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Leistungen 2018www.skd-bkk.de
Mit vielenZusatzleistungen!
meine Gesundheitmeine entscheidung
meine krankenkasse
22017
ImpressumHerausgeber: SKD BKK / Schultesstraße 19A / 97421 Schweinfurt / Tel.: 09721 9449-0 / Web: www.skd-bkk.de / E-Mail: gesund@skd-bkk.de
Redaktion: Nicole Mauder, SKD BKK
Graphische Gestaltung: Riegg & Partner Werbeagentur/ Kulmbacher Straße 38 / 95512 Neudrossenfeld / Tel.: 09203 99680 / www.riegg.com
Druck: myflyer GmbH / www.myflyer.de
Bildnachweise: thinkstock.de / istockphoto.com / eigene Bilder
Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Darstellung der Leistungen und des Leistungsumfangs in dieser Informationsbroschüre nur verkürzt und aus-zugsweise erfolgen kann. Bei der Recherche und Darstellung wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen sind jedoch allein die aktuellen Regelungen des Sozialgesetz-buchs und die Satzung der SKD BKK maßgeblich.
Stand: 01.01.2018
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Wenn Sie einen Blick auf unser Logo werfen, dann sehen Sie dort – mit unserem Namen untrennbar verbunden – auch unseren Leitgedanken, den An-spruch, den wir selbst an uns stellen: … für Ihre Gesundheit.
Wir sind für Sie und Ihre Gesundheit da, in jeder Lebenssituation.
In dieser Broschüre möchten wir Ihnen zeigen, was wir für Ihre Gesundheit leisten. Entdecken Sie die attraktiven Angebote und Sie werden sehen: Mit uns sind Sie rundum bestens versorgt – und das zu einem günstigen Preis!
Wenn Sie zu einzelnen Punkten Fragen haben, dann sprechen Sie uns doch einfach direkt an. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie in dieser Übersicht eine Leistung vermissen, die Ihnen wichtig ist. Denn natürlich mussten wir hier eine Auswahl treffen und deshalb das ein oder andere unerwähnt lassen.
Unsere qualifizierten und engagierten Mitarbeiter haben immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Anliegen, nehmen sich Zeit für Sie und informieren Sie gerne. Überzeugen Sie sich selbst!
Ihr
Manfred Warmuth Vorstand der SKD BKK
Editorial
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Seite
Rundum versorgt, wenn Sie krank sind Unsere Leistungen bei Krankheit 4 – 6
Besondere Behandlungs-Programme 7 - 8
Alternative Heilmethoden 9
Wir helfen Ihnen, gesund zu bleiben Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung 10
Impfungen 11
Aktiv sein mit der SKD BKK 12
FitPlus-Gesundheitsbonus 13
Wir sind für die ganze Familie da Schwangerschaft und Geburt 14 – 15
Besondere Leistungen für Kinder 16 – 17
Was für Eltern wichtig ist 18 – 19
Rundum versorgt, zu einem günstigen Preis Unser Beitragssatz 2018 20
Kostenfreie Familienversicherung 20
Unser persönlicher Service für Sie Kassenwechsel / Mitglieder werben Mitglieder 21
Persönliche Beratung – erstklassiger Service 22
Die SKD BKK in Ihrer Nähe 22
Leistungen – Alles auf einen Blick 23
„Immer für mich da – SKD BKK!“Mit einer Krankenkasse vor der Haustür haben Sie immer gut Lachen: Wir sind persönlich für Sie und Ihre Gesundheit da.
Dasan Leistung!
Inhaltsverzeichnis
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Unsere Leistungen bei Krankheit
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Bei akuten Beschwerden aber auch bei der Gesundheitsvorsorge haben Sie Anspruch darauf, sich von einem Arzt oder Zahnarzt umfassend untersuchen und individuell behandeln zu lassen. Sie können dabei grundsätzlich unter allen zugelassenen Medizinern frei wählen, wem Sie sich und Ihre Gesundheit anvertrauen. Legen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Praxis vor, die SKD BKK übernimmt für Sie die Kosten Ihrer Behandlung.
Arznei- und Verbandmittel Vom Antibiotikum bis hin zum Zytostatikum – die SKD BKK über-nimmt für Sie immer dann die Kosten, wenn Sie ein verordnungs-fähiges Medikament benötigen. Und dies gilt auch für verordnete Verbandmittel. Sie können einfach mit dem ärztlichen Rezept in die Apotheke gehen und haben lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro) zu leisten. Allerdings gibt es für einige Medikamentengruppen bzw. Wirkstoffe gesetzlich vorgeschriebene Festbeträge. Das bedeutet, dass für Sie zusätzliche Kosten anfallen, wenn das Medikament Ihrer Wahl den Festbetrag übersteigt. Es gibt jedoch immer aufzahlungsfreie Alternativen. Ihr Arzt klärt Sie gerne über die Alternativen auf.
Wir nehmen Ihre Gesundheit persönlichBei Ärzten und Zahnärzten in besten Händen mit der SKD BKK.
Rundum versorgt, wenn Sie krank sind
52017
Krankenhausbehandlung Ob im Notfall oder bei einer geplanten Behandlung – wenn Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, dann tritt die SKD BKK für Sie ein. Die Kosten für Behandlung, Pflege, Medika-mente und Unterbringung im Krankenhaus werden direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Aufenthaltstag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zahlen. Und ebenso wie bei der ambulanten Behandlung beim Arzt haben Sie auch hier grundsätzlich die freie Wahl unter allen zugelassenen Einrichtungen in ganz Deutschland.
Heil- und Hilfsmittel
Heilmittel
Physiotherapie, krankengymnastische Behandlungen oder die Lo-gopädie sind typische Beispiele für Heilmittel. Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Heilmittel verordnet, dann übernimmt die SKD BKK die Kosten dafür. Allerdings sieht der Gesetzgeber hierbei eine Eigenbetei-ligung des Patienten vor, ähnlich wie bei den Arzneimitteln: Sie müssen daher 10 Prozent der Kosten selbst tragen; hinzu kommt je Verordnung eine einmalige Zuzahlung von 10 Euro.
Hilfsmittel
Bei manchen Krankheiten oder Behinderungen kann ein Hilfsmittel dazu beitragen, den Alltag leichter zu bewältigen. Zu den Hilfs-mitteln zählen z. B. Hörgeräte, Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, orthopädische Schuhe und vieles mehr. Hilfsmittel müssen grundsätzlich vom Arzt verordnet werden. Mit der Verordnung können Sie sich direkt an einen Leistungserbrin-ger (Sanitätshaus, Apotheke, Hörgeräteakustiker etc.) Ihrer Wahl wenden. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Leistungserbringer Vertragspartner der SKD BKK ist. Die SKD BKK übernimmt dann die Kosten für Ihr Hilfsmittel – abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung – bis zur Höhe der Vertragspreise. Für manche Hilfsmit-tel gibt es statt der Vertragspreise auch sogenannte Festbeträge. Zum Leistungsumfang der SKD BKK gehört übrigens nicht nur die Kostenübernahme für das Hilfsmittel selbst, sondern – wenn und soweit erforderlich – auch für individuelle Anpassung und Ände-rungen des Hilfsmittel, Instandsetzung und Wartung sowie für die Schulung im Umgang mit dem Hilfsmittel.
Zuschuss zum Flash-Glucose-Monitoring
Diabetiker, die ihre Insulintherapie selbst steuern, müssen sehr oft ihre Werte kontrollieren. Das häufige Piksen, das dafür notwendig ist, kann umständlich und unangenehm sein.
Mit einem neuen, innovativen Messverfahren ist es jetzt möglich, den Blutzuckerwert „ohne Stechen“ zu ermitteln – einfach und unaufwendig. Dazu wird ein münzgroßer Sensor am Oberarm an-gebracht. Der Sensor misst fortlaufend die Zuckerkonzentration in der Zwischenzellflüssigkeit der Haut und kann jederzeit völlig schmerzlos mit einem kleinen Lesegerät gescannt werden.Das neue Messverfahren heißt Flash-Glucose-Monitoring und das bisher einzige Gerät dafür wird von der Abbott GmbH unter dem Namen „FreeStyle Libre“ vertrieben. Das Flash-Glucose-Monitoring ist generell noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die SKD BKK aber zahlt als EXTRA-Leistung für Diabetiker einen Zuschuss zu dem „FreeStyle Libre“-Messsystem.
ZahnersatzWenn Sie einen Zahnersatz brauchen, dann erhalten Sie von uns einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss (z.B. für Brücken, Kronen oder Prothesen) ist gesetzlich festgelegt und beträgt 50 Prozent der Regelversorgung. Unser Zuschuss erhöht sich um 20 Prozent, wenn Sie während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung die jährliche Kontrolluntersuchung regelmäßig in Anspruch genommen haben. Wenn Sie die Inanspruchnahme der Kontrolluntersuchungen für die letzten 10 Jahre nachweisen können, erhöht sich der Zuschuss nochmals um 10 Prozent. Damit Sie im Voraus wissen, mit welchem Zuschuss Sie von uns rechnen können, erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Dieser Plan wird dann von uns vor Behandlungsbeginn geprüft.
