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OFFENES VERFAHREN
RAHMENVERTRAG FUTTERMITTEL
AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGE
Auftraggeber: Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Ansprechpartner: Herr Dr. Werner Pohl, Werner.Pohl@vetmeduni.ac.at
Auftragsgegenstand: Rahmenvertrag über die Lieferung von Futtermittel an Standorte der
Veterinärmedizinischen Universität Wien („VetMed Futtermittel“)
Verfahrensart: Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich
Ende der Angebotsfrist: 11.8.2016, 12.00 Uhr
Ort der Abgabe des
Angebots: Oben angegebene Adresse des Auftraggebers
Zeit und Ort der Öffnung und
Verlesung der Angebote: 11.8.2016, 12:15 Uhr, oben angegebene Adresse des Auftraggebers,
Zimmer Nr.TA06N21
2
INHALTSVERZEICHNIS
Vergabebestimmungen ........................................................................................................................................... 9
A. Vergaberechtliche Grundlagen .................................................................................................................. 9
1. Auftraggeber .......................................................................................................................................... 9
2. Gegenstand der Ausschreibung ............................................................................................................. 9
3. Gesetzliche Grundlagen ....................................................................................................................... 10
4. Verfahrensart; anwendbare Bestimmungen ....................................................................................... 10
5. Vergabekontrolle ................................................................................................................................. 10
6. Begriffsbestimmungen ........................................................................................................................ 10
7. Vorgehen bei Unklarheiten; Rückfragen an den Auftraggeber ........................................................... 10
8. Berichtigungen und Ergänzungen ........................................................................................................ 11
9. Verfahrens- und Vertragssprache ........................................................................................................ 12
10. Wege der Informationsübermittlung .................................................................................................. 12
11. Subunternehmer ................................................................................................................................. 12
12. Bietergemeinschaften ......................................................................................................................... 13
13. Vergütung für die Ausarbeitung des Angebots ................................................................................... 13
B. Verfahrensbestimmungen ....................................................................................................................... 13
1. Angebotsfrist ....................................................................................................................................... 13
2. Form und Inhalt des Angebots ............................................................................................................ 14
3. Angebotsabgabe .................................................................................................................................. 14
4. Rechtsgültige Unterfertigung des Angebots ........................................................................................ 15
5. Teilangebote / Varianten / Abänderungs- und Alternativangebote.................................................... 15
6. Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften .......................................................................................... 15
7. Bestimmungen betreffend den Preis ................................................................................................... 16
C. Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise ................................................................................... 17
1. Ausschlussgründe ................................................................................................................................ 17
2. Allgemeines zur Eignung der Bieter ..................................................................................................... 17
3. Spezielles zur Eignung der Bieter ......................................................................................................... 17
D. Angebotsöffnung und –verlesung / Angebotsprüfung und -bewertung ................................................. 21
1. Angebotsöffnung und –verlesung ....................................................................................................... 21
2. Zuschlagsfrist / Angebotsbindungsfrist ............................................................................................... 21
3. Vorgehen des Auftraggebers bei der Angebotsprüfung ...................................................................... 21
4. Rechenfehlerregel ............................................................................................................................... 21
5. Zuschlagskriterien ................................................................................................................................ 21
6. Zuschlagsentscheidung ........................................................................................................................ 21
3
Formblatt 1 Bietererklärungen und Unterschriftsblatt
Im Vergabeverfahren des Veterinärmedizinischen Universität Wien „VetMed Futtermittel“ geben
wir:
Vollständiger Firmenwortlaut
Firmenbuch- oder Registernummer
Geschäftsanschrift
Ansprechpartner für den Auftraggeber
Telefon Bietergemeinschaften: federführendes Mitglied
E-Mail Bietergemeinschaften: federführendes Mitglied
die folgenden Bietererklärungen ab: 1. Wir haben die Bestimmungen der erfolgten öffentlichen Bekanntmachung sowie der vorliegen-
den Ausschreibungsunterlage sowohl in rechtlicher als auch in sachlicher Hinsicht geprüft und
vollinhaltlich zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Wir sichern zu, dass wir keine für den Auftraggeber nachteiligen, gegen die guten Sitten oder den
Grundsatz des fairen Wettbewerbs verstoßenden Abreden mit anderen Unternehmern eingegan-
gen sind und in weiterer Folge eingehen werden oder versucht haben oder noch versuchen wer-
den, Leute des Auftraggebers oder von diesem dem Vergabeverfahren beigezogene Berater zu
unseren Gunsten zu beeinflussen. Unserem Angebot liegt ausschließlich unsere eigene Preiser-
mittlung zugrunde.
