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Preisliste 2013, Stand Fabruar 2013
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1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung inner-halb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Ab-ruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.2. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genann-ten Frist über die im Auftrag genannten Anzeigenmen-ge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragge-ber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobe-reich des Verlages beruht.4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Ge-stalt-ung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deut-lich kenntlich gemacht.5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe, im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Her-kunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver-öffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annah-mestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorla-ge eines Musters der Beilage und deren Billigung bin-dend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zei-tung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar un-geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten.7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise un-leserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminde-rung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige be-einträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadens-ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind - auch bei telefonischer Auftragsertei-lung - ausgeschlossen.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahr-lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten, soweit rechtlich zulässig, die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be-schränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wo-chen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Pro-beabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.9. Sind keine besonderen Größenvorschriften gege-ben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsäch-liche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus-führung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus-zahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzei-gen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beitrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs-beiträge abhängig zu machen.11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Be-legseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheini-gung des Verlages über die Veröffentlichung und Ver-breitung der Anzeige.12. Druckvorlagen werden nur auf besondere An-forderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ab-lauf des Auftrages.13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, daß der Wohn-sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.Zusätzliche Bedingungen des Verlagesa) Durch einen Anzeigenabschluß wird lediglich die Verpflichtung des Verlages begründet, für die auf-grund von Anzeigenaufträgen erfolgte Schaltung einer bestimmten Anzeigenmenge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den zugesagten Rabatt zu ge-währen. Ein Anzeigenabschluß gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum von der Verlags- oder Anzeigenlei-tung abgelehnt wird.b) Plazierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein Plazierungszuschlag von 25 % bezahlt wird.c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.d) Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzan-sprüche nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne daß eine sofortige Richtig-stellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Ein Schadensersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind aus-geschlossen.e) Für nicht veröffentlichte oder rechtzeitig veröffent-lichte Anzeigen und nicht oder fehlerhaft ausgeführte Beilagen wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höhe-rer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens. Kann eine Anzeige durch Streick bzw. Aussperrung nicht termingerecht erscheinen, darf der Verlag die Anzeige zum erstmöglichen Erscheinungstermin in die Zeitung aufnehmen.f) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen ein-zulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkei-ten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Wenn der Auftraggeber auf Aus-führung als alleinige Beilage besteht, berechnet der Verlag 40 % Zuschlag. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellung oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
g) Abbestellungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.h) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vor-kasse zu veröffentlichen. Erfolgt beim Bankeinzugs-verfahren eine Rückbelastung an den Verlag, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstan-denen Kosten zu tragen. Bruttorechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig. Skontobeträge verfallen.i) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildun-terlagen.j) Für telefonische übermittelte Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Bei uns sind Sie in bester Gesellschaft Kombi-Preisliste Nr. 4 / 1.1.2013Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungenfür Anzeigen und Fremdbeilagen Anzeigenblätter in der AWA 2012
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*83,3 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung über 14 Jahre lesen in Deutschland Anzeigenblätter. Das sind 58,5 Millionen Men-schen. (WLK = Weitester Leserkreis: Mindestens eine der letzten 12 Ausgaben gelesen) Quelle: AWA 2012** Basis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 JahreQuelle: AWA 2012
Anzeigenblatt
Reichweite der Anzeigenblätterim Vergleich zur Regionalen Abotageszeitung
Regionale Abotageszeitung
Deutschlandweit lokal
Anzeigenblätter erreichen fast dieganze Bevölkerung*Woche für Woche verbreiten 1.411 Anzeigenblatt-Titel in Deutschland eine Auflage von 92,9 Millionen Zeitungs-Exemplaren. Die jüngste Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse hat ermittelt, dass mehr als 83 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahre zum weitesten Leserkreis von Anzeigenblättern zählen.* Das sind über 58 Millionen Leser!* Anzeigenblätter haben jedoch nicht nur einen beeindruckend großen Leserkreis, sondern werden von der überwältigenden Mehrheit davon zudem auch regelmäßig gelesen: Mit einer durchschnittlichen Ausgabe erreichen die Anzeigenblätter 57,9 Prozent der Bevölkerung**: 40,63 Millionen Leser (LpA = Leser pro Ausgabe).
Weitester Leserkreisvon Anzeigenblättern nach Geschlecht
Männer 80 %
Frauen 87 %
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KW 1 · Mittwoch, 2. Januar 2013 · Auflage 26.880 · 38. Jahrgang
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BIBLIS – Unter dem Motto Gu-
te Laune auf Rezept, lädt die Bib-
liser Brass Band im kommenden
Jahr zu zwei Konzerten in die Ried-
halle ein. Deshalb gilt die Praxisgebühr
in Biblis noch zumindest bis zum
Wochenende am 16. und 17. März
2013. An beiden Tagen bietet die
Bibliser Brass Band in der Ried-
halle für 10 Euro „Gute Laune auf
Rezept”. Statt Alltagsstress und
Verspannungen sollen Wohlfüh-
len und gute Laune an die Stel-
le treten, denn eigens hierfür ver-
ordnet die Bibliser Brass Band ih-
ren Gästen Entspannung bei einer
f lotten Musik- und Klatschthera-
pie. Selbstverständlich kommen
alle Konzertbesucher, egal welche
Krankenkasse, in diesen Genuss,
denn es werden keine Unterschie-
de zwischen Privat- und Kassenpa-
tienten gemacht.Dirigent Thomas Reis hat wie
immer die musikalischen Fäden
in der Hand und sorgt mit einer
eigens für diesen Abend zusam-
mengestellten Liedauswahl für
das persönliche Wohlbefinden der
Zuschauer. Die Moderation über-
nimmt Silke Beickert, die auf ihre
charmante Art durch das „Stress-
bewältigungs-Programm“ führen
wird. Für einen der Zuschauer be-
reitet die Bibliser Brass Band so-
gar eine ganz besondere Behand-
lung vor, denn beim Sonntagskon-
zert wird der 10.000. Besucher mit
Spannung und Vorfreude erwar-
tet. Rezepte bzw. Eintrittskarten
gibt‘s bei „Dies und Das” in Biblis
und bei allen Musikern der Brass
Band.
zg
Biblis Brass Band mit zwei Konzerten in der Riedhalle am 16. und 17. März / 10.000. Besucher erwartet
„Gute Laune auf Rezept”
Mit zwei Konzerten erfreut die Biblis Brass Band am 16. und 17. März ihr Publikum in der Riedhalle.
Foto: oh
BÜRSTADT - Das Geheimnis
ist gelüftet: Der Träger des tradi-
tionellen Courageordens des Hei-
mat- und Carneval-Verein Bürstadt
ist Franz Lambert. Bereits zum 29.
