Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts Transparency Regionalgruppe...

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Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

Transparency Regionalgruppe Metropolregion NürnbergMittwoch, 3. Februar 2016, 18.30 Uhr

Übersicht

I. Einführung

II. Vorstellung des Forschungsprojekts

III. Verantwortung von transnationalen Unternehmen

IV. Deliktische Haftung im Heimatstaat

V. Beschwerden nach OECD Richtlinien für multinationale Unternehmen

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

I. Einführung

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

II. Vorstellung des Forschungsprojekts

●Begriffliche Klärungen ● Transnationales Wirtschaftsrecht

● Transnationales Recht (Philipp Jessup) = alle Rechtsnormen, die Sachverhalte oder Handlungen mit grenzüberschreitendem Bezug betreffen● Nationales / internationales Recht● Öffentliches Recht / Privatrecht / Strafrecht● auch quasi-rechtliche Normen

● Internationale Wirtschafsbeziehungen (Handel, Investitionen, Kapitalverkehr)

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

● Menschenrechte● Universell geltende international verbürgte Menschenrechte (UN-

Pakte von 1966, Sonderabkommen)● Fokus auf völkerrechtliches Menschenrechtsverständnis

● Maßstab● Normative Orientierung für

● Rechtssetzung und Anwendung des internationalen Wirtschaftsrechts

● Handeln der relevanten Akteure (Staaten, Internationale Organisationen, Unternehmen)

● Kein formales Hierarchieverständnis zwischen Menschenrechten und Wirtschaftsrecht

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

●Menschenrechtliche relevante Querschnittsfragen● Geltung / Wirkung von Menschenrechten gegenüber

nichtstaatlichen Akteuren● Internationale Organisationen (WTO, IWF, EU etc)● Unternehmen

● Geltung / Wirkung von Menschenrechten außerhalb des eigenen Territoriums

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

●Forschungsfelder● Steuerung von transnationalem unternehmerischen Handeln

(aktueller Schwerpunkt des Projekts) ● sektorale Betrachtungen (z. B. Rohstoffe, Textil)● Handels- und Investitionsrecht (WTO,

Investitionsschutzabkommen, z. B. TTIP)● Finanz- und Währungsbeziehungen (auch

Austeritätsmaßnahmen wegen Staatsschuldenkrisen)

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

III. Verantwortung von transnationalen Unternehmen

●Problem● Negative Auswirkungen des Handelns transnationaler

Unternehmen auf Umwelt, Menschenrechte etc. in Entwicklungs- und Transformationsländern

● Rechtlicher Zugriff auf nationalen Rechtsrahmen beschränkt● Rechtsdurchsetzung von Effektivität und Unabhängigkeit des

nationalen Rechtssystems anhängig● (noch) keine rechtsverbindlichen Standards auf internationaler

Ebene

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

●Theoretischer Rahmen● UN Guiding Principles on Business and

Human Rights „Protect, respect, remedy“● 2011 vom Menschenrechtsrat angenommen● Drei Säulen

● Staatliche Pflicht zum Schutz von Menschenrechten („duty to protect“)

● Unternehmensverantwortung zur Beachtung von Menschenrechten („duty to respect“)

● Zugang zu Rechtsschutz („Access to remedy“)

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

IV. Deliktische Haftung im Heimatstaat

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

Entscheidung des Bezirksgerichts in Den Haag vom 30. Januar 2013 (Akpan vs Shell)

● Klage gegen Shell Petroleum Development of Nigeria Ltd (teilweise) begründet, da durch Ölleks Umweltschäden verursacht wurden

● Klage gegen Royal Dutch Shell Plc (Niederlande) unbegründet, da Muttergesellschaft nicht verpflichtet ist, zu verhindern, dass ausländische Tochter Dritte schädigt

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

Entscheidung des US Supreme Court vom 18. April 2013 (Kiobel / Shell)

●Grundlage● Alien Tort Claims Act (1789): „civil action by an alien for a tort

only, committed in violation of the law of nations”● Klagen gegen multinationale Unternehmen in den USA wegen

schwerer Völkerrechtsverstöße

●Urteil des US Supreme Court● keine extraterritoriale Geltung des US-Haftungsrechts ● keine Haftung, wenn Unternehmen bzw. Handlung keinen

Bezug zu Territorium der USA aufweist

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

V. Beschwerden nach den OECD Richtlinien für multinationale Unternehmen

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

●(unverbindliche) Richtlinien für Unternehmen

●von 43 Staaten angenommen

●Empfehlungen u.a. für Unternehmenstransparenz, Menschenrechte, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Wettbewerb und Besteuerung

●Implementierung durch nationale Kontaktstellen (in Deutschland: Bundeswirtschaftsministerium)

● Behandlung von Beschwerden gegen Unternehmen von Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen

● Ziel: Erreichung einer Einigung der betroffenen Parteien● Reform 2011: Stärkung unabhängiger

ÜberprüfungsmöglichkeitenMenschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

●Abschnitt IV der OECD-Leitsätze zu Menschenrechten● Staatliche Pflicht zum Menschenrechtsschutz● Unternehmenspflichten

● Achtung von Menschenrechten● Vermeidung von Beeinträchtigung von Menschenrechten durch

eigenes Verhalten● Vorbeugung von Beeinträchtigungen durch Verhalten in der

„Lieferkette“● Achtung von Menschenrechten als Teil der Geschäftspolitik● Menschenrechtliche „due dilligence“

● Angemessene Abhilfemaßnahmen

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

Genügen rechtlich unverbindliche Maßstäbe?

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

markus.krajewski@fau.de

www.humanrights-centre.fau.de

Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts

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