3. Wir sichern zu, dass sämtliche von uns erteilten Informationen, Angaben und Daten der Wahrheit
entsprechen. Wir ermächtigen den Auftraggeber, die von uns erteilten Informationen, Angaben
und Daten zu prüfen.
4. Wir verpflichten uns, bei der Auftragsausführung die bei den örtlich zuständigen Gliederungen
der gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsehbaren bzw.
erhältlichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften im Sinne des § 84 Abs 2 BVergG sowie die
4
sich aus den in § 84 Abs 1 BVergG genannten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorgani-
sation ergebenden Verpflichtungen einzuhalten. Des Weiteren sichern wir zu, diese Verpflichtun-
gen auch bei der Erstellung des Angebots beachtet zu haben.
5. Wir erklären, dass weder uns noch, gegebenenfalls, unsere Subunternehmer ein Ausschlussgrund
im Sinne des § 68 Abs 1 BVergG trifft, und erklären dies an Eides statt.
6. Mit der Abgabe unseres Angebots erklären wir, dass wir für die Vollständigkeit unserer Angaben
haften. Wir verzichten für den Fall der Auftragserteilung auf die Anfechtung des Vertrages wegen
Irrtums. Sollte der Auftraggeber uns den Zuschlag erteilen wollen, kann das aber aus Gründen, die
in unserer Sphäre liegen, nicht erfolgen, so werden wir den Auftraggeber für die ihm daraus er-
wachsenden Nachteile, einschließlich, gegebenenfalls, der Kosten eines neuerlichen Vergabever-
fahrens, schad- und klaglos halten.
7. All das vorausschickend geben wir gemäß § 70 Abs 2 BVergG die nachstehende Eigenerklärung ab:
Wir erklären hiermit, dass wir – sowie gegebenenfalls auch unsere Subunternehmer – die vom
Auftraggeber Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß der Ausschreibungsunterlage für
das Vergabeverfahren „VetMed Futtermittel“ hinsichtlich unserer Leistungsfähigkeit und Zuver-
lässigkeit geforderten Anforderungen erfüllen und über alle für die Auftragsdurchführung erfor-
derlichen Befugnisse verfügen. Die in dieser Ausschreibungsunterlage festgelegten Nachweise
können wir auf Aufforderung unverzüglich beibringen.
8. Nur für Bietergemeinschaften: Wir machen das nachstehende Mitglied der Bietergemeinschaft
als federführendes Mitglied unserer Bietergemeinschaft namhaft und bevollmächtigen dieses,
uns als Bietergemeinschaft sowie auch jedes deren Mitglieder im Vergabeverfahren sowie – im
Auftragsfall – während der Auftragsausführung zu vertreten. Wir erklären hiermit, dass im Auf-
tragsfall sämtliche Mitglieder unserer Bietergemeinschaft dem Auftraggeber zur solidarischen
Leistungserbringung als Arbeitsgemeinschaft verpflichtet sind.
Ort und Datum
Name(n) bitte leserlich beifügen RECHTSGÜLTIGE UNTERFERTIGUNG
____________________________________________________________
5
Formblatt 2 Verzeichnis der Angebotsbestandteile
Fortlfd. Nummer
Anlagenbezeichnung
Seiten
./1
Formblatt 1 – Bietererklärungen und Unterschriftsblatt
./2
Formblatt 2 – Verzeichnis der Angebotsbestandteile
./3
Formblatt 3 – Subunternehmer
./4
Formblatt 4 – Umsatzzahlen
./5
Formblatt 5 – Referenzen
./6
Leistungsbeschreibung LOS 1 und LOS 2; Bestimmungen für beide Lose
./7
Rahmenvertrag
./8
./9
./10
./11
./12
./13
./14
6
Formblatt 3 Subunternehmer
Leistungsteil Subunternehmer1 Befugnis Eigenerklärung2
(hier Unterschrift des Subunternehmers!
1Mehrfachnennungen sind zulässig.