Mal wird am 20. Januar um 14.11
Uhr der Orden im Rahmen des
Ordensfestes im Bürgerhaus ver-
liehen, in diesem Jahr dürfen sich
alle Narren auf eine Besonderheit
freuen. Denn selbstverständlich
wird sich der Meister und Virtuo-
se an der Wersi-Orgel musikalisch
bedanken. Die Laudatio wird der
amtierende Ordensträger Wolfram
Kons halten.Die Auswahl zum Courage-Or-
densträger stand in diesem Jahr
unter dem Motto „Warum in die
Ferne schweifen, wenn das Gute
liegt so nah?“. „Uns vom Heimat-
und Carneval-Verein war es wich-
tig, dem Wort Heimat in unserem
Vereinsnamen bei der Auswahl ge-
recht zu werden“, betonte Frank
Reichmann, 1. Vorsitzender des
HCV. Denn trotz seiner weltwei-
ten Berühmtheit hat Franz Lam-
bert nie die Bodenhaftung verloren
und ist stets seiner Heimatregion
treu und verbunden geblieben. Da-
bei ist er nicht nur Botschafter der
gesamten Metropolregion, sondern
wurde bereits 2006 durch Landrat
Matthias Wilkes zum Botschafter
der Bergstraße ernannt.Franz Lambert begann seine
Karriere vor über 40 Jahren, sei-
ne Musik und seinen unverwech-
Franz Lambert erhält Auszeichnung des HCV Bürstadt am 20. Januar beim Ordensfest
Traditioneller Courageorden geht an Virtuosen der
elektronischen Orgel
Fortsetzung auf Seite 2
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unserer Erde mit kleineren und
größeren, bekannten und weni-
ger bekannten musikalischen
Köstlichkeiten, lädt das „Due-
Donne“ am Freitag, dem 18. Ja-
nuar 2013, um 20 Uhr, in den
Guntersblumer Kleinkunstkeller
im Kellerweg ein. Mit Gabriela
Kaufmann (Klarinette, Baßklari-
nette) und Almut Schwab (Akkor-
deon, Hackbrett) führt die Reise
nach Paris, Saint Germain, in die
kleine Bar, die auch heute noch
die Gäste mit Musettes erfreut.
Bitte lesen Sie weiter a
uf Seite 3
Musikalische Weltreise im Kleinkunstkeller
„DueDonne“ ist am 18. Januar um 20 Uhr im Guntersblumer Kleinkunstkeller zu Gast
Gabriela Kaufmann und Almut Schwab.
Konzeptvariante: Dreifeldhalle, Lehrschwimmbad, Handel, Kampfbahn Typ D
Rugby-PlatzSporthalleSporthalle
Lehrschwimmbad
Sportstadion
Supermarkt
Hallenbad
VON GE RNO T K IRCH In den
vergangenen Wochen erhielten
die Gedankenspiele zu einer
Neugestaltung des Sportstätten-
und Schwimmbad-Bereiches an
der Alzeyer- bzw. der Carl-Villin-
ger-Straße neue Nahrung. Dabei
ging es um eine Schulsporthal-
le, ein Lehrschwimmbad, eine
Außensportanlage, den Rugby-
Platz und die mögliche Ansied-
lung eines Supermarktes.
Von ganz zentraler Bedeutung
ist dabei der bereits beschlosse-
ne Umbau der EWR-Arena, dem
ehemaligen „Wormatia-Stadi-
on“. Anfang Januar sollen Ge-
spräche über deren endgültige
Umsetzung zwischen den Ver-
antwortlichen von Stadt und des
„VfR Wormatia 08 Worms e.V.“
stattfi nden und Klarheit brin-
gen. Von diesem Ergebnis las-
sen sich viele der folgenden Wei-
chenstellungen ableiten.
In einem Gespräch mit dem
NK nahm Oberbürgermeister
Michael Kissel zu den Vorhaben
und Spekulationen Stellung.
Fest stehe, so das Stadtober-
haupt, dass die Wormatia einen
neuen Rasenplatz erhalte und
in der EWR-Arena deren Inf-
rastruktur rundum moderni-
siert werde.
Bitte lesen Sie weiter a
uf Seite 3Welche Sportstätten kommen?
OB Kissel: Bislang noch kein spruchreifes Konzept für die Anlagen an der Wormser Carl-Villinger-Straße
Die rot markierten Anlagen existieren bereits, über die
grünen wird nachgedacht. Die Graphik stellt allerdings
nur eine von zahlreichen denkbaren Varianten dar.
Grafi k: Projektabwicklung SFB GmbH
EWR-ArenaBlack & White
Prinz-Carl-Anlage 20
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Telefax 06241 / 957878
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1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung inner-halb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Ab-ruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.2. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genann-ten Frist über die im Auftrag genannten Anzeigenmen-ge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragge-ber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobe-reich des Verlages beruht.4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Ge-stalt-ung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deut-lich kenntlich gemacht.5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe, im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Her-kunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver-öffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annah-mestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorla-ge eines Musters der Beilage und deren Billigung bin-dend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zei-tung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar un-geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten.7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise un-leserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminde-rung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige be-einträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadens-ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind - auch bei telefonischer Auftragsertei-lung - ausgeschlossen.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahr-lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten, soweit rechtlich zulässig, die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be-schränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wo-chen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Pro-beabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.9. Sind keine besonderen Größenvorschriften gege-ben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsäch-liche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus-führung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus-zahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzei-gen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beitrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs-beiträge abhängig zu machen.11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Be-legseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheini-gung des Verlages über die Veröffentlichung und Ver-breitung der Anzeige.12. Druckvorlagen werden nur auf besondere An-forderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ab-lauf des Auftrages.13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, daß der Wohn-sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.Zusätzliche Bedingungen des Verlagesa) Durch einen Anzeigenabschluß wird lediglich die Verpflichtung des Verlages begründet, für die auf-grund von Anzeigenaufträgen erfolgte Schaltung einer bestimmten Anzeigenmenge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den zugesagten Rabatt zu ge-währen. Ein Anzeigenabschluß gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum von der Verlags- oder Anzeigenlei-tung abgelehnt wird.b) Plazierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein Plazierungszuschlag von 25 % bezahlt wird.c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.d) Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzan-sprüche nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne daß eine sofortige Richtig-stellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Ein Schadensersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind aus-geschlossen.e) Für nicht veröffentlichte oder rechtzeitig veröffent-lichte Anzeigen und nicht oder fehlerhaft ausgeführte Beilagen wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höhe-rer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens. Kann eine Anzeige durch Streick bzw. Aussperrung nicht termingerecht erscheinen, darf der Verlag die Anzeige zum erstmöglichen Erscheinungstermin in die Zeitung aufnehmen.f) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen ein-zulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkei-ten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Wenn der Auftraggeber auf Aus-führung als alleinige Beilage besteht, berechnet der Verlag 40 % Zuschlag. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellung oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
g) Abbestellungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.h) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vor-kasse zu veröffentlichen. Erfolgt beim Bankeinzugs-verfahren eine Rückbelastung an den Verlag, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstan-denen Kosten zu tragen. Bruttorechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig. Skontobeträge verfallen.i) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildun-terlagen.j) Für telefonische übermittelte Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
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*83,3 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung über 14 Jahre lesen in Deutschland Anzeigenblätter. Das sind 58,5 Millionen Men-schen. (WLK = Weitester Leserkreis: Mindestens eine der letzten 12 Ausgaben gelesen) Quelle: AWA 2012** Basis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 JahreQuelle: AWA 2012
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BIBLIS – Unter dem Motto Gu-
te Laune auf Rezept, lädt die Bib-
liser Brass Band im kommenden
Jahr zu zwei Konzerten in die Ried-
halle ein. Deshalb gilt die Praxisgebühr
in Biblis noch zumindest bis zum
Wochenende am 16. und 17. März
2013. An beiden Tagen bietet die
Bibliser Brass Band in der Ried-
halle für 10 Euro „Gute Laune auf
Rezept”. Statt Alltagsstress und
Verspannungen sollen Wohlfüh-
len und gute Laune an die Stel-
le treten, denn eigens hierfür ver-
ordnet die Bibliser Brass Band ih-
ren Gästen Entspannung bei einer
f lotten Musik- und Klatschthera-
pie. Selbstverständlich kommen
alle Konzertbesucher, egal welche
Krankenkasse, in diesen Genuss,
denn es werden keine Unterschie-
de zwischen Privat- und Kassenpa-
tienten gemacht.Dirigent Thomas Reis hat wie
immer die musikalischen Fäden
in der Hand und sorgt mit einer
eigens für diesen Abend zusam-
mengestellten Liedauswahl für
das persönliche Wohlbefinden der
Zuschauer. Die Moderation über-
nimmt Silke Beickert, die auf ihre
charmante Art durch das „Stress-
bewältigungs-Programm“ führen
wird. Für einen der Zuschauer be-
reitet die Bibliser Brass Band so-
gar eine ganz besondere Behand-
lung vor, denn beim Sonntagskon-
zert wird der 10.000. Besucher mit
Spannung und Vorfreude erwar-
tet. Rezepte bzw. Eintrittskarten
gibt‘s bei „Dies und Das” in Biblis
und bei allen Musikern der Brass
Band.
zg
Biblis Brass Band mit zwei Konzerten in der Riedhalle am 16. und 17. März / 10.000. Besucher erwartet
„Gute Laune auf Rezept”
Mit zwei Konzerten erfreut die Biblis Brass Band am 16. und 17. März ihr Publikum in der Riedhalle.
