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Landtag von Baden-Württemberg

16. Wahlperiode

Drucksache 16 / 6441

07. 06. 2019

1Eingegangen: 07. 06. 2019 / Ausgegeben: 28. 06. 2019

L a n d t a g s b e s c h l u s s

Der Landtag hat am 20. Dezember 2018 im Rahmen der Besprechung der GroßenAnfrage – Drucksache 16/3321 – Mögliche Konsequenzen der Gründung einesStadtkreises Reutlingen für die Stadt und den Landkreis – folgenden Beschlussgefasst (Drucksache 16/5410):

Der Landtag wolle beschließen,

1. festzustellen, dass nach umfassender Abwägung aller für und gegen eine Ge-bietsänderung sprechenden entscheidungserheblichen Aspekte keine überwie-genden Gründe des öffentlichen Wohls für eine Erklärung der Stadt Reutlingenzum Stadtkreis sprechen;

2. in Bezug auf den Landkreis Reutlingen am bestehenden Gebietszuschnitt fest-zuhalten;

3. den Landkreis und die Stadt Reutlingen zu ersuchen, gemeinsam Möglichkeitender Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit und der Aufgabenerfül-lung herauszuarbeiten. Hierbei sollen insbesondere auch Möglichkeiten derAufgabenübertragungen auf die Stadt Reutlingen zur Erledigung in eigener Zu-ständigkeit einschließlich der Übertragung der Finanzverantwortung für dieseAufgaben identifiziert werden. Der Landtag empfiehlt, diese Gespräche in ei-nem moderierten Gesprächsprozess zur Entwicklung einer einvernehmlichenLösung zu führen;

4. den Landkreis und die Stadt Reutlingen zu ersuchen, den Landtag über die Ge-spräche und deren Ergebnisse zu unterrichten.

Mit beiliegendem Schreiben vom 6. Juni 2019 gibt der Landrat des LandkreisesReutlingen eine Stellungnahme ab, die nachstehend abgedruckt ist.

07. 06. 2019

Die Präsidentin des Landtags

Aras

Mitteilung

der Präsidentin des Landtags

Stellungnahme des Landkreises Reutlingen zu dem am 20. Dezember 2018 gefassten Beschluss des Landtags, aufdie Gründung eines Stadtkreises Reutlingen zu verzichten

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internetabrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente

Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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