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Petition „Ehrensache“
Hintergrund und Entwicklung Aktionsbündnis
„Unser Luchs“ und der Petition Ehrensache –
Naturschutzkriminalität stoppen
Jahr für Jahr werden geschützte Wildtierarten
illegal getötet. Dabei ist nicht die Rede von
Wilderei und derartigen Vergehen in Afrika
oder Asien. Heimischen Wildtieren wird
massiv nachgestellt: mit Fallen, Gift und
Munition.
Eine traurige Chronologie
Leider werden diese Taten nicht zentral
dokumentiert und oftmals nur über die
Medien in die Öffentlichkeit gebracht.
Andererseits werden viele dieser Straftaten
gut beseitigt oder nicht als solche erkannt.
Es fehlen grundlegende Strukturen im
behördlichen Naturschutz zu Monitoring und
Dokumentation derartiger Fälle. Hinzu kommt
eine unzureichende Ausbildung und
Sensibilität innerhalb der ermittelnden
Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). Um
weiteren Straftaten Einhalt zu gebieten muss
eine Präsenz (Kontrolle) vorhanden sein, die
bereits bei Verdachtsfällen tätig werden kann.
Ebenso ist eine professionelle Aufklärungs-
arbeit geboten, um die Straftaten nach
Naturschutz- und Jagdrecht dementsprechend
verurteilen zu können.
Im Folgenden einige bekannt gewordene Fälle,
ohne Garantie auf Vollständigkeit:
- 2014 Chamerau: Fischotter ertränkt
- 2013: Im Mai Vergiftung mehrerer
Mäusebussarde im Landkreis
Landshut
- 2013: Ostheim vor der Rhön: Zwischen
20.3.13 und dem 2.4.13 wurden fünf
Mäusebussarde, neun Rotmilane, ein
Schwarzmilan, sechs Rotfüchse, zwei
Steinmarder und eine Elster vergiftet
aufgefunden
- 2013: Landkreis Regen: erschossene
(trächtige) Luchsin
- 2012: Landkreis Regen: vergiftete
Luchsin
- 2011: Landkreis Rottal Inn: Fund von
17 Giftködern und 5 verendeten
Greifvögeln
- 2010: Landkreis Straubing: über 100
tote Vögel durch präparierte
Maiskörner um ein Feld
…
Der bislang letzte bekannt gewordene Fall illegaler
Tötung eines Luchses in Bayern: ein trächtiges
Luchs-Weibchen wird am 08.05.2013 erschossen
aufgefunden.
Das Aktionsbündnis Unser Luchs
Der Fall des erschossenen Luchsweibchens im
Jahr 2013 brachte ein breites Bündnis aus
Naturschutz, Tourismus und Jagd zusammen.
Die Erfahrung aus vorangegangenen Fällen
hatte gezeigt, dass wichtige Strukturen für
eine schnelle, zielbringende Kriminalarbeit
fehlen. Auch die Ermittlungen im letzten Fall
(2013) wurde bereits nach drei Monaten
eingestellt.
Das Aktionsbündnis hat mit mehreren
Aktionen auf das Thema aufmerksam gemacht
und Forderungen an die bayerische Politik
gestellt.
Bündnismitglieder
- Gregor Louisoder Umweltstiftung
- BUND Naturschutz in Bayern e.V.
- Landesbund für Vogelschutz e.V.
- Ökologischer Jagdverein Bayern e.V.
- WWF Deutschland
- Nationalpark Partner Bayerischer
Wald e.V.
- Verein zum Schutz der Bergwelt
Bündnismitglieder
Forderungen (Ausführliche Stellungnahme im
Anhang)
- Eine fachkundige, regional
unabhängige Ermittlungseinheit
- Strikte Strafverfolgung adäquat zum
Schutzstatus und den gesetzlichen
Vorgaben
- eine durchgängig strukturierter
Informationsfluss zwischen den
einzelnen, befassten Organen
- eine kooperative Zusammenarbeit
zwischen Behörden und
Interessenverbänden um
Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen
- Dokumentation von Verdachtsfällen
und Ermittlungsergebnissen und
deren Veröffentlichung
- Öffentlichkeitsarbeit und Information
zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz,
Gefährdung, Meldeverfahren
Es geht auch anders – Die Situation in
anderen Ländern:
Die kriminalpolizeiliche Aufarbeitung von
Naturschutzvergehen wird in anderen Ländern
klar strukturiert. Damit wird dem
notwendigen hohen Stellenwert der Arbeit
Rechnung getragen. Wildtierbiologin Dr.
Christine Miller hat die Strukturen verglichen.
Beispiele von denen Bayern lernen kann!
Österreich hat für jedes Bundesland eine
Ermittlungseinheit „Umwelt“ am LKA
angesiedelt. In diesen Einheiten sind mehrere
Beamte tätig. In Großbritannien gibt es die UK
National Wildlife Crime Unit seit 2006. Die
Zusammenarbeit von NGOs und Staat wird
ausdrücklich gefördert. Nordrehin-Westfalen
hat seit 2004 eine Stabsstelle am
Umweltministerium für Umwelt- und
Verbraucherschutzkriminalität. Ein
interzisziplinäres Fachdezernat „Korruption
und Umweltkriminalität“ ist beim LKA NRW
angesiedelt.
In Bayern sind ein Kriminalhauptkommissar
ein Mitarbeiter für Umweltdelikte zuständig,
zugeordnet dem Sachgebiet Wirtschaft des
LKA. Erst nach Fallzuweisung durch die
Staatsanwaltschaft wird die Gruppe aktiv.
Vorermittlungen werden von
Polizeidienststellen vor Ort durchgeführt.
Die ausführliche Zusammenstellung findet sich
im Anhang.
Petition „Ehrensache!
Naturschutzkriminalität stoppen“
Mit verschiedenen Veranstaltungen und
Aktionen machte das Aktionsbündnis auf die
Missstände aufmerksam. Große Bedeutung
kam dabei der Petition „Ehrensache –
Naturschutzkriminalität stoppen“ zu. Zwischen
Juli 2013 und Januar 2014 konnten 11.990
Unterschriften gesammelt werden. Diese
wurden im Februar 2014 an
Landtagspräsidentin Barbara Stamm
übergeben. Nun wird die Petition im
Umweltausschuss des bayerischen Landtages
behandelt werden.
Öffentlichkeitsarbeit Aktionsbündnis „Unser
Luchs“
Mai 2013 Pressekonferenz auf
Einladung der Bund Naturschutz
Kreisgruppe Regen; Stellungnahme
der einzelnen Akteure: Mitglieder
Aktionsbündnis Unser Luchs (s.o.),
sowie Gemeinde Bayerisch Eisenstein,
Wildland (BJV); Zusammenschluss des
Aktionsbündnisses Unser Luchs. Erste
Interviews und Berichte in den
Medien.
Juni 2013 Faltblatt „Ehrensache!
Naturschutzkriminalität stoppen“ als
Beilage in Zeitungen der Passauer
Neuen Presse(108.300 Stk.); Versand
der Faltblätter an Gemeinden,
Tourismusämter und Naturschutz-
Akteure in der Region Bayerischer
Wald; Verteilen auf Infoständen,
Interessierte;
Juni 2013 Gemeinsame
Stellungnahme und Forderungen des
Aktionsbündnisses zu den Fällen
illegaler Tötung geschützter Wildtiere.
Unterzeichnung aller Mitglieder
23. Juni 2013 Luchsfest;
Informationsstand im Schwellhäusel,
Bayerischer Wald (BN, Gemeinde
Bayer. Eisenstein)
Juli 2013 Petition „Ehrensache –
Naturschutzkriminalität stoppen!“;
Unterschriftensammlung mit Bögen
und online. Ende der Aktion Jan. 2014.
Sammeln von knapp 12.000
Unterschriften
September 2013 Hoffest BN München:
Informationsstand Bär, Wolf, Luchs,
Information und Sammeln von
Unterschriften
Zwischen Juli – Januar 2014
diverse Pressemitteilungen,
Medienberichte und Information auf
Internetseiten der Mitglieder des
Aktionsbündnisses (siehe
Presseclipping)
Januar 2014 Messe Jagen und Fischen,
Augsburg; Informationsstand Bär,
Wolf, Luchs
25. Februar 2014 Übergabe der
Petitions-Unterschriften an Landtags-
präsidentin Barbara Stamm durch
Vertreter aller Bündnismitglieder.
Pressemitteilungen Aktionsbündnis Unser
Luchs/ Internetpräsenz
PM 22.05.2013 Abschuss einer
trächtigen Luchsin im Bayerischen
Wald (ÖJV)
PM 23.05.2013 Luchstötung im
Bayerischen Wald: 10.000 €
Belohnung, Gregor Louisoder
Umweltstiftung
Presseeinladung 27.05.2013 Breites
Bündnis fordert Aufklärung; Bayerisch
Eisenstein; BN Kreisgruppe Regen
PM 17.07.2013 Der illegalen
Verfolgung bedrohter Arten nicht
tatenlos zusehen – Petition fordert
bayerische Politiker zum Handeln auf;
Gregor Louisoder Umweltstiftung,
Aktionsbündnis Unser Luchs
PM 18.09.2013 Behörden können
Luchstötung weder aufklären noch
stoppen – Apell an Umwelt-und
Innenminister zu handeln; Gregor
Louisoder Umweltstiftung,
Aktionsbündnis Unser Luchs
PM 19.02.2014 Aktionsbündnis „Unser
Luchs“ sammelt knapp 12.000
Unterschriften für die Petition gegen
illegale Luchstötungen; Gregor
Louisoder Umweltstiftung,
Aktionsbündnis Unser Luchs
Hinweise und Verteilen der PM, Aufruf
zu Petitionsunterzeichnung auf den
Internetseiten der Verbände: BN, LBV,
ÖJV, BUND, WWF Deutschland,
Gregor Louisoder Umweltstiftung,
Tierheim Garmisch-Partenkirchen
„Ehrensache – Naturschutzkriminalität
stoppen!“
Internet Februar 2013 BN Kreisgruppe
Regen: Übergabe der Massenpetition
PM 22.05.2014: Umweltausschuss
des Bayerischen Landtags lehnt Petition „Ehrensache –
Naturschutzkriminalität stoppen“ ab
stoppen – Apell an Umwelt-und
Innenminister zu handeln; Gregor
Louisoder Umweltstiftung,
Aktionsbündnis Unser Luchs
PM 19.02.2014 Aktionsbündnis „Unser
Luchs“ sammelt knapp 12.000
Unterschriften für die Petition
„Ehrensache – Naturschutzkriminalität
stoppen!“
Internet Februar 2013 BN Kreisgruppe
Regen: Übergabe der Massenpetition
gegen illegale Luchstötungen; Gregor
Louisoder Umweltstiftung,
Aktionsbündnis Unser Luchs
Hinweise und Verteilen der PM, Aufruf
zu Petitionsunterzeichnung auf den
Internetseiten der Verbände: BN, LBV,
ÖJV, BUND, WWF Deutschland,
Gregor Louisoder Umweltstiftung,
Tierheim Garmisch-Partenkirchen
PM 22.05.2014: Umweltausschuss
des Bayerischen Landtags lehnt Petition „Ehrensache –
Naturschutzkriminalität stoppen“ ab
Presseclipping/Medienberichte
Aktionsbündnis Unser Luchs
27.05.2014 Passauer Neue Presse/
Grafenauer Anzeiger: Naturschutzkriminalität
Petition scheitert
26.05.2014 Passauer Neue Presse/
Grafenauer Anzeiger: Petition gegen
Naturschutzkriminalität scheitert
02.03.2014 Internetpräsenz SPD:
Artenschutz: Vielfalt fördern, Verstöße
effektiver ahnden!
Februar 2014 Natur und Landschaft (89.