Foto: oh
BÜRSTADT - Das Geheimnis
ist gelüftet: Der Träger des tradi-
tionellen Courageordens des Hei-
mat- und Carneval-Verein Bürstadt
ist Franz Lambert. Bereits zum 29.
Mal wird am 20. Januar um 14.11
Uhr der Orden im Rahmen des
Ordensfestes im Bürgerhaus ver-
liehen, in diesem Jahr dürfen sich
alle Narren auf eine Besonderheit
freuen. Denn selbstverständlich
wird sich der Meister und Virtuo-
se an der Wersi-Orgel musikalisch
bedanken. Die Laudatio wird der
amtierende Ordensträger Wolfram
Kons halten.Die Auswahl zum Courage-Or-
densträger stand in diesem Jahr
unter dem Motto „Warum in die
Ferne schweifen, wenn das Gute
liegt so nah?“. „Uns vom Heimat-
und Carneval-Verein war es wich-
tig, dem Wort Heimat in unserem
Vereinsnamen bei der Auswahl ge-
recht zu werden“, betonte Frank
Reichmann, 1. Vorsitzender des
HCV. Denn trotz seiner weltwei-
ten Berühmtheit hat Franz Lam-
bert nie die Bodenhaftung verloren
und ist stets seiner Heimatregion
treu und verbunden geblieben. Da-
bei ist er nicht nur Botschafter der
gesamten Metropolregion, sondern
wurde bereits 2006 durch Landrat
Matthias Wilkes zum Botschafter
der Bergstraße ernannt.Franz Lambert begann seine
Karriere vor über 40 Jahren, sei-
ne Musik und seinen unverwech-
Franz Lambert erhält Auszeichnung des HCV Bürstadt am 20. Januar beim Ordensfest
Traditioneller Courageorden geht an Virtuosen der
elektronischen Orgel
Fortsetzung auf Seite 2
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Zu einer Reise durch Länder
unserer Erde mit kleineren und
größeren, bekannten und weni-
ger bekannten musikalischen
Köstlichkeiten, lädt das „Due-
Donne“ am Freitag, dem 18. Ja-
nuar 2013, um 20 Uhr, in den
Guntersblumer Kleinkunstkeller
im Kellerweg ein. Mit Gabriela
Kaufmann (Klarinette, Baßklari-
nette) und Almut Schwab (Akkor-
deon, Hackbrett) führt die Reise
nach Paris, Saint Germain, in die
kleine Bar, die auch heute noch
die Gäste mit Musettes erfreut.
Bitte lesen Sie weiter a
uf Seite 3
Musikalische Weltreise im Kleinkunstkeller
„DueDonne“ ist am 18. Januar um 20 Uhr im Guntersblumer Kleinkunstkeller zu Gast
Gabriela Kaufmann und Almut Schwab.
Konzeptvariante: Dreifeldhalle, Lehrschwimmbad, Handel, Kampfbahn Typ D
Rugby-PlatzSporthalleSporthalle
Lehrschwimmbad
Sportstadion
Supermarkt
Hallenbad
VON GE RNO T K IRCH In den
vergangenen Wochen erhielten
die Gedankenspiele zu einer
Neugestaltung des Sportstätten-
und Schwimmbad-Bereiches an
der Alzeyer- bzw. der Carl-Villin-
ger-Straße neue Nahrung. Dabei
ging es um eine Schulsporthal-
le, ein Lehrschwimmbad, eine
Außensportanlage, den Rugby-
Platz und die mögliche Ansied-
lung eines Supermarktes.
Von ganz zentraler Bedeutung
ist dabei der bereits beschlosse-
ne Umbau der EWR-Arena, dem
ehemaligen „Wormatia-Stadi-
on“. Anfang Januar sollen Ge-
spräche über deren endgültige
Umsetzung zwischen den Ver-
antwortlichen von Stadt und des
„VfR Wormatia 08 Worms e.V.“
stattfi nden und Klarheit brin-
gen. Von diesem Ergebnis las-
sen sich viele der folgenden Wei-
chenstellungen ableiten.
In einem Gespräch mit dem
NK nahm Oberbürgermeister
Michael Kissel zu den Vorhaben
und Spekulationen Stellung.
Fest stehe, so das Stadtober-
haupt, dass die Wormatia einen
neuen Rasenplatz erhalte und
in der EWR-Arena deren Inf-
rastruktur rundum moderni-
siert werde.
Bitte lesen Sie weiter a
uf Seite 3Welche Sportstätten kommen?
OB Kissel: Bislang noch kein spruchreifes Konzept für die Anlagen an der Wormser Carl-Villinger-Straße
Die rot markierten Anlagen existieren bereits, über die
grünen wird nachgedacht. Die Graphik stellt allerdings
nur eine von zahlreichen denkbaren Varianten dar.
