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Petition „Ehrensache“ Hintergrund und Entwicklung Aktionsbündnis „Unser Luchs“ und der Petition Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen Jahr für Jahr werden geschützte Wildtierarten illegal getötet. Dabei ist nicht die Rede von Wilderei und derartigen Vergehen in Afrika oder Asien. Heimischen Wildtieren wird massiv nachgestellt: mit Fallen, Gift und Munition. Eine traurige Chronologie Leider werden diese Taten nicht zentral dokumentiert und oftmals nur über die Medien in die Öffentlichkeit gebracht. Andererseits werden viele dieser Straftaten gut beseitigt oder nicht als solche erkannt. Es fehlen grundlegende Strukturen im behördlichen Naturschutz zu Monitoring und Dokumentation derartiger Fälle. Hinzu kommt eine unzureichende Ausbildung und Sensibilität innerhalb der ermittelnden Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). Um weiteren Straftaten Einhalt zu gebieten muss eine Präsenz (Kontrolle) vorhanden sein, die bereits bei Verdachtsfällen tätig werden kann. Ebenso ist eine professionelle Aufklärungs- arbeit geboten, um die Straftaten nach Naturschutz- und Jagdrecht dementsprechend verurteilen zu können. Im Folgenden einige bekannt gewordene Fälle, ohne Garantie auf Vollständigkeit: - 2014 Chamerau: Fischotter ertränkt - 2013: Im Mai Vergiftung mehrerer Mäusebussarde im Landkreis Landshut - 2013: Ostheim vor der Rhön: Zwischen 20.3.13 und dem 2.4.13 wurden fünf Mäusebussarde, neun Rotmilane, ein Schwarzmilan, sechs Rotfüchse, zwei Steinmarder und eine Elster vergiftet aufgefunden - 2013: Landkreis Regen: erschossene (trächtige) Luchsin - 2012: Landkreis Regen: vergiftete Luchsin - 2011: Landkreis Rottal Inn: Fund von 17 Giftködern und 5 verendeten Greifvögeln - 2010: Landkreis Straubing: über 100 tote Vögel durch präparierte Maiskörner um ein Feld Der bislang letzte bekannt gewordene Fall illegaler Tötung eines Luchses in Bayern: ein trächtiges Luchs-Weibchen wird am 08.05.2013 erschossen aufgefunden. Das Aktionsbündnis Unser Luchs Der Fall des erschossenen Luchsweibchens im Jahr 2013 brachte ein breites Bündnis aus Naturschutz, Tourismus und Jagd zusammen. Die Erfahrung aus vorangegangenen Fällen hatte gezeigt, dass wichtige Strukturen für eine schnelle, zielbringende Kriminalarbeit fehlen. Auch die Ermittlungen im letzten Fall (2013) wurde bereits nach drei Monaten eingestellt.

Petition „Ehrensache“ - Umweltstiftung · Stellungnahme und Forderungen des Aktionsbündnisses zu den Fällen illegaler Tötung geschützter Wildtiere. Unterzeichnung aller Mitglieder

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Petition „Ehrensache“

Hintergrund und Entwicklung Aktionsbündnis

„Unser Luchs“ und der Petition Ehrensache –

Naturschutzkriminalität stoppen

Jahr für Jahr werden geschützte Wildtierarten

illegal getötet. Dabei ist nicht die Rede von

Wilderei und derartigen Vergehen in Afrika

oder Asien. Heimischen Wildtieren wird

massiv nachgestellt: mit Fallen, Gift und

Munition.

Eine traurige Chronologie

Leider werden diese Taten nicht zentral

dokumentiert und oftmals nur über die

Medien in die Öffentlichkeit gebracht.

Andererseits werden viele dieser Straftaten

gut beseitigt oder nicht als solche erkannt.

Es fehlen grundlegende Strukturen im

behördlichen Naturschutz zu Monitoring und

Dokumentation derartiger Fälle. Hinzu kommt

eine unzureichende Ausbildung und

Sensibilität innerhalb der ermittelnden

Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft). Um

weiteren Straftaten Einhalt zu gebieten muss

eine Präsenz (Kontrolle) vorhanden sein, die

bereits bei Verdachtsfällen tätig werden kann.

Ebenso ist eine professionelle Aufklärungs-

arbeit geboten, um die Straftaten nach

Naturschutz- und Jagdrecht dementsprechend

verurteilen zu können.

Im Folgenden einige bekannt gewordene Fälle,

ohne Garantie auf Vollständigkeit:

- 2014 Chamerau: Fischotter ertränkt

- 2013: Im Mai Vergiftung mehrerer

Mäusebussarde im Landkreis

Landshut

- 2013: Ostheim vor der Rhön: Zwischen

20.3.13 und dem 2.4.13 wurden fünf

Mäusebussarde, neun Rotmilane, ein

Schwarzmilan, sechs Rotfüchse, zwei

Steinmarder und eine Elster vergiftet

aufgefunden

- 2013: Landkreis Regen: erschossene

(trächtige) Luchsin

- 2012: Landkreis Regen: vergiftete

Luchsin

- 2011: Landkreis Rottal Inn: Fund von

17 Giftködern und 5 verendeten

Greifvögeln

- 2010: Landkreis Straubing: über 100

tote Vögel durch präparierte

Maiskörner um ein Feld

Der bislang letzte bekannt gewordene Fall illegaler

Tötung eines Luchses in Bayern: ein trächtiges

Luchs-Weibchen wird am 08.05.2013 erschossen

aufgefunden.

Das Aktionsbündnis Unser Luchs

Der Fall des erschossenen Luchsweibchens im

Jahr 2013 brachte ein breites Bündnis aus

Naturschutz, Tourismus und Jagd zusammen.

Die Erfahrung aus vorangegangenen Fällen

hatte gezeigt, dass wichtige Strukturen für

eine schnelle, zielbringende Kriminalarbeit

fehlen. Auch die Ermittlungen im letzten Fall

(2013) wurde bereits nach drei Monaten

eingestellt.

Das Aktionsbündnis hat mit mehreren

Aktionen auf das Thema aufmerksam gemacht

und Forderungen an die bayerische Politik

gestellt.

Bündnismitglieder

- Gregor Louisoder Umweltstiftung

- BUND Naturschutz in Bayern e.V.

- Landesbund für Vogelschutz e.V.

- Ökologischer Jagdverein Bayern e.V.

- WWF Deutschland

- Nationalpark Partner Bayerischer

Wald e.V.

- Verein zum Schutz der Bergwelt

Bündnismitglieder

Forderungen (Ausführliche Stellungnahme im

Anhang)

- Eine fachkundige, regional

unabhängige Ermittlungseinheit

- Strikte Strafverfolgung adäquat zum

Schutzstatus und den gesetzlichen

Vorgaben

- eine durchgängig strukturierter

Informationsfluss zwischen den

einzelnen, befassten Organen

- eine kooperative Zusammenarbeit

zwischen Behörden und

Interessenverbänden um

Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen

- Dokumentation von Verdachtsfällen

und Ermittlungsergebnissen und

deren Veröffentlichung

- Öffentlichkeitsarbeit und Information

zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz,

Gefährdung, Meldeverfahren

Es geht auch anders – Die Situation in

anderen Ländern:

Die kriminalpolizeiliche Aufarbeitung von

Naturschutzvergehen wird in anderen Ländern

klar strukturiert. Damit wird dem

notwendigen hohen Stellenwert der Arbeit

Rechnung getragen. Wildtierbiologin Dr.

Christine Miller hat die Strukturen verglichen.

Beispiele von denen Bayern lernen kann!

Österreich hat für jedes Bundesland eine

Ermittlungseinheit „Umwelt“ am LKA

angesiedelt. In diesen Einheiten sind mehrere

Beamte tätig. In Großbritannien gibt es die UK

National Wildlife Crime Unit seit 2006. Die

Zusammenarbeit von NGOs und Staat wird

ausdrücklich gefördert. Nordrehin-Westfalen

hat seit 2004 eine Stabsstelle am

Umweltministerium für Umwelt- und

Verbraucherschutzkriminalität. Ein

interzisziplinäres Fachdezernat „Korruption

und Umweltkriminalität“ ist beim LKA NRW

angesiedelt.

In Bayern sind ein Kriminalhauptkommissar

ein Mitarbeiter für Umweltdelikte zuständig,

zugeordnet dem Sachgebiet Wirtschaft des

LKA. Erst nach Fallzuweisung durch die

Staatsanwaltschaft wird die Gruppe aktiv.

Vorermittlungen werden von

Polizeidienststellen vor Ort durchgeführt.

Die ausführliche Zusammenstellung findet sich

im Anhang.

Petition „Ehrensache!

Naturschutzkriminalität stoppen“

Mit verschiedenen Veranstaltungen und

Aktionen machte das Aktionsbündnis auf die

Missstände aufmerksam. Große Bedeutung

kam dabei der Petition „Ehrensache –

Naturschutzkriminalität stoppen“ zu. Zwischen

Juli 2013 und Januar 2014 konnten 11.990

Unterschriften gesammelt werden. Diese

wurden im Februar 2014 an

Landtagspräsidentin Barbara Stamm

übergeben. Nun wird die Petition im

Umweltausschuss des bayerischen Landtages

behandelt werden.

Öffentlichkeitsarbeit Aktionsbündnis „Unser

Luchs“

Mai 2013 Pressekonferenz auf

Einladung der Bund Naturschutz

Kreisgruppe Regen; Stellungnahme

der einzelnen Akteure: Mitglieder

Aktionsbündnis Unser Luchs (s.o.),

sowie Gemeinde Bayerisch Eisenstein,

Wildland (BJV); Zusammenschluss des

Aktionsbündnisses Unser Luchs. Erste

Interviews und Berichte in den

Medien.

Juni 2013 Faltblatt „Ehrensache!

Naturschutzkriminalität stoppen“ als

Beilage in Zeitungen der Passauer

Neuen Presse(108.300 Stk.); Versand

der Faltblätter an Gemeinden,

Tourismusämter und Naturschutz-

Akteure in der Region Bayerischer

Wald; Verteilen auf Infoständen,

Interessierte;

Juni 2013 Gemeinsame

Stellungnahme und Forderungen des

Aktionsbündnisses zu den Fällen

illegaler Tötung geschützter Wildtiere.

Unterzeichnung aller Mitglieder

23. Juni 2013 Luchsfest;

Informationsstand im Schwellhäusel,

Bayerischer Wald (BN, Gemeinde

Bayer. Eisenstein)

Juli 2013 Petition „Ehrensache –

Naturschutzkriminalität stoppen!“;

Unterschriftensammlung mit Bögen

und online. Ende der Aktion Jan. 2014.

Sammeln von knapp 12.000

Unterschriften

September 2013 Hoffest BN München:

Informationsstand Bär, Wolf, Luchs,

Information und Sammeln von

Unterschriften

Zwischen Juli – Januar 2014

diverse Pressemitteilungen,

Medienberichte und Information auf

Internetseiten der Mitglieder des

Aktionsbündnisses (siehe

Presseclipping)

Januar 2014 Messe Jagen und Fischen,

Augsburg; Informationsstand Bär,

Wolf, Luchs

25. Februar 2014 Übergabe der

Petitions-Unterschriften an Landtags-

präsidentin Barbara Stamm durch

Vertreter aller Bündnismitglieder.

Pressemitteilungen Aktionsbündnis Unser

Luchs/ Internetpräsenz

PM 22.05.2013 Abschuss einer

trächtigen Luchsin im Bayerischen

Wald (ÖJV)

PM 23.05.2013 Luchstötung im

Bayerischen Wald: 10.000 €

Belohnung, Gregor Louisoder

Umweltstiftung

Presseeinladung 27.05.2013 Breites

Bündnis fordert Aufklärung; Bayerisch

Eisenstein; BN Kreisgruppe Regen

PM 17.07.2013 Der illegalen

Verfolgung bedrohter Arten nicht

tatenlos zusehen – Petition fordert

bayerische Politiker zum Handeln auf;

Gregor Louisoder Umweltstiftung,

Aktionsbündnis Unser Luchs

PM 18.09.2013 Behörden können

Luchstötung weder aufklären noch

stoppen – Apell an Umwelt-und

Innenminister zu handeln; Gregor

Louisoder Umweltstiftung,

Aktionsbündnis Unser Luchs

PM 19.02.2014 Aktionsbündnis „Unser

Luchs“ sammelt knapp 12.000

Unterschriften für die Petition gegen

illegale Luchstötungen; Gregor

Louisoder Umweltstiftung,

Aktionsbündnis Unser Luchs

Hinweise und Verteilen der PM, Aufruf

zu Petitionsunterzeichnung auf den

Internetseiten der Verbände: BN, LBV,

ÖJV, BUND, WWF Deutschland,

Gregor Louisoder Umweltstiftung,

Tierheim Garmisch-Partenkirchen

„Ehrensache – Naturschutzkriminalität

stoppen!“

Internet Februar 2013 BN Kreisgruppe

Regen: Übergabe der Massenpetition

PM 22.05.2014: Umweltausschuss

des Bayerischen Landtags lehnt Petition „Ehrensache –

Naturschutzkriminalität stoppen“ ab

stoppen – Apell an Umwelt-und

Innenminister zu handeln; Gregor

Louisoder Umweltstiftung,

Aktionsbündnis Unser Luchs

PM 19.02.2014 Aktionsbündnis „Unser

Luchs“ sammelt knapp 12.000

Unterschriften für die Petition

„Ehrensache – Naturschutzkriminalität

stoppen!“

Internet Februar 2013 BN Kreisgruppe

Regen: Übergabe der Massenpetition

gegen illegale Luchstötungen; Gregor

Louisoder Umweltstiftung,

Aktionsbündnis Unser Luchs

Hinweise und Verteilen der PM, Aufruf

zu Petitionsunterzeichnung auf den

Internetseiten der Verbände: BN, LBV,

ÖJV, BUND, WWF Deutschland,

Gregor Louisoder Umweltstiftung,

Tierheim Garmisch-Partenkirchen

PM 22.05.2014: Umweltausschuss

des Bayerischen Landtags lehnt Petition „Ehrensache –

Naturschutzkriminalität stoppen“ ab

Presseclipping/Medienberichte

Aktionsbündnis Unser Luchs

27.05.2014 Passauer Neue Presse/

Grafenauer Anzeiger: Naturschutzkriminalität

Petition scheitert

26.05.2014 Passauer Neue Presse/

Grafenauer Anzeiger: Petition gegen

Naturschutzkriminalität scheitert

02.03.2014 Internetpräsenz SPD:

Artenschutz: Vielfalt fördern, Verstöße

effektiver ahnden!

