Lektion 3 Vertragsschluss und Vertragsauslegung (§ 2, III - VI) Privatrecht II

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Lektion 3

Vertragsschluss und Vertragsauslegung(§ 2, III - VI)

Privatrecht II

Übersicht zur Lektion 3

Antrag und Annahme (§ 2, III, A / B)

Wirksamwerden von Willenserklärungen (§ 2, III, C)

Auslegung von Willenserklärungen (§ 2, V)

Vertragsschluss durch Stellvertretung (§ 2, IV)

Haftung aus culpa in contrahende (§ 2, VI)

Der Austausch der Willenserklärungen: Antrag und Annahme

Das Wirksamwerden der Willenserklärungen: Empfangsbedürftigkeit

Der Widerruf der Willenserklärungen

Die Auslegung der Willenserklärungen: Vertrauensprinzip

Die Willenserklärungen beim Vertragsabschluss

A B

Der Austausch der Willenserklärungen

Antrag (Offerte)

Annahme (Akzept)

t

Der Austausch der Willenserklärungen

t

Antrag

Bindung des Antragstellers

Annahme

Zustandekommen des Vertrages

Der Antrag (Offerte)

A B

Bestimmtheit / Bestimmbarkeit * Bindungswille

„Ja“ (Annahme)

*(bezüglich der wesentlichen Vertragspunkte)

Antragsteller(Offerent)

Fehlen des Bindungswillens:Einladung zur Offertstellung (Art. 7 OR)

A B

Einladung zur Offertstellung

Angebot (Offerte)

Annahme (Akzept)

t

Einladung zur Offertstellung (Art. 7 OR)

gemäss ausdrücklichem Ausschluss derVerbindlichkeit

gemäss Auslegungnach dem

Vertrauensprinzip

Art. 7 Abs. 1 OR Art. 7 Abs. 2 und 3 OR

Auslegungsregeln nach Art. 7 Abs. 2 und 3 OR

Art. 7 Abs. 3 ORBindungswille

Art. 7 Abs. 2 ORkein Bindungswille

Auslage von Waren mitAngabe des Preises

Versendung von Tarifen,Preislisten und dergleichen

Antrag (mit Bindungswirkung)

Einladung zur Offertstellung

e contrario zu Art. 7 Abs. 3 OR

in Analogiezu Art. 7 Abs. 2 OR

„Auslage“ vonDienstleistungen

Zeitungsinserate, Prospekte,Werbespots, Internet

Auslegungsregeln nach Art. 7 Abs. 2 und 3 OR

Einladung zur Offertstellung

Zeitliche Bindungswirkung des Antrages

mit AnnahmefristArt. 3 Abs. 1 OR

ohne Annahmefrist

unter Anwesenden

Art. 4 OR

unter Abwesenden

Art. 5 OR

Der unbefristete Antrag unter Anwesenden(Art. 4 OR)

t

A B

Antrag Annahme

sogleich

Der unbefristete Antrag unter Abwesenden(Art. 5 OR)

t

A B

Antrag Annahme

angemesseneÜberlegungsfr

ist

Übermitt-

lungszeit

Übermitt-

lungszeit

A B

Zusendung (kein Antrag)

Angebot (z.B. Bezahlung)

Annahme (z.B. Schweigen)

Sonderfall: Die Zusendung unbestellter Sachen

(Art. 6a Abs. 1 OR)

Die Zusendung unbestellter Sachen(Art. 6a Abs. 2 und 3 OR)

offensichtlich irrtümliche Zusendung

(Art. 6a Abs. 3 OR)

keine irrtümlicheZusendung

(Art. 6a Abs. 2 OR)

Aufbewahrungs- und Benachrichtigungspflicht

des Empfängers

keine Aufbewahrungs- und Benachrichtigungspflicht

des Empfängers

Die Annahme (Akzept)

A B

Angebot

Übereinstimmung mit dem Antrag* Einhaltung der Annahmefrist

* (bezüglich der wesentlichen Vertragspunkte)

Annehmender(Akzeptant)

Schweigen auf einen Antrag(Art. 6 OR)

Grundsatz Ausnahme

keine Annahme

(„wer schweigt, scheintnicht zuzustimmen“)

besondere Natur des Geschäftes

besondere Umstände

A B

Einladung zur Offertstellung

Angebot (ausdrücklich)

Annahme (Schweigen)

Schweigen auf einen Antrag(besondere „Umstände“ gemäss Art. 6 OR)

Wirksamwerden von Willenserklärungen(Empfangsbedürftigkeit)

t

A B

„Die Erklärung reist auf Gefahr des Erklärenden“

Abgabe

Erklärung

Absendung EintreffenKenntnisnahme

Machtbereich des

Empfängers

Der Widerruf von Willenserklärungen

Grundsatz Ausnahme(Art. 9 OR)

Antrag und Annahmesind unwiderruflich

Eintreffen: vor oder mit der Erklärung

Kenntnisnahme: vor der Erklärung

Auslegung von Willenserklärungen

Auslegungsstreit

Konsensstreit

Inhalt des Vertrages

Zustandekommendes Vertrages*

*(normativer Konsens über diewesentlichen Vertragspunkte)

Auslegung der Willenserklärungen(Art. 18 OR)

subjektive / empirische Auslegung

objektive / normative Auslegung*

wirklicher Willeder Parteien

mutmasslicher Willeder Parteien

*(Vertrauensprinzip)

Vertragsschluss durch Stellvertretung

direkteStellvertretun

g

indirekteStellvertretu

ng

Art. 32 – 40 OR Art. 32 Abs. 3 ORArt. 425 ff. OR (Kommission)

Direkte (unmittelbare) Stellvertretung

A B C

Vertretener Vertreter Dritter

Austauch der Willenserklärungen

handelt in

fremdem

Namen

Vertrag

Vollmacht

Grundverhältnis

Direkte Stellvertretung bei „externer Vollmacht“

(Art. 33 Abs. 3, Art. 34 Abs. 3 OR)

A B C

Vertretener Vertreter Dritter

Austauch der Willenserklärungen

Vertrag

„externe Vollmacht“

Grundverhältnis

guterGlaube(Art. 3ZGB)

handelt in

fremdem

Namen

A B C

„Vertretener“ falsus procurator Dritter

Austauch der Willenserklärungen

handelt in

fremdem

Namen

kein Vertrag

keine Vollmacht

Vollmachtlose Stellvertretung(Art. 38 und 39 OR)

kein Vertrag

Anspruch aus Art. 39 ORbei Genehmigung tritt Vertretungswirkung ein

(Art. 38 OR)

Indirekte (mittelbare) Stellvertretung

A B C

Vertretener Vertreter Dritter

Austauch der Willenserklärungen

handelt in

eigenem

Namen

Vertrag

Grundverhältnis

Haftung aus culpa in contrahendo (cic)

A BVertragsverhandlungs-

verhältnis

Anspruch auf Schadenersatz

Verletzung vorvertraglic

herPflichten Pflicht, ernsthaft zu verhandeln

Aufklärungs- und Informationspflicht Schutzpflicht

Haftung aus culpa in contrahendo (cic)

Schaden Verletzung vorvertraglicher Pflichten (Verstoss gegen Treu und Glauben) Kausalzusammenhang Verschulden

Tatbestand

RechtsfolgeSchadenersatzpflicht (im Umfang des negativen Interesses: z.B. Auslagenersatz)

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