Grafi k: Projektabwicklung SFB GmbH
EWR-ArenaBlack & White
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Gimbsheim
Guntersblum
Groß-Rohrheim
Bürstadt
Dittelsheim-Heßloch
Zwingenberg
Einhausen
HeppenheimWald-Michelbach
Mörlenbach
Lampertheim
Lindenfels
FürthLorsch
Wattenheim
BensheimNordheim
Rhein
Biblis
Hofheim
WORMS
Rheindürkheim
Lampertheim-Neuschloß
Bobenheim-Roxheim
PfeddersheimB47
Ober-Flörsheim
Eppelsheim
Bockenheim
Grünstadt
FreinsheimCarlsberg
Eisenberg
Monsheim
Offstein
Westhofen
Osthofen
Abenheim
Bobstadt
Hamm
AlsheimEich
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A
B
Die Anzeigenzeitungen der
NIBELUNGENLAND-KOMBI
* Nibelungen Kurier & Tip haben die meisten Beilagenbuchungen und gewerblichen Inserate der in den jeweiligen Verteilergebieten erscheinenden Gratiszeitungen. (Stand 2012)
Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 1,00 €/mm 4c – 1,24 €/mmGrundpreis: sw – 1,17 €/mm 4c – 1,42 €/mm
Anzeigenschluss: Mittwochs-Ausgabe: montags, 17 Uhr Samstags-Ausgabe: donnerstags, 17 Uhr
Satzspiegel: 440 mm hoch, 290 mm breit, 6 Spalten à 45 mm
Ausgabe A Auflage 45.000 – Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 1,68 €/mm 4c – 2,02 €/mmGrundpreis: sw – 1,94 €/mm 4c – 2,31 €/mm
Ausgabe B Auflage 20.000 – Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 0,98 €/mm 4c – 1,18 €/mmGrundpreis: sw – 1,17 €/mm 4c – 1,40 €/mm
Anzeigenschluss (A/B): montags, 17 UhrSatzspiegel: 315 mm hoch, 227 mm breit, 5 Spalten à 43 mm
Der Marktführer* im südlichen Ried37. JahrgangE.T. mittwochs & samstagsAuflage: 27.015
Das Info-Wochenmagazin für die Bergstraße17. JahrgangE.T. wöchentlich donnerstags
Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 1,26 €/mm 4c – 1,57 €/mmGrundpreis: sw – 1,50 €/mm 4c – 1,79 €/mm
Anzeigenschluss: Mittwochs-Ausgabe: montags, 18 Uhr Samstags-Ausgabe: donnerstags, 18 Uhr
Satzspiegel: 440 mm hoch, 290 mm breit, 6 Spalten à 45 mm
Die Nummer Eins* in Worms und Umgebungwenn s um Anzeigen & Beilagen geht!30. JahrgangE.T. mittwochs & samstagsAuflage: 63.640
Die Wochenzeitung für Grünstadt und Umland35. JahrgangE.T. wöchentlich mittwochsAuflage: 30.100
Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 0,64 €/mm 4c – 0,77 €/mmGrundpreis: sw – 0,72 €/mm 4c – 0,88 €/mm
Anzeigenschluss: montags, 17 Uhr
Satzspiegel: 305 mm hoch, 225 mm breit, 5 Spalten à 44 mm
Beilagen:
OP € 50,00 0/00 bis 20 g; pro weitere 5 g € 5,00
GP € 58,82 0/00 bis 20 g; pro weitere 5 g € 5,88
Farbzuschläge:
Alternativ zum 4c-mm-Tarif können Sie aus folgenden pau-
schalen Farbzuschlägen wählen:
… bis 800 mm OP € 39,– | GP € 45,– je Farbe/Ausgabe
… über 800 mm OP € 99,– | GP € 116,– je Farbe/Ausgabe
Mal-Rabatt(bei mehrfacher Schaltung innerh. von 12 Monaten)
6 Anzeigen 5% 36 Anzeigen 17% 13 Anzeigen 10% 52 Anzeigen 20% 26 Anzeigen 15%
und
Kombi-RabattZusätzlich zum Mal-Rabatt gewährenwir folgende Kombi-Nachlässe
2 Einzelausgaben 15% ab 3 Einzelausgaben 20%
TIP und Nibelungen Kuriersind Mitglied im BVDA
Die Auflagenzahlen sind durch einen Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BVDA und BDZV bestätigt.
Zuhause imNibelungenlandAWA 2012 Rabatt-Staffeln
Die Leserschaftsstruktur der Anzeigenblätter als zielgruppenübergreifendes Mediumentspricht weitgehend der Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung. Besonders stark vertreten ist die Anzeigenblattleserschaft in der Mittelschicht. Deshalb verfügen die meisten Haushalte, in denen regelmäßig Anzeigenblätter gelesen werden, über ein solides Einkommen. In mehr als zwei Dritteln von ihnen steht ein monatliches Haushaltsnettoein-kommen von über 1.750 Euro zur Verfügung; fast ein Drittel der Haushalte verfügt sogar über mehr als 3.000 Euro monatlich.
Leserschaftsstruktur
In der Mittelschicht verwurzelt
Überzeugend durch lokale Kompetenz
Alter
21,1 32,8 22,6 23,4
28,725,431,914,114–29 Jahre 30–49 Jahre 50–64 Jahre über 65 Jahre
Geschlecht
48,9
43,4 56,6
51,1
Männer Frauen
Haushaltsnettoeinkommen
8,0
6,425,037,930,6
26,836,029,2
unter€ 1.750
€ 1.750bis € 2.999
€ 3.000bis € 4.999
€ 5.000und mehr
Finanzieller Spielraum im Monat
23,4
22,952,424,7
50,526,2
€ 0 bis € 99 € 100 bis € 499 € 500 und mehr
Soziale Schicht
11,7
12,262,123,71,9
60,025,72,7
Ober-schicht
GehobenerMittelstand
BreiteMittelschicht
Einfachstesoziale Schicht
DeutschsprachigeBevölkerung ab 14 Jahren
LpA Anzeigenblätter
Angaben in ProzentBasis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahrenvs. LpA AnzeigenblätterSchichtdefinition: AWAQuelle: AWA 2012
Gimbsheim
Guntersblum
Groß-Rohrheim
Bürstadt
Dittelsheim-Heßloch
Zwingenberg
Einhausen
HeppenheimWald-Michelbach
Mörlenbach
Lampertheim
Lindenfels
FürthLorsch
Wattenheim
BensheimNordheim
Rhein
Biblis
Hofheim
WORMS
Rheindürkheim
Lampertheim-Neuschloß
Bobenheim-Roxheim
PfeddersheimB47
Ober-Flörsheim
Eppelsheim
Bockenheim
Grünstadt
FreinsheimCarlsberg
Eisenberg
Monsheim
Offstein
Westhofen
Osthofen
Abenheim
Bobstadt
Hamm
AlsheimEich
A61
A6
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A
B
Die Anzeigenzeitungen der
NIBELUNGENLAND-KOMBI
* Nibelungen Kurier & Tip haben die meisten Beilagenbuchungen und gewerblichen Inserate der in den jeweiligen Verteilergebieten erscheinenden Gratiszeitungen. (Stand 2012)
Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 1,00 €/mm 4c – 1,24 €/mmGrundpreis: sw – 1,17 €/mm 4c – 1,42 €/mm
Anzeigenschluss: Mittwochs-Ausgabe: montags, 17 Uhr Samstags-Ausgabe: donnerstags, 17 Uhr
Satzspiegel: 440 mm hoch, 290 mm breit, 6 Spalten à 45 mm
Ausgabe A Auflage 45.000 – Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 1,68 €/mm 4c – 2,02 €/mmGrundpreis: sw – 1,94 €/mm 4c – 2,31 €/mm
Ausgabe B Auflage 20.000 – Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 0,98 €/mm 4c – 1,18 €/mmGrundpreis: sw – 1,17 €/mm 4c – 1,40 €/mm
Anzeigenschluss (A/B): montags, 17 UhrSatzspiegel: 315 mm hoch, 227 mm breit, 5 Spalten à 43 mm
Der Marktführer* im südlichen Ried37. JahrgangE.T. mittwochs & samstagsAuflage: 27.015
Das Info-Wochenmagazin für die Bergstraße17. JahrgangE.T. wöchentlich donnerstags
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Anzeigenschluss: Mittwochs-Ausgabe: montags, 18 Uhr Samstags-Ausgabe: donnerstags, 18 Uhr
Satzspiegel: 440 mm hoch, 290 mm breit, 6 Spalten à 45 mm
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Die Wochenzeitung für Grünstadt und Umland35. JahrgangE.T. wöchentlich mittwochsAuflage: 30.100
Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 0,64 €/mm 4c – 0,77 €/mmGrundpreis: sw – 0,72 €/mm 4c – 0,88 €/mm
Anzeigenschluss: montags, 17 Uhr
Satzspiegel: 305 mm hoch, 225 mm breit, 5 Spalten à 44 mm
Beilagen:
OP € 50,00 0/00 bis 20 g; pro weitere 5 g € 5,00
GP € 58,82 0/00 bis 20 g; pro weitere 5 g € 5,88
Farbzuschläge:
Alternativ zum 4c-mm-Tarif können Sie aus folgenden pau-
schalen Farbzuschlägen wählen:
… bis 800 mm OP € 39,– | GP € 45,– je Farbe/Ausgabe
… über 800 mm OP € 99,– | GP € 116,– je Farbe/Ausgabe
Mal-Rabatt(bei mehrfacher Schaltung innerh. von 12 Monaten)
6 Anzeigen 5% 36 Anzeigen 17% 13 Anzeigen 10% 52 Anzeigen 20% 26 Anzeigen 15%
und
Kombi-RabattZusätzlich zum Mal-Rabatt gewährenwir folgende Kombi-Nachlässe
2 Einzelausgaben 15% ab 3 Einzelausgaben 20%
TIP und Nibelungen Kuriersind Mitglied im BVDA
Die Auflagenzahlen sind durch einen Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BVDA und BDZV bestätigt.