Februar 2014 Natur und Landschaft (89.

Jahrgang): Gemeinsam gegen Wilderei in

Deutschland (Hinweis Aktionsbündnis Unser

Luchs; Beitrag WWF)

28.02.2014 Passauer Neue Presse:

Bündnis „Unser Luchs“ übergibt

Massenpetition (Print)

27.02.2014 Passauer Neue Presse:

Aktionsbündnis Unser Luchs übergibt 12.000

Unterschriften (Internet und Print)

25.02.2014 Süddeutsche Zeitung:

Vogelschützer Kämpfen gegen Wildfrevel –

Übergabe der Unterschriften an Barbara

Stamm

25.02.2014 Bayerischer Rundfunk:

Aktionsbündnis fordert effektivere

Ermittlungen – Aktionsbündnis hat 12.000

Unterschriften gesammelt (Internet und

Regionalnachrichten aus Niederbayern)

25.02.2014 Regio-aktuell; Steinberger:

Luchs und andere Wildtiere vor Abschuss

bewahren – Übergabe von knapp 12.000

Unterschriften (Internet)

Februar 2014 Internetpräsenz Ruth Müller:

Bayern hat eine internationale Verantwortung

Artenvielfalt zu sichern – Straftaten werden

bislang nicht mit Nachdruck verfolgt

21.02.2014 Radio Trausnitz,

Regionalnachrichten: Bayerischer Wald: Mehr

Schutz für den Luchs – Aktionsbündnis

sammelt über 11.000 Unterschriften (Radio

und Internet)

Dezember 2013 Ein Herz für Tiere: Jetzt noch

Unterschrieben, denn: Mitmachen ist

Ehrensache“ Aufruf zur Petitions-

Unterstützung

29.11.2013 Passauer Neue

Presse/Grafenauer Anzeiger: Quo vadis,

Bayerwald-Luchse? Neues Artenschutzprojekt

und Unterschriftensammlung

Oktober 2013 Internetpräsenz Claudia Jung

(FW): Das Sterben der Luchse auf politischen

Wege stoppen

22.09.2013 Passauer Neue Presse: Tote

Luchsin: Tierschützer appelieren an Minister

21.09.2013 Passauer Neue presse:

erschossene Luchsin: die Tat beleibt

ungesühnt

20.09.2013 Süddeutsche Zeitung:

Tierschützer kritisieren Polizei

August 2013 Magazin ÖKOJAGD:

- „Unser Luchs“ – breite Allianz für den

Luchs (Bund Naturschutz)

- Abschuss einer trächtigen Luchsin im

Bayerischen Wald (Ökologischer

Jagdverein)

- Luchstötung im Bayerischen Wald:

10.000 € Belohnung und Sonderseite

mit Hintergrundinfos (Gregor

Louisoder Umweltstiftung)

Juli 2013 Natur und Umwelt Heft 3 (95.

Jahrgang): Platz für Biber und Co – illegaler

Abschuss trächtiger Luchsin löst Entsetzen und

Wut aus

18.07.2013 Süddeutsche Zeitung:

Artenschutz und Wildfrevel –

Naturschutzverbände, Jäger und Touristiker

fordern eine zentrale Polizeieinheit

05.07.2013 Süddeutsche Zeitung:

Bildschön – Vorstellung Luchsbuch und Fall

erschossene Luchsin/Aktionsbündnis Unser

Luchs

17.06.2013 Passauer Neue

Presse/Bayerwald Bote: Bund Naturschutz

veranstaltet Luchsfest (Internet und Print)

17.06.2013 Bayerischer Rundfunk:

Bayerwald zu mehr Wachsamkeit aufgefordert

–Gregor Louisoder Umweltstiftung in

München fordert dazu auf

Naturschutzkriminalität zu stoppen: Bürger

sollen verdächtige Beobachtungen sofort bei

der Polizei melden (Internet,

Regionalnachrichten Niederbayern)

12.06.2013 Woidpresse: Unterwegs im

Bermuda-Dreieck der Luchse – jüngste Tötung

der Raubkatze war nur eine von vielen

01.06.2013 Passauer Neue

Presse/Bayerwald Bote: Breites Bündnis für

den Luchs

01.06.2013 Passauer Neue Presse:

Gemeinsam für den Luchs

Juni 2013 Passauer Neue

Presse/Bayerwald Bote: Luchsfreunde fordern

„Umwelt-Kripo“ – Strafverfolgung soll

intensiviert werden

31.05.2013 Bayerischer Rundfunk:

Getötete Luchse - Bündnis zur Aufklärung

formiert sich (Internet)

24.05.2013 Süddeutsche Zeitung:

Empörung über Luchsabschuss (Print)

24.05.2013 Nordbayern.de: Wohin

verschwinden die Luchse?

24.05.2013 Mittelbayerische Zeitung:

Luchs breitet sich in Bayern nicht aus

24.05.2013 Münchener Merkur: Luchse in

Bayern: der Mensch ist der ärgste Feind

(Interview mit Dr. M. Heurich; Online und

Print)

24.05.2013 Unser Radio: Luchskiller:

Umweltstiftung setzt 10.000€ Belohnung aus

(Internet, Radio)

24.05.2013 Abendzeitung: Luchse in

Bayern: der Mensch ist ihr ärgster Feind

24.05.2013 WWF: Illegale Luchstötung:

trächtiges Tier erschossen (online)

24.05.2013 greenpeace Magazin: Illegale

Luchstötung: Trächtiges Tier erschossen

23.05.2013 Augsburger Allgemeine: Das

Sterben der Luchse: Trächtiges Weibchen

wurde erschossen

23.05.2013 Süddeutsche Zeitung:

Empörung über Luchsabschuss (online)

23.05.2013 Passauer Neue Presse:

Bayerwald: Trächtige Luchsin getötet –

Belohnung für Hinweise (Print)

22.05.2013 Bayerischer Rundfunk: Luchs

Forschung: Jungtiere verschwinden auf

rätselhafte Weise (Internet, Bayern1 – Mittags

in…; Regionalnachrichten Niederbayern)

22.05.2013 süddeutsche Zeitung:

Trächtige Luchsin erschossen

22.05.2013 Passauer Neue Presse:

Bayerwald: Trächtige Luchsin getötet –

Belohnung für Hinweise (online)

Kommentar zu den Stellungnahmen zum

Thema „illegale Wildtier-Tötung“ des Bayer.

Staatsministeriums des Innern, für Bau und

Verkehr (Anfrage der Abgeordneten Herr

Ganserer und Herr Dr. Magerl) und des

Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt

und Gesundheit (Anfrage der Abgeordneten

Frau Noichl)

Bislang wurde seitens der Politik keine

Notwendigkeit gesehen, die vorhandenen

Strukturen zu verbessern und die involvierten

Behörden gezielt zu unterstützen. Die Folge:

gleiche Fehler bei der Aufnahme des Tatortes,

bei den Ermittlungen und daraus resultierend

keine Erfolge bei der Ergreifung der Täter,

geschweige denn eine Verurteilung nach

Gesetzeslage. Die wiederholten Fälle von

Naturschutzkriminalität zeigen, dass dringend

Nachholbedarf besteht. Dies wird von Seiten

der Politik anders gesehen. Die Strukturen

scheinen ausreichend vorhanden zu sein, wie

aus den beiden Stellungnahmen der

Ministerien des Innern und Umwelt

hervorgeht.

Auch in der Diskussion des Umweltaus-

schusses im Bayer. Landtag am 22.05.2014

wurde klar, dass die CSU Mehrheit die

vorgegebenen Regelungen und die Arbeit der

zugeteilten Behörden für ausreichend hält.

Regelmäßige Fortbildungen der eingesetzten

Polizei und die Möglichkeit jederzeit Amtshilfe

anzufordern seien gegeben. Hier stellt sich die

Frage, in wie weit diese Fortbildungen und

Hilfen eingefordert und umgesetzt werden.

Nach Aussage des Innenministerium werden

sowohl (örtliche) Polizeibeamte in derartigen

Fällen eingesetzt, die zum Thema Jagdrecht

unterrichtet wurden, als auch „besonders

geschulte“ Beamten eingesetzt. Konkrete

Ermittlungsmaßnahmen werden nicht

angegeben. Die alleinige Einbeziehung

diverser Behörden ohne genaue Angaben,

wem welche Aufgabe zukommt und was im

Detail passieren muss (Spurensicherung etc.)

ist nicht ausreichend.

Auch das Bayer. Umweltministerium sieht

illegale Nachstellung auf Luchse als

Hauptgrund für die Stagnation der Population

im Bayerischen Wald. Zur Stärkung der

Population werden folgende Maßnahmen

angegeben: Trans-Lynx Projekt zur

grenzüberschreitenden Analyse, Überwachung

und Sicherung der Population,

Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation von

Vorkommen und Abwanderung der

Jungluchse, Weiterentwicklung des

Managementplans. Auch hier werden keine

konkreten Maßnahmen angegeben und

lediglich auf die Weiterentwicklung des

Managementplans hingewiesen.

Die Behauptung von ausreichenden und

ausgeschöpften Möglichkeiten zur Ermittlung

in den Fällen illegal getöteter können nicht

nachvollzogen werden. Es fehlt bereits an

einer einheitlichen, an einer Stelle

zusammenlaufenden Dokumentation von

tatsächlichen und mutmaßlichen illegalen

Tötungen (bspw. Greifvogelvergiftung). Der

Einsatz von Polizeibeamten aus den

Dienststellen vor Ort hat Vor -, überwiegend

aber Nachteile, die zu Lasten der Beamten

gehen. Ihre Ortskenntnis und das Wissen über

(soziale) Strukturen vor Ort macht das Defizit

von Personalmangel in den meisten kleinen

Dienststellen und die fehlende Routine bei

derartigen Tatbeständen nicht wett. Auch

kann die lokale Verbundenheit durchaus zu

Problemen des Beamten im Alltag führen. So

gesehen ist es wichtig Hilfe von

überregionalen Behörden einzufordern, trotz,

wie vom Bayer. Ministerium des Inneren

versicherter, Zusatzausbildung.

Sollten alle möglichen Wege zur Ermittlung

der Täter eingeschlagen werden, so muss sich

die Politik dennoch die Frage stellen: warum

wurde bislang keiner der Straftäter ermittelt?

Nachtrag: In der Sendung Tatort Luchswald

(Bayerischer Rundfunk, 26.07.14) wurde die

Thematik Illegaler Nachstellung auf Luchse im

Bayerischen Wald näher beleuchtet.

Verschiedenen Hinweisen wurde

nachgegangen, vor Ort wurden Gespräche

geführt und nachgehakt. Auf Grund dieses

Beitrags stelle der Landtags-abgeordnete

Markus Ganserer (Bündnis 90/Die Grünen)

erneut eine Anfrage. Die Antworten finden

sich, ebenso wie die vorangegangenen

Anfragen, im Anhang des vorliegenden

Dokuments.

Im Anhang:

Anfrage M. Ganserer, Dr. c. Magerl vom

29.11.2013 „Strafverfolgung illegaler

Luchstötung in Bayern“

Anfrage M. Noichl vom 13.06.2013 „Situation

der Luchse in Bayern“

Anfrage M. Ganserer vom 17.09.2014 „Illegale

Luchstötung“

Faltblatt zur Petition Ehrensache

Stellungnahme des Aktionsbündnisses „Unser

Luchs“ vom Juli 2013

Presseinformationen der Gregor Louisoder

Umweltstiftung zur Thematik

Auswahl an Berichterstattung aus den Medien

„Umweltkriminalität aufdecken –

Ermittlungsbehörden stärken“ Beitrag und

Zusammenstellung existierender Strukturen in

anderer Ländern von Dr. C. Miller

StMUG - Postfach 81 01 40 - 81901 München

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Standort Rosenkavalierplatz 2 81925 München

Öffentliche Verkehrsmittel U4 Arabellapark

Telefon/Telefax +49 89 9214-00 / +49 89 9214-2266

E-Mail [email protected]

Internet www.stmug.bayern.de

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Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Maria Noichl (SPD) vom 13.06.2013 betreffend Situation der Luchspopulation in Bayern Anlagen: 3 Abdrucke dieses Schreibens

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsmi-

nisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt:

1. Welche Ergebnisse hat das Luchsmonitoring in Bayern bisher hervor-

gebracht?