Jahrgang): Gemeinsam gegen Wilderei in
Deutschland (Hinweis Aktionsbündnis Unser
Luchs; Beitrag WWF)
28.02.2014 Passauer Neue Presse:
Bündnis „Unser Luchs“ übergibt
Massenpetition (Print)
27.02.2014 Passauer Neue Presse:
Aktionsbündnis Unser Luchs übergibt 12.000
Unterschriften (Internet und Print)
25.02.2014 Süddeutsche Zeitung:
Vogelschützer Kämpfen gegen Wildfrevel –
Übergabe der Unterschriften an Barbara
Stamm
25.02.2014 Bayerischer Rundfunk:
Aktionsbündnis fordert effektivere
Ermittlungen – Aktionsbündnis hat 12.000
Unterschriften gesammelt (Internet und
Regionalnachrichten aus Niederbayern)
25.02.2014 Regio-aktuell; Steinberger:
Luchs und andere Wildtiere vor Abschuss
bewahren – Übergabe von knapp 12.000
Unterschriften (Internet)
Februar 2014 Internetpräsenz Ruth Müller:
Bayern hat eine internationale Verantwortung
Artenvielfalt zu sichern – Straftaten werden
bislang nicht mit Nachdruck verfolgt
21.02.2014 Radio Trausnitz,
Regionalnachrichten: Bayerischer Wald: Mehr
Schutz für den Luchs – Aktionsbündnis
sammelt über 11.000 Unterschriften (Radio
und Internet)
Dezember 2013 Ein Herz für Tiere: Jetzt noch
Unterschrieben, denn: Mitmachen ist
Ehrensache“ Aufruf zur Petitions-
Unterstützung
29.11.2013 Passauer Neue
Presse/Grafenauer Anzeiger: Quo vadis,
Bayerwald-Luchse? Neues Artenschutzprojekt
und Unterschriftensammlung
Oktober 2013 Internetpräsenz Claudia Jung
(FW): Das Sterben der Luchse auf politischen
Wege stoppen
22.09.2013 Passauer Neue Presse: Tote
Luchsin: Tierschützer appelieren an Minister
21.09.2013 Passauer Neue presse:
erschossene Luchsin: die Tat beleibt
ungesühnt
20.09.2013 Süddeutsche Zeitung:
Tierschützer kritisieren Polizei
August 2013 Magazin ÖKOJAGD:
- „Unser Luchs“ – breite Allianz für den
Luchs (Bund Naturschutz)
- Abschuss einer trächtigen Luchsin im
Bayerischen Wald (Ökologischer
Jagdverein)
- Luchstötung im Bayerischen Wald:
10.000 € Belohnung und Sonderseite
mit Hintergrundinfos (Gregor
Louisoder Umweltstiftung)
Juli 2013 Natur und Umwelt Heft 3 (95.
Jahrgang): Platz für Biber und Co – illegaler
Abschuss trächtiger Luchsin löst Entsetzen und
Wut aus
18.07.2013 Süddeutsche Zeitung:
Artenschutz und Wildfrevel –
Naturschutzverbände, Jäger und Touristiker
fordern eine zentrale Polizeieinheit
05.07.2013 Süddeutsche Zeitung:
Bildschön – Vorstellung Luchsbuch und Fall
erschossene Luchsin/Aktionsbündnis Unser
Luchs
17.06.2013 Passauer Neue
Presse/Bayerwald Bote: Bund Naturschutz
veranstaltet Luchsfest (Internet und Print)
17.06.2013 Bayerischer Rundfunk:
Bayerwald zu mehr Wachsamkeit aufgefordert
–Gregor Louisoder Umweltstiftung in
München fordert dazu auf
Naturschutzkriminalität zu stoppen: Bürger
sollen verdächtige Beobachtungen sofort bei
der Polizei melden (Internet,
Regionalnachrichten Niederbayern)
12.06.2013 Woidpresse: Unterwegs im
Bermuda-Dreieck der Luchse – jüngste Tötung
der Raubkatze war nur eine von vielen
01.06.2013 Passauer Neue
Presse/Bayerwald Bote: Breites Bündnis für
den Luchs
01.06.2013 Passauer Neue Presse:
Gemeinsam für den Luchs
Juni 2013 Passauer Neue
Presse/Bayerwald Bote: Luchsfreunde fordern
„Umwelt-Kripo“ – Strafverfolgung soll
intensiviert werden
31.05.2013 Bayerischer Rundfunk:
Getötete Luchse - Bündnis zur Aufklärung
formiert sich (Internet)
24.05.2013 Süddeutsche Zeitung:
Empörung über Luchsabschuss (Print)
24.05.2013 Nordbayern.de: Wohin
verschwinden die Luchse?
24.05.2013 Mittelbayerische Zeitung:
Luchs breitet sich in Bayern nicht aus
24.05.2013 Münchener Merkur: Luchse in
Bayern: der Mensch ist der ärgste Feind
(Interview mit Dr. M. Heurich; Online und
Print)
24.05.2013 Unser Radio: Luchskiller:
Umweltstiftung setzt 10.000€ Belohnung aus
(Internet, Radio)
24.05.2013 Abendzeitung: Luchse in
Bayern: der Mensch ist ihr ärgster Feind
24.05.2013 WWF: Illegale Luchstötung:
trächtiges Tier erschossen (online)
24.05.2013 greenpeace Magazin: Illegale
Luchstötung: Trächtiges Tier erschossen
23.05.2013 Augsburger Allgemeine: Das
Sterben der Luchse: Trächtiges Weibchen
wurde erschossen
23.05.2013 Süddeutsche Zeitung:
Empörung über Luchsabschuss (online)
23.05.2013 Passauer Neue Presse:
Bayerwald: Trächtige Luchsin getötet –
Belohnung für Hinweise (Print)
22.05.2013 Bayerischer Rundfunk: Luchs
Forschung: Jungtiere verschwinden auf
rätselhafte Weise (Internet, Bayern1 – Mittags
in…; Regionalnachrichten Niederbayern)
22.05.2013 süddeutsche Zeitung:
Trächtige Luchsin erschossen
22.05.2013 Passauer Neue Presse:
Bayerwald: Trächtige Luchsin getötet –
Belohnung für Hinweise (online)
Kommentar zu den Stellungnahmen zum
Thema „illegale Wildtier-Tötung“ des Bayer.
Staatsministeriums des Innern, für Bau und
Verkehr (Anfrage der Abgeordneten Herr
Ganserer und Herr Dr. Magerl) und des
Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt
und Gesundheit (Anfrage der Abgeordneten
Frau Noichl)
Bislang wurde seitens der Politik keine
Notwendigkeit gesehen, die vorhandenen
Strukturen zu verbessern und die involvierten
Behörden gezielt zu unterstützen. Die Folge:
gleiche Fehler bei der Aufnahme des Tatortes,
bei den Ermittlungen und daraus resultierend
keine Erfolge bei der Ergreifung der Täter,
geschweige denn eine Verurteilung nach
Gesetzeslage. Die wiederholten Fälle von
Naturschutzkriminalität zeigen, dass dringend
Nachholbedarf besteht. Dies wird von Seiten
der Politik anders gesehen. Die Strukturen
scheinen ausreichend vorhanden zu sein, wie
aus den beiden Stellungnahmen der
Ministerien des Innern und Umwelt
hervorgeht.
Auch in der Diskussion des Umweltaus-
schusses im Bayer. Landtag am 22.05.2014
wurde klar, dass die CSU Mehrheit die
vorgegebenen Regelungen und die Arbeit der
zugeteilten Behörden für ausreichend hält.
Regelmäßige Fortbildungen der eingesetzten
Polizei und die Möglichkeit jederzeit Amtshilfe
anzufordern seien gegeben. Hier stellt sich die
Frage, in wie weit diese Fortbildungen und
Hilfen eingefordert und umgesetzt werden.
Nach Aussage des Innenministerium werden
sowohl (örtliche) Polizeibeamte in derartigen
Fällen eingesetzt, die zum Thema Jagdrecht
unterrichtet wurden, als auch „besonders
geschulte“ Beamten eingesetzt. Konkrete
Ermittlungsmaßnahmen werden nicht
angegeben. Die alleinige Einbeziehung
diverser Behörden ohne genaue Angaben,
wem welche Aufgabe zukommt und was im
Detail passieren muss (Spurensicherung etc.)
ist nicht ausreichend.
Auch das Bayer. Umweltministerium sieht
illegale Nachstellung auf Luchse als
Hauptgrund für die Stagnation der Population
im Bayerischen Wald. Zur Stärkung der
Population werden folgende Maßnahmen
angegeben: Trans-Lynx Projekt zur
grenzüberschreitenden Analyse, Überwachung
und Sicherung der Population,
Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation von
Vorkommen und Abwanderung der
Jungluchse, Weiterentwicklung des
Managementplans. Auch hier werden keine
konkreten Maßnahmen angegeben und
lediglich auf die Weiterentwicklung des
Managementplans hingewiesen.
Die Behauptung von ausreichenden und
ausgeschöpften Möglichkeiten zur Ermittlung
in den Fällen illegal getöteter können nicht
nachvollzogen werden. Es fehlt bereits an
einer einheitlichen, an einer Stelle
zusammenlaufenden Dokumentation von
tatsächlichen und mutmaßlichen illegalen
Tötungen (bspw. Greifvogelvergiftung). Der
Einsatz von Polizeibeamten aus den
Dienststellen vor Ort hat Vor -, überwiegend
aber Nachteile, die zu Lasten der Beamten
gehen. Ihre Ortskenntnis und das Wissen über
(soziale) Strukturen vor Ort macht das Defizit
von Personalmangel in den meisten kleinen
Dienststellen und die fehlende Routine bei
derartigen Tatbeständen nicht wett. Auch
kann die lokale Verbundenheit durchaus zu
Problemen des Beamten im Alltag führen. So
gesehen ist es wichtig Hilfe von
überregionalen Behörden einzufordern, trotz,
wie vom Bayer. Ministerium des Inneren
versicherter, Zusatzausbildung.
Sollten alle möglichen Wege zur Ermittlung
der Täter eingeschlagen werden, so muss sich
die Politik dennoch die Frage stellen: warum
wurde bislang keiner der Straftäter ermittelt?
Nachtrag: In der Sendung Tatort Luchswald
(Bayerischer Rundfunk, 26.07.14) wurde die
Thematik Illegaler Nachstellung auf Luchse im
Bayerischen Wald näher beleuchtet.
Verschiedenen Hinweisen wurde
nachgegangen, vor Ort wurden Gespräche
geführt und nachgehakt. Auf Grund dieses
Beitrags stelle der Landtags-abgeordnete
Markus Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen)
erneut eine Anfrage. Die Antworten finden
sich, ebenso wie die vorangegangenen
Anfragen, im Anhang des vorliegenden
Dokuments.
Im Anhang:
Anfrage M. Ganserer, Dr. c. Magerl vom
29.11.2013 „Strafverfolgung illegaler
Luchstötung in Bayern“
Anfrage M. Noichl vom 13.06.2013 „Situation
der Luchse in Bayern“
Anfrage M. Ganserer vom 17.09.2014 „Illegale
Luchstötung“
Faltblatt zur Petition Ehrensache
Stellungnahme des Aktionsbündnisses „Unser
Luchs“ vom Juli 2013
Presseinformationen der Gregor Louisoder
Umweltstiftung zur Thematik
Auswahl an Berichterstattung aus den Medien
„Umweltkriminalität aufdecken –
Ermittlungsbehörden stärken“ Beitrag und
Zusammenstellung existierender Strukturen in
anderer Ländern von Dr. C. Miller
StMUG - Postfach 81 01 40 - 81901 München
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Standort Rosenkavalierplatz 2 81925 München
Öffentliche Verkehrsmittel U4 Arabellapark
Telefon/Telefax +49 89 9214-00 / +49 89 9214-2266
E-Mail poststelle@stmug.bayern.de
Internet www.stmug.bayern.de
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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maria Noichl (SPD) vom 13.06.2013 betreffend Situation der Luchspopulation in Bayern Anlagen: 3 Abdrucke dieses Schreibens
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsmi-
nisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt:
1. Welche Ergebnisse hat das Luchsmonitoring in Bayern bisher hervor-
gebracht?
Das nach internationalen Standardkriterien durchgeführte Luchsmonitoring in
Bayern hat folgende Ergebnisse erbracht:
Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 89 9214-00 München 65a-U8644.0-2013/4-3 poststelle@stmug.bayern.de .07.2013
- 2 -
• Ein dauerhaftes Luchsvorkommen gibt es nur im Inneren und in Teilen des Vor-
deren Bayerischen Waldes. Der letzte Nachweis aus dem Fichtelgebirge stammt
vom März 2008.
• Erfolgreiche Fortpflanzung ist nur im Bayerischen Wald entlang des Grenzkam-
mes zwischen Dreisessel (Dreiländereck D-CZ-A) und Arber-Kaitersberg (südli-
che Oberpfalz) nachgewiesen.
• Die kleine Population in Ostbayern stagniert auf sehr niedrigem Niveau. Es ge-
lingt dem Luchs nicht, sich auszubreiten und im Vorfeld der großen Staatswal-
dungen dauerhaft anzusiedeln.
2. Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die Ergebnisse des Luchsmonito-
rings?
Das in Bayern etablierte Luchsmonitoring hat eine hohe Qualität. Die Ergebnisse
über die Verbreitung und den Bestand des Luchses in Bayern sind fundiert und rea-
listisch. Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht 2006-2012 hat das Bayerische Lan-
desamt für Umwelt die Situation (in der kontinentalen biogeographischen Region)
beispielhaft für die Jahre 2011 und 2012 wie folgt zusammengefasst und bewertet:
• Reproduktionseinheiten: 3
• Minimalschätzung reproduktionsfähiger Tiere: 12
• Erhaltungszustand: ungünstig-schlecht
• Zukunftsaussichten: schlecht
3. Welche Gründe sieht die Staatsregierung für die fehlende Ausbreitung der
Luchspopulation in den vergangenen Jahren an und wie will Sie diese künftig
beheben?
