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Neuauflage der Richtlinien Dichte Schlitzwände und Bohrpfähle

Einführung in die neuen Richtlinien DI Harald SCHMIDT Wien, 7.11.2013

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Anforderungsklassen

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Zuordnung der Anforderungs- und Konstruktionsklassen

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Konstruktionsklassen SCHLITZWÄNDE

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Konstruktionsklassen BOHRPFÄHLE

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Herstellungstoleranzen

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Toleranzen und Übergriff bzw. Überschnitt

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Aus dem Dichtheitskriterium ableitbare max. Höhen der Sichtflächen dichter Schlitzwände

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Aus dem Dichtheitskriterium ableitbare max. Höhen der Sichtflächen dichter Pfahlwände (bei dichtest möglichem Pfahlabstand a = d/2)

Für Bauzustände sind auch aufgelöste Pfahlwände mit Zwickelabdichtung (DSV-Säulen) möglich, oberhalb des Grundwassers genügt dann eine Sicherung mit Spritzbeton.

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Fugen

Bei dichten Schlitz- und Bohrpfahlwänden ist zu beachten: ■ Dehnfugen im übergeordneten Bauwerk sind weiter zu führen. ■ Steifigkeitssprünge in der abstützenden Tragstruktur sind zu vermeiden,

andernfalls zusätzliche Dehnfugen in den dichten Umfassungswänden anzuordnen sind.

■ Markante Sprünge in der Belastung (z.B. Geschoßzahl) sind mit Dehnfugen zu berücksichtigen.

■ Die Ausbildung der Dehnfuge erfolgt vielfach als adaptierte Arbeitsfuge (Möglichkeit von Nachverpressungen).

■ Bauwerksdehnfugen sind im Rost so weiter zu führen, dass die anschließenden Bewehrungen sauber getrennt sind.

■ Sorgfältige Ausbildung der horizontalen Anschlussfugen

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Fugen

Wasserspiegelschwankungen von mehr als 5m sind zu vermeiden !

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Fugen

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Fugen

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Fugen

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Fugen

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Fugen

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Fugen

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Fugen

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Schlitzwand allgemeine konstruktive Hinweise

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Schlitzwand allgemeine konstruktive Hinweise

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Bohrpfähle allgemeine konstruktive Hinweise

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Bohrpfähle allgemeine konstruktive Hinweise

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Konstruktion

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Konstruktion - Betondeckung

■ Schlitzwände mind. 75 mm ÖNORM EN 1538 bei chem. Angriff auch mehr! für temporäre SW genügen 60 mm

■ Bohrpfähle 50 – 80 mm ÖNORM EN 1536 und

Richtlinie Tab. 3/1 je nach Durchmesser, Beton und Herstellverfahren erhöhte Betondeckung bei chem. Angriff erhöhte Betondeckung bei SOB-Pfählen in grobkörnigen Böden

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Konstruktion - Mindestbewehrung

■ Schlitzwände mind. Ø 16 / 15 längs 1-schalige BW Verbügelung mind. Ø 10 / 15 mind. Ø 16 / 30 längs 2-schalige BW Verbügelung mind. Ø 10 / 25

Die Längsbewehrung hat in jedem Fall 1,4 ‰ der SW-Querschnittsfläche zu betragen. Für Schlitzwandkörbe mit einem Seitenverhältnis b/d > 2 sind vierschnittige Bügel erforderlich.

Mehr als in ÖNORM EN 1538 gefordert!

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Konstruktion - Mindestbewehrung (gleichlautend auch RVS 09.01.41)

■ Kreisrunde Bohrpfähle überwiegend beansprucht

Ganghöhe der Wendel max. 250 mm, für geschweißte Bewehrungskörbe wird ein Mindeststabdurchmesser der Wendel von Ø 10 empfohlen.

durch Normalkräfte durch Biegung

Durchmesser längs Wendel längs Wendel

D 300 - 550 mm 6 ø 16 ø 8 6 ø 16 ø 8

D 600 - 650 mm 8 ø 16 ø 8 8 ø 16 ø 8

D 700 - 750 mm 10 ø 16 ø 8 10 ø 16 ø 8

D 880 - 900 mm 8 ø 20 ø 10 12 ø 20 ø 10

D 1180 - 1200 mm 12 ø 20 ø 10 16 ø 20 ø 10

D 1350 - 1500 mm 20 ø 20 ø 12 20 ø 20 ø 12

D 1800 mm 24 ø 20 ø 12 24 ø 20 ø 12

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Konstruktion - Lichte Bewehrungsabstände

■ Schlitzwände ÖNORM EN 1538 mind. 100 mm In Verschärfung zur ÖNORM dürfen gemäß Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen die Bewehrungsabstände abgemindert werden:

Achtung: die nach Richtlinie zulässigen engeren Bewehrungsabstände sind im Bauvertrag explizit zu vereinbaren, da sonst das Nationale Vorwort der ÖNORM der Gültigkeit der Richtlinie entgegensteht !