Das nach internationalen Standardkriterien durchgeführte Luchsmonitoring in

Bayern hat folgende Ergebnisse erbracht:

Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon +49 89 9214-00 München 65a-U8644.0-2013/4-3 [email protected] .07.2013

- 2 -

• Ein dauerhaftes Luchsvorkommen gibt es nur im Inneren und in Teilen des Vor-

deren Bayerischen Waldes. Der letzte Nachweis aus dem Fichtelgebirge stammt

vom März 2008.

• Erfolgreiche Fortpflanzung ist nur im Bayerischen Wald entlang des Grenzkam-

mes zwischen Dreisessel (Dreiländereck D-CZ-A) und Arber-Kaitersberg (südli-

che Oberpfalz) nachgewiesen.

• Die kleine Population in Ostbayern stagniert auf sehr niedrigem Niveau. Es ge-

lingt dem Luchs nicht, sich auszubreiten und im Vorfeld der großen Staatswal-

dungen dauerhaft anzusiedeln.

2. Wie bewertet die Bayerische Staatsregierung die Ergebnisse des Luchsmonito-

rings?

Das in Bayern etablierte Luchsmonitoring hat eine hohe Qualität. Die Ergebnisse

über die Verbreitung und den Bestand des Luchses in Bayern sind fundiert und rea-

listisch. Im Rahmen der FFH-Berichtspflicht 2006-2012 hat das Bayerische Lan-

desamt für Umwelt die Situation (in der kontinentalen biogeographischen Region)

beispielhaft für die Jahre 2011 und 2012 wie folgt zusammengefasst und bewertet:

• Reproduktionseinheiten: 3

• Minimalschätzung reproduktionsfähiger Tiere: 12

• Erhaltungszustand: ungünstig-schlecht

• Zukunftsaussichten: schlecht

3. Welche Gründe sieht die Staatsregierung für die fehlende Ausbreitung der

Luchspopulation in den vergangenen Jahren an und wie will Sie diese künftig

beheben?

Da ausreichend geeignete Lebensräume und Nahrung zur Verfügung stehen, seit

2001 wiederholt die Aufzucht von Jungtieren nachgewiesen wurde und verkehrsbe-

dingte Verluste nur sporadisch auftreten, sind illegale Nachstellungen die einzig plau-

sible Erklärung für die Stagnation des Luchsbestandes in Bayern. Zwar werden getö-

tete Tiere nur selten gefunden (3 Fälle in den vergangenen 20 Jahren), doch spre-

- 3 -

chen weitere Indizien für eine illegale Verfolgung:

• Die Auswertung der Bilder von Fotofallen ergab häufige Wechsel der Individuen,

die ein bestimmtes Gebiet durchstreiften. Zunächst wiederholte Registrierungen

bestimmter Individuen dokumentierten die Eignung der Gebiete als Lebensraum

für den Luchs, so dass ein plötzliches Abwandern aus natürlichen Gründen un-

wahrscheinlich gewesen wäre.

• Von radiotelemetrisch überwachten Individuen verstummten plötzlich die Sender-

signale. Die jeweiligen Individuen wurden von da an weder beobachtet noch

durch Fotofallen registriert.

Die Staatsregierung beabsichtigt folgende Maßnahmen zur Stärkung der Luchspopu-

lation im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet:

• Umsetzung des Trans-Lynx-Projekts (2013-2015) zur grenzüberschreitenden

Analyse, Überwachung und Sicherung der Luchspopulation.

• Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für den Luchs unter verstärkter Beteiligung

der Jägerschaft, der Bayerischen Staatsforsten und weiterer Akteure.

• Verbesserte Dokumentation des Auftretens von jungen Luchsen und ihren Ab-

wanderungsbewegungen.

• Aktualisierung und Weiterentwicklung des Luchs-Managementplans, um das Ziel

der Bayerischen Biodiversitätsstragie, die Wiederausbreitung streng geschützter

Arten und den Aufbau überlebensfähiger Populationen zu fördern, auch für den

Luchs zu erreichen.

4. Welche Schlüsse zieht die Staatsregierung aus den illegalen Tötungen von

Luchsen in der letzten Zeit?

Die beiden 2012 und 2013 nachgewiesenen Fälle illegaler Tötungen zeigen, dass

einzelne Personen dazu bereit sind, die mit erheblichem Mitteleinsatz, viel ehrenamt-

lichem Engagement und großer öffentlicher Anteilnahme seit vielen Jahren durchge-

führten Bemühungen zum Erhalt des Luchses zunichte zu machen. Durch welche

Maßnahmen solche illegalen Zugriffe verhindert werden können, wird im Rahmen der

Aktualisierung und Weiterentwicklung des Luchs-Managementplans unter Beteili-

gung aller betroffenen Institutionen und Experten erörtert.

- 4 -

5. Wie stellt sich der Ermittlungsstand hinsichtlich der Tötungsdelikte dar?

In der schriftlichen Anfrage vom 17.06.2013 „Situation der Luchspopulation in Bayern

Teil II“ wurden detaillierte Auskünfte über den aktuellen Ermittlungsstand hinsichtlich

der illegalen Tötung von Luchsen im Bayerischen Wald erbeten. Deshalb kann hier

auf die Antwort der Staatsregierung zu jener Anfrage verwiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marcel Huber MdL Staatsminister

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München

Telefon: 089 2192-01 E-Mail: [email protected] Odeonsplatz 3 80539 München Telefax: 089 2192-12225 Internet: www.innenministerium.bayern.de U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)

Vorab per E-Mail ([email protected]) Präsidentin des Bayer. Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter München

PI/G-4254-3/441 I 23.09.2014

IC5-2808.3-6 STR Herr Strasser 14.11.2014

Telefon / - Fax Zimmer E-Mail

089 2192-2878 / -12762 168 [email protected]

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Markus Ganserer vom 17.09.2014 betreffend Illegale Luchstötungen Anlagen 3 Kopien dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministeri-

um der Justiz und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie

folgt:

zu 1.:

a) Wie viele Gutachten über die Größe des Schrotes, mit dem die trächtige

Luchsin bei Bodenmais geschossen wurde, wurden im Zuge der Ermittlungen

angefertigt?

b) Warum widersprechen sich die in den jeweiligen BR-Beiträgen angesproche-

nen Schrotgrößen?

c) Warum wurde ein zweites Gutachten erstellt, das dem vorherigen Gutachten

widerspricht?

- 2 -

a) Durch die Ermittlungsbehörden wurde ein Gutachten beim Bayerischen Lan-

deskriminalamt (BLKA) München in Auftrag gegeben, welches mit Datum vom

04.07.2014 erstellt wurde.

b) Bei den polizeilichen Ermittlungen ergab sich kein Widerspruch bezüglich der

verwendeten Schrotgrößen. Das Gutachten des BLKA München stellte eine

verwendete Schrotgröße von 3,5 mm bzw. 3 mm fest.

In der Sendung „natur exclusiv“ des Bayerischen Fernsehens am 26.07.2014,

19.00 Uhr, mit dem Sendetitel „Tatort Luchswald – Auf Spurensuche mit

Andreas Hoppe“ gab der Pressesprecher des Polizeipräsidiums (PP) Nieder-

bayern irrtümlich eine vom Ermittlungsergebnis abweichende Schrotgröße an.

Der Pressesprecher des PP Niederbayern hatte im Vorfeld des Interviews keine

Kenntnisse zum Durchmesser der Schrotprojektile. Bei den vorangegangenen

Presseanfragen verschiedenster Medien zum gleichen Thema stellte sich diese

Detailfrage zu keinem Zeitpunkt. Gleichfalls war die Schrotgröße auch kein

Thema bei der üblichen „Voranfrage“ für das Interview. Der Pressesprecher hat-

te sich somit nicht gezielt auf dieses spezifische Ermittlungsdetail vorbereitet.

c) Durch die Ermittlungsbehörden wurde kein zweites Gutachten in Auftrag gege-

ben.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt gab bei einem schwedischen Institut

(Institut f. Zootomie/Anatomiska in Edsele) eigeninitiativ ein Gutachten in Auf-

trag, welches mit Datum vom 28.03.2014 erstellt wurde. In dem Gutachten

wurden Schrotgrößen von 2 bzw. 2,5 mm festgestellt. Jedoch lagen dem

schwedischen Institut keine sichergestellten Schrotkörner zur Begutachtung

vor.

zu 2.:

a) Wie konnte es in dem ersten Gutachten zu der falschen Angabe der Schrotgrö-

ße kommen?

b) Wieso gab der damalige Polizeisprecher Niederbayers mit 2 mm eine falsche

Schrotgröße an, obwohl das LKA-Gutachten eine Schrotgröße von 3,5 mm

ergab?

- 3 -

c) Hatte der damalige Polizeisprecher Niederbayerns überhaupt Kenntnisse über

die Schrotgröße?

a) Durch die Ermittlungsbehörden wurde nur ein Gutachten beim BLKA München

in Auftrag gegeben. Das BLKA München stellte in seinem Gutachten eine

Schrotgröße von 3,5 mm bzw. 3 mm fest.

b) und c)

Auf die Antwort zu Frage 1 b) wird verwiesen.

zu 3.:

Warum wurden die Untersuchungsergebnisse, die 3,5 mm Schrotgröße ermittel-

ten, nicht in dem besagten Fernsehbeitrag „Tatort Luchswald“ von der Polizei an-

gegeben?

Eine diesbezügliche Fragestellung bzw. Thematisierung wurde an den Presse-

sprecher nicht herangetragen.

zu 4.:

a) Warum wurde der damalige Polizeisprecher Stephan Lehner von seinem Amt

als Pressesprecher Niederbayerns abgezogen und ist jetzt mit anderen Aufga-

ben betraut?

b) Gibt es dazu einen Zusammenhang mit seinen in dem Fernsehbericht „Tatort

Luchswald“ getätigten falschen Aussagen zu der Schrotgröße?

c) Gibt es in diesem Zusammenhang Hinweise, dass damit von einem Verdacht

gegenüber der Jägerseite abgelenkt werden sollte, da die Schrotgröße von

2mm von Sportschützen genutzt wird, 3,5 mm jedoch gängige Jagdmunition

ist?

a) Im Dezember 2013 wurde der Polizeivizepräsident des PP Niederbayern mit

der Leitung der Projektgruppe „Neue Dienstkleidung der Bayerischen Polizei“

beauftragt. Der Pressesprecher wurde im Dezember 2013 zu dem beim PP

Niederbayern für diese Projektgruppe eingerichteten Projektbüro vorüberge-

hend umgesetzt und bringt dort seine Erfahrungen in den Bereichen Presse-

und Öffentlichkeitsarbeit sowie Projekt- und Stabsarbeit ein. Nach Projektende

- 4 -

wird er nach derzeitigem Planungsstand wieder seine bisherige Tätigkeit als

Pressesprecher des PP Niederbayern aufnehmen.

b) Der Wechsel des Pressesprechers innerhalb des PP Niederbayern steht in kei-

nerlei Zusammenhang zur Thematik „Illegale Luchstötungen“, sondern ist aus-

schließlich fachlich begründet (vgl. Antwort zu Frage 4 a).

c) Der Beamte ist in seiner Freizeit weder Sportschütze noch Jäger und unterhält

auch keine privaten Kontakte zu den genannten Gruppen. Zum Zeitpunkt des

Interviews hatte er kein detailliertes Wissen, welche Schrotmunition mit wel-

chem Durchmesser bei Sportschützen bzw. Jägern Verwendung findet.

zu 5.:

a) Wie wird die Aussage des zuerst mit dem Fall Tessa beauftragten Polizisten,

der dann wegen Befangenheit von dem Fall der vergifteten Luchsin bei

Rinchnach abgezogen wurde, bewertet, „er habe die vergiftete Luchsin nie ge-

sehen und sei auch nie am Tatort gewesen. Er wisse, dass da einiges schief

gelaufen sei.“?

b) Wie sorgfältig und mit welchem Zeitaufwand wurde an den jeweiligen Tatorten

ermittelt?

c) Gab es Versuche den Standort zu ermitteln an dem die trächtige Luchsin bei

Bodenmais erschossen wurde?

a) Grundsätzlich ist zur Fragestellung festzustellen, dass der zuerst ermittelnde

Polizeibeamte der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Regen nicht wegen

festgestellter „Befangenheit“ von dem Fall der vergifteten Luchsin abgezogen

wurde. Nach öffentlichen Diskussionen in den Medien hinsichtlich einer nicht

objektiven Ermittlungsführung wurde die benachbarte Polizeiinspektion

Viechtach in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf und dem PP

Niederbayern aus Neutralitätsgründen mit der weiteren Sachbearbeitung beauf-

tragt.

Bei beiden Fällen der Luchstötung lagen zwischen der Auffindezeit der getöte-

ten Luchse und der Anzeigenerstattung mehrere Tage. Beide Tierkadaver wur-

den kurz nach dem Auffinden von der Nationalparkverwaltung bzw. dem Baye-

rischen Landesamt für Umwelt sichergestellt und zu weitergehenden Untersu-

- 5 -

chungen weggebracht, ohne dass die Polizei hierüber informiert wurde. Erst

Tage später wurde bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf bzw. der Polizeiin-

spektion Regen Strafanzeige erstattet. Durch den zuerst ermittelnden Polizei-

beamten wurde im Hinblick auf die Fragestellung bestätigt, dass er die vergifte-

te Luchsin „Tessa“ nie gesehen hat, da er erst mit Eingang der staatsanwalt-

schaftlichen Ermittlungsakte am 02.04.2014 mit den Ermittlungen beauftragt

wurde.

