Medienbildung Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule Zusammenfassung der...

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MedienbildungMedienerziehung und informationstechnische

Bildung in der Schule

Zusammenfassung der

Bekanntmachung des Bayerischen

Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 15. Oktober 2009

Az.: III.4-5 S 1356-5.625

11.0

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Allgegenwärtige Medien

• Medien prägen Alltag– selbstständige Arbeit und Rezeption von Medien

• in Beruf

• im privaten Bereich

– Kinder/Jugendliche als Zielgruppe für Produkte• schneller Zugang

• weite Verbreitung

• intensive Nutzung

– Jugendgefährdungen• angebotene Inhalte

• Missbrauch von Medienangeboten und Daten

Medienbildung – Bestandteil der Allgemeinbildung• Orientierung in moderner Gesellschaft

– fachliche und– fächerübergreifende Bildungsziele

• Anforderungen an SchülerINNEN– Kenntnisse über Funktionsweise der Medien– Fähigkeit zu selbstbestimmtem Umgang mit

Medienerziehung - gemeinsames Anliegen von Schule und Familie• Anforderungen an Schule

– Erziehung zum mündigen Umgang mit jeglichen Medien

• sinnvoll• effizient• verantwortungsvoll• kompetent

• Einbindung der Elternhäuser– konsequente Zusammenarbeit

Medieneinsatz im Unterricht

• Unterrichtsgestaltung durch Lehrkraft– sinnvoller Medieneinsatz

• didaktisch und methodisch reflektiert• in angemessenem Umfang• altersgemäß• situativ passend• fruchtbar• inhaltlich und methodisch adäquat

Grundlagen für Arbeit mit neuen Medien• Voraussetzungen

– klassische Lesekompetenz– sicherer, kompetenter Umgang mit

gedruckten Medien• ERST: Recherche in Nachschlagewerken

– DANN: Internetsuche

• ERST: freies, strukturiertes Sprechen vor Publikum – DANN: mediengestützer Vortrag

• Berücksichtigung von individuellen Vorkenntnissen und Entwicklungsstand

Aufgaben und Inhalte von Medienbildung• Medienbildung

– in allen Jahrgangsstufen

– in jeder Schulart

• Einbettung in Persönlichkeitsbildung– Werteorientierung

– Wahrnehmungsvermögen

– Urteilsvermögen

– Verantwortungsbewusstsein

– Kommunikationsfähigkeit

– Ausbildung und Entfaltung schöpferischer Kräfte

Zielvorstellungen

• Kinder und Jugendliche sollen in der Schule– Medien kennen lernen– Medien auswählen, analysieren und bewerten

lernen– Medien anwenden und reflektieren lernen– die Möglichkeiten und Grenzen sowie die

Gefahren von Medienangeboten einschätzen lernen

– Medien im gesellschaftlichen Zusammenhang sehen lernen

Befähigung der SchülerINNEN

• Mediennutzung/-einsatz– zu privaten und beruflichen Zwecken– verantwortungsvoll– effizient– individuell dosieren und steuern

• Medienwirkung/-bedeutung– kritische Auseinandersetzung

• Vorzüge erkennen/nutzen• Gefahren erkennen/meiden

Informationstechnische Bildung

• IuK-Techniken– Computer– computerbasierte Medien– Netzwerke

• Prinzip: Anwendungsorientierung– Selbstständigkeit– Kreativität– wohldosiertes Arbeits-/Lernwerkzeug– sicheres, kompetentes Operieren in

Kommunikations- und Sozialräumen• v. a. Schutz persönlicher Daten

Lehrplanbezug

• Berücksichtigung– in allen Schularten

• ausdrücklich einschließlich GS

– für alle Jahrgangsstufen verbindlich– Beitrag in allen Fächern

• übergreifende/integrative Bildungs-/Erziehungsaufgabe

• enorme Bedeutung der IuK-Technik in vielen Ausbildungsberufen– Schwerpunktsetzung in Informatik, KtB

Inhalte

• Medienkunde– Wissen über Bedingungen beim

Medieneinsatz• technisch• verfahrenstechnisch• ökonomisch• juristisch• künstlerisch• organisatorisch• sozial

Inhalte

• Informationstechnische Bildung– Umgang mit IuK-Techniken

• Mediendidaktik– Theorie und Praxis des Medieneinsatzes

• im Sinne von Trägern von Lehr-/Lerninhalten• als Hilfsmittel im Unterricht

Inhalte

• Medienerziehung– Selbstständigkeit– Kompetenz– Verantwortung– (Un-)Rechtsbewusstsein

Beispiele: Medienerziehung

• Verarbeitung von Medienerlebnissen– zu Wochenbeginn

• Diskussion über Medien– Bedeutung für die Identifikation

Heranwachsender (aktuelle Anlässe)