Zuhause imNibelungenlandAWA 2012 Rabatt-Staffeln
Die Leserschaftsstruktur der Anzeigenblätter als zielgruppenübergreifendes Mediumentspricht weitgehend der Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung. Besonders stark vertreten ist die Anzeigenblattleserschaft in der Mittelschicht. Deshalb verfügen die meisten Haushalte, in denen regelmäßig Anzeigenblätter gelesen werden, über ein solides Einkommen. In mehr als zwei Dritteln von ihnen steht ein monatliches Haushaltsnettoein-kommen von über 1.750 Euro zur Verfügung; fast ein Drittel der Haushalte verfügt sogar über mehr als 3.000 Euro monatlich.
Leserschaftsstruktur
In der Mittelschicht verwurzelt
Überzeugend durch lokale Kompetenz
Alter
21,1 32,8 22,6 23,4
28,725,431,914,114–29 Jahre 30–49 Jahre 50–64 Jahre über 65 Jahre
Geschlecht
48,9
43,4 56,6
51,1
Männer Frauen
Haushaltsnettoeinkommen
8,0
6,425,037,930,6
26,836,029,2
unter€ 1.750
€ 1.750bis € 2.999
€ 3.000bis € 4.999
€ 5.000und mehr
Finanzieller Spielraum im Monat
23,4
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50,526,2
€ 0 bis € 99 € 100 bis € 499 € 500 und mehr
Soziale Schicht
11,7
12,262,123,71,9
60,025,72,7
Ober-schicht
GehobenerMittelstand
BreiteMittelschicht
Einfachstesoziale Schicht
DeutschsprachigeBevölkerung ab 14 Jahren
LpA Anzeigenblätter
Angaben in ProzentBasis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahrenvs. LpA AnzeigenblätterSchichtdefinition: AWAQuelle: AWA 2012
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Lindenfels
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Wattenheim
BensheimNordheim
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Biblis
Hofheim
WORMS
Rheindürkheim
Lampertheim-Neuschloß
Bobenheim-Roxheim
PfeddersheimB47
Ober-Flörsheim
Eppelsheim
Bockenheim
Grünstadt
FreinsheimCarlsberg
Eisenberg
Monsheim
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Die Wochenzeitung für Grünstadt und Umland35. JahrgangE.T. wöchentlich mittwochsAuflage: 30.100
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Satzspiegel: 305 mm hoch, 225 mm breit, 5 Spalten à 44 mm
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Leserschaftsstruktur
In der Mittelschicht verwurzelt
Überzeugend durch lokale Kompetenz
Alter
21,1 32,8 22,6 23,4
28,725,431,914,114–29 Jahre 30–49 Jahre 50–64 Jahre über 65 Jahre
Geschlecht
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43,4 56,6
51,1
Männer Frauen
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Soziale Schicht
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Anzeigenschluss: Mittwochs-Ausgabe: montags, 18 Uhr Samstags-Ausgabe: donnerstags, 18 Uhr
Satzspiegel: 440 mm hoch, 290 mm breit, 6 Spalten à 45 mm
Die Nummer Eins* in Worms und Umgebungwenn s um Anzeigen & Beilagen geht!30. JahrgangE.T. mittwochs & samstagsAuflage: 63.640
Die Wochenzeitung für Grünstadt und Umland35. JahrgangE.T. wöchentlich mittwochsAuflage: 30.100
Millimeterpreise:Ortspreis: sw – 0,64 €/mm 4c – 0,77 €/mmGrundpreis: sw – 0,72 €/mm 4c – 0,88 €/mm
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Satzspiegel: 305 mm hoch, 225 mm breit, 5 Spalten à 44 mm
Beilagen:
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TIP und Nibelungen Kuriersind Mitglied im BVDA
Die Auflagenzahlen sind durch einen Wirtschaftsprüfer nach den Richtlinien von BVDA und BDZV bestätigt.
Zuhause imNibelungenlandAWA 2012 Rabatt-Staffeln
Die Leserschaftsstruktur der Anzeigenblätter als zielgruppenübergreifendes Mediumentspricht weitgehend der Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung. Besonders stark vertreten ist die Anzeigenblattleserschaft in der Mittelschicht. Deshalb verfügen die meisten Haushalte, in denen regelmäßig Anzeigenblätter gelesen werden, über ein solides Einkommen. In mehr als zwei Dritteln von ihnen steht ein monatliches Haushaltsnettoein-kommen von über 1.750 Euro zur Verfügung; fast ein Drittel der Haushalte verfügt sogar über mehr als 3.000 Euro monatlich.
Leserschaftsstruktur
In der Mittelschicht verwurzelt
Überzeugend durch lokale Kompetenz
Alter
21,1 32,8 22,6 23,4
28,725,431,914,114–29 Jahre 30–49 Jahre 50–64 Jahre über 65 Jahre
Geschlecht
48,9
43,4 56,6
51,1
Männer Frauen
Haushaltsnettoeinkommen
8,0
6,425,037,930,6
26,836,029,2
unter€ 1.750
€ 1.750bis € 2.999
€ 3.000bis € 4.999
€ 5.000und mehr
Finanzieller Spielraum im Monat
23,4
22,952,424,7
50,526,2
€ 0 bis € 99 € 100 bis € 499 € 500 und mehr
Soziale Schicht
11,7
12,262,123,71,9
60,025,72,7
Ober-schicht
GehobenerMittelstand
BreiteMittelschicht
Einfachstesoziale Schicht
DeutschsprachigeBevölkerung ab 14 Jahren
LpA Anzeigenblätter
Angaben in ProzentBasis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahrenvs. LpA AnzeigenblätterSchichtdefinition: AWAQuelle: AWA 2012
1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung inner-halb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Ab-ruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.2. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genann-ten Frist über die im Auftrag genannten Anzeigenmen-ge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragge-ber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobe-reich des Verlages beruht.4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Ge-stalt-ung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deut-lich kenntlich gemacht.5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe, im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Her-kunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver-öffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annah-mestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorla-ge eines Musters der Beilage und deren Billigung bin-dend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zei-tung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar un-geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten.7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise un-leserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminde-rung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige be-einträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadens-ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind - auch bei telefonischer Auftragsertei-lung - ausgeschlossen.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahr-lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten, soweit rechtlich zulässig, die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be-schränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wo-chen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Pro-beabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.9. Sind keine besonderen Größenvorschriften gege-ben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsäch-liche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus-führung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus-zahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzei-gen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beitrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs-beiträge abhängig zu machen.11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Be-legseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheini-gung des Verlages über die Veröffentlichung und Ver-breitung der Anzeige.12. Druckvorlagen werden nur auf besondere An-forderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ab-lauf des Auftrages.13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, daß der Wohn-sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.Zusätzliche Bedingungen des Verlagesa) Durch einen Anzeigenabschluß wird lediglich die Verpflichtung des Verlages begründet, für die auf-grund von Anzeigenaufträgen erfolgte Schaltung einer bestimmten Anzeigenmenge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den zugesagten Rabatt zu ge-währen. Ein Anzeigenabschluß gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum von der Verlags- oder Anzeigenlei-tung abgelehnt wird.b) Plazierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein Plazierungszuschlag von 25 % bezahlt wird.c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.d) Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzan-sprüche nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne daß eine sofortige Richtig-stellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Ein Schadensersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind aus-geschlossen.e) Für nicht veröffentlichte oder rechtzeitig veröffent-lichte Anzeigen und nicht oder fehlerhaft ausgeführte Beilagen wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höhe-rer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens. Kann eine Anzeige durch Streick bzw. Aussperrung nicht termingerecht erscheinen, darf der Verlag die Anzeige zum erstmöglichen Erscheinungstermin in die Zeitung aufnehmen.f) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen ein-zulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkei-ten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Wenn der Auftraggeber auf Aus-führung als alleinige Beilage besteht, berechnet der Verlag 40 % Zuschlag. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellung oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
g) Abbestellungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.h) Der Verlag behält sich vor, Anzeigen nur gegen Vor-kasse zu veröffentlichen. Erfolgt beim Bankeinzugs-verfahren eine Rückbelastung an den Verlag, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die entstan-denen Kosten zu tragen. Bruttorechnungsbetrag und Kosten sind sofort fällig. Skontobeträge verfallen.i) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildun-terlagen.j) Für telefonische übermittelte Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Bei uns sind Sie in bester Gesellschaft Kombi-Preisliste Nr. 4 / 1.1.2013Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungenfür Anzeigen und Fremdbeilagen Anzeigenblätter in der AWA 2012
Die Gratis -Zeitungenfür das
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30. Jahrgangwww.nibelungen -kur ier.de
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Nibelungen Kurier Verlag GmbHPrinz-Carl-Anlage 2067547 WormsTelefon 0 62 41/95 78 – 0Telefax 0 62 41/95 78 – 78Postfach 1863 · 67508 Wormsanzeigen@nibelungen-kurier.dewww.nibelungen-kurier.de
TIP-Verlag GmbHSchützenstraße 5068623 LampertheimTelefon 0 62 06/94 50 – 0Telefax 0 62 06/94 50 10info@tip-verlag.dewww.tip-verlag.de
*83,3 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung über 14 Jahre lesen in Deutschland Anzeigenblätter. Das sind 58,5 Millionen Men-schen. (WLK = Weitester Leserkreis: Mindestens eine der letzten 12 Ausgaben gelesen) Quelle: AWA 2012** Basis: Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 JahreQuelle: AWA 2012
Anzeigenblatt
Reichweite der Anzeigenblätterim Vergleich zur Regionalen Abotageszeitung
Regionale Abotageszeitung
Deutschlandweit lokal
Anzeigenblätter erreichen fast dieganze Bevölkerung*Woche für Woche verbreiten 1.411 Anzeigenblatt-Titel in Deutschland eine Auflage von 92,9 Millionen Zeitungs-Exemplaren. Die jüngste Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse hat ermittelt, dass mehr als 83 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahre zum weitesten Leserkreis von Anzeigenblättern zählen.* Das sind über 58 Millionen Leser!* Anzeigenblätter haben jedoch nicht nur einen beeindruckend großen Leserkreis, sondern werden von der überwältigenden Mehrheit davon zudem auch regelmäßig gelesen: Mit einer durchschnittlichen Ausgabe erreichen die Anzeigenblätter 57,9 Prozent der Bevölkerung**: 40,63 Millionen Leser (LpA = Leser pro Ausgabe).
Weitester Leserkreisvon Anzeigenblättern nach Geschlecht
Männer 80 %
Frauen 87 %
57,9 % LpA
45,1 % LpA
KW 1 · Mittwoch, 2. Januar 2013 · Auflage 26.880 · 38. Jahrgang
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Bürstadt
Mainstraße 137 • Tel.: 06206 9096090
Unsere Öffnungszeiten:Montag—Samstag: 8.00—21.00 Uhr
Angebote gültig von Montag, 26.03. bis Samstag, 31.03.2012
Irrtum vorbehalten, solange Vorrat reicht. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen.
Wir lieben Lebensmittel.
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3-lagig, 8 x 150-Blatt-Packung
Conditorei Coppenrath & Wiese Unsere Goldstücke
Weizenbrötchen 9er, 450 g (1 kg = € 2,87),
Mini-Baguettes 9er, 540 g (1 kg = € 2,39) oder
Mehrkornbrötchen 6er, 300 g (1 kg = € 4,30),
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Kiste mit 6 x 1-ltr.-Flaschen zzgl. 2,40 € Pfand je
(1 ltr. = € 1,00)
Ananas extra SweetKlasse I, aus Ghana, Stück
Gourmet-Spargelkartoffeln festkochend, Sorte siehe Etikett,
aus Frankreich, 2-kg-Beutel (1 kg = € 0,75)
WesthofenerDornfelder Rotwein halbtrocken Q.b.A.,
0,75-ltr.-Flasche(1 ltr. = € 3,99)
Europerl Mineralwasser classic oder medium
Kiste mit 12 x 0,7-ltr.-Flaschen zzgl. 3,30 € Pfand je (1 ltr. = € 0,15)
Bauernbrot500-g-Laib (1 kg = € 2,22)
Chio Chips verschiedene Sorten, 175-g-Packung je (100 g = € 0,74)
Schwartau extra Samt-Kon� türe verschiedene Sorten, 270-g-Glas je (1 kg = € 5,15)
Pangasius� lets aus Binnen� scherei,zum Verkauf aufgetaut, 100 g enthalten: 163 kcal.,
678 kj, 15,3 g Eiweiß und 11,3 g Fett, 100 g
Nescafé Dolce Gusto verschiedene Sorten,
z. B. Latte Macchiato 194 g (100 g = € 2,00), Packung je
Landliebe Joghurt verschiedene Sorten,
150-g-Becher je (100 g = € 0,25)
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Schnittkäse aus Kuhmilch, mild-würziger
Käse mit leicht sahnigem Geschmack, 100 g
HausmacherSchwartenmagen100 g
Schweinehals mit Knochen, frisch, 1 kg
Toilettenpapier das Bewährte
1.77
1.29
1.29
5.99
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festkochend, Sorte siehe Etikett,
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1.11
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zum Verkauf aufgetaut, 100 g enthalten: 163 kcal.,
-.79
3.88
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Krämer Apfelsaft
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Freitag, 30.03. und
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FirmaKrämer Saft Verkostung
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BIBLIS – Unter dem Motto Gu-
te Laune auf Rezept, lädt die Bib-
liser Brass Band im kommenden
Jahr zu zwei Konzerten in die Ried-
halle ein. Deshalb gilt die Praxisgebühr
in Biblis noch zumindest bis zum
Wochenende am 16. und 17. März
2013. An beiden Tagen bietet die
Bibliser Brass Band in der Ried-
halle für 10 Euro „Gute Laune auf
Rezept”. Statt Alltagsstress und
Verspannungen sollen Wohlfüh-
len und gute Laune an die Stel-
le treten, denn eigens hierfür ver-
ordnet die Bibliser Brass Band ih-
ren Gästen Entspannung bei einer
f lotten Musik- und Klatschthera-
pie. Selbstverständlich kommen
alle Konzertbesucher, egal welche
Krankenkasse, in diesen Genuss,
denn es werden keine Unterschie-
de zwischen Privat- und Kassenpa-
tienten gemacht.Dirigent Thomas Reis hat wie
immer die musikalischen Fäden
in der Hand und sorgt mit einer
eigens für diesen Abend zusam-
mengestellten Liedauswahl für
das persönliche Wohlbefinden der
Zuschauer. Die Moderation über-
nimmt Silke Beickert, die auf ihre
charmante Art durch das „Stress-
bewältigungs-Programm“ führen
wird. Für einen der Zuschauer be-
reitet die Bibliser Brass Band so-
gar eine ganz besondere Behand-
lung vor, denn beim Sonntagskon-
zert wird der 10.000. Besucher mit
Spannung und Vorfreude erwar-
tet. Rezepte bzw. Eintrittskarten
gibt‘s bei „Dies und Das” in Biblis
und bei allen Musikern der Brass
Band.
zg
Biblis Brass Band mit zwei Konzerten in der Riedhalle am 16. und 17. März / 10.000. Besucher erwartet
„Gute Laune auf Rezept”
Mit zwei Konzerten erfreut die Biblis Brass Band am 16. und 17. März ihr Publikum in der Riedhalle.