Die Aussage, dass der erstermittelnde Polizeibeamte „nie am Tatort“ gewesen

sei, entspricht nicht den Tatsachen. Gemäß Tatortbefundbericht war der Poli-

zeibeamte nach Eingang des Ermittlungsauftrages am 02.04.2014 bereits einen

Tag später zur Durchführung der notwendigen Ermittlungen am Tatort.

Der erstermittelnde Polizeibeamte gab in seiner schriftlichen Stellungnahme an,

dass die Aussage, „dass da einiges schief gelaufen sei“, von dem Ersteller des

Gutachtens des schwedischen Instituts stammte und ihm gegenüber geäußert

wurde. Die Äußerung bezieht sich anscheinend auf den Zeitpunkt des Auffin-

dens der vergifteten Luchsin und der tatsächlich sehr späten Hinzuziehung der

Polizei.

b) Sofort nach Bekanntwerden der beiden Sachverhalte (Straftaten) wurden nach

Mitteilung des Polizeipräsidiums Niederbayern von der Staatsanwaltschaft

Deggendorf und den Polizeiinspektionen Regen und Viechtach alle erforderli-

chen Ermittlungsmaßnahmen unter Beteiligung aller Fachstellen (Bayerisches

Landeskriminalamt – Sachgebiet 207 Waffen, Nationalparkverwaltung Bayeri-

scher Wald, Institut für Tierpathologie LMU München, Bayerisches Landesamt

für Umwelt, Referat 56 – Wildtiermanagement, LRA Regen – Untere Jagdbe-

hörde und dem örtlichen Naturschutz- und Jagdverband) durchgeführt. Dabei

wurden die Tatorte mehrmals aufgesucht und auch die Umgebung der jeweili-

gen Tatorte mit hohem Zeitaufwand auf entsprechende Hinweise bzw. Spuren

untersucht. Die Ergebnisse der Tatortarbeit sind in der Ermittlungsakte festge-

halten.

c) Durch den erstermittelnden Polizeibeamten wurden im Beisein eines Kollegen

und unter hohem Zeitaufwand mehrere Ermittlungen vorgenommen, um den

Ort der Schussabgabe zu ermitteln. Hierzu wurden unter anderem die jagdli-

- 6 -

chen Einrichtungen des Staatsforstbetriebes Bodenmais als auch der angren-

zenden Privatreviere abgesucht.

zu 6.:

a) Welche Schlüsse bzw. Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den Er-

kenntnissen des oben angesprochen Artikels in der „Biological Conservation“?

b) Gibt es von Seiten der Staatsregierung Bemühungen, die illegalen Tötungen

der Luchse innerhalb und außerhalb des Nationalparks Bayerischer Wald ein-

zudämmen bzw. die jeweilige Strafverfolgung konsequenter zu gestalten?

Die Fragen 6 a) und 6 b) werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam

beantwortet.

Der erwähnte Artikel „Protected areas shape the spatial distribution of a European

lynx population more than 20 years after reintroduction” in Nr. 177 (2014) der Zeit-

schrift „Biological Conservation“ untersucht unterschiedliche Parameter, die die

räumliche Ausbreitung des Luchsvorkommens im Bayerischen Wald beeinflussen

könnten. Die wissenschaftliche Veröffentlichung kommt dabei – stark vereinfacht

formuliert – unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Aufenthaltswahrscheinlich-

keit von Luchsen außerhalb des Nationalparks stark abnimmt. Aus einer Reihe

von Erklärungsansätzen werden illegale Luchstötungen außerhalb des National-

parks Bayerischer Wald als wahrscheinlichster Grund für diesen Befund heraus-

gearbeitet. In Bayern gibt es ein dauerhaftes Luchsvorkommen nur im Bayeri-

schen Wald, aktuell werden mindestens 12 adulte Tiere geschätzt. Im Hinblick auf

die Populationsentwicklung ist naheliegend, dass illegale Nachstellungen diese

beeinflussen. Der genannte Artikel kommt ebenfalls zu dieser Einschätzung.

Das Anliegen der Staatsregierung ist es, den Luchs im Bayerischen Wald zu erhal-

ten. Dazu bestehen eine Reihe von Projekten, um den Bestand besser zu über-

wachen und vor allem die Akzeptanz des Luchses in der Öffentlichkeit zu steigern

(vgl. Frage 8 b). Soweit Straftaten gegen die Umwelt im Raum stehen, ist deren

Verfolgung primär Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Zentrales Anliegen

der Staatsregierung ist eine bestmögliche Sensibilisierung der Strafverfolgungsbe-

hörden vor Ort. Deshalb stehen die betroffenen Ressorts bereits in Kontakt, um

Verbesserungsmöglichkeiten bei der Verfolgung von Artenschutzdelikten auszulo-

ten.

- 7 -

zu 7.:

a) Brachte die Dokumentation „Tatort Luchswald“ neue Erkenntnisse für die

Staatsanwaltschaft?

b) Wurden in Folge dessen neue Ermittlungen aufgenommen bzw. wiederaufge-

nommen?

c) Gibt es auch Ermittlungen im Bereich des illegalen Pelzhandels in Bezug auf

die illegalen Luchstötungen im Bayerischen Wald?

a) Die Dokumentation „Tatort Luchswald“ brachte keine neuen Erkenntnisse für

die Staatsanwaltschaft.

b) Die Ermittlungen im Verfahren wurden bereits nach Bekanntwerden des Gut-

achtens des schwedischen Instituts (siehe Hinweis zu Antwort 1.) von der

Staatsanwaltschaft Deggendorf wiederaufgenommen und im Juli 2014 erneut

nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Es hatte sich herausge-

stellt, dass in dem Gutachten des schwedischen Instituts von falschen Vorraus-

setzungen ausgegangen worden war. Von einer erneuten Wiederaufnahme

nach Ausstrahlung der Dokumentation wurde nach einer polizeilichen Auswer-

tung abgesehen, da sich keine neuen Ermittlungsansätze ergaben.

c) Ermittlungen im Bereich des illegalen Pelzhandels werden von der Staatsan-

waltschaft Deggendorf nicht geführt.

zu 8.:

a) Wie steht die Staatsregierung zur Aussage des im „Tatort Luchswald“ interview-

ten Jägers, „in der Wildbahn ist kein Platz für wilde Tiere“, womit der Luchs

gemeint war?

b) Mit welchen Maßnahmen, z.B. der Öffentlichkeitsarbeit, geht die Staatsregie-

rung vor, um der Bevölkerung die Notwendigkeit des Schutzes des Luchses

und der Einhaltung der Gesetze näher zu bringen und Aussagen wie unter 8.a)

entgegenzuwirken (bitte bei allen Maßnahmen deren Art der Umsetzung nebst

den jeweils Verantwortlichen aufzählen)?

c) Ist bei diesen Maßnahmen die anerkannte Vereinigung der Jäger eingebunden

und/oder ist diese selbst aktiv?

- 8 -

a) Der Luchs ist Bestandteil der ursprünglichen Lebensgemeinschaft im Bayeri-

schen Wald und anderen waldreichen Regionen Bayerns. Deshalb unterstützt

die Staatsregierung seine natürliche Ausbreitung in geeigneten Habitaten. Ziel

ist eine vitale Luchspopulation, die ihren Lebensraum selbst wählt. Eine Aus-

setzung oder Verbringung von einem Ort zum anderen ist dagegen nicht vorge-

sehen. Dies wurde 2008 in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Behörden,

Institutionen, Verbänden und Vereinen im Rahmen der Steuerungs- und Ar-

beitsgruppe „Wildtiermanagement/Große Beutegreifer“ vereinbart und im „Ma-

nagementplan Luchse in Bayern“ niedergelegt.

b) Maßnahmen mit dem Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung sind Gegen-

stand des bayerischen Wildtiermanagements, in dem insbesondere die Einbin-

dung betroffener Interessensgruppen eine wichtige Rolle spielt. So haben be-

reits an der Erarbeitung des bayerischen Luchs-Managementplans zahlreiche

Behörden, Institutionen, Verbände und Vereine im Rahmen der Steuerungs-

und Arbeitsgruppe „Wildtiermanagement/Große Beutegreifer“ mitgewirkt. Der

Luchs-Managementplan ist durch das Staatsministerium für Umwelt und Ver-

braucherschutz (früher Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbrau-

cherschutz) als Broschüre für die Bürgerinnen und Bürger herausgegeben und

enthält neben den Grundsätzen und Hintergründen des Wildtiermanagements

bei Luchsen auch weitere praktische Informationen und Handreichungen für die

Öffentlichkeit. Im Rahmen der Aktualisierung und Weiterentwicklung des baye-

rischen Luchs-Managementplans soll erörtert werden, durch welche Maßnah-

men illegale Zugriffe auf Luchse künftig verhindert werden können.

Daneben existieren verschiedene Projekte mit der Zielsetzung, den Bestand

besser zu überwachen und vor allem die Akzeptanz des Luchses in der Öffent-

lichkeit zu steigern. Die Staatsregierung finanzierte zu einem erheblichen Anteil

das Luchsprojekt Bayern, das den tatsächlichen Luchsbestand erfasste, die

Menschen vor Ort sachlich und fachlich fundiert informierte und die Akzeptanz

und Toleranz gegenüber dieser Tierart auf der Grundlage von Fakten gefördert

hat, um ein akzeptiertes und langfristiges Miteinander von Mensch und Luchs

zu erreichen. Im Anschluss läuft nun das „Trans-Lynx-Projekt“. Es führt als

deutsch-tschechisches Kooperationsprojekt Maßnahmen zum Schutz und zum

Management des Luchses erstmals großräumig und populationsübergreifend

durch. Außerdem umfasste die Wildtierforschung im Nationalpark Bayerischer

- 9 -

Wald ein Luchsprojekt, das auch mit dem Ziel der Verbesserung der Akzeptanz

für den Luchs das Verhalten des Tieres untersuchte. Zu den Ergebnissen die-

ses Projekts gehört die in Frage 6 a) angesprochene wissenschaftliche Veröf-

fentlichung in „Biological Conservation“ Nr. 177 (2014). Die Forschungstätigkei-

ten wurden durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Wirksam-

keit der Öffentlichkeitsarbeit ist u. a. daran abzulesen, dass der Luchs in vielfäl-

tiger Weise von der Tourismusbranche als Werbeträger für die Region des bay-

erischen Waldes eingesetzt wird.

c) Der Bayerische Jagdverband ist Mitglied in der Steuerungs- und Arbeitsgruppe

Wildtiermanagement/Große Beutegreifer (vgl. Frage 8b).

Mit freundlichen Grüßen Joachim Herrmann Staatsminister

Ehrensache!Naturschutzkriminalität stoppen…

Impressum: Herausgeber: Gregor Louisoder Umweltstiftung, Brienner Strasse 46, 80333München, [email protected], www.umweltstiftung.comTexte: Claus Obermeier, Stefanie Jaeger. Gestaltung: KOPFBRAND.com. Bilder: Archiv GLUS, Miha Krofel. Gedruckt auf 100% Recyclingpapier. © 2013

Ein Projekt der

Gregor Louisoder Umweltstiftung

www.umweltstiftung.com

bayern-wild.de

Naturschutzkriminalität jetzt stoppen – hohe Belohnung für Hinweise

Melden Sie alle Verdachtsfälle der Polizei und zusätzlich an [email protected] Jede Nachstellung ist eine Straftat nach Naturschutzrecht, die mit Gefängnisstrafen oder hohen Geldstrafen und zu-sätzlich bei Jägern mit Entzug von Jagd- und Waffenschein geahndet werden kann. Die Umweltverbände setzen hohe Belohnungen aus (weitere Infos im Internet).