Rundum versorgt, wenn Sie krank sind
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Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (Kuren)Um fit und gesund zu bleiben oder es wieder zu werden, ist manch-mal eine „Kur“ sinnvoll. Unter diesen Begriff fallen aber sehr viele, zum Teil sehr unterschiedliche Maßnahmen: Kuren können nämlich ambulant oder stationär durchgeführt wer-den. Und sie können entweder der Vorsorge dienen oder der Reha-bilitation. Außerdem gibt es noch spezielle Maßnahmen für Mütter bzw. Väter und Kind. Welche der verschiedenen Maßnahmen für Sie geeignet ist, kann am besten Ihr Arzt entscheiden. Dieser spricht dann auch eine entsprechende Empfehlung aus.
Und auch wir beraten Sie gerne vorab, welche Maßnahme für Sie in Frage kommen kann und wie die SKD BKK sich an den Kosten beteiligt. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der oft sehr umfangreichen Antragstellung.
Übrigens: Bei Arbeitnehmern ist in der Regel die Rentenversiche-rung der zuständige Kostenträger sowohl für die Vorsorge- als auch für die Rehabilitationsmaßnahmen. Doch auch dann beraten wir Sie gerne und halten außerdem die entsprechenden Antrags- unterlagen für Sie bereit.
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit Wenn Sie einmal länger krank sind und deshalb nicht arbeiten können, dann brauchen Sie sich mit uns um Ihren Lebensunterhalt wenigstens keine Sorgen zu machen. Denn Sie sind durch unser Krankengeld finanziell abgesichert. Der Arbeitgeber zahlt bei Krankheit das Arbeitsentgelt nur für ei-nen begrenzten Zeitraum – in der Regel für sechs Wochen – weiter. Sobald die Entgeltfortzahlung endet, erhalten Sie von uns Kran-kengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des letzten Brutto-verdienstes bzw. maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Auch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden bei der Berechnung anteilig berücksichtigt. Der Anspruch auf Krankengeld besteht wegen ein und derselben Krankheit bis zu 78 Wochen.
Übrigens: Auch Selbständige, die bei uns freiwillig versichert sind, können einen Anspruch auf Krankengeld haben. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu allen Möglichkeiten.
Zuzahlung nur bis zur BelastungsgrenzeBei bestimmten Leistungen müssen sich Versicherte an den Kosten beteiligen. Diese sogenannten Zuzahlungen sind vom Gesetzgeber genau festgelegt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben zumeist keine Zu-zahlungen zu leisten. Aber auch für Erwachsene gibt es eine Gren-ze, über die hinaus die Beteiligung an den Kosten als nicht mehr zumutbar gilt. Sobald diese Grenze erreicht ist, ist es möglich, sich von weiteren Zuzahlungen befreien zu lassen.
Ihre persönliche Belastungsgrenze wird für Sie und Ihre Lebensum-stände ganz individuell berechnet und ist abhängig von Ihren Brut-to-Einnahmen. Eine Befreiung von den Zuzahlungen ist möglich, wenn Ihre Zuzahlungen 2 Prozent der jährlichen Brutto-Einnahmen übersteigt, für chronisch Kranke verringert sich die Grenze auf 1 Prozent. Leben mehrere Angehörige in einem gemeinsamen Haushalt, wird eine gemeinsame Belastungsgrenze ermittelt.
Rundum versorgt, wenn Sie krank sind
72017
Hausarztprogramm Die SKD BKK bietet Ihren Versicherten eine „hausarztzentrierte Versorgung“. Teilnehmer an diesem Hausarztprogramm binden sich vertraglich an Ihren Hausarzt und genießen dann eine besonders intensive Betreuung durch diesen Arzt: Er kümmert sich um die Koordinierung Ihrer Behandlung und überweist Sie im Bedarfsfall zum entsprechenden Facharzt. So können sich alle Ihre Ärzte und Therapeuten besser untereinander abstimmen und austauschen, Wechselwirkungen von Medikamenten und unnötige Doppelunter-suchungen können vermieden werden. Darüber hinaus erhalten Sie bei Teilnahme am Hausarztprogramm Sonderleistungen wie etwa verkürzte Wartezeiten oder Abend- und Samstags-Sprechstunden für Berufstätige. Die Teilnahme am Hausarztprogramm ist frei-willig.
Strukturierte Behandlungs- programme für chronisch Kranke (DMP)Für Menschen mit chronischen Krankheiten bieten wir ganz spe-zielle Behandlungsprogramme an. Die Teilnahme an diesen soge-nannten Disease Management Programmen (DMP) ist freiwillig. Die Programme sind ganz gezielt auf die jeweilige Erkrankung zu-geschnitten und garantieren nicht nur eine qualitätsgesicherte me-dizinische Versorgung, sondern sie helfen den Patienten auch dabei, mit der Krankheit so gut wie möglich umzugehen. Der Pati-ent wird in die Therapie aktiv eingebunden und lernt – beispiels-weise in speziellen Patientenschulungen –, Behandlungsmaßnah-men besser zu verstehen und umzusetzen.
Die strukturierten Behandlungsprogramme gibt es für: • Asthma bronchiale • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)• Diabetes Typ I und Typ II • Koronare Herzkrankheit• Brustkrebs
Besondere Versorgung Besondere Versorgungsformen sind neue, optimierte Behand-lungsangebote, die sich vor allem durch eine enge Vernetzung zwischen den einzelnen Leistungssektoren auszeichnen. Ziel ist ein koordiniertes Zusammenspiel und eine enge Abstimmung zwischen den Vertragspartnern (z. B. Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Krankengymnasten, Apotheken und Sanitätshäuser). Auf diese Weise erhalten Sie – von der Diagnose bis zur Nachbehandlung – eine schnelle und hochwertige Therapie, ohne große Wartezeiten und ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Die SKD BKK hat zahlreiche Verträge zur besonderen Versorgung abgeschlossen, um Ihnen die beste medizinische Versorgung bieten zu können. Die Verträge sind in der Regel regional gültig. Mehr dazu können Sie auf unserer Homepage unter www.skd-bkk.de/igv nachlesen.
Besondere Behandlungsprogramme
Ausfallzeiten sind mit der SKD BKK kein Beinbruch.
Rundum versorgt, wenn Sie krank sind
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Wenn die Seele leidet, dann ist schnelle Hilfe geboten. Die Realität sieht jedoch oft anders aus: hier sind nicht selten eine zermürben-de Suche nach einem Therapeuten und monatelange Wartezeiten an der Tagesordnung.
Deshalb gibt es bei uns einen Versorgungsvertrag, durch den ein besonders effektives und rasches Krisenmanagement garantiert wird. Der Versorgungsvertrag ist (bislang) auf die Region Franken beschränkt und speziell für Arbeitnehmer entwickelt worden.
BKK ProPsych – Ihre Vorteile auf einen Blick: • Umfangreiche diagnostische Beratung (durch die Universitäts-
kliniken Würzburg oder Erlagen) innerhalb weniger Tage. • Bei Bedarf Vermittlung eines ambulant in Wohnortnähe tätigen
psychologischen Psychotherapeuten binnen 14 Tagen nach der diagnostischen Beratung.
• Unkomplizierte Zusammenarbeit Ihrer Ärzte untereinander bei garantiertem Datenschutz: Sie entscheiden, ob und gegebenen-falls welche Informationen an Ihren Betriebs- oder Hausarzt weitergegeben werden.
• Sie werden von Anfang bis Ende Ihrer Teilnahme durch eine speziell geschulte Krankenkassenmitarbeiter beraten und betreut.
• Die Teilnahme ist freiwillig und für Sie kostenfrei.
BKK ProPsych – Hilfe für psychisch belastete Arbeitnehmer
Burnout-Prävention – mit unserem Online-Coach dem Burnout vorbeugen Leistungsdruck im Job, schlechtes Arbeitsklima und Mobbing unter Kollegen, ständige Erreichbarkeit auch in der Freizeit, die Erwar-tungshaltung von Kindern und dem Partner oder gar Kummer und Streit in der Familie – wenn solche Belastungen zu Dauerstress führen, dann bringt das viele Menschen an die Grenzen ihrer Be-lastbarkeit. Und wenn hier nicht rechtzeitig gegengesteuert wird, steht am Ende der Burnout. Nichts geht dann mehr.
Wenn Sie bei sich die Gefahr eines Burnouts sehen, dann ist unser Online-Coach zur Burnout-Prävention, der in enger Zusammenar-beit mit der Universitätsklinik Würzburg (Abteilung Medizinische Psychologie) entstanden ist, vielleicht das Richtige für Sie.
Und so funktioniert’s:
1. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – am besten direkt unter Tel. 09721 9449-380 oder per Mail an versorgungsmanagement@skd-bkk.de. Sie erhalten dann ein Passwort und schon kann es losgehen. Wichtig: Um das Programm nutzen zu können benötigen Sie einen internetfähigen PC oder ein Tablet.
2. Am Anfang sind zwei Fragebögen auszufüllen, die sich mit Ihrer aktuellen Situation befassen. Sie sollten also grundsätzlich be-reit sein, sich mit Ihrer eigenen Situation kritisch auseinander-zusetzen und an sich zu arbeiten.
3. Inhaltlich umfasst das Programm acht Module (Bearbeitungszeit jeweils 30 bis 45 Minuten). In diesen Modulen erhalten Sie In-formationen zum Burnout und dessen Ursachen, außerdem ganz viele Übungen und Anstöße, um einem Burnout vorzubeugen. Extra flexibel: Um diese acht Module „abzuarbeiten“, haben Sie bis zu sechs Monate Zeit. Sie können also selbst entscheiden, wann der richtige Moment da ist, sich mit der nächsten Lektion auseinanderzusetzen.