Foto: oh
BÜRSTADT - Das Geheimnis
ist gelüftet: Der Träger des tradi-
tionellen Courageordens des Hei-
mat- und Carneval-Verein Bürstadt
ist Franz Lambert. Bereits zum 29.
Mal wird am 20. Januar um 14.11
Uhr der Orden im Rahmen des
Ordensfestes im Bürgerhaus ver-
liehen, in diesem Jahr dürfen sich
alle Narren auf eine Besonderheit
freuen. Denn selbstverständlich
wird sich der Meister und Virtuo-
se an der Wersi-Orgel musikalisch
bedanken. Die Laudatio wird der
amtierende Ordensträger Wolfram
Kons halten.Die Auswahl zum Courage-Or-
densträger stand in diesem Jahr
unter dem Motto „Warum in die
Ferne schweifen, wenn das Gute
liegt so nah?“. „Uns vom Heimat-
und Carneval-Verein war es wich-
tig, dem Wort Heimat in unserem
Vereinsnamen bei der Auswahl ge-
recht zu werden“, betonte Frank
Reichmann, 1. Vorsitzender des
HCV. Denn trotz seiner weltwei-
ten Berühmtheit hat Franz Lam-
bert nie die Bodenhaftung verloren
und ist stets seiner Heimatregion
treu und verbunden geblieben. Da-
bei ist er nicht nur Botschafter der
gesamten Metropolregion, sondern
wurde bereits 2006 durch Landrat
Matthias Wilkes zum Botschafter
der Bergstraße ernannt.Franz Lambert begann seine
Karriere vor über 40 Jahren, sei-
ne Musik und seinen unverwech-
Franz Lambert erhält Auszeichnung des HCV Bürstadt am 20. Januar beim Ordensfest
Traditioneller Courageorden geht an Virtuosen der
elektronischen Orgel
Fortsetzung auf Seite 2
„Cook“ doch malGroße Markenkleine Preise
Gm
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Cook doch mal bei
Kochen & GenießenLifestyle & SchenkenSpielen & Schreiben
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Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 und 14.30 - 18.30 Uhr
Sa. 10.00 - 13.00 Uhr
Der heutigen Ausgabe liegen – in Teilen bzw. in der Gesamtaufl age – folgende Prospekte bei:
Heute mit jeder Menge
Angeboten
Wir bitten um freundliche Beachtung.
Zu einer Reise durch Länder
unserer Erde mit kleineren und
größeren, bekannten und weni-
ger bekannten musikalischen
Köstlichkeiten, lädt das „Due-
Donne“ am Freitag, dem 18. Ja-
nuar 2013, um 20 Uhr, in den
Guntersblumer Kleinkunstkeller
im Kellerweg ein. Mit Gabriela
Kaufmann (Klarinette, Baßklari-
nette) und Almut Schwab (Akkor-
deon, Hackbrett) führt die Reise
nach Paris, Saint Germain, in die
kleine Bar, die auch heute noch
die Gäste mit Musettes erfreut.
Bitte lesen Sie weiter a
uf Seite 3
Musikalische Weltreise im Kleinkunstkeller
„DueDonne“ ist am 18. Januar um 20 Uhr im Guntersblumer Kleinkunstkeller zu Gast
Gabriela Kaufmann und Almut Schwab.
Konzeptvariante: Dreifeldhalle, Lehrschwimmbad, Handel, Kampfbahn Typ D
Rugby-PlatzSporthalleSporthalle
Lehrschwimmbad
Sportstadion
Supermarkt
Hallenbad
VON GE RNO T K IRCH In den
vergangenen Wochen erhielten
die Gedankenspiele zu einer
Neugestaltung des Sportstätten-
und Schwimmbad-Bereiches an
der Alzeyer- bzw. der Carl-Villin-
ger-Straße neue Nahrung. Dabei
ging es um eine Schulsporthal-
le, ein Lehrschwimmbad, eine
Außensportanlage, den Rugby-
Platz und die mögliche Ansied-
lung eines Supermarktes.
Von ganz zentraler Bedeutung
ist dabei der bereits beschlosse-
ne Umbau der EWR-Arena, dem
ehemaligen „Wormatia-Stadi-
on“. Anfang Januar sollen Ge-
spräche über deren endgültige
Umsetzung zwischen den Ver-
antwortlichen von Stadt und des
„VfR Wormatia 08 Worms e.V.“
stattfi nden und Klarheit brin-
gen. Von diesem Ergebnis las-
sen sich viele der folgenden Wei-
chenstellungen ableiten.
In einem Gespräch mit dem
NK nahm Oberbürgermeister
Michael Kissel zu den Vorhaben
und Spekulationen Stellung.
Fest stehe, so das Stadtober-
haupt, dass die Wormatia einen
neuen Rasenplatz erhalte und
in der EWR-Arena deren Inf-
rastruktur rundum moderni-
siert werde.
Bitte lesen Sie weiter a
uf Seite 3Welche Sportstätten kommen?
OB Kissel: Bislang noch kein spruchreifes Konzept für die Anlagen an der Wormser Carl-Villinger-Straße
Die rot markierten Anlagen existieren bereits, über die
grünen wird nachgedacht. Die Graphik stellt allerdings
nur eine von zahlreichen denkbaren Varianten dar.
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1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung inner-halb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Ab-ruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln.2. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genann-ten Frist über die im Auftrag genannten Anzeigenmen-ge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.3. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragge-ber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobe-reich des Verlages beruht.4. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Ge-stalt-ung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deut-lich kenntlich gemacht.5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Abrufe, im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Her-kunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ver-öffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annah-mestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorla-ge eines Musters der Beilage und deren Billigung bin-dend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zei-tung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.6. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar un-geeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten.7. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise un-leserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminde-rung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige be-einträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadens-ersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, sind - auch bei telefonischer Auftragsertei-lung - ausgeschlossen.Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahr-lässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten, soweit rechtlich zulässig, die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts be-schränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wo-chen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Pro-beabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.9. Sind keine besonderen Größenvorschriften gege-ben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsäch-liche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Aus-führung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus-zahlung verlangen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzei-gen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Beitrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs-beiträge abhängig zu machen.11. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Be-legseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheini-gung des Verlages über die Veröffentlichung und Ver-breitung der Anzeige.12. Druckvorlagen werden nur auf besondere An-forderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ab-lauf des Auftrages.13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, daß der Wohn-sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.Zusätzliche Bedingungen des Verlagesa) Durch einen Anzeigenabschluß wird lediglich die Verpflichtung des Verlages begründet, für die auf-grund von Anzeigenaufträgen erfolgte Schaltung einer bestimmten Anzeigenmenge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den zugesagten Rabatt zu ge-währen. Ein Anzeigenabschluß gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum von der Verlags- oder Anzeigenlei-tung abgelehnt wird.b) Plazierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn ein Plazierungszuschlag von 25 % bezahlt wird.c) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.d) Der Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeigen sofort bei Erscheinen zu überprüfen. Der Verlag erkennt Zahlungsminderungen oder Ersatzan-sprüche nicht an, wenn bei Wiederholung der gleiche Fehler unterläuft, ohne daß eine sofortige Richtig-stellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. Ein Schadensersatz beschränkt sich im äußersten Fall nur auf die Nachholung der fehlerhaften Anzeige, alle weitergehenden Schadensersatzansprüche sind aus-geschlossen.e) Für nicht veröffentlichte oder rechtzeitig veröffent-lichte Anzeigen und nicht oder fehlerhaft ausgeführte Beilagen wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höhe-rer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens. Kann eine Anzeige durch Streick bzw. Aussperrung nicht termingerecht erscheinen, darf der Verlag die Anzeige zum erstmöglichen Erscheinungstermin in die Zeitung aufnehmen.f) Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabe weitere Beilagen ein-zulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkei-ten das Recht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Wenn der Auftraggeber auf Aus-führung als alleinige Beilage besteht, berechnet der Verlag 40 % Zuschlag. Der Verlag verteilt die Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellung oder Verlust als verkehrsüblich gelten.