Checkliste:• Mit Handy Fotos machen (Tiere, verdächtige Gegenstände, Spuren)• Polizei telefonisch informieren, auf sofortiger Beweis- sicherung bestehen, bis zum Eintreffen unbedingt vor Ort bleiben• Fotos, Zeugen und Aufnahmenummer der Polizei an [email protected] schicken

www.twitter.com/bayernwild

Informationen und AnsprechpartnerInformation und Bekanntmachungen über Naturschutzkriminalität sind wichtig! Melden Sie Verdachtsfälle (siehe Rückseite) und informieren Sie sich. Bei folgenden Institutionen und Ansprechpartnern können Sie sich über illegale Jagd auf geschützte Wildtierarten informieren: Bündnis ‚Unser Luchs‘: www.unser-luchs.de mail [email protected]

Greifvogelvergiftung: Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV), Geschäftsstelle Niederbayern (umfangreiches Infoangebot, Meldebogen): http://niederbayern.lbv.de/aktiv-werden/greifvogel-verfolgung.html, mail [email protected]

Luchsprojekt / Trägergemeinschaft von Landesbund für Vogelschutz, Bund Naturschutz, Wildland Stiftung und WWF: www.luchsprojekt.de, mail [email protected]

Luchse im Bayerischen Wald – vergiftet und geschossenImmer wieder werden Fälle von getöteten Luchsen bekannt. Doch diese Tiere gehören zu den besonders geschützten Arten. Diverse nationale und internationale Gesetze stellen ihn unter Schutz. Das Nachstellen und Töten ist eine Straftat und wird mit Geldbußen, Entzug des Jagd- und Waffenscheines oder sogar Freiheitsstrafe ge-ahndet. Luchse kommen in Bayern bislang nur im Bereich des Bayerischen Waldes vor. Kerngebiet ist der National-park. Durch langjährige Feldforschung weiß man, dass es jährlich Nachwuchs gibt. Doch die Verbreitung der Katzen stagniert. Die Jungtiere wandern ab, ihr Verbleib ist weitgehend unklar. Weitere Infos zu den einzelnen Themen finden Sie in unserem Onlineangebot. Illegale Tötung von Luchsen ist kriminell 2012 wurde die Luchsin Tessa vergiftet. Das verwendete Gift Carbofuran ist für Mensch und Tier gefährlich. Der Täter nahm dadurch leichtfertig in Kauf, auch Menschen und Haustieren zu schaden. 2013 wurde eine junge Luchsin gefunden – hoch tragend und mit Schrot erschossen. Dies sind nur die offiziell bekannten Fälle der jüngsten Zeit. Das Verschwinden weiterer Luchse gibt Rätsel auf. Dies sind herbe Rückschläge für die Luchspopulation Bayerns. Warum wird den Luchsen nachgestellt? Sie sind keine Gefahr für den Menschen, die Übergriffe z.B. auf Hühner, Schafe oder Gehegewild sind verschwindend gering. Sollten Nutztiere gerissen werden, steht dem Besitzer

eine Entschädigung zu. Die Hauptnahrung der Luchse in Bayern sind Rehe. Damit gelten sie oftmals als Konkurrenten der Jäger. Doch ein Miteinander dieser beiden Jäger ist möglich!er umf

assende Ratgeber „Lernen, mit dem WolfGreifvögel – gefangen, vergiftet und geschossenGreifvögel stehen in Deutschland unter Schutz. Dennoch werden Rotmilan, Habicht, Bussard und Co. in Fallen gefangen, vergiftet und geschossen. In diesen Fällen drohen ebenfalls Geldstrafen, gegebenenfalls Entzug des

Waffen- und Jagdscheins oder Gefängnisstrafe. Die Vögel gelten als Jagdkonkurrenten und Gefahr für Tauben und Geflügel. Zahlen aus Nordrheinwestfalen zeigen, wie hoch die illegale Nachstellung auf Greifvögel ist: 360 Tiere wurden hier von 2005-2009 gefangen, verletzt oder getötet. Auch für Greifvögel in Bayern bedeuten Nachstellungen einen massiven Eingriff in die bestehenden Vorkommen. Es gibt eine Liste von Verdachtsfällen auf Vergiftungen oder nachgewiesenen Beschuss. Die Straftäter können oft nicht ermittelt werden. Weitere Infos finden Sie in unserem Onlineangebot.

Forderungen der Naturschutzorganisationen• Intensive Strafverfolgung – das illegale Töten geschützter Tierarten ist kein Kavaliersdelikt! Naturschutzkriminalität ist kein Fall für die örtliche Polizeiinspektion. Wie in anderen Ländern selbstverständlich, müssen auch in Bayern spezielle Dienststellen wie das bayerische Landeskriminalamt die Ermittlungen übernehmen.• Was tun wenn…? Klare Regelungen zur Meldung und Verfolgung von Naturschutzkriminalität müssen allgemein (Polizeidienststellen, Gemeinden, Bauhöfe, Forstämter etc.) bekannt sein.• Schnelle Information der Öffentlichkeit• Dokumentation und Veröffentlichung von Verdachtsfällen

1

Stellungnahme Aktionsbündnis Unser Luchs

Je weniger man bei Umweltdelikten hinschaut und ermittelt, desto weniger entdeckt man.

Das steht in den Lehrbüchern über Kriminologie und die tägliche Erfahrung bestätigt es.

Deshalb hat sich eine breite Front von Umweltverbänden zusammengeschlossen, um der

Forderung nach einer effektiveren Verfolgung von Umweltdelikten in Bayern Nachdruck zu

verleihen. Ein entscheidender Schritt auf diesem Wege ist eine Umorganisation im Bereich

der ermittelnden Behörden und der Aufbau einer schlagkräftigen Ermittlungsgruppe

Naturschutzkriminalität in Bayern. Eigene Ermittlungsbereiche im Landeskriminalamt

machen eine gezielte Strafverfolgung möglich. Länder wie Österreich und Großbritannien

gehen hier mit gutem Beispiel voran. Nordrhein- Westfalen hat seit 2004 eine Stabsstelle

Umweltkriminalität am Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und

Verbraucherschutz.

Konsequente Ahndung von Umweltschutzkriminalität ist wichtig, da

- gegen Tierschutz-, Naturschutz- und Jagdgesetz und Umweltrecht verstoßen wird

- Menschen, Nutz- und Haustiere gefährdet werden

- streng geschützte, seltene Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand bedroht

werden

- Lebensräume zerstört werden

- Wildtierarten wie Luchs, Fischotter und Rotmilan, sowie besondere Lebensräume

(Flußsysteme, Wälder, natürliches Offenland) zum charakteristischen,

ursprünglichen und einmaligen Bild Bayerns gehören

- Bayern eine internationale Verantwortung hat, Artenvielfalt zu sichern (Bayer.

Biodiversitätsstrategie, 2008)

- Nach Bayerischem Naturschutzgesetz der Eigenwert der natürlichen Schöpfung

anzuerkennen ist

Ehrensache!

Umweltkriminalität aufdecken –

Ermittlungsbehörden stärken!

2

Einige aktuelle Fälle von Tötung geschützter Wildtiere in Bayern:

- 2013: Im Mai Vergiftung mehrerer Mäusebussarde im Landkreis Landshut

- 2013: Ostheim vor der Rhön: Zwischen 20.3.13 und dem 2.4.13 wurden fünf

Mäusebussarde, neun Rotmilane, ein Schwarzmilan, sechs Rotfüchse, zwei

Steinmarder und eine Elster vergiftet aufgefunden

- 2013: Landkreis Regen: erschossene Luchsin

- 2012: Landkreis Regen: vergiftete Luchsin

- 2011: Landkreis Rottal Inn: Fund von 17 Giftködern und 5 verendeten Greifvögeln

- 2010: Landkreis Straubing: über 100 tote Vögel durch präparierte Maiskörner um ein

Feld

- …

Entscheidend für den Erfolg bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität sind dabei

folgende Punkte:

- Eine fachkundige, regional unabhängige Ermittlungseinheit

- Strikte Strafverfolgung adäquat zum Schutzstatus und den gesetzlichen Vorgaben

- die Möglichkeit bei Verdachtsfällen oder Hinweisen selbständig Vorermittlungen

einzuleiten

- ein breites Spektrum an Zuständigkeiten, von Naturschutzvergehen bis Abfalldelikt,

Tötung geschützter Arten bis CITES Vergehen

- eine durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen den einzelnen, befassten

Organen

- eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Behörden und Interessenverbänden um

Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen

- Dokumentation von Verdachtsfällen und Ermittlungsergebnissen und deren

Veröffentlichung

- Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz,

Gefährdung

Wir fordern die politischen Entscheidungsträger in Bayern auf, dafür zu sorgen, dass

auch in unserem Bundesland eine entsprechende, schlagkräftige Gruppe auf

Landesebene aufgebaut wird und die dafür notwendigen Anpassungen im

Bayerischen Polizeiorganisationsgesetz vorgenommen werden.

Ehrensache!

Umweltkriminalität aufdecken – Ermittlungsbehörden stärken!

3

Juli 2013

Dr. Janosch Arnold, Referent Großsäuger in Europa, WWF Deutschland

Dr. Kai Frobel, Artenschutzreferent Bund Naturschutz in Bayern e.V.

Dr. Wolfgang Kornder, 1. Vorsitzender Ökologischer Jagdverein Bayern

Dr. Andreas von Lindeiner, Artenschutzreferent, Stellvertretender Geschäftsführer,

Landesbund für Vogelschutz

Dr. Klaus Lintzmeyer, Schriftführer Verein zum Schutz der Bergwelt

Claus Obermeier, Vorstandsvorsitzender Gregor Louisoder Umweltstiftung

Jens Schlüter, Aktionsbündnis „Unser Luchs“

Jochen Stieglmeier, 1. Vorsitzender Nationalpark Partner Bayerischer Wald

Kontakt

Stefanie Jaeger

Gregor Louisoder Umweltstiftung

Projektstelle Naturschutzkommunikation

Brienner Straße 46

80333 München

Tel.: 089/54212142

Mail: [email protected]

Ehrensache!

Umweltkriminalität aufdecken – Ermittlungsbehörden stärken!

Presseinformation 23.5.2013

Luchstötung Bayerischer Wald: 10000€ Belohnung und Sonderseite mit Hintergrundinfos Ab sofort mindestens 10000€ Belohnung für Hinweise zu allen derartigen Fällen - Internetseite informiert über Naturschutzkriminalität in Bayern München, 23.5.2013. Die bereits im Fall Tessa (Luchsvergiftung 2012) ausgelobte Belohnung von

10000€ für Hinweise, die zur Verurteilung eines Täters führen, wird von der Gregor Louisoder

Umweltstiftung für alle Fälle einer Tötung von Wolf oder Luchs in Bayern garantiert. Wenn wie

im aktuellen Fall bereits von anderen Organisationen wie dem Bund Naturschutz oder ÖJV

Belohnungen ausgelobt wurden, erfolgt eine Aufstockung auf 10000€. Entsprechende

Hintergrundinformationen enthält die neue Internetseite „Ehrensache: Naturschutzkriminalität

stoppen" (http://www.glus.org/projekte/bayern-wild/ehrensache.html), die Seite wird zurzeit

weiter ausgebaut.

Wilderei, Naturschutz- und Jagdkriminalität gibt es nicht nur in afrikanischen Wildschutzgebieten -

auch in Bayern machen skrupellose Wilderer immer wieder Jagd auf streng geschützte Arten wie

Luchs und Greifvögel. So können sich Wildbiologen nicht erklären, warum trotz optimaler

Lebensraumbedingungen und des immer wieder nachgewiesenen Nachwuchses der Luchsbestand

im Bayerischen Wald kaum zunimmt und Tiere außerhalb des Nationalparkes spurlos

verschwinden. Zwar kursieren immer wieder Gerüchte über illegale Abschüsse oder Gifteinsatz –

beweisen lassen sie sich aber fast nie. Nur wenn wie im Fall Tessa eindeutige Spuren gesichert

werden können, ermittelt die Kriminalpolizei. Jede Nachstellung ist eine Straftat nach

Naturschutzrecht, die mit Gefängnisstrafen oder hohen Geldstrafen und zusätzlich bei Jägern mit

Entzug von Jagd- und Waffenschein geahndet werden kann.

Bayern hat bei der Verfolgung von Naturschutzkriminalität großen Nachholbedarf. Während in Ländern wie Nordrhein-Westfalen (Stabsstelle Umweltkriminalität), Österreich (Bundeskriminalamt), Italien (Sondereinheit der Forstpolizei) oder USA (fish and wildlife service) solche Delikte von speziell ausgebildeten und ausgerüsteten Sondereinheiten verfolgt wird, ist in Bayern meistens die örtliche Polizeiinspektion alleine zuständig. Ohne fachliche Ausbildung, ohne spezielle Ausrüstung und mit oft starker Verwurzelung in der örtlichen Jagdszene ist nicht mit hohem Verfolgungsdruck zu rechnen. Auch im Fall Tessa wurden nach schleppend verlaufenden Ermittlungen (Austausch des Leiters wegen Verwurzelung in der örtlichen Jägerschaft) das Verfahren ohne Ergebnis eingestellt. Dabei ist das internationale Ansehen Deutschlands in Gefahr: Bundesregierung, Stiftungen und Naturschutzorganisationen investieren enorme Summen in Auslandsprojekte (Bsp: Afrika) mit dem Ziel, dort Naturschutzkriminalität gegen bedrohte Arten zu verhindern und entsprechende effektive Aufklärungs- und Strafverfolgungsstrukturen zu schaffen.

Ansprechpartner für Rückfragen (Bitte schicken Sie bei eiligen Anfragen eine email mit der Bitte um Rückruf): Claus Obermeier (Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung), [email protected]

Presseinformation 18.9.2013

PETITION UNTERSTÜTZT DURCH Bund Naturschutz in Bayern e.V., Landesbund für Vogelschutz e.V., Ökologischer Jagdverein Bayern e.V.

Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., Verein zum Schutz der Bergwelt e.V., WWF Deutschland

Behörden können Luchstötungen weder aufklären noch stoppen – Appell an Umwelt- und Innenminister zu handeln Im Mai dieses Jahres wurde bei Bodenmais im Bayerischen Wald ein weiblicher Luchs tot aufgefunden. Die Untersuchung ergab, dass die trächtige Katze durch einen Schrotschuss getötet wurde. Nun wurden die Ermittlungen erfolglos eingestellt. Das gesamte Verfahren - fehlende Spurensicherung durch die Kriminalpolizei, viel zu lange Untersuchungszeiträume, späte Anzeige und unklare Zuständigkeiten – zeigt, dass die Verfolgung von Naturschutzkriminalität in Bayern neu organisiert werden muss. Spaziergänger fanden am 08.05. den erschossenen Luchs am Silberberg nahe der Kleinstadt Bodenmais im Bayerischen Wald. Erst nach langen und unprofessionellen Verzögerungen wurde schließlich Anzeige erstattet und die Ermittlungen begannen. Wichtige Zeugen konnten dann nicht mehr ermittelt werden, Tatortspuren nicht gesichert. Dies war der zweite bekannt gewordenen Fall von illegaler Tötung dieser geschützten Tierart im Bayerischen Wald. 2012 wurde ein weibliches Tier vergiftet, die Aufklärung verlief im Sande. Die Ermittlungen im aktuellen Fall wurden nun auch eingestellt – erfolglos. Der oder die Täter konnten nicht gefunden werden. Daher fordert ein breites Bündnis mit der Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen“ die Bayerische Staatsregierung auf, diesen Bereich völlig neu zu organisieren. Zurzeit machen unklare Zuständigkeiten, fehlende Strukturen und mangelhafte Personalausstattung eine Aufklärung derartiger Straftaten sehr unwahrscheinlich. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung hat mit ihrer „Projektstelle Naturschutzkommunikation“ die Koordination der Unterschriftensammlung zur Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen“ übernommen. Claus Obermeier, Vorstand der Stiftung: „Die bayerische Politik muss Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Skandal, wenn in Bayern vom Aussterben bedrohte Arten wie der Luchs wieder ausgerottet werden, während wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz der Natur einfordern. Die bisherige Behördenstruktur ist offensichtlich überfordert.“ Die ausführliche Stellungnahme, Hintergrundinfos, die Unterschriftenlisten zum Ausdrucken und ein Modul zur Onlineunterstützung sind unter www.bayern-wild.de nachzulesen. Unterschriften werden bis Anfang 2014 gesammelt und dann dem Bayerischen Landtag übergeben.