4. Am Ende steht dann erneut ein Fragebogen, mit dem Sie die Möglichkeit bekommen Ihre dann gegebene (Stress-)Situation mit der Situation vor Beginn des Programms zu vergleichen. Erfolge und Potentiale sind so für Sie ganz leicht zu erkennen.
für unsere Versicherten in Franken
Rundum versorgt, wenn Sie krank sind
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Alternative Heilmethoden
Osteopathie - Sanfte HilfeDie osteopathische Behandlung ist längst nicht mehr als bloße Randerscheinung des Gesundheitsmarktes anzusehen. Gerade bei Kindern kann diese sanfte alternative Heilmethode beachtliche Behandlungserfolge erzielen. Der Ansatz der Osteopathie ist dabei recht einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewegung und dort wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit. Der Osteopath spürt manuell, d.h. nur mit seinen Händen, bestehende Bewegungs- und Funktionseinschränkungen auf und versucht, die-se ganz gezielt zu lösen. Auf den Einsatz von Medikamenten und Apparaten wird dabei vollständig verzichtet. Üblicherweise gehört die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Kran-kenkassen. Im Rahmen einer Satzungsregelung beteiligt sich die SKD BKK aber an den Kosten für diese Behandlungsmethode – und das mit bis zu 210 Euro jährlich. Die Kostenerstattung ist für 6 Behandlungen pro Jahr möglich, in Höhe von 90 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 35 Euro je Behandlung.
Homöopathie – auf VersichertenkarteDie Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, die üblicherwei-se nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Aber dank eines speziellen Versor-gungsvertrags, den wir mit dem „Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.“ geschlossen haben, übernehmen wir ganz unbürokratisch die Kosten für klassische Leistungen der Homöopathie – ganz einfach über Ihre elektronische Gesund-heitskarte.
Inhalte des Vertrags sind beispielsweise: • Erstanamnese (= erstes ausführliches Gespräch mit
dem Arzt über Ihre Beschwerden) • homöopathische Analyse (= Auswertung des Gesprächs und Ihrer
Befunde) und Repertorisation (= Auswahl der für Sie am besten geeigneten homöopathischen Mittel)
• Folgeanamnesen und Beratungen (= Gespräche zur Kontrolle des Behandlungs- und Heilungsverlaufs)
• Beratung durch Apotheken, sofern diese dem Vertrag beigetre-ten sind
Homöopathische Arzneimittel hingegen sind nicht Bestandteil des Vertrages. Die Kosten dafür müssen daher vom Patienten selbst bezahlt werden. Eine Übersicht über alle am Vertrag teilnehmenden Ärzte finden Sie auf unserer Homepage unter www.skd-bkk.de/homöopathie
Akupunktur – auf Versichertenkarte Die Akupunktur ist eine uralte asiatische Heilmethode, die sich auch hierzulande immer größerer Beliebtheit erfreut. Dabei werden bestimmte Nervenströme durch feine Nadeln stimuliert, um Ein-fluss auf die Krankheit zu nehmen und vor allem Schmerzen zu lin-dern. Und weil bei bestimmten Erkrankungen auch tatsächlich ein wissenschaftlicher Nutzen belegt wurde, haben Sie bei der SKD BKK Anspruch auf diese Heilmethode.
Wir übernehmen die Behandlungskosten für Akupunktur bei chro-nischen Schmerzsymptomen der Lendenwirbelsäule und bei Gonar-throse der Kniegelenke. Voraussetzung ist, dass ein qualifizierter Vertragsarzt die Behandlung durchführt. Die Abrechnung erfolgt bequem und direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Anspruch auf AkupunkturDas kommt bei Wirbelsäule und Knie gut an.
Rundum versorgt, wenn Sie krank sind
Gesundheits-Check ab 35 Der Gesundheits-Check dient vor allem der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus und Nierenerkran-kungen. Inhalte des Checks sind zunächst eine Erhebung der Krankheits-geschichte (Anamnese) und eine ausführliche Ganzkörperuntersu-chung (z.B. Blutdruckmessung, Untersuchung von Wirbelsäule und Gelenken). Dazu werden noch verschiedene Laboruntersuchungen (Blut und Urin) gemacht. Und am Ende findet dann eine ausführli-che Beratung statt, bei der auf Ihr ganz persönliches Risikoprofil eingegangen wird. Den Gesundheits-Check können Sie ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre beim Hausarzt durchführen lassen.
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Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung
Krebs-Früherkennung Bei vielen Krebs-Erkrankungen gilt: Je früher eine Diagnose gestellt werden kann, desto erfolgreicher ist die Behandlung und desto größer sind die Heilungschancen. Deshalb haben alle Versicherten der SKD BKK zahlreiche Möglichkeiten, in dieser Hinsicht vor-zusorgen.
Hautkrebs-Screening (für Männer und Frauen)
Um bösartige Hauterkrankungen möglichst frühzeitig erkennen zu können, ist ein Hautkrebs-Screening sinnvoll. Das Haut-krebs-Screening kann als Bestandteil des Gesundheits-Checks ab 35 alle zwei Jahre durchgeführt werden (= gesetzliche Regelleis-tung). Außerdem haben wir in manchen Regionen spezielle Ver-sorgungsverträge mit Dermatologen abgeschlossen: Damit können sich alle unter 35 regelmäßig von einem teilnehmenden Hautarzt untersuchen lassen.
Darmkrebs-Vorsorge (für Männer und Frauen)
Darmkrebs ist eine ganz besonders tückische Erkrankung, denn im Frühstadium bereitet er kaum irgendwelche spürbaren Beschwer-den. Den Früherkennungsuntersuchungen kommt daher eine ganz besondere Bedeutung zu. Im Alter von 50 bis 54 Jahren können Sie deshalb jährlich einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl durch-führen lassen (immunologischer Stuhltest). Ab 55 sollten Sie dann zur Darmspiegelung (zwei Untersuchungen im Abstand von 10 Jahren).
Krebsvorsorge … speziell für Frauen Untersuchung: Ab welchem Alter? Wie oft?
Genital- und Gebärmutterhalsuntersuchung ab 20 jährlich
Brustuntersuchung ab 30 jährlich
Mammographie-Screening ab 50 (bis 69) alle zwei Jahre
Krebsvorsorge … speziell für Männer Untersuchung: Ab welchem Alter? Wie oft?
Genital- und Prostatauntersuchung ab 45 jährlich
Wir helfen Ihnen, gesund zu bleiben
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Auslandsreise- Schutzimpfungen
Planen Sie für Ihren nächsten Urlaub eine Fernreise? Dann sollten Sie unbedingt auch an den Schutz vor möglichen Gesundheitsrisi-ken denken. Und auch hierbei ist die SKD BKK ein verlässlicher Partner, denn wir beteiligen uns an den Kosten für Schutzimpfungen, die an-lässlich einer privaten Urlaubsreise entstehen. Im Rahmen unserer zusätzlichen Satzungsregelung erstatten wir Ihnen je Urlaubsreise bis zu 220 Euro (inklusive der Impfungen, die nach der Reise zur Vervollständigung des Impfschutzes anfallen).Welche Reiseimpfungen für Sie empfehlenswert sind, richtet sich immer nach dem jeweiligen Urlaubsland. Unter www.auswaertiges-amt.de können Sie für jedes Land die entsprechende Impfempfehlung nachlesen.
Impfungen
Impfungen sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvor-sorge, denn dadurch können viele Infektionskrankheiten vermieden werden. Die meisten Impfungen zur Grundimmunisierung finden bereits im Kindes- und Jugendalter statt. Für Erwachsene gilt dann: Regelmäßig Impfstatus überprüfen und bei Bedarf auffrischen las-sen.
Die am Robert-Koch-Institut ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine ganze Reihe von Impfungen („Standardimp-fungen“), z.B. gegen Keuchhusten, Diphtherie, Röteln, Mumps, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, u.v.m. Wir übernehmen die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen zu 100 Prozent. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Wir bieten Ihnen mehr … Über die sogenannten Standardimp-fungen hinaus beteiligt sich die SKD BKK aber auch unter be-stimmten Voraussetzungen als Mehrleistung an den Kosten ande-rer Impfungen.
Grippe-Impfung für Alle
Üblicherweise wird die Grippe-Impfung nur dann gezahlt, wenn Sie zu einer bestimmten Risikogruppe (gemäß STIKO-Empfehlung) gehören. Wir übernehmen für Sie die Kosten für die Impfung auch dann, wenn Sie nicht zu dem besonders gefährdeten Personenkreis gehören – und das natürlich jährlich.
Auch für Kinder haben wir in Sachen Impfung einige EXTRAS zu bieten.Mehr dazu können Sie auf Seite 15 nachlesen.
Wir helfen Ihnen, gesund zu bleiben
122017
Gesundheitskurse
Wir zahlen Ihnen bis zu 250 Euro im Jahr für Ihre Teilnahme
Egal ob Aqua-Fitness, Ernährungskurs, Yoga oder ein klassischer Rückenkurs – Gesundheitskurse sind bestens dazu geeignet, Stress abzubauen und Krankheiten vorzubeugen. Wir übernehmen des-halb die Kosten für zwei zertifizierte Gesundheitskurse im Jahr zu 90 Prozent (maximal 125 Euro je Kurs).Voraussetzung ist, dass Sie regelmäßig, d.h. an mindestens 80 Prozent der Kursstun-den teilnehmen. Damit wir einen Gesundheitskurs bezuschussen können, muss er bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Ob der von Ihnen gewählte Gesundheitskurs diese Anforderungen erfüllt, sagt Ihnen gerne Ihr Kursleiter. Und wenn Sie erst noch suchen müssen, welche qualitätsgesicherten Kurse in Ihrer Nähe stattfinden, dann können wir Ihnen helfen: Schauen Sie doch ein-fach unter www.skd-bkk.de/gesundheitskurse in unserer Da-tenbank nach. Oder fragen Sie uns direkt!