² Eigenerklärung des Subunternehmers: Wir erklären hiermit, dass wir hinsichtlich unseres Leistungsteiles die vom Auftraggeber gemäß der Ausschreibungsunterlage für das Vergabeverfahren „VetMed Futtermittel“ hin-sichtlich unserer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geforderten Anforderungen erfüllen und über alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Befugnisse verfügen. Die festgelegten Nachweise können wir auf Aufforderung unverzüglich beibringen. Im Auftragsfall erklären wir verbindlich, dem Bieter als Subunternehmer zur Verfügung zu stehen
7
Formblatt 4 Umsatzzahlen
Geschäftsjahr Gesamtumsatz
in EUR
2015
2014
2013
8
Formblatt 5 Referenzprojekt
Bezeichnung des Referenzprojekts
Name des Leistungsempfängers
Sitz des Leistungsempfängers
Kontakt beim Leistungsempfänger2
Auftragswert
Zeit / Dauer, Ort der Leistungserbringung
Projektbeschreibung
Bestätigung des Leistungsempfängers
(rechtsgültige Unterfertigung)
1 Name und Telefonnummer
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VERGABEBESTIMMUNGEN
A. Vergaberechtliche Grundlagen
1. Auftraggeber
Auftraggeber ist die Veterinärmedizinische Universität Wien.
2. Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Futtermittel
für Rinder und Schweine an Standorte des Auftraggebers. Der Auftrag wird in zwei
Losen vergeben, nämlich geteilt nach Standort und Futtermittel. Daraus ergibt sich
nachstehende Einteilung in Lose:
(i) Los 1: Hof Kremesberg, Kremesberg 13, 2563 Pottenstein/Rinderfutter
(ii) Los 2: Hof Medau, Medau 3, 2560 Berndorf/Schweinefutter
b) Es steht den Bietern frei, ein Angebot für ein Los oder beide Lose abzugeben. Die je-
weilige Leistungsbeschreibung ist auszufüllen und dem Angebot in der im Verzeichnis
der Angebotsbestandteile (Formblatt 2) genannten Reihenfolge anzuschließen.
c) Die näheren Bedingungen der Leistungserbringung sind der jeweiligen Leistungsbe-
schreibung zu entnehmen.
d) Bei dem zu erteilenden Auftrag handelt es sich um einen Lieferauftrag (CPV
15710000-8: „Zubereitete Futtermittel für Nutztiere und andere Tiere“).
e) Der Rahmenvertrag wird je Los mit der jeweiligen Zuschlagserteilung geschlossen.
Der Beginn der Lieferungen ist – sofern es im Vergabeverfahren nicht zu
Verzögerungen kommt, um die sich die in dieser Ausschreibungsunterlage
hinsichtlich der Leistungserbringung genannten Termine verschieben würden – mit
1.10.2016 in Aussicht genommen. Der jeweilige Rahmenvertrag wird für die Dauer
von drei Jahren geschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne dass es einer
Kündigung bedarf, soweit nicht der Auftraggeber hinsichtlich eines Loses oder beider
Lose eine Verlängerungsoption ausübt, mit der der Vertrag für zwei weitere Jahre
verlängert wird. Die Verlängerungsoption ist schriftlich bis längstens drei Monate vor
Ende der (ersten) Vertragsdauer auszuüben.
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3. Gesetzliche Grundlagen
a) Die Vergabe erfolgt nach dem Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 in der zum
Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung und den dazu ergangenen Verordnun-
gen.
b) In Hinblick auf die noch nicht erfolgte vollständige Umsetzung der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über
die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG wird
festgehalten, dass zur Vermeidung von Unsicherheiten oder Unklarheiten dieser Aus-
schreibung das BVergG 2006 zugrunde gelegt wird, ohne allenfalls aus der erwähn-
ten Richtlinie sich ergebende, künftige Gesetzesänderungen vorwegzunehmen.
4. Verfahrensart; anwendbare Bestimmungen
a) Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.
b) Aufgrund des geschätzten Auftragswerts sind die Bestimmungen des BVergG für Lie-
feraufträge im Oberschwellenbereich anzuwenden.
5. Vergabekontrolle
Zuständige Vergabekontrollbehörde ist das Bundesverwaltungsgericht, 1030 Wien, Erdberg-
straße 192-196.
6. Begriffsbestimmungen
Für die in dieser Ausschreibungsunterlage verwendeten Begriffe gelten die Begriffsbestim-
mungen des § 2 BVergG.
7. Vorgehen bei Unklarheiten; Rückfragen an den Auftraggeber
a) Sollten Unklarheiten oder Fragen zu dieser Ausschreibungsunterlage bestehen, sind
entsprechende Rückfragen schriftlich per E-Mail mit dem Hinweis „Anfrage zur Aus-
schreibung VetMed Futtermittel“ an die am Deckblatt dieser Ausschreibungsunterla-
ge angegebene Ansprechperson zu richten.