• Unterscheidung– persönliche Realität– durch Medien vermittelte Wirklichkeit

Beispiele: Medienerziehung

• Selbstkritik– Untersuchung des persönlichen

Freizeitverhaltens– kritische Betrachtung der eigenen

Mediennutzung

• Mediensozialisation– Identitätsbildung durch Medien (Einflüsse)

• Datenschutz– Weitergabe persönlicher Daten in Netzwerken– Wahrung von Persönlichkeitsrechten

Beispiele: Medienerziehung

• Jugendschutz und Urheberrecht

• Medienbotschaften untersuchen– offene/versteckte Zweckbestimmung

• Zusammenhänge reflektieren– Formen der Gewalt (Rolle der Medien)

• Happy Slapping• CyberMobbing

• Medienethik– Vieles ist möglich, doch ...

Beispiele: Medienerziehung

• Gesellschaftlicher Wandel durch Medien

• Informationen zu den Bedingungen der Medienproduktion und Medienmärkte– technisch– wirtschaftlich– rechtlich– politisch

Beispiele: Medienerziehung

• Überblick über neuere Entwicklungen (IuK)

• Identifikation und Beurteilung ästhetischer Gestaltungsmerkmale– Fotos– Filme– Fernsehspiele– Video-Games– multimediale Anwendungen

Beispiele: Medienerziehung

• praktische, anwendungsorientierte Medienarbeit– Erstellen von Internet-Angeboten– Projekt „Zeitung in der Schule“– Schulradio

Beispiele: Informationstechnische Bildung• Bedeutung und Auswirkung von IuK-

Technik auf Mensch und Gesellschaft

• Nutzung und Anwendung von IuK-Technik

• Information

• Algorithmik

• Datenverarbeitung als Lerngegenstand

• Computer als Medium

Mediencurriculum

• Mediencurriculum als Teil des Schulprofils denkbar– Kenntnisse– Fähigkeiten– Arbeitstechniken

• schul-/altersspezifische Orientierung• Verbesserung von Lernprozessen

– didaktischer Ort– geeignete Methodik

• Schwerpunktsetzung– aktives Lernen– Individualisierung– Kooperation– Selbstverantwortlichkeit

Mediencurriculum

• Module– schrittweiser, systematischer Aufbau (über Schuljahre

hinweg)– Beschreibung wesentlicher Ziele– Konkretisierung medienspezifischer Lerninhalte– Integration in Lehrpläne, Unterrichtsstruktur und

Schulorganisation– Anpassung an Schulprofil und dessen

Weiterentwicklung– Anregungen

• methodische Umsetzungen• vertiefende Übungs-/Wiederholungsphasen

– Hilfen für die Bewertung der Lernergebnisse

Orte der Medienerziehung

• Unterricht– Fach-/Wahlunterricht– Unterrichtsprojekte

• fachbezogen• fächerübergreifend

– Arbeitsgemeinschaften– Studien-/Projekttage– unterrichtsbegleitende außerschulische Aktivitäten

• Räumlichkeiten– Klassenzimmer– IT-Räume– Lernwerkstätten– Multimedia-Schulbibliotheken

Gemeinschaftsaufgabe Medienbildung• Kooperation

– Erziehungsberechtigte– Kindergarten– Schule– Jugendarbeit– Erwachsenenbildung

Unterricht mit Medien• Einschub: Medien (Es gibt nur fünf Arten und Kombinationen davon!)

– Text– Bild– Ton– Film– Computerprogramme

• Geltungsbereich der Bestimmungen– optische– akustische– audiovisuelle– multimediale Medien

Unterricht mit Medien

• Medien als Lehrmittel– keine Lernmittelfreiheit

(also keine kostenlose Bereitstellung durch Schule)

• (Art. 3 Abs. 2 Nr. 2 BaySchFG)

• Zulassung und Prüfung– nur bei Schulbuchcharakter

(ZLV=Verordnung zur Zulassung von Lernmitteln)• schulaufsichtliche Prüfung• staatliche Zulassung für den Gebrauch

– digitale Medien• Tipps zu Qualität und Verwendbarkeit (i-cd-rom)

Medieneinsatz im stundenplanmäßigen Unterricht• Wozu?