Aktivurlaub - Aktivwoche/Well-Aktiv Möchten Sie, anstatt zuhause einen Gesundheitskurs zu besuchen, lieber im Urlaub etwas für Ihre Gesundheit tun? Dann buchen Sie doch einfach einen unserer Aktivurlaube. Sie zahlen lediglich die Kosten für die Unterbringung und Anreise. Und von uns er-halten Sie – je nach gewähltem Programm – ein entsprechendes Aktivpaket im Wert von rund 160 Euro kostenlos dazu. Bei den Aktivwochen (und bei vielen Well-Aktiv-Wochenenden) beinhaltet das Aktivpaket zwei kompakte Gesundheitskurse. Eine zusätzli-che Beteiligung an den Kosten für einen Kurs zuhause ist dann ausgeschlossen. Wenn Sie sich für das Well-Aktiv-Wochenende entscheiden, dann können Sie aber auch Angebote mit nur einem Gesundheitskurs wählen. Das bedeutet, dass Sie am Urlaubsort mehr Zeit für individuelle Freizeitgestaltung haben. Und darüber hinaus können wir noch die Kosten für einen Gesundheitskurs am Wohnort übernehmen.
Ernährungsberatung „auf Rezept“ Ihr Arzt rät zu einer persönlichen Ernährungsberatung? Wir un-terstützen Sie dabei gerne, indem wir uns an den Kosten für eine ernährungstherapeutische Behandlung beteiligen. Voraussetzung ist, dass Sie sich von einem Spezialisten (z.B. einem Diplom-Ökotrophologen oder Diätassistenten) beraten lassen. Reichen Sie dann einfach das ärztliche Attest und die Rechnungen bei uns ein. Wir bezuschussen Beratungen bis zu einem Umfang von 240 Minuten pro Jahr.
Aktiv sein mit der SKD BKK
Ihre Fitness im FokusMit unseren Bonusprogrammen können Sie große Sprünge machen.
Wir helfen Ihnen, gesund zu bleiben
Unser Bonusprogramm FitPlusAktivität und Gesundheitsvorsorge zahlen sich für Sie doppelt aus – mit unserem FitPlus-Bonusprogramm. Denn wenn Sie regelmäßig etwas für Ihre Gesundheit tun, dann bleiben Sie nicht nur fit, Sie
erhalten außerdem von uns eine Prämie für Ihr gesundheitsbe-wusstes Verhalten. Und nicht nur Sie sondern auch Ihre Kinder können bei unserem FitPlus-Programm mitmachen.
FitPlus - Gesundheitsbonus für Erwachsene
Gehen Sie jährlich zur Krebsvorsorge? Lassen Sie sich regelmäßig vom Hausarzt durchchecken? Sind Sie aktives Mitglied in einem Sportverein? Oder haben Sie vielleicht eine professionelle Zahn-reinigung vornehmen lassen? Prima, dann lassen Sie sich das doch in Ihrem FitPlus-Bonusheft bestätigen. Damit können Sie sich dann von uns eine Prämie von 50 Euro zahlen lassen.
Die Teilnahmebedingungen – ganz einfach: Wenn Sie innerhalb eines Jahres die altersabhängigen Pflicht- maßnahmen und zwei von den Wahlaktivitäten erfüllen, dann zahlen wir Ihnen die Prämie auf Ihr Konto.
FitPlus - Kinderbonus
Kinder können sich mit einem eigenen Bonusheft jährlich eine Prämie von 35 Euro sichern – als Belohnung z.B. für die aktive Mitgliedschaft im Sportverein, die Teilnahme an Vorsorgeunter- suchungen, das Ablegen der Seepferdchen-Prüfung und vieles mehr.
Mitmachen ist kinderleicht: Es müssen lediglich eine Pflichtmaßnahme und zwei Wahlaktivi-täten erfüllt werden – und schon gibt es von uns die Prämie aufs Konto!
FitPlus - Babybonus
Alle Neugeborenen begrüßen wir mit einem einmaligen Babybonus in Höhe von 100 Euro. Alles was Sie dafür tun müssen, ist Ihr Kind ab Geburt bei der SKD BKK zu versichern und von Beginn an Sorge für die Gesundheit Ihres Babys zu tragen. Und das geht so: • Nehmen Sie die Kinderuntersuchungen U1 bis U3 wahr. • Lassen Sie Ihr Baby impfen. • Nutzen Sie nach der Geburt das Beratungsangebot
einer Hebamme.
132017
FitPlus-Gesundheitsbonus Prämien für dieGANZE Familie!
Wahlaktivitäten für Erwachsene
Impfung durchgeführt am / Art der Impfung:
Praxisstempel / Unterschrift
SchutzimpfungInanspruchnahme von Impfungennach 20 i SGB V im Bonusjahr.
Bitte Kopie der Urkunde / des Wander-Fitness-Passes beifügen!
Sport- oderWanderabzeichenabgelegt nach den Richtlinien desDeutschen Sportbundes bzw. des Deutschen Wanderverbandes.
Datum / Praxisstempel / Unterschrift
Hallo BabyTeilnahme am Vorsorgeprogramm
Bitte Rechnungskopie /Quittung beifügen
ZahnreinigungDurchführung einer professionellenZahnreinigung beim Zahnarzt.
Sportart:
Datum / Stempel / Unterschrift
SportvereinAktive Mitgliedschaft in einemSportverein.
Datum / Stempel / Unterschrift
Fitness-StudioRegelmäßiger Besucheines Fitness-Studios.
Datum / Stempel Betriebsarzt /Unterschrift
Check-Up beim ArbeitgeberTeilnahme an einem Gesundheits-Check oder einer Vorsorgeaktion.
Durchgeführt am:
Datum / Stempel Anbieter /Unterschrift
GesundheitskursTeilnahme an qualitätsgesichertenGesundheitskursen (Rückenschule,Yoga, Ernährungskurs, etc.).
Art des Kurses:
Wahlaktivitäten für Erwachsene
Datum / Praxisstempel /Unterschrift
Gesundheits-CheckKostenlose Gesundheits-untersuchung ab dem Alter von 35 Jahren alle 2 Jahre (Bitte immer den letzten Check vom Arzt bestätigen lassen).
Durchgeführt am:
Datum / Praxisstempel /Unterschrift
Krebs-FrüherkennungJährliche Facharztuntersuchungfür Frauen ab dem Alter von 20 Jahren, für Männer ab dem Alter von 45 Jahren.
Durchgeführt am:
Basis-Checks für Erwachsene
Datum / Praxisstempel /Unterschrift
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Versicherungsnummer Geburtsdatum
Telefonnummer
Ihre persönlichen Daten
Kontoinhaber
IBAN
BIC
Kreditinstitut
Bankverbindung
Datum, Unterschrift des Versicherten
Ich habe die Teilnahmebedingungen für das FitPlus-Bonusprogramm gelesen und erkläre mich mit diesen einverstanden.
Die Erhebung der Daten erfolgt im Rahmen der Datenschutzrichtlinien (vgl. §§ 67-69 SGB X). Es gelten die Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm FitPlus.
✘
ACHTUNG: Bonuszahlungen müssen von uns ans Finanzamt gemeldet werden. Bitte teilen Sie uns zu diesem Zweck Ihre steuerliche Identi-fi kationsnummer (IdNr.) mit.
IdNr.:
zurück an:
SKD BKK | Schultesstraße 19 A | 97421 SchweinfurtService-Telefon: 09721 9449-0 | www.skd-bkk.de
Bitte senden Sie mir ein neues Bonusheft zu.
Jetzt sichern!
Datum / Stempel Betriebsarzt /Unterschrift
Durchgeführt am:
Datum / Stempel Anbieter /Unterschrift
n,
Art des Kurses:
r Erwacchsene
Datum / Praxisstempel/Unterschrift
Durchgeführt am:
Datum / Praxisstempel/Unterschrift
Durchgeführt am:
rwachssene
Geburtsdatum
für das FitPlus-Bonusprogramm n einverstanden.
Datenschutzrichtlinien (vgl. §§ 67-69 SGB X).nusprogramm FitPlus.
von uns ans Finanzamt gemeldet em Zweck Ihre steuerliche Identi-
97421 Schweinfurtwww.skd-bkk.de
Bonusheft zu.
Jettzt siccherrn!
meine Fitnessmeine Fitnessmeine gesundheitmeine gesunddheitmeine krankenkasse
= 50 €
Wir belohnen Ihr
Engagement mit Geldprämien!
Beispiel für eine
28 jährige Frau:
FitPlus – für Ihre Gesundheit
Aktiv sein –50 € Prämie sichern!
50 € Prämiefür Ihre Gesundheit!
Wahlaktivitäten
Plichtmaßnahmen
Gesundheits-Check ab 35
Check-Up beim Arbeitgeber
Gesundheitskurs
Fitness-Studio
Sportverein
Zahnreinigung
Hallo Baby
Krebs-Früherkennung✘
Schutzimpfung✘
Sport- oder Wanderabzeichen✘
FitPlus Gesundheitsbonus
Aktivität und Gesundheitsvorsorge zahlen sich für Sie doppelt aus –
mit unserem FitPlus-Gesundheitsbonus. Denn wenn Sie regelmäßig
etwas für Ihre Gesundheit tun, dann bleiben Sie nicht nur fi t, Sie
erhalten außerdem von uns eine Prämie von 50 Euro.
