Patentschrift Nr. 914 425 Adolf Rambold - dpma.de · beutel d Vom 27. April 1944 an uf die...

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Patentschrift Nr. 914 425

Adolf Ramboldin Viersen

Faltbeutel, insbesondere Aufgußbeutel

Der Doppelkammer-Teebeutel, den sich Adolf Rambold 1944 patentieren ließ, löste genähte Mullsäckchen und geklebte Papiertütchen ab, deren Auf-guss kaum Teearoma, aber viel Beigeschmack hatte. Dank einer speziellen Falttechnik wurde aus einem rechteckigen Filterblatt – ohne jegliche Bindemittel – ein praktischer und geschmacksneutraler Faltbeutel. Der Schlauchfalz 4 dient zugleich als Verstärkung für die Halte-klammer. Der Selfmade-Ingenieur Rambold entwickelte zeit seines Lebens auch Teepackmaschinen, die Hunderte Doppelkammer-Teebeutel pro Minute produzieren und heute weltweit im Einsatz sind.

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Falttechnik wurde aus einem rechteckigen Filterblatt – ohne jegliche Bindemittel – ein praktischer und geschmacksneutraler Faltbeutel. Der Schlauchfalz 4 dient zugleich als Verstärkung für die Halte-klammer. Der Selfmade-Ingenieur Rambold entwickelte zeit seines Lebens auch Teepackmaschinen, die Hunderte Doppelkammer-Teebeutel pro Minute produzieren

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