– unmittelbare Unterstützung für das Erreichen der Lernziele

– Veranschaulichung

– Ergänzung, Bereicherung

– KEIN Ersatz der zulassungspflichtigen Lernmittel

• Entscheidung der Lehrkraft– didaktischer Ort und Methode

– pädagogische Verantwortung• sorgfältige Prüfung VOR dem Einsatz

Medieneinsatz im stundenplanmäßigen Unterricht• Einhaltung anderer Vorschriften

– unterrichtliche Eignung geeignete Quellen:

• Staatsministerium (KM)• Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB)• Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP)• Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU)• Kommunale Medienzentren (MZ-Übersicht)• Schulfunk-/Schulfernsehsendungen vom Bayerischen Rundfunk (BR)• College Radio/radioWissen (BR)

– Bildungs-/Erziehungsauftrag– Lehrpläne– Richtlinien für Unterricht und Erziehung (vgl. Art. 59 Abs. 1

BayEUG)– urheberrechtliche Beschränkungen

Jugendschutz

• Einsatzverbot von Medien bei Verstoß gegen– Bildungsziele– Bayerische Verfassung– Grundgesetz– andere Gesetze– Jugendschutzbestimmungen

• Jugendschutzgesetz (JuSchG)• Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)• Gesetz zur Ausführung des Rundfunk- und des

Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (AGStV)

Datenschutz

• Einhaltung der Datenschutz-Bestimmungen– Löschfristen von Verbindungsdaten– Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2

des Bayerischen Datenschutzgesetzes• Schulverwaltung• Stunden-/Vertretungsplansoftware• Notenverwaltungsprogramme• Schülerdaten auf privaten (Lehrer-)Rechnern• Buchausleihe• Jahresbericht• personenbezogene Daten im Internet• passwortgeschützte Lernplattformen• Videoaufzeichnungen an Schulen

Urheberrecht

• Gesamtvertrag zwischen Ländern und Rechteinhabern– Vergütung– Rechteeinräumung

• kleine Teile eines (Druck-)Werks– max. 12 %– max. 20 Seiten– max. 5 Min. Film

• Teile eines Druckwerks– max. 25 %– max. 100 Seiten

• Werk geringen Umfangs– Musikedition mit max. 6 Seiten– Druckwerk mit max. 25 Seiten– max. 5 Min. Film– max. 5 Min. Musikstück– alle vollständigen Bilder, Fotos, Abbildungen

Urheberrecht

• Werke für den Unterrichtsgebrauch– niemals vollständige Vervielfältigung– Kopien max. in erlaubtem Umfang

• pro Schuljahr und Klasse

– keine digitale Speicherung/Bereitstellung

• fremde Inhalte– Kennzeichnungspflicht– Verwendung nur nach ausdrücklicher

Genehmigung

Urheberrecht

• Aufzeichnung– nur Mitschnitte von

Schulfunk-/Schulfernsehsendungen erlaubt• Löschfristen einhalten• Ausnahmen

– Nachrichtensendungen– Reden– Parlamentsdebatten– Sendungen zur Unterrichtung über Tagesfragen

Urheberrecht

• Vorführung privat erworbener Medien– erlaubt für nicht-öffentlichen Unterricht, sofern

nicht ausdrücklich ausgeschlossen• Filme aus Videothek• Kauf-DVDs

• von Lehrkräften geschaffene Medien– Nutzungsrecht durch Dienstherrn

• von SchülerINNEn geschaffene Werke– Nutzung zu schulischen und schulaufsichtlichen

Zwecken (Fortbildung, Beratung, Qualitätssicherung)

– Veröffentlichung nur mit Einverständnis des Rechteinhabers (ggf. der Erziehungsberechtigen)

Unterschleif mithilfe elektronischer Medien• unerlaubte Hilfe bei benoteten schriftlichen Arbeit• vorbeugende Maßnahmen

– Begrenzung/Differenzierung der Aufgaben-/Themenstellung

– besonderer Aktualitätsbezug– Standardüberprüfungen

• Quellennachweise• Hintergrundwissen

– Nachforschungen• Meta-Suchmaschinen• einschlägige Datenbanken• Nachschlagewerke• spezielle Software zum Aufspüren von Plagiaten

– plagiarismfinder

Schutzvorkehrungen

• Schutz vor problematischen Inhalten– Jugendgefährdung– Menschenverachtung– Gewaltverherrlichung

• Kombination organisatorischer, pädagogischer und technischer Maßnahmen– Nutzungsordnung– Aufsichtspflicht– Zugangssperren/-kontrollen– Protokollierung aufgerufener Webseiten– Filtersysteme

Medienpädagogik in der Lehrerbildung• Grundlagenwissen

– Erste Phase der Lehrerbildung (Studium)• LPO I

– § 32 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a– § 33 Abs. 2 Nr.2 Buchst. c und d– § 114 (Staatsprüfung in Medienpädagogik Voraussetzung

für MIB)

– Zweite Phase des Lehrerbildung (Vorbereitungsdienst)

• Vertiefung des Wissens– Dritte Phase der Lehrerbildung (Fortbildung)

Beratung in Bayern

• medienpädagogisch-informationstechnische Beratung (MIB)– für verschiedene Schularten (Zuordnung

entsprechend)• GS/HS: Schulämter• FöS/BS: Regierung• RS/GY/FOS/BOS: Ministerialbeauftragte

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