Und das geht
ganz einfach:*
Der Bonuszeitraum läuft immer über ein Kalenderjahr.
In diesem Zeitraum sind die folgenden Voraussetzungen
zu erfüllen:
1.) Die beiden Basis-Checks sind Pfl ichtmaßnahmen, die
unbedingt durchgeführt werden müssen, wenn Sie die
entsprechenden Altersgrenzen erreicht haben.
2.) Bei den Wahlaktivitäten können Sie frei wählen und
kombinieren. Es müssen aber mindestens zwei davon erfüllt
werden. Der Nachweis von mehr als zwei Wahlaktivitäten
führt allerdings nicht zu einer Erhöhung der Prämie.
Anschließend einfach das Bonusheft mit den Bestätigungen bei
uns einreichen und wir zahlen dann die Prämie.
* Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen für das FitPlus-
Bonusprogramm für Erwachsene! Es können alle Erwachsenen und
Jugendlichen ab dem Alter von 15 Jahren teilnehmen – ganz gleich,
ob Sie bei der SKD BKK Mitglied sind oder familienversichert.
FitPlus für Kinder und Babys
Unser FitPlus-Bonusprogramm gibt es auch
für die Kleinen! Kinder können mit dem
FitPlus-Kinderbonus ein eigenes Bonusheft
führen und selbst eine Prämie von 35 Euro
ergattern. Und: Familien mit Neugeborenen
können sich außerdem einen zusätzlichen
FitPlus-Babybonus in Höhe von 100 Euro
sichern. Mehr dazu können Sie online unter
www.skd-bkk.de/fi tplus nachlesen.
Oder rufen Sie uns doch einfach an:
Unser Service-Team ist unter der
09721 9449-0 gerne für Sie da!
50 € Bonus sichern!
Kinderbonus35 € Prämie!
Bonusjahr 2018
= 50 €
Gesundheit!
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mein fitplusmein fitplus
gesundheitsbonusgesundheitsbonus
fur erwachsene
Für den Erhalt des Baby-Bonus sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
Jetzt gleich –100 € Bonus sichern!
Kindervorsorgeuntersuchung U1 bis U3
Die Vorsorgeuntersuchung für Kinder U1 bis U3 wurden vollständig durchgeführt. Bitte legen Sie als Nachweis jeweils eine Kopie der folgenden Seiten aus dem Untersuchungsheft bei:
• Titelseite, auf der der Name des Kindes eingetragen ist• Eintrag der U1• Eintrag der U2• Eintrag der U3
Impfungen
Bei Ihrem Baby wurden bis zum Zeitpunkt der Antragstellung auf den Babybonus (= Abgabe des Bonusheftes) alle Impfungen durch-geführt, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Säug-linge empfohlen werden.
Bitte Kopie des Impfpasses beilegen!
Beratung durch eine Hebamme nach der Geburt.
Sie wurden nach der Geburt Ihres Babys von einer Hebamme beraten.*
Datum / Stempel / Unterschrift der Hebamme
* gemäß § 3 des „Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V“
UND
UND
zurück an:
SKD BKK | Bamberger Str. 15 | 96450 CoburgService-Telefon: 09561 21-1133 | www.skd-bkk.de
Name, Vorname des Kindes
Geburtsdatum des Kindes
Für das Kind
Datum, Unterschrift des Versicherten
Die Erhebung der Daten erfolgt im Rahmen der Datenschutzrichtlinien (vgl. §§ 67-69 SGB X). Es gelten die Teilnahmebedingungen für das FitPlus-Babybonusprogramm.
✘
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Versicherungsnummer Geburtsdatum
Telefonnummer
Ich habe die in diesem Bonusheft beschriebenen Teilnahme-bedingungen gelesen und erkläre mich mit diesen einverstanden.
Persönliche Daten des Mitglieds
Kontoinhaber
BIC
IBAN
Kreditinstitut
Die Prämie soll auf folgendes Konto überwiesen werden
Jetzt sichern!
450 Coburgwww.skd-bkk.de
schutzrichtlinien (vgl. §§ 67-69 SGB X). Babybonusprogramm.
Geburtsdatum
chriebenen Teilnahme-h mit diesen einverstanden.
lieds
es Konto
Jetzt siicherrn!
Teilnahmebedingungen
für den FitPlus Baby-Bonus
Die SKD BKK bietet allen Eltern, die von Beginn an für die Gesund-
heit Ihres Babys Sorge tragen, eine exklusive Zusatzleistung …
…den Baby-Bonus in Höhe von 100 Euro.
Wer kann am Baby-Bonusprogramm teilnehmen?
Am FitPlus-Bonusprogramm für Babys können Sie teilnehmen, wenn
Ihr Kind nach dem 31.12.2012 geboren ist und wenn Sie das Kind
ab Geburt bei der SKD BKK versichert haben.
100 € Baby-Bonus
Und so geht‘s:
Erfüllen Sie einfach die drei Voraussetzungen, die für den Baby-
Bonus gefordert sind. Auf welche Art die einzelnen Maßnahmen
nachzuweisen sind, können Sie auf der Seite gegenüber nachlesen.
Sobald wir das Bonusheft zusammen mit den erforderlichen Unter-
lagen vollständig vorliegen haben, zahlen wir Ihnen den Baby-Bonus
auf Ihr Konto.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf den Baby-Bonus innerhalb
des ersten Lebensjahres Ihres Kindes gestellt werden sollte.
Bonusjahr 2018
100 € Prämie
mein fitplusmein fitplus
baby bonus
Wahlaktivitäten für Kinder und Jugendliche
Datum/Praxisstempel/Unterschrift
Vorsorgeuntersuchungfür Kinder (U4-U9)Familienversicherte Kinder bis zum Alter von 5 Jahren nehmen an den vorgesehenen Kinderunter-suchungen teil.
Durchgeführt am:
Datum/Praxisstempel/Unterschrift
J1-UntersuchungTeilnahme an der Jugendunter-suchung J1 im Alter von 12-14 Jahren.
Durchgeführt am:
Basis-Checks für Kinder und Jugendliche
SchwimmenErfolgreich abgelegte Seepferdchen-Prüfung.
Bitte Kopie der Urkunde beifügen!
STARKE KidsTeilnahme am Vorsorgeprogramm.
Datum / Praxisstempel / Unterschrift
ZahnvorsorgeTeilnahme an einer zahnärztlichenVorsorgeuntersuchung ab demAlter von sechs Jahren.
Durchgeführt am:
Sportart:SportvereinAktive Mitgliedschaftim Sportverein.
Datum / Stempel Sportverein /Unterschrift
Art des Kurses:
GesundheitskursTeilnahme an qualitätsgesichertenGesundheitskursen (Rückenschule,Yoga, Ernährungskurs, etc.).
Datum / Stempel Anbieter /Unterschrift
Art des Kurses:
Impfung durchgeführt am / Art der Impfung:
SchutzimpfungInanspruchnahme von Impfungennach 20 i SGB V im Bonusjahr.
Datum / Praxisstempel / Unterschrift
Datum / Praxisstempel / Unterschrift
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
Versicherungsnummer Geburtsdatum
Telefonnummer
Dieses Bonusheft gehört:
Kontoinhaber
IBAN
BIC
Kreditinstitut
Die Prämie soll auf folgendes Kontoüberwiesen werden:
Zuletzt müssen Deine Eltern noch hierunterschreiben:
Datum, Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Ich habe die Teilnahmebedingungen für das FitPlus-Kinder-Bonusprogramm gelesen und erkläre mich mit diesen einverstanden.
Die Erhebung der Daten erfolgt im Rahmen der Datenschutzrichtlinien (vgl. §§ 67-69 SGB X). Es gelten die Teilnahmebedingungen für das FitPlus-Kinder-Bonusprogramm.
✘
Ja, ich möchte auch im nächsten Jahr wieder am Kinderbonus-programm teilnehmen. Bitte schickt mir ein neues Bonusheft zu.
zurück an:
SKD BKK | Schultesstraße 19 A | 97421 SchweinfurtService-Telefon: 09721 9449-0 | www.skd-bkk.de
DeinBonus!
Datum/Praxisstempel/Unterschrift
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Durchgeführt am:
Datum/Praxisstempel/Unterschrift
Durchgeführt am:
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für das FitPlus-Kinder-e mich mit diesen einverstanden.
Datenschutzrichtlinien (vgl. §§ 67-69 SGB X). Plus-Kinder-Bonusprogramm.
hr wieder am Kinderbonus-t mir ein neues Bonusheft zu.
97421 Schweinfurtwww.skd-bkk.de
DeinnBonuus!
FitPlus – Kinderbonus
Liebe Eltern,
eine aktive und gesundheitsbewusste Lebensweise lernt man am
besten schon von Klein auf. Deshalb möchten wir mit unserem
FitPlus-Kinderbonus einen Anreiz setzen, um Aktivität und Ge-
sundheitsbewusstsein Ihres Kindes zu fördern. Denn wenn Ihr
Kind z.B. gerade das Seepferdchen gemacht hat oder an einem
vorgesehenen Gesundheits-Check teilnimmt, kann es sich das
ganz einfach im Bonusheft bestätigen lassen. – Und dann gibt
es von uns dafür eine Prämie von 35 Euro. Vielleicht kann Ihr
Kind dieses Extra-Taschengeld ja gut für einen neuen Fußball,
ein Fahrrad oder für den nächsten Ski-Kurs brauchen.
* Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen für das FitPlus Bonus-
programm für Kinder! Es können alle Kinder von 0 bis 14 Jahren, die
bei der SKD BKK versichert sind, teilnehmen. In dem Jahr, in dem das
Kind 15 Jahre alt wird, kann es wählen, ob es am FitPlus-Programm für
Erwachsene oder für Kinder teilnehmen möchte.
Und so geht’s:*
Für die Prämie müssen Sie bzw. Ihr Kind innerhalb eines
Kalenderjahrs nur folgende Voraussetzungen erfüllen:
1.) Der Basis-Check (U4-U9 bzw. die Jugenduntersuchung
J1) ist eine Pfl ichtmaßnahme, die unbedingt durchgeführt
werden muss. Aber natürlich nur dann, wenn sich das
Kind in der entsprechenden Altersgruppe befi ndet.
2.) Aus den Wahlaktivitäten können die Kids frei wählen.
Es müssen jedoch mindestens zwei davon erfüllt
werden. Der Nachweis von mehr als zwei Wahlaktivitäten
führt allerdings nicht zu einer Erhöhung der Prämie.
Anschließend einfach das Bonusheft mit den Bestätigungen
bei uns einreichen und wir zahlen dann die Prämie.
FitPlus-Babybonus
Alle Neugeborenen begrüßen wir zusätzlich mit einem Baby-
bonus in Höhe von 100 Euro. Wenn Sie also gerade Nach-
wuchs erwarten oder vor Kurzem bekommen haben, dann
rufen Sie uns doch einfach an oder senden Sie eine E-Mail an:
service@skd-bkk.de. Wir schicken Ihnen dann gerne ein
Bonusheft für den Babybonus zu. Weitere Infos fi nden Sie
auch online unter: www.skd-bkk.de/babybonus.
FitPlus Kinderbonus Mach mit!
Du bist aktiv im Sportverein, hast eine Kinder-
untersuchung mitgemacht oder warst beim
Zahnarzt? Super, dann bist Du ja richtig
gesundheitsbewusst. Und von uns erhältst Du
dafür auch noch eine Belohnung. Lass Dir
Deine Teilnahme an den Untersuchungen und
Aktivitäten einfach vom Arzt oder Trainer in
Deinem Bonusheft bestätigen und gib das
Heft dann bei uns ab.
Bonusjahr 2018
35 € Kinderbonus!
wuchs erwarten oder vor Kurzem bekommen haben, dann
rufen Sie uns doch einfach an oder senden Sie eine E-Mail an:
service@skd-bkk.de. Wir schicken Ihnen dann gerne ein
Bonusheft für den Babybonus zu. Weitere Infos fi nden Sie
auch online unter: www.skd-bkk.de/babybonus.
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35 € Prämie für Deine Gesundheit!
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gesundheitsbonusgesundheitsbonus
fur kinder
Wir helfen Ihnen, gesund zu bleiben
142017
Hallo Baby / BabyCare Für alle werdenden Mütter haben wir zwei spezielle Vorsorgepro-gramme. Beide Programme sollen dabei helfen, mögliche Risikofak-toren für eine Frühgeburt zu erkennen und zu vermeiden. Ziel von BabyCare ist es, Ihnen durch die fundierte Analyse Ih-rer persönlichen Lebens- und Ernährungsgewohnheiten mögliche Schwangerschaftsrisiken aufzuzeigen. Mithilfe eines Fragebogens erstellt das BabyCare-Team Ihr persönliches Gesundheitsprofil mit konkreten und ganz individuellen Empfehlungen für Sie. Außerdem erhalten Sie ein Handbuch mit vielen nützlichen Tipps und Infos. Mit dem HalloBaby-Programm erhalten Sie bei teilnehmenden Frauenärzten zusätzliche Leistungen: Vor allem werden Sie umfas-send und individuell über mögliche Risikofaktoren für eine Frühge-burt beraten. Und dazu gibt es noch zahlreiche Info-Materialien für werdende Mütter.
HebammenleistungenVor, während und nach der Geburt: Die Hebamme ist für viele wer-dende Mütter die wichtigste Ansprechpartnerin bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft. Sie unterstützt bei allen auftre-tenden Problemen, ist bei der Geburt anwesend und kümmert sich auch um die Nachsorge für das Neugeborene nach der Klinikent-lassung.
Die Kosten für die Hebammenleistungen tragen wir, ebenso wie die Kosten für den Geburtsvorbereitungskurs oder die Rückbildungs-gymnastik.
GeburtsvorbereitungskurseEine Schwangerschaft ist immer aufregend und je näher die Geburt rückt, desto mehr Fragen stellen sich: Woran erkennt man, wann es mit der Geburt losgeht? Was kann die Geburt erleichtern? Wie ist der Ablauf der „normalen“ Geburt und wie sehen die Alternativen aus? Was packe ich in den Klinikkoffer? … Diese und andere The-men werden im Rahmen von Geburtsvorbereitungskursen aufge-griffen und ausführlich beantwortet. Sie erlernen Entspannungs- und Atemtechniken, die Ihnen die Geburt erleichtern können. Und auch für die Zeit nach der Geburt erhalten Sie wertvolle Tipps und Informationen.
Die SKD BKK übernimmt für werdende Mütter die Kosten für die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs (im Umfang von 14 Stunden à 60 Minuten).
Schwangerschaft und Geburt
„Ich fühl mich richtig gut versorgt – und mein Baby auch!“
Wir sind für die ganze Familie da
152017
Zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft Wenn Sie während der Schwangerschaft bestimmte zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen, die über den gesetz-lichen Anspruch hinausgehen, dann erhalten Sie von der SKD BKK einen Zuschuss. Dies gilt bei folgenden Maßnahmen:
• Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (3D- oder Farbdoppler-Ultraschall)
• Toxoplasmose-Screening • Triple-Test
Die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für die zusätzlichen Leis-tungen in der Schwangerschaft mit maximal 200 Euro. *
Kostenübernahme für Hebammenrufbereitschaft Für alle, die sich dafür entschieden haben, ihr Kind nicht in der Klinik, sondern zuhause oder in einem Geburtshaus zur Welt zu bringen, ist vor allem eines wichtig: Eine Hebamme, die in den letzten Schwangerschaftswochen zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch erreichbar ist und für die Entbindung zur Verfügung steht. Dafür fällt eine Rufbereitschafts-pauschale an, für die eine Kostenübernahme bisher noch nicht ge-setzlich verankert ist. Die SKD BKK beteiligt sich an den Kosten für die Rufbereitschaft mit maximal 200 Euro. *
* Bitte beachten Sie: Der Zuschuss für die Hebammenrufbereit-schaft und für die zusätzlichen Vorsorgeleistungen in der Schwan-gerschaft beträgt insgesamt maximal 200 Euro, allerdings nicht mehr als 90 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten.Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das neugeborene Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der SKD BKK versichert ist.
Mutterschaftsgeld Die letzten Wochen der Schwangerschaft sind anstrengend. Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, gibt es deshalb eine besondere Mutterschutzfrist: Diese Frist beginnt 6 Wochen vor der Geburt, umfasst den Entbin-dungstag sowie weitere 8 Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sie sich nach der Geburt sogar auf 12 Wochen. Und auch dann, wenn innerhalb von acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung des Kindes festgestellt wird, gilt die verlängerte, 12-wöchige Mutterschutzfrist. Während der Mutterschutzfrist zahlen wir Ihnen dann Mutter-schaftsgeld. Der maximale Betrag liegt bei 13 Euro je Kalendertag. Die Differenz zu Ihrem Nettogehalt zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber. Selbständig Erwerbstätige, die freiwillig mit Anspruch auf Kran-kengeld versichert sind, und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I erhalten von uns Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Wir sind für die ganze Familie da
162017
Besondere Leistungen für Kinder
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche Bei allen Krankheiten und Fehlentwicklungen gilt: Je früher sie er-kannt werden, desto besser kann ihnen entgegen gewirkt werden. Bei Kindern jedoch kommt der Prävention und der Früherkennung von Krankheiten eine ganz besondere Bedeutung zu, denn gerade in den ersten Lebensjahren werden die Weichen für das spätere gesundheitliche Wohlbefinden gestellt. Damit Gefährdungen in den einzelnen Entwicklungsphasen bei Kin-dern rechtzeitig erkannt werden können, gibt es bundesweit ein System von Kinderuntersuchungen (U1-U9) und eine Untersuchung für Jugendliche (J1). Im ersten Lebensjahr finden allein sechs dieser Untersuchungen statt, denn niemals mehr im Laufe seines Lebens wird die Ent-wicklung eines Menschen schneller voranschreiten. Die übrigen Kinderuntersuchungen setzen sich dann in etwas größeren, aber regelmäßigen Abständen bis zum sechsten Lebensjahr hin fort. Für 13- bis 14-jährige gibt es schließlich die Jugendgesundheitsunter-suchung J 1. Bei jeder Früherkennungsuntersuchung findet eine eingehende körperliche Untersuchung des Kindes statt. Daneben wird seine altersgerechte Entwicklung überprüft. Je nach Alter bzw. Entwick-lungsphase liegen die Schwerpunkte der Untersuchung auf unter-schiedlichen Bereichen, zum Beispiel Beweglichkeit und Geschick-lichkeit, Sprechen und Verstehen, soziales Verhalten usw.
