Modul 3a / 7a Schülergerechtes Experimentieren

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Modul 3a / 7a Schülergerechtes Experimentieren. Fachdidaktik Chemie WS 13/14 Fachbereich Chemie Studiengang: Bachelor of Education TU Kaiserslautern Dozententeam : apl . Prof. Dr. G. Hornung, A. Molitor - Schworm. Exkursionen. Worin unterscheiden sich - PowerPoint PPT Presentation

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MODUL 3A / 7ASCHÜLERGERECHTES

EXPERIMENTIEREN

Fachdidaktik Chemie WS 13/14

Fachbereich Chemie Studiengang: Bachelor of Education

TU Kaiserslautern Dozententeam: apl. Prof. Dr. G. Hornung, A. Molitor -Schworm

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Exkursionen

Worin unterscheiden sich

- Exkursionen- Außerschulische Lernorte- Unterrichtsgänge- Schullandheimaufenthalte- Studienfahrten ?

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Unterrichtsgang

„Unterrichtsgänge am Schulort oder in seiner Umgebung dienen in engem Zusammenhang mit dem lehrplanmäßigen Unterricht der Erkundung von geographischen oder naturkundlichen Gegebenheiten, dem Kennenlernen von Kunststätten oder geschichtlichen Denkmälern, Wirtschaftsbetrieben, sozialen Einrichtungen oder technischen Objekten sowie der Umwelt-und Verkehrserziehung.“

Quelle: Amtsblatt Nr.3/1991 des Kultusministeriums

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Unterrichtsgang

Kennzeichen:

- in unmittelbarer Schulumgebung

- kurze Dauer

- enge Thematik

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Schullandheimaufenthalt

„Schullandheimaufenthalte führen den Unterricht in besonderer Form fort. Dabei stehen erdkundliche und geschichtliche, sozial-,natur- und volkskundliche sowie erzieherische Themen im Vordergrund…“

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Schullandheimaufenthalt

Kennzeichen:

- Schullandheimaufenthalte dauern mindestens 5 Tage. - Schullandheimaufenthalte sollen grundsätzlich im Inland durchgeführt

werden. - In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schullandheimaufenthalt mit

Zustimmung der Schulbehörde auch im Ausland stattfinden. Eine Ausnahmegenehmigung kann insbesondere dann erteilt werden, wenn

der Schullandheimaufenthalt im Rahmen von Partnerschaften,

zur Pflege der Zusammenarbeit benachbarter Regionen oder

als Ski-Schullandheimaufenthalt durchgeführt wird.

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Studienfahrten

Studienfahrten sollen das Verständnis für fest umrissene Themen durch das

unmittelbare Studium an Ort und Stelle vertiefen und durch konkrete Anschauung

bereichern. Sie werden vor- und nachbereitet.

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Studienfahrten

Kennzeichen:- Studienfahrten können ab Klassenstufe 9

durchgeführt werden. - Studienfahrten innerhalb Deutschlands sollen

grundsätzlich einschließlich Hin- und

Rückreise nicht länger als acht Kalendertage,

Studienfahrten in das Ausland nicht länger als

zehn Kalendertage dauern.

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Legitimation

Lehrplan Chemie

Profil des Grundfaches:- Durchgehende Orientierung an Alltag, Umwelt

und Lebenswelt. - Einbeziehung gesellschaftlich relevanter

Anwendungen aus Industrie und Technik.- …..

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Legitimation

Profil des Leistungsfaches:- Bezüge zu Alltag, Umwelt und Lebenswelt

durch Einbindung fachlicher Inhalte in sinnstiftende Kontexte

- Thematisierung gesellschaftlich relevanter Anwendungen aus Industrie und Technik

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Funktion der Exkursion

Aus pädagogischer Sicht- Aufzeigen von realistischen Anwendungen des

gelernten Stoffes in der Lebenswelt- Erhöhung der Anschauung durch Einblick in reale

Situationen- Konkretisierung von Wissen über technische

Prozesse und Berufe aus der Umwelt- Vertiefen von Lernprozessen durch Lernen mit

allen Sinnen- Erlernen sozialer Verhaltensformen

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Funktion der Exkursion

Aus didaktisch - methodischer Sicht

- Motivierende Aspekte in der Einstiegs- oder Anfangsphase einer Unterrichtsreihe

- Aufzeigen von Phänomenen und Anwendungen, die in der Schule nicht vermittelt werden können (Teil der Erarbeitungsphase)

- Zusammenfassung von Teilaspekten

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Funktion der Exkursion

Aus fachdidaktischer und fachmethodischer Sicht- Durchführung von Experimenten, die an der Schule

nicht möglich sind (zu aufwendig, zu gefährlich,..)- Realistische Darstellung der Arbeitsweisen von

Chemikern- Realistische Anwendung des Lernstoffes - Abbau von Ängsten und Vorurteilen gegenüber von

Technologie und Gefährdung der Lebenswelt durch Erkenntnisse und Leistungen der Chemie

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Vorgehensweise

- Genehmigung durch die Schulleitung- Information der Eltern- Schüler und Schülerinnen sollen bei der

Planung und Nachbereitung beteiligt werden- Die Veranstaltung soll im geschlossenen

Klassenverband stattfinden- Die Kosten sollen gering gehalten werden

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Vorgehensweise

- Die Aufsichtspflicht muss erfüllt werden- Die An-und Abreise muss geplant werden

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Verordnungen:

Dienstordnung für Leiter und Lehrer an öffentlichen Schulen in RlP

Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums

vom 12. Dezember 1990 (944 ATgb. Nr. 1001)

Schulordnung

Sondervereinbarungen an Schulen

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Planung einer Exkursion

Arbeitsauftrag:

Planen Sie zu Ihrem Unterthema(Unterrichtsreihe) eine geeignete Exkursion

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Information

Abgabe des Unterrichtseckentwurfs und des verbesserten Schülerarbeitsblattes

am Donnerstag, den 30.01.2014 bis 13:00 Uhr

in ausgedruckter Form (zweifach).

Eine Abgabe in digitaler Form oder eine verspätete Abgabe bleibt unberücksichtigt.

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