Martin- Luther- Universität Halle Kieferorthopädie & Mundhygiene R. Fuhrmann

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Martin- Luther- Universität Halle

Kieferorthopädie & Mundhygiene

R. Fuhrmann

www.kiss-orthodontics.de

Risiken kieferorthopädischer Therapie

Gewebedefekte

- Schmelzdefekte, kariöse Läsionen

‚white spots‘

Schmelzdefekte

- parodontale Läsionen

Gingivitis, Parodontitis

Recessionen, Knochendehiszenzen

Wurzelresorptionen

Haftung für Gewebsdefekte ?

Bei einer Klage aufgrund von Gewebsdefekten ist unabhängig von der Art, Größe, Lokalisation der Zahnarzt in der Beweispflicht .

Was führte zu diesen beklagten Defekten ?

Wann waren die Läsionen erstmals sichtbar ? - vor, während und nach KFO

Erfolgte eine umfassende individualisierte Aufklärung ?

Haftung für Gewebsdefekte ?

Zahnarzt in der Beweispflicht .

Erfolgte eine Ermahnung des Patienten ? - wie oft und wann - mündlich - schriftlich Eltern, - Abmahnung über KrankenkasseWie oft erfolgten Instruktionen über - Hygiene, Plaquefärbung, Kons.- Anweisung zum Hauszahnarzt ?

Haftung für Gewebsdefekte ? Zahnarzt in der Beweispflicht .

Dokumentation der Befunde (Fotos, Modelle ?)und der entsprechenden Aufklärung

Richter an Anwalt:Was wurde wann in welcher Form veranlasst ?Wie wollen Sie das nachweisen ? Bitte klären Sie das mit Ihrem Mandantendem Herrn Zahnarzt kurz vor der Tür !

DiagnosefehlerBehandlungsfehler

PlanungsfehlerNachsorgefehler

Behandlungsfehler

DiagnostikAufklärungOperationsablauf

RisikoaufklärungSicherungsaufklärung

BehandlungsalternativenKosten

Dokumentationsfehler Aufklärungsfehler

Haftung des

Zahnarztes

Forensische Aspekte I.

KFO-Behandlung ist eine „Körperverletzung“.

Einsicht und Einverständnis in die

Behandlungsnotwendigkeit, den Therapieablauf, mögliche

Alternativen und Risiken müssen vor Behandlungsbeginn

erzielt werden.

Gebot jeder Therapie

nihil nocere

Aufklärungspflicht des Arztes

Befunde erklären

Behandlungsvorschlag

Therapiealternativen

Komplikationen und Risiken

Rezidive und Nebenwirkungen

Kosten

Forensische Aspekte II.

Dokumentation der Aufklärung

Forensische Aspekte III.

Individualisierter Aufklärungsbogen

Mitarbeit bei der Mundhygiene

Protokollführer = Zeuge

Demonstration der Mundhygiene (Karte !)

Name der Helferin eintragen (Karte !)

Unterschrift der Eltern / Patient

Haftung für Schmelzdefekte

Verantwortung liegt nur dann beim Patient wennFolgende Dokumentation nachweisbar ist: - individualisierte Aufklärung (Arzt) - Demonstration der Mundhygiene - mehrfache Ermahnung - Information der Eltern - Information der Kasse - Überweisung zum HZA (KONS !) - Androhung des Abbruchs der KFO

Forensik – Fragen I.

Unterlassungserklärung des Patienten / Eltern wenn kostenpflichtiges Mundhygieneprogramm nicht gewünscht ?

Notiz in der Karteikarte:Empfehlung Mundhygieneprogramm / Eltern abgelehnt (70 Eu ) Unterschrift bds.

Kassenprophylaxe ? (IP-Positionen)

Forensik – Fragen II.Wer rechnet die Kassenprophylaxe ab ? ZA oder KFO ? ZA hat Vorrang ! Warum ? Za der Familie, dauerhafte BetreuungMB bei mangelhafter Mundhygiene ?

Fehlende Einsicht und Lernbereitschaft in Mundhygiene ?Dann ist MB kontraindiziert ! Dokumentation der Plaque und Blutung ! Plaqueanfärbung, MU-Hygienestatus usw. !

Forensik – Fragen IIIAntwort Variante a.

Ist die Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten

ohne Mundhygieneprogramm seitens des Zahnarztes / Kieferorthopäden kassenrechtlich zulässig ?

Kassenrechtliche Fragen bitte an den

Justitiar der KZV !

Forensik – Fragen Antwort Variante c

Ablehnung der Behandlung eines GKV - Patienten ohne Mundhygieneprogramm zulässig ?

Zahnärzte: Diagnosen Indikation und Kontraindikation für KFOBehandlungskonzept

Antworten: Warteliste Fehlende Mundhygiene ist Kontraindikation für MB !Keine Aufnahmekapazität in meiner Praxis.

Sozial schwache Patienten haben bei Klagenkein finanzielles und juristisches Risiko

Forensik – Fragen IV.

Gibt es Unterschiede zwischen Kinder und Erwachsenenbehandlung ?

- zahllose Unterschiede bei der Mundhygiene - forensische Unterschiede (Eltern !)

Zahnärztliche Prävention (WHO)

- keine Altersgruppe gebunden

- in allen Altersgruppen als

vorrangige

ärztliche Aufgabe ?

anzusehen …

Altersunterschiede

• Die Belastung des

Patienten

sollte möglichst

gering sein

elektrische Zahnbürste

Grundsätze für apparative Maßnahmen

Urteil: Klage abgewiesen - Warum ?

Aufklärung über Risiken - Karte, individual. Aufklärungsbogen - KFO - Behandlungsplan chirurg. Bisslagekorrektur vorbehalten

7 x Ermahnung über Mundhygiene

4 x Ermahnung für HG, Klasse II Gummis Aufklärung über Verankerungsverlust

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