STARKE Kids Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und J1 sind sehr umfangreich. Dennoch gibt es Möglichkeiten und Bereiche, in denen sie sinnvoll ergänzt werden können. Deshalb bieten wir Ihnen unser exklusives Vorsorgeprogramm STARKE Kids an, mit dem Ihnen und Ihrem Kind viele zusätzliche Leistungen zur Verfügung stehen:
• Baby-Check (1. bis 5. Lebensmonat) mit einem ausführlichen Beratungsgespräch unter anderem zu den Themen plötzlicher Kindstod, Ernährung, Allergieprävention
• Zwei zusätzliche Augenuntersuchungen (5. bis 14. Lebensmonat und 20. bis 50. Lebensmonat)
• BKK Kindergartencheck (33. bis 42. Lebensmonat)• Kita-Fragebogen zur U8 (46. bis 48. Lebensmonat) und
U9 (60. bis 64. Lebensmonat) für einen Erfahrungsaustausch und eine bessere Kommunikation zwischen Erziehern, Arzt und Eltern
• Grundschulcheck I (Altersgruppe 7 bis 8 Jahre) und Grundschulcheck II (Altersgruppe 9 bis 10 Jahre)
• BKK Jugendcheck (Altersgruppe 16 bis 17 Jahre) • Gesundheitscoaching zu bestimmten Krankheitsbildern
(Altersgruppe 1. Lebensmonat bis 17 Jahre)
Die Teilnahme am STARKE-Kids-Programm ist für Sie kostenlos. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.skd-bkk.de/starkekids.
Kindergesund-heit liegt uns am Herzen!
Wir sind für die ganze Familie da
172017
„Spielend besser sehen!”
Wenn ein Auge viel schlechter sieht als das andere und deshalb das Gehirn des Kindes zwei unterschiedliche Bilder erhält, dann führt das meist zu einer funktionalen Sehschwäche (Amblyopie). Das schwächere Auge ist dabei anatomisch völlig gesund, aber das Gehirn des Kindes blendet den Seheindruck des schwächeren Auges aus und verlässt sich nur auf die Sehkraft des stärkeren Au-ges. Um das schwächere Auge zu stärken, wird das stärkere Auge abgeklebt (Okklusionstherapie). Als Ergänzung zu dieser Standardtherapie gibt es bei der SKD BKK eine innovative Extra-Leistung: die Online-Sehschulung „Spielend besser sehen!“. Drei Monate lang spielen die Kinder täglich 30 bis 45 Minuten mit einem individuell eingestellten, altersgerechten Computerprogramm. Während im Vordergrund die spannenden und abwechslungsreichen Spiele laufen, erscheint im Hintergrund ein spezielles Wellenmuster, durch das das Gehirn dazu angeregt wird, die Bilder des schwachen Auges wieder zu verarbeiten. Der Au-genarzt begleitet die kleinen Patienten während der dreimonatigen Therapie sowohl online als auch durch zusätzliche Praxis-Termine.
Impfungen Impfungen sind eine sehr wirksame Methode, um vielen Infektions-krankheiten vorzubeugen, die die Gesundheit Ihres Kindes ernsthaft gefährden können. Die am Robert-Koch-Institut ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine ganze Reihe von Impfungen („Standardimpfungen“), z.B. gegen Keuchhusten, Diphtherie, Röteln, Mumps, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, u.v.m.
Wir übernehmen die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen zu 100 Prozent. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte.
Wir bieten Ihnen mehr … Über die sogenannten Standard- impfungen hinaus beteiligt sich die SKD BKK aber auch unter bestimmten Voraussetzungen als Mehrleistung an den Kosten anderer Impfungen.
Impfschutz für Ihr Baby – Rotaviren-Impfung
Rotaviren können vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern schwere Durchfallerkrankungen auslösen. Der wirksamste Schutz vor einer Infektion mit diesen Viren ist eine Impfung. Die Rotavi-ren-Impfung ist bis zum Alter von vier Monaten eine Standardimp-fung. Darüber hinaus beteiligt sich die SKD BKK mit bis zu 150 Euro an den Kosten der Rotaviren-Impfung für Babys bis zum 6. Lebensmonat.
Schutz vor Gebärmutter- halskrebs – HPV-Impfung
Die HPV-Impfung gehört für Mädchen im Alter von 9 bis 17 Jahren zu den Standardimpfungen. Darüber hinaus übernimmt die SKD BKK die Kosten für diese Impfung auch bis zum Alter von 25 Jahren.
Kieferorthopädische Behandlung (KFO)Damit Ihr Kind so richtig strahlen kann, ist es wichtig, dass Fehl-entwicklungen der Zähne und des Kiefers rechtzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden. In welchem Fall eine Behandlung notwendig ist, entscheiden Kieferorthopäden und Zahnärzte, die kieferorthopädische Leistungen erbringen.
Die Behandlungskosten hierfür übernimmt die SKD BKK: 80 Pro-zent der Kosten zahlen wir gleich während der laufenden Be-handlung; wenn Sie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung haben, dann beträgt unsere Kostenübernahme bei jedem weiteren Kind 90 Prozent. Den Rest zahlen Sie zunächst als Eigenanteil. Wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird, erstatten wir Ihnen den gezahlten Eigenanteil zurück.
Wir sind für die ganze Familie da
182017
Was für Eltern wichtig ist
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Kinderkrankengeld) Familie und Beruf zu vereinbaren, ist oft nicht leicht. Und beson-ders schwierig ist es dann, wenn ein Kind plötzlich krank wird und zuhause betreut werden muss.
Wenn Sie dann nicht zur Arbeit gehen können, erhalten Sie von uns Kinderkrankengeld. Vorausgesetzt, das gesetzlich versicherte Kind ist noch keine zwölf Jahre alt und es lebt keine andere Person in Ihrem Haushalt, die sich um das Kind kümmern kann.
Für jedes Kind können Sie pro Kalenderjahr für längstens zehn Arbeitstage (insgesamt für maximal 25 Arbeitstage) Kinderkran-kengeld erhalten. Als Alleinerziehende haben Sie einen Gesamtan-spruch von 20 Tagen pro Kind (insgesamt für maximal 50 Tage). Wenn Sie sich um ein schwerstkrankes Kind kümmern müssen, dann kann das Kinderkrankengeld unter Umständen auch zeitlich unbegrenzt von uns gezahlt werden.
Kinder im Krankenhaus – Mitaufnahme einer Begleitperson Wenn Ihr Kind ins Krankenhaus muss, dann übernehmen wir die Kosten – keine Frage! Aber gerade bei kleinen Kindern ist es wichtig, dass sie im Krankenhaus nicht alleine sein müssen. Eine vertraute Person – meist Mutter oder Vater – spendet Trost und erleichtert den Kleinen die Situation. Wir übernehmen daher ganz unbürokratisch auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Kran-kenhaus bei Kindern unter sechs Jahren. Ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Ist das Kind bereits sechs Jahre alt oder älter, ist eine medizinische Begründung des behandelnden Arztes oder Kranken-hauses für die Mitaufnahme einer Begleitperson erforderlich.
Übrigens: Wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten, kann eventuell auch Ihr Verdienstausfall anlässlich der Mitaufnahme als Begleitperson von uns erstattet werden.
Kümmern Sie sich um Ihre Familie, wir kümmern uns um Ihre Gesundheit.Familien brauchen besondere Unterstützung. Wir haben die passenden Angebote.
Wir sind für die ganze Familie da
192017
Haushaltshilfe Einkaufen, Kochen, Versorgung der Kinder … - alles kein Problem, solange man gesund ist. Doch was ist, wenn plötzlich ein Kranken-haus- oder Kuraufenthalt notwendig ist oder wenn Sie sich aus anderen medizinischen Gründen nicht mehr wie bisher um diese Dinge kümmern können? Dann sind wir für Sie da! Denn wenn Sie so krank sind, dass Sie vorübergehend nicht für Haushalt und Kinder sorgen können, dann unterstützen wir Sie im Rahmen der Haushaltshilfe.
Anspruchsvoraussetzungen
• Sie können entweder aufgrund eines stationären Aufenthalts (z.B. wegen einer Krankenhausbehandlung, einer stationären Kur oder einer Entbindung) oder wegen einer schweren akuten Erkrankung, die nicht stationär behandelt wird, den Haushalt nicht mehr weiterführen.
• Keine andere im Haushalt lebende Person – z.B. Ihr Partner – kann den Haushalt für Sie führen.
• In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist.
Auf diese Weise können wir Sie unterstützen. Bei der Haus- haltshilfe gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie wir Ihnen helfen können. So kommt neben der Vermittlung einer Fachkraft (z.B. von einer Sozialstation oder einem Wohlfahrtsverband) auch die Erstattung des Verdienstausfalles für den Ehegatten in Betracht, wenn dieser von der Arbeit zuhause bleibt, um den Haushalt zu führen. Auch Aufwendungen für Nachbarn, Bekannte oder sonstige Personen können von uns in angemessener Höhe übernommen werden.
Wir beraten Sie gerne, wenn es darum geht, die für Sie opti-male Lösung zu finden. Beachten Sie bitte, dass die Organisation einer Haushaltshilfe bzw. die Formalitäten bei Erstattung des Ver-dienstausfalls meist etwas Zeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie uns deshalb bitte möglichst frühzeitig, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Übrigens: Auch dann, wenn Sie keine Kinder haben, die zu ver- sorgen sind, gibt es verschiedene Situationen, in denen Sie für sich selbst Anspruch auf Haushaltshilfe haben können. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.skd-bkk.de/haushaltshilfe.