Da ausreichend geeignete Lebensräume und Nahrung zur Verfügung stehen, seit
2001 wiederholt die Aufzucht von Jungtieren nachgewiesen wurde und verkehrsbe-
dingte Verluste nur sporadisch auftreten, sind illegale Nachstellungen die einzig plau-
sible Erklärung für die Stagnation des Luchsbestandes in Bayern. Zwar werden getö-
tete Tiere nur selten gefunden (3 Fälle in den vergangenen 20 Jahren), doch spre-
- 3 -
chen weitere Indizien für eine illegale Verfolgung:
• Die Auswertung der Bilder von Fotofallen ergab häufige Wechsel der Individuen,
die ein bestimmtes Gebiet durchstreiften. Zunächst wiederholte Registrierungen
bestimmter Individuen dokumentierten die Eignung der Gebiete als Lebensraum
für den Luchs, so dass ein plötzliches Abwandern aus natürlichen Gründen un-
wahrscheinlich gewesen wäre.
• Von radiotelemetrisch überwachten Individuen verstummten plötzlich die Sender-
signale. Die jeweiligen Individuen wurden von da an weder beobachtet noch
durch Fotofallen registriert.
Die Staatsregierung beabsichtigt folgende Maßnahmen zur Stärkung der Luchspopu-
lation im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet:
• Umsetzung des Trans-Lynx-Projekts (2013-2015) zur grenzüberschreitenden
Analyse, Überwachung und Sicherung der Luchspopulation.
• Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für den Luchs unter verstärkter Beteiligung
der Jägerschaft, der Bayerischen Staatsforsten und weiterer Akteure.
• Verbesserte Dokumentation des Auftretens von jungen Luchsen und ihren Ab-
wanderungsbewegungen.
• Aktualisierung und Weiterentwicklung des Luchs-Managementplans, um das Ziel
der Bayerischen Biodiversitätsstragie, die Wiederausbreitung streng geschützter
Arten und den Aufbau überlebensfähiger Populationen zu fördern, auch für den
Luchs zu erreichen.
4. Welche Schlüsse zieht die Staatsregierung aus den illegalen Tötungen von
Luchsen in der letzten Zeit?
Die beiden 2012 und 2013 nachgewiesenen Fälle illegaler Tötungen zeigen, dass
einzelne Personen dazu bereit sind, die mit erheblichem Mitteleinsatz, viel ehrenamt-
lichem Engagement und großer öffentlicher Anteilnahme seit vielen Jahren durchge-
führten Bemühungen zum Erhalt des Luchses zunichte zu machen. Durch welche
Maßnahmen solche illegalen Zugriffe verhindert werden können, wird im Rahmen der
Aktualisierung und Weiterentwicklung des Luchs-Managementplans unter Beteili-
gung aller betroffenen Institutionen und Experten erörtert.
- 4 -
5. Wie stellt sich der Ermittlungsstand hinsichtlich der Tötungsdelikte dar?
In der schriftlichen Anfrage vom 17.06.2013 „Situation der Luchspopulation in Bayern
Teil II“ wurden detaillierte Auskünfte über den aktuellen Ermittlungsstand hinsichtlich
der illegalen Tötung von Luchsen im Bayerischen Wald erbeten. Deshalb kann hier
auf die Antwort der Staatsregierung zu jener Anfrage verwiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marcel Huber MdL Staatsminister
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München
Telefon: 089 2192-01 E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz 3 80539 München Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)
Vorab per E-Mail (Anfragen@bayern.landtag.de) Präsidentin des Bayer. Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter München
PI/G-4254-3/441 I 23.09.2014
IC5-2808.3-6 STR Herr Strasser 14.11.2014
Telefon / - Fax Zimmer E-Mail
089 2192-2878 / -12762 168 stmi.polizeieinsatz@polizei.bayern.de
Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Ganserer vom 17.09.2014 betreffend Illegale Luchstötungen Anlagen 3 Kopien dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministeri-
um der Justiz und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie
folgt:
zu 1.:
a) Wie viele Gutachten über die Größe des Schrotes, mit dem die trächtige
Luchsin bei Bodenmais geschossen wurde, wurden im Zuge der Ermittlungen
angefertigt?
b) Warum widersprechen sich die in den jeweiligen BR-Beiträgen angesproche-
nen Schrotgrößen?
c) Warum wurde ein zweites Gutachten erstellt, das dem vorherigen Gutachten
widerspricht?
- 2 -
a) Durch die Ermittlungsbehörden wurde ein Gutachten beim Bayerischen Lan-
deskriminalamt (BLKA) München in Auftrag gegeben, welches mit Datum vom
04.07.2014 erstellt wurde.
b) Bei den polizeilichen Ermittlungen ergab sich kein Widerspruch bezüglich der
verwendeten Schrotgrößen. Das Gutachten des BLKA München stellte eine
verwendete Schrotgröße von 3,5 mm bzw. 3 mm fest.
In der Sendung „natur exclusiv“ des Bayerischen Fernsehens am 26.07.2014,
19.00 Uhr, mit dem Sendetitel „Tatort Luchswald – Auf Spurensuche mit
Andreas Hoppe“ gab der Pressesprecher des Polizeipräsidiums (PP) Nieder-
bayern irrtümlich eine vom Ermittlungsergebnis abweichende Schrotgröße an.
Der Pressesprecher des PP Niederbayern hatte im Vorfeld des Interviews keine
Kenntnisse zum Durchmesser der Schrotprojektile. Bei den vorangegangenen
Presseanfragen verschiedenster Medien zum gleichen Thema stellte sich diese
Detailfrage zu keinem Zeitpunkt. Gleichfalls war die Schrotgröße auch kein
Thema bei der üblichen „Voranfrage“ für das Interview. Der Pressesprecher hat-
te sich somit nicht gezielt auf dieses spezifische Ermittlungsdetail vorbereitet.
c) Durch die Ermittlungsbehörden wurde kein zweites Gutachten in Auftrag gege-
ben.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt gab bei einem schwedischen Institut
(Institut f. Zootomie/Anatomiska in Edsele) eigeninitiativ ein Gutachten in Auf-
trag, welches mit Datum vom 28.03.2014 erstellt wurde. In dem Gutachten
wurden Schrotgrößen von 2 bzw. 2,5 mm festgestellt. Jedoch lagen dem
schwedischen Institut keine sichergestellten Schrotkörner zur Begutachtung
vor.
zu 2.:
a) Wie konnte es in dem ersten Gutachten zu der falschen Angabe der Schrotgrö-
ße kommen?
b) Wieso gab der damalige Polizeisprecher Niederbayers mit 2 mm eine falsche
Schrotgröße an, obwohl das LKA-Gutachten eine Schrotgröße von 3,5 mm
ergab?
- 3 -
c) Hatte der damalige Polizeisprecher Niederbayerns überhaupt Kenntnisse über
die Schrotgröße?
a) Durch die Ermittlungsbehörden wurde nur ein Gutachten beim BLKA München
in Auftrag gegeben. Das BLKA München stellte in seinem Gutachten eine
Schrotgröße von 3,5 mm bzw. 3 mm fest.
b) und c)
Auf die Antwort zu Frage 1 b) wird verwiesen.
zu 3.:
Warum wurden die Untersuchungsergebnisse, die 3,5 mm Schrotgröße ermittel-
ten, nicht in dem besagten Fernsehbeitrag „Tatort Luchswald“ von der Polizei an-
gegeben?
Eine diesbezügliche Fragestellung bzw. Thematisierung wurde an den Presse-
sprecher nicht herangetragen.
zu 4.:
a) Warum wurde der damalige Polizeisprecher Stephan Lehner von seinem Amt
als Pressesprecher Niederbayerns abgezogen und ist jetzt mit anderen Aufga-
ben betraut?
b) Gibt es dazu einen Zusammenhang mit seinen in dem Fernsehbericht „Tatort
Luchswald“ getätigten falschen Aussagen zu der Schrotgröße?
c) Gibt es in diesem Zusammenhang Hinweise, dass damit von einem Verdacht
gegenüber der Jägerseite abgelenkt werden sollte, da die Schrotgröße von
2mm von Sportschützen genutzt wird, 3,5 mm jedoch gängige Jagdmunition
ist?
a) Im Dezember 2013 wurde der Polizeivizepräsident des PP Niederbayern mit
der Leitung der Projektgruppe „Neue Dienstkleidung der Bayerischen Polizei“
beauftragt. Der Pressesprecher wurde im Dezember 2013 zu dem beim PP
Niederbayern für diese Projektgruppe eingerichteten Projektbüro vorüberge-
hend umgesetzt und bringt dort seine Erfahrungen in den Bereichen Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit sowie Projekt- und Stabsarbeit ein. Nach Projektende
- 4 -
wird er nach derzeitigem Planungsstand wieder seine bisherige Tätigkeit als
Pressesprecher des PP Niederbayern aufnehmen.
b) Der Wechsel des Pressesprechers innerhalb des PP Niederbayern steht in kei-
nerlei Zusammenhang zur Thematik „Illegale Luchstötungen“, sondern ist aus-
schließlich fachlich begründet (vgl. Antwort zu Frage 4 a).
c) Der Beamte ist in seiner Freizeit weder Sportschütze noch Jäger und unterhält
auch keine privaten Kontakte zu den genannten Gruppen. Zum Zeitpunkt des
Interviews hatte er kein detailliertes Wissen, welche Schrotmunition mit wel-
chem Durchmesser bei Sportschützen bzw. Jägern Verwendung findet.
zu 5.:
a) Wie wird die Aussage des zuerst mit dem Fall Tessa beauftragten Polizisten,
der dann wegen Befangenheit von dem Fall der vergifteten Luchsin bei
Rinchnach abgezogen wurde, bewertet, „er habe die vergiftete Luchsin nie ge-
sehen und sei auch nie am Tatort gewesen. Er wisse, dass da einiges schief
gelaufen sei.“?
b) Wie sorgfältig und mit welchem Zeitaufwand wurde an den jeweiligen Tatorten
ermittelt?
c) Gab es Versuche den Standort zu ermitteln an dem die trächtige Luchsin bei
Bodenmais erschossen wurde?
a) Grundsätzlich ist zur Fragestellung festzustellen, dass der zuerst ermittelnde
Polizeibeamte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Regen nicht wegen
festgestellter „Befangenheit“ von dem Fall der vergifteten Luchsin abgezogen
wurde. Nach öffentlichen Diskussionen in den Medien hinsichtlich einer nicht
objektiven Ermittlungsführung wurde die benachbarte Polizeiinspektion
Viechtach in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf und dem PP
Niederbayern aus Neutralitätsgründen mit der weiteren Sachbearbeitung beauf-
tragt.
Bei beiden Fällen der Luchstötung lagen zwischen der Auffindezeit der getöte-
ten Luchse und der Anzeigenerstattung mehrere Tage. Beide Tierkadaver wur-
den kurz nach dem Auffinden von der Nationalparkverwaltung bzw. dem Baye-
rischen Landesamt für Umwelt sichergestellt und zu weitergehenden Untersu-
- 5 -
chungen weggebracht, ohne dass die Polizei hierüber informiert wurde. Erst
Tage später wurde bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf bzw. der Polizeiin-
spektion Regen Strafanzeige erstattet. Durch den zuerst ermittelnden Polizei-
beamten wurde im Hinblick auf die Fragestellung bestätigt, dass er die vergifte-
te Luchsin „Tessa“ nie gesehen hat, da er erst mit Eingang der staatsanwalt-
schaftlichen Ermittlungsakte am 02.04.2014 mit den Ermittlungen beauftragt
wurde.
Die Aussage, dass der erstermittelnde Polizeibeamte „nie am Tatort“ gewesen
sei, entspricht nicht den Tatsachen. Gemäß Tatortbefundbericht war der Poli-
zeibeamte nach Eingang des Ermittlungsauftrages am 02.04.2014 bereits einen
Tag später zur Durchführung der notwendigen Ermittlungen am Tatort.
Der erstermittelnde Polizeibeamte gab in seiner schriftlichen Stellungnahme an,
dass die Aussage, „dass da einiges schief gelaufen sei“, von dem Ersteller des
Gutachtens des schwedischen Instituts stammte und ihm gegenüber geäußert
wurde. Die Äußerung bezieht sich anscheinend auf den Zeitpunkt des Auffin-
dens der vergifteten Luchsin und der tatsächlich sehr späten Hinzuziehung der
Polizei.
b) Sofort nach Bekanntwerden der beiden Sachverhalte (Straftaten) wurden nach
Mitteilung des Polizeipräsidiums Niederbayern von der Staatsanwaltschaft
Deggendorf und den Polizeiinspektionen Regen und Viechtach alle erforderli-
chen Ermittlungsmaßnahmen unter Beteiligung aller Fachstellen (Bayerisches
Landeskriminalamt – Sachgebiet 207 Waffen, Nationalparkverwaltung Bayeri-
scher Wald, Institut für Tierpathologie LMU München, Bayerisches Landesamt
für Umwelt, Referat 56 – Wildtiermanagement, LRA Regen – Untere Jagdbe-
hörde und dem örtlichen Naturschutz- und Jagdverband) durchgeführt. Dabei
wurden die Tatorte mehrmals aufgesucht und auch die Umgebung der jeweili-
gen Tatorte mit hohem Zeitaufwand auf entsprechende Hinweise bzw. Spuren
untersucht. Die Ergebnisse der Tatortarbeit sind in der Ermittlungsakte festge-
halten.
c) Durch den erstermittelnden Polizeibeamten wurden im Beisein eines Kollegen
und unter hohem Zeitaufwand mehrere Ermittlungen vorgenommen, um den
Ort der Schussabgabe zu ermitteln. Hierzu wurden unter anderem die jagdli-
- 6 -
chen Einrichtungen des Staatsforstbetriebes Bodenmais als auch der angren-
zenden Privatreviere abgesucht.
zu 6.:
a) Welche Schlüsse bzw. Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Er-
kenntnissen des oben angesprochen Artikels in der „Biological Conservation“?
b) Gibt es von Seiten der Staatsregierung Bemühungen, die illegalen Tötungen
der Luchse innerhalb und außerhalb des Nationalparks Bayerischer Wald ein-
zudämmen bzw. die jeweilige Strafverfolgung konsequenter zu gestalten?
