Minijobs fair gestalten...2 2012 Ergebnisse der RWI Studie im Auftrag des MAIS NRW. Minijobs werden...

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1 2012

Minijobs fair gestalten

Düsseldorf, den 03.07.2014

2 2012

Ergebnisse der RWI Studie im Auftrag des MAIS NRW.

Minijobs werden gewünscht!

Minijobs bieten Arbeitnehmern eine praktische Möglichkeit für „kleine

Beschäftigungsverhältnisse“. 44,5 % der Minijobber wünschen keine

Veränderung!

Minijobs werden gebraucht!

Minijobs bieten Arbeitgebern Möglichkeiten des Ausgleichs von

Auftragsspitzen und höhere Flexibilität. 45 % bzw. 34 % der Arbeitgeber

nannten diese Gründe.

Position des MAIS: Missbrauch muss vermieden werden!

3 2012

Arbeitsrechtlicher Status geringfügig Beschäftigter.

§ 2 Abs. 2 TzBfG

„Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.“

Daraus resultieren u.a. folgende arbeitsrechtliche Ansprüche:

– Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen

– Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen

– Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft / Mutterschaft

– bezahlter Erholungsurlaub

– Kündigungsfristen

4 2012

• 26 % aller Minijobber verfügen nur über einen mündlichen Vertrag.

• 50 % verdienen unter dem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro.

• Jeder fünfte Minijobber verdient nur zwischen 5,- Euro und 7,- Euro.

• Unterteilt nach Branchen wird deutlich: das Gastgewerbe zahlt die niedrigsten Stundenlöhne.

Studie des RWI im Auftrag des MAIS NRW aus 2013.

5 2012

häufig massive Verstöße gegen das Arbeitsrecht

AN - Befragung

AG - Befragung

Urlaub wird nicht gewährt 41% 31%

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 39 % 26 %

Mutterschutzlohn wird nicht gewährt 27 % 33 %

Entgelt an Feiertagen wird nicht gewährt 43 % 40 %

Studie des RWI im Auftrag des MAIS NRW aus 2013.

6 2012

Arbeitsschutzverwaltung

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung

Minijobzentrale

Problem:arbeitsrechtliche Ansprüche müssen arbeitsgerichtlich eingeklagt werden.

Kontrollmechanismen.

7 2012

Arbeitsbedingungen der geringfügig Beschäftigten verbessern.

Umwandlung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in Minijobs verhindern und umkehren.

Ziel: möglichst sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Forderungen des MAIS NRW.

8 2012

Themenschwerpunkte:

- Minijobs

- Leiharbeit

- auskömmliche Löhne

Initiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“.

9 2012

- Modellprojekte der Jobcenter

- Minijob-Studie des Rheinisch-Westfälischen-Instituts

- Fachtagung am 18.03.2013 in Berlin

- Flyer für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

- Öffentlichkeitsarbeit (Telefonaktionen, Marktwirtschaftsgespräche, Jobmessen, Beteiligung an Infotagen)

- Infohotline und Homepage

Aktionen des MAIS.

10 2012

Ziele:

- Arbeitsbedingungen der geringfügig Beschäftigten verbessern.

- illegale Beschäftigung bekämpfen.

Reformvorschlag des MAIS.Gesetzesinitiative 2011 (BR-Drs. 768/11)

11 2012

- Es wird eine Wochenarbeitszeit von höchstens 12 Stunden eingeführt.

Regelung auf Grund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns nicht mehr erforderlich

Damalige Regelungsansätze.12 Stunden Grenze

12 2012

- wesentliche Arbeitsbedingungen sind unverzüglich schriftlich niederzulegen und vom Arbeitnehmer gegenzuzeichnen.

- Eine unterschriebene Ausfertigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

- Änderungen in den Vertragsbedingungen sind ebenfalls schriftlich nieder- zulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

- Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Geldbußen belegt.

Damalige Regelungsansätze.Arbeitsrechtliche Neuerungen

13 2012

- Zur Aufdeckung illegaler Beschäftigungen im Niedriglohnsektor sind geringfügige Beschäftigungen sofort zu melden (§ 28a Abs. 4 SGB IV).

- im Falle eines Unfalls eines nicht gemeldeten geringfügigen Beschäftigten können Regressforderungen seitens des zuständigen Unfallversicherungsträgers geltend gemacht werden (§ 110 Abs. 1a SGB VII).

Damalige Regelungsansätze.Sofortmeldung

14 2012

- Bei Verstoß gegen arbeitsrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zur Führung von Entgeltunterlagen wird eine als geringfügig gemeldete Beschäftigung nachträglich ausgeschlossen.

§ 8 SGB IV„(1a) Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn arbeitsrechtlicheoder tarifvertragliche Vorschriften, insbesondere zum Entgelt, zum Urlaub,zur Lohnfortzahlung und zum Mutter- bzw. Kündigungsschutz, nichteingehalten werden (Ausschluss einer geringfügigen Beschäftigung). Gleiches gilt, wenn gegen Vorschriften zur Führung von Entgeltunterlagen verstoßen worden ist. ...“

Damalige Regelungsansätze.Ausschluss einer geringfügigen Beschäftigung

15 2012

- Arbeitgeber trägt volle Sozialversicherungsbeiträge

- Der Beitragsberechnung wird ein Arbeitsentgelt i.H.v. min. 400 € (jetzt 450 €) zu Grunde gelegt.

- Rückwirkung (mind. 3 Monate)

- Ermessensentscheidung der Einzugsstelle

Damalige Regelungsansätze.Ahndung von Verstößen

16 2012

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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