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b) Fragen an den Auftraggeber sind tunlichst bis spätestens eine Woche vor Ende der
Angebotsfrist zu senden. Alle Fragen werden so rasch wie möglich beantwortet und
samt den Antworten in anonymisierter Form gegebenenfalls bereits bekannten Bie-
tern an die von diesen im Zuge des Downloads der Ausschreibungsunterlage ange-
gebenen E-Mail-Adressen, sowie, erforderlichenfalls, im Wege einer Bekanntma-
chung gemäß nachstehend Punkt 8.c veröffentlicht. Um die erforderliche Anonymität
zu gewährleisten, wird ersucht, bei der Formulierung von Fragen darauf zu achten,
dass keine Rückschlüsse auf den Fragesteller möglich sind.
8. Berichtigungen und Ergänzungen
a) Berichtigungen und Ergänzungen der Bekanntmachung, der Ausschreibungsunterlage
oder beider durch den Auftraggeber sind zulässig und möglich. Ist aus Sicht eines Bie-
ters eine Berichtigung oder Ergänzung erforderlich, so hat er dies dem Auftraggeber
umgehend mitzuteilen. Gelangt der Auftraggeber zur Auffassung, dass eine Berichti-
gung tatsächlich erforderlich ist, so wird er diese durchführen.
b) Die Unterlassung der Mitteilung des Bieters an den Auftraggeber, dass aus seiner
Sicht eine Berichtigung erforderlich ist, stellt einen Verstoß gegen die Schadenminde-
rungspflicht dar. Die Bieter trifft somit eine Mitwirkungsobliegenheit am Vergabever-
fahren insoweit, als sie angehalten sind, Schäden oder Ersatzpflichten des Auftragge-
bers dadurch hintanzuhalten, dass sie den Auftraggeber auf allfällige Fehler oder Un-
klarheiten unverzüglich und rechtzeitig hinweisen.
c) Die Bekanntmachung von Änderungen oder Berichtigungen erfolgt wie die Bekannt-
machung, gegebenenfalls unter gleichzeitiger Zurverfügungstellung der geänderten
Unterlagen. Während der Angebotsfrist obliegt es den Bietern, sich über die erfolgte
Bekanntmachung allfälliger Änderungen oder Berichtigungen Kenntnis zu verschaf-
fen.
d) Berichtigungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlage durch die Bieter sind
(außer an den dafür vorgesehenen Stellen) unzulässig.
12
9. Verfahrens- und Vertragssprache
Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch. Die Bieter haben sämtliche für das Vergabever-
fahren relevanten Dokumente in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung in die
deutsche Sprache vorzulegen.
10. Wege der Informationsübermittlung
a) Der Bieter hat im Angebot im Formblatt 1 (Bietererklärungen und Unterschriftsblatt)
seinen Namen (Firmenwortlaut), seine Firmenbuch- oder Registernummer, seine Ad-
resse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse bekannt zu geben.
b) An die im Angebot angegebene E-Mail-Adresse werden Informationen des Auftrag-
gebers an die Bieter übermittelt (bei Bietergemeinschaften nur an das federführende
Mitglied).
c) Der Auftraggeber wird Zustellungen per E-Mail vornehmen, sofern im BVergG oder in
dieser Ausschreibungsunterlage für Mitteilungen und Erklärungen nicht eine be-
stimmte Art der Zustellung vorgesehen oder im Einzelfall zugelassen ist.
11. Subunternehmer
a) Die Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer ist zulässig, sofern diese die für
ihren Leistungsteil erforderliche Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit
besitzen. Im Formblatt 3 (Subunternehmer) sind jene Leistungsteile zu bezeichnen,
hinsichtlich derer der Bieter die Weitergabe an Subunternehmer beabsichtigt, und
die dafür in Frage kommenden Subunternehmer sind anzugeben.
b) Die in Formblatt 1 (Bietererklärungen und Unterschriftsblatt) abgegebenen
Erklärungen, insbesondere die Erklärung hinsichtlich Ausschlussgründe und die
Eigenerklärung, gelten für die Zwecke dieses Vergabeverfahrens auch für die
Subunternehmer. Die für den Eignungsnachweis vorgesehenen Nachweise sind daher
auch für diese nach Aufforderung durch den Auftraggeber unverzüglich vorzulegen.
c) Der Bieter hat für die rechtsverbindliche Unterfertigung des Formblatts 3
(Subunternehmer) durch die Subunternehmer an der dort vorgesehenen Stelle zu
sorgen. Mit Unterfertigung des Formblatts 3 (Subunternehmer) gibt der
Subunternehmer seine Eigenerklärung im Sinne des § 83 Abs 3 BVergG sowie die
13
Verpflichtungserklärung ab, dass er sich gegenüber dem Bieter bereits zum Zeitpunkt
der Angebotsöffnung rechtsverbindlich zur Ausführung des ihnen zugedachten
Leistungsteils verpflichtet hat.