Die Fragen 6 a) und 6 b) werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der erwähnte Artikel „Protected areas shape the spatial distribution of a European
lynx population more than 20 years after reintroduction” in Nr. 177 (2014) der Zeit-
schrift „Biological Conservation“ untersucht unterschiedliche Parameter, die die
räumliche Ausbreitung des Luchsvorkommens im Bayerischen Wald beeinflussen
könnten. Die wissenschaftliche Veröffentlichung kommt dabei – stark vereinfacht
formuliert – unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Aufenthaltswahrscheinlich-
keit von Luchsen außerhalb des Nationalparks stark abnimmt. Aus einer Reihe
von Erklärungsansätzen werden illegale Luchstötungen außerhalb des National-
parks Bayerischer Wald als wahrscheinlichster Grund für diesen Befund heraus-
gearbeitet. In Bayern gibt es ein dauerhaftes Luchsvorkommen nur im Bayeri-
schen Wald, aktuell werden mindestens 12 adulte Tiere geschätzt. Im Hinblick auf
die Populationsentwicklung ist naheliegend, dass illegale Nachstellungen diese
beeinflussen. Der genannte Artikel kommt ebenfalls zu dieser Einschätzung.
Das Anliegen der Staatsregierung ist es, den Luchs im Bayerischen Wald zu erhal-
ten. Dazu bestehen eine Reihe von Projekten, um den Bestand besser zu über-
wachen und vor allem die Akzeptanz des Luchses in der Öffentlichkeit zu steigern
(vgl. Frage 8 b). Soweit Straftaten gegen die Umwelt im Raum stehen, ist deren
Verfolgung primär Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Zentrales Anliegen
der Staatsregierung ist eine bestmögliche Sensibilisierung der Strafverfolgungsbe-
hörden vor Ort. Deshalb stehen die betroffenen Ressorts bereits in Kontakt, um
Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verfolgung von Artenschutzdelikten auszulo-
ten.
- 7 -
zu 7.:
a) Brachte die Dokumentation „Tatort Luchswald“ neue Erkenntnisse für die
Staatsanwaltschaft?
b) Wurden in Folge dessen neue Ermittlungen aufgenommen bzw. wiederaufge-
nommen?
c) Gibt es auch Ermittlungen im Bereich des illegalen Pelzhandels in Bezug auf
die illegalen Luchstötungen im Bayerischen Wald?
a) Die Dokumentation „Tatort Luchswald“ brachte keine neuen Erkenntnisse für
die Staatsanwaltschaft.
b) Die Ermittlungen im Verfahren wurden bereits nach Bekanntwerden des Gut-
achtens des schwedischen Instituts (siehe Hinweis zu Antwort 1.) von der
Staatsanwaltschaft Deggendorf wiederaufgenommen und im Juli 2014 erneut
nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Es hatte sich herausge-
stellt, dass in dem Gutachten des schwedischen Instituts von falschen Vorraus-
setzungen ausgegangen worden war. Von einer erneuten Wiederaufnahme
nach Ausstrahlung der Dokumentation wurde nach einer polizeilichen Auswer-
tung abgesehen, da sich keine neuen Ermittlungsansätze ergaben.
c) Ermittlungen im Bereich des illegalen Pelzhandels werden von der Staatsan-
waltschaft Deggendorf nicht geführt.
zu 8.:
a) Wie steht die Staatsregierung zur Aussage des im „Tatort Luchswald“ interview-
ten Jägers, „in der Wildbahn ist kein Platz für wilde Tiere“, womit der Luchs
gemeint war?
b) Mit welchen Maßnahmen, z.B. der Öffentlichkeitsarbeit, geht die Staatsregie-
rung vor, um der Bevölkerung die Notwendigkeit des Schutzes des Luchses
und der Einhaltung der Gesetze näher zu bringen und Aussagen wie unter 8.a)
entgegenzuwirken (bitte bei allen Maßnahmen deren Art der Umsetzung nebst
den jeweils Verantwortlichen aufzählen)?
c) Ist bei diesen Maßnahmen die anerkannte Vereinigung der Jäger eingebunden
und/oder ist diese selbst aktiv?
- 8 -
a) Der Luchs ist Bestandteil der ursprünglichen Lebensgemeinschaft im Bayeri-
schen Wald und anderen waldreichen Regionen Bayerns. Deshalb unterstützt
die Staatsregierung seine natürliche Ausbreitung in geeigneten Habitaten. Ziel
ist eine vitale Luchspopulation, die ihren Lebensraum selbst wählt. Eine Aus-
setzung oder Verbringung von einem Ort zum anderen ist dagegen nicht vorge-
sehen. Dies wurde 2008 in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Behörden,
Institutionen, Verbänden und Vereinen im Rahmen der Steuerungs- und Ar-
beitsgruppe „Wildtiermanagement/Große Beutegreifer“ vereinbart und im „Ma-
nagementplan Luchse in Bayern“ niedergelegt.
b) Maßnahmen mit dem Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung sind Gegen-
stand des bayerischen Wildtiermanagements, in dem insbesondere die Einbin-
dung betroffener Interessensgruppen eine wichtige Rolle spielt. So haben be-
reits an der Erarbeitung des bayerischen Luchs-Managementplans zahlreiche
Behörden, Institutionen, Verbände und Vereine im Rahmen der Steuerungs-
und Arbeitsgruppe „Wildtiermanagement/Große Beutegreifer“ mitgewirkt. Der
Luchs-Managementplan ist durch das Staatsministerium für Umwelt und Ver-
braucherschutz (früher Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrau-
cherschutz) als Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger herausgegeben und
enthält neben den Grundsätzen und Hintergründen des Wildtiermanagements
bei Luchsen auch weitere praktische Informationen und Handreichungen für die
Öffentlichkeit. Im Rahmen der Aktualisierung und Weiterentwicklung des baye-
rischen Luchs-Managementplans soll erörtert werden, durch welche Maßnah-
men illegale Zugriffe auf Luchse künftig verhindert werden können.
Daneben existieren verschiedene Projekte mit der Zielsetzung, den Bestand
besser zu überwachen und vor allem die Akzeptanz des Luchses in der Öffent-
lichkeit zu steigern. Die Staatsregierung finanzierte zu einem erheblichen Anteil
das Luchsprojekt Bayern, das den tatsächlichen Luchsbestand erfasste, die
Menschen vor Ort sachlich und fachlich fundiert informierte und die Akzeptanz
und Toleranz gegenüber dieser Tierart auf der Grundlage von Fakten gefördert
hat, um ein akzeptiertes und langfristiges Miteinander von Mensch und Luchs
zu erreichen. Im Anschluss läuft nun das „Trans-Lynx-Projekt“. Es führt als
deutsch-tschechisches Kooperationsprojekt Maßnahmen zum Schutz und zum
Management des Luchses erstmals großräumig und populationsübergreifend
durch. Außerdem umfasste die Wildtierforschung im Nationalpark Bayerischer
- 9 -
Wald ein Luchsprojekt, das auch mit dem Ziel der Verbesserung der Akzeptanz
für den Luchs das Verhalten des Tieres untersuchte. Zu den Ergebnissen die-
ses Projekts gehört die in Frage 6 a) angesprochene wissenschaftliche Veröf-
fentlichung in „Biological Conservation“ Nr. 177 (2014). Die Forschungstätigkei-
ten wurden durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Wirksam-
keit der Öffentlichkeitsarbeit ist u. a. daran abzulesen, dass der Luchs in vielfäl-
tiger Weise von der Tourismusbranche als Werbeträger für die Region des bay-
erischen Waldes eingesetzt wird.
c) Der Bayerische Jagdverband ist Mitglied in der Steuerungs- und Arbeitsgruppe
Wildtiermanagement/Große Beutegreifer (vgl. Frage 8b).
Mit freundlichen Grüßen Joachim Herrmann Staatsminister
Ehrensache!Naturschutzkriminalität stoppen…
Impressum: Herausgeber: Gregor Louisoder Umweltstiftung, Brienner Strasse 46, 80333München, info@umweltstiftung.com, www.umweltstiftung.comTexte: Claus Obermeier, Stefanie Jaeger. Gestaltung: KOPFBRAND.com. Bilder: Archiv GLUS, Miha Krofel. Gedruckt auf 100% Recyclingpapier. © 2013
Ein Projekt der
Gregor Louisoder Umweltstiftung
www.umweltstiftung.com
bayern-wild.de
Naturschutzkriminalität jetzt stoppen – hohe Belohnung für Hinweise
Melden Sie alle Verdachtsfälle der Polizei und zusätzlich an bayern-wild@umweltstiftung.com Jede Nachstellung ist eine Straftat nach Naturschutzrecht, die mit Gefängnisstrafen oder hohen Geldstrafen und zu-sätzlich bei Jägern mit Entzug von Jagd- und Waffenschein geahndet werden kann. Die Umweltverbände setzen hohe Belohnungen aus (weitere Infos im Internet).
Checkliste:• Mit Handy Fotos machen (Tiere, verdächtige Gegenstände, Spuren)• Polizei telefonisch informieren, auf sofortiger Beweis- sicherung bestehen, bis zum Eintreffen unbedingt vor Ort bleiben• Fotos, Zeugen und Aufnahmenummer der Polizei an bayern-wild@umweltstiftung.com schicken
www.twitter.com/bayernwild
Informationen und AnsprechpartnerInformation und Bekanntmachungen über Naturschutzkriminalität sind wichtig! Melden Sie Verdachtsfälle (siehe Rückseite) und informieren Sie sich. Bei folgenden Institutionen und Ansprechpartnern können Sie sich über illegale Jagd auf geschützte Wildtierarten informieren: Bündnis ‚Unser Luchs‘: www.unser-luchs.de mail regen@bund-naturschutz.dede
Greifvogelvergiftung: Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV), Geschäftsstelle Niederbayern (umfangreiches Infoangebot, Meldebogen): http://niederbayern.lbv.de/aktiv-werden/greifvogel-verfolgung.html, mail niederbayern@lbv.de
Luchsprojekt / Trägergemeinschaft von Landesbund für Vogelschutz, Bund Naturschutz, Wildland Stiftung und WWF: www.luchsprojekt.de, mail info@luchsprojekt.de
Luchse im Bayerischen Wald – vergiftet und geschossenImmer wieder werden Fälle von getöteten Luchsen bekannt. Doch diese Tiere gehören zu den besonders geschützten Arten. Diverse nationale und internationale Gesetze stellen ihn unter Schutz. Das Nachstellen und Töten ist eine Straftat und wird mit Geldbußen, Entzug des Jagd- und Waffenscheines oder sogar Freiheitsstrafe ge-ahndet. Luchse kommen in Bayern bislang nur im Bereich des Bayerischen Waldes vor. Kerngebiet ist der National-park. Durch langjährige Feldforschung weiß man, dass es jährlich Nachwuchs gibt. Doch die Verbreitung der Katzen stagniert. Die Jungtiere wandern ab, ihr Verbleib ist weitgehend unklar. Weitere Infos zu den einzelnen Themen finden Sie in unserem Onlineangebot. Illegale Tötung von Luchsen ist kriminell 2012 wurde die Luchsin Tessa vergiftet. Das verwendete Gift Carbofuran ist für Mensch und Tier gefährlich. Der Täter nahm dadurch leichtfertig in Kauf, auch Menschen und Haustieren zu schaden. 2013 wurde eine junge Luchsin gefunden – hoch tragend und mit Schrot erschossen. Dies sind nur die offiziell bekannten Fälle der jüngsten Zeit. Das Verschwinden weiterer Luchse gibt Rätsel auf. Dies sind herbe Rückschläge für die Luchspopulation Bayerns. Warum wird den Luchsen nachgestellt? Sie sind keine Gefahr für den Menschen, die Übergriffe z.B. auf Hühner, Schafe oder Gehegewild sind verschwindend gering. Sollten Nutztiere gerissen werden, steht dem Besitzer
eine Entschädigung zu. Die Hauptnahrung der Luchse in Bayern sind Rehe. Damit gelten sie oftmals als Konkurrenten der Jäger. Doch ein Miteinander dieser beiden Jäger ist möglich!er umf
assende Ratgeber „Lernen, mit dem WolfGreifvögel – gefangen, vergiftet und geschossenGreifvögel stehen in Deutschland unter Schutz. Dennoch werden Rotmilan, Habicht, Bussard und Co. in Fallen gefangen, vergiftet und geschossen. In diesen Fällen drohen ebenfalls Geldstrafen, gegebenenfalls Entzug des
Waffen- und Jagdscheins oder Gefängnisstrafe. Die Vögel gelten als Jagdkonkurrenten und Gefahr für Tauben und Geflügel. Zahlen aus Nordrheinwestfalen zeigen, wie hoch die illegale Nachstellung auf Greifvögel ist: 360 Tiere wurden hier von 2005-2009 gefangen, verletzt oder getötet. Auch für Greifvögel in Bayern bedeuten Nachstellungen einen massiven Eingriff in die bestehenden Vorkommen. Es gibt eine Liste von Verdachtsfällen auf Vergiftungen oder nachgewiesenen Beschuss. Die Straftäter können oft nicht ermittelt werden. Weitere Infos finden Sie in unserem Onlineangebot.