Ansprechpartner für Rückfragen: Stefanie Jaeger, Projektstelle Naturschutzkommunikation

Tel. 089/54212142, [email protected]

Presseinformation 19.02.2014 PETITION UNTERSTÜTZT DURCH BUND Naturschutz in Bayern e.V.,

Landesbund für Vogelschutz e.V., Ökologischer Jagdverein Bayern e.V., Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., WWF Deutschland, Verein zum Schutz der Bergwelt e.V.

Aktionsbündnis „Unser Luchs“ sammelt knapp 12.000 Unterschriften für die Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen!“ Immer wieder werden Fälle von illegal getöteten, obwohl streng geschützten Wildtierarten bekannt. Ein Aktionsbündnis mehrerer Verbände aus Naturschutz, Jagd und Tourismus fordert ernsthafte Ermittlungen und übergibt nun 11.990 Unterschriften an Landtagspräsidentin Barbara Stamm. Nach dem jüngsten Fall der erschossenen Luchsin im Bayerischen Wald gründete sich 2013 das Aktionsbündnis „Unser Luchs“, dessen Mitglieder: BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN), Landesbund für Vogelschutz e.V. (LBV), Ökologischer Jagdverein Bayern e.V. (ÖJV), Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., WWF Deutschland, Verein zum Schutz der Bergwelt, Gregor Louisoder Umweltstiftung. Das Bündnis verurteilte die illegale Tötung geschützter und bedrohter heimischer Wildtierarten aufs Schärfste. Auch die Ermittlungsmethoden der bayerischen Behörden werden stark kritisiert. Bislang konnte kein Straftäter gefasst werden, die Ermittlungen wurden nach wenigen Monaten erfolglos eingestellt. Das Aktionsbündnis fordert die Bayerische Staatsregierung auf, diesen Bereich völlig neu zu organisieren. Zurzeit machen unklare Zuständigkeiten, fehlende Strukturen und mangelhafte Personalausstattung eine Aufklärung derartiger Straftaten sehr unwahrscheinlich. 11.990 Unterschriften konnten für die Petition gesammelt werden. Die Forderungen sind:

- Einrichtung einer fachkundigen, regional unabhängigen Ermittlungseinheit - Strikte Strafverfolgung adäquat zum Schutzstatus und den gesetzlichen Vorgaben - Durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen einzelne Organen - Kooperative Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Interessenverbänden um

Verdachtsfälle rechtzeitig zu erkennen - Dokumentation von Verdachtsfällen und Ermittlungsergebnissen und deren

Veröffentlichung - Öffentlichkeitsarbeit und Information zu Gesetzeslage, Naturschutzrelevanz, Gefährdung

und Meldeverfahren Die Unterschriften werden am 25.02.2014 im Bayerischen Landtag an Landtagspräsidentin Barbara Stamm von Vertretern des Aktionsbündnisses übergeben. Anwesend sind: Christian Hierneis, Kurt Schmid (BN), Matthias Luy (LBV), Dr. Klaus Thiele (ÖJV), Claire Tranter (WWF), Dr. Christine Miller, Jens Schlüter (Aktionsbündnis Unser Luchs), Claus Obermeier (Gregor Louisoder Umweltstiftung). Die ausführliche Stellungnahme und Hintergrundinfos unter www.bayern-wild.de.

Ansprechpartner für Rückfragen: Stefanie Jaeger, Projektstelle Naturschutzkommunikation

Tel. 089/54212142, [email protected]

Presseinformation 22.05.2014 PETITION UNTERSTÜTZT DURCH Bund Naturschutz in Bayern e.V., Landesbund für Vogelschutz e.V., Ökologischer Jagdverein Bayern e.V., Nationalparkpartner Bayerischer Wald e.V., WWF Deutschland.

Umweltausschuss des Bayerischen Landtags lehnt Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen“ ab Der Umweltausschuss des Bayerischen Landtags hat in seiner heutigen Sitzung mit der Stimmenmehrheit von CSU und freien Wählern die Petition „Ehrensache – Naturschutzkriminalität stoppen“ abgelehnt Vorabmeldung der Bündniskoordination (einzelne Organisationen werden voraussichtlich nach Vorlage des Protokolles gesonderte Informationen mit ihrer abschließenden Bewertung verschicken) Erst kürzlich gelangte wieder ein getöteter Luchs im Bayerischen Wald zur traurigen Berühmtheit. Das trächtige Tier wurde im Landkreis Regen illegal erschossen. Das ist leider nur die Spitze des Eisberges von gefangenen, vergifteten oder illegal erlegten geschützten Wildtieren. Mit dem Bündnis „Unser Luchs“ , in dem sich Jagd, Naturschutz und Tourismus vor Ort im Bayerischen Wald formiert haben, zeigt die Region, dass sie diese Straftaten nicht wortlos hinnehmen will. Ermittlungen verlaufen oftmals im Sande. In Bayern fehlen ausreichende Strukturen, um diese Taten hinreichend zu verfolgen. Mit dem Slogan „Ehrensache-Naturschutzkriminalität stoppen“ bezogen der Bund Naturschutz in Bayern e.V., der Landesbund für Vogelschutz e.V., der Ökologische Jagdverein Bayern, der WWF, die Gregor Louisoder Umweltstiftung und die Nationalpark Partner Bayerischer Wald e.V. Stellung. Sie forderten in der Petition an den Bayerischen Landtag die Bayerische Politik dazu auf zu handeln, spezielle Ermittlungsstellen zu schaffen und die Tiertötungen als das zusehen was sie sind: Straftaten, die einer intensiven kriminologischen Verfolgung bedürfen. Die Gregor Louisoder Umweltstiftung hat mit ihrer „Projektstelle Naturschutzkommunikation“ die Koordination der Unterschriftensammlung übernommen. Die ausführliche Petition, Hintergrundinfos, die Unterschriftenlisten etc: http://www.glus.org/projekte/bayern-wild/ehrensache.html

Die Behandlung im Landtag verfolgten vor Ort / Ansprechpartner für Rückfragen:

Christian Hierneis, Bund Naturschutz in Bayern, Tel. 0178 5372048, email [email protected]

Stefanie Jaeger, Projektstelle Naturschutzkommunikation, Tel. 0175 8606271, email

[email protected]

Jens Schlüter, Aktionsbündnis Unser Luchs, email [email protected]

Lobby für die GroßkatzeFreitag, 31. Mai 2013, 15:44 Uhr – geschrieben von: Martina Zukowski – WebCode: A57333

es sich ähnlich. Insofern ist die Platzierungdes Luchskadavers als offene Provokationzu werten.“ 

„Die Verantwortlichen werdennicht ernsthaft verfolgt“ – Gerüchteüber den Täter im Fall „Tessa“

Neben anderen Anwesenden gaben ClausObermeier von der Gregor-Louisoder-Umweltstiftung und Christian Stierstorfer

ganzjährig geschont werden muss, ist keinJäger, sondern ein Jagdschein­Inhaber.“Derartiges Handeln verstoße gegen allePrinzipien der Waidgerechtigkeit undgegen den Hege-Auftrag.Aufgrund der langjährigen Problematik derLuchs-Dezimierung, die sich am aktuellenFall neu manifestiert, schlägt das Bündnis„Unser Luchs“ folgende Schritte vor, umden  Bes tand  zu  schü tzen  und  zuvergrößern:

Montag, 3. Juni 2013, 10:45 Uhr

Woche Nr. 23

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Bayerisch Eisenstein. „Der Ärger ist groß“,verdeutlichte Bürgermeister ThomasMüller auf der Pressekonferenz amFreitag, 31. Mai. Die zweite Tötung einesLuchses innerhalb eines Jahres empörtPolitiker wie auch Bürger. Deshalb habens i c h v e r s c h i e d e n e V e r t r e t e r v o nNaturschu tz ­  und  Jagdverbändenzusammengefunden, um eine rascheAufklärung des Falles zu forcieren und dieTiere langfristig zu schützen – auchaußerhalb des Nat ionalparks.  JensSch lü te r   vom Bund  Na tu r schu t z ,Kreisgruppe Regen, brachte Vertreter vonT o u r i s t i k - , N a t u r s c h u t z - u n dJagdverbänden an einen Tisch, umLösungen zu finden.

„Schießen, Schaufeln, Schweigen“

Eine Rolle spielte neben dem eigentlichenWert der Tierart auch der Nutzen desL u c h s e s   f ü r   d e n   T o u r i sm u s   i mBayerischen Wald. „Der Luchs ist unserWerbepartner und unser Premiumsiegel“,so Müller. Deshalb könne man umsoweniger so tun, als wäre die Welt einfachi n O r d n u n g . A u c h H a n s - J o c h e nS t i eg lme ie r , 1 . Vo rs i t zende r de rNationalparkpartner, verwies auf dieförderliche Rolle des Luchses auf denTourismus. Er hielt fest: „Wir haben keinProblem Luchs, wir haben ein ProblemMensch.“T h o m a s H u b m a n n v o n d e rArbeitsgemeinschaft für NaturgemäßeWaldwirtschaft Bayern betonte: „Einnaturnaher Wald braucht Pflanzenfresserund Beutegreifer.“ Deshalb machtenRessentiments gegen die Großkatzenkeinen Sinn. „Bei den Wolfsgegnernverwenden wir die `Drei S´ – Schießen,Schaufeln, Schweigen. Beim Luchs verhält

vom Landesbund für Vogelschutz einenÜbe rb l i c k   übe r   das  P r ob l em  de rNaturschutz­Kriminalität. „In anderenStaaten und Bundesländern wird massivnach Wilderern gefahndet. Sei es eineSondereinheit der Forstpolizei in Italien,das Bundeskriminalamt in Österreich oderW i l d h u t e i n h e i t e n i n a n d e r e nBundesländern.“ Hier in der Regionhingegen gäbe es keine ernsthafteVerfolgung, so Obermeier. Stierstorferb e t o n t e d i e N o t w e n d i g k e i t v o nspezialisierten Ermittlern, die nicht insörtliche Sozialgefüge eingebunden seien.Ein großes Problem sei das „Decken“ derTäter, die sich innerhalb ihrer Kreisedurchaus zu den Taten bekennen würden.Es gebe bereits Gerüchte über denVerantwortlichen im Fall „Tessa“, soWolfgang Kornder, Vorsitzender desÖkologischen Jagdvereins Bayern. Beie i n e r   D r ü c k j a g d   ( F o r m   d e rGesellschaftsjagd) im Landkreis Regensoll Aussagen der Teilnehmer zufolge derTäter anwesend gewesen sein, der dasTier im April 2012 vergiftete. „Doch es hatkein Aufschrei unter den Beteiligtenstattgefunden“, so Kornder. Deshalbversuchen die Beteiligten des Bündnisses„Unser Luchs“, Zivilcourage und einenMen ta l i t ä t swande l   f ü r   den  Luchsvo r an zu t r e i b en .   „Man  muss   d a sSchweigen durchbrechen“, sagte auchMüller.

„Kein Jäger, sondern Jagdschein­Inhaber“

Die Kritik an Jägern und Jagdverbändenin den vergangenen Wochen veranlasstenEric Imm von der Wildlandstiftung Bayern,den Großteil der Jäger in Schutz zunehmen: „Für mich als Jäger ist das heuteein besonders bitterer Termin. Jemand,der ein trächtiges Wildtier schießt, das

- Die Tiere sollten mit Sendern versehen

werden, um die letzten Standorte im Falleeiner Tötung  ermitteln zu können.- Die Ermittlung sollte von speziellen

Fachkrä f ten  der  Po l ize i  oder  vomLandeskriminalamt  geführt werden.- Eine aktive Auswilderung soll den

Bestand stabilisieren. - Für eventuelle Schäden an Haustierenm ü s s t e n   a u s r e i c h e n d   h o h eEntschädigungen gezahlt werden. - Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeitmüsse  man   e i n   neues  K l ima  m i tZivilcourage für den Luchs schaffen.Konkrete Planung und Vernetzungerwecken den Eindruck, als könne derDruck auf Wilderer in Zukunft deutlicherhöht werden. Claus Obermeier kündigtean, man werde Schritte einleiten, um dasLandeskr iminalamt e inzuschal ten.Ve r sch i edene  Ve rbände  wü rdenv e r s u c h e n , L a n d t a g u n d / o d e rInnenminister zu kontaktieren, damitNaturschutz­Kriminalität stärker verfolgtwird. Die 10000 Euro Belohnung derGregor­Louisoder­Stiftung für Hinweise,die zur Verurteilung des Täters führen,könnten einen Teil zu neuen Ergebnissenbeitragen. Auch wenn am 31. Mai nochkeine Resultate erzielt werden konnten,scheint es so als habe die Lobby-Arbeitf ü r  den  Luchs  gerade  e rs t   r i ch t igbegonnen.