Mutter- oder Vater-Kind-Kuren Mütter und Väter sind durch ihre Elternrolle ganz besonderen und oft nicht unerheblichen Belastungen ausgesetzt. Spätestens dann, wenn der Stress so groß wird, dass daraus Erschöpfungs- zustände oder Krankheiten resultieren, sollten Sie etwas unter- nehmen. Die SKD BKK ist auch dann für Sie da! Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann dann die richtige Maß- nahme sein. Bei diesen speziellen Kuren stehen Sie als behand-lungsbedürftige Person im Vordergrund.
Die Therapie unterscheidet sich jedoch insofern von „normalen“ Kuren, als nicht nur Ihr jeweiliges Krankheitsbild behandelt wird. Vielmehr wird bei den Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren besonders auf die familienspezifischen Belastungen von Müttern und Vätern eingegangen: Sie lernen dabei Strategien, um künftig den Alltag in der Familie besser meistern zu können. Ob eine Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihr Arzt.
Wir sind für die ganze Familie da
202017
Günstiger Preis trotz starker Leistungen Der Beitragssatz, den eine gesetzliche Krankenkasse von ihrem Mitglied verlangt, setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
Der eine Teil – d.h. der allgemeine oder der ermäßigte Beitragssatz – ist vom Gesetzgeber in seiner Höhe vor- geschrieben und stellt gewissermaßen einen Mindestbeitragssatz dar.
Der andere Teil wird als kassenindividueller Zusatzbeitrag bezeichnet und je nach Finanzbedarf der einzelnen Krankenkasse individuell festgelegt.
Dieser individuelle Zusatzbeitrag der SKD BKK liegt deutlich unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Kranken-kassen. Sie zahlen bei der SKD BKK also einen fairen Preis für ein überdurchschnittliches Leistungsangebot.
Allgemeiner Beitragssatz gilt unter anderem für Arbeitnehmer, Rentner, Selbständige mit Krankengeldanspruch
14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz gilt beispielsweise für Selbständige ohne Krankengeldanspruch
14,0 %
Individueller Zusatzbeitrag der SKD BKK gilt für alle Mitglieder der SKD BKK 0,7 %Übrigens: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag* beträgt
1,0 %
* Dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde offiziell ermittelt und ist rein rechnerisch notwendig, um 2018 den Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenkassen zu decken.
Unser Beitragssatz 2018
Kostenfreie Familienversicherung
Eine Familie, ein Beitrag Bei der SKD BKK können Sie Ihre Familienangehörigen kostenfrei mitversichern. Unter welchen Umständen die Familienversicherung möglich ist, ist gesetzlich geregelt.
Grundsätzlich können kostenfrei mitversichert werden:
• Ihr Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
• Ihre Kinder bis zu bestimmten Altersgrenzen.
• Übrigens: Als Kinder gelten auch Adoptiv- und Pflegekinder. Auch eine Familienversicherung für Stiefkinder und Enkel ist unter der Voraussetzung möglich, dass deren Unterhalt über-wiegend durch Sie sichergestellt wird.
Für alle familienversicherten Angehörigen gilt eine Einkommens-grenze, die nicht überschritten werden darf: Im Kalenderjahr 2018 liegt diese Grenze bei monatlich 435 Euro bzw. bei 450 Euro, wenn eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird.
Für die Familienversicherung von Kindern gelten folgende Altersgrenzen:
• Grundsätzlich können Ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert werden.
• Für nicht erwerbstätige Kinder kann die Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres verlängert werden.
• Kinder in Schul- und Berufsausbildung können sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres den kostenfreien Versiche-rungsschutz genießen. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind ein freiwilli-ges soziales oder ökologisches Jahr leistet.
• Für behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können, gibt es keine Altersgrenze.
Rundum versorgt zu einem günstigen Preis
212017
Wechsel zur SKD BKK Hat unser Angebot Sie neugierig gemacht? Wünschen Sie weite-re Informationen? Dann rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail, kontaktieren Sie uns über Facebook und Twitter oder besuchen Sie uns doch einfach persönlich in einem unserer Ser-vicezentren. Gerne stellen wir Ihnen unser Service- und Leistungs-angebot vor – persönlich und individuell.
Und wenn Sie von unserem Angebot überzeugt sind, dann sind wir Ihnen gerne auch beim Kassenwechsel behilflich.
Einfach, unkompliziert und von Mensch zu Mensch.
Wir freuen uns auf Sie!
Kassenwechsel
Empfehlen Sie uns weiterSie sind bereits Mitglied bei uns und möchten uns an Freunde, Ver-wandte oder Bekannte empfehlen? Dann machen Sie doch mit bei unserer Aktion Mitglieder werben Mitglieder. Für jedes von Ihnen geworbene Mitglied erhalten Sie von uns eine Prämie von 25 Euro. Mehr dazu finden Sie unter www.skd-bkk.de/mwm.
www.skd-bkk.deMöchten Sie weitere Infos zu unseren Services und Leistungen? Gerne beraten wir Sie ausführlich und individuell.
Unser persönlicher Service für Sie
222017
Unsere Leistungen bei Krankheit
Besondere Behandlungs-Programme
Alternative Heilmethoden
Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung
Impfungen
Aktiv sein mit der SKD BKK
FitPlus–Bonus
Schwangerschaft und Geburt
Besondere Leistungen für Kinder
Was für Eltern wichtig ist
Unser Beitragssatz 2017
Kassenwechsel
Persönliche Beratung Wir helfen Ihnen bei allen Anliegen rund um Ihre Gesundheit. Schnell, unkompliziert und von Mensch zu Mensch. Unsere Mitarbeiter nehmen Sich Zeit für Sie und beraten Sie ausführlich und verständlich – egal ob persönlich in unseren Service-zentren, via Telefon und E-Mail oder bei Ihnen zuhause.
Wir sind für Sie da
Die SKD BKK in Ihrer Nähe
SKD BKK HauptverwaltungSchultesstr. 19A97421 SchweinfurtTelefon: 09721 9449-0Telefax: 09721 9449-333
Servicezentrum ArnsteinMarktstr. 1497450 ArnsteinTelefon: 09363 997707-0Telefax: 09363 997707-77
Servicezentrum Coburg Bamberger Str. 1596450 CoburgTelefon: 09561 21-2133Telefax: 09561 21-1167
Servicezentrum KarlstadtWürzburger Str. 1697753 KarlstadtTelefon: 09353 98403-20Telefax: 09353 98403-10
Servicezentrum LaufachHauptstr. 39 - 4163846 LaufachTelefon: 06093 87224
Servicezentrum LüchowSeerauer Str. 2729439 LüchowTelefon: 05841 1215-233Telefax: 05841 1700
Servicezentrum MühlheimGriesweg 278570 Mühlheim a.d.DonauTelefon: 07463 99307-70Telefax: 07463 99307-80
So können Sie uns erreichen:
Erstklassiger ServiceIhre Anfrage beantworten wir inner-halb von drei Arbeitstagen, Ihre E-Mail innerhalb von 24 Stunden.
E-Mail: gesund@skd-bkk.de www.skd-bkk.de www.facebook.com/skdbkk www.twitter.com/skdbkk
SKD BKK – auch stark im Web:
Unser persönlicher Service für Sie
232017
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Arznei- und Verbandmittel KrankenhausbehandlungHeil- und Hilfsmittel Zahnersatz Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (Kuren)Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit Zuzahlung nur bis zur Belastungsgrenze
Hausarztprogramm Strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch Kranke (DMP) Besondere Versorgung Burnout-Prävention – mit unserem Online-Coach dem Burnout vorbeugen BKK ProPsych – Hilfe für psychisch belastete Arbeitnehmer
Osteopathie- Sanfte Hilfe Homöopathie – auf Versichertenkarte
Akupunktur – auf Versichertenkarte
Gesundheits-Check ab 35 Krebs-Früherkennung Krebsvorsorge … speziell für Frauen Krebsvorsorge … speziell für Männer
Hautkrebs-Screening (für Männer und Frauen)Darmkrebs-Vorsorge (für Männer und Frauen)
Grippe-Impfung für Alle Auslandsreise-Schutzimpfungen
Gesundheitskurse Aktivurlaub - Aktivwoche/Well-Aktiv
Ernährungsberatung „auf Rezept“
Unser Bonusprogramm FitPlus FitPlus - Gesundheitsbonus für Erwachsene FitPlus - Kinderbonus FitPlus - Babybonus
Hallo Baby / Baby Care GeburtsvorbereitungskurseHebammenleistungen
Zusätzliche Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft Kostenübernahme für Hebammenrufbereitschaft
Mutterschaftsgeld
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche STARKE Kids
Impfungen Impfschutz für Ihr Baby – Rotaviren-Impfung Schutz vor Gebärmutterhalskrebs – HPV-Impfung
Kieferorthopädische Behandlung (KFO)
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Kinderkrankengeld) Kinder im Krankenhaus – Mitaufnahme einer Begleitperson Haushaltshilfe Mutter- oder Vater-Kind-Kuren
Günstiger Preis trotz starker LeistungenKostenfreie Familienversicherung – Eine Familie, ein Beitrag
Wechsel zur SKD BKK
Unsere Leistungen bei Krankheit
Besondere Behandlungs-Programme
Alternative Heilmethoden
Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennung
Impfungen
Aktiv sein mit der SKD BKK
FitPlus–Bonus
Schwangerschaft und Geburt
Besondere Leistungen für Kinder
Was für Eltern wichtig ist
Unser Beitragssatz 2017
Kassenwechsel
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Leistungen – Alles auf einen Blick
Unser persönlicher Service für Sie
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