12. Bietergemeinschaften
a) Bietergemeinschaften sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben zulässig.
b) Im Falle der Abgabe des Angebots als Bietergemeinschaft ist das Formblatt 1
(Bietererklärungen und Unterschriftsblatt) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
auszufüllen und durch das jeweilige Mitglied rechtsgültig zu unterfertigen. Zu diesem
Zweck kann das Formblatt 1 in erforderlicher Zahl kopiert werden. Im Formblatt 1 ist
des Weiteren das federführende Mitglied der Bietergemeinschaft zu benennen,
andernfalls der Auftraggeber Zustellungen an ein beliebiges Mitglied der
Bietergemeinschaft mit Wirkung für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
vornehmen kann. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen das Formblatt 1
rechtsgültig unterfertigen!
c) Ist im Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft eine wettbewerbswidrige Ab-
sprache zu sehen, z.B. im konkreten Fall einer den Wettbewerb beeinträchtigenden
Mehrfachbeteiligung oder aus kartellrechtlichen Gründen, dann führt das – nach
Anhörung der von den diesbezüglichen Bedenken des Auftraggebers betroffenen
Bietergemeinschaft, sofern diese die Bedenken nicht widerlegen kann – zum
Ausscheiden des Angebots.
13. Vergütung für die Ausarbeitung des Angebots
Für die Ausarbeitung des Angebots erfolgt keine Vergütung.
B. Verfahrensbestimmungen
1. Angebotsfrist
Die Frist für die Abgabe der Angebote endet am 11.8.2016, 12:00 Uhr. Jeder Bieter trägt das
Risiko für das fristgerechte und vollständige Einlangen seines Angebots am Ort der Angebots-
abgabe laut dem Deckblatt dieser Ausschreibungsunterlage.
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2. Form und Inhalt des Angebots
a) Der Bieter hat für das Angebot die vom Auftraggeber erstellte Ausschreibungsunter-
lage zu verwenden. Sämtliche Formblätter sind zwingend vollständig und mühelos
lesbar auszufüllen. Die Ausschreibungsunterlage darf außer an den auszufüllenden
Stellen und an der zu unterfertigenden Stelle weder geändert noch gestrichen oder
ergänzt werden. Sofern aus Platzgründen erforderlich, – z.B. für Bietergemeinschaf-
ten – sind Formblätter zu kopieren und mehrfach abzugeben.
b) Zwingend bei sonstigem sofortigem Ausscheiden des Angebots sind abzugeben:
Das Formblatt 1 (Bietererklärungen und Unterschriftsblatt) und – sofern anwendbar
(vgl. lit c) – das Formblatt 3 (Subunternehmer).
c) Das Angebot ist in einem Original gemäß Formblatt 2 (Verzeichnis der Angebotsbe-
standteile) mit allen gemäß diesem Formblatt geforderten Angebotsbestandteilen
abzugeben. Das Angebot muss gebunden, geheftet oder auf vergleichbare Weise als
ein zusammengehöriges Konvolut erkennbar abgegeben werden. Formblatt 1 ist zu
unterschreiben! Sofern ein Bieter keine Subunternehmer namhaft macht, ist das
Formblatt 3 (Subunternehmer) mit dem Vermerk „nicht anwendbar“ abzugeben; an-
sonsten ist das Formblatt 3 (Subunternehmer) jeweils vom Subunternehmer zu un-
terschreiben.
d) Das Angebot muss so ausgefertigt sein, dass Veränderungen (wie ein Verwischen o-
der Entfernen der Schrift oder des Drucks) bemerkbar und nachweisbar wären. Kor-
rekturen von Bieterangaben müssen eindeutig und klar sein und so durchgeführt
werden, dass zweifelsfrei feststeht, dass die Korrektur vor der Abgabe des Angebots
erfolgt ist; sie müssen unter Angabe des Datums durch rechtsgültige Unterschrift be-
stätigt werden.
3. Angebotsabgabe
Das Angebot ist in einem verschlossenen Kuvert mit der folgenden Aufschrift zu versehen:
!! A n g e b o t n i c h t ö f f n e n !!
Vergabeverfahren VetMed Futtermittel
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und an die am Deckblatt der Ausschreibungsunterlage genannte Adresse zu senden oder dort
abzugeben.