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Konstruktion - Lichte Bewehrungsabstände

■ Bohrpfähle ÖNORM EN 1536 mind. 100 mm (mind. 80 mm im Stoßbereich bei GK≤20) In Verschärfung zur ÖNORM dürfen gemäß Richtlinie die Bewehrungsabstände abgemindert werden:

Achtung: die nach Richtlinie zulässigen engeren Bewehrungsabstände sind im Bauvertrag explizit zu vereinbaren, da sonst das Nationale Vorwort der ÖNORM der Gültigkeit der Richtlinie entgegensteht!

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Konstruktion – Sonstige Bewehrungsregeln für Bohrpfähle

■ Die Längsbewehrung ist immer rotationssymmetrisch anzuordnen, das gilt auch für Zulagen!

■ Wird der Bewehrungskorb vor dem Betonieren eingebracht, ist der Korb unverschwächt bis zum Pfahlfuß zu führen.

■ In der Regel sind nur geschweißte Bewehrungskörbe zu verwenden.

■ Für ansonsten unbewehrte Pfähle ist jedenfalls eine Anschluss-bewehrung am Pfahlkopf vorzusehen.

■ Die Höhentoleranz für die Pfahlherstellung (± 20 cm nach RVS 09.01.41) ist bei der Verankerung der Anschlussbewehrung zu beachten.

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Regelwerke

■ ÖNORM EN 1997-1 und ÖNORM B 1997-1-1 Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 1: Allgemeine Regeln

■ ÖNORM B 1997-1-3 Normprojekt (in Vorbereitung) Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 3: Pfahlgründungen

■ ÖNORM B 1997-1-4 Normprojekt (in Vorbereitung) Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik Teil 4: Erdruckberechnung und Stützbauwerke

■ ÖNORM B 4434 Erd- und Grundbau – Erddruckberechnung ■ ÖNORM B 4440 Erd- und Grundbau – Großbohrpfähle Tragfähigkeit ■ ÖNORM EN 1536 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau –

Bohrpfähle ■ RVS 09.01.41 Offene Bauweise (in Vorbereitung) ■ DIN 1054 Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau ■ Normenreihen EC1 und EC2

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Bemessung - Tiefgründungen

■ Axiale Tragfähigkeit ■ Probebelastungen, EA Pfähle der DGGT ■ Tabellenwerte nach ÖNORM B 4440 ■ Angaben des Bodengutachters

■ Horizontale Tragfähigkeit ■ Einzelne Pfähle und Wände: ÖNORM B 4440, RVS 09.01.41 ■ Pfahlgruppen: EA Pfähle der DGGT, (DIN 1054:2003)

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Bemessung - Stützbauwerke

■ Bis zum Erscheinen der Ergänzungsnormen zu EC7 kann RVS 09.01.41 Offene Bauweise herangezogen werden.

■ EA Baugruben der DGGT ■ Konzept der „weichen“ Bettung – Berücksichtigung des

Primärspannungszustands ■ EC 7-1: Nachweisverfahren 2* (Teilsicherheit auf die Beanspruchung anstelle

Einwirkung)

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Bemessung - Stützbauwerke

■ Grenzzustände EC 7-1: ■ EQU Gleichgewicht des starren Körpers (z.B. Kippen) *) ■ STR Inneres Versagen, große Verformungen ■ GEO-2 Versagen (große Verformung) des Baugrunds ■ GEO-3 Gesamtversagen (Böschungsbruch) ■ UPL Versagen infolge Auftrieb oder Wasserdruck *) ■ HYD Hydraulischer Grundbruch, innere Erosion, piping *)

*) nur Einwirkungen, keine Widerstände

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Bemessung - RVS 09.01.41 - Stützbauwerke

■ TEILSICHERHEITEN

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Bemessung - RVS 09.01.41 - Stützbauwerke

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Bemessung - RVS 09.01.41 - Stützbauwerke

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Bemessung - RVS 09.01.41 - Stützbauwerke

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Danke für die Aufmerksamkeit !

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