ab 2.500 € ersatzpflichtigem Schaden – – 100 €
Mehrkosten infolge Technologiefortschritt –
Rückreisekosten aus dem privaten Urlaub ab einer Schadenhöhe von 10.000 € (Top) bzw. 5.000 € (Premium)
– 2.500 €
Datenrettungskosten – 1 % der VS max. 500 €
2 % der VS mind. 1.000 €
6. Sonstiges
Anlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrats dienen
Entschädigungsgrenze für Wertsachen Außerhalb geeigneter Verwahrung:· für Bargeld / Geldkarten · für Urkunden, einschl. Sparbücher
und Wertpapiere· für Schmuck, Edelsteine, Münzen,
Gold, Platin
20 % der VS
1.000 € 2.500 € 20.000 €
30 % der VS
1.250 € 5.000 € 20.000 €
50 % der VS
3.000 € 20.000 € 40.000 €
Außenversicherung 10 % der VS max. 10.000 €
20 % der VS max. 15.000 €
Geltungszeitraum für die Außenversicherung 3 Monate 6 Monate 12 Monate
Mitversicherung von Sportausrüstungen, die sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden
– 2 % der VS max. 2.500 €
5 % der VS max. 5.000 €
Sachen in gewerblich genutzten Räumen (Arbeitszimmer)
Gewerbliche Musterkollektionen – 2.500 € 5.000 €
Innere Unruhen / Streik / Aussperrung –
Bankschließfach – bis 20 % der VS bis 40 % der VS mind. 30.000 €
Garagen außerhalb des Versicherungs- grundstückes bis 5 km Entfernung (Ausschluss Wertsachen)
1.000 € 20 % der VS max. 15.000 €
40 % der VS max. 25.000 €
Transportmittelunfall – –
Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) – –
Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere – 2.500 € 5.000 €
Haushaltsneugründungen von Kindern (Vorsorge) – bis 20 % der VS
max. 3 Monate bis 30 % der VS
max. 6 Monate
Vorsorge 10 % der VS 15 % der VS 20 % der VS
Grobe Fahrlässigkeit – 10.000 €
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Leistungsübersicht der Hausratversicherung – Stand 02 / 2019
Haben Sie Fragen?Borsigstraße 5 · 76185 Karlsruhe | T +49 721 56900-0 | kontakt@mvk-versicherung.de
Unterversicherungsverzicht ab einer VS v. 650 € je qm Wohnfläche
ab einer VS v. 650 € je qm Wohnfläche
ab einer VS v. 650 € je qm Wohnfläche
Keine Gefahrerhöhung bei Abwesenheit bis 60 Tage bis 90 Tage bis 185 Tage
Keine Anzeigepflicht beim Aufstellen eines Gerüstes
Besitzstandsgarantie – –
Leistungs-Update-Garantie
Exzedenten-Deckung – –
Garantie GDV-Musterbedingungen (VHB 2008)
Mindeststandards „Arbeitskreis Beratungsprozesse“ –
Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
versichert eingeschränkt versichert – nicht versichert
Anmerkungen:
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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