4. Rechtsgültige Unterfertigung des Angebots
a) Der Bieter hat das Angebot rechtsgültig an der dafür im Formblatt 1 (Bietererklärun-
gen und Unterschriftsblatt) vorgesehenen Stelle zu unterfertigen. Es ist dies die ein-
zige Stelle, die für die Unterfertigung des Angebots vorgesehen ist.
b) Sofern das Angebot nicht firmenmäßig unterfertigt ist, hat der Bieter dem Angebot
bei sonstigem sofortigem Ausscheiden eine schriftliche Vollmacht beizulegen, die
firmenmäßig gefertigt sein muss.
5. Teilangebote / Varianten / Abänderungs- und Alternativangebote
a) Die Vergabe erfolgt in Losen. Hinsichtlich des jeweiligen Loses sind jedoch Teilange-
bote nicht zulässig.
b) Varianten sind nicht vorgesehen.
c) Alternativ- und Abänderungsangebote sind nicht zugelassen.
6. Arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
a) Die sich aus den Übereinkommen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und
183 der Internationalen Arbeitsorganisation, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, Nr.
39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973, BGBl. III Nr. 200/2001, BGBl. III Nr.
41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004 ergebenden Verpflichtungen sind einzuhalten.
b) Die Erstellung des Angebotes für in Österreich zu erbringende Leistungen hat unter
Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vor-
schriften (insbesondere der einschlägigen Kollektivverträge, des ArbeitnehmerInnen-
schutzgesetzes – ASchG, BGBl Nr. 450/1994, des Arbeitszeitgesetzes – AZG, BGBl Nr.
461/1969, des Arbeitsruhegesetzes – ARG, BGBl Nr. 144/1983, des AVRAG und des
Gleichbehandlungsgesetzes – GlBG, BGBl I Nr. 66/2004) zu erfolgen. Der Bieter ist
verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrages in Österreich diese Vorschriften ein-
zuhalten. Diese Vorschriften sind bei der für die Ausführung des Auftrages örtlich zu-
ständigen Gliederung der gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber und der
16
Arbeitnehmer zur Einsichtnahme durch interessierte Bieter und Bewerber bereitzu-
halten.
7. Bestimmungen betreffend den Preis
a) Die Preise sind im Preisangebotsverfahren zu ermitteln. Anzugeben sind die in der
jeweiligen Leistungsbeschreibung geforderten Einheits- und Positionspreise. Aus der
Summe der Positionspreise ist der Gesamtpreis, aus der Summe von Gesamtpreis
und Umsatzsteuer der Angebotspreis zu bilden. In die Einheitspreise ist alles einzu-
kalkulieren, was zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung gehört, mag es auch im
Einzelnen in dieser Ausschreibungsunterlage nicht gesondert und ausdrücklich be-
schrieben sein.
b) Preise sind in EUR (Euro) anzugeben.
c) Die Kalkulation des Bieters wird auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Auftragge-
ber sie im Rahmen der (auch vertieften) Angebotsprüfung geprüft hat. Auf einen Kal-
kulationsirrtum kann sich der Bieter somit nicht berufen. Zur Klarstellung wird fest-
gehalten, dass die in dieser Ausschreibungsunterlage enthaltenen Mengenangaben
lediglich der Preisbildung dienen. Diese Angaben dienen darüber hinaus lediglich zur
Orientierung und sind insoweit bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Über- oder
Unterschreitungen berechtigen den Bieter bzw. den Auftragnehmer jedoch nicht zur
Preisanpassung, sofern dies nicht im Rahmenvertrag vorgesehen. Der Auftragnehmer
erbringt seine Leistungen zu den von ihm jeweils angebotenen Preisen.
d) Jeder Bieter ist eingeladen, sich bei der am Deckblatt der Ausschreibung genannten
Kontaktperson über die Umstände der Leistungserbringung zu erkundigen, sofern
ihm die in dieser Ausschreibungsunterlage enthaltenen Informationen nicht ausrei-
chend erscheinen sollten.
e) Die Preise sind nach Maßgabe der diesbezüglichen Bestimmungen des Rahmenver-
trages veränderlich. Im Rahmenvertrag sind auch die Abrechnungsmodalitäten gere-
gelt.
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C. Eignungsanforderungen und Eignungsnachweise
1. Ausschlussgründe
Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund im Sinne des § 68 Abs 1 BVergG vorliegt oder im Zuge
des Vergabeverfahrens hervorkommt oder eintritt, wird der Auftraggeber von der weiteren
Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen.
