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„Qualifizierung und Arbeit“
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auftaktveranstaltung zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration
Hannover, 22. Juli 2015
Vorgetragen von: Jacqueline Mudlaff Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr Referat 13 (Arbeits- und Beschäftigungsförderung, Berufliche Qualifizierung)
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
Inhalt
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
1. Förderzweck
2. Zielgruppe/Schwerpunktthemen des Förderaufrufes
3. Fördergegenstände
4. Ausschluss der Förderung
6. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
5. Zuwendungsempfänger und Betriebsstätte
8. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
7. Qualitätskriterien
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
1. Förderzweck
„Gefördert wird die Durchführung von Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekten sowie Modellprojekten für Arbeitslose und
erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit dem Ziel der nachhaltigen und bedarfsdeckenden Integration in den Arbeitsmarkt.“
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
2. Zielgruppe
•Arbeitslose (§16 SGB III)
•erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§7 SGB II)
Schwerpunktthemen des Förderaufrufes vom 15. Juli 2015•junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren,
•ältere Langzeitarbeitslose über 54 Jahren und
•Migrantinnen und Migranten (insbesondere Asylsuchende und
Flüchtlinge)
Bei Beachtung dieser Zielgruppen werden Sonderpunkte bei der Bewertung vergeben!
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
3. Fördergegenstände
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Stabilisierungs- und Qualifizierungsprojekte (Fördergegenstand 1)
Müssen mindesten einen der folgenden Bausteine enthalten:1.individuelle Unterstützung und sozialpädagogische Begleitung zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit,2.berufliche Qualifizierung zur Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen und Fertigkeiten.
Darüber hinaus sind in jedem Projekt vorzuhalten:•betrieblicher Erprobung von mehr als 12 Wochen,•Aktivitäten zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und•stabilisierende Nachbetreuung.
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
3. Fördergegenstände
Die Finanzierung der Modellprojekte erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Modellprojekte (Fördergegenstand 2)Erprobung besondere Ansätze hinsichtlich:•Zielgruppe,•Methode und•Konzeption.
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
4. Ausschluss der Förderung
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
•Projekte, welche bereits aus ESF-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU gefördert werden,•Projekte, welche andere Finanzierungsquellen vorrangig in Anspruch nehmen müssen und•Projekte, in denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehr als 6 Wochen in gemeinnützigen oder öffentlichen Betrieben oder außerbetrieblichen Einrichtungen beschäftigt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
5. Zuwendungsempfänger und Betriebsstätte
Eine Förderung beantragen können:•Juristische Personen des privaten Rechts,•Juristische Personen des öffentlichen Rechts und•Personengesellschaften.
Die Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers muss als Standort des Vorhabens in dem jeweiligen Programmgebiet der Regionenkategorie „Übergangsregion“ (ÜR) oder „stärker entwickelte Region (SER) liegen.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
6. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
7. Qualitätskriterien des Hauptantrages
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“
8. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Jacqueline Mudlaff Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat 13Tel. 0511 / 120-5712
E-Mail: jacqueline.mudlaff@mw.niedersachsen.de
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