Forderungen der Naturschutzorganisationen• Intensive Strafverfolgung – das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt! Naturschutzkriminalität ist kein Fall für die örtliche Polizeiinspektion. Wie in anderen Ländern selbstverständlich, müssen auch in Bayern spezielle Dienststellen wie das bayerische Landeskriminalamt die Ermittlungen übernehmen.• Was tun wenn…? Klare Regelungen zur Meldung und Verfolgung von Naturschutzkriminalität müssen allgemein (Polizeidienststellen, Gemeinden, Bauhöfe, Forstämter etc.) bekannt sein.• Schnelle Information der Öffentlichkeit• Dokumentation und Veröffentlichung von Verdachtsfällen
1
Stellungnahme Aktionsbündnis Unser Luchs
Je weniger man bei Umweltdelikten hinschaut und ermittelt, desto weniger entdeckt man.
Das steht in den Lehrbüchern über Kriminologie und die tägliche Erfahrung bestätigt es.
Deshalb hat sich eine breite Front von Umweltverbänden zusammengeschlossen, um der
Forderung nach einer effektiveren Verfolgung von Umweltdelikten in Bayern Nachdruck zu
verleihen. Ein entscheidender Schritt auf diesem Wege ist eine Umorganisation im Bereich
der ermittelnden Behörden und der Aufbau einer schlagkräftigen Ermittlungsgruppe
Naturschutzkriminalität in Bayern. Eigene Ermittlungsbereiche im Landeskriminalamt
machen eine gezielte Strafverfolgung möglich. Länder wie Österreich und Großbritannien
gehen hier mit gutem Beispiel voran. Nordrhein- Westfalen hat seit 2004 eine Stabsstelle
Umweltkriminalität am Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz.
Konsequente Ahndung von Umweltschutzkriminalität ist wichtig, da
- gegen Tierschutz-, Naturschutz- und Jagdgesetz und Umweltrecht verstoßen wird
- Menschen, Nutz- und Haustiere gefährdet werden
- streng geschützte, seltene Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand bedroht
werden
- Lebensräume zerstört werden
- Wildtierarten wie Luchs, Fischotter und Rotmilan, sowie besondere Lebensräume
(Flußsysteme, Wälder, natürliches Offenland) zum charakteristischen,
ursprünglichen und einmaligen Bild Bayerns gehören
- Bayern eine internationale Verantwortung hat, Artenvielfalt zu sichern (Bayer.
Biodiversitätsstrategie, 2008)
- Nach Bayerischem Naturschutzgesetz der Eigenwert der natürlichen Schöpfung
anzuerkennen ist
Ehrensache!
Umweltkriminalität aufdecken –
Ermittlungsbehörden stärken!
2
Einige aktuelle Fälle von Tötung geschützter Wildtiere in Bayern:
- 2013: Im Mai Vergiftung mehrerer Mäusebussarde im Landkreis Landshut
- 2013: Ostheim vor der Rhön: Zwischen 20.3.13 und dem 2.4.13 wurden fünf
Mäusebussarde, neun Rotmilane, ein Schwarzmilan, sechs Rotfüchse, zwei
Steinmarder und eine Elster vergiftet aufgefunden
- 2013: Landkreis Regen: erschossene Luchsin
- 2012: Landkreis Regen: vergiftete Luchsin
- 2011: Landkreis Rottal Inn: Fund von 17 Giftködern und 5 verendeten Greifvögeln
- 2010: Landkreis Straubing: über 100 tote Vögel durch präparierte Maiskörner um ein
Feld
- …
Entscheidend für den Erfolg bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität sind dabei
folgende Punkte:
- Eine fachkundige, regional unabhängige Ermittlungseinheit
- Strikte Strafverfolgung adäquat zum Schutzstatus und den gesetzlichen Vorgaben
- die Möglichkeit bei Verdachtsfällen oder Hinweisen selbständig Vorermittlungen
einzuleiten
- ein breites Spektrum an Zuständigkeiten, von Naturschutzvergehen bis Abfalldelikt,
Tötung geschützter Arten bis CITES Vergehen
- eine durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen den einzelnen, befassten
Organen
- eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Behörden und Interessenverbänden um
Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen
- Dokumentation von Verdachtsfällen und Ermittlungsergebnissen und deren
Veröffentlichung
- Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz,
Gefährdung
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger in Bayern auf, dafür zu sorgen, dass
auch in unserem Bundesland eine entsprechende, schlagkräftige Gruppe auf
Landesebene aufgebaut wird und die dafür notwendigen Anpassungen im
Bayerischen Polizeiorganisationsgesetz vorgenommen werden.
Ehrensache!
Umweltkriminalität aufdecken – Ermittlungsbehörden stärken!
3
Juli 2013
Dr. Janosch Arnold, Referent Großsäuger in Europa, WWF Deutschland
Dr. Kai Frobel, Artenschutzreferent Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Dr. Wolfgang Kornder, 1. Vorsitzender Ökologischer Jagdverein Bayern
Dr. Andreas von Lindeiner, Artenschutzreferent, Stellvertretender Geschäftsführer,
Landesbund für Vogelschutz
Dr. Klaus Lintzmeyer, Schriftführer Verein zum Schutz der Bergwelt
Claus Obermeier, Vorstandsvorsitzender Gregor Louisoder Umweltstiftung
Jens Schlüter, Aktionsbündnis „Unser Luchs“
Jochen Stieglmeier, 1. Vorsitzender Nationalpark Partner Bayerischer Wald
Kontakt
Stefanie Jaeger
Gregor Louisoder Umweltstiftung
Projektstelle Naturschutzkommunikation
Brienner Straße 46
80333 München
Tel.: 089/54212142
Mail: bayern-wild@umweltstiftung.com
Ehrensache!
Umweltkriminalität aufdecken – Ermittlungsbehörden stärken!
Presseinformation 23.5.2013
Luchstötung Bayerischer Wald: 10000€ Belohnung und Sonderseite mit Hintergrundinfos Ab sofort mindestens 10000€ Belohnung für Hinweise zu allen derartigen Fällen - Internetseite informiert über Naturschutzkriminalität in Bayern München, 23.5.2013. Die bereits im Fall Tessa (Luchsvergiftung 2012) ausgelobte Belohnung von
10000€ für Hinweise, die zur Verurteilung eines Täters führen, wird von der Gregor Louisoder
Umweltstiftung für alle Fälle einer Tötung von Wolf oder Luchs in Bayern garantiert. Wenn wie
im aktuellen Fall bereits von anderen Organisationen wie dem Bund Naturschutz oder ÖJV
Belohnungen ausgelobt wurden, erfolgt eine Aufstockung auf 10000€. Entsprechende
Hintergrundinformationen enthält die neue Internetseite „Ehrensache: Naturschutzkriminalität
stoppen" (http://www.glus.org/projekte/bayern-wild/ehrensache.html), die Seite wird zurzeit
weiter ausgebaut.
Wilderei, Naturschutz- und Jagdkriminalität gibt es nicht nur in afrikanischen Wildschutzgebieten -
auch in Bayern machen skrupellose Wilderer immer wieder Jagd auf streng geschützte Arten wie
Luchs und Greifvögel. So können sich Wildbiologen nicht erklären, warum trotz optimaler
Lebensraumbedingungen und des immer wieder nachgewiesenen Nachwuchses der Luchsbestand
im Bayerischen Wald kaum zunimmt und Tiere außerhalb des Nationalparkes spurlos
verschwinden. Zwar kursieren immer wieder Gerüchte über illegale Abschüsse oder Gifteinsatz –
beweisen lassen sie sich aber fast nie. Nur wenn wie im Fall Tessa eindeutige Spuren gesichert
werden können, ermittelt die Kriminalpolizei. Jede Nachstellung ist eine Straftat nach
Naturschutzrecht, die mit Gefängnisstrafen oder hohen Geldstrafen und zusätzlich bei Jägern mit
Entzug von Jagd- und Waffenschein geahndet werden kann.
Bayern hat bei der Verfolgung von Naturschutzkriminalität großen Nachholbedarf. Während in Ländern wie Nordrhein-Westfalen (Stabsstelle Umweltkriminalität), Österreich (Bundeskriminalamt), Italien (Sondereinheit der Forstpolizei) oder USA (fish and wildlife service) solche Delikte von speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Sondereinheiten verfolgt wird, ist in Bayern meistens die örtliche Polizeiinspektion alleine zuständig. Ohne fachliche Ausbildung, ohne spezielle Ausrüstung und mit oft starker Verwurzelung in der örtlichen Jagdszene ist nicht mit hohem Verfolgungsdruck zu rechnen. Auch im Fall Tessa wurden nach schleppend verlaufenden Ermittlungen (Austausch des Leiters wegen Verwurzelung in der örtlichen Jägerschaft) das Verfahren ohne Ergebnis eingestellt. Dabei ist das internationale Ansehen Deutschlands in Gefahr: Bundesregierung, Stiftungen und Naturschutzorganisationen investieren enorme Summen in Auslandsprojekte (Bsp: Afrika) mit dem Ziel, dort Naturschutzkriminalität gegen bedrohte Arten zu verhindern und entsprechende effektive Aufklärungs- und Strafverfolgungsstrukturen zu schaffen.
Ansprechpartner für Rückfragen (Bitte schicken Sie bei eiligen Anfragen eine email mit der Bitte um Rückruf): Claus Obermeier (Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung), claus.obermeier@umweltstiftung.com
Presseinformation 18.9.2013
PETITION UNTERSTÜTZT DURCH Bund Naturschutz in Bayern e.V., Landesbund für Vogelschutz e.V., Ökologischer Jagdverein Bayern e.V.
Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., Verein zum Schutz der Bergwelt e.V., WWF Deutschland
Behörden können Luchstötungen weder aufklären noch stoppen – Appell an Umwelt- und Innenminister zu handeln Im Mai dieses Jahres wurde bei Bodenmais im Bayerischen Wald ein weiblicher Luchs tot aufgefunden. Die Untersuchung ergab, dass die trächtige Katze durch einen Schrotschuss getötet wurde. Nun wurden die Ermittlungen erfolglos eingestellt. Das gesamte Verfahren - fehlende Spurensicherung durch die Kriminalpolizei, viel zu lange Untersuchungszeiträume, späte Anzeige und unklare Zuständigkeiten – zeigt, dass die Verfolgung von Naturschutzkriminalität in Bayern neu organisiert werden muss. Spaziergänger fanden am 08.05. den erschossenen Luchs am Silberberg nahe der Kleinstadt Bodenmais im Bayerischen Wald. Erst nach langen und unprofessionellen Verzögerungen wurde schließlich Anzeige erstattet und die Ermittlungen begannen. Wichtige Zeugen konnten dann nicht mehr ermittelt werden, Tatortspuren nicht gesichert. Dies war der zweite bekannt gewordenen Fall von illegaler Tötung dieser geschützten Tierart im Bayerischen Wald. 2012 wurde ein weibliches Tier vergiftet, die Aufklärung verlief im Sande. Die Ermittlungen im aktuellen Fall wurden nun auch eingestellt – erfolglos. Der oder die Täter konnten nicht gefunden werden. Daher fordert ein breites Bündnis mit der Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen“ die Bayerische Staatsregierung auf, diesen Bereich völlig neu zu organisieren. Zurzeit machen unklare Zuständigkeiten, fehlende Strukturen und mangelhafte Personalausstattung eine Aufklärung derartiger Straftaten sehr unwahrscheinlich. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung hat mit ihrer „Projektstelle Naturschutzkommunikation“ die Koordination der Unterschriftensammlung zur Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen“ übernommen. Claus Obermeier, Vorstand der Stiftung: „Die bayerische Politik muss Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Skandal, wenn in Bayern vom Aussterben bedrohte Arten wie der Luchs wieder ausgerottet werden, während wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz der Natur einfordern. Die bisherige Behördenstruktur ist offensichtlich überfordert.“ Die ausführliche Stellungnahme, Hintergrundinfos, die Unterschriftenlisten zum Ausdrucken und ein Modul zur Onlineunterstützung sind unter www.bayern-wild.de nachzulesen. Unterschriften werden bis Anfang 2014 gesammelt und dann dem Bayerischen Landtag übergeben.