2. Allgemeines zur Eignung der Bieter
a) Bieter müssen zuverlässig, befugt und in einem Maße technisch sowie finanziell und
wirtschaftlich leistungsfähig sein, dass ihre Leistungs- und Lieferfähigkeit für die
Laufzeit des Rahmenvertrages glaubhaft ist.
b) Die Eignung muss zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gegeben sein und während
des gesamten Vergabeverfahrens aufrecht bleiben.
c) Der Auftraggeber kann erforderlichenfalls die Vorlage von Nachweisen (vgl. §§ 71 ff
BVergG) fordern, was insbesondere zu erwarten ist, wenn sich Zweifel an der
Richtigkeit der Angaben des Bieters ergeben. Von dem für den Zuschlag in Aussicht
genommenen Bieter werden die in Punkt 3. genannten Nachweise jedenfalls
gefordert werden. Die geforderten Nachweise sind vollständig binnen fünf Tagen ab
der Absendung der Aufforderung an den Bieter per E-Mail dem Auftraggeber
vorzulegen, andernfalls das Angebot gemäß § 129 Abs 2 BVergG ausgeschieden
werden kann.
d) Der Auftraggeber besitzt keine Abfrageberechtigung beim Auftragnehmerkataster
Österreich ("ANKÖ"), sodass der Nachweis der Eignung nicht durch den Hinweis auf
die Eintragung des Bieters im ANKÖ erfolgen kann.
3. Spezielles zur Eignung der Bieter
a) Befugnis
a) Die Bieter müssen für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sein
und den aufrechten Bestand der Berechtigungen nachweisen können.
18
b) Auf Aufforderung durch den Auftraggeber sind unverzüglich, längstens jedoch binnen
fünf Werktagen vorzulegen:
aktueller Auszug aus dem Gewerberegister; und
aktueller Firmenbuchauszug; oder
sofern der Bieter nicht über die erforderlichen österreichischen Gewerbebe-
rechtigungen verfügt oder nicht in Österreich im Firmenbuch eingetragen ist,
nach Maßgabe der Vorschriften des Herkunftslandes des Bieters eine Urkun-
de über die Eintragung im betreffenden in Anhang VII zum BVergG angeführ-
ten Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes oder die betreffende in
Anhang VII zum BVergG genannte Bescheinigung oder eidesstattliche Erklä-
rung.
c) Die gegebenenfalls vorzulegenden Nachweise sind aktuell, wenn sie nicht älter als
drei Monate sind.
d) Gemäß § 46 Abs 2 iVm § 20 Abs 1 BVergG wird auf die Regelungen der §§ 373a bis
373i Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 ausdrücklich hingewiesen.
b) Zuverlässigkeit
a) Die berufliche Zuverlässigkeit des Bieters ist gegeben, wenn kein Ausschlussgrund im
Sinne des § 68 Abs 1 BVergG vorliegt und dem Bieter keine rechtskräftige Bestrafung
gemäß § 28 Abs 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes – AuslBG zuzurechnen
ist.
b) Auf Aufforderung durch den Auftraggeber sind unverzüglich, längstens jedoch binnen
fünf Werktagen vorzulegen:
letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder
gleichwertiges Dokument der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des
Bieters; und
letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleich-
wertiges Dokument der zuständigen Behörde des Herkunftslandes des Bie-
ters.
c) Werden diese Bescheinigungen, Lastschriftanzeigen, Kontoauszüge oder Dokumente
im Herkunftsland des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle in § 68
19
Abs 1 Z 1 bis 4 BVergG vorgesehenen Fälle erwähnt, so hat der Bieter stattdessen
eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, dass keiner dieser Ausschlussgründe
vorliegt.
d) Ist einem Bieter eine rechtskräftige Bestrafung nach § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG
zuzurechnen, ist die Zuverlässigkeit nicht gegeben, es sei denn er macht glaubhaft,
dass er trotz Vorliegens rechtskräftiger Bestrafungen gemäß § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG
dennoch nicht unzuverlässig ist.
c) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
a) Die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn
der Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils einen Gesamtumsatz
von zumindest EUR 400.000,-- ohne Umsatzsteuer erzielt hat;
der Bieter über ein KSV-Rating ≤ 399 verfügt, oder über ein vergleichbares
Rating, dass eine dementsprechende Ausfallswahrscheinlichkeit infolge Insol-
venz zum Ausdruck bringt;
der Bieter über ausreichende Bonität verfügt, sodass die das Geschäftskonto
des Bieters führende Bank bestätigt, dass ihr keine Gründe vorliegen, wonach
von einer Geschäftsbeziehung mit dem Bieter aus Bonitätsgründen abzuraten
wäre (ohne Obligo der Bank).
b) Auf Aufforderung durch den Auftraggeber sind unverzüglich, längstens jedoch binnen
fünf Werktagen vorzulegen:
Formblatt 4 (Umsatzzahlen), wenn nicht ohnedies schon mit dem Angebot
abgegeben;
Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre;
KSV- oder vergleichbares Rating;
Bonitätserklärung der das Geschäftskonto des Bieters führenden Bank.
c) Sofern das Unternehmen des Bieters noch nicht drei Geschäftsjahre besteht, ist der
Gesamtumsatz für den entsprechend kürzeren Tätigkeitszeitraum anzugeben und auf
Aufforderung nachzuweisen. Für nicht vollständige Geschäftsjahre muss das
Zwölffache des durchschnittlichen Monatsumsatzes EUR 400.000,-- ohne
Umsatzsteuer erreichen.