Link:

http://www.woidpresse.de/Aktuelles_Landkreis-

Regen@0001_733_Lobby-fuer-die-

Grosskatze.aspx

Veröffentlicht:Freitag, 31. Mai 2013, 15:44 Uhr

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18. Juli 2013 17:11 Süddeutsche Zeitung; www.süddeutsche.de

Artenschutz in Bayern Zentrale Polizeieinheit gegen

Wilderei

Luchse sind streng geschützt und in Bayern vom Aussterben bedroht.

(Foto: dpa)

Vergiftetet Bussarde und erschossene Luchse: Wilderei und illegale Abschüsse von

geschützten Tieren in Bayern häufen sich. Naturschutzverbände, Jäger und Touristiker

fordern deshalb eine zentrale Polizeieinheit gegen Umweltkriminalität. Die bekannten Fälle

dürften nur die Spitze des Eisberges sein.

Von Christian Sebald

Der illegale Abschuss einer trächtigen Luchsin Anfang Mai im Gebiet des Großen Arber bei

Bodenmais gab den Ausschlag: Unter dem Motto "Ehrensache! Umweltkriminalität

aufdecken" fordert jetzt ein Bündnis aus Naturschutzverbänden, Jägern und Touristikern rund

um den Nationalpark Bayerischer Wald die Schaffung einer zentralen Ermittlungsgruppe bei

der Polizei für solche Straftaten. Zugleich haben die Tierschützer eine Petition an den Landtag

gestartet. "Bayern muss Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Artenschutz

finden", sagt Claus Obermaier von der Gregor-Louisoder-Umweltstiftung in München, die

das Bündnis koordiniert. "Es ist ein Skandal, wenn hier streng geschützte Arten wie der Luchs

durch illegale Abschüsse wieder ausgerottet werden."

Zumeist sind es nur besonders spektakuläre Fälle wie eben derjenige der Bayerwald-Luchsin,

die kurz vor der Geburt ihrer drei Jungen stand, die Schlagzeilen machen. Dabei gibt es

immer wieder ganze Serien von Wildfreveln. Oft sind Greifvögel ihr Ziel. So wurden

ebenfalls im Mai nahe Landshut etliche vergiftete Mäusebussarde aufgefunden. Kurz zuvor

hatte man nahe dem Rhön-Ort Ostheim die Kadaver von neun Rotmilanen, einem

Schwarzmilan, fünf Mäusebussarden und einer Elster entdeckt. Die Vögel waren ebenfalls

vergiftet worden. Genauso wie die sechs Füchse und zwei Steinmarder, die im selben

Zeitraum tot in der Rhön aufgefunden worden waren. Diese und andere Fälle dürften nur die

Spitze des Eisbergs sein, vermuten Fachleute.

Denn, so sagt Claus Obermaier, Wilderei und illegale Abschüsse zählten zur sogenannten

Hol-Kriminalität. "Das heißt, je mehr Arbeit die Polizei in die Ermittlungen steckt, desto mehr

Fälle werden entdeckt und desto mehr Straftaten kann sie auch aufklären", sagt Obermaier.

Dies hätten die Erfahrungen in Österreich, aber auch in Großbritannien gezeigt, wo es seit

Langem Spezialeinheiten gegen Umwelt- und Naturschutzstraftaten gibt. Auch die Stabsstelle

Umweltkriminalität, die 2004 am nordrhein-westfälischen Umweltministerium eingerichtet

worden ist, arbeitet sehr erfolgreich.

Bis zu fünf Jahre Haft für Abschuss eines Luchses

Letztere soll denn auch Vorbild sein für die neue bayerische Polizeieinheit. Entscheidend für

Ermittlungserfolge sei nämlich, sagt Obermaier, dass die Nachforschungen nicht mehr von

den örtlichen Polizeiinspektionen, sondern regional unabhängig geführt würden. Außerdem

müssten die Straftaten strikter verfolgt und geahndet werden als bisher, damit potenzielle

Nachahmer abgeschreckt werden. Für den illegalen Abschuss eines Luchses etwa drohen bis

zu fünf Jahre Haft.

Die Arbeit der Einheit soll sich auch nicht auf spektakuläre Fälle beschränken. Sondern auf

alle möglichen Naturschutz-Straftaten bis hin zu Abfalldelikten erstrecken und auch

Öffentlichkeitsarbeit umfassen.

Informationen: www.bayern-wild.de

Von Christina Hackl

Bayer. Eisenstein. Drei Jungehatte die Luchsin im Bauch, alssie Anfang Mai von einer Schrot-ladung getroffen wurde. Es warbereits die zweite illegale Luchs-tötung im Landkreis Regen nachder Vergiftung von Tessa im Jahr2012. Naturschützer, Jagdvertre-ter und Touristiker haben jetztdas Aktionsbündnis „UnserLuchs“ gegründet. Bei einerPressekonferenz in BayerischEisenstein forderten sie am Frei-tag Aufklärung und drängten aufeine intensivere Strafverfolgungbei Naturschutzkriminalität.

„Mich hat es sehr bewegt undaufgeregt, dass in unseremLandkreis in so kurzer Zeit zweiLuchse getötet wurden. Deshalbhabe ich mich für dieses Akti-onsbündnis stark gemacht“, sag-te BN-Kreisgeschäftsführer JensSchlüter zu Beginn der Presse-konferenz, zu der auch Vertreterüberregionaler Medien in denSaal der Eisensteiner Tourist-In-fo gekommen waren.

Ganz bewusst habe man heu-te den Messe-Stand der Gemein-de Eisenstein mit dem Bild einerLuchsin und ihrer Jungen aufge-baut, sagte Bürgermeister Tho-mas Müller (Grüne). Der Luchssei ein „Premiumsiegel“ für dieTourismusregion. „Aber esreicht nicht, den Luchs nur aufPlakaten und Postkarten zu zei-gen. Wir müssen ein echtes Zei-chen setzen, dass der Luchs beiuns willkommen ist“, so Müller.Dieser Forderung schlossen sichalle weiteren Mitglieder des Ak-tionsbündnisses „Unser Luchs“in ihren Statements an.

Claus Obermeier von derGregor-Louisoder-Umweltstif-tung drängte auf eine intensiverestrafrechtliche Verfolgung vonNaturschutzkriminalität. Bay-ern habe hier im Vergleich mitanderen Ländern großen Nach-holbedarf. Während in Öster-reich, Italien oder den USA sol-che Delikte von speziell ausge-bildeten Sondereinheiten ver-folgt würden, sei in Bayern dieörtliche Polizei alleine zustän-dig. „Ohne kriminalpolizeilicheAusbildung, spezielle Ausrüs-tung und mit oft starker Verwur-zelung in der örtlichen Jagdsze-ne ist − wie schon im Fall Tessa −nicht mit einem hohem Verfol-gungsdruck zu rechnen“, sagte

„Nicht nur Tiger undElefanten schützen“

Obermeier. Jetzt gelte es, denDruck auf die Politik zu erhö-hen, damit auch in Bayern dasLandeskriminalamt die Bearbei-tung solcher Fälle übernehme.

Christian Stierstorfer vomLandesbund für Vogelschutz be-richtete von zahlreichen schwe-ren Straftaten im Naturschutz-bereich. „Wie gehen wir mit Tie-ren um, die dem einen oder an-deren Menschen nicht passen?Das ist die generelle Frage, diewir uns stellen müssen“, so Stier-storfer mit Blick auf „Problem-Tiere“ wie Biber oder Fischotter.Das Ganze sei in einem interna-tionalen Kontext zu sehen. „Wirkönnen nicht erwarten, dass nurLänder wie Indien oder Afrikaihre Berggorillas, Tiger und Ele-

fanten schützen. Gerade ein soreiches Land wie Deutschlandsollte sich den Schutz von Wild-tieren leisten können“, meinteStierstorfer.

Die Arbeitsgemeinschaft Na-turgemäße Waldwirtschaft, ver-treten durch Thomas Hub-mann, stellte heraus, dass zu ei-nem naturnahen Wald Luchseund andere Beutegreifer ebensodazugehören wie Pflanzenfres-ser. Auch der Tourismus in derRegion lebe vom Bild einer in-takten Natur, betonte Hans-Jo-chen Stieglmeier, Vorsitzenderdes Vereins der Nationalpark-Partner. „Wir haben keine Pro-blem-Tiere, wir haben Problem-Menschen“, sagte der Touristi-ker und appellierte an die Bevöl-kerung, Hinweise bezüglich derLuchstötung umgehend den Be-hörden zu melden.

Eric Imm von der Wildland-stiftung, der auch im Auftrag derKreisgruppe Regen des Bayeri-schen Jagdverbandes sprach,verwies auf die besondere Ver-antwortung der Jägerschaft fürNatur und Wildtiere. „Es kannschon sein, dass derjenige, derdie trächtige Luchsin getötet hat,einen Jagdschein hatte. Ein Jägeraber war er nicht, sondern einSchießer“, so Imm. Die Wild-landstiftung und der Jagdver-band hätten sich in der Vergan-genheit auf vielfältige Weise fürdie Rückkehr des Luchses einge-

setzt und würden das auch inZukunft tun.

Für Christine Miller vomWWF steht der Luchs europa-weit auf der Kippe. „Wir müssenderzeit zusehen, wie der Luchszum zweiten Mal ausstirbt“, sag-te sie mit Blick auf die Tatsache,dass der Bestand außerhalb desNationalparks BayerischerWald trotz optimaler Lebensbe-dingungen nicht zunehme.Auch sie forderte eine professio-nelle Strafverfolgung. Erst,

Plädoyer fürLuchs-Auswilderung

wenn es gelinge, ein luchs-freundliches Klima in der Ge-sellschaft zu erzeugen, könneman auch über Aussiedlungs-projekte nachdenken.

„Mittlerweile ist schon von ei-nem Bermuda-Dreieck die Rede,in dem Luchse außerhalb desNationalparks einfach ver-schwinden“, sagte WolfgangKornder vom ÖkologischenJagdverband Bayern. Er forderteein klares Bekenntnis zumLuchs: „Wir wollen, dass derLuchs sich ausbreitet und wirwollen, dass diese Art der Krimi-nalität intensiver verfolgt undgegebenenfalls nach dem Jagd-und nicht nur nach dem Natur-schutzrecht geahndet wird“.

Weiter forderte Kornder, dassmehr Luchse als bisher mit ei-nem Sendehalsband ausgestat-tet werden sollen, denn eine Be-senderung biete einen gewissenSchutz. Zudem forderte Korn-der, dass die bisherige Passivhal-tung beim Aussetzen von Luch-sen aufgegeben werde und plä-dierte dafür, in MittelgebirgenLuchse auszuwildern, um diePopulation zu sichern.

Die Bevölkerung vor Ort riefKornder zu mehr Zivilcourageauf, was die Aufklärung derLuchstötungen angehe. EineFrau habe sich immerhin jetztgetraut, zur Polizei zu gehen,nachdem bei einer Drückjagd imLandkreis die Aussage gefallensei: „Der, der den Luchs getötethat, ist heute auch dabei.“ DasPolizeipräsidium Niederbayernbestätigte die Aussage auf Nach-frage des Bayerwald-Boten, al-lerdings habe sie sich auf denFall Tessa bezogen.

Bündnis-Initiator Jens Schlü-ter zeigte sich zum Abschluss er-freut über die Resonanz und be-tonte, dass der Luchs eine wich-tige Identifikationsfigur für denBayerischen Wald und Teil unse-rer Heimat sei. Gemeinsam mitThomas Müller sprach er eineEinladung zum BN-Luchsfestam 23. Juni im Schwellhäusl aus.

W www.unser-luchs.de

Breites Bündnis für den LuchsNaturschützer, Jäger und Touristiker fordern intensivere Strafverfolgung von Naturschutzkriminalität

Das neu gegründete Aktionsbündnis „Unser Luchs“ verurteilte dieTötung einer mit drei Jungen trächtigen Luchsin scharf und stellte beieiner Pressekonferenz in Bayerisch Eisenstein konkrete Forderungenauf. Im Bild (v. l.): Wolfgang Kornder (Ökologischer Jagdverband),Christine Miller (WWF), Eric Imm (Wildland-Stiftung), Hans-JochenStieglmeier (Nationalpark-Partner), BN-Kreisgeschäftsführer undBündnis-Initiator Jens Schlüter, Eisensteins Bürgermeister ThomasMüller (Grüne), Christian Stierstorfer (LBV), Claus Obermeier (Gregor-Louisoder-Umweltstiftung) und Thomas Hubmann (Arbeitsgemein-schaft Naturgemäße Waldwirtschaft). − Foto: Hackl

Eine Luchsin schmust mit ihren Jungen: Die Erschießung eines trächtigen Tieres sorgt nicht nur in derRegion für entsetzte Reaktionen. − Foto: Rosemarie Zoglauer

Bayerisch Eisenstein. Min-destens zwei Luchse sind imBayerwald innerhalb von gut ei-nem Jahr getötet worden − nunhat sich ein breites Bündnis vonNaturschützern gebildet, dasdringend eine Aufklärung derTaten fordert und sich für einenbesseren Schutz der vom Aus-sterben bedrohten Wildkatzeeinsetzt.