Ansprechpartner für Rückfragen: Stefanie Jaeger, Projektstelle Naturschutzkommunikation
Tel. 089/54212142, bayern-wild@umweltstiftung.com
Presseinformation 19.02.2014 PETITION UNTERSTÜTZT DURCH BUND Naturschutz in Bayern e.V.,
Landesbund für Vogelschutz e.V., Ökologischer Jagdverein Bayern e.V., Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., WWF Deutschland, Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.
Aktionsbündnis „Unser Luchs“ sammelt knapp 12.000 Unterschriften für die Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen!“ Immer wieder werden Fälle von illegal getöteten, obwohl streng geschützten Wildtierarten bekannt. Ein Aktionsbündnis mehrerer Verbände aus Naturschutz, Jagd und Tourismus fordert ernsthafte Ermittlungen und übergibt nun 11.990 Unterschriften an Landtagspräsidentin Barbara Stamm. Nach dem jüngsten Fall der erschossenen Luchsin im Bayerischen Wald gründete sich 2013 das Aktionsbündnis „Unser Luchs“, dessen Mitglieder: BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV), Ökologischer Jagdverein Bayern e.V. (ÖJV), Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., WWF Deutschland, Verein zum Schutz der Bergwelt, Gregor Louisoder Umweltstiftung. Das Bündnis verurteilte die illegale Tötung geschützter und bedrohter heimischer Wildtierarten aufs Schärfste. Auch die Ermittlungsmethoden der bayerischen Behörden werden stark kritisiert. Bislang konnte kein Straftäter gefasst werden, die Ermittlungen wurden nach wenigen Monaten erfolglos eingestellt. Das Aktionsbündnis fordert die Bayerische Staatsregierung auf, diesen Bereich völlig neu zu organisieren. Zurzeit machen unklare Zuständigkeiten, fehlende Strukturen und mangelhafte Personalausstattung eine Aufklärung derartiger Straftaten sehr unwahrscheinlich. 11.990 Unterschriften konnten für die Petition gesammelt werden. Die Forderungen sind:
- Einrichtung einer fachkundigen, regional unabhängigen Ermittlungseinheit - Strikte Strafverfolgung adäquat zum Schutzstatus und den gesetzlichen Vorgaben - Durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen einzelne Organen - Kooperative Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Interessenverbänden um
Verdachtsfälle rechtzeitig zu erkennen - Dokumentation von Verdachtsfällen und Ermittlungsergebnissen und deren
Veröffentlichung - Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz, Gefährdung
und Meldeverfahren Die Unterschriften werden am 25.02.2014 im Bayerischen Landtag an Landtagspräsidentin Barbara Stamm von Vertretern des Aktionsbündnisses übergeben. Anwesend sind: Christian Hierneis, Kurt Schmid (BN), Matthias Luy (LBV), Dr. Klaus Thiele (ÖJV), Claire Tranter (WWF), Dr. Christine Miller, Jens Schlüter (Aktionsbündnis Unser Luchs), Claus Obermeier (Gregor Louisoder Umweltstiftung). Die ausführliche Stellungnahme und Hintergrundinfos unter www.bayern-wild.de.
Ansprechpartner für Rückfragen: Stefanie Jaeger, Projektstelle Naturschutzkommunikation
Tel. 089/54212142, bayern-wild@umweltstiftung.com
Presseinformation 22.05.2014 PETITION UNTERSTÜTZT DURCH Bund Naturschutz in Bayern e.V., Landesbund für Vogelschutz e.V., Ökologischer Jagdverein Bayern e.V., Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., WWF Deutschland.
Umweltausschuss des Bayerischen Landtags lehnt Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen“ ab Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat in seiner heutigen Sitzung mit der Stimmenmehrheit von CSU und freien Wählern die Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen“ abgelehnt Vorabmeldung der Bündniskoordination (einzelne Organisationen werden voraussichtlich nach Vorlage des Protokolles gesonderte Informationen mit ihrer abschließenden Bewertung verschicken) Erst kürzlich gelangte wieder ein getöteter Luchs im Bayerischen Wald zur traurigen Berühmtheit. Das trächtige Tier wurde im Landkreis Regen illegal erschossen. Das ist leider nur die Spitze des Eisberges von gefangenen, vergifteten oder illegal erlegten geschützten Wildtieren. Mit dem Bündnis „Unser Luchs“ , in dem sich Jagd, Naturschutz und Tourismus vor Ort im Bayerischen Wald formiert haben, zeigt die Region, dass sie diese Straftaten nicht wortlos hinnehmen will. Ermittlungen verlaufen oftmals im Sande. In Bayern fehlen ausreichende Strukturen, um diese Taten hinreichend zu verfolgen. Mit dem Slogan „Ehrensache-Naturschutzkriminalität stoppen“ bezogen der Bund Naturschutz in Bayern e.V., der Landesbund für Vogelschutz e.V., der Ökologische Jagdverein Bayern, der WWF, die Gregor Louisoder Umweltstiftung und die Nationalpark Partner Bayerischer Wald e.V. Stellung. Sie forderten in der Petition an den Bayerischen Landtag die Bayerische Politik dazu auf zu handeln, spezielle Ermittlungsstellen zu schaffen und die Tiertötungen als das zusehen was sie sind: Straftaten, die einer intensiven kriminologischen Verfolgung bedürfen. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung hat mit ihrer „Projektstelle Naturschutzkommunikation“ die Koordination der Unterschriftensammlung übernommen. Die ausführliche Petition, Hintergrundinfos, die Unterschriftenlisten etc: http://www.glus.org/projekte/bayern-wild/ehrensache.html
Die Behandlung im Landtag verfolgten vor Ort / Ansprechpartner für Rückfragen:
Christian Hierneis, Bund Naturschutz in Bayern, Tel. 0178 5372048, email hierneis@gmx.de
Stefanie Jaeger, Projektstelle Naturschutzkommunikation, Tel. 0175 8606271, email
bayern-wild@umweltstiftung.com
Jens Schlüter, Aktionsbündnis Unser Luchs, email reg01@bund-naturschutz.de
Lobby für die GroßkatzeFreitag, 31. Mai 2013, 15:44 Uhr – geschrieben von: Martina Zukowski – WebCode: A57333
es sich ähnlich. Insofern ist die Platzierungdes Luchskadavers als offene Provokationzu werten.“
„Die Verantwortlichen werdennicht ernsthaft verfolgt“ – Gerüchteüber den Täter im Fall „Tessa“
Neben anderen Anwesenden gaben ClausObermeier von der Gregor-Louisoder-Umweltstiftung und Christian Stierstorfer
ganzjährig geschont werden muss, ist keinJäger, sondern ein JagdscheinInhaber.“Derartiges Handeln verstoße gegen allePrinzipien der Waidgerechtigkeit undgegen den Hege-Auftrag.Aufgrund der langjährigen Problematik derLuchs-Dezimierung, die sich am aktuellenFall neu manifestiert, schlägt das Bündnis„Unser Luchs“ folgende Schritte vor, umden Bes tand zu schü tzen und zuvergrößern:
Montag, 3. Juni 2013, 10:45 Uhr
Woche Nr. 23
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Bayerisch Eisenstein. „Der Ärger ist groß“,verdeutlichte Bürgermeister ThomasMüller auf der Pressekonferenz amFreitag, 31. Mai. Die zweite Tötung einesLuchses innerhalb eines Jahres empörtPolitiker wie auch Bürger. Deshalb habens i c h v e r s c h i e d e n e V e r t r e t e r v o nNaturschu tz und Jagdverbändenzusammengefunden, um eine rascheAufklärung des Falles zu forcieren und dieTiere langfristig zu schützen – auchaußerhalb des Nat ionalparks. JensSch lü te r vom Bund Na tu r schu t z ,Kreisgruppe Regen, brachte Vertreter vonT o u r i s t i k - , N a t u r s c h u t z - u n dJagdverbänden an einen Tisch, umLösungen zu finden.
„Schießen, Schaufeln, Schweigen“
Eine Rolle spielte neben dem eigentlichenWert der Tierart auch der Nutzen desL u c h s e s f ü r d e n T o u r i sm u s i mBayerischen Wald. „Der Luchs ist unserWerbepartner und unser Premiumsiegel“,so Müller. Deshalb könne man umsoweniger so tun, als wäre die Welt einfachi n O r d n u n g . A u c h H a n s - J o c h e nS t i eg lme ie r , 1 . Vo rs i t zende r de rNationalparkpartner, verwies auf dieförderliche Rolle des Luchses auf denTourismus. Er hielt fest: „Wir haben keinProblem Luchs, wir haben ein ProblemMensch.“T h o m a s H u b m a n n v o n d e rArbeitsgemeinschaft für NaturgemäßeWaldwirtschaft Bayern betonte: „Einnaturnaher Wald braucht Pflanzenfresserund Beutegreifer.“ Deshalb machtenRessentiments gegen die Großkatzenkeinen Sinn. „Bei den Wolfsgegnernverwenden wir die `Drei S´ – Schießen,Schaufeln, Schweigen. Beim Luchs verhält
vom Landesbund für Vogelschutz einenÜbe rb l i c k übe r das P r ob l em de rNaturschutzKriminalität. „In anderenStaaten und Bundesländern wird massivnach Wilderern gefahndet. Sei es eineSondereinheit der Forstpolizei in Italien,das Bundeskriminalamt in Österreich oderW i l d h u t e i n h e i t e n i n a n d e r e nBundesländern.“ Hier in der Regionhingegen gäbe es keine ernsthafteVerfolgung, so Obermeier. Stierstorferb e t o n t e d i e N o t w e n d i g k e i t v o nspezialisierten Ermittlern, die nicht insörtliche Sozialgefüge eingebunden seien.Ein großes Problem sei das „Decken“ derTäter, die sich innerhalb ihrer Kreisedurchaus zu den Taten bekennen würden.Es gebe bereits Gerüchte über denVerantwortlichen im Fall „Tessa“, soWolfgang Kornder, Vorsitzender desÖkologischen Jagdvereins Bayern. Beie i n e r D r ü c k j a g d ( F o r m d e rGesellschaftsjagd) im Landkreis Regensoll Aussagen der Teilnehmer zufolge derTäter anwesend gewesen sein, der dasTier im April 2012 vergiftete. „Doch es hatkein Aufschrei unter den Beteiligtenstattgefunden“, so Kornder. Deshalbversuchen die Beteiligten des Bündnisses„Unser Luchs“, Zivilcourage und einenMen ta l i t ä t swande l f ü r den Luchsvo r an zu t r e i b en . „Man muss d a sSchweigen durchbrechen“, sagte auchMüller.
„Kein Jäger, sondern JagdscheinInhaber“
Die Kritik an Jägern und Jagdverbändenin den vergangenen Wochen veranlasstenEric Imm von der Wildlandstiftung Bayern,den Großteil der Jäger in Schutz zunehmen: „Für mich als Jäger ist das heuteein besonders bitterer Termin. Jemand,der ein trächtiges Wildtier schießt, das
- Die Tiere sollten mit Sendern versehen
werden, um die letzten Standorte im Falleeiner Tötung ermitteln zu können.- Die Ermittlung sollte von speziellen
Fachkrä f ten der Po l ize i oder vomLandeskriminalamt geführt werden.- Eine aktive Auswilderung soll den
Bestand stabilisieren. - Für eventuelle Schäden an Haustierenm ü s s t e n a u s r e i c h e n d h o h eEntschädigungen gezahlt werden. - Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeitmüsse man e i n neues K l ima m i tZivilcourage für den Luchs schaffen.Konkrete Planung und Vernetzungerwecken den Eindruck, als könne derDruck auf Wilderer in Zukunft deutlicherhöht werden. Claus Obermeier kündigtean, man werde Schritte einleiten, um dasLandeskr iminalamt e inzuschal ten.Ve r sch i edene Ve rbände wü rdenv e r s u c h e n , L a n d t a g u n d / o d e rInnenminister zu kontaktieren, damitNaturschutzKriminalität stärker verfolgtwird. Die 10000 Euro Belohnung derGregorLouisoderStiftung für Hinweise,die zur Verurteilung des Täters führen,könnten einen Teil zu neuen Ergebnissenbeitragen. Auch wenn am 31. Mai nochkeine Resultate erzielt werden konnten,scheint es so als habe die Lobby-Arbeitf ü r den Luchs gerade e rs t r i ch t igbegonnen.
Link:
http://www.woidpresse.de/Aktuelles_Landkreis-
Regen@0001_733_Lobby-fuer-die-
Grosskatze.aspx
Veröffentlicht:Freitag, 31. Mai 2013, 15:44 Uhr
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18. Juli 2013 17:11 Süddeutsche Zeitung; www.süddeutsche.de
Artenschutz in Bayern Zentrale Polizeieinheit gegen
Wilderei
Luchse sind streng geschützt und in Bayern vom Aussterben bedroht.