20
d) Technische Leistungsfähigkeit
a) Hinsichtlich beider 4 Lose muss der Bieter in der Lage sein und über die
erforderlichen Anlagen verfügen, im Rahmen des gewöhnlichen Bestell- und
Lieferablaufs (d.h. insbesondere ohne Verlängerung der Lieferfristen) Futter auch
nach speziellen Rezepturen des Auftraggebers (d.h. mit bestimmten, von diesem
bekanntgegebenen Inhaltsstoffen) anzufertigen. Dies hat der Bieter dem
Auftraggeber bei Abgabe eines Angebots zu den in der Leistungsbeschreibung
zusätzlich angegebenen Musterrezepturen und durch Vorlage hinreichend plausibler
Unterlagen nachzuweisen.
b) Der Bieter muss nachweisen können, dass er in den letzten drei Jahren in einem
Referenzprojekt (Stichtag für die Berechnung ist der Tag der Angebotsöffnung)
zumindest zwei Jahre lang durchgängig jeweils ein und denselben Auftraggeber
(i) Los 1: mit Rinderfutter im Ausmaß von zumindest 75 % der in der Leistungs-beschreibung LOS 1 genannten Gesamtmenge;
(ii) Los 2: mit Schweinefutter im Ausmaß von zumindest 75 % der in der Leis-tungsbeschreibung LOS 2 genannten Gesamtmenge;
beliefert hat.
c) Der Bieter hat das Formblatt 5 (Referenzen) auszufüllen.
d) Auf Aufforderung durch den Auftraggeber ist unverzüglich, längstens jedoch binnen
fünf Werktagen vorzulegen:
Unterlagen hinsichtlich der Möglichkeit des Bieters, spezielle Rezepturen des
Auftraggebers anzufertigen und zu liefern;
vom jeweiligen historischen Auftraggeber rechtsgültig unterfertigtes Form-
blatt 5 (Referenzen), wenn nicht ohnedies schon mit dem Angebot abgege-
ben.
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D. Angebotsöffnung und –verlesung / Angebotsprüfung und -bewertung
1. Angebotsöffnung und –verlesung
a) Unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Angebotsöffnung und -
verlesung. Ort und Zeit sind dem Deckblatt dieser Ausschreibungsunterlage zu ent-
nehmen. Die Bieter sind berechtigt, an der Angebotsöffnung teilzunehmen.
b) Bei der Angebotsöffnung und –verlesung wird der Auftraggeber nach § 118 BVergG
vorgehen. Verlesen werden ausschließlich die Angaben gemäß § 118 Abs 5 Z 1 bis 3
BVergG.
2. Zuschlagsfrist / Angebotsbindungsfrist
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und beträgt drei Monate. Der
Auftraggeber ist bemüht, die Zuschlagsentscheidung ehest möglich zu treffen.
3. Vorgehen des Auftraggebers bei der Angebotsprüfung
Bei der Angebotsprüfung wird der Auftraggeber nach den Bestimmungen der §§ 122 ff
BVergG vorgehen. Als wesentliche Positionen gelten alle preisrelevanten Angaben des Bie-
ters.
4. Rechenfehlerregel
Rechnerisch fehlerhafte Angebote werden nicht ausgeschieden. Soweit zumutbar nimmt der
Auftraggeber die Korrektur von Rechenfehlern selbst vor. Eine Vor- oder Rückreihung eines
Angebots infolge der Korrektur ist zulässig.
5. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird je Los dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
6. Zuschlagsentscheidung
Nach Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung und Ablauf der gesetzlichen Stillhaltefrist wird
der Auftraggeber – sofern nicht zwischenzeitig ein Widerrufsgrund auftritt – den Zuschlag je
Los an den Bieter erteilen, dessen Angebot den niedrigsten Preis aufweist. Mit Zugang der
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schriftlichen Verständigung des Auftraggebers hierüber bei diesem kommt der jeweilige
Rahmenvertrag zustande.
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