Rahmenbedingungen der Beschulung von neu · PDF fileIndividuelle Unterstützung und...

Preview:

Citation preview

16. Mai 2014 Fachtagung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche

Rahmenbedingungen der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen Andrea Hofer Landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren NRW Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 37

Was Sie heute erwartet:

• Politische Rahmensetzung

• Ausgangssituation

• Rechtsvorschriften in NRW

• Angebote der KI / LaKI

Fachtagung: Unterricht für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche 16. Mai 2014

Interkulturelle Bildung und Erziehung (Beschluss der Kultusministerkonferenz i. d. F. vom 05.12.2013)

Vielfalt zugleich als Normalität und Potenzial für alle

• Überwindung institutioneller Diskriminierung

• Geregeltes Aufnahmesystem

• Individuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration

• Wertschätzung und Anerkennung der Mehrsprachigkeit

Politische Rahmensetzung

Ausgangssituation

• Steigende Zuwanderung

• Heterogenität

• Sich verändernde Schullandschaft

Ausgangssituation

Schulpflicht

• Landesverfassung NRW Artikel 8 Absatz 2

• Schulgesetzes NRW §1, § 34-41 und § 125

• Damit sind alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in NRW schulpflichtig, unbeschadet ihres Aufenthaltstitels.

• Zuzüge von schulpflichtigen Kindern sind von den

Schulämtern und Kommunen zu überprüfen.

Ausgangssituation

BASS 13-63 Nr.3 (RdErl. d. MSW v. 21.12.2009)

Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs-

geschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen

• Erlernen der deutschen Sprache

• Bedeutung des Herkunftssprachenunterrichts

• Vorrang des gemeinsamen Unterrichts

• Organisationsmodelle

Rechtsgrundlagen / Erlasse

Individuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration

• BASS 14-21 Nr.4 (RdErl. d. MSW v. 29.06.2012)

Vielfalt gestalten – Teilhabe und Integration durch

Bildung; Verwendung von Integrationsstellen

Beantragung von zusätzlichen Stellen

• BASS 14-01 Nr.3 (RdErl. v.18.10.1988)

Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für

ausgesiedelte Kinder und Jugendliche

Regelungen für schulbegleitenden Nachhilfeunterricht

Rechtsgrundlagen / Erlasse

Individuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration

• BASS 13-41 Nr. 2.1 „Verordnung über die sonder-

pädagogische Förderung, den Hausunterricht und die

Schule für Kranke (Ausbildungsordnung gemäß § 52

SchulG – AO-SF)

Fehlende Sprachkenntnisse bedingen keine

sonderpädagogische Förderung

Rechtsgrundlagen / Erlasse

Individuelle Unterstützung und schnellstmögliche Integration

Anerkennung der Mehrsprachigkeit

• Begründung im Schulgesetz NRW § 2 und BASS 13-63

Nr.3 (RdErl. d. MSW v. 21.12.2009)

• Herkunftssprache anstelle der 2. oder 3. Pflichtfremd-

sprache (APO-S I § 5, APO-GOst § 7)

• Feststellungsprüfung für den Seiteneinstieg (BASS 13-

61 Nr.1)

Wertschätzung und Anerkennung der Mehrsprachigkeit

Herkunftssprachenunterricht

Angebote der Kommunalen

Integrationszentren

Angebote der Kommunalen Integrationszentren

Recommended