(Foto: dpa)
Vergiftetet Bussarde und erschossene Luchse: Wilderei und illegale Abschüsse von
geschützten Tieren in Bayern häufen sich. Naturschutzverbände, Jäger und Touristiker
fordern deshalb eine zentrale Polizeieinheit gegen Umweltkriminalität. Die bekannten Fälle
dürften nur die Spitze des Eisberges sein.
Von Christian Sebald
Der illegale Abschuss einer trächtigen Luchsin Anfang Mai im Gebiet des Großen Arber bei
Bodenmais gab den Ausschlag: Unter dem Motto "Ehrensache! Umweltkriminalität
aufdecken" fordert jetzt ein Bündnis aus Naturschutzverbänden, Jägern und Touristikern rund
um den Nationalpark Bayerischer Wald die Schaffung einer zentralen Ermittlungsgruppe bei
der Polizei für solche Straftaten. Zugleich haben die Tierschützer eine Petition an den Landtag
gestartet. "Bayern muss Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Artenschutz
finden", sagt Claus Obermaier von der Gregor-Louisoder-Umweltstiftung in München, die
das Bündnis koordiniert. "Es ist ein Skandal, wenn hier streng geschützte Arten wie der Luchs
durch illegale Abschüsse wieder ausgerottet werden."
Zumeist sind es nur besonders spektakuläre Fälle wie eben derjenige der Bayerwald-Luchsin,
die kurz vor der Geburt ihrer drei Jungen stand, die Schlagzeilen machen. Dabei gibt es
immer wieder ganze Serien von Wildfreveln. Oft sind Greifvögel ihr Ziel. So wurden
ebenfalls im Mai nahe Landshut etliche vergiftete Mäusebussarde aufgefunden. Kurz zuvor
hatte man nahe dem Rhön-Ort Ostheim die Kadaver von neun Rotmilanen, einem
Schwarzmilan, fünf Mäusebussarden und einer Elster entdeckt. Die Vögel waren ebenfalls
vergiftet worden. Genauso wie die sechs Füchse und zwei Steinmarder, die im selben
Zeitraum tot in der Rhön aufgefunden worden waren. Diese und andere Fälle dürften nur die
Spitze des Eisbergs sein, vermuten Fachleute.
Denn, so sagt Claus Obermaier, Wilderei und illegale Abschüsse zählten zur sogenannten
Hol-Kriminalität. "Das heißt, je mehr Arbeit die Polizei in die Ermittlungen steckt, desto mehr
Fälle werden entdeckt und desto mehr Straftaten kann sie auch aufklären", sagt Obermaier.
Dies hätten die Erfahrungen in Österreich, aber auch in Großbritannien gezeigt, wo es seit
Langem Spezialeinheiten gegen Umwelt- und Naturschutzstraftaten gibt. Auch die Stabsstelle
Umweltkriminalität, die 2004 am nordrhein-westfälischen Umweltministerium eingerichtet
worden ist, arbeitet sehr erfolgreich.
Bis zu fünf Jahre Haft für Abschuss eines Luchses
Letztere soll denn auch Vorbild sein für die neue bayerische Polizeieinheit. Entscheidend für
Ermittlungserfolge sei nämlich, sagt Obermaier, dass die Nachforschungen nicht mehr von
den örtlichen Polizeiinspektionen, sondern regional unabhängig geführt würden. Außerdem
müssten die Straftaten strikter verfolgt und geahndet werden als bisher, damit potenzielle
Nachahmer abgeschreckt werden. Für den illegalen Abschuss eines Luchses etwa drohen bis
zu fünf Jahre Haft.
Die Arbeit der Einheit soll sich auch nicht auf spektakuläre Fälle beschränken. Sondern auf
alle möglichen Naturschutz-Straftaten bis hin zu Abfalldelikten erstrecken und auch
Öffentlichkeitsarbeit umfassen.
Informationen: www.bayern-wild.de
Von Christina Hackl
Bayer. Eisenstein. Drei Jungehatte die Luchsin im Bauch, alssie Anfang Mai von einer Schrot-ladung getroffen wurde. Es warbereits die zweite illegale Luchs-tötung im Landkreis Regen nachder Vergiftung von Tessa im Jahr2012. Naturschützer, Jagdvertre-ter und Touristiker haben jetztdas Aktionsbündnis „UnserLuchs“ gegründet. Bei einerPressekonferenz in BayerischEisenstein forderten sie am Frei-tag Aufklärung und drängten aufeine intensivere Strafverfolgungbei Naturschutzkriminalität.
„Mich hat es sehr bewegt undaufgeregt, dass in unseremLandkreis in so kurzer Zeit zweiLuchse getötet wurden. Deshalbhabe ich mich für dieses Akti-onsbündnis stark gemacht“, sag-te BN-Kreisgeschäftsführer JensSchlüter zu Beginn der Presse-konferenz, zu der auch Vertreterüberregionaler Medien in denSaal der Eisensteiner Tourist-In-fo gekommen waren.
Ganz bewusst habe man heu-te den Messe-Stand der Gemein-de Eisenstein mit dem Bild einerLuchsin und ihrer Jungen aufge-baut, sagte Bürgermeister Tho-mas Müller (Grüne). Der Luchssei ein „Premiumsiegel“ für dieTourismusregion. „Aber esreicht nicht, den Luchs nur aufPlakaten und Postkarten zu zei-gen. Wir müssen ein echtes Zei-chen setzen, dass der Luchs beiuns willkommen ist“, so Müller.Dieser Forderung schlossen sichalle weiteren Mitglieder des Ak-tionsbündnisses „Unser Luchs“in ihren Statements an.
Claus Obermeier von derGregor-Louisoder-Umweltstif-tung drängte auf eine intensiverestrafrechtliche Verfolgung vonNaturschutzkriminalität. Bay-ern habe hier im Vergleich mitanderen Ländern großen Nach-holbedarf. Während in Öster-reich, Italien oder den USA sol-che Delikte von speziell ausge-bildeten Sondereinheiten ver-folgt würden, sei in Bayern dieörtliche Polizei alleine zustän-dig. „Ohne kriminalpolizeilicheAusbildung, spezielle Ausrüs-tung und mit oft starker Verwur-zelung in der örtlichen Jagdsze-ne ist − wie schon im Fall Tessa −nicht mit einem hohem Verfol-gungsdruck zu rechnen“, sagte
„Nicht nur Tiger undElefanten schützen“
Obermeier. Jetzt gelte es, denDruck auf die Politik zu erhö-hen, damit auch in Bayern dasLandeskriminalamt die Bearbei-tung solcher Fälle übernehme.
Christian Stierstorfer vomLandesbund für Vogelschutz be-richtete von zahlreichen schwe-ren Straftaten im Naturschutz-bereich. „Wie gehen wir mit Tie-ren um, die dem einen oder an-deren Menschen nicht passen?Das ist die generelle Frage, diewir uns stellen müssen“, so Stier-storfer mit Blick auf „Problem-Tiere“ wie Biber oder Fischotter.Das Ganze sei in einem interna-tionalen Kontext zu sehen. „Wirkönnen nicht erwarten, dass nurLänder wie Indien oder Afrikaihre Berggorillas, Tiger und Ele-
fanten schützen. Gerade ein soreiches Land wie Deutschlandsollte sich den Schutz von Wild-tieren leisten können“, meinteStierstorfer.
Die Arbeitsgemeinschaft Na-turgemäße Waldwirtschaft, ver-treten durch Thomas Hub-mann, stellte heraus, dass zu ei-nem naturnahen Wald Luchseund andere Beutegreifer ebensodazugehören wie Pflanzenfres-ser. Auch der Tourismus in derRegion lebe vom Bild einer in-takten Natur, betonte Hans-Jo-chen Stieglmeier, Vorsitzenderdes Vereins der Nationalpark-Partner. „Wir haben keine Pro-blem-Tiere, wir haben Problem-Menschen“, sagte der Touristi-ker und appellierte an die Bevöl-kerung, Hinweise bezüglich derLuchstötung umgehend den Be-hörden zu melden.
Eric Imm von der Wildland-stiftung, der auch im Auftrag derKreisgruppe Regen des Bayeri-schen Jagdverbandes sprach,verwies auf die besondere Ver-antwortung der Jägerschaft fürNatur und Wildtiere. „Es kannschon sein, dass derjenige, derdie trächtige Luchsin getötet hat,einen Jagdschein hatte. Ein Jägeraber war er nicht, sondern einSchießer“, so Imm. Die Wild-landstiftung und der Jagdver-band hätten sich in der Vergan-genheit auf vielfältige Weise fürdie Rückkehr des Luchses einge-
setzt und würden das auch inZukunft tun.
Für Christine Miller vomWWF steht der Luchs europa-weit auf der Kippe. „Wir müssenderzeit zusehen, wie der Luchszum zweiten Mal ausstirbt“, sag-te sie mit Blick auf die Tatsache,dass der Bestand außerhalb desNationalparks BayerischerWald trotz optimaler Lebensbe-dingungen nicht zunehme.Auch sie forderte eine professio-nelle Strafverfolgung. Erst,
Plädoyer fürLuchs-Auswilderung
wenn es gelinge, ein luchs-freundliches Klima in der Ge-sellschaft zu erzeugen, könneman auch über Aussiedlungs-projekte nachdenken.
„Mittlerweile ist schon von ei-nem Bermuda-Dreieck die Rede,in dem Luchse außerhalb desNationalparks einfach ver-schwinden“, sagte WolfgangKornder vom ÖkologischenJagdverband Bayern. Er forderteein klares Bekenntnis zumLuchs: „Wir wollen, dass derLuchs sich ausbreitet und wirwollen, dass diese Art der Krimi-nalität intensiver verfolgt undgegebenenfalls nach dem Jagd-und nicht nur nach dem Natur-schutzrecht geahndet wird“.
Weiter forderte Kornder, dassmehr Luchse als bisher mit ei-nem Sendehalsband ausgestat-tet werden sollen, denn eine Be-senderung biete einen gewissenSchutz. Zudem forderte Korn-der, dass die bisherige Passivhal-tung beim Aussetzen von Luch-sen aufgegeben werde und plä-dierte dafür, in MittelgebirgenLuchse auszuwildern, um diePopulation zu sichern.
Die Bevölkerung vor Ort riefKornder zu mehr Zivilcourageauf, was die Aufklärung derLuchstötungen angehe. EineFrau habe sich immerhin jetztgetraut, zur Polizei zu gehen,nachdem bei einer Drückjagd imLandkreis die Aussage gefallensei: „Der, der den Luchs getötethat, ist heute auch dabei.“ DasPolizeipräsidium Niederbayernbestätigte die Aussage auf Nach-frage des Bayerwald-Boten, al-lerdings habe sie sich auf denFall Tessa bezogen.
Bündnis-Initiator Jens Schlü-ter zeigte sich zum Abschluss er-freut über die Resonanz und be-tonte, dass der Luchs eine wich-tige Identifikationsfigur für denBayerischen Wald und Teil unse-rer Heimat sei. Gemeinsam mitThomas Müller sprach er eineEinladung zum BN-Luchsfestam 23. Juni im Schwellhäusl aus.
W www.unser-luchs.de
Breites Bündnis für den LuchsNaturschützer, Jäger und Touristiker fordern intensivere Strafverfolgung von Naturschutzkriminalität
Das neu gegründete Aktionsbündnis „Unser Luchs“ verurteilte dieTötung einer mit drei Jungen trächtigen Luchsin scharf und stellte beieiner Pressekonferenz in Bayerisch Eisenstein konkrete Forderungenauf. Im Bild (v. l.): Wolfgang Kornder (Ökologischer Jagdverband),Christine Miller (WWF), Eric Imm (Wildland-Stiftung), Hans-JochenStieglmeier (Nationalpark-Partner), BN-Kreisgeschäftsführer undBündnis-Initiator Jens Schlüter, Eisensteins Bürgermeister ThomasMüller (Grüne), Christian Stierstorfer (LBV), Claus Obermeier (Gregor-Louisoder-Umweltstiftung) und Thomas Hubmann (Arbeitsgemein-schaft Naturgemäße Waldwirtschaft). − Foto: Hackl
Eine Luchsin schmust mit ihren Jungen: Die Erschießung eines trächtigen Tieres sorgt nicht nur in derRegion für entsetzte Reaktionen. − Foto: Rosemarie Zoglauer
Bayerisch Eisenstein. Min-destens zwei Luchse sind imBayerwald innerhalb von gut ei-nem Jahr getötet worden − nunhat sich ein breites Bündnis vonNaturschützern gebildet, dasdringend eine Aufklärung derTaten fordert und sich für einenbesseren Schutz der vom Aus-sterben bedrohten Wildkatzeeinsetzt.