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in Biblis noch zumindest bis zum
Wochenende am 16. und 17. März
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Bibliser Brass Band in der Ried-
halle für 10 Euro „Gute Laune auf
Rezept”. Statt Alltagsstress und
Verspannungen sollen Wohlfüh-
len und gute Laune an die Stel-
le treten, denn eigens hierfür ver-
ordnet die Bibliser Brass Band ih-
ren Gästen Entspannung bei einer
f lotten Musik- und Klatschthera-
pie. Selbstverständlich kommen
alle Konzertbesucher, egal welche
Krankenkasse, in diesen Genuss,
denn es werden keine Unterschie-
de zwischen Privat- und Kassenpa-
tienten gemacht.Dirigent Thomas Reis hat wie
immer die musikalischen Fäden
in der Hand und sorgt mit einer
eigens für diesen Abend zusam-
mengestellten Liedauswahl für
das persönliche Wohlbefinden der
Zuschauer. Die Moderation über-
nimmt Silke Beickert, die auf ihre
charmante Art durch das „Stress-
bewältigungs-Programm“ führen
wird. Für einen der Zuschauer be-
reitet die Bibliser Brass Band so-
gar eine ganz besondere Behand-
lung vor, denn beim Sonntagskon-
zert wird der 10.000. Besucher mit
Spannung und Vorfreude erwar-
tet. Rezepte bzw. Eintrittskarten
gibt‘s bei „Dies und Das” in Biblis
und bei allen Musikern der Brass
Band.
zg
Biblis Brass Band mit zwei Konzerten in der Riedhalle am 16. und 17. März / 10.000. Besucher erwartet
„Gute Laune auf Rezept”
Mit zwei Konzerten erfreut die Biblis Brass Band am 16. und 17. März ihr Publikum in der Riedhalle.
Foto: oh
BÜRSTADT - Das Geheimnis
ist gelüftet: Der Träger des tradi-
tionellen Courageordens des Hei-
mat- und Carneval-Verein Bürstadt
ist Franz Lambert. Bereits zum 29.
Mal wird am 20. Januar um 14.11
Uhr der Orden im Rahmen des
Ordensfestes im Bürgerhaus ver-
liehen, in diesem Jahr dürfen sich
alle Narren auf eine Besonderheit
freuen. Denn selbstverständlich
wird sich der Meister und Virtuo-
se an der Wersi-Orgel musikalisch
bedanken. Die Laudatio wird der
amtierende Ordensträger Wolfram
Kons halten.Die Auswahl zum Courage-Or-
densträger stand in diesem Jahr
unter dem Motto „Warum in die
Ferne schweifen, wenn das Gute
liegt so nah?“. „Uns vom Heimat-
und Carneval-Verein war es wich-
tig, dem Wort Heimat in unserem
Vereinsnamen bei der Auswahl ge-
recht zu werden“, betonte Frank
Reichmann, 1. Vorsitzender des
HCV. Denn trotz seiner weltwei-
ten Berühmtheit hat Franz Lam-
bert nie die Bodenhaftung verloren
und ist stets seiner Heimatregion
treu und verbunden geblieben. Da-
bei ist er nicht nur Botschafter der
gesamten Metropolregion, sondern
wurde bereits 2006 durch Landrat
Matthias Wilkes zum Botschafter
der Bergstraße ernannt.Franz Lambert begann seine
Karriere vor über 40 Jahren, sei-
ne Musik und seinen unverwech-
Franz Lambert erhält Auszeichnung des HCV Bürstadt am 20. Januar beim Ordensfest
Traditioneller Courageorden geht an Virtuosen der
elektronischen Orgel
Fortsetzung auf Seite 2
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Mo. - Fr. 9.00 - 12.30 und 14.30 - 18.30 Uhr
Sa. 10.00 - 13.00 Uhr
Der heutigen Ausgabe liegen – in Teilen bzw. in der Gesamtaufl age – folgende Prospekte bei:
Heute mit jeder Menge
Angeboten
Wir bitten um freundliche Beachtung.
Zu einer Reise durch Länder
unserer Erde mit kleineren und
größeren, bekannten und weni-
ger bekannten musikalischen
Köstlichkeiten, lädt das „Due-
Donne“ am Freitag, dem 18. Ja-
nuar 2013, um 20 Uhr, in den
Guntersblumer Kleinkunstkeller
im Kellerweg ein. Mit Gabriela
Kaufmann (Klarinette, Baßklari-
nette) und Almut Schwab (Akkor-
deon, Hackbrett) führt die Reise
nach Paris, Saint Germain, in die
kleine Bar, die auch heute noch
die Gäste mit Musettes erfreut.
Bitte lesen Sie weiter a
uf Seite 3
Musikalische Weltreise im Kleinkunstkeller
„DueDonne“ ist am 18. Januar um 20 Uhr im Guntersblumer Kleinkunstkeller zu Gast
Gabriela Kaufmann und Almut Schwab.
Konzeptvariante: Dreifeldhalle, Lehrschwimmbad, Handel, Kampfbahn Typ D
Rugby-PlatzSporthalleSporthalle
Lehrschwimmbad
Sportstadion
Supermarkt
Hallenbad
VON GE RNO T K IRCH In den
vergangenen Wochen erhielten
die Gedankenspiele zu einer
Neugestaltung des Sportstätten-
und Schwimmbad-Bereiches an
der Alzeyer- bzw. der Carl-Villin-
ger-Straße neue Nahrung. Dabei
ging es um eine Schulsporthal-
le, ein Lehrschwimmbad, eine
Außensportanlage, den Rugby-
Platz und die mögliche Ansied-
lung eines Supermarktes.
Von ganz zentraler Bedeutung
ist dabei der bereits beschlosse-
ne Umbau der EWR-Arena, dem
ehemaligen „Wormatia-Stadi-
on“. Anfang Januar sollen Ge-
spräche über deren endgültige
Umsetzung zwischen den Ver-
antwortlichen von Stadt und des
„VfR Wormatia 08 Worms e.V.“
stattfi nden und Klarheit brin-
gen. Von diesem Ergebnis las-
sen sich viele der folgenden Wei-
chenstellungen ableiten.
In einem Gespräch mit dem
NK nahm Oberbürgermeister
Michael Kissel zu den Vorhaben
und Spekulationen Stellung.
Fest stehe, so das Stadtober-
haupt, dass die Wormatia einen
neuen Rasenplatz erhalte und
in der EWR-Arena deren Inf-
rastruktur rundum moderni-
siert werde.
Bitte lesen Sie weiter a
uf Seite 3Welche Sportstätten kommen?
OB Kissel: Bislang noch kein spruchreifes Konzept für die Anlagen an der Wormser Carl-Villinger-Straße
Die rot markierten Anlagen existieren bereits, über die
grünen wird nachgedacht. Die Graphik stellt allerdings
nur eine von zahlreichen denkbaren Varianten dar.
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