Gestern stellte sich die Initia-tive „Unser Luchs“ bei einerPressekonferenz in BayerischEisenstein (Lkr. Regen) vor. Be-teiligt sind unter anderem derÖkologische Jagdverein Bayern,der Bund Naturschutz, die Ar-beitsgemeinschaft der Jagdge-nossenschaften im BayerischenBauernverband, der Bayerische

Gemeinsam für den LuchsForstverein, die Gregor-Louiso-der-Umweltstiftung, der Landes-bund für Vogelschutz und derWWF. Eric Imm vom Bayeri-schen Jagdverband, der auch fürdie hiesigen Jäger sprach, verur-teilte die illegalen Luchstötun-gen. Zuletzt war Anfang Mai ei-ne mit drei Jungen trächtigeLuchsin mit Schrotkugeln er-schossen worden. Er könnenicht ausschließen, dass der Tä-ter womöglich einen Jagdscheinhabe, so Imm. Leute, die Luchseabschießen, seien aber keine Jä-ger, „sondern nur Schießer“,sagte er. Claus Obermeier vonder Gregor-Louisoder-Stiftungsprach sich für den Einsatz vonspeziell ausgebildeten Ermitt-lern für Naturschutzkriminalität

aus, wie es sie in anderen Län-dern gebe. Dr. Wolfgang Korn-der vom Ökologischen Jagdver-band forderte, der aktuelle Fallsollte von der Kriminalpolizeiübernommen und gegebenen-falls nach dem Jagd- und nichtnur nach dem Naturschutzrechtgeahndet werden. Zudem soll-ten mehr Luchse besendert wer-den.

Mittlerweile haben zwei wei-tere Privatpersonen aus demLandkreis Regen Belohnungenvon je 1000 Euro für Hinweiseausgesetzt, die zum Ergreifendes Luchsschützen führen:Adolf Probst aus Kirchdorf undder Böbracher Förster JosephKlaffenböck. − rh

Breites Bündnis von Naturschützern und Jägern hat sich formiert

1

Umweltkriminalität aufdecken – Ermittlungsbehörden stärken!

Umweltdelikte sind typische „Hol- Kriminalität“ – je weniger man schaut und ermittelt, desto weniger entdeckt

man. Das steht so in den Lehrbüchern über Kriminologie und die tägliche Erfahrung bestätigt es. Deshalb

hat sich eine breite Front von Umweltverbänden zusammen geschlossen, um der Forderung nach einer

effektiveren Verfolgung von Umweltdelikten in Bayern Nachdruck zu verleihen. Ein entscheidender Schritt

auf diesem Wege ist eine Umorganisation im Bereich der ermittelnden Behörden und der Aufbau einer

schlagkräftigen Umweltermittlungsgruppe in Bayern. Einigen unserer Nachbarstaaten sind bereits diesen

Weg gegangen.

Entscheidend für den Erfolg bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität sind dabei folgende Punkte:

• Eine fachkundige, regional unabhängige Ermittlungseinheit

• die Möglichkeit bei Verdachtsfällen oder Hinweisen selbständig Vorermittlungen einzuleiten

• ein breites Spektrum an Zuständigkeiten, von Jagdvergehen bis Abfalldelikt, Tötung geschützter Arten bis

CITES Vergehen

• eine durchgängig strukturierter Informationsfluss zwischen den einzelnen, befassten Organen

• eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Behörden und Interessenverbänden um Verdachtsfälle

frühzeitig zu erkennen

Wir fordern die politischen Entscheidungsträger in Bayern auf, dafür zu sorgen, dass auch in unserem

Bundesland eine entsprechende, schlagkräftige Gruppe auf Landesebene aufgebaut und die dafür

notwendigen Anpassungen im Bayerischen Pollizeiorganisationsgesetz vorzunehmen.

Die Beispiele auf den folgenden Seiten können dazu als Anregung dienen.

2

Zum Beispiel Österreich

In unserem Nachbarland wurde 10 Jahren begonnen entsprechende Strukturen in den einzelnen

Bundesländern aufzubauen.

Struktur: In jedem österreichischen Bundesland gibt es am jeweiligen Landeskriminalamt (LKA) einen

eigenen Ermittlungsbereich „Umwelt“. Die personelle Ausstattung ist je nach Größe des Bundeslandes

gestaffelt: die Umweltgruppe des LKA Niederösterreich (1,6 Millionen Einwohnern) umfasst 8 Personen, im

LKA Vorarlberg (370.000 Einwohner) arbeiten 2 Mitarbeiter im Umweltbereich.

Die oberste Dienststelle ist das Referat Umweltkriminalität am Bundeskriminalamt. Von dort können bis in

die einzelnen Polizeiinspektionen des Landes Anordnungen erteilt werden.

Zuständigkeitsbereich: Der gesamte Bereich der Umweltkriminalität, von der illegalen Tötung geschützter

Tierarten, Gewässerverschmutzung bis Verbraucherschutz (Doping) und Jagdvergehen (Wilderei).

Ermittlungswege: Die Umweltgruppen von BKA und LKA können Vorermittlungen einleiten, bei Anzeigen

oder Verdachtsmomenten, ohne Anweisungen der Staatsanwaltschaft. Erhärtet sich dieser

Anfangsverdacht, schaltet das zuständige LKA die Staatsanwaltschaft ein. Der jeweilige Chefinspektor

entscheidet von Fall zu Fall, in wie weit die lokalen Polizeidienststellen Ermittlungen durchführen oder die

jeweiligen Spurensicherungsgruppen des LKA vor Ort erscheinen zum Beispiel nur Sicherstellung von

Beweismitteln. Federführung und Koordination bleibt immer bei den Umweltgruppen. Eigene

Fortbildung: In jedem Bundesland werden mehrtägige Fortbildungen für die umweltkundigen Organe

durchgeführt.

Kriminalstatistik: Die Ermittlungserfolge der Umweltgruppen sind systematisch unterschätzt. Nicht jede

Vorermittlung führt zu einer strafrechtlichen Verfolgung im Umweltbereich. In einigen Fällen greift zum

Beispiel das Ordnungsrecht, bei anderen Delikten, zum Beispiel bei Vergehen im Bereich Abfallverbringung

entscheidet man sich zu einer Verfolgung der Delikte als Betrugsfall. Trotzdem: je mehr und genauer man

ermittelt, desto eher können Umweltdelikte entdeckt und geahndet werden.

Ansprechpartner:

Karl Frauenberger

Chefinspektor

Leiter Referat Umweltkriminalität

Bundeskriminalamt

Referat 3.2.4 - Umweltkriminalität

1090 Wien, Josef Holaubek Platz 1

T: +43 1 24836 85793

M: +43 664 813 20 34

E: [email protected]

E: [email protected]

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Zum Beispiel Großbritannien

Die Engländer haben ein sehr umfangreiches System zur Verfolgung von Umweltstraftaten aufgebaut. Die

Polizei Abteilung UK National Wildlife Crime Unit (NWCU) ist im gesamten Britischen Königreich tätig und

besteht seit 2006. Sie ist Mitglied der Dachorganisation PAW (Partnership for Action against Wildlife

Crimes), in der etwa 200 Organisationen beteiligt. Die intensive Zusammenarbeit mit einzelnen NGO´s wird

dabei von offizieller Seite ausdrücklich begrüßt und als wertvolle Unterstützung gesehen.

Struktur: Die NWCU besteht aus insgesamt 12 Kriminalbeamten, davon 3 Analysten, eine Spezialstelle für

Wildereidelikte wird unter anderem aus Mitteln von Jagdorganisationen finanziert. Die Analysten sammeln

Informationen, Daten, werten diese aus und leiten es wieder an ermittelnde Stellen weiter. Die

Kriminalbeamten unterstützen direkt die ermittelnden Behörden vor Ort.

Die Umweltabteilung der britischen Polizei wird aus Mitteln verschiedener Ministerialhaushalte finanziert,

zum Beispiel dem Innenministerium (Home Office), Umweltministerium (DEFRA), Schottische und

Nordirische Regierung und verschiedenen Polizeifonds.

Ein spezieller Fonds (Forensic Analysis Fund FAF) unterstützt die Ausgaben für aufwendige

Spurensicherung. In diesen Fond zahlen zum Beispiel das Umweltministerium (DEFRA) und der WWF ein

Zuständigkeitsbereich: Der gesamte Bereich der Umweltkriminalität, illegalen Tötung geschützter

Tierarten, CITES Vergehen (Schmuggel von international geschützten Arten) und Jagd- und

Fischereivergehen (Wilderei).

Ein Beratergremium aus Fachbehörden und Verbänden (NGO´s) schlägt der NWCU mittelfristige

Ermittlungsschwerpunkte vor. Zur Zeit sind es vor allem Artenschutzvergehen (Fledermäuse, Greifvögel,

Dachs) und Wilderei (Rotwild).

Ermittlungswege: Die NWCU unterstützt lokale Ermittlungsbehörden im Bereich Umweltkriminalität und

betreibt Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit auch auf lokaler Ebene. Bei Verdachtsfällen wird sie

automatisch als fachkundige Ermittlungsbehörde hinzugezogen.

Fortbildung: Regelmäßig für die Mitarbeiter der Umwelteinheit. Ebenso werden

Fortbildungsveranstaltungen für andere Behörden durchgeführt.

Kriminalstatistik: Die Fallzahlen nehmen seit Bildung der Einheit zu. 2008/2009 führte die Arbeit zu 451

Verurteilungen, 2009 / 2010 zu 115 Verurteilungen. Schadenssummen beliefen sich auf fast eine halbe

Million britische Pfund. Der vollständige Jahresbericht von 2010 kann heruntergeladen werden unter der

Adresse: www.scotland.gov.uk/Resource/Doc/921/0102391.pdf

Ansprechpartner:

Detective Inspector Nevon Hunter

National Wildlife Crime Unit

M: 0044 7919690392

[email protected]

[email protected]

Zum Beispiel Nordrhein-Westfalen

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Die neue Landesregierung besitzt seit 2004 eine Stabsstelle am Umweltministerium für Umwelt- und

Verbraucherschutzkriminalität. Ebenso besteht seit dieser Zeit eininterdisziplinäres Fachdezernat

"Korruptions- und Umweltkriminalität" am LKA NRW.

Struktur: Die Stabsstelle Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität am Ministerium für Klimaschutz,

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz ist Ansprechpartnerin für die Ermittlungsbehörden.

Sie hat keine polizeilichen oder staatsanwaltlichen Befugnisse. Ihre Aufgabe besteht in der Beobachtung,

Koordination und Prävention auf dem Gebiet der Umweltkriminalität. Und sie bietet den nachgeordneten

Behörden ausdrücklich ihre Beratung und sonstige Unterstützung bei der Bearbeitung strafrechtlich

relevanter Fallgestaltungen an, beispielsweise bei der Kontaktaufnahme zu den Strafverfolgungsbehörden.

Auch das Fachdezernat Korruption und Umweltkriminalität arbeitet nur unterstützend, koordinierend und

informierend den ermittelnden Lokalbehörden zu. Selbständig tätig wird es nur überörtlicher, planmäßiger

Korruption oder gravierenden überregional bedeutsamen Umweltdelikten.

Zuständigkeitsbereich: Der gesamte Bereich der Umweltkriminalität.

Ermittlungswege: Die Aufgabe der Stabsstelle besteht vor allem darin einen schnellen, präzisen

Informationsaustausch zwischen verschiedenen Behörden zu gewährleisten und Netzwerkstrukturen zu

schaffen. Sie ist jedoch nicht in die eigentliche Ermittlungsarbeit der zuständigen Polizeibehörden und

Staatsanwaltschaften eingebunden und wird auch nicht eigenverantwortlich tätig.

Fortbildung: Eine der Aufgaben der Stabsstelle ist die Organisation und Unterstützung von Aus- und

Fortbildungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Umwelt- und Lebensmittelkriminalität.

Kriminalstatistik: k.A.

Ansprechpartner:

Leiter der Stabsstelle Umweltkriminalität

Herr Hintzmann

Tel.: 0211/4566-473)

www.umwelt.nrw.de/ministerium/stabsstelle/index.php

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Zum Beispiel Bayern

Die Verfolgung von Umweltdelikten steckt in Bayern (mit etwa 12 Millionen Einwohner) im Vergleich zu

Österreich und Großbritannien noch in den Kinderschuhen.

Struktur: Seit einer Umorganisation 2010 sind am Bayerischen Landeskriminalamt ein

Kriminalhauptkommissar und ein Mitarbeiter für Umweltdelikte zuständig, zugeordnet dem Sachgebiet

Wirtschaft des LKA.

Zuständigkeitsbereich: Der gesamte Bereich der Umweltkriminalität und Verbraucherschutz

(„Schweinemast-Skandal“) .

Ermittlungswege: Die Umweltgruppe am Bayerischen LKA wird erst auf Fall-Zuweisung durch eine

Staatsanwaltschaft tätig. Notwendige Vorermittlungen leisten auf Anzeige die betroffenen

Polizeidienststellen auf dem Land.

Fortbildung: keine Angaben

Kriminalstatistik: rückläufige Fallzahlen im Bereich der Tiergesundheit

Ansprechpartner:

Michael Deters

Bayer. Landeskriminalamt

Sachgebiet 625

Fachbereich Umwelt

Maillingerstr. 15

80636 München

Tel: +49-(0)89-1212-4689

Fax: +49-(0)89-1212-4794

[email protected]

[email protected]

Stand: 21. Juni 2013

Recherche:

Dr.Christine Miller