Gestern stellte sich die Initia-tive „Unser Luchs“ bei einerPressekonferenz in BayerischEisenstein (Lkr. Regen) vor. Be-teiligt sind unter anderem derÖkologische Jagdverein Bayern,der Bund Naturschutz, die Ar-beitsgemeinschaft der Jagdge-nossenschaften im BayerischenBauernverband, der Bayerische
Gemeinsam für den LuchsForstverein, die Gregor-Louiso-der-Umweltstiftung, der Landes-bund für Vogelschutz und derWWF. Eric Imm vom Bayeri-schen Jagdverband, der auch fürdie hiesigen Jäger sprach, verur-teilte die illegalen Luchstötun-gen. Zuletzt war Anfang Mai ei-ne mit drei Jungen trächtigeLuchsin mit Schrotkugeln er-schossen worden. Er könnenicht ausschließen, dass der Tä-ter womöglich einen Jagdscheinhabe, so Imm. Leute, die Luchseabschießen, seien aber keine Jä-ger, „sondern nur Schießer“,sagte er. Claus Obermeier vonder Gregor-Louisoder-Stiftungsprach sich für den Einsatz vonspeziell ausgebildeten Ermitt-lern für Naturschutzkriminalität
aus, wie es sie in anderen Län-dern gebe. Dr. Wolfgang Korn-der vom Ökologischen Jagdver-band forderte, der aktuelle Fallsollte von der Kriminalpolizeiübernommen und gegebenen-falls nach dem Jagd- und nichtnur nach dem Naturschutzrechtgeahndet werden. Zudem soll-ten mehr Luchse besendert wer-den.
Mittlerweile haben zwei wei-tere Privatpersonen aus demLandkreis Regen Belohnungenvon je 1000 Euro für Hinweiseausgesetzt, die zum Ergreifendes Luchsschützen führen:Adolf Probst aus Kirchdorf undder Böbracher Förster JosephKlaffenböck. − rh
Breites Bündnis von Naturschützern und Jägern hat sich formiert
1
Umweltkriminalität aufdecken – Ermittlungsbehörden stärken!
Umweltdelikte sind typische „Hol- Kriminalität“ – je weniger man schaut und ermittelt, desto weniger entdeckt
man. Das steht so in den Lehrbüchern über Kriminologie und die tägliche Erfahrung bestätigt es. Deshalb
hat sich eine breite Front von Umweltverbänden zusammen geschlossen, um der Forderung nach einer
effektiveren Verfolgung von Umweltdelikten in Bayern Nachdruck zu verleihen. Ein entscheidender Schritt
auf diesem Wege ist eine Umorganisation im Bereich der ermittelnden Behörden und der Aufbau einer
schlagkräftigen Umweltermittlungsgruppe in Bayern. Einigen unserer Nachbarstaaten sind bereits diesen
Weg gegangen.
Entscheidend für den Erfolg bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität sind dabei folgende Punkte:
• Eine fachkundige, regional unabhängige Ermittlungseinheit
• die Möglichkeit bei Verdachtsfällen oder Hinweisen selbständig Vorermittlungen einzuleiten
• ein breites Spektrum an Zuständigkeiten, von Jagdvergehen bis Abfalldelikt, Tötung geschützter Arten bis
CITES Vergehen
• eine durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen den einzelnen, befassten Organen
• eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Behörden und Interessenverbänden um Verdachtsfälle
frühzeitig zu erkennen
Wir fordern die politischen Entscheidungsträger in Bayern auf, dafür zu sorgen, dass auch in unserem
Bundesland eine entsprechende, schlagkräftige Gruppe auf Landesebene aufgebaut und die dafür
notwendigen Anpassungen im Bayerischen Pollizeiorganisationsgesetz vorzunehmen.
Die Beispiele auf den folgenden Seiten können dazu als Anregung dienen.
2
Zum Beispiel Österreich
In unserem Nachbarland wurde 10 Jahren begonnen entsprechende Strukturen in den einzelnen
Bundesländern aufzubauen.
Struktur: In jedem österreichischen Bundesland gibt es am jeweiligen Landeskriminalamt (LKA) einen
eigenen Ermittlungsbereich „Umwelt“. Die personelle Ausstattung ist je nach Größe des Bundeslandes
gestaffelt: die Umweltgruppe des LKA Niederösterreich (1,6 Millionen Einwohnern) umfasst 8 Personen, im
LKA Vorarlberg (370.000 Einwohner) arbeiten 2 Mitarbeiter im Umweltbereich.
Die oberste Dienststelle ist das Referat Umweltkriminalität am Bundeskriminalamt. Von dort können bis in
die einzelnen Polizeiinspektionen des Landes Anordnungen erteilt werden.
Zuständigkeitsbereich: Der gesamte Bereich der Umweltkriminalität, von der illegalen Tötung geschützter
Tierarten, Gewässerverschmutzung bis Verbraucherschutz (Doping) und Jagdvergehen (Wilderei).
Ermittlungswege: Die Umweltgruppen von BKA und LKA können Vorermittlungen einleiten, bei Anzeigen
oder Verdachtsmomenten, ohne Anweisungen der Staatsanwaltschaft. Erhärtet sich dieser
Anfangsverdacht, schaltet das zuständige LKA die Staatsanwaltschaft ein. Der jeweilige Chefinspektor
entscheidet von Fall zu Fall, in wie weit die lokalen Polizeidienststellen Ermittlungen durchführen oder die
jeweiligen Spurensicherungsgruppen des LKA vor Ort erscheinen zum Beispiel nur Sicherstellung von
Beweismitteln. Federführung und Koordination bleibt immer bei den Umweltgruppen. Eigene
Fortbildung: In jedem Bundesland werden mehrtägige Fortbildungen für die umweltkundigen Organe
durchgeführt.
Kriminalstatistik: Die Ermittlungserfolge der Umweltgruppen sind systematisch unterschätzt. Nicht jede
Vorermittlung führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung im Umweltbereich. In einigen Fällen greift zum
Beispiel das Ordnungsrecht, bei anderen Delikten, zum Beispiel bei Vergehen im Bereich Abfallverbringung
entscheidet man sich zu einer Verfolgung der Delikte als Betrugsfall. Trotzdem: je mehr und genauer man
ermittelt, desto eher können Umweltdelikte entdeckt und geahndet werden.
Ansprechpartner:
Karl Frauenberger
Chefinspektor
Leiter Referat Umweltkriminalität
Bundeskriminalamt
Referat 3.2.4 - Umweltkriminalität
1090 Wien, Josef Holaubek Platz 1
T: +43 1 24836 85793
M: +43 664 813 20 34
E: umwelt@bmi.gv.at
E: karl.frauenberger@bmi.gv.at
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Zum Beispiel Großbritannien
Die Engländer haben ein sehr umfangreiches System zur Verfolgung von Umweltstraftaten aufgebaut. Die
Polizei Abteilung UK National Wildlife Crime Unit (NWCU) ist im gesamten Britischen Königreich tätig und
besteht seit 2006. Sie ist Mitglied der Dachorganisation PAW (Partnership for Action against Wildlife
Crimes), in der etwa 200 Organisationen beteiligt. Die intensive Zusammenarbeit mit einzelnen NGO´s wird
dabei von offizieller Seite ausdrücklich begrüßt und als wertvolle Unterstützung gesehen.
Struktur: Die NWCU besteht aus insgesamt 12 Kriminalbeamten, davon 3 Analysten, eine Spezialstelle für
Wildereidelikte wird unter anderem aus Mitteln von Jagdorganisationen finanziert. Die Analysten sammeln
Informationen, Daten, werten diese aus und leiten es wieder an ermittelnde Stellen weiter. Die
Kriminalbeamten unterstützen direkt die ermittelnden Behörden vor Ort.
Die Umweltabteilung der britischen Polizei wird aus Mitteln verschiedener Ministerialhaushalte finanziert,
zum Beispiel dem Innenministerium (Home Office), Umweltministerium (DEFRA), Schottische und
Nordirische Regierung und verschiedenen Polizeifonds.
Ein spezieller Fonds (Forensic Analysis Fund FAF) unterstützt die Ausgaben für aufwendige
Spurensicherung. In diesen Fond zahlen zum Beispiel das Umweltministerium (DEFRA) und der WWF ein
Zuständigkeitsbereich: Der gesamte Bereich der Umweltkriminalität, illegalen Tötung geschützter
Tierarten, CITES Vergehen (Schmuggel von international geschützten Arten) und Jagd- und
Fischereivergehen (Wilderei).
Ein Beratergremium aus Fachbehörden und Verbänden (NGO´s) schlägt der NWCU mittelfristige
Ermittlungsschwerpunkte vor. Zur Zeit sind es vor allem Artenschutzvergehen (Fledermäuse, Greifvögel,
Dachs) und Wilderei (Rotwild).
Ermittlungswege: Die NWCU unterstützt lokale Ermittlungsbehörden im Bereich Umweltkriminalität und
betreibt Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit auch auf lokaler Ebene. Bei Verdachtsfällen wird sie
automatisch als fachkundige Ermittlungsbehörde hinzugezogen.
Fortbildung: Regelmäßig für die Mitarbeiter der Umwelteinheit. Ebenso werden
Fortbildungsveranstaltungen für andere Behörden durchgeführt.
Kriminalstatistik: Die Fallzahlen nehmen seit Bildung der Einheit zu. 2008/2009 führte die Arbeit zu 451
Verurteilungen, 2009 / 2010 zu 115 Verurteilungen. Schadenssummen beliefen sich auf fast eine halbe
Million britische Pfund. Der vollständige Jahresbericht von 2010 kann heruntergeladen werden unter der
Adresse: www.scotland.gov.uk/Resource/Doc/921/0102391.pdf
Ansprechpartner:
Detective Inspector Nevon Hunter
National Wildlife Crime Unit
M: 0044 7919690392
ukwildlifecrime@nwcu.pnn.police.uk
nevin.hunter@nwcu.pnn.police.uk
Zum Beispiel Nordrhein-Westfalen
4
Die neue Landesregierung besitzt seit 2004 eine Stabsstelle am Umweltministerium für Umwelt- und
Verbraucherschutzkriminalität. Ebenso besteht seit dieser Zeit eininterdisziplinäres Fachdezernat
"Korruptions- und Umweltkriminalität" am LKA NRW.
Struktur: Die Stabsstelle Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität am Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist Ansprechpartnerin für die Ermittlungsbehörden.
Sie hat keine polizeilichen oder staatsanwaltlichen Befugnisse. Ihre Aufgabe besteht in der Beobachtung,
Koordination und Prävention auf dem Gebiet der Umweltkriminalität. Und sie bietet den nachgeordneten
Behörden ausdrücklich ihre Beratung und sonstige Unterstützung bei der Bearbeitung strafrechtlich
relevanter Fallgestaltungen an, beispielsweise bei der Kontaktaufnahme zu den Strafverfolgungsbehörden.
Auch das Fachdezernat Korruption und Umweltkriminalität arbeitet nur unterstützend, koordinierend und
informierend den ermittelnden Lokalbehörden zu. Selbständig tätig wird es nur überörtlicher, planmäßiger
Korruption oder gravierenden überregional bedeutsamen Umweltdelikten.
Zuständigkeitsbereich: Der gesamte Bereich der Umweltkriminalität.
Ermittlungswege: Die Aufgabe der Stabsstelle besteht vor allem darin einen schnellen, präzisen
Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden zu gewährleisten und Netzwerkstrukturen zu
schaffen. Sie ist jedoch nicht in die eigentliche Ermittlungsarbeit der zuständigen Polizeibehörden und
Staatsanwaltschaften eingebunden und wird auch nicht eigenverantwortlich tätig.
Fortbildung: Eine der Aufgaben der Stabsstelle ist die Organisation und Unterstützung von Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität.
Kriminalstatistik: k.A.
Ansprechpartner:
Leiter der Stabsstelle Umweltkriminalität
Herr Hintzmann
Tel.: 0211/4566-473)
www.umwelt.nrw.de/ministerium/stabsstelle/index.php
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Zum Beispiel Bayern
Die Verfolgung von Umweltdelikten steckt in Bayern (mit etwa 12 Millionen Einwohner) im Vergleich zu
Österreich und Großbritannien noch in den Kinderschuhen.
Struktur: Seit einer Umorganisation 2010 sind am Bayerischen Landeskriminalamt ein
Kriminalhauptkommissar und ein Mitarbeiter für Umweltdelikte zuständig, zugeordnet dem Sachgebiet
Wirtschaft des LKA.
Zuständigkeitsbereich: Der gesamte Bereich der Umweltkriminalität und Verbraucherschutz
(„Schweinemast-Skandal“) .
Ermittlungswege: Die Umweltgruppe am Bayerischen LKA wird erst auf Fall-Zuweisung durch eine
Staatsanwaltschaft tätig. Notwendige Vorermittlungen leisten auf Anzeige die betroffenen
Polizeidienststellen auf dem Land.
Fortbildung: keine Angaben
Kriminalstatistik: rückläufige Fallzahlen im Bereich der Tiergesundheit
Ansprechpartner:
Michael Deters
Bayer. Landeskriminalamt
Sachgebiet 625
Fachbereich Umwelt
Maillingerstr. 15
80636 München
Tel: +49-(0)89-1212-4689
Fax: +49-(0)89-1212-4794
blka.sg625@polizei.bayern.de
michael.deters@polizei.bayern.de
Stand: 21. Juni 2013
Recherche:
Dr.Christine Miller
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